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Zahnärztijoher Geräteständer Die Erfindung betrifft einen zahnärztlichen
Geräteständer mit von dessen Säule auskragendem Tischausleger mit Handstückhalterungen
für ausziehbare Handstücke.
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Die bisher bekannten Geräteständer für zahnärztliche Zwecke besitzen
einen Tischausleger, welcher nur an einer Seitenwandung oder auf der Oberseite Handstückhalterungen
aufweist und bei welchem die zur Ablage von Instrumenten od. dgl. dienende Tischplatte
in der Nähe des Lagerpunktes des Tischauslegers an der Ständersäule vorgesehen ist.
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Derartige Geräteständer erlauben es nicht, daß der zahnärztliche
Behandlungsstuhl in der Weise aufgestellt wird, daß sich die Längsachse des Stuhles
parallel oder in Richtung des Tischauslegers erstreckt.
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Hierdurch war es bisher immer nur möglich, daß Rechtshänder den auf
dem Stuhl befindlichen Patienten behandeln konnten. Man hat auch schon in Einzelanfertigung
die Handstückhalterungen an der anderen Seitenwandung des Tischauslegers vorgesehen,
um hierdurch den Linkshändern entgegenzukommen. Diese Einzelanfertigungen aber machten
es wiederum unmöglich, daß auch Rechtshänder an dem gleichen Gerät arbeiten können.
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Es ist auch ein Gerät bekannt, welches einen schrankartigen Aufbau
und die üblichen Einrichtungen eines zahnärztlichen Geräteständers umfaßt.
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Soll nun nach einem Rechtshänder ein Linkshänder die Behandlung übernehmen,
so müßte die verhältnismäßig schwerfällige Vorrichtung um den Behandlungsstuhl herumgerollt
werden, was einen umständlichen Arbeitsaufwand darstellt. Darüber hinaus ist die
Arbeit für den Linkshänder unmöglich gemacht, da die Handstückhalterungen jeweils
an einem festen, außermittigen Platz der Vorrichtung angeordnet sind.
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Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, einen Geräteständer zu schaffen,
welcher ohne Schwierigkeiten ermöglicht, daß sowohl Rechtshänder als auch Linkshänder
die Behandlung des auf dem Stuhl befindlichen Patienten durchführen können.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einem zahnärztlichen
Geräteständer mit von dessen Säule auskragendem Tischausleger mit Handstückhalterungen
vor, daß die Handstückhalterungen für ausziehbare Handstücke an der vom Geräteständer
abgewandten Stirnseite des Tischauslegers angeordnet sind und die zur Ablage von
Instrumenten od. dgl. dienende Tischplatte am stirnseitigen Ende des Tischauslegers
vorgesehen ist.
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Die erfindungsgemäße Ausbildung des Geräteständers ermöglicht eine
derartige Aufstellung des Behandlungsstuhles, daß der Tischausleger sich vom
Geräteständer
aus parallel zur oder in Richtung der Längsachse des Behandlungsstuhles, d. h. in
Blickrichtung des Patienten, erstreckt, so daß sowohl ein Linkshänder als auch ein
Rechtshänder zahnärztliche Behandlungen mit Hilfe der vorgeschlagenen Dentaleinheit
durchführen kann. Der die linke Hand verwendende Zahnarzt oder Studierende stellt
sich auf die vom Patienten aus gesehene linke Seite und der die rechte Hand verwendende
Behandelnde auf die rechte Seite des Patienten bzw. des Behandlungsstuhles, wobei
in jedem Fall die in ihren Halterungen befindlichen Handstücke und die auf der Tischplatte
abgelegten Instrumente od. dgl. leicht und ungehindert ergriffen werden können.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß insbesondere
die mit abgewinkeltem Kopf versehenen Handstücke in den Handstückhalterungen in
mindestens zwei verschiedenen um ihre Längsachse gedrehten Lagen gehalten werden,
wobei jede mögliche Lage bei Handstücken mit abgewinkeltem Kopf jeweils einer bestimmten
Schrägstellung des abgewinkelten Kopfes entspricht. Diese Ausführungsform gestattet
es, daß die Handstücke in einer derartigen Lage in den Handstückhalterungen gehalten
werden können, daß ein Rechtshänder die Handstücke von rechts her mit der rechten
Hand ergreifen kann, ohne sie zur Ausübung der Zahnbehandlung in der Hand verdrehen
zu müssen, und daß ein Linkshänder bei entsprechend verdrehter Lage der Handstücke
diese von links her mit der linken Hand ebenfalls in arbeitsgerechter Lage ergreifen
kann. Bezüglich der Handstücke mit abgewinkeltem I(opf kommt noch hinzu, daß die
Handstücke mit ihrem abgewinkelten Kopf für die Bedienung bzw. Behandlung durch
Linkshänder in der betriebsgerechten Stellung schräg nach rechts unten weisend und
für Rechtshänder umgekehrt eingesteckt werden können, wodurch ermöglicht wird, daß
der Zahnarzt bzw. der
Studierende beim Greifen des Handstückes durch
den abgewinkelten Kopf nicht behindert wird.
