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Die Erfindung bezieht sich auf einen Bootsantrieb, bestehend aus einem
innenbords befindlichen Motor und einem außenbords angeordneten Antrieb für eine
Schiffsschraube, welche durch eine den Bootsspiegel durchdringende, gegen Seewasser
abgedichtete Antriebsübermittlung verbunden sind, wobei sowohl der Motor als auch
der Antrieb an einer das Gewicht des gesamten Antriebs aufnehmenden, am Bootsspiegel
angeordneten Tragplatte befestigt sind.
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Bei einem derartigen bekannten Bootsantrieb ist der Motor lediglich
mittels ringförmiger Gummielemente über einen vom Motor vorragenden Hals fliegend
an der Tragplatte befestigt. Dabei dienen die Gummielemente in gleicher Weise als
Elemente zur elastischen Befestigung bzw. Lagerung des Motors als auch zur Abdichtung
des Motors bzw. des Bootsinneren gegen Eindringen von Seewasser (deutsche Patentschrift
1125 801).
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Dieser Bootsantrieb weist jedoch verschiedene Mängel auf, die hauptsächlich
in der Doppelfunktion der Gummielemente zu sehen sind, da einmal die Gummielemente
zum Zwecke der Lagerung des Motors dessen Gewicht sowie dessen Bewegungen, Vibrationen
u. dgl. aufnehmen müssen, so daß, um die Übertragung der Bewegungen des Motors auf
den Bootskörper weitgehend zu vermeiden, die Motorlagerung, d. h. die Gummielemente,
relativ weich ausgeführt sein muß. Andererseits erfordert das große Motorgewicht,
um das Fluchten von Motorwelle und Antriebswelle des Bootsantriebes zu gewährleisten,
keine oder zumindest nur geringe Achsversetzungen erlaubende, relativ harte Lager.
Ferner sollte eine absolute Dichtheit gegen Eindringen von Seewasser in das Bootsinnere
gewährleistet sein, was bei einer weichen Ausführung der Gummielemente nicht gegeben
ist, da durch die fliegende Anordnung des Motors und den kurzen Abstand der beiden
Lager- und Dichtstellen das Motorgewicht an der Lagerung eine Kippbewegung hervorruft,
wodurch sowohl die Abdichtung als auch das Fluchten von Motorabtriebswelle zu Antriebswelle
des Bootsantriebes in Frage gestellt ist.
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Ferner ist ein Bootsantrieb bekannt, bei dem sowohl der Antriebsmotor
als auch der Antrieb für die Schiffsschraube am Bootsspiegel selbst befestigt sind
(USA.-Patentschrift 3 259 099). Der Motor ist dabei auf einem aus drei voneinander
unabhängigen Befestigungsteilen - die jeweils für sich am Bootsspiegel angeschraubt
sind - zusammengesetzten Traggerüst in drei Punkten gelagert. Zur Montage dieses
Bootsantriebes müssen von den Bootsbauern, also Schreinern, sechs Montagebohrungen
für die Verschraubungen der einzelnen Teile des Traggerüstes an dem hölzernen Bootsspiegel
angebracht werden. Da die von dem Hersteller des Bootsantriebes geforderte große
Genauigkeit bezüglich der Lage der Antriebsmaschine zum eigentlichen Bootsantrieb
bei dieser von sechs Befestigungsstellen abhängigen Motorbefestigung am Bootsspiegel
nicht gewährleistet ist, sind daher, um Achsversetzungen zwischen der Motorabtriebswelle
und der Antriebswelle des Antriebes, die zu Schäden am Antrieb führen, zu vermeiden,
umfangreiche, zeitraubende und daher aufwendige Einstellarbeiten an den drei Motorlagerstellen
erforderlich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elastische Lagerung
eines Bootsantriebes zu schaffen, bei der sowohl die durch die Doppelfunktion der
Lagerungs- und Dichtelemente als auch die durch die umfangreichen Einstellarbeiten
sich ergebenden Nachteile der vorstehend angeführten bekannten Bootsantriebe beseitigt
sind.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß der Motor
in oder annähernd in einer durch seinen Schwerpunkt querschiffs verlaufenden Achse
auf einem mit der Tragplatte verbundenen, an sich bekannten Traggerüst in zwei Punkten
sowie einem weiteren, ringförmig ausgebildeten, mit einem die Abtriebswelle des
Motors umgebenden Zentnerhals des Motors zusammenwirkenden elastischen Element gewissermaßen
als drittem Punkt in der Tragplatte gelagert bzw. zentriert ist.
