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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung für den Abbau flözartiger
Lagerstätten, insbesondere von Kohlenflözen, welche von wanderndem Strebausbau,
einem Strebförderer und einer längs des Förderers geführten Gewinnungsmaschine gebildet
wird und bei der der Förderer innerhalb eines aus einer Vielzahl von Gliedern bestehenden
Gerüstes angeordnet ist und die Stempel des Strebausbaus mit Horizontalgelenken
über dem Förderer an Teilen des Gerüstes befestigt sind, wobei das Gerüst Durchbrüche
für den Durchgang des zu ladenden Haufwerkes aufweist.
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Bei derartigen Einrichtungen kann mit Hilfe der über dem Förderer
angeordneten Stempel ein frühzeitiger Ausbau der gerade freigelegten Hangendfläche
erreicht werden. Das ist besonders wesentlich, wenn die Gewinnungsmaschine - z.
B. der Hobel -den Kohlenstoß vom Liegenden bis zum Hangenden unter Einhaltung eines
bestimmten Böschungswinkels hereingewinnt; in diesen Fällen wird nämlich bei jeder
Gewinnungsfahrt eine frische Hangendfiäche festliegender Tiefe freigelegt. Andererseits
ermöglicht die Anordnung der Stempel des Strebausbaus über dem Förderer eine im
Vergleich mit hinter dem Förderer gesetzten Stempeln günstigere Stabilität des Ausbaus,
insbesondere wegen der geringeren vorkragenden Länge der Kohlenstoßkappen.
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Für den Abbau in der steilen Lagerung sind Rahmenkonstruktionen vorgeschlagen
worden, die aus Längs- und Querholmen sowie senkrechten Stützen bestehen. Derartige
Abbaugerüste enthalten allerdings keinen Förderer; auch werden die Stempel nicht
auf den Gerüsten, sondern in einem versteifungsfreien Rahmenflächenzwischenraum,
z. B. in einem dort vorgesehenen Schlitz untergebracht. Dort sind die Stempel der
Einwirkung des hereingewonnenen Haufwerkes nicht entzogen. Wenn eine Gewinnungsmaschine
verwendet wird, besteht keine Möglichkeit, die Gewinnungsmaschine mit dem Ausbau
oder dem Abbaugerüst zu steuern.
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Es ist allerdings bekannt, Strebausbauelemente und mit dem Förderer
mittel- oder unmittelbar verbundene Hobelführungen mit Hilfe von Schubkolben getrieben
zu rücken und zu steuern, die wenigstens in zwei Ebenen übereinander angeordnet
sind. Bei diesen Einrichtungen ist es jedoch erforderlich, zur Verminderung der
vorkragenden Länge der Kohlenstoßkappe die kohlenstoßseitigen Stempel zwischen Förderer
und Kohlenstoß auf dem Liegenden zu setzen. Das hat zur Folge, daß die Stempel der
unmittelbaren Einwirkung des Raufwerkes ausgesetzt sind, das vom Kohlenhobel hereingewonnen
wird.
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Insbesondere hydraulische Stempel, auf die im modernen Abbau nicht
mehr verzichtet werden kann, unterliegen dann hohen Beanspruchungen. Beim Vor- ;
schieben der Stempel ergibt sich nämlich ein hoher Gleitwiderstand; er kann durch
Gleitkufen oder ähnliche Hilfseinrichtungen nur schlecht vermindert werden. Außerdem
ergeben sich an den Stempeln mechanische Belastungen vor allem durch das sich zwischen
die Ladeeinrichtung und/oder die Gewinnungsmaschine und den Stempeln einklemmende
Raufwerk. Besonders hohe Beanspruchungen entstehen, wenn sich im Raufwerk Gestein
befindet.
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Es ist bereits vorgeschlagen worden, solchen Belastungen z. B. mit
an den Stempeln anzubringenden Schutzvorrichtungen den zerstörerisch wirkenden Biegebelastungen
entgegenzuwirken. Diese Vor-Schläge beseitigen aber die Ursache der Schwierigkeiten
nicht, führen aber erfahrungsgemäß zur Verminderung der freien Ladeöffnung zwischen
den Stempeln und verschärfen das Problem dadurch zusätzlich.
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Bekannt ist allerdings bereits ein Abbaugerüst, in das die Stempel
eingebaut sind. Bei diesem Gerüst sind auch besondere Schneiden vorgesehen, die
das Haufwerk hereingewinnen sollen. Eine Zerkleinerung von bereits hereingewonnenem
grobstückigem Haufwerk ist mit diesen Einrichtungen jedoch nicht möglich.
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Stand der Technik ist es ferner, die kohlenstoßseitigen Stempel auf
einem Gerüst über dem Förderer zu lagern. Mit einem derartigen Gerüst läßt sich
jedoch die Gewinnungsmaschine nicht mit Hilfe von Schubkolbengetrieben steuern.
