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DE1217545B - Zahnaerztlicher Geraetestaender - Google Patents

Zahnaerztlicher Geraetestaender

Info

Publication number
DE1217545B
DE1217545B DEK45317A DEK0045317A DE1217545B DE 1217545 B DE1217545 B DE 1217545B DE K45317 A DEK45317 A DE K45317A DE K0045317 A DEK0045317 A DE K0045317A DE 1217545 B DE1217545 B DE 1217545B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
handpieces
handpiece
holders
treatment chair
longitudinal axis
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEK45317A
Other languages
English (en)
Inventor
Erich Hoffmeister
Kurt Roehm
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kaltenbach and Voigt GmbH
Original Assignee
Kaltenbach and Voigt GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kaltenbach and Voigt GmbH filed Critical Kaltenbach and Voigt GmbH
Priority to DEK45317A priority Critical patent/DE1217545B/de
Publication of DE1217545B publication Critical patent/DE1217545B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G15/00Operating chairs; Dental chairs; Accessories specially adapted therefor, e.g. work stands
    • A61G15/14Dental work stands; Accessories therefor

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Accommodation For Nursing Or Treatment Tables (AREA)
  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Description

  • Zahnärztijoher Geräteständer Die Erfindung betrifft einen zahnärztlichen Geräteständer mit von dessen Säule auskragendem Tischausleger mit Handstückhalterungen für ausziehbare Handstücke.
  • Die bisher bekannten Geräteständer für zahnärztliche Zwecke besitzen einen Tischausleger, welcher nur an einer Seitenwandung oder auf der Oberseite Handstückhalterungen aufweist und bei welchem die zur Ablage von Instrumenten od. dgl. dienende Tischplatte in der Nähe des Lagerpunktes des Tischauslegers an der Ständersäule vorgesehen ist.
  • Derartige Geräteständer erlauben es nicht, daß der zahnärztliche Behandlungsstuhl in der Weise aufgestellt wird, daß sich die Längsachse des Stuhles parallel oder in Richtung des Tischauslegers erstreckt.
  • Hierdurch war es bisher immer nur möglich, daß Rechtshänder den auf dem Stuhl befindlichen Patienten behandeln konnten. Man hat auch schon in Einzelanfertigung die Handstückhalterungen an der anderen Seitenwandung des Tischauslegers vorgesehen, um hierdurch den Linkshändern entgegenzukommen. Diese Einzelanfertigungen aber machten es wiederum unmöglich, daß auch Rechtshänder an dem gleichen Gerät arbeiten können.
  • Es ist auch ein Gerät bekannt, welches einen schrankartigen Aufbau und die üblichen Einrichtungen eines zahnärztlichen Geräteständers umfaßt.
  • Soll nun nach einem Rechtshänder ein Linkshänder die Behandlung übernehmen, so müßte die verhältnismäßig schwerfällige Vorrichtung um den Behandlungsstuhl herumgerollt werden, was einen umständlichen Arbeitsaufwand darstellt. Darüber hinaus ist die Arbeit für den Linkshänder unmöglich gemacht, da die Handstückhalterungen jeweils an einem festen, außermittigen Platz der Vorrichtung angeordnet sind.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, einen Geräteständer zu schaffen, welcher ohne Schwierigkeiten ermöglicht, daß sowohl Rechtshänder als auch Linkshänder die Behandlung des auf dem Stuhl befindlichen Patienten durchführen können.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einem zahnärztlichen Geräteständer mit von dessen Säule auskragendem Tischausleger mit Handstückhalterungen vor, daß die Handstückhalterungen für ausziehbare Handstücke an der vom Geräteständer abgewandten Stirnseite des Tischauslegers angeordnet sind und die zur Ablage von Instrumenten od. dgl. dienende Tischplatte am stirnseitigen Ende des Tischauslegers vorgesehen ist.