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Die Verdrehbarkeit der mindestens zwei verschiedenen um ihre Längsachse
gedrehten Lagen der Handstücke kann beispielsweise durch um ihre Achse drehbare
Handstückhalterungen erreicht werden, wobei die Halterungen in jeder möglichen Lage
federnd einrasten.
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Eine bevorzugte Ausführungsform bezüglich der erwähnten Verstellbarkeit
kennzeichnet sich dadurch, daß die Handstücke in an sich bekannter Weise an ihrem
in die Handstückhalterungen einführbaren Schaftteil einen vorspringenden Nocken
aufweisen und die Handstückhalterungen mit mindestens zwei um 900 versetzten Führungsnuten
für die Nocken versehen sind.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung kennzeichnet sich dadurch,
daß der Geräteständer vorzugsweise auf durch Schienen geführten Rollen quer zur
Längsachse des Behandlungsstuhles verschiebbar ist. Hierdurch wird erreicht, daß
der Geräteständer mit seinem Tischausleger für die Behandlung durch Rechtshänder
quer zur Längsachse des Behandlungsstuhles auf die rechte Seite des Patienten und
für die Behandlung durch Linkshänder auf die linke Seite geschoben werden kann.
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Dadurch wird der Vorteil erzielt, daß der Patient sich nicht durch
den Tischausleger beengt fühlt und daß das Auf- und Absteigen des Patienten auf
bzw. vom Behandlungsstuhl erleichtert wird.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung kennzeichnet sich dadurch,
daß zumindest der Tischausleger aus seiner zur Längsachse -des Behandlungsstuhles
parallelen bzw. in Richtung der Längsachse verlaufenden Lage in an sich bekannter
Weise um eine lotrechte Achse des Geräteständers schwenkbar ist. In dem Fall, daß
der Geräteständer nicht quer zur Längsachse des Behandlungsstuhles verschiebbar
ist, kann zur Erleichterung des Auf- und Absteigens des Patienten auf den bzw. vom
Behandlungsstuhl der Tischausleger aus seiner in Richtung der Längsachse des Behandlungsstuhles
erstreckenden Lage herausgeschwenkt werden.
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In dem Fall, daß der Geräteständer quer zur Längsachse des Behandlungsstuhles
verschiebbar und zur Ausführung der Behandlung - je nachdem, ob ein Linkshänder
oder ein Rechtshänder behandelt -auf die eine oder andere Seite geschoben ist, kann
während der Behandlung der Tisch ausleger auf den Kopf des Patienten hinweisend
eingeschwenkt werden, wodurch das Ausziehen der Handstücke aus den an der Stirnseite
des Tischauslegers angeordneten Handstückhalterungen in Richtung auf den Kopf des
Patienten zu ermöglicht wird. Dies bringt den Vorteil mit sich, daß die Zufuhrleitungen
bzw. Schläuche der Handstücke nicht oder nur unwesentlich abgebogen zu werden brauchen.
