DE2500569A1 - Verpackungsmaschine - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf Verpackungsmaschinen und richtet sich insbesondere auf eine Verpackungsmaschine zum Verpacken von Gegenständen in Kartons, die aus Schieber- oder Einschlag-Karton-Rohstücken hergestellt sind.
Es ist allgemein üblich, Kartonrohstücke in die Form von teilweise aufgerichteten Behältern vorzuformen, der von der Verpackungsmaschine zur Aufnahme des in dem Karton zu verpackenden Gegenstandes geöffnet wird. Bei diesem Verfahren wird der Karton teilweise durch den Kartonhersteller zusammengestellt und an den Verbraucher in diesen teilweise aufgerichteten Zustand transportiert. Kartons in dieser demontierten teilweise aufgerichteten Form benötigen beträchtlich mehr Raum als Kartonrohstücke in voll demontierter Form. Daraus ergibt sich, daß der für diese teilweise aufgerichteten Behälter erforderliche Lagerraum beträchtlich ist. Zusätzlich muß eine große Abgabevorrichtung für die teilweise aufgerichteten demontierten Kartons in der Verpackungsmaschine
vorgesehen werden.
Eine weitere Schwierigkeit bei Maschinen dieser Art zum Beschicken teilweiser aufgerichteter Kartons besteht in der verhältnismäßig komplizierten Einrichtung, die erforderlich ist, um die Kartons aus ihrer demontierten Gestalt zur Aufnahme des darin zu verpackenden Gegenstandes zu öffnen. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich bei dem Versuch eine Vorrichtung dieser Art zu schaffen, die die Kartons aus ihrer demontierten Form sicher zu öffnen gestattet.
Der Einsatz des Produktes in die offenen teilweise aufgerichteten Kartons stellt eine weitere Schwierigkeit dar.
Durch die Erfindung sollen diese Schwierigkeiten des Standes der Technik dadurch überwunden werden, daß eine Verpackungsmaschine geschaffen wird, in welcher die Schieberpackung aus einem Kartonrohstück hergestellt wird, das die erfindungsgemäße Maschine um den zu transportierenden Gegenstand umschlägt.
Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält die Verpackungsmaschine eine Kartonumhüllungsstation, einen ersten Förderer mit einer in Längsrichtung verlaufenden Randkante, die im seitlichen Abstand von der Umhüllungsstation verläuft, eine Vielzahl von Gegenstände aufnehmenden Abteilen, die auf dem ersten Förderer montiert sind und sich mit diesem in Längsrichtung des Laufweges des ersten Förderers bewegen. Außerdem sind Einrichtungen zur Bewegung der das Abteil bildenden Mittel seitlich vom ersten Förderer in die und aus der Umhüllungsstation vorgesehen, wenn das das Abteil bildende Mittel sich in Längsrichtung des Laufweges des Förderers bewegt. Die Maschine enthält ferner Einrichtungen zum Einsetzen eines Kartonrohstückes in die Umhüllungs- oder Verpackungsstation vor jedem das Abteil bildenden Glied und Einrichtungen zum Umhüllen des Kartonrohstückes um jedes das Abteil bildende Glied und den darin befindlichen Gegenstand beim Bewegen durch die Verpackungsstation zur Bildung
einer Umhüllungshülse. Schließlich weist die Maschine eine Abgabevorrichtung zur Abgabe eines Gegenstandes und seiner Umhüllung aus den das Abteil bildenden Gliedern am Ausgangsende der Verpackungs- oder Umhüllungsstation auf.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung enthält die Verpackungsmaschine eine Aufgabestation mit einer Aufgabevorrichtung zum Aufgeben eines Gegenstandes in jedes Abteil, wenn die Abteile sich kontinuierlich durch die Aufgabestation bewegen. Diese Vorrichtung enthält eine Aufgabeplattform oberhalb des Laufweges der die Gegenstände aufnehmenden Abteile. Die Plattform weist eine Länge in Laufrichtung der Abteile auf, die größer als die Länge eines Abteils in Laufrichtung des Abteils ist. Zum Abwerfen eines Gegenstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Plattform sind entsprechende Abwurfvorrichtungen vorgesehen. Oberhalb und längs der Aufgabeplattform in Richtung des Laufweges der Abteile ist ein Abstreifer vorgesehen. Die Bewegung des Abstreifers ist bezüglich der Bewegung des Abteils synchronisiert, um einen auf der Abgabeplattform befindlichen Gegenstand zu entfernen und den Gegenstand im Abteil abzulegen, wenn sich das Abteil unter der Beladungsplattform herausbewegt.
Schließlich enthält in weiterer Ausbildung der vorliegenden Erfindung die Umhüllungs- oder Verpackungseinrichtung, die an der Verpackungsstation angeordnet ist, eine Abstreifvorrichtung zum Entfernen eines zusammengeschlagenen Rohstückes aus einer Kartonrohstückvorratsstation und zur Weitergabe eines Rohstückes im teilweise gefalteten Zustand in den Verpackungs- oder Umhüllungsweg des den Gegenstand aufnehmenden Abteils und Falteinrichtungen zum Falten des teilweise gefalteten Rohstückes zu einer Hülsenform um das Kartonfaltaufnahmeabteil, wenn das Gegenstandsaufnahmeabteil sich durch die Umhüllungsstation bewegt.
Die Erfindung soll im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert werden. Diese zeigen in
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf eine Verpackungsmaschine gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf das Ausgangsende der Umhüllungs- oder Verpackungsstation, wobei ein etwas abweichender Zustand gegenüber dem nach Fig. 1 wiedergegeben ist;
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Schaltvorrichtung am Ausgangsende der Umhüllungs- oder Verpackungsstation zur wahlweisen Führung der Abgabevorrichtung;
Fig. 4 eine Draufsicht ähnlich der Draufsicht nach Fig. 3 zur Wiedergabe der Schaltvorrichtung in einer zweiten Stellung;
Fig. 5 eine teilweise im Schnitt gezeichnete perspektivische Darstellung zur Wiedergabe der Gegenstandsaufgabestation;
Fig. 5a eine Einzeldarstellung der Aufgabeplattform nach Fig. 5, die dort teilweise verdeckt ist;
Fig. 6 eine Endansicht zur Wiedergabe der ersten Stufe des Einsetzens des Gegenstandes auf der Abgabeplattform;
Fig. 7 eine der Fig. 6 ähnliche Ansicht zur Wiedergabe einer weiteren Stufe beim Aufsetzen des Gegenstandes auf der Ladeplattform;
Fig. 8 eine der Fig. 7 ähnliche Darstellung zur Wiedergabe der Lage des Gegenstandes innerhalb des den Gegenstand aufnehmenden Abteils;
Fig. 9 eine teilweise im Schnitt gezeichnete perspektivische Darstellung der Abstreifvorrichtung zum Abstreifen der Kartonrohstücke von einem Spender;
Fig. 10 eine der Fig. 9 ähnliche Darstellung zur Wiedergabe der Abstreifvorrichtung in einer zweiten Stellung;
Fig. 11 eine perspektivische Teilansicht zur Wiedergabe des Einsetzens des teilweise geformten Kartonrohstückes
in den Umhüllungsweg von Gegenstände aufnehmenden Abteilen;
Fig. 12 eine weitere Stufe beim Umhüllungsvorgang;
Fig. 13 eine weitere Stufe beim Umhüllungsvorgang;
Fig. 14 eine perspektivische Darstellung zur Wiedergabe wie die Abschlußklappen eines Kartonrohstückes zum Herausnehmen aus dem den Gegenstand aufnehmenden Abteil befestigt werden; und in
Fig. 15 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung zum Schließen der Abschlußlaschen an einem Ende des Kartons.
