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Die Erfindung betrifft eine mechanisch rückbare Strebausbaueinheit
mit wenigstens einer gegen den Abbaustoß vorkragenden, mit in ihren Endbereichen
am Hangenden anliegenden, im Zwischenbereich von einem Stempel abgestützten Kappe.
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Bei der Verwendung von auf diese Weise am Hangenden anlegbaren Kappen
kann der bei vollkommen ebenen Vorpfändkappen auftretende übelstand vermieden werden,
daß, wenn solche Kappen im Bereich ihrer Unterstützung in einem den Umständen nach
zu hohen Grade belastet sind oder falls einer ihrer Endbereiche zur vorzeitigen
Anlage an einen wenn auch nur geringen Vorsprung am Hangenden gelangt, der andere
Endbereich dieser Kappen keine Berührung mit dem Hangenden hat und so seine Abstützaufgabe
nicht erfüllen kann. Bekannte, diesen Übelstand ebener Kappen vermeidende und auch
bei mäßig unebenem Verlauf des Hangenden mit ihren Endbereichen am Hangenden anliegende
Kappen sind daher an ihren Enden mit erhabenen Kontaktflächen ausgestattet oder
haben die Form eines nach oben offenen Bogens. Bei Kappen dieser Art biegen sich
die zunächst nur mit den Enden anliegenden Kappenarme beiderseits der Unterstützungsstelle
mit fortschreitender Belastung durch das Hangende in der Regel elastisch abwärts,
bis sich das Hangende auch in dem vom Stempel unmittelbar unterstützten Kappenbereich
auf die Kappe auflegt.
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Abweichend von diesen bekannten Kappenanordnungen soll durch die Erfindung
eine Ausbaueinheit geschaffen werden, bei der, ohne dabei Nachteile in Kauf nehmen
zu müssen, die Abstützkraft einer Ausbaueinheit wirkungsvoller auf das Hangende
verteilt und dabei insbesondere der vielfach gegebenen Notwendigkeit Rechnung getragen
werden kann, den an den Abbaustoß angrenzenden Bereich des Hangenden mit wesentlich
stärkeren Kräften abzustützen, als dies bisher mit Vorpfändkappen möglich war.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das Hangende seitlich
des auch bei voller Belastung noch hohlliegenden Zwischenbereichs der Kappe, deren
Hebelarme beiderseits der Unterstützungsstelle gegebenenfalls längenveränderlich
sind, durch ein von dieser Kappe unabhängig abgestütztes Element der Ausbaueinheit
unterstützt ist, die als Ausbaubock oder -zug ausgebildet ist.
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Dadurch, daß, wie bevorzugt, das von der Kappe unabhängige Abstützelement
einen Teil des Oberbaues einer als Ausbaubock oder -zug ausgebildeten Ausbaueinheit
bildet, wird die Wirksamkeit dieses Abstützelements wesentlich erhöht, da es dann
in unmittelbarer Nähe der Kappe angeordnet ist. Vorzugsweise ist dabei die zum Teil
hohlliegende Kappe in an sich bekannter Weise zwischen zwei sie beiderseitig flankierenden,
miteinander quer verbundenen, das Hangende seitlich des hohlliegenden Kappenbereichs
abstützenden Oberbauteilen der Ausbaueinheit angeordnet.
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Um zu erreichen, daß die Kappe in ihrem vorderen Endbereich einen
überwiegenden Teil der Abstützkraft ihrer Stütze überträgt, empfiehlt es sich, den
versatzseitigen Arm der Kappe so auszubilden, daß er wesentlich länger als der stoßseitige
Arm der Kappe ist und sich vorzugsweise bis in den hinteren Endbereich der Ausbaueinheit
erstreckt.
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Ein solcher überwiegender Teil der Abstützkraft kann im Bedarfsfall
dadurch, daß der im hohlliegenden Bereich die Kappe unterstützende Stempel höhere
Tragfähigkeit besitzt als jeder der übrigen Stempel der Ausbaueinheit, wirkungsmäßig
an die Abstützkraft herankommen, die von einem am vorgepfändeten Ende der Kappe
angeordneten Stempel ausgeübt wird, der aber im Vorpfändbereich, z. B. wegen der
Notwendigkeit der Erhaltung einer stempelfreien Abbaufront für die Gewinnungsmaschine,
in der Regel nicht verwendet werden kann, da ein Setze. eines solchen Stempels,
der, wie es mittels notwendigerweise komplizierter Konstruktionen versucht worden
ist, jederzeit zur Wiederfreimachung des Maschinenweges aus dem Vorpfändbereich
zurücknehmbar gestaltet sein müßte, den Abbauvorgang erschwert.
