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Sonnenschutzvorrichtung für Fenster mehrgeschossiger Gebäude mit einer
verfahrbaren Jalousie Bei neuzeitlichen mehrgeschossigen Gebäuden mit großen Fensterflächen,
insbesondere bei Skelettbauten, die ein metallenes Fassadenfachwerk aufweisen, dessen
Rahmenfelder im wesentlichen aus großen Fenstern und unterhalb der Fenster- in die
entsprechenden Rahmenfelder eingesetzten raumabschließenden Wärmedämmplatten als
Brüstungselemente bestehen, gewinnt ein ausreichender, an der Gebäudeaußenseite
angeordneter, für jedes Fenster einzeln oder gruppenweise oder für alle Fenster
einer Fassade gemeinsam bedienbarer Sonnenschutz zunehmende Bedeutung. Die Unterbringung
willkürlich ausfahrbarer Sonnenschutzvorrichtungen, z. B. nach Art von Lamellenjalousien
hergestellter Sonnenschutzblenden, an der Gebäudeaußenseite ist bei den neuzeitlichen,
sehr schmalen, meist aus Metall bestehenden Fachwerkstäben zwischen den einander
benachbarten Fenstern mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
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Aufwickelbare flexible Sonnenschutzblenden sind an der Außenfront
von Hochhäusern in der Wirkstellung schon bei geringer Luftbewegung einer störenden
Bewegung ausgesetzt. Außerdem steht der Raum zur Anbringung einer Wickelvorrichtung
für rolloartige Sonnenschutzblenden mit horizontaler Wickelachse oberhalb der Fenster
meistens nicht zur Verfügung. Vor allem ist es unerwünscht, daß die Sonnenschutzvorrichtungen
in der Nichtgebrauchslage störend aus der äußeren Begrenzungsfläche der Gebäude
vorstehen und damit in nachteiliger Weise den Witterungseinflüssen, z. B. Sturm
und Schnee, ausgesetzt sind.
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Es wird gefordert, daß die Sonnenschutzvorrichtungen aus festem Werkstoff,
wie Metall oder Kunststoff, bestehen, damit keine störenden Bewegungen in der Gebrauchslage
entstehen können und auch keine durch Klappern oder Flattern verursachten störenden
Geräusche bei Wind zu befürchten sind. - Die Abschirmung der Fensterfläche gegen
einfallendes Sonnenlicht soll möglichst vollständig sein, wobei auch das seitlich
einfallende Sonnenlicht abzuschirmen ist.
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Die bisher bekanntgewordenen an der Außenfront von Gebäuden oberhalb
von Fensteröffnungen anzubringenden, in einem aus der Fensterebene ausstellbaren
Rahmen angeordneten Sonnenschutzvorrichtungen, sogenannte Sonnenraster, mit in diesem
Rahmen gemeinsam verstellbaren oder festen Lamellen, z. B. aus Blech, sind von außen
sichtbar und treten aus der äußeren Begrenzungsfläche der Hauswand störend hervor.
Sie sind bei Nichtgebrauch stets der Witterung ausgesetzt. Die an der Außenseite
von Hochhäusern angeordneten Sonnenschutzvorrichtungen müssen sehr stabil und funktionssicher
ausgeführt sein. Sie sollen außerdem sowohl von Hand einzeln oder mit Hilfe elektrischer
Stellmotoren in Gruppen gleichzeitig verstellbar sein.
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Unter den Sonnenschutzvorrichtungen soll bei starker Sonnenbestrahlung
kein unzulässig großer Wärmestau entstehen. Die Stell- und Halteglieder müssen praktisch
spielfrei bewegt werden können, damit bei Wind keine störenden Geräusche entstehen.
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Es ist bereits bekannt, ausstellbare Jalousien aus Blech anzuordnen,
die bei Nichtgebrauch vor die Fensterbrüstung verfahren werden. Es ist auch bekannt,
derartige Jalousien hinter die Verkleidungsplatten vor den Fensterbrüstungen des
jeweils nächsthöheren Geschosses zu verfahren. Aber die bisher bekannten Sonnenschutzvorrichtungen
werden den Erfordernissen nicht in vollem Umfange gerecht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine geräuschfreie Sonnenschutzvorrichtung
für Fenster mehrgeschossiger Gebäude mit einer ausstellbaren und hinter eine Verkleidungsplatte
der Fensterbrüstung des nächsthöheren Geschosses verfahrbaren Jalousie zu schaffen,
die in der Gebrauchslage ohne Beeinträchtigung der Belüftung und der freien Sicht
schräg nach unten eine nahezu vollständige Abschirmung gegen einfallende Sonnenstrahlen
und eine besonders einfache Bedienung ermöglicht.
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Nach der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß die Verkleidungsplatte
als Klappflügel ausgebildet und bei ausgefahrener und ausgestellter Jalousie mit
ausgestellt ist.
