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Vorrichtung zum Verpacken geschnittener Brotlaibe oder ähnlicher Gegenstände
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verpacken geschnittener Brotlaibe oder
ähnlicher Gegenstände in Kunststoflbeutel, bestehend aus einer Zufuhr-Tragevorrichtung
zum Transport der zu verpackenden Gegenstände, einer Zufuhrvorrichtung für die Kunststoffbeutel,
einer Einrichtung zum Öffnen der Beutel mittels eines Luftstrahles, einer Einschubvorrichtung
mit zwischen Beutelinnenwand und Gegenstand greifenden Führungsteilen und einer
Vorrichtung zur Entfernung des verpackten Gegenstandes von der Verpackungsstation.
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Es sind verschiedene Brotverpackungsvorrichtungen bekannt. In der
belgischen Patentschrift 638 026 wird beispielsweise eine Brotverpackungsmaschine
beschrieben, bei der eine Stoßvorrichtung einen Brotlaib auf einem Wagen transportiert
und in einen -offenen Beutel hineinschiebt. Danach wird der gefüllte Beutel bei
der weiteren Bewegung der Stoßvorrichtung wegtransportiert und auf den Abgabeförderer
geführt.
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In der deutschen Patentschrift 1 132 855 wird eine Maschine beschrieben,
mittels derer flache Warenlagen, wie beispielsweise aus Briefumschlägen, Papierbeutel
od. dgl. bestehende Stapel, in eine Packungsschachtel eingebracht werden. Das zu
verpackende Material wird zwischen zwei Andrückplatten zusammengepreßt, eine Packungsschachtel
darübergestülpt und der Stapel mittels einer Vorschubeinrichtung zwischen den Eindrückplatten
herausgeschoben.
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Die deutsche Patentanmeldung S 17295 betrifft eine Vorrichtung zum
Einstapeln von gefüllten Beuteln in Säcke u. dgl. Diese Vorrichtung ist dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere gefüllte Beutel gemeinsam durch eine Kippmulde, die
auf einem Gestell oder auf einem Tisch angeordnet ist, in Papier- oder Jutesäcke
eingestapelt werden.
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Im deutschen Gebrauchsmuster 1799 671 wird eine Vorrichtung zum Füllen
von Tüten mit Hilfe eines Luftstrahles beschrieben. Der Luftstrahl wird von einem
Ventilator geliefert, der sich unterhalb des Tisches befindet, auf dem die Tüten
gelagert sind.
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Die auf dem Tisch gestapelten und zu verpackenden Gegenstände werden
in eine einstellbare Gleitbahn oder in bestimmte Führungen verschoben und in die
Tüten hineingebracht, während diese durch den Luftstrahl offengehalten werden.
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Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine Verpackungsmaschine
zu schaffen, mit der Kunststoffbeutel automatisch aufgeblasen werden und die zu
verpackenden Gegenstände dicht in die Beutel eingefügt werden. Die Vorrichtung soll
auch insbeson-
dere die verschiedensten Gegenstände von unterschiedlicher Form und
Größe, wie beispielsweise einen geschnittenen Brotlaib, ohne Schwierigkeiten und
ohne wesentliche Veränderungen an der Vorrichtung verpacken können. Es soll insbesondere
eine dichte Abpackung erreicht werden.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß bei einer
Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art die Führungsteile eine einziehbare und
ausfahrbare Löffelanlage bilden, die auf einer Seite des Zufuhrförderers waagerecht
und quer zu diesem beweglich direkt gegenüber der Zufuhreinrichtung für die Beutel
angeordnet ist, daß eine periodisch arbeitende Betätigungsvorrichtung zur Verlagerung
der Löffelanlage in die ausgefahrene Lage tief in einem aufgeblasenen Beutel vorgesehen
ist, wobei ein Steuerungsglied der Betätigungsvorrichtung die Verlagerung der Löffel
anlage in den Beutel auslöst, bevor ein Brotlaib in die Verpackungsstation gelangt
und die Löffel anlage eine seitliche öffnung zur Aufnahme eines von dem Zufuhrförderer
zugeführten Brotlaibes in die ausgefahrene Löffelanlage enthält, daß eine Einrichtung
zum Zusammenziehen der Löffelanlage vor Einführung in den Beutel
und
zum Ausdehnen der Löffelanlage bei Zurückziehung in die eingezogene Lage derart
angeordnet ist, daß der Beutel von der Löffelanlage mit zurückgenommen wird und
daß eine Sperren anordnung vorgesehen ist, die den Brotlaib an einer Zurückbewegung
mit der Löffelanlage hindert, so daß die Löffelanlage den Beutel dicht über den
Brotlaib zieht, bis letzterer am Ende des Beutels anschlägt und auch eine weitere
Bewegung des Beutels mit der genannten Löffelanlage verhindert. Der zu verpakkende
Gegenstand wird in der erfindungsgemäßen Vorrichtung beim Herüberziehen eines Beutels
auf einer gegebenen Bewegungsbahn längs einer Förderanlage festgehalten, um dann
seine Bewegung auf der Bewegungsbahn in verpacktem Zustand fortzusetzen.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
hat eine Steuerungseinrichtung, welche die Vorrichtung am Anfang eines jeden Verpackungskreislaufes
anhält, falls ein Brotlaib auf dem Zufuhrförderer in Bereitschaft ist, aber die
Beutelzufuhrvorrichtung keinen aufgeblasenen Beutel liefert.
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Mit der Verpackungsvorrichtung nach der Erfindung können Brotlaibe
in schneller und einwandfreier Weise direkt abgepackt werden, wobei die Vorrichtung
ohne weiteres schnell an Beutel und Gegenstände verschiedener Größe und Form innerhalb
eines großen Bereichs angepaßt werden kann.
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Es folgt nun eine beispielhafte Beschreibung der Erfindung an Hand
von Zeichnungen.
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Fig. 1 ist eine Draufsicht auf eine bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung, wobei die Löffelanlage sich in einer eingezogenen Stellung befindet;
F i g. 2 ist eine Vorderansicht der F i g. 1; F i g. 3 ist ein vertikaler Querschnitt
längs der Linie 3-3 von F i g. 2 ; Fig. 4 ist eine der Fig. 3 ähnliche Ansicht,
in welcher die Löffel anlage in der völlig nach vorn ausgezogenen Stellung liegt;
F i g. 5 ist eine schematische, teilweise vergrößerte Ansicht des vertikalen Querschnittes
längs der Linie 5-5 von Fig. 3; F i g. 6 stellt einen teilweise vergrößerten senkrechten
Querschnitt längs der Linie 6-6 von Fig. 3 dar und veranschaulicht einen Aufzug
für einen Beutelfilmstapel und die zugehörige Steuerungseinrichtung; F i g. 7 ist
ein vertikaler Querschnitt längs der Linie 7-7 von Fig. 6; F i g. 8 ist eine teilweise
vergrößerte Draufsicht einer Sperrenanordnung nach der Erfindung; Fig. 9 ist ein
Einzelheiten zeigender Querschnitt derselben Sperren anordnung, und zwar längs der
Linien 9-9 der Fig. 3 und 8; Fig. 10 stellt eine teilweise vergrößerte Ansicht des
vertikalen Querschnittes der Linie 10-10 von F i g. 3 dar und veranschaulicht die
Auswerfvorrichtung für die fertig eingepackten Laibe; Fig. 11 ist eine vergrößerte
Draufsicht, welche den den Beutelfilmstapel tragenden Aufzug zusammen mit einer
Halterung für einen den Stapel durchdringenden Bügel sowie einen Luftdüsenkopf der
Vorrichtung darstellt; Fig. 12 ist eine vergrößerte, teilweise Draufsicht der Löffelanlage
der Erfindung in einer maximal ausgezogenen Stellung. Die Abbildung ist teilweise
unterbrochen und veranschaulicht die Zuführung eines geschnittenen Brotlaibes in
den unteren Löffelarm, gerade bevor der Laib in den Beutelfilm eingepackt
wird, der
von dem Endteil des betreffenden Löffelarmes aufgenommen worden ist; Fig. 13 ist
eine teilweise Draufsicht des betreffenden Endteils der Löffel anlage in einer Stellung,
in welcher diese Anlage gerade von einem Beutel zurückgezogen wurde, der gerade
einen Brotlaib eingehüllt hat; Fig. 14 ist ein teilweiser, vertikaler Querschnitt
längs der Linie 14-14 von F i g. 12, der veranschaulicht, wie der geschnittene Brotlaib
in den unteren Löffelarm der betreffenden Löffel anlage eingeführt wird; Fig. 15
ist eine teilweise Draufsicht auf Laufbänder für die Zuführung und Abgabe der zu
verpackenden und der eingepackten Laibe und einen zwischen den Laufbändern angebrachten
geneigten Oberführungstisches, auf welchem der eingepackte Laib nach dem Verpackungsvorgang
abgesetzt wird.
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Der somit verpackte Laib ist in dieser Zeichnung in einer Stellung
abgebildet, in welcher er durch die Auswerfer von dem erwähnten Überführungstisch
nach unten auf das Laufband der verpackten Laibe gesenkt wird. Im selben Augenblick
wird ein anderer, noch nicht eingepackter, geschnittener Brotlaib zum Ende des Zufuhrlaufbandes
gefördert und ist fertig, um während des folgenden Kreislaufes des Arbeitsvorganges
der Maschine verpackt zu werden.