  • Die erfindungsgemäße Ausbildung des Geräteständers ermöglicht eine derartige Aufstellung des Behandlungsstuhles, daß der Tischausleger sich vom Geräteständer aus parallel zur oder in Richtung der Längsachse des Behandlungsstuhles, d. h. in Blickrichtung des Patienten, erstreckt, so daß sowohl ein Linkshänder als auch ein Rechtshänder zahnärztliche Behandlungen mit Hilfe der vorgeschlagenen Dentaleinheit durchführen kann. Der die linke Hand verwendende Zahnarzt oder Studierende stellt sich auf die vom Patienten aus gesehene linke Seite und der die rechte Hand verwendende Behandelnde auf die rechte Seite des Patienten bzw. des Behandlungsstuhles, wobei in jedem Fall die in ihren Halterungen befindlichen Handstücke und die auf der Tischplatte abgelegten Instrumente od. dgl. leicht und ungehindert ergriffen werden können.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß insbesondere die mit abgewinkeltem Kopf versehenen Handstücke in den Handstückhalterungen in mindestens zwei verschiedenen um ihre Längsachse gedrehten Lagen gehalten werden, wobei jede mögliche Lage bei Handstücken mit abgewinkeltem Kopf jeweils einer bestimmten Schrägstellung des abgewinkelten Kopfes entspricht. Diese Ausführungsform gestattet es, daß die Handstücke in einer derartigen Lage in den Handstückhalterungen gehalten werden können, daß ein Rechtshänder die Handstücke von rechts her mit der rechten Hand ergreifen kann, ohne sie zur Ausübung der Zahnbehandlung in der Hand verdrehen zu müssen, und daß ein Linkshänder bei entsprechend verdrehter Lage der Handstücke diese von links her mit der linken Hand ebenfalls in arbeitsgerechter Lage ergreifen kann. Bezüglich der Handstücke mit abgewinkeltem I(opf kommt noch hinzu, daß die Handstücke mit ihrem abgewinkelten Kopf für die Bedienung bzw. Behandlung durch Linkshänder in der betriebsgerechten Stellung schräg nach rechts unten weisend und für Rechtshänder umgekehrt eingesteckt werden können, wodurch ermöglicht wird, daß der Zahnarzt bzw. der Studierende beim Greifen des Handstückes durch den abgewinkelten Kopf nicht behindert wird.
  • Die Verdrehbarkeit der mindestens zwei verschiedenen um ihre Längsachse gedrehten Lagen der Handstücke kann beispielsweise durch um ihre Achse drehbare Handstückhalterungen erreicht werden, wobei die Halterungen in jeder möglichen Lage federnd einrasten.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform bezüglich der erwähnten Verstellbarkeit kennzeichnet sich dadurch, daß die Handstücke in an sich bekannter Weise an ihrem in die Handstückhalterungen einführbaren Schaftteil einen vorspringenden Nocken aufweisen und die Handstückhalterungen mit mindestens zwei um 900 versetzten Führungsnuten für die Nocken versehen sind.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung kennzeichnet sich dadurch, daß der Geräteständer vorzugsweise auf durch Schienen geführten Rollen quer zur Längsachse des Behandlungsstuhles verschiebbar ist. Hierdurch wird erreicht, daß der Geräteständer mit seinem Tischausleger für die Behandlung durch Rechtshänder quer zur Längsachse des Behandlungsstuhles auf die rechte Seite des Patienten und für die Behandlung durch Linkshänder auf die linke Seite geschoben werden kann.
  • Dadurch wird der Vorteil erzielt, daß der Patient sich nicht durch den Tischausleger beengt fühlt und daß das Auf- und Absteigen des Patienten auf bzw. vom Behandlungsstuhl erleichtert wird.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung kennzeichnet sich dadurch, daß zumindest der Tischausleger aus seiner zur Längsachse -des Behandlungsstuhles parallelen bzw. in Richtung der Längsachse verlaufenden Lage in an sich bekannter Weise um eine lotrechte Achse des Geräteständers schwenkbar ist. In dem Fall, daß der Geräteständer nicht quer zur Längsachse des Behandlungsstuhles verschiebbar ist, kann zur Erleichterung des Auf- und Absteigens des Patienten auf den bzw. vom Behandlungsstuhl der Tischausleger aus seiner in Richtung der Längsachse des Behandlungsstuhles erstreckenden Lage herausgeschwenkt werden.