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Eine zweckmäßige Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß Zusatzeinrichtungen,
wie Röntgenbildbetrachter, Handgriffe, Betätigungsschalter u. dgl., je zweifach
vorgesehen und an jeder der beiden Seitenwandungen des Tischauslegers angeordnet
sind.
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Hierdurch wird ermöglicht, daß die Röntgenbildbetrachter, Handgriffe,
Betätigungsschalter u. dgl. von beiden Seiten aus - je nachdem, ob ein Rechtshänder
oder ein Linkshänder behandelt - betrachtet bzw. bedient werden können. Bei genügend
großer Stirnseite des Tischauslegers können die Röntgen-
bildbetrachter, Handgriffe,
Betätigungsschalter u. dgl auch an der Stirnseite des Tischauslegers angeordnel
sein.
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In der Zeichnung sind Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise
dargestellt. Es zeigt F i g. 1 einen zahnärztlichen Geräteständer, dessen Tischausleger
sich in Richtung der Längsachse des Behandlungsstuhles erstreckt, in Ansicht von
oben, Fig. 2 die Ausführungsform nach Fig. 1, wobei der Tischausleger seitlich verschwenkt
ist, in Ansicht von oben, F i g. 3 einen Schnitt durch eine der an der Stirnseite
des Tischauslegers angeordneten Handstückhalterungen, im vergrößerten -Maßstab,
Fig. 4 ein in die Handstückhalterungen einführbares Handstück in Seitenansicht,
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 4, F i g. 6 die Ausführungsform
nach F i g. 1 in Ansicht von der Seite, F i g. 7 eine gegenüber F i g. 1 abgeänderte
Ausführungsform, wobei der Tischausleger des Geräteständers sich parallel zur Längsachse
des Behandlungsstuhles erstreckt und der Geräteständer seitlich vom Behandlungsstuhl
angeordnet ist, in Ansicht von oben, Fig. 8 eine gegenüber Fig. 6 abgeänderte Ausführungsform
mit quer zur Längsachse des Behandlungsstuhles verschiebbarem Geräteständer, in
Seitenansicht und F i g. 9 die Ausführungsform nach F i g. 8 in Ansicht von oben.
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In der Zeichnung ist mit 1 ein zahnärztlicher Geräteständer bezeichnet,
von welchem ein Tischausleger 2 auskragt. Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 erstreckt
sich der Tischausleger 2 in Richtung der Längsachse A des Behandlungsstuhles 3.
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Gemäß F i g. 2 ist der Tischausleger um die lotrechte Achse B des
Geräteständers t entgegen dem Uhrzeigersinn seitlich verschwenkt, um dem Patienten
das Besteigen und Verlassen des Behandlungsstuhles 3 zu erleichtern. Die Behandlungsstellung
entspricht der Darstellung nach F i g. 1.
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Wie die Zeichnung zeigt, sind die Handstückhalterungen 4 für in den
Tischausleger einführbare Handstücke 5 an der Stirnseite 6 und die Tischplatte 2
a am stirnseitigen Ende des Tischauslegers angeordnet. Weiterhin befindet sich an
der Stirnseite 6 ein Schalter 7. Bei den Handstücken 5 kann es sich um Turbinenhand-
oder Winkelstücke, um Lufthandstücke, um Sprayhandstücke u. dgl. handeln. Mit 8
ist ein Schwachstromhandstück bezeichnet, das durch den Schalter 7 ein- und ausgeschaltet
bzw. reguliert werden kann.
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Wie insbesondere aus den Fig.3 bis 5 hervorgeht, besitzen die Handstücke
5 an ihrem in die Handstückhalterungen 4 einführbaren Schaftteil 5 a einen vorspringenden
Nocken 9 und die Handstückhalterungen 4 zwei um 900 versetzte Führungsnuten 10 zum
Eingriff des Nockens 9. Die Handstücke 5 können auf diese Weise in zwei verschiedenen
um ihre Längsachse C gedrehten Lagen in den Handstückhalterungen gehalten werden,
indem der Nocken 9 jeweils mit einer Nut 10 zum Eingriff gebracht wird. Dabei entspricht
jede der beiden Lagen bei Handstücken mit abgewinkeltem Kopf 11 einer bestimmten
Schrägstellung des abgewinkelten Kopfes 11, wie insbesondere aus F i g. 2 hervorgeht.
