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Im bestimmten Abstand vom Behandlungsstuhl angeordnete Dentaleinheit
Die Erfindung betrifft eine im bestimmten Abstand vom Behandlungsstuhl, in Blickrichtung
des Patienten gesehen, rechts von der Auftrittsfläche des Stuhles angeordnete Dentaleinheit.
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Die bekannten, meist säulenartig ausgebildeten zahnärztlichen Einheitsgeräte
hat man bisher gewöhnlich, in Blickrichtung des Patienten gesehen, links vom Behandlungsstuhl
aufgestellt. Dies hatte zur Folge, daß der Patient von rechts auf den Behandlungsstuhl
aufsteigen und in gleicher Richtung von diesem wieder absteigen mußte, wobei er,
was unerwünscht ist, in den Arbeitsbereich des ebenfalls rechts vom Behandlungsstuhl
stehenden Zahnarztes kam. Diese Anordnung der Dentaleinheit links vom Behandlungsstuhl
hat weiterhin den Nachteil, daß der Arzt, der, wie gesagt, rechts vom Behandlungsstuhl
steht, die an der Dentaleinheit angeordneten Instrumente schlecht ergreifen kann,
zumal sich zwischen dem Arzt und der Dentaleinheit noch die Auftrittsfläche des
Behandlungsstuhles befindet.
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Zur Beseitigung dieser Nachteile hat man deshalb schon vorgeschlagen,
die Dentaleinheit, in Blickrichtung des Patienten gesehen, rechts vom Behandlungsstuhl
oder, noch genauer gekennzeichnet, rechts von der Auftrittsfläche des Behandlungsstuhles
aufzustellen, wobei der behandelnde Zahnarzt dann seinen Standplatz ebenfalls rechts
vom Stuhl in unmittelbarer Nachbarschaft des Einheitsgerätes hat.
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In diesem Falle sind die Wegstrecken zum Ergreifen der einzelnen
Instrumente für den Zahnarzt sehr günstig, und der Patient kann bei bestimmter Anordnung
der Speifontäne auch von links auf den Behandlungsstuhl aufsteigen und nach der
Behandlung wieder nach links absteigen. Es hat sich jedoch gezeigt, daß diese Anordnung
der Dentaleinheit wiederum nachteilig ist, da sich die Antriebs schnur für die zahnärztlichen
Instrumente oft in den Kleidern oder Haaren des behandelnden Arztes verfängt, was
nicht der Fall war, wenn die Dentaleinheit links vom Behandlungsstuhl angeordnet
ist.
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Durch die Erfindung werden diese Nachteile dadurch beseitigt, daß
die, in Blickrichtung des Patienten gesehen, rechts von der Auftrittsfläche des
Stuhles angeordnete Dentaleinheit auf der der Stuhlauftrittsfläche zugewandten Seite
einen in der Ebene der oberen Ablagefläche der Einheit in Richtung auf die Stuhlauftrittsfläche
weisenden Ausleger besitzt, an dessen freiem Ende der Gestängearm angeordnet ist.
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Auf diese Weise wird, trotz der Rechtsanordnung der Dentaleinheit,
ein genügend großer Abstand zwischen behandelndem Arzt und Gestängearm bzw. Antriebsschnur
geschaffen, der ein sicheres Arbeiten gewährleistet.
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Ein weiteres Merkmal dler Erfindung kann darin bestehen, daß sich
der Ausleger, in Blickrichtung des Patienten gesehen, an der hinteren linken Ecke
der Dentaleinheit befindet.
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Diese Anordnung hat sich als besonders vorteilhaft im Hinblick auf
die Anordnung des Gestängearmes erwiesen. Sie gestattet außerdem, daß gemäß der
Erfindung an der, in Blickrichtung des Patienten gesehen, vorderen linken Ecke der
Dentaleinheit die Handstücke zur Abgabe von Druckluft, Druckwasser und Schwachstrom
herausziehbar angeordnet sind, wodurch auch diese Instrumente sich in der unmittelbaren
Nähe des Arztes während der Behandlung befinden.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung kann darin bestehen, daß die Kraftübertragung
von dem innerhalb der eigentlichen Säule der Einheit angeordneten Antriebsmotor
zum Gestängegelenk über eine in dem Ausleger angeordnete Schnurrolle erfolgt. Durch
Änderung des Durchmessers dieser Schnurrolle kann jede gewünschte Übersetzung hervorgerufen
werden, so daß auch hochtourig gearbeitet werden kann.