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Es hat sich gezeigt, daß bei einer der geographischen Lage des Gebäudes
entsprechenden Wahl des Ausfahrwinkels für den Rahmen eine Einstellmöglichkeit dieses
Winkels und auch eine besondere
Einstellmöglichkeit der Lamellen
innerhalb des sie aufnehmenden Rahmens nicht erforderlich ist. Dadurch wird die
Störanfälligkeit erheblich eingeschränkt.
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Bei großen Wohn- oder Bürogebäuden ist zudem das Bedürfnis nach Sonnenschutz
bei allen Fenstern oder mindestens einer großen Fenstergruppe nahezu gleich, so
daß die seitlich sich anschließenden Sonnenschutzvorrichtungen der seitlich unmittelbar
benachbarten Fenster die schräg einfallenden Sonnenstrahlen ausreichend abschirmen,
denn der seitliche Fensterabstand ist bei neuzeitlichen Gebäuden nur sehr gering.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung in zwei Ausführungsbeispielen dargestellt
und wird nachstehend näher beschrieben. Es zeigt F i g. 1 in schaubildlicher Darstellung
die Anordnung und Wirkungsweise des schräg nach unten ausfahrbaren Rahmens der Sonnenschutzvorrichtung
mit den Lamellen, wobei der Rahmen bis zum unteren Anschlag an ausstellbaren Führungsschienen
gleitend gelagert ist, F i g. 2 in schaubildlicher Darstellung die Anordnung und
Ausbildung teleskopartig ein- und gusschiebbarer Führungsschienen, wobei die beiden
seitlichen Rahmenstreben Teile der Führungsschienen bilden und der Rahmen in der
Abschirmstellung frei auskragt, F i g. 3 einen Vertikalschnitt durch die Vorrichtung
gemäß F i g. 1 mit eingefahrenem Rahmen, F i g. 4 die Vorrichtung gemäß F i g. 1
im Schnitt mit ausgefahrenem Rahmen, F i g. 5 die Vorrichtung gemäß F i g. 2 im
Schnitt mit ausgefahrenem Rahmen, F i g. 6 in vergrößerter Darstellung einen Horizontalschnitt
durch die Vorrichtung nach F i g. 1 und F i g. 7 einen teilweisen Vertikalschnitt
der Vorrichtung nach F i g. 6.
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Die unterhalb des Fensters 1 des jeweils nächsthöheren Stockwerkes
sich erstreckende Brüstung ist als Hohlwand ausgebildet. Sie besteht aus einer in
das betreffende Rahmenfeld eingesetzten raumabschließenden Dämmplatte 2 und einer
äußeren Verkleidungsplatte 3, welche bei eingefahrener Sonnenschutzvorrichtung bündig
mit der Außenfläche des Bauwerkes verläuft. In dem Hohlraum zwischen der Verkleidungsplatte
3 und der Dämmplatte 2 befindet sich ein Lamellen 4 aufweisender Rahmen in der Nichtgebrauchslage.
Bei den Ausführungsbeispielen nach den F i g. 1 und 2 besteht dieser Rahmen aus
zwei seitlichen, die Lamellen 4 verbindenden Seitenteilen 5, 5', die mit den aus
Blech hergestellten, sprossenartig angeordneten Lamellen 4 fest verschweißt sind,
so daß ein starrer Jalousierahmen entsteht. Die Verkleidungsplatte 3 ist mit ihrer
oberen Längskante unmittelbar unterhalb des Fensters 1 um eine horizontale Achse
verschwenkbar am Gebäude gelagert, so daß man die Verkleidung an ihrer Unterseite
klappenartig nach außen öffnen kann. Das Öffnen der Verkleidungsplatte 3 geschieht
mittels eines vom Innern des Gebäudes bedienbaren, paarweise angeordneten Stellhebels
6, 6', der nach außen aus der Fassadenfläche herausschwenkbar ist und mit Zapfen
7,7' gelenkig am Rand der Verkleidungsplatte 3 derart angeschlossen ist,
daß sich die Zapfen 7, 7' in einem Langloch 8 quer zur Zapfenachse zwecks Herbeiführung
des notwendigen Bewegungsausgleichs bewegen können. Beim Ausführungsbeispiel nach
F i g. 1 besitzt die Verkleidungsplatte 3 an beiden Seiten je einen vertikal bzw.
schräg sich nach unten erstreckenden Tragarm 9, 9', der an einen nach vorn ausstellbaren
Schwenkarm 10, 10' gelenkig angeschlossen ist. Dieser Schwenkarm 10,10' wird bei
Betätigung des Stellhebels 6 mit ausgelenkt. Etwa auf halber Länge der Schwenkarme
10, 10' sind an diese in Punkten 11, 11' Führungsschienen
12,12' angeschlossen, die mit ihren oberen Enden gleichachsig mit der Verkleidungsplatte
3 in Punkten 13 schwenkbar am Gebäude gelagert sind. Der Rahmen mit den Lamellen
4 ist an den Führungsschienen 12, 12' hochziehbar bzw. schräg nach unten
ausfahrbar gelagert.