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Bei Kappen, die an wenigstens einem ihrer Enden mit einer die übrige
Kappenoberfläche überragenden Anlagefläche versehen sind, ist die Anordnung zweckmäßig
so getroffen, daß das oder die erhöhten Enden der Kappe durch auf die Kappe aufgesetzte
oder seitlich an der Kappe angelenkte flache bzw. tellerförmige Elemente gebildet
sind.
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Mehrstemplige Ausbauböcke mit in den Endbereichen ihrer als Vorpfändkappen
ausgebildeten Träger angeordneten verschieblichen Druckplatten sind als solche bekannt
(deutsche Patentschrift 967 671). Diese Druckkörper -auf .drei nebeneinander angeordneten
Kappen der -Böcke, bei denen eine durch seitlich der Kappen angeordnete Abstützungen
gesicherte Hohlzone nicht vorhanden ist, sind aber von konvexer Oberfläche -und
dazu von relativ kleiner Ausdehnung. Je nach der Beschaffenheit des Hangenden dringen
sie daher in dieses ein, so daß sich über dem Zwischenbereich der Kappen eine im
Sinne der Erfindung wirksame Hohlzone nicht bilden kann, oder sie wirken infolge
Konzentrierung des von ihnen zu übertragenden Druckes auf ihren obersten Punkt unter
Bildung einer völlig ungesicherten breiten Hohlzone über den Kappen zerstörend auf
das Hangende ein.
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Zur Anpassung an stark unterschiedliche Hangendbedingungen empfiehlt
sich ferner die Verwendung eines an sich auch für Ausbaueinheiten anderer Art geeigneten
Unterbaues, der eine über die normalerweise mit Stempeln besetzte Anzahl hinausgehende
von in Querrichtung des Bodenkörpers miteinander fluchtenden Standlöchern zur Aufnahme
von Stempeln aufweist, von denen je nach den Er-@fordernissen des Gebirges sämtliche
oder nur ein Teil mit Stempeln von zweckentsprechend gewählter, gegebenenfalls voneinander
verschiedener Tragfähigkeit besetzt werden.
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Mehrere Ausführungsformen von erfindungsgemäß ausgebildeten Ausbaueinheiten
sind im folgenden Teil der Beschreibung an Hand von schematischen, nur die wesentlichen
Teile der Einheiten zeigenden Zeichnungen beschrieben. In den Zeichnungen ist F
i g. 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform, bei der der hintere, den
Hohlzonenschutz übernehmende Teil der Ausbaueinheit von einem Vierstempelbock und
der vordere, die Hohlzone bildende Teil der Einheit von einer durch einen Stempel
abgestützten Kappe gebildet ist, F i g. 2 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform
mit einer Ausbaueinheit, deren ebenfalls von einem Vierstempelbock, gegebenenfalls
auch
nur Dreistempelbock, gebildeter einer Teil mit den Hohlzonenschutz übernehmenden
Kurzkappen versehen ist, während der andere Teil aus einer über ein Joch durch einen
Stempel abgestützten, hinten durch die oberen Holme des Bocks flankierten Zweikappenanordnung
besteht, F i g. 3 eine Seitenansicht einer besonderen an sich bekannten Ausbildung
und Abstützung der in F i g. 2 gezeigten Kurzkappe, F i g. 4 eine Draufsicht auf
eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Ausbaueinheit und
F i g. 5 eine Draufsicht auf einen Unterbau, der für eine erfindungsgemäß ausgebildete
zweiteilige Ausbaueinheit besonders geeignet ist.
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Die in F i g. 1 dargestellte Ausführungsform einer Ausbaueinheit besteht
aus einem hinteren Teil in Form eines Vierstempelbocks 1 und einem einstempligen
vorderen Teil 2. Die auf der Sohlplatte 4 des hinteren Teils der Einheit aufgestellten
Stempel 3 tragen einen nicht zum Gegenstand der vorliegenden Erfindung gehörenden
Kopfrahmen neuartiger Bauart, welcher aus zwei sich in der streichenden Richtung
erstreckenden Kappen 5, von denen in der in F i g. 1 gezeigten Ansicht nur eine
sichtbar ist, und aus Traversen 6 besteht, die nach unten abgekröpft sind.
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Die durch einen auf dem Bodenkörper 10 aufgestellten Stempel
8 abgestützte, aus einem starren Kastenprofil gebildete Kappe 7 des vorderen Teils
2 der Ausbaueinheit erstreckt sich bis an den Kohlenstoß K und trägt an diesem Ende
einen in F i g. 1 nur schematisch dargestellten, am Hangenden H anliegenden plattenförmigen
Auflagekörper 9, der in der weiter unten beschriebenen Weise ausgebildet sein kann.
