Abgabeverschluss
Die Erfindung bezieht sich auf einen Abgabeverschluss mit einem Verschlusskörper und einer an diesem schwenkbar gelagerten Tülle, bei welchem eine Deckwand des Verschlusskörpers eine vertikale Öffnung und die Tülle einen Durchtrittskanal aufweist und wobei Dichtungsmittel die Öffnung im Verschlusskörper umgeben und die Tülle zwischen einer vertikalen Offenstellung, in welcher das innere Ende der Tülle mit der Öffnung ausgerichtet ist und eine Verlängerung dieser Öffnung bildet und die Dichtungsmittel eine Dichtung rund um die Verbindungsstelle zwischen der Öffnung und dem inneren Ende des Durchtrittskanals bilden, und einer horizontalen Schliessstellung verschwenkbar ist, in welcher das innere Ende des Durchtrittskanals mit der Öffnung nicht mehr ausgerichtet ist, während die Dichtungsmittel am inneren Ende der Tülle angreifen,
um eine Dichtung um die Öffnung herum zu bilden.
Bei der Verwendung derartiger Verschlüsse für gewisse Materialien, welche zwar im technischen Sinne fliessfähig, aber relativ zähflüssig sind, sind Schwierigkeiten aufgetreten. Diese Schwierigkeiten beziehen sich auf den Materialrückstand in der Tülle, wenn diese aus der Offen- in die Schliessstellung gedreht wird. Im allgemeinen werden die Tüllen solcher Verschlüsse beim Verschliessen vertikal gehalten. Dadurch hat jedes leichtflüssige Material während des Schliessvorganges die Tendenz, in den Behälter, an welchem der Verschluss befestigt ist, zurückzufliessen. Nicht alle fliessfähigen Materialien werden indessen in dieser Weise fliessen. Beispielsweise werden verschiedene zähflüssige Stoffe wie z. B. Zahnpasten, verschiedene Nahrungsmittel, einige Handcremen und dergleichen die Tendenz haben, im Inneren der Tülle eines solchen Verschlusses kleben zu bleiben.
Sie werden infolgedessen in der Tülle des Verschlusses bis zu einem gewissen Grade gefangen, wenn die Tülle in die Schliessstellung bewegt wird. Wenn in einer solchen Tülle das eine Ende des Durchtrittskanals unmittelbar der Aussenluft ausgesetzt ist, ist das Material in der Tülle der Verderbnis unterworfen. Es wird ausserdem austrocknen, wodurch der Durchtritt weitern Materials erschwert wird. Bei Nahrungsmitteln besteht die Gefahr des Schlechtwerdens bzw. der Vergiftung bei längerem Verbleiben in einer solchen Tülle.
Es ist daher der Zweck der Erfindung, einen neuen und verbesserten Abgabeverschluss zu schaffen, welcher die Gefahr der Verderbnis, Vergiftung oder Austrocknung usw. des zurückbleibenden Materials im Durch trittskanal der Tülle im wesentlichen ausschliesst. Ein Zweck der Erfindung ist die Schaffung von Abgabeverschlüssen, bei welchen diese Ziele dadurch erreicht werden, dass beide Enden des Durchlasskanals in der Schliessstellung verschlossen sind. Ferner wird die Schaffung derartiger Verschlüsse bezweckt, welche relativ billig, leicht zu verwenden und wirksam für ihren beabsichtigten Zweck sind.
Ferner wird die Schaffung derartiger Verschlüsse bezweckt, welche attratktiver aussehen, indem das äussere Ende des Durchlasskanals durch den Verschlusskörper in der Schliessstellung verdeckt ist, so dass die Verschlüsse dann wie konventionelle Verschlüsse aussehen, die nicht zur Abgabe von Material dienten können.
Ferner wird die Schaffung von Abgabeverschlüssen bezweckt, bei welchen an der Oberseite der Tülle eine vorstehende Lippe gebildet wird, an welcher die Tülle erfasst und in die Offenstellung bewegt werden kann.
Diese verschiedenen Ziele der vorliegenden Erfindung werden dadurch erreicht, dass eine Vertiefung in der Deckwand des Verschlusskörpers vorhanden ist, welche die in Schliesslage befindliche Tülle passend aufnimmt und zwei praktisch vertikale innere Endflächen besitzt, von denen die eine dem innern Ende der Tülle benachbart ist, wobei das innere Ende des Durchtrittskanals dieser innern Endfläche der Vertiefung in der Schliessstellung gegenüberliegt, so dass diese Endfläche das innere Ende des Durchtritskanals verdeckt, wogegen die andere Endfläche zugleich das äussere Ende des Durchtrittskanals verdeckt und verschliesst, und ferner dadurch gekennzeichnet, dass die Tülle an ihrem äussern Ende eine vorspringende Lippe bildet, die über die benachbarte äussere Kante der Verschlusskörperdeckwand hervorsteht, wenn die Tülle in Schliessstellung ist,
um ein Angrlffsorgan zu bilden, an welchem eine Kraft ausgeübt werden kann, um die Tülle in die Offenstellung zu schwenken.