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F i g. 16 ist ein Schaltplan der elektrischen Anlage der Erfindung;
Fig. 17 (A, B und C) enthält drei Ansichten; die erste Ansicht (A) ist eine Draufsicht,
die zweite Ansicht (B) ist eine Rückansicht, und die dritte Ansicht (C) ist eine
Vorderansicht, die zusammen den Betriebsablauf der erfindungsgemäßen Maschine am
Anfang des Verpackungsarbeitsspieles veranschaulichen, und zwar in einer Stellung,
in welcher die Löffelanlage in eingezogener Stellung ist; Fig. 18 (A, B und C) enthält
drei ähnliche Ansichten, welche das erwähnte Verpackungsarbeitsspiel in einer viertel
vollendeten Stellung darstellen, in welcher die Löffelanlage halbwegs zwischen der
zurückgezogenen und ausgezogenen Stellung vorgerückt ist; Fig. 19 (A, B und C) enthält
drei Ansichten, ähnlich denen der Fig. 18 und stellt das erwähnte Arbeitsspiel halbfertig,
mit der Löffel anlage in völlig ausgezogener Stellung, dar; Fig. 20 (A, B und C)
enthält drei ähnliche Ansichten, welche eine weiterentwickelte Arbeitsstufe in dem
erwähnten Verpackungsarbeitsspiel der Maschine illustrieren, in welcher die Löffelanlage
ungefähr halbwegs zwischen die ausgezogene und die eingezogene Stellung zurückgekehrt
ist.
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Obwohl die Erfindung im Grunde genommen für viele verschiedene Gegenstände
verwandt werden kann, wird sie hier doch an Beispiel eines Brotverpackers 25 beschrieben.
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Diese Maschine wird für den Handel in rechtshändigen und linkshändigen
Ausführungen hergestellt. Die vorhergehenden Abbildungen stellen die Maschine als
ein rechtshändiges Modell dar.
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Der Verpacker 25 hat ein allgemein mit der Nummer 26 bezeichnetes
Gestell mit einer schweren Fundamentplatte 27. Auf dieser ruhen ein Untergehäuse
28 und ein Obergehäuse 29. Das Fundament 27 ist aus zwei schweren, etwa 12 mm starken
Platten 30 und 30' hergestellt, welche auf der Kante stehen und zu einer L-Form
zusammengeschweißt sind.
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Die Platten sind weiterhin an Fußplatten 31 und an eine waagerecht
darüber befindliche schwere L-förmige Bodenplatte 32 angeschweißt. An dem Umfang
der Bodenplatte sind mittels geeigneter Kopfschrauben 34 eingebogene untere Flansche
33 befestigt.
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Ruhend auf- und angeschraubt an die Bodenplatte 32 ist ein Hochleistungs-
und Schneckenreduktionsgetriebegehäuse 35 mit einer unteren Antriebswelle 36 und
einer oberen Antriebswelle 37. Auf einer geeigneten Auflage, welche an die Bodenplatte
32 geschraubt ist, sitzt ein Kegelradantriebsgehäuse 39.
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Dieses hat eine Antriebswelle 40, die mit der Antriebswelle 37 fluchtet
und eine Antriebswelle 41, die in derselben horizontalen Ebene und im rechten Winkel
zu der Welle 40 liegt. Die angrenzenden Enden der Achsen 37 und 40 sind mit einer
Gummikupplung 42 zusammengeschlossen. An die Bodenplatte 32 ist oben auch ein elektrischer
Antriebsmotor 43 angeschraubt, welcher durch einen Treibriemen 44 mit dem Kupplungs-Brems-Aggregat
45 verbunden ist. Dieses Bremsaggregat45 wird durch eine elektrische Anlage gesteuert,
wie später erklärt wird, und fluchtet mit der daran angeschlossenen Antriebswelle
36 des Schneckenreduktionsgetriebegehäuses 35. Die Erregung des Motors 43 läßt somit
bei Übertragung der Drehung durch das Kupplungs-Brems-Aggregat 45 auf die Antriebswelle
36, die Abtriebswelle 37 und 41 (sowie die Antriebswelle 40) mit derselben Geschwindigkeit
umlaufen, die allerdings beträchtlich langsamer ist als die Geschwindigkeit der
Antriebswelle 36.
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Auf dem vorstehenden Ende der Antriebswelle 40 des Kegelradantriebsgehäuses
39 sitzt ein Schaltnocken 46, der periodisch einen Mikroschalter 47 antreibt. Dieser
Mikroschalter 47 sitzt auf einer Auflage 38. Sein Zweck wird während der Beschreibung
der Arbeitsweise noch näher erläutert. Auf dem freien Ende der Abtriebswelle 37
des Reduktionsgetriebegehäuses 35 sitzen fest zwei Nocken 51 und 52. Diese sind
in der aus F i g. 3 ersichtlichen gegenseitigen Drehlage auf die Welle aufgekeilt.
In die Bodenplatte 32 der Maschine ist eine in Längsrichtung verlaufende Öffnung
53 eingearbeitet. Diese Öffnung erstreckt sich längs der schweren, senkrechten Gestellplatte
30. In ihr befindet sich eine L-förmige Platte, die eine Bodenplatte 54 und eine
Seitenplatte 55 bildet. Auf der Bodenplatte54 sitzt ein selbsteinstellendes Lager
56, welches konzentrisch zu einem auf der Seitenplatte 55 angeordneten Kugellager
57 liegt. Dieses Kugellager 57 trägt einen Schwinghebel 58 mit rechtwinklig zueinander
stehenden Schwingarmen 59 und 60. In dem selbsteinstellenden Lager 56 ist das untere
Ende eines aus Blech geformten Löffelpendelhebels 61 gelagert. Auf Grund der Blechkonstruktion
ist der Löffelpendelhebel 61 leicht und starr. Er besteht aus einer hinteren Stegplatte
62 und U-Flansches 63. An der hinteren Stegplatte 62 sitzt eine Platte 64 mit einem
Ansatz 65. An diesen Ansatz 65 ist drehbar das hintere Ende einer einstellbaren
Schubstange 66 angelenkt, deren vorderes Ende gelenkig mit einem auf dem Nocken
51 angebrachten Kurbelzapfen 67 verbunden ist.
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Die Fig. 3 zeigt, daß das Untergehäuse 28 am hinteren Ende nach oben
und hinten geneigt ist und in das Obergehäuse 29 übergeht, welches ein Stück über
das Erster-Stock-Gehäuse hinausgeht und fest
damit verschweißt ist. Das Obergehäuse
29 hat einen Längsteil 70, der sich in paralleler Lage unmittelbar über der Öffnung
53 der Bodenplatte erstreckt. Das Obergehäuse hat auch einen Querteil 71, der als
Gehäuse für einen Abgabeförderer 72 dient und Seitenwände 73 und 74 sowie einen
Tisch 75 hat. Der Längsteil 70 des Obergehäuses 29 hat eine in Längsrichtung verlaufende
Öffnung 76 zur Aufnahme einer Löffelanlage 77 und einer Sperrungsvorrichtung 78.
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Die Löffelanlage 77 hat eine Achse 79, deren entgegengesetzte Enden
jeweils an dem hinteren Ende des Längsteiles 70 und der Seitenwand 73 des Querteiles
71 angebracht sind. Auf der Achse 79 sitzt ein Gleitlager 80. Dieses Gleitlager
trägt einen geneigten Ansatz 81, in dessen Richtung das Brot durch den Verpacker
25 läuft. Die Neigung beträgt 150 gegenüber der Senkrechten. Von dem Gleitlager
80 steht auch ein waagerechter Ansatz 82 ab. Während der Ansatz 81 rechteckig ist,
ist die Nase 82 zylindrisch und hat eine Bohrung zur Aufnahme eines Löffelschwenkzapfens
83. Dieser sitzt drehbar in einem geeigneten Lager, welches in einem Lagergehäuse
84 am einen Ende eines Armes 85 sitzt. Das andere Ende des Armes 85 trägt ein entsprechendes
Lagergehäuse 86, und die beiden Lagergehäuse liegen parallel zueinander, und das
andere Lagergehäuse 84 enthält ein geeignetes Lager, welches zwischen den U-Flanschen
63 am oberen Ende des Löffelpendelhebels 61 befestigt ist. Zur Herstellung dieser
letztgenannten Gelenkverbindung dient ein Schwenkzapfen90, der durch das Lager hindurchgeht
und über einen der Flansche des Löffelpendelhebels 61 hinaussteht.
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Dieses hinausstehende Ende bildet ein Schwenklager für einen Schwinghebel
91 mit rechtwinklig zueinander angeordneten Armen 92 und 93. Der Löffelschwenkzapfen
83 steht ebenfalls über das Lager in dem Gehäuse 84 hinaus und dient als Schwenklager
für einen Schwinghebel 94 mit rechtwinklig zueinander angeordneten Armen 95 und
96. Der obere Arme 95 des Schwinghebels 94 hat einen Schlitz 97, dessen Zweck noch
näher erläutert werden wird.
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An dem rechtwinkligen Ansatz 81 ist mittels Schrauben eine Oberlöffelbefestigungsplatte
99 befestigt. An dieser sitzt fest ein Drehzapfen 100, der von einem in einem Lagergehäuse
101 untergebrachten Drehlager umschlossen wird. Dieses Lagergehäuse ist mittels
Schrauben 102 an eine Löffelbetätigungsstange 103 angeschlossen. An dem hinteren
Ende der Löffelbetätigungsstange 103 ist mittels Schrauben eine Steuerarmverlängerung
105 für den Oberlöffel befestigt. In dem Schlitz 97 des Armes 95 sitzt einstellbar
ein Zapfen 106, dessen inneres Ende gelenkig an das untere Ende eines einstellbaren
Zwischengliedes 107 angeschlossen ist. Das obere Ende des einstellbaren Zwischengliedes
107 sitzt gelenkig am unteren Ende der Steuerarmverlängerung 105.