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Die Betätigungsvorrichtung zum Aufklappen und Schließen der Verkleidungsplatte
3 sowie zum Aus-und Einfahren der rahmenförmigen Sonnenschutzvorrichtung wirkt wie
folgt: Von der Gebäudeinnenseite her wird mittels Handkurbel 14 über Kegelräder
15,16 eine Kurbelstange 17 in Drehung versetzt. Diese Kurbelstange steht über eine
Schnecke 18 mit einem Schneckensegment 19 im Eingriff, welches mit dem paarweise
angeordneten aus der Gebäudeaußenwand um eine horizontale Achse herausklappbaren
Stellhebel 6, 6' fest verbunden ist. Das Ende dieses Stellhebels 6, 6' greift mit
dem Zapfen 7, 7' in das Langloch 8 am rechtwinklig umgebogenen Rand an der Seite
der Verkleidungsplatte 3 ein.
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In die Kurbelstange 17 ist ein selbsttätig wirkendes Umschaltgetriebe
20 mit zwei Antriebswellen 21 und 22 eingeschaltet. Die Antriebswelle 22 bewegt
die Schnecke 18 und somit den Stellhebel 6 über das Schneckensegment 19 bis zum
Anschlag des Zapfens 7 am Ende des Langloches 8, d. h. bis züm Aufklappen der Verkleidungsplatte
3 und Ausstellen der mitgenommenen einteiligen Führungsschienen 12 oder der beiden
teleskopartig ineinander geschobenen zweiteiligen Führungsschienen 23, 24,
wobei im letzteren Fall der Jalousierahmen 5, 5' eine Verlängerung der Führungsschienen
bildet, wie es in F i g. 5 dargestellt ist.
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Wenn der Zapfen 7 das Ende des Langloches 8 als Anschlag erreicht
hat, dann bleibt die Antriebswelle 22 mit der Schnecke 18 stehen, und die Antriebswelle
21 fängt an, sich zu drehen. Auf dieser sitzt ein Kettenrad 25, welches die Drehbewegung
über eine Kette 28 auf ein zweites Kettenrad 26 auf der Hohlwelle 27 überträgt.
Die Hohlwelle 27 ist auf die volle Welle 29 aufgeschoben. Diese volle Welle 29 geht
von einer Fensterseite zur anderen durch, weil die auf ihr sitzenden Stellhebel
6, 6' paarweise angeordnet und nur von einer Kurbel abhängig sind. Das Kettenrad
26 nimmt die auf der Hohlwelle 27 sitzende Seiltrommel 30 mit, die je nach
Drehsinn ein über das Umlenkrad 31 gelegtes Seil 32 mitnimmt, welches den Jalousierahmen
5, 5' mit den Lamellen 4 trägt. Bei Nachlassen der Seilspannung bewegt sich der
Jalousierahmen 5, 5' unter seinem Eigengewicht abwärts.
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Beim Ausführungsbeispiel nach F i g. 5 hängt der herabgelassene Jalousierahmen
5 frei tragend an den beiden teleskopartigen Führungsschienen 23, 24, wobei
der obere Teil 23 mittels eines querbeweglichen Gelenkzapfens 33 am Stellhebel
6, 6' abgestützt ist und in Schräglage gehalten wird. Beim Beispiel nach F i g.
4 wird der Jalousierahmen 5 am unteren Anschlag auf den Führungsschienen 12 gehalten,
die im
Punkt 11 gegen die Schwenkarme 10,10' abgestützt sind und
vom Anlenkpunkt 13 bis zum Anlenkpunkt 11 durchlaufen.
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An dem vertikalen, zwischen zwei Fenstern verlaufenden Profilkörper
34 des Fassadenfachwerkes ist die Handkurbel 14 mit dem Kegelrad 15 gelagert. Auch
die von einer Fensterseite zur anderen durchgehende Welle 29, welche die Stellhebel
6, 6' trägt, und die auf die Welle 29 aufgeschobene Hohlwelle 27 mit dem Kettenrad
26 und der Seiltrommel 30 sind an diesem Profilkörper 34 gelagert.
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Bei voll ausgefahrener Sonnenschutzvorrichtung ist somit die Fläche
des Fensters 35 sowohl von oben als auch von vorn gegen einfallendes Sonnenlicht
geschützt. Das möglicherweise seitwärts einfallende Licht ist mit Rücksicht auf
den relativ steilen Anstellwinkel der ausgefahrenen Führungsschienen relativ zur
Fensterebene nur von untergeordneter Bedeutung. Es wird aber durch gleichzeitig
ausgefahrene Rahmen der unmittelbar benachbarten Fenster vollkommen abgeschirmt.