Die Kappe 7 erstreckt sich bis in den rückwärtigen Bereich des Bockes 1, wo ihr
Ende am Hangenden anliegt. Der lange rückwärtige, sich jenseits der hohlliegenden
Unterstützungsstelle der Kappe durch den Stempel erstreckende Hebelarm stellt sicher,
daß der überwiegende Teil der Tragwirkung der im Bereich oberhalb des sie tragenden
Stempels 8 hohlliegenden Kappe an deren vorwärtigem Ende konzentriert ist. Die erforderlichenfalls,
wie in F i g. 2 dargestellt, zu verlängernden Längskappen 5 des Kopfrahmens, von
denen die in der Figur vorn liegende nicht gezeigt ist, bilden den Hohlzonenschutz.
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Bei der in F i g. 2 in Draufsicht gezeigten Ausbaueinheit gemäß der
Erfindung weist deren vorderer Teil zwei Hohlzonen bildende lange Kappen oder Träger
12 auf, die auf dem nicht dargestellten Unterbau über ein haubenförmiges Joch 13
durch einen Stempel 19 abgestützt sind. Die Kappen 12 sind bei dieser
Ausführungsform gleich lang und üben gleiche tragende Funktionen aus. An beiden
Seiten des Stempels 19 sind weitere Stempel 15 aufgestellt, welche
ihrerseits Kurzkappen 16 tragen, die das Hangende beiderseits des hohlliegenden
Bereichs der Langkappen 12 sichern. Diese den Hohlzonenschutz bildenden Kurzkappen
16 sind, wie aus der Figur ersichtlich ist, durch in sie eingeschobene Stangen mit
den Längsholmen 17 des Kopfrahmens 18 des hinteren Teils verbunden,
welches im Fall der Verwendung eines Unterbaukörpers gemäß dem linken Teil der weiter
unten beschriebenen F i g. 5 je nach Erfordernis und Einsatz aller vier Stempel
25 für sich oder zusätzlich des Stempels 26 oder Einsatz des Stempels 26
an Stelle der zwei vorderen Stempel 25 als Vier-, Fünf- oder auch nur Dreistempelbock
ausbildbar ist. Die vorwärtigen Enden der Langkappen 12 sind, wie bei der vorher
beschriebenen Ausführungsform, mit sich dem Hangenden anpassenden Auflagekörpern
versehen, die gegebenenfalls mittels Kugelgelenken abgestützte breite Druckteller
21, die zur Veränderung der Kappenlänge auch in verschiedene am Kappenende vorgesehene
Löcher eingesetzt werden können oder auf Querbolzen 22 verschwenkbare, seitlich
der Kappen 12 angeordnete kurzkappenartige Teile 23 sein können.
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Bei dieser Ausführungsform kann beispielsweise ein Längenverhältnis
der vor und hinter den Abstützstellen der Kappen 12 durch das Joch 13 liegenden
Kappenarme gewählt werden, durch welches etwa 70 % der Abstützwirkung des vorderen
Teils bis in den unmittelbaren Bereich des Abbaustoßes verlegt und die restlichen
30 °/o in die Hinterbockzone geleitet werden. Es ergibt sich hierdurch eine mit
den bisher bekannten Kappen nicht erreichte kohlenstoßnahe Unterstützung des Hangenden
mit einer Wirkung, die der Unterstützungswirkung eines direkt am Stoß angeordneten
Stempels, der in diesem Bereich aber normalerweise nicht gesetzt werden kann, nahe
kommt und die dadurch, daß der die Kappen 12 unterstützende Stempel 19 entsprechend
stärker bemessen und so ausgebildet wird, daß er eine höhere Stützkraft hat, weiter
erhöht werden kann.
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F i g. 3 zeigt eine andere Anordnung von den Hohlzonenschutz bildenden
Kurzkappen. Die seitlich der Langkappen 12 liegenden Kurzkappen
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sind hier an die Längsholme 17 des Kopfrahmens 18
bei 30 angelenkt
und werden durch eine vorzugsweise hydraulisch betätigte Vorrichtung 31 an das Hangende
angepreßt. Bei dieser an sich bekannten Anordnung können die in F i g. 2 zur Abstützung
der Kurzkappen 16 dienenden Stempel 15 in Fortfall kommen.