  • In dem Fall, daß der Geräteständer quer zur Längsachse des Behandlungsstuhles verschiebbar und zur Ausführung der Behandlung - je nachdem, ob ein Linkshänder oder ein Rechtshänder behandelt -auf die eine oder andere Seite geschoben ist, kann während der Behandlung der Tisch ausleger auf den Kopf des Patienten hinweisend eingeschwenkt werden, wodurch das Ausziehen der Handstücke aus den an der Stirnseite des Tischauslegers angeordneten Handstückhalterungen in Richtung auf den Kopf des Patienten zu ermöglicht wird. Dies bringt den Vorteil mit sich, daß die Zufuhrleitungen bzw. Schläuche der Handstücke nicht oder nur unwesentlich abgebogen zu werden brauchen.
  • Eine zweckmäßige Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß Zusatzeinrichtungen, wie Röntgenbildbetrachter, Handgriffe, Betätigungsschalter u. dgl., je zweifach vorgesehen und an jeder der beiden Seitenwandungen des Tischauslegers angeordnet sind.
  • Hierdurch wird ermöglicht, daß die Röntgenbildbetrachter, Handgriffe, Betätigungsschalter u. dgl. von beiden Seiten aus - je nachdem, ob ein Rechtshänder oder ein Linkshänder behandelt - betrachtet bzw. bedient werden können. Bei genügend großer Stirnseite des Tischauslegers können die Röntgen- bildbetrachter, Handgriffe, Betätigungsschalter u. dgl auch an der Stirnseite des Tischauslegers angeordnel sein.
  • In der Zeichnung sind Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise dargestellt. Es zeigt F i g. 1 einen zahnärztlichen Geräteständer, dessen Tischausleger sich in Richtung der Längsachse des Behandlungsstuhles erstreckt, in Ansicht von oben, Fig. 2 die Ausführungsform nach Fig. 1, wobei der Tischausleger seitlich verschwenkt ist, in Ansicht von oben, F i g. 3 einen Schnitt durch eine der an der Stirnseite des Tischauslegers angeordneten Handstückhalterungen, im vergrößerten -Maßstab, Fig. 4 ein in die Handstückhalterungen einführbares Handstück in Seitenansicht, Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 4, F i g. 6 die Ausführungsform nach F i g. 1 in Ansicht von der Seite, F i g. 7 eine gegenüber F i g. 1 abgeänderte Ausführungsform, wobei der Tischausleger des Geräteständers sich parallel zur Längsachse des Behandlungsstuhles erstreckt und der Geräteständer seitlich vom Behandlungsstuhl angeordnet ist, in Ansicht von oben, Fig. 8 eine gegenüber Fig. 6 abgeänderte Ausführungsform mit quer zur Längsachse des Behandlungsstuhles verschiebbarem Geräteständer, in Seitenansicht und F i g. 9 die Ausführungsform nach F i g. 8 in Ansicht von oben.
  • In der Zeichnung ist mit 1 ein zahnärztlicher Geräteständer bezeichnet, von welchem ein Tischausleger 2 auskragt. Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 erstreckt sich der Tischausleger 2 in Richtung der Längsachse A des Behandlungsstuhles 3.
  • Gemäß F i g. 2 ist der Tischausleger um die lotrechte Achse B des Geräteständers t entgegen dem Uhrzeigersinn seitlich verschwenkt, um dem Patienten das Besteigen und Verlassen des Behandlungsstuhles 3 zu erleichtern. Die Behandlungsstellung entspricht der Darstellung nach F i g. 1.