Deshalb kann sich diese Einrichtung wechselnden Verhältnissen an der Kohlenfront
nicht anpassen.
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Die Einrichtung mit den eingangs genannten Merkmalen ist ebenfalls
bekannt. Bei ihr bilden die über dem Förderer angeordneten Stempel zusammen mit
portalartig ausgebildeten Stegen eine Art Käfig. Die damit einen Teil des Käfigs
bzw. des Gerüstes bildenden Stempel stehen auf Blechen, welche an den beiden Längsseiten
des Förderers befestigt sind. Deshalb muß mit besonderen Maßnahmen ein Deformieren
des Käfigs durch hereingewonnenes Haufwerk verhindert werden, weil die Stempel der
Einwirkung des Haufwerkes nicht entzogen sind.
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Diese Stempel sind in zwei in Abbaurichtung hintereinander angeordneten
Stempelreihen untergebracht. Daher kann mit dieser Einrichtung der Schnitt der Gewinnungsmaschine
nicht gesteuert werden; sie vermag sich deshalb nicht wechselnden Verhältnissen
anzupassen.
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Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, die Einrichtungen so auszubilden,
daß die Stempel der Einwirkung von insbesondere grobstückigem Raufwerk entzogen
werden können, wobei die Möglichkeit geschaffen werden soll, das Gerüst nicht nur
zu rücken, sondern die Gewinnungsmaschine zu steuern.
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Erfindungsgemäß ist zur Lösung dieser Aufgabe vorgesehen, daß die
einzelnen Glieder des den Förderer aufnehmenden Gerüstes horizontal und vertikal
gelenkig miteinander verbunden sind und jeweils aus einer aus starr miteinander
verbundenen Längsholmen, Querholmen und senkrechten Stützen gebildeten Rahmenkonstruktion
bestehen und daß auf dem Gerüst in einer Reihe an dessen kohlenstoßseitige Stempel
und deren Horizontalgelenke mit parallel zur Förderrichtung orientierten Gelenkachsen
angeordnet sind, während versatzseitig an dem an die Sohle anschließenden Teil des
Gerüstes Schubkolbengetriebe vorgesehen sind, die in an sich bekannter Weise in
zwei Ebenen übereinander angeordnet sind.
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Die Stempel stehen also auf dem Gerüst statt wie bisher im Gerüst
und können daher den Beanspruchungen, denen das Gerüst unterliegt, entzogen werden.
Da andererseits nur Stempel auf dem Gerüst stehen, die an der Kohlenstoßseite angeordnet
sind und sich um parallel zur Förderrichtung orientierte Gelenkachsen schwenken
lassen, können der Vorschub und die Verkippung des Gerüstes und damit der Gewinnungsmaschinenführung
in bekannter Weise mit den in beiden Ebenen übereinander angeordneten Schubkolbengetrieben
erfolgen. Dadurch
ist es trotz der auf dem Gerüst stehenden Stempel
und der Verspannung des Gerüstes an seiner Kohlenstoßseite möglich, die Gewinnungsmaschine
zu steuern.
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Zur Herabsetzung der Belastungen der Rahmenkonstruktion ist es zweckmäßig,
die kohlenstoßseitigen Stützen des Gerüstes an ihren senkrechten Seiten mit Schneiden
zum Zerkleinern des Haufwerkes zu versehen. Die Versatzseite des Gerüstes kann wenigstens
an ihrem an die Sohle anschließenden Teil zur Erhöhung des Förderquerschnittes geschlossen
sein.
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Um die Rahmenkonstruktion auch für schwierige Verhältnisse verwendbar
zu machen, sollen die Glieder des Gerüstes die ein- oder mehrfache Länge der Förderrinnen
aufweisen.
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Die Rahmenkonstruktion kann schließlich auf ihrer Oberseite mit einem
Fahrgleis zur Materialförderung oder für die Fahrung versehen werden.
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Nachfolgend wird die Erfindung näher an Hand eines Ausführungsbeispiels
erläutert; es zeigt F i g. 1 in perspektivischer Darstellung ein Rahmenglied gemäß
der Erfindung und F i g. 2 einen in streichender Richtung geführten Schnitt durch
eine Gewinnungseinrichtung gemäß der Erfindung mit einem Teil des daran anschließenden
Strebausbaus, jedoch unter Fortlassung aller für das Verständnis der Erfindung nicht
erforderlichen Einzelheiten.
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In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen einander entsprechende
Teile.