Aus der Fig. 1 der Zeichnungen erkennt man, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Aufgabestation A enthält, in der die zu verpackenden Gegenstände in Abteile eingelegt werden. Außerdem ist eine Umhüllungsstation B vorgesehen, in der ein Rohstück um den zu verpackenden Gegenstand herumgelegt wird. Schließlich ist eine kombinierte Abstreif- und Überführungsstation C vorgesehen, in welcher ein Rohstück von einem Stapel zusammengeschlagener Rohstücke abgestreift und in die Umhüllungsstation überführt wird.
In Fig. 1 bezeichnet das Bezugszeichen 10 allgemein einen ersten Förderer, der nach Fig. 5 ein Paar im Abstand angeordneter paralleler endloser Ketten 12 aufweist, die von entsprechenden im Abstand angeordneten parallelen Schienen 14 getragen werden, die auf einem geeigneten nicht gezeichneten Rahmen ruhen. Die endlosen Ketten 12 laufen um nicht gezeichnete Kettenräder, die von Wellen 16 an den voneinander wegweisenden Enden des Förderers angeordnet sind. Ein geeigneter, jedoch nicht gezeichneter Antrieb dient zum Antrieb der einen oder anderen Antriebswelle 16, so daß sich die Ketten 12 in Längsrichtung der Schiene 14 in Richtung des Pfeiles D bewegen. Der Förderer enthält eine Vielzahl von Sätzen von
Querwellen 18, die an den Enden mit den Ketten 12 verbunden sind. Querverlaufende Rahmenglieder 20 tragen Führungsschienen 22, 23, 24, 25, 26 (Fig. 3, 4, 5), die Führungslaufwege 28, 30 und 32 bilden. Mehrere einen Gegenstand aufnehmende Abteile bildende Glieder 34, die jeweils aus einem im wesentlichen U-förmigen Metallblechtrog bestehen, sind verschiebbar auf Wellen 18 mit Hilfe von Befestigungskonsolen 36 montiert, von denen die eine im wesentlichen zentrisch auf der Länge des Troges und die andere in der Nähe des rückwärtigen Endes des Troges angeordnet sind. Eine Querversteifungsplatte 38 ist im wesentlichen mittig in der Länge des Troges befestigt. Diese U-förmige Trogkonstruktion, die eine beträchtliche Länge aufweist, liefert erkennbar ein Glied, das zwar leicht, jedoch genügend fest und starr ist, wenn ein Ende über die Kante des Förderers vorsteht, um als Formkörper für die Umhüllung zu wirken. Die U-förmige Trogkonstruktion liefert einen beträchtlichen Anteil der Baufestigkeit, weil sie eine Länge aufweist, die wesentlich größer als die eigentlich für die Aufnahme des zu verpackenden Gegenstandes erforderliche Länge ist, und wegen der Art der Befestigung des Troges auf den zwei im Abstand angeordneten Querabstützwellen 18, wobei das ganze den Gegenstand aufnehmende Abteil 34 wiederholtem Zusammentreffen mit einem Rohstück beim Verpackungsvorgang ohne Beschädigung des Abteils und der seine seitliche Bewegung bewirkenden Vorrichtung widerstehen kann.
Eine Konsole 40 ist verschiebbar auf jedem Paar von Querwellen 18 montiert und weist einen Schenkelteil 42 auf, der durch einen Längsschnitt 44 in der Bodenwand des U-förmigen Troggliedes greift. Die Konsole 40 ist bezüglich der Wellen 18 unabhängig von den Konsolen 36 verschiebbar. Das eine Ende einer Welle 46 ist einstellbar auf dem hochstehenden Schenkel 42 festgeklemmt und trägt am anderen Ende eine Platte 48. Die Anordnung der Platte 48 bezüglich des hochstehenden Schenkels 42 ist einstellbar, um somit die Größe des den Gegenstand aufnehmenden Abteils 50 innerhalb jedes U-förmigen Troges ändern zu können, wenn die Abschlußplatte 48 in der zurückgezogenen Stellung nach Fig. 5 steht. Die im wesentlichen mittig angeordnete Abstützkonsole 36, die den U-förmigen Trog 35
abstützt, ist mit einer Laufwegnachlaufrolle 52 versehen, die sich in den Laufweg 28 erstreckt und längs dieses Laufweges läuft. Eine Führungslaufwegnachlaufrolle 54 ist unterhalb der die Speisevorrichtung tragenden Konsole 40 angeordnet und an ihr befestigt. Die Rolle 54 ist längs des Führungslaufweges 31 oder wahlweise längs des Führungslaufweges 30 und 32, falls erforderlich, beweglich. Die Vorrichtung zur Führung der Nachlaufrollen 54 wahlweise längs des Laufweges 30 oder 32 ist schematisch in den Fig. 3 und 4 wiedergegeben und enthält eine Schaltplatte 56, die an einem Ende auf der Führungsschiene 24 schwenkbar montiert ist. Die Schaltplatte 56 ist an den Arm eines hydraulischen Zylinders 58 mit Hilfe eines Armes 60 angeschlossen. Der hydraulische Zylinder 58 kann die Schaltplatte zwischen der in Fig. 3 und Fig. 4 wiedergegebenen Stellung nach Bedarf bewegen, um die Nachlaufrolle 54 längs des Laufweges 30 oder 32 zu führen.
Wie man aus Fig. 2 erkennt, ist eine Fotozellenanordnung 62 o. dgl. in Richtung des Abgabeendes der Umhüllungs- oder Verpackungsstation angeordnet. Diese Abtastvorrichtung 62, die vorzugsweise die Form eines elektrischen Auges aufweist, stellt fest, ob ein Karton richtig vor der Abgabe des Gegenstandes aus dem Gegenstandsaufnahmeabteil 50 eingesetzt worden ist. Wenn diese Abtastvorrichtung die Anwesenheit einer Verpackung feststellt, dann wird der hydraulische Zylinder 58 betätigt und stellt die Schaltplatte derart ein, daß die Rolle 54 längs des Laufweges 32 geführt wird. Wie man aus Fig. 1 erkennt, hat dies zur Folge, daß eine entsprechende Bewegung zwischen der Ausstoßvorrichtung und dem U-förmigen Trog erfolgt. Beim Lauf in der Bahn des Führungslaufweges 28 wird der U-förmige Trog aus der Umhüllungs- oder Verpackungsstation abgezogen, während die Abschlußplatte 48 in der vorgerückten Stellung bleibt, um den Gegenstand in der Umhüllungs- oder Verpackungsstation zu halten, bis der U-förmige Trog vollständig von der Verpackung abgezogen ist, die in der Umhüllungs- oder Verpackungsstation gebildet wird. Wenn die Fotozelle 62 das Fehlen einer Verpackung während des Durchgangs des Troges durch die Feststellstelle feststellt, dann wird der hydraulische Zylinder 58 so aktiviert, daß er die Schaltplatte 56 in die Stellung nach
Fig. 4 verbringt, wo nunmehr eine Relativbewegung zwischen der Ausstoßvorrichtung und dem U-förmigen Trog im wesentlichen verhindert wird mit dem Ergebnis, daß der Gegenstand, der sich innerhalb des U-förmigen Troges befindet, aus der Verpackungsstation mit dem U-förmigen Trog abgezogen wird, so daß er nicht zusammen mit den richtig verpackten Gegenständen abgegeben wird. Der Gegenstand, der wegen Fehlens einer Verpackung abgezogen wird, kann in einen geeigneten Behälter unter dem Ende des Förderers 10 abgelegt werden, in dem man einfach den Gegenstand frei aus dem Gegenstandsaufnahmeabteil herunterfallen läßt, wenn das Abteil am Ende des Förderers umgekehrt wird. Diese Konstruktion vermeidet die Notwendigkeit einer Handsortierung von gepackten und nicht verpackten Produkten, die aus der Verpackungsmaschine kommen. Früher war es erforderlich, einen Arbeiter an das Ausgangsende der mit hoher Geschwindigkeit laufenden Maschine zu stellen, um sicherzustellen, daß die Verpackungen, die nicht richtig in Behälter eingesetzt sind, nicht in größere Behälter für den Transport zusammen mit den richtig verpackten Gegenständen eingeladen werden.