Eine Lage des abgewinkelten Kopfes 11 ist mit ausgezogenen
Linien
und die andere mögliche Lage mit gestrichelten Linien dargestellt. Die Handstücke
sind mit einem Bund 12 zur Anlage an die Handstückhalterungen 4 versehen. Die Anschlußleitung
des Handstückes 5 ist in Fig. 4 mit 13 bezeichnet.
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Wie aus den F i g. 8 und 9 hervorgeht, ist bei dieser Ausführungsform
der Geräteständer 1 auf durch Schienen 14 geführten Rollen 15 quer zur Längsachse
A des Behandlungsstuhles 3 verschiebbar.
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Auch bei den Ausführungsformen nach den F i g. 7 und 9, bei denen
eine seitliche Stellung des Geräteständers 1 vom Behandlungsstuhl 3 dargestellt
ist, ist der Tischausleger 2 wie bei der Ausführungsform nach Fig. 2 um eine lotrechte
Achse B bzw.
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D des Geräteständers 1 schwenkbar. Die lotrechte Achse D gemäß Fig.7
befindet sich nicht wie bei den Ausführungsformen nach F i g. 2 und 9 etwa in der
Mitte des Geräteständers 1, sondern in der Nähe der rechten Seitenwandung des Geräteständers.
Da bei der Ausführungsform nach Fig. 7 keine Querverschiebung des Geräteständers
1 möglich ist, ergeben sich bei Schwenkung des Tischauslegers 2 um die an der Außenwand
des Geräteständers 1 befindliche lotrechte Schwenkachse D in die mit gestrichelten
Linien dargestellte Lage besonders günstige Raumverhältnisse. In der in den F i
g. 7 und 9 mit gestrichelten Linien dargestellten Stellung des Tischauslegers 2
ist diese genau auf den Kopf des sich auf dem Behandlungsstuhl 3 befindlichen Patienten
gerichtet, und die Handstücke 5 können in Richtung auf den Mund des Patienten aus
ihren Halterungen 4 herausgezogen werden.
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Wie insbesondere die F i g. 6 zeigt, ist die mit Speifontäne versehene
säulenartige Wassereinheit 16 auf Laufrollen 17 fahrbar und hierdurch um den Behandlungsstuhl
herum, z. B. aus der in F i g. 7 ersichtlichen Stellung in die in F i g. 9 ersichtliche
Stellung auf die andere Seite des Behandlungsstuhles bewegbar.
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Zum Anschluß der Zu- und/oder Abflußschläuche 18 der Wassereinheit
16 dient bei der Ausführungsform nach F i g. 6 ein Schlauchstutzen 19, der an einer
Anschlußdose 20 befestigt ist. Der Schlauchstutzen 19 ist um eine lotrechte Achse
E schwenkbar, damit die Schläuche 18 während des Herumbewegens der Wassereinheit
16 um den Behandlungsstuhl keinen allzu großen Biegebeanspruchungen unterliegen.
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Bei den Ausführungsformen nach den F i g. 1, 2, 6 und 7 befindet
sich die Anschlußdose 20 für die Anschlußschläuche 18 der Wassereinheit 16 hinter
dem Behandlungsstuhl 3, so daß die Wassereihheit beim Herumbewegen auf die andere
Seite des Behandlungsstuhles hinter dem Behandlungsstuhl 3 vorbeibewegt werden muß.
Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 8 und 9 hingegen wird die Wassereinheit
vorn, d. h. um das Fußende des Behandlungsstuhles 3 herumbewegt, wobei die Anschlußschläuche
18 nach vorn zum Geräteständer 11 führen.
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Bei der Ausführungsform nach den F i g. 8 und 9 sind die Anschlußkabel
bzw. -schläuche 21 des Geräteständers 1 biegsam ausgeführt und münden von unten
her neben den Rollen 15 in den Boden des Geräteständers.