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Erfindungsgemäß ist das elastische Element innerhalb einer zur Abdichtung
des Motors bzw. des Bootsinneren dienenden Dichtung angeordnet, wodurch bei Zerstörung
dieser Dichtung auch durch das elastische Element das Eindringen von Seewasser in
das Bootsinnere verhindert wird.
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Die wesentlichsten Vorteile der Erfindung bestehen darin, daß durch
die besondere Ausbildung der elastischen Dreipunktlagerung des Motors zugleich eine
einwandfreie Zentrierung des Motors bei der Montage und eine Dämpfung der vom Motor
auf den Bootsspiegel übertragenen Schwingungen und Geräusche erfolgt.
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Weitere Vorteile der Erfindung sind darin zu sehen, daß neben der
Trennung der Funktionen der Motorlagerung, der Motorzentrierung und der Abdichtung
des Motors bzw. des Bootsinneren, wodurch in vorteilhafter Weise die einzelnen Funktionen
bzw. die einzelnen Teile der Lagerung, Zentrierung und Abdichtung jeweils für sich
optimal ausgelegt werden können, eine Befestigung des gesamten Bootsantriebes geschaffen
wurde, bei dessen Montage in vorteilhafter Weise keinerlei zusätzliche Einstellarbeiten
am Motor zum Antrieb des Bootes erforderlich sind. Dadurch können sämtliche Einstellorgane
u. dgl. -sowie die umfangreichen, zeitraubenden und daher äußerst aufwendigen Einstellarbeiten
der Bootsbauer bei der Montage des Bootsantriebes fortfallen, wodurch eine erhebliche
Verbilligung erzielt wird.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, daß sich Lageveränderungen
des Motors bzw. des Antriebes bei im Betrieb befindlichem Bootsantrieb, hervorgerufen
durch Arbeiten des Holzes des Bootsspiegels, wie sie beim Antrieb gemäß USA.-Patentschrift
3 259 099 auftreten können, nicht auf die Lage des Motors zum Bootsantrieb bei der
erfindungsgemäßen gemeinsamen Befestigung des Motors und des Antriebes der Schiffsschraube
an der vom Bootsspiegel getrennten metallischen Tragplatte auswirken können.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung sind in der nachfolgenden Zeichnungsbeschreibung
näher erläutert.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand zweier Ausführungsbeispiele
dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 das Heck eines Bootes mit eingebautem Bootsantrieb,
und F i g. 2 und 3 zeigen verschiedene Ausführungsformen der Einzelheit A der F
i g.1 in vergrößertem Maßstab.
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Der erfindungsgemäße Bootsantrieb besteht im wesentlichen aus einem
im Inneren des Bootes 1
angeordneten Motor 2 sowie einem mit der
Motorabtriebswelle 3 über ein Gelenk 4 - welches gegenüber dem Seewasser durch einen
Faltenbalg 5 abgedichtet ist - in Verbindung stehenden Antrieb 6 für eine Schiffsschraube
7. Dabei ist sowohl der Motor 2 als auch der Antrieb 6 an einer am Bootsspiegel
8 angeordneten Tragplatte 9 befestigt.
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Der Motor 2 ist dabei in oder annähernd in einer durch seinen Schwerpunkt
querschiffs verlaufenden Achse auf einem mit der Tragplatte 9 durch Schrauben 10
lösbar verbundenen Traggerüst 11 elastisch gelagert. Das Traggerüst 11 ist
in dem in der F i g. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung als Rohrkonstruktion
ausgebildet.
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Gemäß einem in der Zeichnung nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
der Erfindung können das Traggerüst und die Tragplatte jedoch auch als eine einheitliche,
als Schweiß- oder Gußkonstruktion hergestellte Baueinheit ausgeführt sein.