  • Wie die Zeichnung zeigt, sind die Handstückhalterungen 4 für in den Tischausleger einführbare Handstücke 5 an der Stirnseite 6 und die Tischplatte 2 a am stirnseitigen Ende des Tischauslegers angeordnet. Weiterhin befindet sich an der Stirnseite 6 ein Schalter 7. Bei den Handstücken 5 kann es sich um Turbinenhand- oder Winkelstücke, um Lufthandstücke, um Sprayhandstücke u. dgl. handeln. Mit 8 ist ein Schwachstromhandstück bezeichnet, das durch den Schalter 7 ein- und ausgeschaltet bzw. reguliert werden kann.
  • Wie insbesondere aus den Fig.3 bis 5 hervorgeht, besitzen die Handstücke 5 an ihrem in die Handstückhalterungen 4 einführbaren Schaftteil 5 a einen vorspringenden Nocken 9 und die Handstückhalterungen 4 zwei um 900 versetzte Führungsnuten 10 zum Eingriff des Nockens 9. Die Handstücke 5 können auf diese Weise in zwei verschiedenen um ihre Längsachse C gedrehten Lagen in den Handstückhalterungen gehalten werden, indem der Nocken 9 jeweils mit einer Nut 10 zum Eingriff gebracht wird. Dabei entspricht jede der beiden Lagen bei Handstücken mit abgewinkeltem Kopf 11 einer bestimmten Schrägstellung des abgewinkelten Kopfes 11, wie insbesondere aus F i g. 2 hervorgeht. Eine Lage des abgewinkelten Kopfes 11 ist mit ausgezogenen Linien und die andere mögliche Lage mit gestrichelten Linien dargestellt. Die Handstücke sind mit einem Bund 12 zur Anlage an die Handstückhalterungen 4 versehen. Die Anschlußleitung des Handstückes 5 ist in Fig. 4 mit 13 bezeichnet.
  • Wie aus den F i g. 8 und 9 hervorgeht, ist bei dieser Ausführungsform der Geräteständer 1 auf durch Schienen 14 geführten Rollen 15 quer zur Längsachse A des Behandlungsstuhles 3 verschiebbar.
  • Auch bei den Ausführungsformen nach den F i g. 7 und 9, bei denen eine seitliche Stellung des Geräteständers 1 vom Behandlungsstuhl 3 dargestellt ist, ist der Tischausleger 2 wie bei der Ausführungsform nach Fig. 2 um eine lotrechte Achse B bzw.
  • D des Geräteständers 1 schwenkbar. Die lotrechte Achse D gemäß Fig.7 befindet sich nicht wie bei den Ausführungsformen nach F i g. 2 und 9 etwa in der Mitte des Geräteständers 1, sondern in der Nähe der rechten Seitenwandung des Geräteständers. Da bei der Ausführungsform nach Fig. 7 keine Querverschiebung des Geräteständers 1 möglich ist, ergeben sich bei Schwenkung des Tischauslegers 2 um die an der Außenwand des Geräteständers 1 befindliche lotrechte Schwenkachse D in die mit gestrichelten Linien dargestellte Lage besonders günstige Raumverhältnisse. In der in den F i g. 7 und 9 mit gestrichelten Linien dargestellten Stellung des Tischauslegers 2 ist diese genau auf den Kopf des sich auf dem Behandlungsstuhl 3 befindlichen Patienten gerichtet, und die Handstücke 5 können in Richtung auf den Mund des Patienten aus ihren Halterungen 4 herausgezogen werden.
  • Wie insbesondere die F i g. 6 zeigt, ist die mit Speifontäne versehene säulenartige Wassereinheit 16 auf Laufrollen 17 fahrbar und hierdurch um den Behandlungsstuhl herum, z. B. aus der in F i g. 7 ersichtlichen Stellung in die in F i g. 9 ersichtliche Stellung auf die andere Seite des Behandlungsstuhles bewegbar.