Weitere Vorteile des Verschlusses gehen aus der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles der Erfindung sowie aus den Zeichnungen hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Schrägbild des Abgabeverschlusses mit der Tülle in Schliessstellung,
Fig. 2 einen Vertikalschnitt nach Linie 2-2 in Fig. 1,
Fig. 3 einen Vertikalschnitt nach Linie 3-3 in Fig. 2,
Fig. 4. einen Schnitt durch eine Einzelheit entsprechend Fig. 2, mit der Tülle in Offenstellung, wobei die Tülle aufgerichtet dargestellt ist,
Fig. 5 eine Draufsicht nach Linien 5-5 in Fig. 4 auf einen Teil der Vorrichtung des Verschlusses und
Fig. 6 einen Teilschnitt nach Linie 6-6 in Fig. 4.
In der Zeichnung ist ein Abgabeverschluss 10 dargestellt.
Der Verschluss 10 weist einen Verschlusskörper bzw.
eine Kappe 12 und eine schwenkbare Tülle 14 auf.
Der Verschlusskörper 12 weist eine flache Deckwand 16 und einen sich umfänglich abwärts erstreckenden schürzenförmigen Mantel 18 sowie einen inneren schürzenförmigen zylindrischen Flansch 20 auf. Der Innenflansch 20 ist vorzugsweise mit einem Innengewinde 22 versehen, mit welchem der Verschluss 10 auf einem Behälter befestigt werden kann. Diesem Zweck können auch andere konventionelle Vorrichtungen dienen.
Die Deckwand 16 des Körpers 12 weist eine radiale Vertiefung 28 mit parallelen Seitenwänden 30, einer Bodenfläche 32 und praktisch vertikalen inneren und äusseren Wänden 34 und 36 auf. Von der Deckwand 16 und von den Seitenwänden 30 erstrecken sich miteinander ausgerichtete Lagerausnehmungen 38. Die Ausnehmungen 38 können so beschaffen sein, wie es im US-Patent Nr. 2 792 795 beschrieben ist. Diese Ausnehmungen sind daher hier nicht näher umschrieben.
Jede Lagerausnehmung 38 weist eine Eintrittsöffnung 40 von etwas kleinerer Weite auf.
Zwischen den Lagerausnehmungen 38 und der Bo denfläche 32 ist eine vierte Vertiefung 42 vorgesehen.
Von der Mitte derselben erstreckt sich eine vertikale Öffnung 44 durch eine Zwischenwand 46 ins Innere des Innenflansches 20. Innerhalb der vierten Vertiefung 42 erstreckt sich eine schmale Dichtlippe 48 rund um die Öffnung 44.
Die Tülle 14 ist mit zwei axialen Drehzapfen 50 an den Seitenwänden 52 ausgebildet. Diese Seitenwände 52 sind durch eine obere Fläche 54, eine Bodenfläche 56 und eine zylindrische Endfläche 58 verbunden. Die Zapfen 50 sind zu der zylindrischen Endfläche 58 koaxial. Die Flächen 52 sind ausserdem durch eine Endfläche 60 der Tülle 14 verbunden. Die ganze Tülle 14 weist einen zentralen Durchtrittskanal 66 auf, der sich geradlinig zwischen der zylindrischen Endfläche 58 und der Endfläche 60 erstreckt.
Das äussere Ende der oberen Fläche 54 der Tülle ist mit einer Endlippe 64 ausgebildet, die sich um eine gewisse Strecke über das äussere Ende der Bodenfläche 56 hinaus erstreckt.
Die obere Kante der äussern Endfläche 36 der ersten Vertiefung 28 bildet einen vorspringenden Rand, der sich unterhalb der oberen Abschlussfläche des Körpers
12 befindet, und zwar um eine Distanz, die etwa der Dicke der Lippe 64 entspricht.
Der äussere Mantel des Verschlusskörpers 12 ist vorzugsweise mit einer vertikalen Ausnehmung oder Rinne 26 versehen, welche an der oberen Endfläche 36 endigt.
Wenn sich die Tülle 14 in Schliesslage befindet, erstreckt sich die Lippe 64 über den oberen Rand der Endwand 36 und auch quer über das obere Ende der Rinne 26, so dass der Benützer mit dem Finger oder Fingernagel längs der Rinne 26 aufwärts streichen kann, bis zur Berührung mit der Lippe 64, um die Tülle 14 in die Offenstellung aufzuschwenken.
Sowohl der Körper 12 als auch die Tülle 14 werden vorzugsweise durch ein gemeinsames Spritzgussverfahren aus einem Material wie Polyolefin geformt, das vorübergehend deformiert werden kann und anderseits genügende Festigkeit oder Steifheit aufweist, dass es bei relativ starken Abmessungen gehandhabt, bewegt usw.
werden kann. Diese Teile können aus verschiedenen Arten von linearen und nichtlinearen Polyäthylen, Polypropylen und dergleichen gewöhnlichen bzw. gemeinsamen Grades geformt sein. In diesem Falle kann die Tülle 14 in der Weise verbunden werden, dass sie mit den Zapfen 50 auf die Eintrittsausnehmungen 40 der Lager 38 aufgelegt und in die Lageröffnungen durch Kraftanwendung eingedrückt wird, wobei dieselben vor übergehend deformiert werden. Nun kann die Tülle 14 zwischen einer Schliessstellung gemäss Fig. 2 und einer Offenstellung gemäss Fig. 4 geschwenkt werden.
