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Abspannstation mit zwei Abspanneinheiten Die Erfindung betrifft eine
Abspannstation mit zwei durch ein Zuglaschenpaar verbundenen, wechselweise und getrennt
verspannbaren Abspanneinheiten für untertägige Gewinnungs- und/oder Förderanlagen,
wobei Vorrichtungen wie hydraulische Zylinder für das wechselweise Rücken der Abspanneinheiten
längs und quer zur Förderrichtung und/oder Gewinnungsrichtung vorgesehen sind und
wobei die strebseitige Abspanneinheit unverschieblich, jedoch vertikal schwenkbar
an der Förder- und/oder Gewinnungsanlage angeordnet ist und die streckenseitige
Abspanneinheit sich über ein Zuglaschenpaar rollend an der strebseitigen abstützt.
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Es ist eine solche Abspannung für einen vor der Kohlenfront liegenden
Förderer bekannt, der sich nur eines in Fördererlängsrichtung wirkenden Zylinders
bedient, der derart an den zugeordneten Zuglaschen geführt ist, daß stets eine Parallelstellung
zwischen Zylinder und Zuglaschen gewährleistet ist. Da der Zylinder mit der zugehörigen
Abspanneinheit unbeweglich verbunden ist, kann sich die Abspanneinheit nicht in
ausreichendem Maße den Liegendverhältnissen anpassen.. Darüber hinaus ist bei der
Verwendung nur eines Zylinders die erreichbare Zugkraft bestimmten Grenzen unterworfen,
da man nicht überdimensionieren will bzw. einen zulässigen Höchstdruck pro cm2 überschreiten
kann. Zur Aufnahme großer Zugkräfte, d. h. insbesondere bei großen Förderlängen
in sehr steiler Lagerung ist die bekannte Abspannung nicht geeignet (französisches
Zusatz-Patent 78 250 zum französischen Patent 1235 886). Man hat sich daher weiter
bemüht, Abspannungen zu finden, bei denen die in Fördererlängsrichtung erforderlichen
Zugkräfte auf zwei Zylinder verteilt werden. Es ist eine solche Abspannung bekannt,
bei der ein Abspannbalken eine die in Fördererlängsrichtung wirkenden Zylinder aufnehmende
Grundplatte untergreift. Diese bekannte Abspannung hat den Nachteil, daß sie vollständig
im Streb verlegt werden muß und so das Vorkohlen eines erheblich großen Stalles
erfordert. Sie stellt daher keine Abspannstation im Sinne der vorliegenden Erfindung
mit zwei durch ein Zuglaschenpaar verbundenen Abspanneinheiten dar (deutsche Patentschrift
1115 208).
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Schließlich ist eine Abspannung für die Endstation eines Förderers
bekannt, bei der ebenfalls zwei zumindest teilweise in Streblängsrichtung wirkende
Zylinder Verwendung finden. Mit dieser bekannten Vorrichtung soll erreicht werden,
daß unter Verzicht auf Abspannbalken lediglich über die Verwendung dreieckförmig
zueinander angeordneter hydraulischer Zylinder ein kontinuierliches oder periodisches
Verlegen des Förderers und seiner Haltevorrichtung möglich ist. Auch diese bekannte
Abspanneinrichtung ist nicht geeignet, insbesondere in der steilen Lagerung große
Kräfte aufzunehmen. Hierzu bedarf es keines besonderen Nachweises (deutsche Auslegeschrift
1206 383). Im übrigen .weist auch diese Abspannung. keine zwei durch ein Zuglaschenpaar
verbundene Abspanneinheiten, wie der Gegenstand der vorliegenden Erfindung sie verwendet,
auf.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Abspannstation der eingangs beschriebenen
Art zu schaffen, die von der als vorteilhaft erkannten zweiteiligen Ausbildung einer
Abspannstation Gebrauch macht, so daß der weitaus größere Teil der Station in die
Strecke verlegt werden kann und die sich außerdem zur Aufnahme hoher Zugkräfte zweier
in Streblängsrichtung wirkender Zylinder bedient und die insbesondere so ausgebildet
ist, daß sich der schwere streckenseitige Abspannungsteil unabhängig von der Lage
des strebseitigen Abspannungsteiles allen Liegendverhältnissen anpassen kann. Hierbei
muß weiter eine verdrehungssichere Kraftübertragung zwischen den in Fördererlängsrichtung
wirkenden Zylindern und der Zuglasche gegeben sein.