Es ist außerdem wichtig sicherzustellen, daß diejenigen Kartons nicht für den Transport eingeladen werden, die keinen zu verpackenden Gegenstand enthalten. Es ist selbstverständlich, daß in einer mit hoher Geschwindigkeit laufenden Maschine zum Verpacken verhältnismäßig leichter Gegenstände, beispielsweise Naschereien oder Nüsse, es außerordentlich schwierig ist festzustellen, ob eine verschlossene Packung tatsächlich das gewünschte Produkt enthält oder nicht. Diese Schwierigkeit wird im Falle der vorliegenden Erfindung dadurch überwunden, daß eine Feststellvorrichtung 64 vorgesehen wird, die aus einer Fotozelle oder einem elektrischen Auge ähnlich der Einheit besteht, die zur Feststellung der Anwesenheit einer Verpackung dient. Aufgrund der Tatsache, daß die U-förmigen Tröge 35 an dem Ende offen sind, welches in Richtung der Randkante 66 des Förderers weist, ist es möglich, diese Feststellvorrichtung so anzuordnen, daß sie in einer Ebene arbeitet, die sich durch einen Teil des Raumes erstreckt, der normalerweise durch den zu verpackenden Gegenstand besetzt ist. Die Tastvorrichtung
64 steuert die Wirkungsweise der Abstreif- und Überführungsvorrichtung derart, daß bei Feststellung eines leeren Aufnahmeabteils die Abstreifvorrichtung nicht arbeitet, so daß der leere Trog durch die Umhüllungs- oder Verpackungsstation laufen kann, ohne daß ein Rohstück herumgewickelt wird.
In der Aufgabenstation A werden Gegenstände, wie die Verpackungen 70, in die Gegenstandsaufnahmeabteile 50 jedes Troggliedes aufgegeben. Damit die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung mit hoher Geschwindigkeit arbeiten kann, ist eine Vielzahl von Aufgaberinnen 72 an der Aufgabestation A vorgesehen. Jede Aufgaberinne 72 kann von einem Steigförderer gespeist werden, der die Packungen 70 nach oben fördert, so daß die Packungen 70 nach unten in den Rinnen 72 unter der Einwirkung ihrer eigenen Schwere gleiten. Eine Aufgabeplattform 74 (Fig. 5a) wird von einem Rahmen 76 oberhalb der Ebene der oberen Kanten der U-förmigen Trogglieder getragen. Eine Abschlußwand 78 ist auf den Enden der Tragwellen 80 montiert, die verschiebbar im Rahmen 76 gelagert sind. Sperrschrauben 82 befestigen die Abschlußwand 78 in jeder gewünschten Stellung bezüglich der Plattform 74.
Ein Aufgabeförderer 84 sitzt oberhalb der Aufgabeplattform 74 und wird von Rahmengliedern 86 getragen. Ein Paar von Kettenrädern 88 ist drehbar in Lager 90 montiert, die von Rahmengliedern 92 getragen werden, welche vom Rahmen 86 abgestützt sind. Endlose Ketten 94 laufen um die Kettenräder 88. Mehrere Abstreifblätter 96 und 98 sind in Abständen längs der Ketten 94 montiert. Die Abstreifblätter 98 sind dauernd in fester Lage angeordnet und ragen senkrecht zur Kette vor. Die Abstreifblätter 96 sind schwenkbar auf Konsolen 100 montiert, die sich von den Ketten 94 nach außen erstrecken. Ein Hebelarm 102 ist an jedem der Abstreifblätter 96 montiert und ragt nach außen vor. Eine Kurvenschienennachlaufrolle 104 ist am äußeren Ende des Hebelarmes 102 befestigt. Eine Kurvenschiene 106 verläuft durch die Abgabestation und nach oben um das Ende des Weges des Abgabeförderers. Im Zwischenbereich, in welchem die Abstreifblätter mit dem verpackten Gegenstand in Eingriff kommen, weist die Kurvenschiene 106 einen angehobenen
Teil 108 auf. Ein zweiter Kurvenschienenteil 110 erstreckt sich darunterliegend und im Abstand zu dem angehobenen Teil 108 über den größeren Teil seiner Länge (Fig. 6, 7, 8). Im Betrieb dient die Kurvenschiene 108 normalerweise dazu, das vordere Abstreifblatt 96 in der angehobenen Stellung nach Fig. 6 zu halten. Wenn sich das vordere Abstreifblatt 96 in dieser Stellung befindet, kann es frei über den Gegenstand 70 hinweggleiten, der auf der Plattform 74 sitzt, wenn es in Richtung des Pfeiles E durch die Ketten 94 angetrieben ist. Nachdem das vordere Abstreifblatt 96 die Packung 70 freigegeben hat, wird die Rolle 104 längs der Führungsschiene 112 zwischen den Führungsschienen 108 und 110 geführt. Dies führt dazu, daß sich das vordere Abstreifblatt 96 nach unten in die Stellung nach Fig. 7 verschwenkt. Man erkennt, daß ein kurzer Ansatz 114 an der unteren Kante des vorderen Abstreifblattes 96 ausgebildet ist und dazu dient, die vordere Kante der Packung abzustützen, wenn sie sich über die vordere Kante der Ablaufplattform 74 bewegt, so daß sie nicht unmittelbar auf die vordere Kante der Plattform 74 fällt. Man erkennt auch, daß in dem Zeitpunkt, in dem das vordere Abstreifblatt 96 sich nach unten in die Stellung nach Fig. 7 bewegt hat, das hintere Abstreifblatt 98 mit dem Gegenstand 70 in Eingriff gekommen ist und sich über ein wesentliches Stück in Richtung des Pfeiles E über die Plattform 74 bewegt. Eine weitere Bewegung der Abstreifblätter in Richtung des Pfeiles führt dazu, daß das vordere Abstreifblatt 96 sich vom Gegenstand 70 entfernt, wobei es den Gegenstand 70 freiläßt, so daß er in das den Gegenstand aufnehmende Abteil 50 fallen kann.