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Der Arm 96 des Schwinghebels 94 ist demgegenüber an ein Ende eines
einstellbaren Zwischengliedes 108 angelenkt, dessen anderes Ende gelenkig an den
Arm 93 des Schwinghebels 91 angeschlossen ist. Der Arm 92 des Schwinghebels 91 wiederum
ist an ein Ende eines verhältnismäßig langen, einstellbaren Zwischengliedes 109
angelenkt, dessen unteres Ende gelenkig mit dem unteren Arm 60 des Hebelarmes 58
verbunden ist.
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Die Löffelanlage 77 besteht aus einem Oberlöffel 114 und einem Unterlöffel
115. Der Aufbau des Oberlöffels ist aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich. Er
besitzt
zwei senkrecht geschlitzte Rippen 116, die vom hinteren Teil des Oberlöffels nach
oben stehen und in Längsrichtung der Löffelbetätigungsstange 103 verlaufen. Sie
sind daran mittels Schrauben 117 befestigt, die durch die Schlitze in den Rippen
hindurchgehen. Der Unterlöffel 115 ist viel länger als der Oberlöffel 114 und sitzt
mit seinem hinteren Ende auf einer Auswechselstange 118. Er ist daran mittels Schrauben
117 befestigt, die durch die Auswechselstange in eine Löffelbefestigungsplatte 120
hineingehen. Diese wiederum ist mittels Schrauben 121 auf der oberen Fläche des
rechtwinkligen Ansatzes 81 befestigt.
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Da der rechtwinklige Ansatz 81 um 150 gegenüber der Senkrechten geneigt
ist, hat auch die auf dem Ansatz sitzende Löffelanlage 77 die gleiche Neigung.
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Abgesehen von dieser Neigung, die in bezug auf die Längsachse der
Maschine seitlich oder kreuzweise verläuft, verläuft die axiale Mittellinie der
hinteren Hälfte des Unterlöffels 115 im wesentlichen waagerecht, wo hingegen die
Mittellinie der vorderen Hälfte des Unterlöffels um einen Winkel von etwa 30 gegenüber
der Waagerechten nach unten geneigt ist. Diese Anordnung sorgt dafür, daß das während
des Brotverpackungsvorganges durch eine Sperrenanordnung von der Löffelanlage getrennte
Brot Spielraum gegenüber der Löffelanlage bekommt. Etwas mehr als die hintere Hälfte
der oberen Seitenkante des Unterlöffels 115 hat einen nach oben gebogenen, schmalen
Flansch 125, dessen Tiefe von vorn nach hinten allmählich zunimmt und der schließlich
in einen verhältnismäßig breiten Flansch 126 ausläuft. Dieser letztgenannte Flansch
wendet sich von dem hinteren Teil der unteren Seitenkante des unteren Löffels nach
oben.
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Auf der Bodenplatte 32 sind mit ihren unteren Enden zwei Tragständer
127 und 128 für Lager angebracht. Die oberen Enden dieser Ständer sind an benachbarten
Teilen der Gehäuse 28, 29 befestigt.
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An dem Ständer 128 ist fest ein Arm 129 angebracht, an dessen Ende
ein Lagergehäuse 130 sitzt. Dieses Lagergehäuse 130 trägt ein Lager zur gelenkigen
Aufnahme eines Armes 131. Das obere Ende dieses Armes trägt eine Nockentastrolle
132. Diese Nockentastrolle tastet den Umfang des Nockens 52 ab. Das andere Ende
des Armes 132 ist gelenkig an das eine Ende eines ausziehbaren Zwischengliedes 133
angeschlossen. Dessen anderes Ende ist an das obere Ende des Armes 59 des Schwinghebels
58 angelenkt.
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An den Schwinghebel ist weiterhin noch ein Schuh 134 angelenkt, der
mittels einer zusammenziehbaren Feder 135 ein Drehmoment auf den Schwinghebel 58
ausübt, und zwar so, daß die Nockentastrolle 132 in stetiger Berührung mit dem Umfang
des Nockens 52 bleibt.
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Der Tragständer 127 und das Obergehäuse 28 tragen Lager 136 und 137
für eine Welle 138. Dieser Welle sind zwischen den Lagern Auswerferbetätigungsklemmen
139 angebracht. Ein nach innen über das Lager 136 vorstehender Endteil der Welle
138 trägt einen Klemmenarm 140. Auf den Tragständern 127 und 128 sitzen Lager 141
und 142. In diesen Lagern ist eine Welle 143 drehbar, auf der ein zum Auswerferantrieb
dienender Klemmarm 146 festgemacht ist. Dieser erstreckt sich von der Welle nach
innen und ist an das untere Ende eines ausziehbaren Zwischengliedes 147 angelenkt,
dessen oberes Ende gelenkig mit dem Klemmarm 140 verbunden ist. Auf
der Welle 143
sitzt auch ein weiterer Klemmarm 149, der eine Nockentastrolle 150 trägt. Diese
tastet den Umfang des Nockens 51 ab.
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Ein zur Sperrenbetätigung dienender Klemmarm 148 hat einen daran
mittels Schrauben befestigten, nach oben stehenden Ansatz 151. Dieser Ansatz ist
mittels einer zusammenziehbaren Feder 152 an die Vorderwand 153 des Untergehäuses
28 angeschlossen und hält die Rolle 150 dauernd in Berührung mit dem Nocken 51.
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Die Auswerferbetätigungsklemmen 139 haben ebenfalls nach oben stehende
Ansätze 154, deren obere Enden eine waagerechte Auswerferstange 155 tragen.
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Längs der Hinterkante der in Längsrichtung verlaufenden Öffnung 76
des Obergehäuses 29 sind zwei nach oben stehende Stangen 156 vorgesehen, deren obere
Teile um 150 gegenüber der Senkrechten nach innen geneigt sind. An die oberen Enden
der Stangen 156 ist mittels Schrauben 157 eine Keilleiste 158 mit tiefen V-förmigen
Einschnitten an der Oberkante und der Unterkante angeschraubt. An dieser Keilleiste
157 sitzt eine Sperrenbefestigungsplatte 159, die mit oberen und unteren Kufen 160
in die Einschnitte eingreift, so daß die Sperrenbefestigungsplatte 159 in waagerechter
Richtung frei an der Keilleiste entlanggleiten kann. Zwischen die Platte 159 und
den oberen Endteil des Ansatzes 151 ist mit seinen entgegengesetzten Enden ein einstellbares
Zwischenglied 161 angelenkt. Auf Grund dieser Verbindung bewirkt der Nocken 51 eine
Längsverschiebung der Sperrenbefestigungsplatte 159 auf der Keilleiste 157. Der
Nocken 51 bewirkt ebenfalls in noch näher zu beschreibender Weise eine Betätigung
der waagerechten Auswerferstange 155.
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An der Sperrenbefestigungsplatte 159 ist mittels Schrauben od. dgl.
ein Sperrentragarm 162 angebracht. Dieser erstreckt sich zwischen dem Oberlöffel
114 und dem Unterlöffel 115 ein ganzes Stück in Richtung auf das Vorderende der
Maschine. Das zeigen die Fig.3 und 4. An dem vorderen Ende des Armes 162 ist durch
Schweißung od. dgl. ein Block 163 mit einer waagerechten Ausnehmung befestigt. In
dieser Ausnehmung sitzen Gewindebolzen 164, die ein Bestandteil einer Sperre 165
sind und von dieser nach hinten wegstehen. Diese Gewindebolzen werden von Schraubenfedern
166 umgeben, die durch Muttern 167 gegen den Block 163 gedrückt werden und somit
die Sperre 165 federnd mit dem Block 163 verbinden.
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Aus den Fig. 1 und 13 ist zu ersehen, daß der Tisch 75 des Querteiles
71 des Gehäuses zwei Rillen 172 enthält, in welchen während der Arbeit der Verpackungsmaschine
Förderketten 173 des Abgabeförderers72 laufen. An den Kettenl73 sind, vorzugsweise
in Abständen von etwa 23 cm, Stoßstangen 174 für die Brotlaibe angeordnet.
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Der Querteil 71 des Gehäuses hat an seinem rechten Ende einen erhöhten,
abfallenden Tisch 175 mit zwei Rillen 176, durch welche die Ansätze 154 nach oben
stehen. Die Auswerfstange 155 räumt also den Tisch 175 bei jedem Verpackungsarbeitsspiel
ab. Das ergibt sich genauer im weiteren Verlauf der Beschreibung. An der Seitenwand
73 des Gehäuseteiles 71 befindet sich gegenüber dem Tisch 175 gemäß F i g. 1 und
14 eine Führungswand 177 für die verpackten Laibe. Das untere Ende dieser Führungswand
ist mit dem benachbarten Ende einer Führungswand 178
verbunden.
Letzterer ist auf der Gehäusewand 73 angebracht und erstreckt sich ein ganzes Stück
in Längsrichtung des Abgabeförderers 72. Von der Oberkante der Führungswand 178
erstreckt sich im rechten Winkel waagerecht ein verjüngter Flansch 179, dessen Breite
zum Ende zu zunimmt.
