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Kohlenhobel Die Erfindung betrifft einen Kohlenhobel mit zwei gelenkig
miteinander verbundenen Hobelkörpern, deren Werkzeuge nur in einer Bewegungsrichtung
wirksam sind, und jeder der Hobelkörper zwei im Abstand hintereinander angeordnete,
in einer am Förderer vorgesehenen Führung gleitende Kloben und einen Bodenmeißel
aufweist.
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Bei einem bekannten Kohlenhobel, der mit einem kurzen Schwert den
Förderer untergreift und der an einem Führungsrohr geführt ist, umfassen die beiden
benachbarten Hobelkörper jeweils das Führungsrohr über die gesamte Länge ihres Führungsbalkens.
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Bei einem weiteren bekannten Hobel, der ebenfalls ein das Fördermittel
untergreifendes Schwert aufweist, sind die Bodenmeißel etwa im Bereich eines quer
zur Fördererlängsrichtung verlaufenden Gelenkes angeordnet, das das Schwert in seiner
Längsrichtung unterteilt. Die an den äußeren Enden der Schwertteile angeordneten
Führungskloben können sich daher nach oben und unten bewegen, ohne daß diese Bewegung
unmittelbar auf die anderen Schwertteile übertragen wird.
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Schließlich ist es bei einem aus zwei Hobelkörpern bestehenden Hobel,
dessen einzelne Hobelkörper durch eine Brücke verbunden sind, bekannt, diesen Hobelkörpern
ein Portal zuzuordnen, das sich mit einem Ende auf dem versatzseitigen Fördererseitenprofil
abstützt.
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Die bekannten Hobel haben den Nachteil, daß ihre am Liegenden wirkenden
Werkzeuge, wie z. B. die Bodenmeißel, die Liegendverhältnisse ungünstig beeinflussen.
Diese Beeinflussung wirkt sich so aus, daß bereits vorhandene Mulden entweder bestehenbleiben
oder sogar noch nachgegraben werden, während bereits vorhandene Sättel ebenfalls
entweder bestehenbleiben oder vom Bodenmeißel berührungslos überfahren werden und
so die Unebenheiten des Liegenden ständig vergrößert werden. Der Hobel hat also
bei Richtungswechsel der Führung nach oben oder unten die Neigung, den Schnitt in
Richtung zum Hangenden oder zum Liegenden zu führen. Die Abweichung zum Hangenden
oder zum Liegenden des Hobelschnittes ist dabei größer als die Abweichung der Führung
vom geraden Verlauf, weil der z. B. in Fahrtrichtung vor den Führungskloben angeordnete
Bodenmeißel durch den zwischen ihm und dem Kloben befindlichen Hebelarm eine verstärkte
Richtungsänderung erfährt. Die Folge davon ist, daß an den Stellen, an denen die
Führung einen Knick zum Hangenden macht, Mineral am Liegenden stehenbleibt, wobei
der sich im Verlauf des Hobelns bildende Sattel bei fortschreitendem Abbau immer
mehr vergrößert wird, wenn der Förderer, dem Abbaufortschritt folgend, auf diesen
Sattel aufgeschoben wird. In entsprechender Weise bilden sich Mulden an den Stellen,
an denen der Förderer und damit die Hobelführung einen Knick nach unten machen,
denn der Hobel sucht sich an diesen Stellen immer tiefer in das Liegende hineinzuarbeiten.
Dabei wird die Führung des Hobels erheblich erschwert, wobei gleichzeitig das Gewinnungsgerät
und das Fördermittel durch die zusätzliche Knickbeanspruchung stärker belastet werden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Hobel der eingangs
genannten Art in der Weise zu verbessern, daß die erwähnten nachteiligen Erscheinungen
nicht mehr auftreten. Die Erfindung löst die Aufgabe durch die Kombination folgender
Merkmale: a) der Hobel ist ein schwertloser, kohlenstoßseitig des Förderers an einer
Führungsschiene geführter Hobel; b) die balkenartigen Hobelkörper sind mit ausschließlich
an ihren Enden angeordneten Führungskloben an der Führungsschiene geführt, derart,
daß die Führungsschienenschüsse gegeneinander und gegenüber dem balkenartigen Hobelkörper
Winkelbewegungen ausführen können; c) die Bodenmeißel sind zwischen den Führungskloben
der Hobel, vorzugsweise im Bereich der Längsmitte, angeordnet.
