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Dosiereinrichtung Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur dosierbaren
Abgabe von fließfähigem Schüttgut aus einem durch Kippbewegung zu bedienenden Schüttbehälter,
welche einen Dosierraum mit einer Obertrittsöffnung aus dem Behälterinneren und
eine Ausflußöffnung besitzt.
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Es ist bereits bekannt, zum Ausbringen von fließfähigem Schüttgut,
beispielsweise Zucker, Kaffee-, Kakao-, Nährmittel-Pulver od. dgl. aus einem Gefäß
besondere Vorrichtungen auf dieses Gefäß aufzusetzen. Diese Vorrichtungen bestehen
beispielsweise aus einem mit einem Deckel verbundenen senkrechten Rohr, das sowohl
in den Behälterraum hineinragt, als auch über die Deckelebene vorsteht. Durch Umkippen
des mit Schüttgut gefüllten Behälters gelangt ein Teil des Schüttgutes in den rohrförmigen
Auffangkanal und dann über diesen ins Freie. Bei jeder Umdrehung des Gefäßes um
1800 wird so eine vorbestimmte Schüttgutmenge ausgetragen.
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Ferner ist eine Dosiereinrichtung bekannt, bei welcher auf einer
im Querschnitt rechteckigen Dose ein unverrückbarer Deckel angeordnet ist, dessen
obere Wand im Abstand von der ebenen Dosenwand liegt.
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Die obere Wand der Dose hat im Bereich der einen Ecke der Dose eine
Obertrittsöffnung zu dem unter dem Deckel gebildeten Dosierraum, dessen der Obertrittsöffnung
abgewandte Stirnseite mit einer schwenkbaren Klappe versehen ist. Bei einer derartigen
Dosiervorrichtung hängt die Abgabemenge stark von der Schwenkgeschwindigkeit des
Behälters ab und kann zwischen der Menge Null und einer Höchstmenge schwanken.
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Außerdem sind Dosiereinrichtungen bekannt, die einen Aufnahmeraum
mit Eintritts- und Austrittsöffnung besitzen, wobei jedoch beim Füllen des Dosierraumes
durch die Eintrittsöffnung die Ausflußöffnung verschlossen sein muß. Dazu sind die
Dosierräume oder spezielle Teile dreh- oder schwenkbar angeordnet, wodurch entweder
die Eintrittsöffnung oder die Ausflußöffnung je nach Stellung des Drehteiles freigegeben
wird.
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Bei den vorstehend erwähnten bekannten Vorrichtungen ist die Handhabung
umständlich, da die entsprechenden Drehteile während des Dosierraumfüll- und Entleerungsvorganges
mehrfach gesondert von Hand bewegt werden müssen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine einfach zu handhabende
Dosiereinrichtung zu schaffen, bei welcher die ausgetragene Schüttgutmenge wenigstens
innerhalb gewisser Grenzen unabhängig von der Schwenkgeschwindigkeit konstant ist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch ge-
löst, daß der Dosierraum
in eine Auffangkammer und eine mit dieser über eine Durchtrittsöffnung verbundene
Austrittskammer unterteilt ist, und daß die Übertrittsöffnung vom Behälterinneren
zur Auffangkammer eine Zutritt bzw. Rückfluß begrenzende, vom Boden der Auffangkammer
hochgezogene Unterlaufkante besitzt.