Eine Anzahl von demontierten Kartonrohstücken 120 wird aufeinander in einem Rohstückmagazin 122 gestapelt, das an der Vorratsstation C angeordnet ist. Jedes Rohstück 120 enthält eine Deckwandplatte 124 und eine Bodenwandplatte 126, die miteinander mit Hilfe einer Seitenwandplatte 128 verbunden sind. Eine Seitenwandklappe 130 ist an der anderen Kante der Bodenwandplatte 126 und eine Seitenwandklappe 132 an der Deckwandplatte 124 angeschlossen. Die Abschlußklappen 134, 136, 138 und 140 ragen nach außen von den Enden der Platten 124 bzw. 126 vor. Endklappen 122, 144 ragen von entgegengesetzten Enden
der Seitenwandklappen 130 vor. Das Magazin weist ein Halterungsblatt 146 an der unteren Kante zusammen mit zusätzlichen Halterungsblättern, die jedoch nicht gezeichnet sind, auf, welche dazu dienen, daß der oberste Karton ohne Kontrolle vom Kartonmagazin entnommen wird. Ein Einleitungsbiegungsformer 150 ist auf einem Trägerblock 152 montiert, der wiederum auf einem Rahmenglied 154 befestigt ist, so daß der Former 150 in seiner Lage im Abstand nach vorne von der Seitenwandplatte 128 des obersten Rohstückes und in Flucht damit gehalten wird. Der Former 150 weist kurze Seitenwände auf, die nach außen von der Grundwand des Formers vorstehen. Die Seitenwände divergieren in Richtung der Ebene, in die die Deck- und Bodenplatten 124 bzw. 126 anfänglich gebogen werden. Der Biegemechanismus besteht aus einem Paar von stationären Wellen 156, die auf einem Rahmenglied 194 und den Tragblock 152 montiert sind. Schwenkarme 160 sind schwenkbar und verschiebbar auf den Wellen 156 gelagert. Schwenkarme 162 sind schwenkbar auf den Wellen 156 gelagert. Die Schwenkarme 162 sind gegen seitliche Bewegung längs der Wellen 156 gesichert. Die Schwenkarme 162 sind an den benachbarten Schwenkarmen 160 mit Hilfe von Wellen 164 befestigt, die bezüglich der Schwenkarme 162 verschiebbar und bezüglich der Schwenkarme 160 starr montiert sind. Eine kleine Nachlaufrolle 166 ist am äußeren Ende der äußeren Schwenkarme 160 jedes Schwenkarmsatzes angeordnet. Die äußeren Enden der Schwenkarme 162 sind mit Hilfe von Wellen 168 an den voneinander abgewendeten Enden einer Tragplatte 170 befestigt. Die Tragplatte 170 wird von einem Tragblock 172 getragen, der einen senkrechten Schlitz 174 trägt. Ein Antriebsrad 176 ist auf einer Welle 178 montiert, die in Richtung des Pfeiles F gedreht werden kann. Ein exzentrisch montierter Antriebsstift 180 ragt von dem Antriebsrad 176 in den Schlitz 174 im Block 172, so daß beim Umlauf des Antriebsrades 176 in Richtung des Pfeiles F der Block 172 hin- und hergehend entsprechend dem Pfeil G bezüglich der Führungswellen 182 angetrieben wird, die von einem weiteren Rahmenglied 184 getragen werden. Blätter 186 sind an den Enden der Schwenkarme 160 befestigt und ragen seitlich davon über das äußere Ende des obersten Kartons des Magazins vor. An den Enden der Blätter 176 sind Saugschalen 188 montiert. Die Saugschalen
188 sind mit einer geeigneten Unterdrucksquelle über Leitungen 190 verbunden. Die Hin- und Herbewegung des Blockes 172 bei einem Umlauf des Antriebsrades 176 sorgt dafür, daß sich die Blätter 178 zwischen der in Fig. 9 wiedergegebenen vorderen Stellung und der Faltstellung nach Fig. 10 hin- und herbewegen. Stehen die Saugschalen 188 in der Stellung nach Fig. 9 wird ein Vakuum an die Saugschalen angelegt, so daß sie das oberste Rohstück erfassen und diesen Eingriff mit dem obersten Rohstück während der Bewegung von der Stellung nach Fig. 9 in die Stellung nach Fig. 10 aufrechterhalten, um ein erstes Biegen des Rohstückes um den Former 150 durchzuführen. Die Führungsschienen 192 führen die Rollen 166 in einer Bahn, die sich seitlich der Drehrichtung der Schwenkarme 160 so erstreckt, daß, nachdem das Kartonrohstück erfaßt worden ist und die Platten 124 und 126 anfänglich von dem Rohstückmagazin abgezogen sind, der Karton anschließend seitlich von dem anfänglichen Faltformer 150 durch die Seitenbewegung der Schwenkarme 160 in Reaktion auf die Bewegung der Rolle 166 längs der Schiene 192 bewegt wird. Diese Seitenbewegung führt dazu, daß sich das Rohstück 120 seitlich bezüglich des Formers 150 bewegt, so daß ein Teil des Rohstückes sich über eine Öffnung 196 im äußeren Ende des Formers 150 legt.
Ein seitlicher Antrieb 200 (Fig. 11) treibt das teilweise gefaltete Rohstück seitlich von der anfänglichen Seite, die durch die erste Faltvorrichtung vorgesehen wird, in die Umhüllungsstation. Der seitliche Antrieb 200 enthält zwei Sätze von Antriebsrollen 202, die auf Antriebswellen 204 montiert sind, welche in Richtung des Pfeiles H drehend angetrieben werden. Die Rollen 202 sitzen hinter der Öffnung 196, die in dem Former 150 vorgesehen ist. Ein zweiter Satz von Rollen 206 ist am Ende einer Welle 208 montiert, die mit Hilfe eines Solenoids 210 hin- und hergehend angetrieben wird. Die Rollen 206 wirken mit den Rollen 202 zusammen und erfassen ein Rohstück, wenn die Rollen 206 sich in der vorderen Stellung befinden. Die Rollen 206 werden mit Hilfe des Solenoids 210 abgezogen, um eine freie Bewegung des Rohstückes in die Lage zwischen den Rollen während der anfänglichen seitlichen Bewegung des Rohstückes mit Hilfe der anfänglichen Biegevorrichtung vorzu-
sehen.
Ein Paar von Führungsschienen 212 wird von einem nicht gezeichneten Rahmen in solcher Stellung gehalten, daß es seitlich und außerhalb von den Wandungen des Rohstückes liegt, wenn das Rohstück in der anfänglichen Faltstellung steht. Die Schienen 212 dienen zur Halterung des Rohstückes in der gefalteten Stellung, nachdem die Saugschalen 188 abgeschaltet sind. Eine Klebmittelaufbringpistole 214 ist so angeordnet, daß sie Klebmittel auf ein schmales Band 216 auf der Seitenklappe 130 aufbringt, wenn das Rohstück seitlich in die Umhüllungs- oder Verpackungsstation bewegt wird.