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Schließlich wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, daß der Abstand
der Dentaleinheit vom Behandlungsstuhl veränderbar sein kann, was durch eine Verschwenkung
oder ein Wegschieben der Dentaleinheit erreicht werden kann. Hierdurch ist es möglich,
daß der Zahnarzt beim Ziehen von Backenzähnen oder bei operativen Eingriffen im
Kiefer zwischen die Dentaleinheit und den Behandlungsstuhl treten kann, ohne daß
die rechts angeordnete Dentaleinheit im Wege ist.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 eine Dentaleinheit gemäß der Erfindung in Seitenansicht,
Fig.
2 einen zahnärztlichen Behandlungsstuhl sowie eine rechts von diesem angeordnete
Dentaleinheit gemäß Fig. 1 in Ansicht von oben, Fig.3 einen zahnärztlichen Behandlungsstuhl
mit einer rechts vom Behandlungsstuhl angeordneten, nach vorn wegschiebbaren Dentaleinheit,
ebenfalls in Ansicht von oben.
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Wie aus der Zeichnung hervorgeht, ist die säulenartig ausgebildete
Dentaleinheitl, in Blickrichtung des Patienten gesehen, rechts von der Auftrittsfläche
2 des Behandlungsstuhles 3 angeordnet. Die Dentaleinheit 1 weist an ihrem oberen
Ende einen Ausleger4 auf, an dessen freiem Ende der Gestängearm 5 mit dem Gestänge
6 und der Antriebsschnur 7 angeordnet ist.
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Wie Fig.2 und 3 zeigen, befindet sich der Ausleger 4 an der, in Blickrichtung
des Patienten gesehen, hinteren linken Ecke 8 der Dentaleinheit 1. An der vorderen
linken Ecke 9 sind dagegen die Handstücke 10 zur Abgabe von Druckluft, Druckwasser
und Schwachstrom herausziehbar angeordnet.
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Innerhalb der Dentaleinheit 1 ist der Antriebsmotor 11 strichpunktiert
angedeutet, der über Schnurrollen 12, 13 und 14 und die Schnur 7 und 22 das am vorderen
Ende des Gestänges angeordnete, nicht dargestellte Instrument antreibt. Die Schnurrolle
13 ist, wie Fig.l zeigt, dabei im Ausleger 4 angeordnet.
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AuBerdem sind im Innern der Dentaleinheit 1 die Schläuche 15 für
die Handstücke 10, der Kom pressor 16 und ein Transformatorl7 untergebracht.
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Im oberen Teil der Dentaleinheit 1 befindet sich gegenüber vom Ausleger
4 ein Schubkasten 18 zur Aufnahme von Instrumenten 19 od. dgl.
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Die Dentaleinheit gemäß Fig. 1 und 2 ist um eine senkrecht verlaufende
Achse 20 vom Behandlungsstuhl 3 wegschwenkbar, wobei die Achse 20 an der, in Blickrichtung
des Patienten gesehen, vorderen rechten Ecke 21 der Dentaleinheitl angeordnet ist.
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Zum Zwecke des Verschwenkens befindet sich diagonal gegenüber der
Schwenkachse20 noch eine Laufrolle21. In Fig. 2 ist mit gestrichelten Linien die
Stellung der Dentaleinheit 1 nach dem Wegschwenken vom Behandlungsstuhl 3 angedeutet.
Hieraus wird ersichtlich, daß dann zwischen der Dentaleinheitl und dem Behandlungsstuhl3
ein freier Raum geschaffen wird, der ein Dazwischentreten des Arztes ermöglicht.
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In Fig.3 ist eine Ausführungsform der Dentaleinheit dargestellt,
die auf Schienen oder Rollen parallel zur Stuhlauftrittsfläche2 vom Behandlungsstuhl
3 weggeschoben werden kann, so daß auch hier ein freier Raum geschaffen wird, der
es dem Arzt gestattet, insbesondere bei operativen Eingriffen, den
Patienten nahezu
von vorn zu behandeln. Auch hier ist die weggeschobene Dentaleinheit 1 mit gestrichelten
Linien angedeutet.
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PATENTANSPRETCHE 1. Im bestimmten Abstand vom Behandlungsstuhl -
in Blickrichtung des Patienten gesehen -rechts von der Auftrittsfläche des Stuhles
angeordn ete D entaleinheit, dadurch gekennzeichnet, daß sie auf der der Stuhlauftrittsfläche
(2) zuwandten Seite einen in der Ebene der oberen Ablagefläche der Einheit in Richtung
auf die Stuhlauftrittsfläche (2) weisenden Ausleger (4) besitzt, an indessen freiem
Ende der Gestängearm (5) angeordnet ist.