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Der schwertlose Kohlenhobel ist also waagebalkenartig mit den äußeren
Enden dieses Waagebalkens an der Führung geführt, während etwa im mittleren Bereich
des Balkens die Hobelmeißel angeordnet sind. Hierdurch wird erreicht, daß der Bodenmeißel
eine
Bewegungsbahn zurücklegt, die die nach oben und unten gerichteten
Abwinklungen an den Übergängen zwischen den Fördererschüssen ausgleicht, so daß
Sättel und Mulden nach und nach eingeebnet werden. Der Bodenmeißel überfährt also
die Mulden im Muldentiefsten berühiungslos und greift lediglich die Sättel an. Es
hat sich gezeigt, daß die gewünschte Wirkung trotz des in der Hobelführung notwendigerweise
vorhandenen Spiels erzielt wird, obgleich gerade dieses Spiel bei den bisherigen
Hobeln die Abweichungen des Hobels von der gewünschten Richtung an Knickstellen
unterstützt.
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Durch die erfindungsgemäße Anordnung ergibt sich der zusätzliche Vorteil,
daß der Bodenmeißel, dessen Bewegungsbahn die Lage des Hobelschnittes insgesamt
bestimmt, nicht in das im Gebirge noch vollständig verspannte Mineral einschneiden
muß.
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Die vor dem Bodenmeißel laufenden Hauptmeißel haben vielmehr oberhalb
des Liegenden bereits einen Teil des Minerals aus dem Gewinnungsstoß gelöst oder
diesen letzteren zumindest angeritzt. Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung
sind daher die Träger für die Hauptmeißel, bezogen auf die jeweilige Fahrtrichtung,
vor den Bodenmeißeln angeordnet.
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Wenn bei den bisher verwendeten Hobeln die Schnitthöhe vergrößert
werden soll, werden sogenannte Portale aufgesetzt, die an den gelenkig miteinander
verbundenen Hobelkörpern so befestigt werden, daß die erforderliche Gelenkigkeit
nicht behindert wird. Bei den bekannten Vorrichtungen war es aber erforderlich,
die Hobelkörper mit einem gewissen Mindestabstand hintereinander anzuordnen, damit
die Portale oder Brücken der erforderlichen Länge befestigt werden konnten. Dadurch
ergab sich ein verhältnismäßig großer Zwischenraum zwischen den Hobelkörpern, in
den bereits vom vorn laufenden Hobel gelöstes Mineral eindringen konnte, das die
Führungseigenschaften nachteilig beeinflußte.
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Durch die Erfindung ist es nunmehr möglich, an den den Bodenmeißeln
angeordneten Meißelträgern ein aufsetzbares, mit weiteren Meißeln versehenes Portal
zu befestigen. Die mit den Bodenmeißeln versehenen Hobelkörper können daher sehr
dicht hintereinander angeordnet werden, so daß der Zwischenraum zwischen ihnen so
klein wie möglich bleibt. Dennoch ist es möglich, verhältnismäßig lange Portale
aufzusetzen.
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Die Erfindung wird nachfolgend an Hand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 einen erfindungsgemäßen
Kohlenhobel in Seitenansicht, F i g. 2 eine Draufsicht auf den Hobel nach F i g.
1, F i g. 3 einen mit einem Portal versehenen Hobel nach F i g. 1, in der Seitenansicht
dargestellt, F i g. 4 eine Draufsicht auf F i g. 3, F i g. 5 eine abgewandelte Ausführungsform
der Anordnung nach F i g. 3, wiederum in der Seitenansicht gezeigt, F i g. 6 eine
Draufsicht auf F i g. 5 und F i g. 7 eine Stirnansicht des Hobels nach F i g. 5.
Der in F i g. 1 in Seitenansicht dargestellte Hobel besteht aus zwei Hobelkörpern
1 und 2, die, durch einen Abstand voneinander getrennt, gelenkig miteinander verbunden
sind. An jedem der Hobelkör- i per 1 und 2 sind zwei Führungskloben angeordnet.
Der Hobelkörper 1 weist die Kloben 3 a und 3 b, der Hobelkörper 2 die Kloben 3 c
und 3 d auf. Die Kloben laufen in (nicht gezeigten) Führungen am Förderer F. Zur
Bewegung des Hobels dient eine Kette K, die an den beiden seitlichen Enden der Anordnung
befestigt ist. Zur Erzielung der gelenkigen Verbindung zwischen den beiden Hobelkörpern
1 und 2 kann ebenfalls ein kurzes Kettenstück 4 dienen.
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Am Hobelkörper 1 ist ein Werkzeugträger 5 befestigt, der bei der Bewegung
des Hobels, bezogen auf die Zeichnung, nach links, wirksam wird. Am Werkzeugträger
5 ist ein Bodenmeißel 5 a vorgesehen. Entsprechend spiegelbildlich angeordnet ist
am Hobelkörper 2 ein Meißelträger 6 befestigt, der bei Fahrt des Hobels nach rechts
wirksam wird. Am Werkzeugträger 6 ist wiederum ein Bodenmeißel 6a vorgesehen.
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Wie sich aus der Darstellung in den F i g. 1 und 2 ergibt, befinden
sich die Bodenmeißel 5 a und 6 a etwa in der Mitte zwischen den zu dem jeweiligen
Hobelkörper 1 bzw. 2 gehörenden Führungskloben 3 a, 3 b bzw. 3c, 3d.