Wenn das teilweise gefaltete Rohstück innerhalb der Verpackungsstation B im Laufweg der Gegenstandsaufnahmeabteile 34 steht, steht die Seitenwand 128 des Rohstückes mit der vorderen Seitenwand eines Gliedes 134 in Eingriff und wird dort in den Mund 220 (Fig. 12) geführt, der zwischen der oberen Faltplatte 222 und den unteren Faltschienen 224 gebildet ist. Die Platte 222 und die Schienen 224 dienen dazu, das Rohstück um die drei Seiten des Gliedes 34 zu wickeln. Eine Öffnung 226 ist in der oberen Platte 222 ausgebildet. Durch diese Öffnung greifen die Blätter 228 der oberen Klappenverschlußvorrichtung 230. Die Blätter 228 sind in einem Tragblock 232 montiert, der drehbar auf der Welle 234 befestigt ist, die von einem nicht gezeichneten Rahmen getragen und von einer geeigneten Antriebsvorrichtung drehend angetrieben ist, so daß die Drehung der Blätter 228 bezüglich des Durchganges der Glieder 34 über die Öffnung 226 synchronisiert ist. Wenn das Glied 34 durch die Öffnung 226 läuft, greift eines der Blätter 228 auf die Klappe 132 und faltet sie um die hintere Seitenwand des Gliedes 34, wie sich aus Fig. 13 entnehmen läßt. Die Abschlußklappe 130 wird nach oben in einer nach außen darüberliegenden Lage bezüglich der Klappe 132 mit Hilfe des Blattes 240 geklappt, welches auf von den endlosen Ketten 244 getragenen Konsolen 242 montiert ist. Die endlosen Ketten 244 werden durch Kettenräder 246 angetrieben, die ihren Antrieb wiederum von einer geeigneten nicht gezeichneten Antriebsvorrichtung über eine Antriebswelle 248 erhalten. Die Bewegung der Blätter 240 ist bezüglich der
Bewegung der Glieder 34 derart synchronisiert, daß das Falten der Klappe 130 nach dem Falten der Klappe 132 erfolgt. Nach Durchführung des Faltens dient die Platte 240 zum Halten der Klappen 130 und 132 in innigem gegenseitigen Kontakt für so lange Zeit, daß der aufgebrachte Klebstoff die Klappen sicher miteinander verbinden kann. Die Platten 240 dienen auch dazu, die Kartons längs des Förderers vorzustoßen, nachdem das Glied 34, wie später noch näher erläutert werden soll, zurückgezogen ist.
Ein Paar von oberen Führungsschienen 223 erstreckt sich rückwärts von der Platte 222 und dient dem gleichen Zweck wie die Platte 222 insofern, als sie die obere Platte 124 des Rohstückes in innigem Kontakt mit dem Glied 34 halten. Wie man aus Fig. 14 erkennt, ragen die Abschlußklappen 136, 140, 144 und 145 nach außen von der Hülsenkonfiguration des Rohlings vor, die sich bei dem Umhüllungsvorgang ergibt. Um sicherzustellen, daß eine Verpackung tatsächlich um das den Gegenstand aufnehmende Abteil gelegt ist, wird die Klappe 145 nach innen auf die Klappen 136, 140 mit Hilfe einer Führungsschiene 250 gefaltet, worauf anschließend die Klappen 136, 140 nach außen mit Hilfe der Führungsschienen 252, 254 gefaltet werden. Die Führungsschiene 252 faltet die Klappe 136 nach außen in eine Lage, in der sie durch einen Schlitz 256 geht, der zwischen der Führungsschiene 252 und einer benachbarten Führungsschiene 223 gebildet ist. Die elektronische Tastvorrichtung 62 ist mit einem Durchgang 260 ausgefluchtet, der sich zwischen den Schienen 252 und 223 öffnet. Wird die Kartonklappe 136 durch diese elektrische Feststellvorrichtung nicht festgestellt, wenn sich das Glied 34 durch die Umhüllungsstation bewegt, dann wird die Schaltplatte 56 in eine solche Stellung bewegt, daß sie die Rolle 54 längs der Schiene 30 nach Fig. 2 führt, so daß der nicht umwickelte Gegenstand nicht aus dem Glied 34 abgegeben wird. Wird andererseits eine Endklappe 136 durch das elektrische Auge 42 festgestellt, dann wird die Schaltplatte 46 in die Stellung nach Fig. 3 eingestellt, so daß die Rolle 54 der Führungsschiene 32 folgt und die Abgabevorrichtung arbeitet und damit der Gegenstand vom Glied 34 abgegeben wird, wenn das Glied 34 nach Fig. 1 abgezogen wird.
Wenn sich der teilweise geformte Karton längs der Schienen 224 bewegt, befindet sich das offene äußere Ende in einer Endverschlußstation 262 (Fig. 15), die am Spalt in der Endschiene 250 angeordnet ist. Infolge der Nachgiebigkeit der Endklappen 144 gewinnen die Klappen ihre nach außen gerichtete Stellung wieder, nachdem sich der Karton über den in der Schiene 250 an der Endverschlußstation gebildeten Spalt bewegt. Ein umlaufendes Messer 264 wird drehend von einer Welle 266 angetrieben. Das Messer 264 weist nach entgegengesetzten Richtungen vorstehende Arme 268 auf, die beim Umlauf der Welle 266 mit den Klappen 144 in Eingriff kommen und diese nach innen falten. Wenn die Kartons längs der Schienen 224 mit Hilfe der Messer 240 vorgerückt werden, wird die Klappe 144 in der nach innen gefalteten Stellung durch das Messer 264 für so lange Zeit gehalten, daß die Klappe unter den entsprechenden Lippenteil 270 am Ende der Schiene 250 gelangen kann. Der Lippenteil 270 der Endschiene 250 dient dazu, die Klappe 145 nach innen auf den Karton zu falten.
Am Austrittsende der Führungsschienen 252 und 254 sind Klebstoffaufbringsprühpistolen 272 oder ähnliche Einrichtungen vorgesehen, die ein Klebmittel auf die Abschlußklappen 136, 140 aufbringen, wenn sich die Packung längs der Schienen 224 bewegt. Die Abschlußklappen 140 und 136 werden dann in die geschlossene Stellung mit Hilfe der gekrümmten Führungsschienen 274 und 276 gefaltet. Die Führungsschienen 274, 276 falten die Klappen 136, 140 aufeinander und dienen dazu, die Klappen in der gefalteten Stellung für so lange Zeit zu halten, daß das Klebmittel in der Lage ist, die Klappen fest in der Verschlußstellung zu fixieren. Die Klappen 134, 138, 142 am anderen Ende des Kartons werden in ähnlicher Weise durch ein ähnliches umlaufendes Messer 265 (Fig. 1) geschlossen und durch Einsatz von Klebmittelaufbringeinrichtungen 273 und geeignete nicht gezeichnete Faltschienen fixiert.