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Aus der Zeichnung ist weiterhin ersichtlich, daß die Röntgenbildbetrachter
22, Handgriffe 23 und Betätigungsschalter 24 zweifach vorgesehen und an
beiden Seitenwandungen
des Tischauslegers 2 angeordnet sind. Auf der Oberseite des Tischauslegers 2 befindet
sich ein schwenkbares zahnärztliches Schnurgestänge 25 mit Handstück 26.
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Aus der Zeichnung ist ersichtlich, daß der in verschiedenen Ausführungsformen
dargestellte Geräteständer mit Tischausleger von beiden Seiten her bedient werden
kann, je nachdem, ob ein Zahnarzt, der Rechtshänder oder Linkshänder ist, behandelt.
Behandelt bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ein Linkshänder, so kann die Dentaleinheit
in der dargestellten Lage benutzt werden. Der Linkshänder tritt von der vom Patienten
aus gesehenen linken Seite an den Behandlungsstuhl bzw. an den Tischausleger heran
und kann mit der linken Hand die Handstücke 5 leicht ergreifen. Die abgewinkelten
Köpfe 11 der Handstücke 5 weisen dabei nach rechts unten, so daß eine Behinderung
beim Greifen der Handstücke ausgeschlossen ist. Zum Besteigen und Verlassen des
Behandlungsstuhles 3 wird der Tischausleger in die in Fig. 2 ersichtliche Lage nach
rechts verschwenkt, damit der Patient nicht behindert ist.
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Behandelt ein Rechtshänder, so werden, nachdem die Wassereinheit
16 hinten um den Behandlungsstuhl 3 herum auf dessen andere Seite bewegt wurde,
die Handstücke 5 durch Umstecken der Nocken 9 in die anderen Nuten 10 um 900 verdreht.
Ferner wird das Schnurgestänge 25 ebenfalls um etwa 900 verschwenkt, so daß der
Rechtshänder von der rechten Seite aus alle Manipulationen leicht und unbehindert
ausführen kann. Durch die doppelte Ausführung und beidseitige Anordnung der Röntgenbildbetrachter
22, der Handgriffe 23 und der Betätigungsschalter 24 können diese Zusatzeinrichtungen
von beiden Seiten aus betrachtet bzw. betätigt werden.
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Das Gerät nach F i g. 7 ist in der dargestellten Stellung für Linkshänder
gedacht, während die Ausführungsformen nach den Fig. 8 und 9 bzw. nach F i g. 6
für Links- und Rechtshänder eingestellt werden und verwendet werden können. So befindet
sich die Dentaleinheit gemäß F i g. 9 in einer Stellung für die Behandlung durch
Rechtshänder. Gegenüber der Ausführung nach F i g. 1 besteht der Vorteil, daß der
Patient den Behandlungsstuhl 3 noch ungehinderter besteigen und verlassen kann und
daß sich der Patient während der Behandlung durch den Tischausleger 2 weniger beengt
fühlt. Bei Behandlung durch einen Linkshänder wird der Geräteständer 1 mittels seiner
Rollen 15 auf den Schienen 14 quer zur Längsachse A des Behandlungsstuhles 3 auf
dessen andere Seite etwa in die F i g. 7 entsprechende Lage verschoben.
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Die Wassereinheit 16 wird um das Fußende des Behandlungsstuhles herum
auf die andere Seite bewegt, und zwar mit Hilfe ihrer Laufrollen 17. Dabei kann
entweder der Behandlungsstuhl abgesenkt oder der Tischausleger verschwenkt werden,
so daß ein ungehinderter Durchgang der Wassereinheit 16 zwischen Behandlungsstuhl
3 und Tisch ausleger 2 bzw. Geräteständer 1 ermöglicht ist. Weiterhin werden die
Handstücke 5 in der erwähnten Weise umgesteckt und das Schnurgestänge 25 verschwenkt.
Sodann steht der Geräteständer für die Behandlung durch Linkshänder zur Verfügung.