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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Selektieren von
Schlitzlochkarten durch Einwirken der Schwerkraft auf einen an Selektiernadeln hängenden
Kartenstapel, bestehend aus einem Aufnahmekasten zum Unterbringen des Kartenstapels
mit je einer den zu selektierenden Schlitzlochkarten entsprechenden Anzahl von Lochreihen
in den die Höhe der Schlitzlochkarten um mindestens eine Schlitzlänge übersteigenden
Vorderwand und Rückwand sowie aus einer den Schlitzlochkarten entsprechend gleich
gelochten Führungsplatte mit einer vor dieser angeordneten und in Längsrichtung
der Selektiernadeln verschiebbaren Rückführplatte.
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Bei dieser bekannten Vorrichtung (deutsches Gebrauchsmuster 1796 726)
ist die auf der Vorderseite im Abstand der Nadelkopflänge mit der Rückführplatte
versehene Führungsplatte schlittenartig verschiebbar am Aufnahmekasten geführt.
Bei eingesteckten, jedoch noch nicht in den zu selektierenden Kartenstapel hineingeschobenen
Selektiernadeln ist jede Selektiernadel an zwei Stellen, nämlich in der Führungsplatte
und in der Vorderwand des Aufnahmekastens geführt. Dadurch ist eine genaue Führung
jeder Selektiernadel gewährleistet, so daß beim Verschieben der Führungsplatte mitsamt
den durch die Rückführplatte festgelegten Nadelköpfen der Selektiernadeln in deren
Längsrichtung die vorlaufenden Nadelenden genau in die den gesteckten Selektiernadeln
entsprechenden Lochungen der in den Aufnahmekasten eingebrachten Schlitzlochkarten
hineintreffen, ohne daß hierbei weder die Lochränder noch die vordere Schlitzlochkarte
zerkratzt oder beschädigt werden können. Weitere Vorrichtungen zum Selektieren von
Schlitzlochkarten mit einer genauen Nadelführung sind beispielsweise durch das deutsche
Gebrauchsmuster 1885 921 bekanntgeworden.
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Diese bekannten Vorrichtungen erfordern infolge der schlittenartigen
Führung der Selektiernadeln nicht nur eine große Baulänge, sondern auch einen großen
Konstruktionsaufwand. Die genaue Führung des von der Führungsplatte und Rückführplatte
gebildeten Nadelkorbes ist außerdem schwierig herzustellen und dementsprechend teuer.
Derartige Vorrichtungen sind daher auch entsprechend schwer und in der Handhabung
unhandlich, so daß derartige Vorrichtungen als zu unwirtschaftlich angesehen werden
müssen.
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Zwar sind auch Vorrichtungen zum Selektieren von Schlitzlochkarten
bekanntgeworden, die eine kleine Baulänge bzw. lediglich eine den Selektiernadeln
entsprechende Baulänge aufweisen (deutsche Patentschrift 1076 621). Bei diesen
bekannten Vorrichtungen müssen jedoch zur Durchführung des Selektiervorganges die
Selektiernadeln ohne weitere Führung einzeln unmittelbar durch die Vorderwand hindurch
in den Kartenstapel hineingeschoben werden. Die gesuchten Lochkarten werden alsdann
durch Umwälzen des Gerätes um 180° aus dem Kartenstapel um Schlitzlänge herausfallen.
Um mehrere Kartenstapel nacheinander in einer solchen Vorrichtung i durchsuchen
zu können, ist es auch bereits bekanntgeworden, die Kartenstapel in einen innerhalb
der Vorrichtung verschiebbaren Schlitten einzufügen und auf die fest eingefügten
Nadeln aufzuschieben. Um ein Zerstören der Karten beim Aufschieben auf die Nadeln
zu vermeiden, muß selbstverständlich die Führung eines solchen Schlittens ebenfalls
sehr genau ausgeführt werden. Zusammen mit dem herausnehmbaren Boden und dem einzelnen
Setzen sowie Herausziehen der Selektiernadeln ist daher auch diese Vorrichtung verhältnissmäßig
schwer, schwierig zu handhaben und in der Herstellung sehr teuer.
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Die Erfindung stellt sich daher die Aufgebe, die bekannte Vorrichtung
zum Selektieren von Schlitzlochkarten aus einem Aufnahmekasten für einen zu selektierenden
Kartenstapel mit einer Führungsplatte für die Selektiernadeln und mit den weiteren
eingangs im ersten Absatz erläuterten Merkmalen des Gattungsbegriffes so weiter
zubilden, daß bei erheblich kleinerem Konstruktionsaufwand und wesentlich einfacherer
Handhabung trotzdem eine genaue, die zu selektierenden Schlitzlochkarten schonende
Führung der Selektiernadeln gewährleistet ist.
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Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß die vor der Vorderwand
angeordnete Führungsplatte im Abstand unverschiebbar mit dem Aufnahmekasten verbunden
ist.
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Durch diese Ausbildung werden mit wenig Aufwand für jede Selektiernadel
zwei im Abstand voneinander befindliche Lagerstellen geschaffen, so daß die Vorrichtung
wirtschaftlich - herstellbar ist und trotzdem eine genaue Führung der Selektiernadeln
gewährleistet ist. Das Einstecke. der Selektiernadeln in den Kartenstapel erfordert
keine Geschicklichkeit, da die Nadeln äußerst genau durch die im Abstand vor der
Vorderwand angebrachte Führungsplatte geführt werden. Ein Zerstechen der Schlitzlochkarten
ist daher auch ohne Schlittenführung nicht möglich.
