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Vorrichtung zur Entleerung eines Silos Die Erfindung betrifft eine
Vorrichtung zur Entleerung eines Silos mit zylindrischer Außenwand und einem im
Inneren des Silos angeordneten, eine Mittelöffnung aufweisenden, ringförmigen Boden
und mit einem im Bereich der Mittelöffnung umlaufenden karussellartigen Drehwagen,
welcher einen über den ringförmigen Boden ragenden Fräsarm haltert.
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Durch die deutsche Auslegeschrift 1 148 942 ist eine Vorrichtung
zur Entleerung von Futtersilos bekanntgeworden, bei der der Fräsarm über einen rotationssymmetrischen,
trichterförmigen, zur Mitte geneigten Zwischenboden streicht. An der Spitze des
Trichters ist eine Öffnung angeordnet, in der ein Drehwagen sitzt. Der Fräsarm ist
mit dem Drehwagen verbunden und wird über eine in der Mitte des Drehwagens liegende
Gelenkwelle angetrieben. Die trichterförmige Ausbildung des Bodens des Silos ist
teuer.
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Die Entnahmevorrichtung ist nur auf einen bestimmten Durchmesser des
Silos ausgelegt, demnach nicht im Sinne eines Typenprogramms für wechselnde Silogrößen
einsetzbar. Es ist nicht ersichtlich, ob die bekannte Einrichtung zum Ausbau bei
Betriebsstörungen eingerichtet ist.
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Durch die USA.-Patentschrift 3076567 ist eine Entnahmevorrichtung
mit Förderschnecke als Förderarm bekanntgeworden, die mit einem waagerechten Siloboden
zusammenarbeitet, der eine Mittelöffnung aufweist. In dieser Mittelöffnung ist ein
Trägerkreuz und ein darin schwenkbar gelagerter Schwenkarm angeordnet, auf dem der
Förderarm in radialer Richtung gleitend gelagert ist. Es ist demnach möglich, den
Förderarm parallel zu sich selbst und senkrecht auf den Schwenkarm zu verschieben.
Es ist jedoch nicht möglich, bei auftretenden Störungen den Förderarm nach unten
auszubauen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Entnahmevorrichtung für Silos
zu schaffen, deren Fräsarm bei auftretenden Störungen von unten her demontiert und
montiert werden kann.
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Die gestellte Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Fräsarm durch
die Mittelöffnung des Silobodens hindurch zentral auf den Drehwagen aufsetzbar bzw.
abnehmbar (Montagelage) ist, daß er von dieser Montagelage in radialer Richtung
in eine vom Silodurchmesser abhängige Arbeitsstellung hin bzw. aus der Arbeitsstellung
in die Montagelage hin verschieblich angeordnet ist und daß der Fräsarm in der Arbeitsstellung
am Drehwagen feststellbar ist, wobei er über den ringförmigen Boden ragt und die
Mittelöffnung im wesentlichen frei läßt.
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Der Betrag der radialen Verschiebung des Fräsarmes bis zu der Stelle,
an der er mit dem karussel-
artigen Drehwagen fest verbunden wird, wird an den jeweiligen
Außendurchmesser des Silos angepaßt.
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Diese Tatsache kann im Sinne einer Typenbereinigung wertvoll sein,
weil eine Entnahmevorrichtung, die für einen bestimmten Maximaldurchmesser des Silos
vorgesehen ist, auch für kleinere Silodurchmesser eingesetzt werden kann.
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Ein weiterer Vorteil der Entnahmevorrichtung nach der Erfindung besteht
darin, daß das Biegemoment auf den Fräsarm in Beziehung auf eine Ausführungsform,
bei der der Fräsarm in der Silomitte gehaltert ist, verkleinert ist. Die Entnahmevorrichtung
nach der Erfindung ist demnach besonders robust.
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Die nachstehende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen von Vorrichtungen
gemäß der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der weiteren Erläuterung.