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Der Motor 2 ist in zwei Punkten an den freien Enden des Traggerüstes
11 über Gummielemente 12 elastisch gelagert. Die Zentrierung des Motors
2 erfolgt über einen an dem Motor 2 angeflanschten Zentrierhals 13 sowie
ein in der Tragplatte 9 angeordnetes ringförmiges Gummielement 14. Dabei ist das
Gummielement 14 in einem durch die Außenfläche 15 der Tragplatte 9, einem an der
Tragplatte 9 angeordneten ringförmigen Ansatz 16 sowie einem gegen die axial gerichtete
Stirnfläche des Ansatzes 16 geschraubte ringförmige Befestigungsscheibe 17 gebildeten
Ringraum gehalten. Die Außenfläche 15 und die Stirnfläche 21 der Befestigungsscheibe
17 können, wie dargestellt, parallel oder auch kegelig zueinander geneigt sein.
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Die in der F i g. 2 dargestellte Abdichtung des Motors 2 bzw. des
Bootsinneren gegenüber dem Seewasser sowie die Abdichtung des Gelenkes 4 zwischen
der Motorabtriebswelle 3 und dem Antrieb 6 erfolgt durch den Faltenbalg 5, der an
seinem dem Motor 2 zugewandten Ende mit dem Ansatz 16 dichtend verbunden ist, so
daß das zur Motorzentrierung dienende elastische Element 14 innerhalb der Dichtung,
d. h. in dem gegen Seewasser abgedichteten Teil des Bootsantriebes, angeordnet ist
und deshalb keinerlei Dichtungsfunktion ausüben muß. Tritt jedoch eine Zerstörung
des Faltenbalges 5 ein, so verhindert das elastische Element 14, das z. B. aus Gummi
bestehen kann, das Eindringen von Seewasser in das Bootsinnere. Der Ansatz 16 ist
mit einer Ringnut 18 versehen, in die ein entsprechender Wulst 19 des Faltenbalges
5 eingreift, wobei der Faltenbalg 5 auf dem Ansatz 16 mit einem Spannglied 25 gehalten
ist.
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In F i g. 3 erfolgt die Abdichtung des Motors 2 bzw. des Bootsinneren
ebenfalls über einen zur Abdichtung des Gelenkes 4 zwischen der Motorabtriebswelle
3 und dem Antrieb 6 dienenden Faltenbalg 5' sowie eine Dichtungsfläche 20, die durch
die axiale Stirnfläche des Ansatzes 16 der Tragplatte 9 und die Tragplatte 9 zugekehrte
Stirnfläche 21 der winkelringförmigen Befestigungsscheibe 17 gebildet ist. Die Stirnflächen
der beiden an der Dichtungsfläche 20 einander berührenden Teile 16 und 17 sind dabei
zur Erhöhung der Dichtungswirkung plan geschliffen, oder es können, um eine ausreichende
Dichtungswirkung zu erzielen, zwischen diesen beiden Flächen beliebige Dichtungsmittel
angeordnet sein. Die Befestigung des dem Motor zugewandten Endes des Faltenbalges
5' erfolgt dabei an einem koaxialen Flansch 22 der Befestigungsscheibe
17,
wobei an dem Außenumfang des Flansches 22 eine Ringnut 23 angeordnet ist,
in die ein entsprechender Wulst 24 des Faltenbalges 5' eingreift.
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Zur Montage des gesamten Bootsantriebes wird an den Bootsspiegel 8
die Tragplatte 9 angeschraubt. Anschließend wird an der Tragplatte 9 das Traggerüst
11 mittels der Schrauben 10 befestigt. Somit stellt die Tragplatte 9 eine feste,
unverstellbare Aufnahme für den Motor 2 dar. Andererseits dient die Tragplatte 9
ebenfalls zur Aufnahme und Lagerung des Antriebes 6. Nachdem auch die Zentrierung
des Motors 2 in der Tragplatte 9 erfolgt, werden in jedem Fall Achsversetzungen
zwischen der Motorabtriebswelle 3 und der Antriebswelle des Antriebes 6 sowohl in
der horizontalen als auch in der vertikalen Ebene ausgeschlossen. Durch die Zentrierung
des Motors 2 in der Tragplatte 9 entfällt in vorteilhafter Weise das bisher notwendige,
langwierige Einrichten und Einstellen des Motors 2 zum Antrieb 6. Dadurch wird beim
Einbau des gesamten Bootsantriebes eine wesentliche Arbeitsvereinfachung sowie eine
wesentliche Arbeitszeitverkürzung erzielt. Außerdem werden Einbaufehler, die z.
B. bei nicht fluchtenden Wellen zu Schäden im Antrieb führen, auf jeden Fall vermieden.