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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Entleerung eines Silos
mit zylindrischer Außenwand und einem im Inneren des Silos angeordneten, eine Mittelöffnung
aufweisenden, ringförmigen Boden und mit einem im Bereich der Mittelöffnung umlaufenden,
karussellartigen Drehwagen, welcher einen über den ringförmigen Boden ragenden Fräsarm
haltert, der durch die Mittelöffnung des Silobodens zentral auf den Drehwagen aufsetzbar
bzw. abnehmbar (Montagelage) ist und der von dieser Montagelage in radialer Richtung
in eine vom Silodurchmesser abhängige Arbeitsstellung hin bzw. aus der Arbeitsstellung
in die Montagestellung hin verschieblich angeordnet und in der Arbeitsstellung am
Drehwagen feststellbar ist, wobei er über den ringförmigen Boden ragt und die Mittelöffnung
im wesentlichen frei läßt und bei der eine Gewölbeunterstützung vorgesehen ist nach
Patent 1222 859.
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Zum Schutz von Zahnrädern und Getrieben ist es in Siloentnahmevorrichtungen
bekannt, schild- oder schirmförmige Abdeckhauben vorzusehen, welche einen vom zu
fördernden Material freien Raum schaffen. Unter entsprechenden Bedingungen wirken
diese Abdeckhauben als Gewölbestützen. Infolge ihrer breiten Ausladung bilden diese
schirmförmigen Kappen praktisch eine Verengung der Entnahmeöffnung.
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Es ist weiterhin eine Anhäuf- und Fördereinrichtung für Kohle bekanntgeworden,
welche zwei Förderschnecken, eine zur Zufuhr der Kohle und die andere zur Abfuhr
der Kohle aufweist. Damit nur die von der Zuführschnecke herangeschaffte Kohle von
der Abführschnecke abgeführt wird, ist eine schildförmige Abdeckung vorgesehen,
welche einen im wesentlichen kohlenfreien Raum schafft. Kohle wird nicht in Silos
gelagert und müßte alsdann auch nicht angehäuft werden, so daß keine Entleerungsvorrichtung
für Silos gegeben ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Gewölbeerhaltungsstütze
zu schaffen, welche praktisch keine Verengung der Entnahmeöffnung eines Silos bedingt
und deren Existenz gleichzeitig zur Lagerung der Entleerungsvorrichtung des Silos
ausgenutzt wird.
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Dies wird dadurch erreicht, daß die Gewölbeerhaltungsstütze stabförmig
ist und einen Festpunkt zur Lagerung des drehbaren Fräsarmes darstellt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Gewölbeunterstützung
durch einen Spindelantrieb od. dgl. in ihrer Länge teleskopartig veränderbar. Die
Gewölbeunterstützung kann mit einer Spitze versehen sein.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform dient zur Lagerung
des Fräsarmes an der Gewölbeunterstützung ein Tragwagen.
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Es ist von Vorteil, wenn die Gewölbeunterstützung an einer die Bodenmittelöffnung
überspannenden Traverse befestigt und in einem mit der Traverse verbundenen Schraubblock
verstellbar ist.
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Der Fräsarm kann an der Gewölbeunterstützung mittels eines Waagebalkens
gelagert sein, der über ein Getriebe um die Gewölbeunterstützung in Umlauf versetzt
wird. Es ist zweckmäßig, das Drehlager des Waagebalkens exzentrisch zu dessen Längsachse
anzuordnen.
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Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist der Fräsarm an
der Gewölbeunterstützung mittels einer Haltetasche gelagert, die einen Halte-
körper
des Fräsarmes und eine Antriebswelle aufnimmt.
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Die nachstehende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen von Vorrichtungen
gemäß der Erfindung dient im Zusammenhang mit beiliegender Zeichnung der weiteren
Erläuterung. Es zeigt F i g. 1 einen Schnitt einer ersten Ausführungsform einer
Vorrichtung gemäß der Erfindung, F i g. 2 einen Schnitt einer weiteren Ausführungsform
gemäß der Erfindung, Fig. 3 einen Schnitt einer anderen Ausführungsform gemäß der
Erfindung, F i g. 4 einen Schnitt einer Vorrichtung gemäß der Erfindung mit Hängeboden
und verlängertem Fräswerkzeug, F i g. 5 eine Abwandlung der Vorrichtung aus F i
g. 4, F i g. 6 die Spitze eines Fräsarmes mit korkzieherartigem Werkzeug, F i g.
7 eine Draufsicht der Vorrichtung aus F i g. 3 und F i g. 8 eine Draufsicht einer
abgewandelten Vorrichtung ähnlich F i g. 3 mit exzentrischer Anordnung des Fräsarmes.