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Durch die erfindungsgemäße Einrichtung wird der Vorteil erzielt,
daß in der Schüttstellung bei einer derartigen Dosiereinrichtung alle Öffnungen
ständig offen sind, so daß der Behälter nur entsprechend geschwenkt zu werden braucht,
d. h. daß während des Ausschüttens nicht abwechselnd Öffnungen geschlossen oder
geöffnet zu werden brauchen. Durch die Unterteilung in Auffang- und Austrittskammer
und vor allem durch die Anordnung der tXberlaufkante wird ein Zurückfließen des
Schüttgutes wirksam verhindert, so daß die ausgetragene Menge verhältnismäßig konstant
ist.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Einrichtung kann die Ausfluß
öffnung der Austrittskammer der Obertrittsöffnung der Auffangkammer diametral gegenüberliegen
und zwischen beiden eine Trennwand mit der Durchtrittsöffnung angeordnet sein. Um
die Dosiereinrichtung, welche ohnehin eine Trennwand erfordert, einfach und luft-
sowie schüttgutdicht verschließen zu können, wird bei einer weiteren Ausführungsform
die Trennwand an einem drehbaren, die Ausflußöffnung verschließenden und freigebenden
Deckel angeordnet. Dadurch ist der Inhalt der Dose selbst vor Verderben weitgehend
geschützt. Um einen noch besseren Abschluß und festen Aufbau der Dosiereinrichtung
zu erzielen, können bei einer anderen Ausführungsform an dem Deckel nach unten ragende,
einander gegenüberliegende,
kreisbogenförmige Wandteile ausgebildet
sein, die mit der Trennwand unmittelbar zusammenhängen und in der Verschluß stellung
vor der Ausflußöffnung und der Obertrittsöffnung liegen. Gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Einrichtung kann aber auch die Trennwand von einem an dem Deckel ausgebildeten
ringförmigen Steg gebildet werden, welcher in einem ihm angepaßten Wandteil eines
behälterfesten Unterteiles gelagert ist und einen verlängerten, in der Verschlußstellung
die Durchtrittsöffnung verschließenden Wandteil besitzt. Dadurch wird gleichzeitig
mit einfachen Mitteln eine gute Führung für den drehbaren Deckel geschaffen.
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Um den Charakter des Behälters als Verpackungsdose nicht zu beeinträchtigen
und die Dosiereinrichtung raumsparend sowie gegen Beschädigungen gesichert unterzubringen,
kann der Dosierraum gemäß einer vorteilhaften weiteren Ausführungsform der Einrichtung
einen napfartig in den Gefäßinnenraum hineingezogenen, behälterfesten Unterteil
besitzen, dessen gegen den Deckel zu hoch gezogener Wandteil die Überlaufkante bildet.
Es sind dann keine beim Transport und der Benutzung über den Deckel hinausstehende,
störende Dosiereinrichtungsteile vorhanden. Der Füllraum des Behälters wird trotzdem
nicht wesentlich beeinträchtigt. Beim Schüttvorgang wird das Gut in der tiefgezogenen
Mulde sicher gelagert.
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Das behälterfeste Unterteil kann z. B. auch als geschlossenes Preß-
oder Spritzteil mit der Auffangkammer und der Austrittskammer ausgebildet sein und
gegenüber dem Deckel durch ein Abdichtteil abgedichtet werden. Dabei kann der Deckel
vorteilhaft aus Blech bestehen. Die Trennwand zwischen Auffang- und Austrittskammer
kann auch an dem Abdichtteil angeordnet werden und bis über die Überianikante der
Auffangkammer hinabgezogen sein. Um ein Verbiegen der Mulde in Richtung auf den
Deckel zu vermeiden, ist die Mulde vorzugsweise durch mindestens eine Stütze gegenüber
dem behälterfesten Unterteil bzw. dem Deckel abgestützt Es empfiehlt sich, daß die
Mulde der Gehäuseform angepaßt ist. Schließlich kann bei einem kreisrunden Querschnitt
des Schüttgefäßes der äußere Rand der Austrittskammer konzentrisch zum Deckelrand
des Schüttgefäßes verlaufen und die Uberlaufkante entsprechend bogenförmig mit entgegengerichteter
Wölbung ausgebildet sein. Unterteil und Dichtteil können dabei einen ganzen Teil
bilden, der auch aus Kunststoff bestehen kann.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung an Hand von drei Ausführungsbeispielen
veranschaulicht.
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F i g. 1 zeigt die Ansicht von oben auf die erfindungsgemäße Dosiereinrichtung
einschließlich verschiedener Seitenansichten; F i g. 1 a ist eine Ansicht der erfindungsgemäßen
Einrichtung nach F i g. 1 von unten; Fig. lb ist ein Schnitt nach Linie Ib-Ib der
Fig. 1a; Fig. 1 b' ist ein Schnitt nach Linie Ib-Ib der F i g. 1 a, jedoch in geöffnetem
Zustand; Fig. 1c ist ein Schnitt nach Linie Ic-Ic der Fig. 1a; F i g. 2 zeigt einen
Verschlußdeckel eines zweiten Ausführungsbeispieles der Dosiereinrichtung in Ansicht
von oben und F i g. 2 a dieselbe Dosiereinrichtung in Ansicht von unten;
Fig. 2 b
ist ein Schnitt von Linie II b-II b der Fig. 2, Fig. 2 c ein Schnitt nach Linie
II c-ll c der Fig. 2; Fig. 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel in Ansicht von
oben; F i g. 3 a ist die Ansicht von unten der Dosiereinrichtung nach Fig. 3; F
i g. 3 b ist ein Schnitt nach Linie III b-III b der Fig. 3, Fig. 3c ein Schnitt
nach der Linie ffic-IIIc der Fig. 3.