Im Betrieb wird der Gegenstand 70 mit Hilfe von einer oder mehreren Aufgaberinnen 72 auf eine oder mehrere Aufgabeplattformen aufgegeben. Die Wischerblätter 96, 98 bewegen den Gegenstand über die Plattform und setzen ihn in das Gegenstandsaufnahmeabteil 50 in dem trogförmigen Glied 34 ab. Die Glieder 34
werden aus der Aufgabestation mit Hilfe des Förderers bewegt, auf dem sie gelagert sind. Der Trog 34 und die zugeordnete Abgabevorrichtung und der Gegenstand 70 bewegen sich seitlich bezüglich des ersten Förderers mit Hilfe der Führungsschienen 28 und 31. Um sicherzustellen, daß die Gegenstände richtig in den Abteilen sitzen, ist eine Abtastplatte 280 (Fig. 11) im Wege der Tröge 34 angeordnet. Die Abtastplatte 280 ist schwenkbar auf einer Welle 282 montiert, die von dem Rahmen 284 getragen wird. Ein Mikroschalter 286 ist auf dem Rahmen 284 derart montiert, daß er betätigt wird, wenn die Abtastplatte 280 durch einen unrichtig eingesetzten Gegenstand 70 angehoben wird. Dabei wird die Bewegung des ersten Förderers zum Anhalten gebracht, bevor die unrichtig eingesetzte Packung die Umhüllungs- oder Verpackungslage erreicht. Wird der Mikroschalter 286 nicht betätigt, dann wird die kontinuierliche Bewegung des ersten Förderers nicht unterbrochen und der Trog bewegt sich in die Packungsfeststellstation, wo das elektrische Auge 64 feststellt, ob eine Packung 70 innerhalb des Abteils 50 in der vorbeschriebenen Weise eingesetzt ist oder nicht. Wird das Abteil als leer befunden, dann wird die Abstreifvorrichtung nicht aktiviert und der Trog 34 und sein Inhalt können durch die Umhüllungs- oder Verpackungsstation laufen, ohne daß ein Karton um den Trog 34 gebildet wird. Wird durch das elektrische Auge 64 die Anwesenheit eines Gegenstandes 70 festgestellt, dann wird der Abstreifmechanismus in der vorher beschriebenen Weise erregt, um ein teilweise gefaltetes Rohstück in den Weg des Troges 34 abzugeben, wie sich aus den Fig. 1, 10 und 11 entnehmen läßt. Das Rohstück wird dann in eine Hülse verformt, wobei die Seitenklappen 132, 130 aufeinander gefaltet werden (Fig. 12 und 13) und mit Hilfe von Klebstoff aneinander befestigt werden, der durch die Klebstoffaufbringvorrichtung 214 aufgebracht wird. Dabei werden sie von einer Platte 240, die auf den Ketten 244 montiert ist, gehalten. Wenn der erste Förderer seine Vorwärtsbewegung durch die Umhüllungs- oder Verpackungsstation fortsetzt, wird die Abschlußklappe 136 nach oben gefaltet und passiert das zweite elektrische Auge 62. Stellt das zweite elektrische Auge 62 die Anwesenheit einer nach oben geklappten Abschlußklappe 136 fest, dann über-
mittelt es ein Signal auf die Schaltvorrichtung, welche die Schaltplatte 56 steuert. Die Schaltplatte 56 gelangt dann in eine Lage zur Führung der Rolle 54 längs des Führungsweges 32 nach Fig. 1 und 3. Wird das elektrische Auge 62 nicht erregt und zeigt damit das Fehlen einer Abschlußklappe 136 an, dann wird die Schaltplatte 156 in die Stellung nach Fig. 4 bewegt, in der die Rolle 54 dem Führungsweg 30 nach Fig. 2 folgt. Wird die Rolle 54 längs des Führungsweges 32 geführt, dann wird der Trog 34 seitlich relativ zu der Abgabevorrichtung bewegt, die dazu dient, den Gegenstand innerhalb des Behälters zu halten, bis der Trog 34 vom Behälter abgezogen ist und der Gegenstand 70 auf der Bodenwand des Behälters liegt. Anschließend bewegt sich die Abgabevorrichtung seitlich bezüglich des Troges 34 und kehrt in ihre Stellung innerhalb des Gegenstandsaufnahmeabteils in eine Position zurück, in der sie zur Aufnahme eines weiteren Gegenstandes bereit ist, wenn sie in die Aufgabestation zurückgekehrt ist. Der den Gegenstand enthaltende Karton bewegt sich weiter bis zur Umhüllungs- oder Verpackungsstation und die Abschlußklappen an beiden Enden werden nunmehr geschlossen.
Um sicherzustellen, daß der Gegenstand 70 innerhalb der Umhüllung oder Verpackung sitzt, bevor der Trog abgezogen wird, weist der Führungsweg 32 einen Anstoßteil 32a (Fig. 1) auf, der eine leichte Relativbewegung zwischen Abgabevorrichtung und Trog 34 sicherstellt.
Wie bereits erläutert zeigt die Tastvorrichtung 62 an, daß keine Umhüllung wegen der Wirkung der ersten Tastvorrichtung 64 oder eines Fehlers in der Abgabevorrichtung angelegt worden ist, wobei die Abgabevorrichtung zusammen mit dem U-förmigen Trog (Fig. 2) abgezogen wird, so daß bei Vorhandensein eines Gegenstandes in dem U-förmigen Trog der Gegenstand nicht auf den Abgabeförderer überführt wird, so daß er sich nicht mit richtig umhüllten oder verpackten Gegenständen mischen kann, die vom Abgabeförderer abgegeben werden. Die nicht umhüllten Gegenstände werden am Ende des ersten Förderers entfernt und kehren in die Aufgabestation zurück.
Aus der vorhergehenden Beschreibung ergibt sich, daß durch die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung geschaffen wird, die Schieberpackungen aus zusammengeschlagenen Kartonstücken mit hoher Geschwindigkeit herzustellen gestattet. Die Vorrichtung ist derart ausgebildet, daß sie rauhen Betrieb standhält und keinerlei Arbeitsmechanismen enthält, die komplizierte Bewegungen für die Aufgabe und Herstellung der Schiebepackung erforderlich machen.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern kann im Rahmen des fachmännischen Könnens entsprechend abgeändert werden.
Claims (29)
1. Verpackungsmaschine mit einem ersten Förderer zur Förderung einer Vielzahl von Gegenstände aufnehmenden Abteilen in einer vorbestimmten Bahn durch eine Aufgabestation, wobei die Abteile eine Breite aufweisen, die sie zur eng umfassenden Aufnahme eines Gegenstandes geeignet macht, mit Aufgabeeinrichtungen in der Aufgabestation zur Aufgabe eines Gegenstandes in jedes Abteil, wenn das Abteil sich kontinuierlich durch die Aufgabestation bewegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufgabevorrichtung aufweist:
(a) eine Aufgabeplattform oberhalb des vorbestimmten Laufweges mit einer Länge in Richtung des Laufweges des Abteils, die größer als die Länge eines Abteils in Richtung seines Laufweges ist;
(b) Abgabevorrichtungen für die Abgabe jeweils eines Gegenstandes auf die Abgabeplattform;
(c) Wischblätter oberhalb der Abgabeplattform, die sich längs der Plattform in Richtung des Laufweges der Abteile bewegen, wobei die Bewegung der Wischblätter mit der Bewegung der Abteile synchronisiert ist, um einen auf der Abgabeplattform abgelegten Gegenstand in eines der Abteile abzulegen, wenn das Abteil sich unterhalb der Abgabeplattform herausbewegt.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wischerblattanordnung ein vorderes Wischerblatt und ein hinteres Wischerblatt aufweist, wobei das vordere Wischerblatt für eine Bewegung zwischen einer ersten angehobenen Stellung, in welcher es über einen auf der Abgabeplattform befindlichen Gegenstand bei Bewegung über die Abgabeplattform läuft, und einer
zweiten abgesenkten Stellung beweglich ist, in der es dem vorderen Blatt gegenübersteht, um den Gegenstand zwischen vorderem und hinterem Blatt aufzunehmen.
3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Wischerblatt einen kurzen Lippenteil am äußeren Ende in Richtung des hinteren Wischerblattes aufweist, der sich unter eine vordere Kante der Gegenstände legt, die von den Wischerblättern zu erfassen ist.
4. Maschine nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Sätzen von Wischerblättern, die für eine Bewegung auf einen zweiten Förderer an einer Vielzahl von in Abständen angeordneten Stellen längs dieses zweiten Förderers montiert sind, der einen Teil aufweist, der sich im Abstand aber parallel zu dem ersten Förderer erstreckt.
5. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabevorrichtung eine nach unten geneigte Rinne aufweist, deren unteres Ende in eine im allgemeinen horizontale Ebene gebogen ist und sich auf die Abgabeplattform an einer Kante öffnet, wobei die Rinne eine solche Höhe aufweist, daß die Gegenstände auf die Abgabeplattform mit ausreichender Geschwindigkeit zugeführt werden, um den Gegenstand in einer Lage in Flucht mit dem Laufweg der Wischerblattanordnung einzustellen.