  • Zum Anschluß der Zu- und/oder Abflußschläuche 18 der Wassereinheit 16 dient bei der Ausführungsform nach F i g. 6 ein Schlauchstutzen 19, der an einer Anschlußdose 20 befestigt ist. Der Schlauchstutzen 19 ist um eine lotrechte Achse E schwenkbar, damit die Schläuche 18 während des Herumbewegens der Wassereinheit 16 um den Behandlungsstuhl keinen allzu großen Biegebeanspruchungen unterliegen.
  • Bei den Ausführungsformen nach den F i g. 1, 2, 6 und 7 befindet sich die Anschlußdose 20 für die Anschlußschläuche 18 der Wassereinheit 16 hinter dem Behandlungsstuhl 3, so daß die Wassereihheit beim Herumbewegen auf die andere Seite des Behandlungsstuhles hinter dem Behandlungsstuhl 3 vorbeibewegt werden muß. Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 8 und 9 hingegen wird die Wassereinheit vorn, d. h. um das Fußende des Behandlungsstuhles 3 herumbewegt, wobei die Anschlußschläuche 18 nach vorn zum Geräteständer 11 führen.
  • Bei der Ausführungsform nach den F i g. 8 und 9 sind die Anschlußkabel bzw. -schläuche 21 des Geräteständers 1 biegsam ausgeführt und münden von unten her neben den Rollen 15 in den Boden des Geräteständers.
  • Aus der Zeichnung ist weiterhin ersichtlich, daß die Röntgenbildbetrachter 22, Handgriffe 23 und Betätigungsschalter 24 zweifach vorgesehen und an beiden Seitenwandungen des Tischauslegers 2 angeordnet sind. Auf der Oberseite des Tischauslegers 2 befindet sich ein schwenkbares zahnärztliches Schnurgestänge 25 mit Handstück 26.
  • Aus der Zeichnung ist ersichtlich, daß der in verschiedenen Ausführungsformen dargestellte Geräteständer mit Tischausleger von beiden Seiten her bedient werden kann, je nachdem, ob ein Zahnarzt, der Rechtshänder oder Linkshänder ist, behandelt. Behandelt bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ein Linkshänder, so kann die Dentaleinheit in der dargestellten Lage benutzt werden. Der Linkshänder tritt von der vom Patienten aus gesehenen linken Seite an den Behandlungsstuhl bzw. an den Tischausleger heran und kann mit der linken Hand die Handstücke 5 leicht ergreifen. Die abgewinkelten Köpfe 11 der Handstücke 5 weisen dabei nach rechts unten, so daß eine Behinderung beim Greifen der Handstücke ausgeschlossen ist. Zum Besteigen und Verlassen des Behandlungsstuhles 3 wird der Tischausleger in die in Fig. 2 ersichtliche Lage nach rechts verschwenkt, damit der Patient nicht behindert ist.
  • Behandelt ein Rechtshänder, so werden, nachdem die Wassereinheit 16 hinten um den Behandlungsstuhl 3 herum auf dessen andere Seite bewegt wurde, die Handstücke 5 durch Umstecken der Nocken 9 in die anderen Nuten 10 um 900 verdreht. Ferner wird das Schnurgestänge 25 ebenfalls um etwa 900 verschwenkt, so daß der Rechtshänder von der rechten Seite aus alle Manipulationen leicht und unbehindert ausführen kann. Durch die doppelte Ausführung und beidseitige Anordnung der Röntgenbildbetrachter 22, der Handgriffe 23 und der Betätigungsschalter 24 können diese Zusatzeinrichtungen von beiden Seiten aus betrachtet bzw. betätigt werden.
  • Das Gerät nach F i g. 7 ist in der dargestellten Stellung für Linkshänder gedacht, während die Ausführungsformen nach den Fig. 8 und 9 bzw. nach F i g. 6 für Links- und Rechtshänder eingestellt werden und verwendet werden können. So befindet sich die Dentaleinheit gemäß F i g. 9 in einer Stellung für die Behandlung durch Rechtshänder. Gegenüber der Ausführung nach F i g. 1 besteht der Vorteil, daß der Patient den Behandlungsstuhl 3 noch ungehinderter besteigen und verlassen kann und daß sich der Patient während der Behandlung durch den Tischausleger 2 weniger beengt fühlt. Bei Behandlung durch einen Linkshänder wird der Geräteständer 1 mittels seiner Rollen 15 auf den Schienen 14 quer zur Längsachse A des Behandlungsstuhles 3 auf dessen andere Seite etwa in die F i g. 7 entsprechende Lage verschoben.