Es zeigt Fig. 1 einen Silo in Seitenansicht, teilweise aufgebrochen, mit einem in
der Montagelage auf einen Drehwagen aufgebrachten Fräsarm gemäß der Erfindung, Fig.
2 einen Schnitt durch den Silo entlang der Linie II-II aus F i g. 1, F i g. 3 eine
Seitenansicht des in seine Arbeitsstellung vorgeschobenen Fräsarmes und Fig.4 einen
Querschnitt des Fräsarmes entlang der Linie IV-IV aus Fig. 3.
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Der in Fig. 1 und 2 dargestellte Silo besitzt eine zylindrische Außenwand
23, innerhalb derer ein ringförmiger, waagerechter Boden 21 angeordnet ist. Der
Boden 21 kann entweder direkt an der Silo-Außenwand 23 befestigt sein oder er kann,
wie dargestellt, auf Stützen 22, z. B. Tragzylindern, aufruhen. Der ringförmige
Boden 21 besitzt eine Mittelöffnung 4.
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An der Unterseite der Mittelöffnung 4 ist eine ringförmige
Laufbahn
10 befestigt. Auf dieser Laufbahn 10 läuft ein karussellartiger, kreisrunder Drehwagen
5 um. Bei der dargestellten Ausführungsform weist dieser Drehwagen 5 zwei kreisförmig
gebogene U-Schienen 6 (F i g. 3) auf, die durch zwei Querholme 7 (Fig. 2) versteift
sind. An den Schienen 6 sind um horizontale Achsen umlaufende Rollen 8 sowie um
vertikale Achsen umlaufende Rollen 9 angeordnet.
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Die Rollen 8 laufen auf der Laufbahn 10 und nehmen somit die vertikalen
Kräfte auf. Die Rollen 9 stützen sich an der inneren Umfangswand der Bodenmittelöffnung
4 ab und zentrieren somit den Drehwagen 5.
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Am Drehwagen ist ein Antriebsmotor 29 des Drehwagens 5 angeordnet.
Hierzu steht beispielsweise ein abtreibendes Ritzel mit einer Innenverzahnung des
Laufbahnkörpers 10. im Eingriff.
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Die Mittelöffnung 4 ist nach unten durch einen Trichter 12 abgeschlossen.
Der Trichter 12 weist eine Entnahmeöffnung auf, die durch einen Deckel 13 verschließbar
ist.
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Auf dem Drehwagen 5 ist ein Fräsarm 1 (F i g. 3) befestigt, und zwar
in solcher Höhe, daß er in der Arbeitsstellung, in welcher er über den ringförmigen
Boden 21 ragt, von diesem Boden 21 in bestimmtem Abstand gehalten ist. Auf diese
Weise kann der Fräsarm 1 beim Umlaufen des Drehwagens 5 den Boden 21 überstreichen.
Der Fräsarm 1 weist eine auf Kettenrädern 3 umlaufende Fräskette 2 auf, die von
einem am Fräsarm 1 befestigten Motor 33 in Umlauf versetzt wird. An der Fräskette
2 sind Fräswerkzeuge 14 befestigt, die beispielsweise als Messer, Greifer od. dgl.
ausgebildet sein können und dem Abreißen des im Silo gespeicherten Materials dienen.
Damit beim Fräsen über dem Drehwagen 5 stets ein freies Gewölbe erhalten bleibt,
können am Drehwagen Stützen-34 vorgesehen sein, die nach oben abstehen und ein Absinken
des Materials verhindern. Die Werkzeuge führen das Material in Richtung auf die
Mittelöffnung 4, von wo es durch die Öffnungen des Drehwagens 5 in den Trichter
12 gelangt.
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Der Befestigung und Verschiebung des Fräsarmes 1 auf dem Drehwagen
5 dienen Holme 7, die waagerecht und parallel zueinander im Drehwagen 5 angeordnet
sind. Seitlich vom Fräsarm 1 stehen (Fig. 4) Querriegel 16 und Tragstützen 15 ab.