6. Maschine nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch einen Anschlag auf der Abgabeplattform unmittelbar gegenüber dem unteren Ende der Rinne zum Anhalten des von der Rinne auf die Abgabeplattform im Weg des Wischerblattes abgegebenen Gegenstandes.
7. Maschine nach Anspruch 6, dadurch gekenn-
zeichnet, daß der Anschlag verstellbar bezüglich der Plattform zur Aufnahme von Unterschieden in der Länge der zu verpackenden Gegenstände angeordnet ist.
8. Maschine nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch einen Nockennachläufer auf dem vorderen Wischerblatt, der sich mit dem Wischerblatt bewegt, und durch eine stationäre Nockenschiene, die durch die Abgabestation verläuft, und einen ersten angehobenen Teil für die Bewegung des Nockennachläufers in einer Stellung zum Anheben des vorderen Wischerblattes und einen zweiten absinkenden Abschnitt für die Bewegung des Wischerblattes in die abgesenkte Stellung aufweist.
9. Verpackungsmaschine, gekennzeichnet durch
(a) eine Kartonumwicklungsstation mit einem Eingangs- und Ausgangsende;
(b) einen ersten Förderer mit einer sich in Längsrichtung erstreckenden Randkante im seitlichen Abstand von der Verpackungsstation;
(c) eine Vielzahl von Gegenstandsaufnahmeabteile bildenden Gliedern auf dem ersten Förderer, mit dem sie sich zusammen in Längsrichtung des Laufweges des ersten Förderers bewegen;
(d) Einrichtungen zur Bewegung der die Abteile bildenden Glieder seitlich bezüglich des ersten Förderers in und aus der Umhüllungsstation bei der Bewegung der das Abteil bildenden Glieder in Längsrichtung des Laufweges des Förderers;
(e) Einrichtungen zum Aufsetzen eines Kartonrohstückes in der Verpackungsstation vor jedem Abteil;
(f) Einrichtungen zum Umwickeln des Kartonrohstückes um jedes das Abteil bildende Glied bei dessen Bewegung durch die Umwicklungsstation zur Bildung einer Umwicklungshülse;
(g) Abgabevorrichtungen zur Abgabe eines Gegenstandes und seiner Umhüllung von dem Abteil am Ausgangsende der Umhüllungsstation.
10. Maschine nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch Einrichtungen zum Feststellen der Anwesenheit einer Verpackungshülse in wirksamer Stellung um ein das Abteil bildendes Glied, wobei die Abgabevorrichtung auf ein Signal von den Einrichtungen zur Feststellung der Anwesenheit einer Verpackungshülse bei Anzeige der Anwesenheit einer Verpackungshülse anspricht und auf ein Signal unwirksam wird, das das Fehlen einer Verpackungshülse anzeigt, wodurch ein in einem Abteil befindlicher Gegenstand an der Umhüllungsstation nur abgegeben wird, wenn er sich in einer Verpackungshülse befindet.
11. Maschine nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch eine erste Führungsschiene, die sich in Längsrichtung des ersten Förderers erstreckt und die seitliche Lage des Abteils bezüglich des ersten Förderers steuert, durch eine zweite Führungsschiene, die sich in Längsrichtung des ersten Förderers erstreckt und die seitliche Stellung der Abgabeeinrichtung bezüglich der die Abteile bildenden Einrichtungen steuert, wobei die ersten und zweiten Führungsschienen sich parallel und im Abstand voneinander über den Hauptteil ihrer Länge erstrecken, so daß sich die das Abteil bildenden Einrichtungen und die Abgabeeinrichtungen ohne relative Bewegung zueinander seitlich vom Förderer in und durch die Verpackungs- oder Umhüllungsstation bewegen, während die zweite Führungsschiene einen ersten Abschnitt am Auslaßende der Umhüllungsstation auf-
weist, der sich von der ersten Führungsschiene wegerstreckt, wodurch eine relative Seitwärtsbewegung zwischen der Abgabevorrichtung und der Gegenstandsaufnahmevorrichtung auftritt, so daß die Abgabevorrichtung den umhüllten Gegenstand aus dem den Gegenstand aufnehmenden Abteil abgibt.
12. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Führungsschiene einen zweiten Abschnitt am Ausgangsende der Umhüllungsstation aufweist, der sich parallel zur ersten Führungsschiene erstreckt und eine relative Seitwärtsbewegung zwischen der Abgabevorrichtung und dem den Gegenstand aufnehmenden Abteil verhindert, wobei Umhüllungsfeststellvorrichtungen vor dem ersten und zweiten Abschnitt der Schiene zum Feststellen der Anwesenheit einer Umhüllung in der wirksamen Stellung um einem den Gegenstand aufnehmenden Abteil vorgesehen sind, ein Schienenschalter auf ein Signal von der Verpackungsfeststellvorrichtung reagiert, das die Anwesenheit einer Verpackung anzeigt, um die Abgabevorrichtung längs des ersten Teiles der zweiten Schiene zur Abgabe eines umhüllten Gegenstandes aus dem Abteil abzugeben, während die Schienenschalter auf ein Signal von der Umhüllungsfeststellvorrichtung, das das Fehlen einer Verpackung anzeigt, dahingehend reagiert, daß die Abgabevorrichtung längs des zweiten Abschnittes der zweiten Schiene bewegt wird, um den nicht umwickelten Gegenstand in dem den Gegenstand aufnehmenden Abteil zu halten.
13. Maschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Führungsschiene einen kurzen Teil vor und benachbart zu dem ersten Abschnitt aufweist, welcher in einem Abstand von der ersten Führungsschiene steht, der größer als der Abstand der ersten und zweiten Führungsschiene über den Hauptteil ihrer Erstreckung ist, um eine Relativbewegung zwischen der Abgabeeinrichtung und dem das Abteil bildenden Mittel zu verursachen und damit den Gegenstand nach innen bezüglich der Umwicklungshülse zu
stoßen, so daß der Gegenstand das nachfolgende Verschließen benachbarter Enden der Hülse nicht stört.
14. Maschine nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch einen Kartonhalter in der Umhüllungsstation zum Eingriff mit einem Karton vor dem Abziehen des den Gegenstand aufnehmenden das Abteil bildenden Mittels zur Verhinderung eines Abziehens des Kartons von der Umhüllungsstation, wenn das das Abteil bildende Mittel seitlich von der Umhüllungsstation abgezogen wird.
15. Maschine nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch eine Plattform mit einem Eingangs- und Ausgangsende, wobei das Eingangsende in der Verpackungsstation angeordnet ist und einen teilweise umhüllten Gegenstand und das zugeordnete Abteil aufnimmt, während sich ein zweiter Förderer von einer Stelle hinter dem Eingangsende der Plattform und benachbart dazu erstreckt, der Einrichtungen zum Erfassen und Antreiben eines umhüllten Gegenstandes über die Plattform nach Abgabe des umhüllten Gegenstandes vom zugeordneten Abteil aufweist.
16. Maschine zur Herstellung einer Schieberpackung aus Kartonrohstücken mit einer Vorder- und Hinterplatte, die an einer Kante durch eine Seitenplatte verbunden sind und an den anderen Kanten durch Seitenklappen verbunden werden können, wobei die Seitenklappen miteinander zur Bildung einer an den Enden offenen Hülse verbindbar sind und Abschlußklappen an entgegengesetzten Enden der Hülse die Hülse verschließen; nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch Führungsschienen oberhalb der Plattform, die sich in Längsrichtung derselben im Parallelabstand in einer Höhe soweit oberhalb der Plattform erstrecken, daß sie ein mit einer Hülse umwickeltes, einen Gegenstand aufnehmendes Abteil für eine Bewegung in eine benachbarte Verschiebebewegung aufnehmen.