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An der Gehäuseseitewand 74 sind Befestigungspfosten 180 für eine
Schutzschiene 181 für den Förderer angebracht. Die Schutzschiene 181 ist waagerecht
einstellbar, so daß man den Abstand zwischen der Schiene und der Führungswand 178
auf der gegenüberliegenden Seite des Förderers einstellen kann (F i g. 1 und 2).
Der rechte Endteil der Schutzschiene 181 verläuft gebogen, so daß er auf die abgepackten
Laibe eine Schubwirkung ausüben kann, wenn diese an den Abgabeförderer 72 übergeben
werden. Die Laibe passen dann eng zwischen die Schutzschiene 181 und die Führungswand
178.
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An der Vorderwand 74 des Gehäuses 71 für den Abgabeförderer ist symmetrisch
um die gleiche geneigte Symmetrieebene wie die Löffel anlage 77 eine Beutelfilmzufuhrvorrichtung
185 angeordnet (s. Fig. 1, 2, 3, 6, 7 und 11). Diese Vorrichtung wird durch einen
geneigten Block 186 und einen etwas kürzeren senkrechten Block 187 getragen, die
waagerecht voneinander abstehen und starr an der Außenseite der Gehäuseseitewand
74 angebracht sind.
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Block 186 hat zwei senkrecht voneinander abstehende, waagerechte Gewindelöcher,
in welche Kopfschrauben 188 und 189 eingeschraubt sind.
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Der Block 187 hat ein waagerechtes Gewindeloch, in welches eine Kopfschraube
190 eingeschraubt ist.
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Die Kopfschrauben 188, 189 und 190 sind mit Unterlegscheiben ausgerüstet.
Vor dem Einschrauben in die Gewindelöcher werden sie durch drei Schlitze 191 in
einer rechteckigen Befestigungsplatte 192 hindurchgesteckt. Diese verlaufen parallel
zur Oberkante und Unterkante der Platte. Die Schlitze sind in der Platte 192 so
angebracht, daß die Abschlußkanten der Platte 192 dann, wenn die Platte an den Blöcken
186 und 187 angebracht ist, parallel zu der weiter oben erwähnten geneigten Axialebene
der Zufuhrvorrichtung 185 für den Beutelfilm verlaufen.
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Diese Anordnung der Platte 192 dient dem Zweck, daß man die Vorrichtung
senkrecht zu der genannten Axialebene einstellen kann.
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Parallel zu der Platte 192 ist mittels Abstandshaltern 193, 194 und
195 weiter vorn eine Vorderplatte 196 angebracht. Deren Umriß sieht man in den Fig.
2 und 6. Er umfaßt einen unteren dreieckigen Teil 197 und einen aus der linken Ecke
des Teiles 197 nach oben vorstehenden Ständer 198.
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Die Platte 196 trägt starr nach innen vorstehende Lagerblöcke 204
und 205. Diese haben koaxiale Bohrungen, die als Gleitlager für eine Aufzugsstange
206 dienen. An dem Block 204 sitzt eine Schraube 207, und das untere Ende der Stange
206 trägt fest einen durchbohrten Schuh 208. An der Schraube und dem Schuh sind
die entgegengesetzten Enden einer Schraubenfeder 209 festgemacht, welche die Aufzugsstange
206 dauernd nach oben zu bewegen trachtet.
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Auf dem oberen Ende der Stange 206 sitzt in einer dazu senkrechten
Ebene ein Aufzugstisch 210. Dieser besteht aus Blech und ist an seiner einen Seite
nach oben gebogen, so daß eine Tischseitenwand 211 entsteht. Diese hat in der Mitte
einen die ganze Höhe der Wand einnehmenden, breiten Schlitz 212. Am
Boden des Tisches
210 ist ein Block 213 befestigt, der eine Rolle 214 trägt. Diese paßt in eine Führungsbahn,
die von dem Ständer 198 und einer an dem Ständer in paralleler Lage dazu angebrachten
Platte 215 gebildet wird. An der Vorderplatte 196 ist ein davon nach vorn vorstehender
Ansatz 218 (Fig.2 und 7) angebracht, der gelenkig einen Schwinghebel 219 mit Armen
220 und 221 trägt.
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Der Arm 220 trägt einen davon nach außen vorstehenden Block 222 mit
einer senkrechten Gewindebohrung zur einstellbaren Aufnahme einer Schraube 223,
deren Zweck noch näher beschrieben werden wird. Der Arm 220 trägt auch eine davon
nach innen vorstehende Stange 224.
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Von dem Abstandshalter 194 steht ein starr daran befestigter Ständer
225 nach oben, dessen oberes Ende einen Ansatz 226 trägt, der Lager für eine Welle
227 aufweist und zur Befestigung eines Mikroschalters 228 dient.
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Die Welle 227 trägt einen Exzenter229 zur Betätigung des Mikroschalters
und einen Block 230.
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In diesem sitzt eine Schraubenfeder 231, deren äußeres Ende gerade
gerichtet ist und einen über dem Aufzugstisch 210 liegenden Finger 232 bildet.
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Der Finger 232 liegt dem Schlitz 212 in der Tischseitenwand 211 gegenüber.
An dem Ständer 198 ist mittels eines Zapfens 234 ein Niederhaltearm 233 für den
Beutelfilmstapel angelenkt. Der Niederhaltearm hat zwei Laschen 235, mittels deren
er an das obere Ende eines einstellbaren Zwischengliedes 236 angelenkt ist, dessen
unteres Ende wiederum mit dem inneren Ende der an dem Arm 220 des Schwinghebels
219 befestigten Stange 224 verbunden ist.
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An die Vorderplatte 196 ist mittels einer Schraube 240 ein Kupplungsblock
241 angelenkt. Dieser hat eine Öffnung242, durch welche die Aufzugsstange 206 leicht
gleiten kann, deren Größe aber so bemessen ist, daß sie bei Aufwärtsverschwenkung
des Blockes 241 um seinen Gelenkpunkt an der Aufzugsstange 206 angreift und verhindert,
daß diese auf die Spannung der Schraubenfeder 209 mit einer Aufwärtsbewegung antwortet.
An dem Block 241 ist starr eine Steuerstange 243 befestigt, die am äußeren Ende
eine Kugel 244 hat. Der Abstandshalter 195 ist so angebracht, daß er eine untere
Auflage für die Steuerstange 243 bildet. In dieser Stellung ist die Öffnung des
Kupplungsblockes 241 mit der Aufzugsstange 206 ausgerichtet, so daß die letztere
frei durch den Block gleiten kann. Auf der Vorderplatte 196 ist auch ein Ansatz
245 vorgesehen. Zwischen diesem Ansatz 245 und das der Gelenkschraube 240 gegenüberliegende
Ende des Kupplungsblockes 241 ist eine Druckfeder 246 eingespannt. Wenn auf die
Stange 243 keine abwärts gerichtete Kraft einwirkt, dann drückt diese Feder den
Kupplungsblock in Kupplungseingriff mit der Aufzugsstange 206. Eine abwärts gerichtete
Kraft kann man auf die Steuerstange 243 durch Angreifen an der Kugel 244 von Hand
aufbringen, oder die Kraft kann auch während jedes Verpackungsarbeitsspieles mittels
der Schraube 223 aufgebracht werden.
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Im einzelnen wird sich das im weiteren Verlaufe der Beschreibung ergeben.
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Ein kurzes Stück oberhalb des in dem Lager 56 befindlichen Gelenkes
des Löffelpendelhebels 61 ist mittels einer Schraube 247 an das untere Ende des
Löffelpendelhebels ein verhältnismäßig langes, einstellbares Verbindungsglied248
angeschlossen, dessen oberes Ende mit einer Schraube 249 an den
unteren
Arm 221 des Schwinghebels 219 angeschlossen ist.
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Der Aufzugstisch 210 dient zur Aufnahme eines Stapels 254 von Filmen
oder Folien aus Polyäthylen, die einzelne Beutel bilden. Jeder Beutel hat vorzugsweise
eine Zunge 256, die über das offene Beutelende vorsteht. In der Zunge befinden sich
Löcher 257, durch die ein Drahtbügel 258 hindurchgesteckt ist, der zum Zusammenhalten
und Handhaben des Stapels 254 dient und den Stapel auch an der Beutelzufuhrvorrichtung
185 befestigt. Zu dieser Vorrichtung gehört eine Bügelhalterung 259, auf der auch
eine Luftdüse 260 sitzt, die einen oder mehrere Luftstrahlen in die Mündung des
obersten Beutels 255 in dem Stapel 254 bläst, um so den Beutel aufzublasen und für
den Verpackungsvorgang fertigzumachen. Die Bügelhalterung259 besitzt eine auf der
Seitenwand 74 des Abgabeförderers 72 angebrachte Grundplatte 261 und parallele Seitenplatten
262, zwischen denen die Luftdüse 260 sitzt. Die Anordnung ist so getroffen, daß
in der Luftdüse vorgesehene zu : Öffnungen 263 Luftstrahlen zu dem obersten Beutel
255 in dem Stapel 254 senden. Die unteren Kanten der Seitenplatten 262 sind durch
eine Bodenplatte 264 miteinander verbunden, und die Vorderteile der Seitenplatten
haben Schlitze 265, in welche der Bügel 258 eingesetzt wird, wenn ein Stapel 254
aus Filmen 255 auf den Stapelaufzug aufgegeben werden soll. Auf der äußeren Stirnfläche
einer jeden der Seitenplatten 262 befindet sich auch eine federnd vorgespannte Lasche266,
welche den Bügel 258 so lange in den Nuten265 hält, bis die Laschen von Hand angehoben
werden, um einen Bügel aus der Halterung259 herauszunehmen und durch einen neuen,
durch einen Bügel zusammen gehaltenen Filmstapel 254 zu ersetzen.