In dieser Offenstellung ist der Kanal 66 mit der Öffnung 44 ausgerichtet und bildet eine vertikale Verlängerung derselben, so dass das Material durch den Verschluss 10 hindurch austreten kann. In dieser Konfiguration berührt die innere Endwand 58 der Tülle die Dichtlippe 48, so dass rund um die Verbindungsstelle zwischen Öffnung 44 und Durchgang 66 eine Abdichtung geschaffen ist. Wenn die Tülle 14 aus ihrer vertikalen Offenstellung (Fig. 4) in die horizontale Schliessstellung (Fig. 2) geschwenkt wird, berührt die Dichtung 48 die zylindrische Endfläche 58, so dass die Öffnung 44 vollständig geschlossen und' abgedichtet wird. In der Schliessstellung dichtet die Endfläche 58 entweder gegen die Innenwand 34 der ersten Vertiefung 28 ab oder befindet sich sehr nahe an derselben, so dass das innere Ende des Durchganges 66 abgedeckt wird.
Gleichzeitig liegt die äussere Endfläche 60 der Tülle 14 an der äusseren Endfläche 36 an der äusseren Endfläche der ersten Vertiefung 28 an, wodurch das äussere Ende des Durchtrittskanals 66 verschlossen gehalten wird.
Es ist leicht ersichtlich, dass, wenn eine Abdichtung erforderlich ist, Tülle 14 und erste Vertiefung 28 so dimensioniert sein können, dass beide Enden des Durchganges 66 gegen die innere bzw. äussere Endwand 34 bzw. 36 der ersten Vertiefung 28 anliegen und abgedichtet werden. Bei manchen Abgabematerialien genügt es jedoch, wenn die Enden des Durchganges 66 nicht eigentlich abgedichtet werden, sondern nur genügend nahe an den genannten Endwänden liegen, so dass beide Enden des Durchganges versteckt und abgedeckt sind, und damit gegen die Atmosphäre abgeschlossen sind.
Die äussere Endfläche 6 der Tülle 14 kann mit einet kleinen, zweiten Vertiefung 62 versehen sein, die sich ganz oder teilweise quer über die Breite der Tülle erstreckt. Der obere Rand der Wand 36 der ersten Vertiefung 28 kann in diesem Falle mit einem komplementären Vorspruch 70 versehen sein, welcher in die zweite Vertiefung 62 eingreifen und ein ausklingbares Rastmittel bilden kann, um die Tülle in Schliessstellung zu halten. Aus dieser Lage kann die Tülle 14 dadurch frei gemacht und in die Offenstellung aufgeschwenkt werden, dass der Benützer mit dem Finger oder Fingernagel durch die Rinne 26 am Aussenmantel 18 aufwärts streicht und an der Lippe 64 angreift.
In dieser Offenstellung kann der Verschluss 10 zur Abgabe von Material benützt werden. Wenn ein solcher Verschluss geschlossen werden soll, wird er normalerweise so gehalten, dass die Tülle mehr oder weniger senkrecht steht. Zahlreiche Materialien, welche dünnflüssig sind, werden in dieser Stellung durch den Kanal 66 in der Tülle 14 zurückfliessen, so dass sie durch die Öffnung 44 hindurchtreten. Es gibt jedoch relativ zähe oder dickflüssige Stoffe, welche in dieser Lage nicht zurückfliessen. Bei diesen Materialien zeitigt der vorliegende erfindungsgemässe Abgabeverschluss grösste Nützlichkeit. Durch den erfindungsgemässen Abgabeverschluss wird es unwesentlich, ob noch Material im Kanal 66 hängen bleibt, da beide Enden desselben in der Schliessstellung wirksam abgedichtet sind.
Diese Abdichtung verhindert ein Austrocknen, Verderben und verschiedene Arten anderer Beschädigungen des Inhaltes.
Um die Benützung des Verschlusses 10 bei gewissen, relativ schwer fliessenden Stoffen wie Zahnpasta, einigen Nahrungsmitteln und dergleichen zu erleichtern, kann es wünschbar sein, dass sowohl der Durchgang 66 als auch die Öffnung 44 die längliche Schlitzform aufweisen, wie sie in den Zeichnungen dargestellt ist. Sie können jedoch selbstverständlich auch von beliebiger anderer Gestalt sein.
Obschon eine Ausführung des Verschlusses dargestellt ist, bei welcher die Tülle 14 am Körper 12 schwenkbar ist, kann jede andere Ausführung verwendet werden, die zum gleichen Resultat führt.