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F i g. 1 zeigt im Schnitt einen Silo mit Außenwand 14 und einem ringförmigen
Boden 13, in dessen Mittelöffnung ein karussellartiger Dreh- oder Tragwagen 10 auf
Rollen 11 gelagert ist. Der Tragwagen hat einen Durchmesser, der ausreicht, um einen
Fräsarm 1, der mit Kette ausgerüstet oder als Förderwelle ausgebildet sein kann,
durch die Mittelöffnung hindurch in Arbeitsstellung zu bringen. In der Arbeitsstellung
liegt der Fräsarm über dem ringförmigen Boden 13 und hält auf diese Weise die Mittelöffnung
des Silobodens frei. Im Bereich der Bodenmittelöffnung ist eine Stütze 12 angeordnet,
die über das Niveau des Silobodens 13 hinaus nach oben ragt und als Gewölbeerhaltungsstütze
dient. Zweckmäßigerweise besitzt die Stütze 12 an ihrem oberen Ende eine Spitze.
Je nach den Umständen ist es auch möglich, im Silozentrum mehrere Gewölbeerhaltungsstützen
12 anzuordnen.
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In F i g. 1 ist der Fräsarm in einer dreiteiligen Ausbildung dargestellt.
Der Fräsarm besteht aus einem äußeren Fräszylinderl, an dem Reiß- und Förderwerkzeuge
5 bzw. 6 befestigt sind. Der Fräszylinder 1 dreht sich um einen Haltekörper oder
Haltezylinder 2.
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Zwischen Haltekörper 2 und Fräszylinder 1 sind Rollen- oder Kugellager
3 eingesetzt. Die Drehbewegung erhält der Fräszylinder 1 von einer Antriebswelle
4.
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Diese ist einerseits mit dem Fräszylinder an dessen Arbeitsspitze
verbunden und wird am anderen Ende von einem Motor, vorzugsweise mittels Keil- oder
Kettenantrieb angetrieben. Die Antriebswelle 4 ist mindestens einmal im Haltezylinder
2 in einer passenden Lagerung 8 gelagert. Außerdem kann eine weitere Lagerung noch
vor dem Haltezylinder 2 angebracht sein. An der Arbeitsspitze weist der Fräsarm
eine Tragrolle 7 auf. Diese kann entweder von der Antriebswelle 4 mitgetrieben werden
oder lose am Siloboden 13 abrollen. Der Fräsarm ist mittels eines Haltearmes 9 mit
dem Tragwagen lösbar derart verbunden, daß er in die Arbeitsstellung verfahrbar
und dort feststellbar ist.
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Die Stützel2, welche als Gewölbeerhaltungsstütze dient, kann teleskop
artig ausgebildet und mittels Spindeltrieb od. dgl. verlängert oder verkürzt werden,
und zwar in Anpassung an die jeweilige Silostockmechanik.
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Die beschriebene Ausführungsform mit der Stütze
12
kann selbstverständlich auch zur Anwendung gelangen, wenn der Fräsarm als Arbeitswerkzeug
eine umlaufende endlose Kette mit zwei Kettenrädern erhält, wie dies in der Hauptanmeldung
und den früheren Zusatzanmeldungen beschrieben und dargestellt ist.
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F i g. 2 zeigt einen karussellartigen Tragwagen 10 a, der von einer
Wellel2a, die in vorliegendem Fall gleichzeitig als Gewölbeerhaltungsstütze dient,
in seiner Drehlage fixiert ist. Die Welle oder Stütze 12 a ist ihrerseits in einer
Traverse 15 gehalten, die die Silobodenöffnung überspannt und am ringförmigen Boden
12 befestigt ist. In F i g. 2 ist der Fräsarm 1 a als Kettenfräsarm mit zwei Kettenrädern
an den Enden dargestellt. Selbstverständlich kann auch hier ein Fräsarm in der dreiteiligen
Ausbildung gemäß F i g. 1 verwendet werden.
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An die Traverse 15 ist ein Schraubblock 15 a angesetzt, in den die
Stütze 12 a eingeschraubt ist. Auf diese Weise kann die Gewölbeerhaltungsstütze
12 a in ihrer Höhe auf das jeweils erforderliche Maß eingestellt werden.
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Bei der in F i g. 3 gezeigten Ausführungsform ist an einer Mittelstütze
12 b, die auch hier wieder als Gewölbeerhaltungsstütze dient, drehbar ein Waagebalken
16 angeordnet. Auf der einen Seite wird der Waagebalken 16 von einem sich drehenden
Zahnkranz 17 geführt und gehalten. Als Abwandlung kann vorgesehen werden, den Zahnkranz
fest anzuordnen und ein Zahnrad 18, das an dem Waagebalken befestigt und von einem
Motor angetrieben wird, mit dem Zahnkranz in Eingriff zu bringen. Auf diese Weise
kann der Waagebalken 16 um die Stütze 12 b in Umlauf versetzt werden.
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Der Waagebalken 16 ist an seinem anderen Ende 20 über die Stütze
12 b hinaus verlängert und trägt dort auf einem Verbindungsblock 21 den Fräsarm
1 a, der mit Ketten ausgerüstet werden oder die Ausbildung gemäß F i g. 1 erhalten
kann. Der Waagebalken 16 besitzt ein Führungsloch 19, mit dem er an der Stütze 12
b im Mittelpunkt des Silogrundkreises gelagert ist.