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Die genaue Lagerung der Selektiernadeln zwischen Vorderwand und fester
Führungsplatte ermöglicht es auch, die Selektiernadeln nach dem Durchsuchen eines
ersten Kartenstapels lediglich so weit zurückzuziehen, daß sie noch von der Vorderwand
und der Führungsplatte gehalten sind. .Dadurch kann ohne weiteres der selektierte
Kartenstapel entnommen und ein weiterer Kartenstapel eingehängt und nach dem Vorschieben
der Selektiernadeln wiederum mit dem gleichen Programm durchsucht werden. Es ist
also trotz des einfachen Aufbaues der Vorrichtung ein mehrmaliges Durchsuchen von
verschiedenen Kartenstapeln mit dem gleichen Programm möglich, ohne daß die Selektiernadeln
für jeden einzelnen Kartenstapel neu gesteckt werden müssen.
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Eine weitere vorteilhafte Ausbildung der gekennzeichneten Vorrichtung
ist noch dadurch gegeben, daß hinter der unverschiebbaren Führungsplatte des Aufnahmekastens
eine aus elastisch verformbarem Material, z. B. aus geschäumtem Kunststoff, bestehende
Bremsplatte angebracht ist. Durch eine solche Bremsplatte werden die: Selektiernadeln
sowohl in der zurückgezogenen als auch in der eingeschobenen Stellung so festgehalten,
daß sie sich nicht ungewollt verschieben können. In der herausgezogenen, zum wiederholten
Durchsuchen benötigten Stellung wird dadurch sowohl ein Herausfallen als auch ein
ungewolltes Wiedereinschieben in die Vorrichtung vermieden, wodurch das Einsetzen
eines neuen Kartenstapels behindert wird. Insbesondere verhindert die Bremsplatte
das Herauswandem der eingeschobenen Selektiernadeln beim Auflockern des Kartenstapels.
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Allerdings muß nunmehr bei einer fest angeordneten Führungsplatte
die Rückführplatte für sich allein in Längsrichtung der einzuführenden Selektiernadeln
verschiebbar angeordnet sein und ihre Verschiebebewegung durch einen Anschlag begrenzt
werden.
Diese Rückführplatte hat jedoch nunmehr überhaupt keine
Führungsaufgaben mehr zu erfüllen. Sie soll lediglich ein gleichzeitiges Verschieben
der Selektiernadeln ermöglichen, da die Führung der Rückführplatte im Gegensatz
zu den bekannten Vorrichtungen durch die Selektiernadeln selbst erfolgt, die ihrerseits
durch die Vorderwand des Aufnahmekastens und durch die feste Führungsplatte genau
geführt sind.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
schematisch dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine schaubildliche Draufsicht auf eine
Vorrichtung zum Selektieren von Schlitzlochkarten, F i g. 2 bis 6 je eine Ansicht
der Vorderwand, der Führungsplatte, der Verbindungsstege und der Rückwand der Vorrichtung
nach F i g.1, F i g. 7 die Draufsicht auf die Vorrichtung.
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Bei der als Ausführungsbeispiel zugrunde gelegten Vorrichtung zum
Selektieren von Schlitzlochkarten sind die Vorderwand 1 und Rückwand 2 durch Stege
3 und 4 miteinander verbunden. Beide Wände weisen den Schlitzlochkarten des Lochkartenstapels
5 entsprechende Löcher 6 auf, die in zu den Kartenrändern parallelen Lochreihen
7 und 8 mit jeweils gleichem gegenseitigen Abstand angeordnet sind. Vor der Vorderwand
1 ist an den durch die Vorderwand hindurchgeführten Stegen 4 eine Führungsplatte
9 angebracht, die ebenfalls mit den Schlitzlochkarten entsprechenden Löchern 6 versehen
ist. Einige Löcher 10 der oberen Lochreihe 7 sind nach oben randoffen aufgeschlitzt,
um das Einlegen von Zentriernadeln 11 zu ermöglichen. Die Selektiernadeln 12 werden
von vorn durch die Führungsplatte 9, die Vorderwand 1, den Kartenstapel 5 in die
Rückwand 2 eingeschoben. Hinter der Führungsplatte 9 kann eine (nicht eingezeichnete)
Bremsplatte vorgesehen werden, die ein unbeabsichtigtes Herausfallen der Selektiernadeln
12 verhindert.
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Nach dem Einhängen eines Kartenstapels 5 in die erläuterte Vorrichtung
mittels der Zentriernadeln 11 können die Selektiernadeln 12 nach einer auf der Vorderseite
der Führungsplatte 9 angebrachten Markierung durch die Führungsplatte 9, die Bremsplatte,
die Vorderwand 1, den Kartenstapel 5 und die Rückwand 2 geschoben werden. Nachdem
sämtliche Selektiernadeln 12 eingeführt sind, werden die Zentnernadeln 11 entfernt,
wodurch die selektierten Schlitzlochkarten um Schlitzlänge nach unten fallen. Nach
Wiedereinfügen der Zentriernadeln 11 in den Kartenstapel sind die Selektiernadeln
12 so weit zurückzuziehen, daß sie nur noch durch die Führungsplatte 9, die Bremsplatte
und die Vorderwand 1 gehalten werden. Hierauf kann der Kartenstapel 5 dem Gerät
entnommen werden. Während des Selektiervorganges verhindern die zwischen der Vorderwand
und Rückwand vorgesehenen Stege 3 ein Verkanten der einzelnen Schlitzlochkarten
des Kartenstapels 5. Die die Führungsplatte 9, Vorderwand 1 und Rückwand 2 verbindende
Stege 4 sind mit Abstand von dem Kartenstapel angeordnet, um ein leichtes Einführen
des Kartenstapels 5 in die Vorrichtung zu ermöglichen.