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Die Luftdüse 260 ist mittels eines Schlauches 267 an ein magnetbetätigtes
Ventil 268 angeschlossen, welches die Verbindung zu einem herkömmlichen Druckluftvorrat
herstellt.
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Die Verpackungsmaschine 25 hat auch einen Zufuhrförderer 272 für
geschnittenes Brot. Dieser Zufuhrförderer 272 liefert die geschnittenen Brotlaibe
273 in zeitlicher Abstimmung zu der Verpackungsmaschine an. Solange der Verpackungsmaschine
Brot und Beutelfilme zugeführt werden, ergibt sich ein kontinuierlicher Arbeitsvorgang.
Der Zufuhrförderer 272 besitzt einen Rahmen 273 mit nach innen gekehrten U-Profilen
274, die an dem das Brot empfangenden Eintrittsende des Förderers durch U-Profile
275 und an dem das Brot abgebenden Ende des Förderers durch das Obergehäuse 29 getragen
werden. Die Seitenglieder 274 sind durch einen flachen Stahltisch 276 verbunden.
Über diesen werden die Brotlaibe mittels quer verlaufender Stoßstangen 277 vorangefördert.
Die entgegengesetzten Enden dieser Stoßstangen sind an endlose Förderketten 278
angeschlossen, die seitlich in die Seitenglieder 274 eingelassen sind und daher
nicht an dem Brot angreifen, während dieses zwischen nach außen offenen U-Profilen
279 geführt wird. Diese U-Profile 279 sitzen einstellbar an den Seitengliedern 274
und gestatten daher eine Veränderung ihres gegenseitigen Abstandes.
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An dem das Brot abgebenden Ende des Förderers 272 ist ein jedes der
das Brot führenden U-Profile 279 mit zwei Brotführungsstangen 280 aus Nylon ausgerüstet.
Diese sind mittels einer Klemme 281 an
dem U-Profil befestigt. Die Brotführungsstangen
280 erstrecken sich in den Brotverpacker 25 und führen jeden von dem Zufuhrförderer
272 abgegebenen Brotlaib derart, daß er bis zur vollständigen Üb ergabe zusammengehalten
wird.
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In einem der zur Führung des Brotes dienenden U-Profile279 ist ein
Schwenkarm282 gelagert, der normalerweise durch die Feder eines Mikroschalters 283
derart gehalten wird, daß er in dem Weg des auf dem Förderer entlangbewegten Brotes
liegt. Das Brot greift also an der Stange an, und der Schalter wird somit immer
dann betätigt, wenn das Brot dem Arm gegenüber liegt. Der Schalter 283 ist ein zweipoliger
Schalter und enthält zwei Schalter 284 und 285, von denen der erste normalerweise
offen ist und der zweite normalerweise geschlossen ist (Fig. 16). Die Stoßstangen
277 sind an den Ketten 278 vorzugsweise in Abständen von etwa 60 cm befestigt. Die
Ketten werden während des Betriebes des Brotverpackers 25 in zeitlicher Abstimmung
zu den Ketten 173 des Abgabeförderers für verpackte Brotlaibe angetrieben.
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Das geschieht mittels der im folgenden beschriebenen Antriebs einrichtung.
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Wie man in F i g. 2 sieht, ist die Abtriebswelle 41 des Kegel antrieb
sgehäuses 39 mit einem doppelten Kettenrad 290 ausgerüstet, welches den Abgabeförderer
72 für verpackte Brotlaibe über eine endlose Kette 291 antreibt. Das doppelte Kettenrad290
ist über eine endlose Kette 292 auch mit einem auf einer Welle 294 sitzenden Kettenrad
293 verbunden. Die Welle 294 trägt auch ein Abtriebskettenrad 295, welches mittels
einer endlosen Kette 296 mit einem angetriebenen Kettenrad 297 auf einer Welle 298
verbunden ist. Diese Welle 298 ist die Antriebswelle für den Zufuhrförderer 272
für geschnittene Brotlaibe. Die am rechten Ende der F i g. 2 ersichtliche Unterbrechung
der endlosen Kette 296 soll andeuten, daß die Kette so weit nach rechts gezogen
werden kann, daß die nicht gezeigte Brotschneidemaschine, von der aus das geschnittene
Brot auf den Förderer 272 gelangt, auch durch den Motor 43 angetrieben werden kann.
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Das von dem Abgabeförderer 72 des Brotverpackers abgegebene eingepackte
Brot kann von irgendeinem beliebigen Förderer übernommen werden. Der Brotverpacker
hat eine federnde Rampe 303, der gelenkig an Armen 304 sitzt, welche an dem Förderergehäuse
71 befestigt sind. Die Arme 304 halten die Rampe 303 mittels einer Zugfeder 305
federnd in der waagerechten Lage. Die Rampe 303 dient somit als eine Brücke, über
die das verpackte Brot abgegeben werden kann. Falls das verpackte Brot sich an dieser
Stelle stauen sollte, dann gibt die Rampe 303 nach unten nach, und die verpackten
Brotlaibe können dann nach unten in einen zur Aufnahme des Brotes bestimmten Korb
abgegeben werden.
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Es wird nunmehr auf den Schaltplan der Fig. 16 Bezug genommen. Man
sieht dort, daß der Antriebsmotor 43 ein Dreiphasenmotor für 240 Volt ist, daß aber
der übrige Teil des Schaltsystems mittels Einphasenstrom von 1200 Volt betrieben
wird, der durch einen Transformator 307 geliefert wird. Der übliche Motoranlasser
308 wird mittels eines gewöhnlichen Anlaßschalters 309 betätigt. Zum Abschalten
dient ein Ausschalter 310. Solange der Motor läuft, leuchtet eine Warnlampe 311
auf. Das elektrisch betätigte Kupplungs-Brems-Aggregat 45 steht unter Steuerung
durch
ein Relais 312, welches gemeinsam gesteuert wird durch einen durch aufgeblasene
Beutel betätigten, normalerweise offenen Schalter 228, einen periodisch betätigten,
normalerweise geschlossenen, aber am Ende jedes Verpackungsarbeitsspieles zeitweise
geschlossenen Nockenschalter 47 und einen von den Brotlaiben betätigten Schalter
285, der normalerweise geschlossen ist, wenn die Maschine anfänglich angelassen
wird und sich kein Brot längs des Zufuhrförderers 272 für geschnittene Brotlaibe
bewegt. Es sei auch darauf hingewiesen, daß das magnetbetätigte Ventil 268 erregt
sein muß, damit der Luftdüse 260 Druckluft zugeführt wird und somit der oberste
Beutel 255 in dem Stapel 254 aufgeblasen wird. Der das Ventil 268 betätigende Schalter
284 ist vor Beginn der normalen Zufuhr von geschnittenen Brotlaiben zu dem Förderer
272 normalerweise offen und wird nach Zuführung von Brotlaiben geschlossen, so daß
fortlaufend Luft aus der Düse austreten kann.
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Der in dem Stromkreis des Luftmagnets 268 gezeigte Druckschalter313
dient zur Überprüfung der Luftzufuhr vor Beginn der Zufuhr von geschnittenen Brotlaiben
zu dem Verpacker oder sogar vor Inbetriebnahme der Maschine. Während man den Druckschalter
313 mit dem Finger niederdrückt, wird der Luftmagnet zeitweilig erregt, so daß Luft
an die Düse 260 angeschaltet wird. Sobald man den Finger von dem Schalter 313 herunternimmt,
hört die Stromzufuhr zu dem Magnet 268 auf.
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Ein Schalter 314 dient zur kurzzeitigen Einschaltung des Motors 43,
wenn die Maschine für weniger als ein volles Arbeitsspiel in Betrieb genommen werden
soll.
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Arbeitsweise Die oben beschriebene elektrische Anlage 306 ist derart
konstruiert, daß man den Brotverpacker mittels des Anlaßschalters 309 ohne jede
Fehlfunktion unter beliebigen Bedingungen anlaufen lassen kann.
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Es wird insbesondere verhindert, daß ein Beutel 255 aufgeblasen wird,
um den Oberlöffel 114 und den Unterlöffel 115 der ganz ausgefahrenen Löffelanlage
aufzunehmen, wenn sich kein geschnittener Brotlaib auf dem Förderer 727 befindet,
der in den »Brotkorb« des ausgefahrenen Unterlöffels 115 eingeführt werden könnte.
Würde unter diesen Umständen ein Beutel aufgeblasen werden, dann würden die Löffel
bei ihrer Rückkehr in die zurückgezogene Stellung lediglich den in der ausgezogenen
Lage übernommenen Beutel über die Sperre 165 fördern, und das würde im weiteren
Verlauf des Arbeitsvorganges zu Maschinenstörungen führen.