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Aus den F i g. 1 und 2 ergibt sich fernerhin, daß, jeweils auf die
betreffende Fahrtrichtung bezogen, vor den Bodenmeißeln 5a und 6a Träger
7 und 8 für die höher am Abbaustoß arbeitenden Hauptmeißel 7 a und 8a befestigt
sind. Hierdurch wird erreicht, daß die Bodenmeißel 5 a und 6 a nicht am völlig
unverritzten Abbaustoß zu arbeiten brauchen. Durch die Anordnung der Bodenmeißel
5 a und 6 a etwa in der Mitte zwischen den Kloben 3 a, 3 b sowie 3 e, 3 d
ergibt sich bei Abweichungen der Führung vom geradlinigen Verlauf ein Ausgleich
der sich sonst am Liegenden bildenden Unebenheiten. Weist die Hobelführung dadurch,
daß zwischen zwei aneinandergrenzenden Fördererschüssen ein nach oben gerichteter
Knick besteht, eine Abweichung nach oben auf, so durchfahren die Bodenmeißel
5 a bzw. 6 a eine Bewegungsbahn, die einen Teil des sich an sich bildenden
Buckels abschneidet. Sinngemäß werden bei nach unten gerichteter Abknickung der
Hobelführung Mulden ausgeglichen.
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Der in den F i g. 3 und 4 dargestellte Hobel ist mit zusätzlichen,
höher am Gewinnungsstoß arbeitenden Meißeln ausgestattet. Die betreffenden Meißel
lla und 11 b sind an einem Portal oder einer Brücke 9 befestigt, die an ihren beiden
Enden bei 10 a und 10 b
beweglich mit den vorn und hinten am Hobel
angeordneten Meißelträgern 7 und 8 verbunden ist. Eine Brücke dieser Art muß in
Fördererrichtung eine gewisse Länge aufweisen, damit die in Fahrtrichtung vornliegenden
Meißel 11 a bzw. 11 b tief genug in den Gewinnungsstoß einschneiden,
wenn der Hobel in der betreffenden Richtung bewegt wird, während die dabei hintenliegenden
Meißel außer Berührung mit dem Stoß bleiben. Bei der Anbringung des Portals oder
der Brücke 9 auf den Werkzeugträgern 7 und 8 ergibt sich hierzu der erforderliche
Abstand zwischen den Befestigungsstellen. Dennoch können die mit den Bodenmeißeln
5 a und 6 a ausgestatteten Werkzeugträger 5 und 6 in dichtem Abstand nebeneinander
angeordnet werden.
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Der in den F i g. 5 bis 7 dargestellte Hobel ist für den Abbau besonders
mächtiger Streben bestimmt. Zu diesem Zweck sind mit Hilfe entsprechender Aufbauteile
12 zusätzliche, höher am Stoß arbeitende Meißel 12 a und 12 b vorgesehen. Die bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel schichtartig ausgebildeten Aufsatzstücke 12
ruhen hierbei auf dem Portal oder der Brücke 9, die ebenfalls gegenüber dem
Ausführungsbeispiel
nach den F i g. 3 und 4 in ihrer Höhe vergrößert ist.
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Bei Hobeln, die eine erhebliche Höhe aufweisen, besteht die Gefahr,
daß sie auf Grund der Reaktionskraft, die beim Bearbeiten des Abbaustoßes auftritt,
zur Versatzseite hin umkippen, weil die Hobelführung verhältnismäßig dicht über
dem Liegenden am Förderer F angeordnet ist.
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Um diese nachteilige Erscheinung zu verhindern, ist der in den F i
g. 5 bis 7 dargestellte Hobel mit einem in Richtung zum Versatzstoß vorspringenden
Ausleger 13 versehen, der den Förderer F bogenförmig übergreift und mit einem an
seinem unteren Ende angeordneten Gleitschuh 14 auf dem versatzseitigen Rand des
Förderers abgestützt ist.
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Auch bei diesem letzteren Ausführungsbeispiel kann der aus den Teilen
9 und 12 bestehende Aufbau je nach der Bewegungsrichtung des Hobels eine solche
Schrägstellung zum Abbaustoß einnehmen, daß die Werkzeuge in gewünschter Weise am
Stoß angreifen. Unabhängig davon sind die Hobelkörper 5 und 6 mit den Bodenmeißeln
5 a und 6 a dicht hintereinander und etwa in der Mitte zwischen den Führungskloben
an den betreffenden Hobelkörpern angeordnet, so daß bei Abweichungen der Hobelführung
nach oben und unten an sich gebildete Mulden und Erhebungen ausgeglichen werden
und der Hobel den Abbaustoß ordnungsgemäß hereingewinnt.