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Die vorliegende Erfindung löst die gestellte Aufgabe bei einer Abspannstation
der oben angeführten Gattung dadurch, daß die durch das Zuglaschenpaar auf die streckenseitige
Abspanneinheit zu übertragenden Rückkräfte über zwischen dem Zuglaschenpaar und
der streckenseitigen Abspanneinheit eine Vertikalbewegung ermöglichende Vorrichtungen
übertragen werden, die in an sich bekannter Weise eine Drehbewegung um die Längsachse
des Zuglaschenpaares zulassen, während in dem Zuglaschenpaar auftretende Zugkräfte
auf einen Bügel übertragen werden, dessen Enden an an sich bekannten, parallelen
und in Streblängsrichtung wirkenden hydraulischen Zylindern angeschlossen sind.
Auf die vorbeschriebene Weise wird erreicht, daß die streckenseitige
Abspannungseinheit
völlig unabhängig von den Liegendverhältnissen ist. Es können bei Erreichen einer
größeren Zugleistung Zylinder kleineren Querschnitts mit kleineren Drücken pro cm2
Verwendung finden. Die erfindungsgemäße Anordnung von Gleitführungen und Lagern
verhindert weiterhin eine Beanspruchung der Dichtungen zwischen Kolbenstangen und
Zylinder sowie überhaupt eine irgendwie geartete Beanspruchung der in Streblängsrichtung
wirkenden Zylinder, die über die normale Druck- oder Zugbeanspruchung hinausgeht.
Die streckenseitige Abspanneinheit kann gegenüber dem Zuglaschenpaar völlig frei
nach oben und unten schwenken bzw. sich abbaustoßseitig oder versatzseitig heben
oder senken. Sie ist lediglich, und dies liegt auch im Sinne der Erfindung, gezwungen,
während des Vorrückvorganges der Zuglasche im Bewegungssinne der Zuglasche vorzurücken.
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In Ausgestaltung der Erfindung weist die streckenseitige Abspanneinheit
strebseitig zwei vertikale, parallel zur Fördererlängsmitte verlaufende Bleche auf,
deren zueinander gerichtete Flächen die Lager und Gleitführungsflächen für eine
an den Zuglaschen angeordnete Quertraverse sowie für eine Führungsscheibe bilden.
Die parallel zur Fördererlängsmitte verlaufenden Bleche sind so stark ausgebildet
bzw. so abgestützt, daß sie den bei der Verschiebung der Abspanneinheit auftretenden
Druck aufnehmen können.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung greift die Quertraverse
mit horizontalen, quer zur Förderrichtung gerichteten Achsstummeln in Gleitschuhe
ein, die in einer vertikalen Nut der Bleche verschiebbar geführt sind. Während durch
die in der Nut geführten Gleitschuhe eine ungehinderte Auf- und Abbewegung des Zuglaschenpaares
ermöglicht wird, ermöglichen die ihrerseits in den Gleitschuhen gelagerten Achsstummel
eine Schwenkbewegung der gesamten Zuglasche um eine weiter in Richtung auf die Abbaustrecke
gelegene Achse.
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Damit eine Schwenkung um die Längsachse des Zuglaschenpaares erfolgen
kann, ist erfindungsgemäß die Außenfläche der Führungsscheibe im Berührungsbereich
mit den Blechen zylindrisch gewölbt.