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F i g. 4 zeigt eine Ausbaueinheit, deren hinterer Teil eine durch
drei Stempel 33, 34, 35 abgestützte T-förmige Kappe aufweist, die aus einem
von den beiden hinteren Stempeln 33, 34 getragenen Querteil 36 und einem
sich von diesem nach vorn erstreckenden Hauptteil 37 besteht. Der Hauptteil
ist vorn mit einem Auflagekörper in Form eines großflächigen Drucktellers 38 versehen
und in seinem mittleren hohlliegenden Bereich durch den Stempel 35 abgestützt.
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Die Hohlzone des Kappenteils 37 wird bei dieser Ausführungsform durch
die rückwärtigen Arme der Langkappen 40 des vorderen Teils der Einheit gesichert,
welche an ihren kohlenstoßseitigen Enden mit Drucktellern 41 versehen sind, durch
die in den durch die vorderen Stempel 42 unterstützten Bereichen der Langkappen
ebenfalls Hohlzonen gebildet werden. Die die beiden Stempel 42 tragende Grundplatte
ist nicht gezeigt.
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Bei dieser Anordnung, bei der von den Trägern bzw. Kappen beider Teile
der Einheit Hohlzonen gebildet werden, wird der Hangendschutz für die Hohlzonen
der Kappen 40 durch den Druckteller 38 des Kappenteils 37 gewährleistet, während
der Hangendschutz der vom Teil 37 gebildeten Hohlzone, wie erwähnt, von den hinteren
Enden der Langkappen 40 übernommen wird. Gegebenenfalls kann zwischen den Langkappen
40 noch eine von einem zwischen
den Stempeln 42 dieser Kappen
angeordneten Stempel 44 abgestützte weitere Kappe 45 angeordnet sein.
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F i g. 4 zeigt schließlich noch einen- sich von dem vorkragenden Teil
37 der T-förmigen Kappe nach beiden Seiten erstreckenden schmalen Querträger
46, dessen abwärts gekröpfte Seitenarme Auflager für die Kappen 40 in deren abgesenktem
Zustand bilden.
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Der rückwärtige Arm der einen der beiden Langkappen 40 kann
gegebenenfalls länger als der der anderen Langkappe sein. Bei dieser Anordnung wird
von der längeren der beiden Kappen über ihren vorderen kürzeren Arm und den von
diesem getragenen Druckteller 41 ein größerer Teil der Tragwirkung _ des
ihr zugeordneten Stempels 42 übertragen als von der kürzeren Kappe.
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Die zwei Ausführungsbeispiele" der Erfindung in Draufsicht zeigenden
F i g. 2 und 4. verdeutlichen, wie vorteilhaft nahe die besonderen, die Hohlzonesichernden
Abstützorgane 16, 28 neben den die Hohlzone bildenden Kappen angeordnet sein
können, wenn sowohl diese Kappen als auch die Ab-Stützorgane für die Hohlzone Teile
ein und derselben als Ausbaubock oder -zug ausgebildeten Aus-Baueinheit sind, wobei
zusätzlich der bei Strebausrüstungen mit Böcken oder mit Ausbauzügen vorhandene
Vorteil der Bildung einer linearen Bruchkante im Streb erzielt wird.
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F i g. 5 zeigt ein Beispiel für die Ausbildung eines insbesondere
für Ausbaueinheiten der vorstehend beschriebenen Bauart, aber auch für andere Arten
von Ausbaueinheiten verwendbaren Unterbaues, die es ermöglicht, die Anzahl - der
Stempel ein und derselben Einheit- zur Anpassung an unterschiedliche Hangendbedingungen
zu variieren. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist in dem Bodenkörper 50 des z.
B. als- Vierbeiner ausgebildeten rückwärtigen Teils der in F i g. 2 dargestellten
zweiteiligen Ausbaueinheit außer den in diesem Fall normalerweise mit den vier Stempeln
25 zu besetzenden Stempelstand= löchern 51;-52, 53, 54 ein fünftes Standloch
55 zwischen den beiden vorwärtigen Stempelstandlöchern und mit diesen fluchtend
vorgesehen, welches im Bedarfsfall durch einen zusätzlichen oder auch durch einen
- die beiden Vorderstempel 25 ersetzenden Stempel, ähnlich dem Stempel 26, besetzt
wird. Auch in der beispielsweise durch Rückzylinder 56 mit dem Bodenkörper
50 verbundenen Bodenplatte 57 des vorwärtigen Teils der -Ausbaueinheit
können zusätzlich zu einem mittleren Stempelstandloch 58 weitere Stempelstandlöcher
59 und 60, ebenfalls in zur Abbaufront paralleler Richtung, angeordnet sein, durch
deren wahlweises Besetzen die Druckverteilung planmäßig variiert werden kann.