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Die elektrische Anlage306 verhindert auch eine Fortsetzung des Maschinenbetriebes
des Brotverpackers 25, wenn zwar der Förderer 272 einen geschnittenen Brotlaib zur
Abgabe an den »Brotkorb« des Unterlöffels heranfördert, wenn aber andererseits kein
Beutel aufgeblasen ist, der von der Löffelanlage in ihrer ausgezogenen Stellung
übernommen werden könnte, um so das Brot im weiteren Verlaufe des Verpackungsarbeitsspieles
einzupacken. Mit der elektrischen Anlage 306 ist es auch möglich, den Brotverpacker
beim Anlassen der Maschine eine Reihe von »Trockenläufen« ausführen zu lassen, bevor
die Abgabe von geschnittenen Brotlaiben an den Förderer 272 beginnt, wobei auch
das Aufblasen von Beuteln noch verhindert wird, so daß durch die wiederholten Trockenläufe
keine Fehlfunktionen auf-
treten können. Es sind Vorkehrungen getroffen, daß bei
dieser Arbeitsweise immer dann der oberste Beutel 255 in dem Stapel 254 aufgeblasen
wird und selbsttätig von den Löffeln übernommen wird, um den geschnittenen Brotlaib
einzupacken, wenn bei Zufuhr von geschnittenen Brotlaiben zu dem Förderer 272 ein
geschnittener Brotlaib in der richtigen zeitlichen Abstimmung zu dem nach vorn ausgefahrenen
Zustand der Löffel an den Unterlöffel abgegeben wird. All diese Erfordernisse werden
durch die elektrische Anlage 306 selbsttätig erfüllt.
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Um das im einzelnen zu erläutern, wird zunächst ein Trockenlauf und
dann der Übergang zu den richtigen Arbeitsbedingungen beschrieben, wo sowohl Beutel
als auch geschnittene Brotlaibe zur Verfügung stehen. Es wird dann gezeigt werden,
wie sich die elektrische Anlage 306 verhält, wenn zeitweilige Störungen bei der
Zuführung von geschnittenen Brotlaiben oder Beuteln zu dem Verpacker 25 auftreten.
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Wie es normalerweise der Fall ist, sei zunächst angenommen, daß die
Maschine erst angelassen wird, nachdem dem Aufzugstisch 210 ein Stapel 254 mit Polyäthylenfllmbeuteln
zugeführt worden ist. Auf jeden Bügel kommen tausend Beutel. Für die Zuführung des
Stapels wird der Aufzugstisch gegen die Wirkung der Feder 209 nach unten gedrückt,
um so zwischen dem Tisch und der Bügelhalterung 259 Platz für den Filmstapel zu
schaffen. Alsdann hängt man den Bügel 258 in die Schlitze 265 der Bügelhalterung
259 ein und läßt die Federlaschen 266 einschnappen, so daß sie den Filmstapel 254
in der richtigen Lage auf dem Aufzugstisch 210 halten. Der Kupplungsblock 241, der
normalerweise eine Aufwärtsbewegung des Aufzugstisches 210 verhindert, gibt gegenüber
einem abwärts auf dem Tisch ausgeübten Druck nach und erlaubt so dem Tisch eine
Abwärtsbewegung des Tisches, wenn ein neuer Filmstapel eingeführt werden soll. Innerhalb
weniger als 15 Sekunden kann man einen Bügel 258, dessen Beutel alle verbraucht
sind, herausnehmen und durch einen frischen Bügel mit tausend Beuteln ersetzen.
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Es sei nun angenommen, daß dem Brotverpacker 25 ein frischer Bügel
mit Beutelfilm zugeführt worden ist, daß aber noch keine geschnittenen Brotlaibe
an den Zufuhrförderer 272 abgegeben worden sind, und in diesem Zustand soll der
Brotverpacker durch Niederdrücken des Anlaßschalters 309 in Betrieb genommen werden.
Wenn das geschieht, läuft der Motor 43 an, und die Stromzufuhr durch die normalerweise
geschlossenen Schalter 47 und 285 erregt das Steuerrelais 312, so daß die Kupplung
des Kupplungs-Brems-Aggregates 45 entregt und die Kupplung dieses Aggregates erregt
wird. Der Motor 43 dreht dann die Antriebswelle des für schwere Belastung ausgelegten
Getriebegehäuses 35, und das führt dazu, daß der gesamte Brotverpacker 25 in Bewegung
kommt. Der in Fig. 16 als normalerweise geschlossen dargestellte Nockenschalter47
ist während des größten Teiles eines jeden Verpackungsarbeitsspieles normalerweise
geschlossen. Er wird nur für einen kurzen Zeitraum am Ende eines jeden Verpackungsarbeitsspieles
durch die Nockensteuerung geöffnet, und zwar dann, wenn die Löffelanlage voll zurückgezogen
ist.
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Der Brotverpacker 25 vollführt für jede Umdrehung der Welle 37 ein
vollständiges Verpackungsarbeitsspiel. Die Welle 37 läuft normalerweise dauernd
um. Man kann daher irgendeine beliebige Stellung
der Welle 37 und
entsprechende Stellungen der darauf angebrachten Nocken 51 und 52 als Anfangs-und
Endstellungen der Maschinenarbeitsspiele annehmen. In der vorliegenden Beschreibung
ist die in den Fig. 1, 2, 3 und 17 gezeigte zurückgezogene Stellung der Löffelanlage
77 als Anfangs- und Endstellung der Maschinenarbeitsspiele zugrunde gelegt worden.
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Unmittelbar nachdem der Anlaßknopf gedrückt und der Motor 43 erregt
worden ist, beginnt die Welle 37 aus ihrer in F i g. 3 gezeigten Stellung umzulaufen.
In dieser Stellung ist die Löffelanlage 77 vollständig zurückgezogen, und die Welle
läuft in Richtung des daran gezeigten Pfeiles um. Am Beginn des Arbeitsspieles hat
sich der Nockentaster 150 gerade von einem etwa 1800 umfassenden niedrigen Teil
320 des Nockens 51 auf einen etwa 1100 umfassenden hohen Teil 321 heraufbewegt.
Das hat dazu geführt, daß sich die Sperre 165 in ihrer zurückgezogenen Stellung
befindet und die Auswerferstange 155 für das verpackte Brot unten ist.
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Beides sieht man in F i g. 3.
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Am Beginn des Arbeitsspieles befindet sich die Nockenrolle 132 auf
einem mittelhohen, 1650 umfassenden Abschnitt 322 des Nockens 52, und zwar etwa
900 von der Stelle entfernt, wo die Rolle 132 auf einen 600 umfassenden niedrigen
Teil 323 des Nockens 52 übergeht. Zwischen den Abschnitten 322 und 323 hat der Nocken
52 einen 450 umfassenden hohen Abschnitt 324 von etwas größerem Radius als der mittelhohe
Abschnitt 322.
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Wenn sich die Nockentastrolle 132 in ihrer Anfangsstellung auf dem
Nockenabschnitt 322 befindet, bestimmt sie über das Zwischenglied 133, den Schwinghebel
58, das Zwischenglied 109, den Schwinghebel 94 und das Zwischenglied 107 die Winkelstellung
des Oberlöffels 114 seinem Schwenkzapfen 100 und läßt den Oberlöffel etwas weniger
als den Höchstabstand nach oben von dem Unterlöffel 115 abstehen. Wenn die Nockentastrolle
132 auf den Nockenabschnitt 323 aufläuft, dann haben die Löffel ihren Mindestabstand,
und wenn die Nockentastrolle 132 auf den Nockenabschnitt 324 aufläuft, dann haben
die Löffel ihren Größtabstand.
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Am Beginn eines jeden Arbeitsspieles haben die Löffel 114 und 115
jedoch den genannten mittleren Abstand, der etwas kleiner als der Größtabstand ist.
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Das sieht man in Fig. 3.
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Auf Grund des gelenkigen Anschlusses der Schubstange 66 an dem an
dem Nocken 51 sitzenden Zapfen 67 verschiebt der Arm 61 das Gleitlager 80 und die
daran angebaute Löffelanlage 77 sehr schnell aus der in Fig. 3 gezeigten voll zurückgezogenen
Stellung in die in Fig. 4 gezeigte, voll ausgefahrene Stellung. Dieser Vorgang läuft
während einer halben Umdrehung der Welle 37 ab. Während dieser halben Umdrehung
ist die Rolle 132 vollständig von dem Nockenabschnitt 322 abgerollt und über den
niedrigen Nockenabschnitt323 zurück nach oben auf den Nockenabschnitt 324 gelangt.
Die Rolle 132 befand sich auf dem niedrigen Nockenabschnitt 323 zu einer Zeit, wo
die Welle 37 sich um eine Viertelumdrehung oder den halben Weg zwischen der in F
i g. 3 gezeigten voll ausgefahrenen Lage der Löffelanlage 77 und der in Fig.4 gezeigten
voll ausgefahrenen Lage bewegt hatte. In dieser Lage auf halbem Wege, wo die Rolle
132 sich auf dem niedrigen Nockenabschnitt323 befindet, ist der Oberiöffel 114 so
weit
abgesenkt worden, daß sich die beiden Löffel in der in F i g. 18 B gezeigten
Weise in senkrechter Richtung in ihrem Mindestabstand befinden.
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Bei dieser Verringerung des senkrechten Abstandes zwischen den Löffeln
wird der von den Löffeln umgrenzte vordere Bereich so weit vermindert, daß die Löffel
bei einer Fortsetzung der nach rechts gerichteten Bewegung im weiteren Verlauf der
Drehung der Welle 37 in einen aufgeblasenen Beutel 255 eingeführt werden, sofern
ein Beutel durch Erregung des Magnetventils 268 aufgeblasen worden ist. In Fig.
18B sieht man einen fertig aufgeblasenen und zur Aufnahme der Löffel bereiten Beutel.