  • Die Wassereinheit 16 wird um das Fußende des Behandlungsstuhles herum auf die andere Seite bewegt, und zwar mit Hilfe ihrer Laufrollen 17. Dabei kann entweder der Behandlungsstuhl abgesenkt oder der Tischausleger verschwenkt werden, so daß ein ungehinderter Durchgang der Wassereinheit 16 zwischen Behandlungsstuhl 3 und Tisch ausleger 2 bzw. Geräteständer 1 ermöglicht ist. Weiterhin werden die Handstücke 5 in der erwähnten Weise umgesteckt und das Schnurgestänge 25 verschwenkt. Sodann steht der Geräteständer für die Behandlung durch Linkshänder zur Verfügung.

Claims (6)

  1. Patentansprüche: 1. Zahnärztlicher Geräteständer mit von dessen Säule auskragendem Tischausleger mit Handstückhalterungen, dadurch gekennzeichnet, daß die Handstückhalterungen (4) für ausziehbare Handstücke an der vom Geräteständer (1) abgewandten Stirnseite (6) des Tischauslegers (2) angeordnet sind und die zur Ablage von Instrumenten od. dgl. dienende Tischplatte (2a) am stimseitigen Ende des Tischauslegers vorgesehen ist.
  2. 2. Geräteständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß insbesondere die mit abgewinkeltem Kopf (11) versehenen Handstücke (5) in den Handstückhalterungen (4) in mindestens zwei verschiedenen, um ihre Längsachse (C) gedrehten Lagen gehalten werden, wobei jede mögliche Lage bei Handstücken mit abgewinkeltem Kopf jeweils einer bestimmten Schrägstellung des abgewinkelten Kopfes (11) entspricht.
  3. 3. Geräteständer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Handstücke in an sich bekannter Weise an ihrem in die Handstückhalterungen (4) einführbaren Schaftteil (5 a) einen vorspringenden Nocken (9) aufweisen und die Handstückhalterungen (4) mit mindestens zwei um. 90 versetzten Führungsnuten (10) für die Nocken (9) versehen sind.
  4. .4. Geräteständer nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Geräteständer (1) vorzugsweise auf durch Schienen (14) geführten Rollen (15) quer zur Längsachse (A) des Behandlungsstuhles (3) verschiebbar ist.
  5. 5. Geräteständer nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der Tischausleger (2) um eine lotrechte Achse (B bzw. D) des Geräteständers (1) schwenkbar ist.
  6. 6. Geräteständer nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß Zusatzeinrichtungen, wie Röntgenbildbetrachter (22), Handgriffe (23), Betätigungsschalter (24) u. dgl. je zweifach vorgesehen sowie an jeder der beiden Seitenwandungen des Tischauslegers (2) angeordnet sind.
    In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 368 941, 692 233; USA.-Patentschriften Nr. 1 814 875, 2308 812.
DEK45317A 1961-11-29 1961-11-29 Zahnaerztlicher Geraetestaender Pending DE1217545B (de)

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Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE368941C (de) * 1921-01-29 1923-02-10 Froeschke & Co R Speisaeule mit Speichelabsaugevorrichtung fuer zahnaerztliche Zwecke
US1814875A (en) * 1928-11-10 1931-07-14 Weber Dental Mfg Company Dental unit standard
US2308812A (en) * 1936-04-20 1943-01-19 Jankelson Bernard Dental unit
DE692233C (de) * 1937-03-20 1943-12-10 Electricitaetsgesellschaft San Fahrbarer und drehbarer, insbesondere zylindrischer Instrumentenschrank fuer zahnaerztliche Zwecke

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