17. Maschine nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch Einrichtungen innerhalb des Eingangsendes der Plattform zur Führung des zweiten Förderers über eine bogenförmige Bahn zur Umkehrung der Bewegungsrichtung, wobei sich der zweite Förderer in Richtung der Plattform beim Lauf längs der bogenförmigen Bahn bewegt, die Einrichtungen zum Erfassen und Antreiben eines umhüllten Gegenstandes längs der Plattform Blätter enthalten, die vom zweiten Förderer vorstehen und an ihm montiert sind und deren Bewegung bezüglich der Bewegung der Abteile synchronisiert ist, um eine untere Seitenklappe einer Umhüllung zu erfassen und diese Seitenklappe in Richtung des Abteiles zu falten und dadurch die erforderliche Hülse herzustellen, wenn das Blatt mit dem zweiten Förderer über die bogenförmige Bahn läuft.
18. Maschine nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch ein umlaufendes Blatt oberhalb der Plattform zum Einfalten der oberen Seitenwandklappe in eine Lage im wesentlichen senkrecht zur oberen Wandplatte zum Eingriff mit der unteren Seitenwandklappe zur Bildung der Hülse.
19. Maschine mit einer Verpackungsstation, durch die eine Vielzahl von Schieberpackungen bildenden Gliedern in einer Verpackungs- oder Umhüllungsbahn hindurchlaufen, und mit einer Kartonrohstückvorratsstation, gekennzeichnet durch folgende Merkmale
(a) eine Kartonrohstückvorratseinrichtung in der Kartonrohstückvorratsstation im seitlichen Abstand von der Umhüllungsbahn mit einem Abgabeende, durch das zusammengeschlagene Kartonrohstücke in einer Ebene im wesentlichen senkrecht zur Umhüllungsbahn entfernbar sind;
(b) Abstreifvorrichtungen zum Entfernen eines zusammengeschlagenen Rohstückes von der Kartonrohstückvorratseinrichtung und zur Weitergabe des Rohstückes in teilweise
gefalteten Zustand in die Verpackungsbahn zwischen jedem die Packung bildenden Glied.
20. Maschine nach Anspruch 19, wobei jedes Rohstück eine Rückplatte, eine Vorderplatte, eine an einer Kante der Vorderplatte und der Rückplatte angeschlossene Seitenkante, eine vordere, an die andere Seitenkante der Vorderplatte angeschlossene vordere Seitenklappe und eine an die andere Kante der hinteren Platte angeschlossene hintere Seitenklappe aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstreifvorrichtung folgende Einrichtungen enthält:
(a) eine eine anfängliche Biegung herstellende Formvorrichtung außerhalb, aber benachbart dem Abgabeende der Kartonvorratseinrichtung und in Flucht mit der Seitenwandplatte eines Rohstückes sowie mit einer Breite, die im wesentlichen gleich der Breite dieser Seitenwandplatte des Rohstückes ist;
(b) Saugschalen zum Erfassen der Frontplatte und der Rückplatte eines Rohstückes;
(c) Einrichtungen zur Bewegung der Saugkappen in Richtung auf und von dem Abgabeende der Rohstückvorratseinrichtung zum Erfassen eines Rohstückes, wenn sich dieses in einer ersten Stellung befindet, und zum anschließenden Entfernen des Rohstückes vom Vorrat und zum Biegen des Rohstückes über die die anfängliche Biegung herstellende Formvorrichtung bei der Bewegung in eine zweite Stellung;
(d) Einrichtungen zur Bewegung der Saugköpfe seitlich bezüglich des Abgabeendes der Vorratsvorrichtung in die Umhüllungsbahn, während die Saugköpfe in der zweiten Stellung verbleiben und ein Rohstück in der anfänglich hergestellten Faltung halten.
21. Maschine nach Anspruch 20, gekennzeichnet durch eine Klebstoffaufbringvorrichtung in der Bahn der Seitenklappe während der seitlichen Bewegung des teilweise gefalteten Rohstückes zum Aufbringen von Klebstoff, wenn sich das Rohstück seitlich in die Umhüllungsbahn bewegt.
22. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß jede das den Gegenstand aufnehmende Abteil bildende Einrichtung einen U-förmigen Trog aufweist, der sich quer zum Förderer erstreckt und nach oben öffnet sowie eine Höhe und eine Breite in Laufrichtung des Förderers aufweist, die im wesentlichen gleich der inneren Breite und Dicke der herzustellenden Umhüllung ist.
23. Maschine nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Förderer aus einem Paar im Abstand angeordneter parallel zueinander verlaufender endloser Ketten besteht, die miteinander durch eine Vielzahl von querverlaufenden Wellen verbunden sind, wobei das U-förmige Trogglied und die zugeordnete Abgabevorrichtung für eine Bewegung längs wenigstens eines der Wellen montiert sind.
24. Maschine nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der U-förmige Trog eine Länge aufweist, die im wesentlichen gleich dem Abstand zwischen den im Abstand angeordneten parallelen Ketten ist.
25. Maschine nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß jeder U-förmige Trog ein erstes Ende aufweist, welches aus einer Stellung an der in Längsrichtung verlaufenden Randkante des Förderers beweglich ist, und mit einem zweiten Ende an der anderen Kante des Förderers versehen ist, wobei
erste Befestigungskonsolen in der Nähe des zweiten Endes und zweite Befestigungskonsolen im wesentlichen mittig über die Länge des U-förmigen Troges für die verschiebbare Befestigung des U-förmigen Troges auf dem in Querrichtung verlaufenden Schaft o. dgl. vorgesehen sind.
26. Maschine nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabevorrichtung eine eine Abschlußwandung bildende Platte aufweist, die verschiebbar innerhalb des U-förmigen Troges in Richtung auf die Kante des Troges und von ihr weg beweglich ist und sich in der Nähe der ersten Randkante des Förderers befindet, so daß eine Einrichtung für unterschiedliche Größen der zu umwickelnden Gegenstände geschaffen ist.
27. Maschine nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabevorrichtung eine Befestigungskonsole aufweist, die verschiebbar auf der querverlaufenden Welle zur Aufnahme der die Endwand bildenden Platte für die Querbewegung unabhängig von dem U-förmigen Trog montiert ist.
28. Maschine nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand des U-förmigen Troges eine in Längsrichtung verlaufende Durchtrittsöffnung aufweist, die Befestigungskonsole der Abgabevorrichtung in das U-förmige Trogglied durch diese Durchtrittsöffnung hindurchgreift, eine eine Abschlußwand bildende Platte innerhalb des U-förmigen Troges angeordnet und einstellbar auf der Befestigungskonsole montiert ist, die sich in Längsrichtung erstreckende Durchtrittsöffnung eine solche Länge aufweist, daß eine ausreichende Relativbewegung zwischen der die Abschlußwandung bildenden Platte und dem U-förmigen Trogglied möglich ist und damit die die Abschlußwand bildende Platte einen Gegenstand aus
<NichtLesbar>
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den Gegenstand aufnehmenden Kammer ausstoßen kann.
29. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabevorrichtung eine Querwand umfaßt, die in dem U-förmigen Trog angeordnet ist, und daß Einrichtungen zur Bewegung dieser Querwand in Längsrichtung des Troges zur Abgabe eines Gegenstandes vorgesehen sind.
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