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Das Liegende des in den Figuren wiedergegebenen Strebes ist mit
1 bezeichnet, während das Hangende bei 2 angedeutet ist. Der Abbau der Kohle
3 erfolgt mit Hilfe eines Kohlenhobels. Dieser besitzt einen unteren gliederförmigen
Gleitkörper 4, an dem über ein Gelenk 5 ein Hobeloberteil 6 um eine zur Hobelrichtung
parallele Achse schwenkbar angelenkt ist. Dadurch werden ein im wesentlichen bankrechter
Teilstoß 7 und ein nach vorn in Abbaurichtung schräg geneigter Teilstoß
8 hergestellt. Es entsteht damit eine Hangendffäche 9 von im wesentlichen
konstanter Tiefe bei jeder Gewinnungsfahrt des Hobels, der eine Führung
10 besitzt. Die so freigelegte Hangendfläche wird mit besonderen Bauen
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unterstützt. Die Baue werden von hydraulischen Stempeln 12 und Kappen 13
gebildet. Die hydraulischen Stempel 12 bilden eine Stempelreihe, die zwischen
dem Abbaustoß und einem Strebförderer 14
gesetzt ist.
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Der Strebförderer liegt in einer Rahmenkonstruktion 15, deren
Einzelheiten aus der Darstellung nach F i g. 2 zu ersehen sind. Danach besteht der
Rahmen aus einzelnen Gliedern, die die einfache oder mehrfache Länge der Rinnen
des Strebförderers 14 besitzen. Die Glieder sind aneinander durch horizontale
und vertikale Gelenke angeschlossen; diese sind in der Darstellung nach F i g. 2
fortgelassen.
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Grundsätzlich bestehen die Glieder und damit die gesamte Rahmenkonstruktion
aus senkrechten Stützen 16 am Kohlenstoß und senkrechten Stützen
17 am Versatzstoß sowie Längsholmen 18 bzw. 19 und Querholmen
20 an der Oberseite des Rahmens. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Unterseite des Rahmens mit einer Platte 21 geschlossen ausgebildet.
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Auf den Querholmen 20 bzw. den senkrechten Stützen
16 sind die kohlenstoßseitigen hydraulischen Stempel 12 abgestützt,
was in F i g. 2 durch die senkrechten Pfeile 22 wiedergegeben ist.
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Versatzseitig ist eine Mehrzahl von hydraulischen Schubkolbengetrieben
vorgesehen, welche in zwei Ebenen 23 bzw. 24 am hydraulischen Strebausbaü
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abgestützt sind. Diese Darstellung ist jedoch nur schematisch.
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Die oberen Schubkolbengetriebe 26 sind hinsichtlich ihrer Kraftangriffsrichtung
durch Pfeile 27 in F i g. 2 wiedergegeben, während die Kraftangriffsrichtung
der unteren Schubkolbengetriebe 28 mit Pfeilen 29 angedeutet wurde.
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Die Stempel sind über Horizontalgelenke 30 auf der Rahmenkonstruktion
15 angelenkt. Diese Horizontalgelenke haben Gelenkachsen, welche parallel
zur Förderrichtung angeordnet sind. Die von den Stempeln 12 gebildeten Baue
sind im Bereich ihrer Kappen zusätzlich mit dem Strebausbau verbunden, sofern die
Baue unter einem gewissen Andruck gerückt werden sollen.
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Versatzseitig ist die Rahmenkonstruktion an ihrem an die Sohle anschließenden
Teil zur Erhöhung des Förderquerschnitts geschlossen ausgebildet. Die gegenüberliegende
Kohlenstoßseite trägt die Führung für die unteren Gliederkörper 4 des Kohlenhobels;
das Oberteil 6 des Kohlenhobels besitzt eine besondere Führung
31. Diese wird über zwei Gruppen von Schubkolbengetrieben 32 und
33 verstellt.
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Außerdem befindet sich auf der Oberseite der Rahmenkonstruktion ein
Fahrgleis aus Winkelprofilen 34 bzw. 35 für einen Wagen oder Wagenzug 36, mit dem
Material oder Personen befördert werden können.
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Durch die beschriebene Rahmenkonstruktion 15
ist es möglich,
die hydraulischen Stempel 12 frei von Querbelastungen durch mechanische Einwirkungen
des Fördergutes zu halten. Das Fördergut wird zwischen den senkrechten Stützen
16 der Rahmenkonstruktion hindurch auf den Förderer 14 geladen. Um
auch hier die mechanischen Belastungen gering zu halten, sind die senkrechten Stützen
16 der Rahmenkonstruktion an ihren senkrechten Längsseiten mit Schneiden
40 bzw. 41 zum Zerkleinern von schweren Haufwerkteilen versehen.
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Die ganze Rahmenkonstruktion läßt sich mit Hilfe der Schubkolbengetriebe
26 und 28 vorschieben. Durch unterschiedliche Beaufschlagung der Schubkolbengetriebe
26 bzw. 28 in den übereinanderliegenden Reihen ist eine Höhensteuerung
für den Kohlenhobel zu verwirklichen.