Die Tragstützen 15 sind in den Ausnehmungen der Querriegel 16 teleskopartig verschieblich
gelagert und könen dort mittels Schrauben 17a festgestellt werden. Auf diese Weise
ist das Maß, mit dem die Tragstützen 15 seitlich vom Fräsarm 1 ab stehen, einstellbar.
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Die Tragstützen 15 überspannen in der dargestellten Arbeitslage (F
i g. 3, 4) den Abstand zwischen den beiden Holmen 7, d. h. der Fräsarm 1 ruht mit
den Tragstützen 15 auf der Oberseite der Holme 7, und sind mit Schrauben 17 oder
äquivalenten Feststellmitteln starr mit dem Drehwagen 5 verbunden.
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Zur leichteren Verschieblichkeit in die Montagelage oder aus der
Montagelage können an den Tragstützen 15 Rollen 15 a befestigt werden. Zum Zwecke
der bequemeren Verschiebung des Fräsarmes 1 bei der Montage bzw. Demontage ist ein
Seilzug vorgesehen, der aus dem Seil 24 und einer Seilrolle 25 (F i g. 3) besteht.
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Wie aus Fig. 1 hervorgeht, besitzt die Mittelöffnung 4 des Bodens
21 einen Durchmesser Dz, der in derselben Größenordnung wie die- Länge A des Fräsarmes
liegt, vorzugsweise etwas größer als dieser ist.
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Zweckmäßigerweise entspricht der Durchmesser Dz
etwa einem Drittel
des Durchmessers der zylindnschen Silo-Außenwand 23.
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Da die Länge des Fräsarmes 1 etwa dem Durchmesser der Mittelöffnung
4 entspricht, kann der Fräsarm bei nach innen verschobenen Tragstützen 15 ohne Schwierigkeiten
von unten her auf den Drehwagen 5 aufgesetzt oder von dort wieder abgenommen werden
(Montagelage). Sobald der Fräsarm 1 mit seinen nach außen verschobenen Tragstützen
15 auf den Versteifungsholmen 7 des Drehwagens 5 aufruht, läßt er sich in seine
Arbeitsstellung verschieben, wo er den ringförmigen Boden 21 überragt. Dies ist
auch bei gefülltem Silo möglich, da während des Vorschiebens die Fräswerkzeuge bereits
arbeiten können und sich einen Weg bahnen. Das Vorschieben selbst kann dabei mit
Hilfe des oben beschriebenen Seilzuges 24, 25 erfolgen.
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-Sobald der Fräsarm in seine Arbeitsstellung gebracht ist, wird er
dort wie beschrieben mit Hilfe der Schrauben 17 oder anderer Befestigungsmittel
an den Versteifungsholmen festgestellt.
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Die beschriebene Vorrichtung gemäß- der Erfindung besitzt also den
Vorteil, daß der Fräsarm leicht von unten her zentral auf den Drehwagen 5 aufsetzbar
und auf diesem in Richtung auf die Peripherie der Mittelöffnung in die Arbeitsstellung
verschieblich ist. In dieser Stellung ist die Mittelöffnung im wesentlichen vom
Fräsarm frei, so daß das Austragen des Materials aus dem Silo ohne Hindernis vonstatten
gehen kann. Bei auftretenden Störungen wird der Fräsarm 1 aus der Arbeitsstellung
in die Montgelage gebracht und abgenommen.
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Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist darin
zu erblicken, daß der Fräsarm 1 auf seinen Tragstützen 15 in beliebiger Entfernung
vom Silomittelpunkt auf dem Drehwagen 5 festgestellt werden kann. Auf diese Weise
ist die Verwendung des Fräsarmes nicht auf einen Silo mit bestimmtem Durchmesser
beschränkt. Es können vielmehr mit einem einzigen Fräsarm Silos mit verschiedenen
Durchmessern entleert werden.
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Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß der auf dem Drehwagen in der
beschriebenen Weise montierte Fräsarm jederzeit leicht zugänglich ist und somit
ohne Schwierigkeit gewartet und überwacht werden kann.