Diese Darstellung veranschaulicht aber einen Maschinenzustand unter Arbeitsbedingungen,
wo der Maschine Brot zugeführt wird. Hier befaßt sich die Beschreibung aber mit
einem »Trockenlauf« der Maschine. Bei einem solchen Trockenlauf wird das Magnetventil
268 mangels Zufuhr von Brot auf dem Förderer 272 und Betätigung des doppelpoligen
Schalters 283 offen bleibt. Der oberste Beutel in dem Stapel 254 bleibt daher unaufgeblasen.
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Zwischen dem Unterlöffel 115 und der Bügelhalterung 259 ist ein ausreichender
Zwischenraum. Der Schaltfinger 232 ist dann, wenn er nicht durch einen aufgeblasenen
Beutel angehoben wird, durch seine Schwerkraft nach unten aus der Bahn der Löffel
herausgeschwenkt. Der Löffel 114 und 115 gleiten daher beim Ablauf der ersten Arbeitsspielhälfte
eines Trockenlaufes lediglich weich nach rechts in die ausgefahrene Lage über der
Beutelzufuhrvorrichtung 185, und wenn die zweite Arbeitsspielhälfte beginnt, bewegen
sie sich bis zum Abschluß des Arbeitsspieles weich in ihre voll zurückgezogene Stellung
zurück.
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Wenn der Brotverpacker 25 etwa die Mitte seines Arbeitsspieles erreicht
hat und die Spitzen der zueinanderhin bewegten Löffel 114 und 115 in den Bereich
oberhalb des Beutelfilmstapels 254 eingedrungen sind, dann vergrößert die nach oben
auf den hohen Nockenabschnitt 324 gleitende Rolle 132 plötzlich den senkrechten
Abstand zwischen den Löffeln 114 und 115, so daß diese aus der ganz eng beieinander
liegenden Stellung in die in F i g. 4 gezeigte, ganz weit auseinander liegende Stellung
gelangen.
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Die äußeren Enden der Löffel 114 und 115 gelangen in ihrer nach rechts
ausgefahrenen Lage an eine Stelle jenseits des Beutelfilmstapels 254. Wenn sich
bei Vollendung der ersten Arbeitsspielhälfte ein aufgeblasener Beutel 255 in der
Bewegungsbahn der Löffel befindet, ist es daher erforderlich, daß die Enden der
Löffel vor dem Ende der nach rechts gerichteten Bewegung in das Ende des Beutels
eintreten und somit den Beutel in ihrer am weitesten auseinander bewegten Lage über
sich ausstrecken und die Zunge 256 an der Beutelmündung von dem Bügel 258 herum
abreißen und so den Beutel von dem Bügel befreien. Wenn die Löffel sich dann zurückzubewegen
beginnen, begegnet der durch die Löffel ausgestreckte und innen von diesen ergriffene
Beutel keinen Widerstand und bewegt sich mit den Löffeln nach links, wenn diese
mit der zweiten Hälfte ihres Arbeitsspieles beginnen. Diese Übernahme eines aufgeblasenen
Beutels durch die Löffel erfolgt allerdings bei dem hier beschriebenen Trockenlauf
der Maschine nicht.
-
Man sieht also, daß ein Trockenlauf des Brotverpackers 25 ohne irgendwelche
Folgen bleibt. Wenn kein Beutel aufgeblasen ist, dann geht die Löffelanlage
71
lediglich zwischen ihrer zurückgezogenen Lage und ihrer ausgefahrenen Lage hin und
her. Die verschiedenen Reaktionen der Löffelanlage 77 auf den Nocken 52 sind für
solche Arbeitsspiele von Bedeutung, wo der Maschine Brot zugeführt wird.
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Trotzdem ist es erwünscht, klarzüstelen, daß der Brotverpacker 25
vor der Zufuhr von Brot eine beliebige Anzahl von Arbeitsspielen trocken laufen
kann und daß die normalen Verpackungsarbeitsspiele eingeleitet werden, wenn normal
zu dem Förderer 272 zugeführtes Brot an der Stelle ankomtut, wo es an die Löffelanlage
77 zu übergeben ist, woraufhin ein Beutel 255 über das Brot gezogen wird. Bei der
Beschreibung des Trockenlaufes sollte man sich auch klarmachen, daß die Rolle 150
dann, wenn das erste halbe Arbeitsspiel zu etwa drei Vierteln abgelaufen ist, von
dem Kurvenabschnitt 321 der Kurve 51 auf den niedrigen Kurvenabschnitt 320 herabläuft,
woraufhin der Arm 151 derart verschwenkt wird, daß die Sperre 165 aus der in F i
g. 3 gezeigten Stellung in die in Fig. 12 gezeigte Stellung gelangt, während der
Arm 154 so verschwenkt wird, daß die Auswerferstange 155 aus ihrer unteren Stellung
in ihre in Fig. 14 gezeigte obere Stellung gelangt.
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Die Schneidvorrichtung, die dem Förderer 272 des Brotverpackers 25
regelmäßig geschnittene Brotlaibe zuführt, arbeitet mit derartiger zeitlicher Abstimmung,
daß sie jetzt die geschnittenen Brotlaibe jeweils unmittelbar vor den Auswerferstangen
277 auf den Förderer abgibt. Die Auswerferstangen wandern dauernd in der in Fig.
1 durch den Pfeil angedeuteten Richtung. Es sei auch darauf hingewiesen, daß der
Brotförderer 272 und der Abgabeförderer 72 für verpackte Brotlaibe mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten arbeiten. Die Geschwindigkeiten verhalten sich wie 24 zu 9, so
daß also der Förderer72 um etwa 23 cm oder den Abstand zwischen den Mitten der Auswerferstangen
174 wandert, während der Förderer 272 sich um etwa 60 cm oder den Abstand der Mitten
der Stoßstangen 277 bewegt. Das hat den Vorteil, daß jeder geschnittene Brotlaib
vethältnismäßig schnell an die Löffelanlage 71 übergeben wird, wenn es dafür Zeit
ist.
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Am Ende des hier beschriebenen Trockenlaufes wird die Rolle 150 von
dem niedrigen Kurvenabschnitt 320 der Kurve 51 auf den hohen Kurvenabschnitt 321
angehoben. Bei dieser Bewegung der Rolle 150 wird die Sperre 165 in der vorstehend
erwähnten Weise in ihre in F i g. 1 gezeigte Stellung zurückgezogen und läßt die
Auswerferstange 155 für das verpackte Brot in die ebenfalls in F i g. 1 gezeigte
Lage nach unten schwingen.
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Es kann nun beschrieben werden, wie der Brotverpacker 25 arbeitet,
wenn einige Arbeitsspiele im Trockenlauf ohne Durchführung von Verpackungsvorgängen
und irgendwelche Fehler abgelaufen sind und die nicht gezeigte Schneidvorrichtung
dann geschnittene Brotlaibe an den Förderer 272 für geschnitten Brotlaibe übergibt.
Die in den schematischen Figurenreihen 17, 18, 19 und 20 in dem Brotverpacker 25
gezeigten Brotlaibe tragen die Bezugsziffern L-1, L-2 und L-3. Die Figurenreihen
beginnen mit einer Darstellung eines Arbeitsspieles, in dem ein Brotlaib verpackt
werden wird und der auf ein Arbeitsspiel folgt, in welchem ein Brotlaib verpackt
worden ist. In Fig. 17A ist mit L-1 ein in einem vorangehenden Arbeitsspiel verpackter
Brot-
laib bezeichnet ; L-2 ist ein Brotlaib, der in dem gerade beginnenden Arbeitsspiel
verpackt werden wird, und L-3 ist ein BTOLlaib, der in einem Arbeitsspiel verpackt
werden wird, welches auf das gerade begonnerie Arbeitsspiel folgt.
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Da die Auswirkung des ersten in die Maschine eingeführten Brotlaibes
auf den Brotverpacker 25 beschrieben wird, sei angenommen, daß die Brotlaibe L-1
und L-2 nicht in der Maschine sind. Man kann dann die Auswirkung des Brotlaibes
L-3 auf die Arbeitsweise der Maschine herausstellen und annehmen, daß es sich dabei
um den ersten der Maschine zugeführten Brotlaib handeln soll. Wie die Fig. 18A zeigt,
hat der Brotlaib L-3 die Schaltstange 282 des Förderers 272 für die geschnittenen
Brotlaibe noch nicht bertlhrt, und der Schalter 283 ist daher noch unbetätigt und
der Schalter 284 noch offen. Demgemäß ist auch das Magnetventil 268 noch nicht erregt,
und die Löffelanlage bewegt sich aus der in Fig. 18 A gezeigten Stellung im Trockenlauf
weiter nach rechts bis über den Beutelstapel 254; erst dann ist der geschnittene
Brotlaib L-3 weit genug vorangekommen, um an dem Schaltarm 282 anzugreifen und den
Schalter 283 iu betätigen. Daraufhin schließt dann der Schalter 284, und der oberste
Beutel in dem Stapel 254 wird aufgeblasen. Bevor das geschieht, ist die Löffelanlage
jedoch über der Beutelzufuhrvorrichtung wieder nach links ausgewichen, und das Atbeitsspièl
ist somit ein Trockenlauf geblieben.
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Während des nächstfolgenden Arbeitsspieles findet die Löffelanlage
aber bei ihrer Rückkehr in die in Fig. 18 A gezeigte Lage den Brotlaib L-3 in der
Stellung des Brotlaibes L-2 in Fig. 18 A, wobei der Brotlaib den Schaltarm 282 eine
gewisse Zeit lang berührt hat, um den Schalter 283 zu betätigen und den Schalter
284 zu schließen. Daraufhin wird das Magnetventil 268 erregt und bläst in der in
Fig. 17A und 17B und 18A und 18B gezeigten Weise einen Beutel 255 auf.