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Die oberen und unteren Begrenzungsflächen der Führungsscheibe weisen
Ausnehmungen auf, deren Querschnitt den Querschnitt der Zuglaschen entspricht, so
daß das Zuglaschenpaar in den Ausnehmungen der Führungsseheibe durch Abdeckbleche
gegen Abheben gesichert werden kann. Hierbei kann also, sofern die Zylinder beaufschlagt
werden, die Zuglasche in den Ausnehmungen der Führungsscheibe in Streblängsrichtung
hin- und hergleiten. Die Führungsscheibe kann sich also gemeinsam mit dem Zuglaschenpaar
um die Mittellängsachse des Zuglaschenpaares drehen, während die Quertraverse mit
ihren Achsstummeln nach wie vor in den Gleitschuhen geführt ist. Da hierbei die
Führungsscheibe gegenüber der Quertraverse eine Drehbewegung ausführt, sind beide
durch einen in der Längsmitte zwischen beiden Zuglaschen verlaufenden Bolzen mit
Mutter miteinander verbunden. Hierbei besteht zwischen Führungsscheibe und Quertraverse
ein. ausreichendes Spiel.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist das Zuglaschenpaar
zwischen Führungsscheibe und Bügel, insbesondere unmittelbar hinter der Führungsscheibe,
einen Querschnitt auf, der größer ist als der Querschnitt der Ausnehmungen in der
Führungsscheibe. Damit ergibt sich nun der außerordentliche Vorteil, daß selbst
nach Bruch des das Zuglaschenpaar mit dem Bügel verbindenden Bolzens eine zusätzliche
Sicherung gegen Abrutschen der Abspannung besteht, da der verbreiterte Querschnitt
des Zuglaschenpaares die wesentlich schmalere Ausnehmung in der Führungsscheibe
nicht durchfahren kann und somit die im Zuglaschenpaar herrschenden Zugkräfte über
die Quertraverse, die Achsstummel, die Gleitschuhe und die parallel zur Fördererlängsmitte
verlaufenden Bleche auf die streckenseitige Abspanneinheit übertragen werden.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung besteht der Bügel aus zwei
im Abstand übereinander angeordneten Laschen, wobei der Abstand der Laschen durch
zweiteilige, einen Bolzen umschließende Zwischenstücke fixiert ist. In äquivalenter
Weise ist auch der Abstand der Zuglaschen an ihrem streckenseitigen Ende durch zweiteilige,
den Bolzen umschließende Zwischenstücke festgelegt.
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Hierbei ergibt sich nun nach einem weiteren Merkmal der Erfindung
der außerordentliche Vorteil, daß der das Zuglaschenpaar mit dem Bügel verbindende
Bolzen an beiden Stirnseiten einen Bund aufweisen kann. Infolge der Anordnung der
zweiteiligen Zwischenstücke kann deshalb von Schraubverbindungen od. dgl., die für
derart hoch beanspruchte Teile Schwachstellen darstellen, abgesehen werden.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die in Streblängsrichtung
wirkenden hydraulischen Zylinder gegenüber der Abspanneinheit um horizontale Achsen
schwenkbar angeordnet. Diese schwenkbare Anordnung gibt der Zuglasche eine ausreichende
Ausweichmöglichkeit in der Höhe, damit die erfindungsgemäße Abspannung auch in Streben
wechselnden Einfallens eingesetzt werden kann.
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F i g. 1 zeigt in einem Ausführungsbeispiel eine Draufsicht auf die
erfindungsgemäße Abspannung; F i g. 2 zeigt einen Schnitt A-B nach dem Ausführungsbeispiel
nach F i g. 1.
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Der Förderer 27 wird an seinem Ende durch eine Abspannung gehalten,
die im wesentlichen aus den Abspanneinheiten 2 und 28 besteht. Beide Abspanneinheiten
weisen Stempel 29 auf. Die Abspanneinheiten können gleichzeitig verspannt sein,
es kann aber auch lediglich die Abspanneinheit 2 verspannt sein, während die Stempel
29 der Abspanneinheit 28 gelöst sind und die Abspanneinheit 28 sich durch Beaufschlagung
der Rückvorrichtung 30 an der Rolle 31 des Zuglaschenpaares 1,1' entlangbewegt,
bis der Schlitz 32 völlig durchfahren ist. Durch Festsetzen der Abspanneinheit 28
und Rauben der Stempel 29 der Abspanneinheit 2 kann die gesamte Abspanneinheit 2
wiederum durch Beaufschlagen der Rückeinrichtung 30 nachgeholt werden.