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Wie aus F i g. 1 ersichtlich, ist mit dem Deckel 1, der aus beliebigem
Werkstoff, beispielsweise Kunststoff bestehen kann, ein behälterfester Unterteil
2 verbunden. Deckel 1 und behälterfester Unterteil 2 bilden zusammen eine Dosiereinrichtung,
mittels welcher beim Umkippen des Gutbehälters 11 eine vorbestimmte Gutmenge über
die Dosiereinrichtung aus dem Behälter gelangt. Zu diesem Zweck ist der behälterfeste
Unterteil 2 napfförmig nach unten gezogen, so daß eine Auffangkammer 3 und eine
Austrittskammer 4 für das Gut gebildet sind. Die beiden Kammern sind durch die mit
dem Deckel 1 fest verbundene Trennwand 5 voneinander getrennt. Die Trennwand 5 besitzt
im Ausführungsbeispiel als Durchtrittsöffnung eine segmentförmige Ausnehmung 6,
welche in der Öffnungsstellung des Deckels 1 einen Übertritt des in die Auffangkammer
3 eingeströmten Gutes zur Austrittskammer 4 und damit zu der Austrittsöffnung 4'
ermöglicht. Der Deckel 1 ist mit dem Unterteil2 durch einen Bolzen 7 drehbar verbunden.
An dem die Trennwand 5 bildenden Steg befinden sich kreisbogenförmige Wandteile
8, 9, welche aus der Deckelebene nach unten vorstehen.
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Der Wandteil 8 schließt die Austrittsöffnung 4'in der Schließstellung
gemäß r g. 1 a und lb ab. Durch den gegenüberliegenden Wandteil 9 ist dabei zugleich
die Obertrittsöffnung10 gegenüber dem Behälterinneren abgeschlossen. Die Kante 10'
der Eintrittsöffnung 10 selbst wird durch einen in Richtung auf den Deckel zu vorstehenden
Wandteil 10"als Überlaufkante derart gebildet, daß die vorbestimmte Gutmenge nur
nach Umkippen des Behälters 11 um 1800 über die Obertrittsöffnung10 in die Auffangkammer
3 gelangen kann. Der Unterteil 2 ist auf dem Rand des Behälters 11 fest aufgebracht,
so daß eine Verschiebung des Unterteils 2 gegenüber dem Behälterrand nicht möglich
ist. Der Deckel 1 ist gegenüber dem Unterteil durch Führungsrippen 12 geführt.
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Damit der original geschlossene Deckel in einfacher Weise geöffnet
werden kann, ist an vorbestimmter Stelle eine geeignete Verschwächung 13 im Deckel
vorgesehen. Nach Aufbrechen dieser Verschwächung kann das betreffende Deckelteil
in einfacher Weise gemäß Fig 1 c angehoben und dadurch die Austrittsöffnung 4' gebildet
werden.
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Bei dem in den F i g. 2 bis 2 d dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der Deckel 1 a auf der Wand des Behälters 11 aufgesetzt und besitzt einen herabgezogenen
Teil 14, der mit einer Hinterschneidung 15 unter einen entsprechenden Rand 16 des
Unterteils 2 a greift. Der Unterteil 2 a sitzt seinerseits auf einer entsprechenden
Wulst 17 des Behälters 11 auf und ist somit mit diesem fest verbunden. Die an der
Unterseite des Deckels 1 a vorgesehenen Wandteile 18, 18' die vorzugsweise ringförmig
ausgebildet
sind, bilden eine Führung beim Drehen des Deckels 1
a. An geeigneter Stelle ist der aus der Ebene des Deckels la nach unten vorstehende
Wandteil verlängert ausgebildet, derart, daß er in der Verschluß stellung (vgl.