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Wenn also die in Fig. 18 B in ihrer zusammengezogenen Lage gezeigten
Löffel weiter nach rechts gehen, können sie leicht in den aufgeblasenen Beutel eintreten.
Wie man in den Fig. 19A und 19lot sieht, wartet der Beutel auf das Eintreten der
Löffel. Das Auseinanderfahren der Löffel in dem Beutel und die Verschiebung des
letzteren nach rechts bis zum Abreißen der Zunge des Beutels von dem Bügel führt
dazu, daß der Beutel von dem Bügel freikommt und an den Löffeln verankert wird,
so daß er mit der Löffelanlage zurückgeht, wenn diese ihre Zurückbewegung in die
zurückgezogene Lage beginnt. Unmittelbar vor Beginn dieser Zurückbewegung wird der
zuerst der Maschine zugeführte Brotlaib, der nun in den genannten Darstellungen
die Bezugsziffern L-2 trägt, durch die unmittelbar hinter ihm befindliche Stoßstange
277 plötzlich vorangetrieben, so daß er auf den Unterlöffel gegen dessen tief abgebogenen
Unterseitenfiansch 126 geworfen wird, und zwar unmittelbar vor die in F i g. 14
gezeigte Sperre 165.
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Die Fig. 12 zeigt einen guten Grundriß dieses Vorganges. Unmittelbar
nach dieser Übergabe eines geschnittenen Brotlaibes an den Unterlöffel 115 kehrt
die Löffelanlage schnell in ihre zurückgezogene Lage zurück. Die Fig. 13 veranschaulicht,
wie die Sperre 165 den geschnittenen Brotlaib darin hindert, durch Reibungsschlu
mit dem Löffel mitgenommen zu werden. Das rechte Ende des Brotlaibes kommt daher
mit
dem Boden des von der Löffelanlage getragenen Beutels in Berührung und streift den
Beutel von der sich weiter zurückbewegenden Löffelanlage ab. Dieser Vorgang wird
dadurch erleichtert, daß die Nockentastrolle 132 von dem Nockenabschnitt324 auf
den einen kleineren Radius aufweisenden Nockenabschnitt 322 übergeht, und damit
greift die Löffelanlage weniger fest an der Innenseite des Beutels 255 an, und der
Beutel kann daher leicht von den Löffeln abgleiten, während diese schnell daraus
zurückgezogen werden.
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Da die Rolle 150 bis fast zum Ende des Arbeitsspieles an den niedrigen
Nockenabschnitt 320 des Nocken 151 anliegt, bleibt die Sperrel65 so lange in ihrer
vorderen Lage, wo sie den geschnittenen Brotlaib innerhalb des Beutels mit dem Abgabeförderer
25 ausgerichtet hält, bis die Löffel anlage sich vollständig außer Eingriff von
dem Beutel bewegt hat. Gleichzeitig wird auch die Auswerferstange 155 bis fast ganz
zum Ende des Verpackungsarbeitsspieles in ihrer obersten Lage gehalten; wenn jedoch
das Arbeitsspiel zum Ende geht und die Rolle 150 in ihre in F i g. 3 gezeigte Stellung
auf dem hohen Abschnitt 321 des Nockens 51 gelangt, dann wird die Sperre 165 plötzlich
aus der Mündung des den gerade verpackten Brotlaib aufnehmenden Beutels 255 zurückgezogen,
und die Auswerferstange 155 räumt dann den verpackten Brotlaib nach unten von dem
schrägen Tisch 175 ab, auf den er durch Schwerkraft gelangt war. Der verpackte Brotlaib
kommt dann in die Bewegungsbahn einer Stoßstange 174 des Abgabeförderers 72, die
gerade an den Ketten 173 nach oben kommt, um von unterhalb der unteren Kante des
Tisches 175 nach außen zu wandern.
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Vorstehend wurde das Verpacken des der Maschine zuerst zugeführten
Brotlaibes beschrieben.
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Der Brotlaib befindet sich in den Fig. 17A und 17B in der Stellung
des verpackten Brotlaibes L-1. Der zweite der Maschine zugeführte Brotlaib befindet
sich in diesen Figuren nun in der Stellung des Brotlaibes L-2, und der der Maschine
als dritter zugeführte Brotlaib befindet sich in der Stellung L-3.
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Aus der vorstehenden Beschreibung ergibt sich, daß der Brotverpacker
die Brotlaibe so lange automatisch verpackt und aus der Maschine an den Förderer
72 übergibt, wie geschnittene Brotlaibe der richtigen Länge und Abmessung unmittelbar
vor einer jeden der Stoßstangen 277 abgelegt werden und so lange ein Vorrat von
Beutelfilmen vorhanden ist.
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Wenn der Beutelfilmvorrat 185 erschöpft wird, dann öffnet der von
den Beuteln betätigte Schalter228, und wenn die Löffelanlage dann am Ende des Arbeitsspieles
die zurückgezogene Stellung erreicht, wird der Schalter 57 durch Nockenwirkung geöffnet.
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Da nun der Schalter 285 gleichzeitig durch die auf dem Förderer 272
ruhenden Brotlaibe offengehalten wird, wird das Relais 312 entregt. Das führt zur
Betätigung der Kupplungsbremse des Brems-Kupplungs-Aggregates 45, rückt die Kupplung
aus und legt die Bremse an, so daß die Maschine sofort angehalten wird. Die Bedienungsperson
legt dann einen frischen Beutelfilmvorrat ein. Sobald der oberste Beutel aus diesem
Vorrat aufgeblasen ist, hebt er den Schalter 232 an und schließt den Luftschalter
228. Daraufhin wird das Relais 312 erregt, und die Maschine nimmt ihre Arbeit wieder
auf.
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Falls die Brotlaibe dem Förderer 272 mit Unterbrechungen zugeführt
werden, läuft der Brotver-
packer 25 zwar weiter, wobei aber durch jede leere Stoßstange
277, die das Abgabeende des Fördertisches 276 überquert, ein Arbeitsspiel im Trockenlauf
hervorgerufen wird. Unabhängig davon, wie unregelmäßig die Brotlaibe dem Förderer
272 zugeführt werden, wird jeder der zugeführten Brotlaibe durch den Brotverpacker
25 richtig verpackt, so lange dem letzteren nur Beutelfilme zugeführt werden.
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Die Beutelzufuhrvorrichtung 185 hat eine Einrichtung, um das obere
Ende des Beutelfilmstapels 254 auf etwa gleichmäßiger Höhe zu halten, und damit
ist sichergestellt, daß der oberste Beutel auch immer aufgeblasen wird, wenn ein
Luftstrahl aus der Düse 260 austritt. Diese Einrichtung besteht aus dem Niederhaltearm
233 für den Beutelstapel, dem Kupplungsblock 241 und Mitteln zur Betätigung dieser
Teile durch die Verschwenkung des Löffelpendelhebels 61. Der Vorgang wird durch
die Verschwenkung des Schwinghebels 219 mittels des Zwischengliedes 248 zwischen
der in Fig. 3 gezeigten Stellung und der in F i g. 4 gezeigten Stellung verursacht.
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Am Anfang eines Arbeitsspieles erstreckt sich der Niederhaltearm 233
für den Beutelfilmstapel in der in Fig. 3 gezeigten Weise nach oben, und der Kupplungsblock
241 ist frei und kann die Aufzugsstange 206 gegen eine Aufwärtsbewegung unter der
Spannung der Feder 209 verriegeln. In der Mitte des nächstfolgenden Arbeitsspieles
wird der Arm 233 aber in der in F i g. 4 gezeigten Weise nach unten in eine ebene
Stellung verschwenkt, wo er über dem Beutelstapel 254 liegt. Zu dieser Zeit greift
die Schraube 223 an dem Arm 243 an und schwingt ihn gegen die Abstandshalterstange
195. Das führt dazu, daß der Kupplungsblock 241 gelöst wird und die Feder 209 den
Stapel 254 anheben kann, so daß der oberste Beutel in der in den F i g. 6 und 7
gezeigten Weise dicht an dem Niederhaltearm 233 anliegen kann. Im weiteren Verlauf
des Arbeitsspieles wird der Niederhaltearm 233 in der in Fig. 3 gezeigten Weise
wieder nach oben geschwenkt, so daß der oberste Beutel in dem Stapel 254 freigegeben
wird und die Luft aus der Düse 260 den Beutel aufblasen kann. Das wiederum führt
dazu, daß der Finger 232 angehoben und der Schalter 228 in der in F i g. 6 gezeigten
Weise betätigt wird. Wenn die Dicke des Beutelfilmstapels 254 beim Aufbrauchen der
Beutel sinkt, dann kann der Aufzug 210 allmählich nach oben gehen und das obere
Ende des Stapels auf einer gleichmäßigen Arbeitshöhe halten. Wenn der Niederhaltearm233
für den Stapel am Ende eines jeden Arbeitspieles nach oben schwingt, fallen das
Nachlassen des abwärts gerichteten Druckes auf den Beutelstapel und das Nachobengehen
der Schraube 223 zur Freigabe des Kupplungsblockes 241 zusammen. Der Kupplungsblock
241 greift also wieder an der Aufzugsstange 206 an und verhindert, daß der Aufzugstisch
210 während des Arbeitsspieles weiter nach oben geht. In der vorstehenden Beschreibung
ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beschrieben worden. Die Erfindung
ist aber auch für Verpackung anderer Gegenstände als Brotlaibe geeignet.