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Die bei diesem Rückvorgang auftretenden Kräfte zwischen dem Zuglaschenpaar
1,1' und der Abspänneinheit 2 werden durch eine Führungsscheibe 10 und eine Quertraverse
9 übertragen, wobei sich die Quertraverse 9 mit horizontalen, quer zur Förderrichtung
gerichteten Achsstummeln 11,11' in Gleitschuhen 12, 12' abstützt, die wiederum in
einer vertikalen Nut 13, 13' parallel zur Fördererlängsmitte verlaufender Bleche
7, 7' verschieblich geführt sind. Die zueinander gerichteten Flächen 8, 8' der Bleche
7, 7' bilden die Lager und Gleitführungsflächen für die Quertraverse 9 und die Führungsscheibe
10. Quertraverse 9 und Führungsscheibe 10 werden durch einen in der Längsmitte
(Längsachse 3) zwischen beiden Zuglaschen
1,1' verlaufenden
Bolzen 18 mit Mutter 19
miteinander verbunden. Da bei einer Drehbewegung
um die Längsachse 3 des Zuglaschenpaares eine Berührung zwischen der Führungsscheibe
10 und den zueinander gerichteten Flächen 8, 8' der Bleche 7, 7' erfolgt,
ist die Außenfläche 14 der Führungsscheibe 10 im Berührungsbereich
mit den Blechen 7, 7' zylindrisch gewölbt.
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Die oberen und unteren Begrenzungsflächen 15,
15' der
Führungsscheibe 10 weisen Ausnehmungen 16, 16' auf. In diesen Ausnehmungen
ist das Zuglaschenpaar geführt und durch Abdeckbleche 17, 17'
gegen Abheben
gesichert. Das Zuglaschenpaar 1,1' ist im Bereich zwischen Führungsscheibe
10 und dem Bügel 4 verbreitert ausgeführt. Diese Verbreiterung, insbesondere
unmittelbar hinter der Führungsscheibe bildet somit einen Querschnitt, der größer
ist als der Querschnitt der Ausnehmungen 16,16' in der Führungsscheibe. Bei einem
möglicherweise auftretenden Bruch des die Zuglaschen 1,1' mit dem Bügel
4 verbindenden Bolzens 21 kann der verbreiterte Querschnitt des Zuglaschenpaares
nicht durch die Ausnehmungen 16 und 16' gleiten, so daß ein Abrutschen
der Abspannungen selbst nach Bruch des Bolzens verhindert wird. Die Zugkräfte werden
dabei aus den Zuglaschen 1, 1' über die Quertraverse 9, die Achsstummel
11,11', die Gleitschuhe 12,12' in die Bleche 7, 7' und damit
in die Abspannung geleitet. Normalerweise jedoch werden die Zugkräfte aus dem Zuglaschenpaar
über den Bügel 4 und die Enden 5, 5' dieses Bügels 4 in an sich bekannte,
parallele und in Streblängsrichtung (Doppelpfeil) wirkende hydraulische Zylinder
6, 6' geleitet.
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Der Bügel 4 selbst besteht aus zwei im Abstand übereinander angeordneten
Laschen 20 und 20', wobei der Abstand der Laschen durch zweiteilige,
den Bolzen 21 umschließende Zwischenstücke 22 fixiert ist. Ebenso
ist der Abstand der Zuglaschen 1,1' an ihrem streckenseitigen Ende
23 durch zweiteilige, den gleichen Bolzen 21 umschließende Zwischenstücke
24 fixiert. Infolge der Zweiteiligkeit der Zwischenstücke kann der Bolzen 21 an
beiden Stirnseiten einen Bund 25 bzw. 25' aufweisen.
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Die in Streblängsrichtung wirkenden hydraulischen Zylinder 6, 6' sind
gegenüber der Abspanneinheit 2 um horizontale Achsen 26 bis 26"' schwenkbar angeordnet.