F i g. 2 c) die Durchtrittsöffnung zwischen der Auffangkammer 3 a und der Austrittskammer
4 a verschließt. Die ringförmigen Stege 18 sind durch entsprechende Wandteile 19
des Unterteiles 2 a umschlossen und dadurch geführt. In der F i g. 2 c ist die Verschlußstellung
gezeigt. Die Übertrittsöffnung 10 a ist geöffnet, jedoch verhindert die verlängerte
Trennwand 18'ein Übertreten des Schüttgutes in die Austrittskammer 4 a. Bei Verdrehung
des Deckelsla um 90" gelangt der kürzere Wandteil 18 an die Stelle des längeren
Wandteiles 18', so daß das Gut unterhalb des Wandteiles 18 von der Auffangkammer
3 a zur Austrittskammer 4 a überströmen kann. Zur einfachen Öffnung des Deckels
1 a ist an diesem ein sogenannter Ausbrechteil 20 vorgesehen, wobei eine verdünnte
Randzone 21 ein leichtes Ausbrechen des Teiles 20 ermöglicht. Der Deckel 1 a ist
mit einer Plombe 24 versehen, welche eine Verdrehsicherung des Deckels 1 a gegenüber
dem behälterfesten Unterteil 2 a bildet.
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Das freie bzw. frei tragende Ende 2 a' der napfartig heruntergezogenen,
die Auffangkammer 3 a und die Austrittskammer 4 a bildenden Mulde ist durch Stützen
23, 23'gegenüber dem Deckella derart abgestützt, daß ein Beschädigen oder Verbiegen
dieses frei tragenden Bodenteiles 2 a' in Richtung auf den Deckel zu ausgeschlossen
ist. Im Bereich des Ausbrechteiles 20 ist ein Ansatzschlitz 20' für ein Werkzeug
zum Öffnen bzw. Aufbrechen der verdünnten Randzone dadurch geschaffen, daß zwei
Stempel mit je zwei Schrägflächen gegeneinanderliegend in der Preß- bzw. Spritzform
angeordnet werden.
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Die in der F i g. 3 dargestellte Dosiereinrichtung hat einen vorzugsweise
aus Metall, beispielsweise Blech, bestehenden Deckel 1 b. Er hat eine Fensteröffnung
26 als Schüttöffnung, die gegenüber der Austrittsöffnung 4' b für das Gut in der
Verschlußstellung um 90" versetzt ist. Die Drehung des Deckels 1 b wird durch einen
in einer Führungsbahn 27 laufenden Anschlagnocken 28 begrenzt. In der Offenstellung
rastet dieser Anschlagnocken 28 in eine entsprechende Ausnehmung 28' des Unterteiles
2 b ein.
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Im Ausführungsbeispiel besteht das Unterteil 2 b aus einem Abdichtteil
29 und einem gezogenen Blech-oder Kunststoffteil 30, in welches die eigentlich den
Dosierraum bildende Mulde mit Auffangkammer 3 b und Austrittskammer 4 b für das
Schüttgut eingeprägt ist. Sie hat die tSberlaufkante 10'. Die napfförmige Mulde
31 ist auch hier gegenüber dem Deckel 1 b bzw. der Abdichtung 29 durch Stützen 32,
32' derart abgestützt, daß ein Verbiegen dieser Mulde 31 in Richtung auf den Deckel
zu ausgeschlossen ist. Die Auffangkammer 3 b für das Gut wird durch einen senkrecht
nach unten geführten, die Trennwand bildenden Wandteil 33 des Dichtteiles 29 derart
getrennt, daß das Gut unterhalb des Wandteiles 33 in die Austrittskammer 4 b übertreten
kann.
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Wie aus F i g. 3 a bzw. 3 b ersichtlich, ist die Mulde 31 einschließlich
der Austrittsöffnung 4'b der Form des Behältergehäuses angepaßt. Eine an der Übertrittsöffnung
10 b die Oberlaufkante 10' bildende Muldenwand 35 verläuft entgegengesetzt bogenförmig.
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Hierdurch kann die Dosiereinrichtung raumsparend bei optimalster Gutaufnahme
ausgebildet werden, da
das Schüttgut beim Umkippen zwangläufig in die entsprechend
dem Behältergehäuse angepaßte Dosiereinrichtung einfällt.
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Der Deckel ist mittels einer durch eine Öffnung ragenden Plombe 34
derart gesichert, daß erst nach Abtrennen der Plombe durch den Deckel die Schüttöffnung
26 über die Austrittsöffnung der Dosiermulde bewegbar ist. Dadurch läßt sich mit
einer Viertelumdrehung die original verschlossene und plombierte Verpackungsdose
in eine jederzeit leicht verschließ-und öffenbare Dosierdose verwandeln.