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In einer Abwandlung der beschriebenen Ausführungsform kann der Waagebalkenl6
(vgl. Fig.8) auch exzentrisch zur Stütze 12 b und um diese drehbar angeordnet werden.
In diesem Fall liegt der Fräsarm la nicht mehr radial zum Silogrundkreis, sondern
stellt mit Bezug auf diesen eine Sekante dar.
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In F i g. 4 ist der ringförmige Boden des Silos als Hängeboden 13
a in Gestalt eines Kegelmantels ausgebildet. Als Fräsarm ist die Ausbildung gemäß
F i g. 1 gezeigt. Der Fräsarm kann jedoch auch wieder eine umlaufende Kette aufweisen.
Bei der Ausführungsform gemäß F i g. 4 ist der Haltezylinder 2 des Fräsarmes über
den Mittelpunkt des Silobodens nach rückwärts verlängert. Die Größe der Verlängerung
richtet sich nach dem Durchmesser des Führungszahnkranzes 26, der an der zylindrischen
Außenwand 14 des Silos angebracht ist. Dieser Führungskranz 26 dient zum Drehen
des Fräsarmes. Der Haltezylinder 2 ist in einer Haltetasche 22 drehbar an der Gewölbeerhaltungsstütze
12 befestigt. Im Inneren des Haltezylinders 2 ist wieder die Antriebswelle 4 geführt.
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Diese Antriebswelle 4 wird ebenfalls ausreichend verlängert, so daß
an ihrem Ende ein Antrieb angesetzt werden kann.
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Am Haltekörper 2 kann ein Haltejoch 23 angesetzt sein, das eine Ritzel
antriebswelle 24 aufnimmt. Am
Ende der Antriebswelle 24 sitzt ein Antriebsritzel,
das im Führungskranz 26 abrollt. Die Ritzelwelle 24 kann unmittelbar mit der Antriebswelle
4 verbunden sein. Die beiden Wellen 4 und 24 können jedoch auch getrennt ausgebildet
werden und jeweils einen besonderen Antrieb erhalten.
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Wird bei einem Hängeboden 13 a ein Fräsarm mit umlaufender Kette
eingesetzt, so wird anstatt des verlängerten Haltekörpers 2 ein schrägliegender
Waagebalken 16 (vgl. F i g. 3 und 7) angeordnet, der über die Haltetasche 22 hinaus
verlängert ist.
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Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 besteht der Haltezylinder aus
zwei Teilen, wovon der eine Teil2a über die Gewölbeerhaltungsstütze 12 b hinausreicht
und der andere Teil 27 ein Zwischenstück zwischen Haltetasche 22 und Zahnkranz 26
darstellt.
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Die beiden Teile sind mit einem Kupplungselement 28, das z. B. flanschartige
Platten aufweisen kann, biege- und drehsteif verbunden. Die Antriebswelle 4 weist
eine Verlängerung 4 a auf, die mit Hilfe einer Kupplung 4 b angekuppelt ist. Die
Verlängerung 4 a der Antriebswelle ist in der Verlängerung 27 des Haltezylinders
drehbar gelagert und wird in nicht dragestellter Weise von einem Antriebsmotor angetrieben.
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Wie aus Fi g. 6 ersichtlich ist, kann an Stelle des Tragrades 7 (vgl.
Fig. 1, 4 und 5) an der Spitze des Fräsarmes ein korkzieherartiges Werkzeug 7 a
angesetzt werden, das von der Antriebswelle 4 in Drehbewegung versetzt und von ihr
gehalten wird. Das korkzieherartige Werkzeug 7 a kann beim Drehen auf den Fräsarm
Längskräfte ausüben, die dazu dienen, daß sich der Fräsarm von selbst in den Futterstock
in seine Arbeitsstellung hineinzieht.
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Fig. 7 zeigt in Draufsicht die Anordnung eines Waagebalkens 16 mit
Antriebsritzel 18. Der Fräsarm 1 a mit Kette oder mit Fräszylinder 1 ist am Verbindungsblock
21 auf dem Waagebalken 16 gelagert.
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F i g. 8 zeigt die Zuordnung des Haltekörpers 2 in verlängerter Ausführung
gemäß F i g. 4 zur Gewölbeerhaltungsstütze 12. Auf der Gewölbeerhaltungsstütze 12
sitzt ein Drehkörper 22 a, der mit der Haltetasche 22 biegesteif verbunden ist.
Dadurch wird die Achse des Haltekörpers 2 exzentrisch zur Achse der Gewölbeerhaltungsstütze
12 angeordnet, so daß die Achse des Haltekörpers 2 und damit des Fräsarmes zum öffnungskreis
der Bodenmittelöffnung eine Sekante bildet. Diese exzentrische Anordnung des Fräsarmes
ist selbstverständlich auch bei Verwendung eines Fräsarmes mit umlaufender Kette
möglich.