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DE19623917C2 - Glasgiebelmarkise - Google Patents

Glasgiebelmarkise

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DE19623917C2
DE19623917C2 DE1996123917 DE19623917A DE19623917C2 DE 19623917 C2 DE19623917 C2 DE 19623917C2 DE 1996123917 DE1996123917 DE 1996123917 DE 19623917 A DE19623917 A DE 19623917A DE 19623917 C2 DE19623917 C2 DE 19623917C2
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glass
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cloth
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    • E04F10/02Sunshades, e.g. Florentine blinds or jalousies; Outside screens; Awnings or baldachins of flexible canopy materials, e.g. canvas ; Baldachins
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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Building Awnings And Sunshades (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Glasgiebelmarkise als Sonnen-, Strahlungs-, Helligkeits- und Wärmeschutz für Glasgiebelflächen eines Gebäudes, wenigstens um­ fassend ein Markisentuch und zwei Gelenkarme, die das Markisentuch von einer Tuchwelle abrollend aufspannen, wobei die Gelenkarme ein, insbesondere an einem am Gebäude montierbaren Befestigungsprofil, befestigbares Ende und ein ausfahrbares Ende aufweisen, zwischen denen ein Ellbogengelenk angeordnet ist.
Im Bereich Beschattung von Gebäuden, Terrassen, Schaufenstern, Straßencafes usw. ist eine ganze Bandbreite von Möglichkeiten bekannt, um ein Zuviel an Son­ nenstrahlung und den damit verbundenen Nachteilen zu verhindern.
Weiterhin ist bekannt, daß Beschattungen innerhalb eines Raumes, z. B. Vorhänge, Jalousien, Rollos usw., zwar das weitere Vordringen der Strahlung reduzieren, aber kaum deren Wärmeproduktion, da die Strahlung bereits nahezu ungehindert durch die Glasscheiben ins Innere gedrungen ist und hier die Raumluft zwischen Fenster und Beschattungselement und so mittels Umluftthermik den gesamten In­ nenraum aufheizt.
Weitaus wirkungsvoller im Rückhaltevermögen von Strahlung und Wärme ist die Beschattung von außen, also bevor die Sonne das Glas erreicht und nach innen dringt.
Für die in Neubaugebieten immer häufiger zu sehenden Glasgiebel schicker Häuser sind die Möglichkeiten einer derartigen Beschattung stark eingeschränkt. Je größer Für die in Neubaugebieten immer häufiger zu sehenden Glasgiebel schicker Häu­ ser sind die Möglichkeiten einer derartigen Beschattung stark eingeschränkt. Je größer die zusammenhängende, zu beschattende Fläche eines Glasgiebels ist, de­ sto rarer, teurer und komplizierter werden die bisherigen technischen Lösungen der äußeren Beschattung.
Aus der DE 36 24 740 A1 ist beispielsweise eine Markise zur Beschattung von Flä­ chen bekannt. Hierzu werden mindestens zwei Führungsschienen parallel zur Aus­ fahrrichtung der Markise mit Querabstand am Gebäude befestigt, an welchen quer dazu gerichtete Tragrohre verschieblich angebracht sind, an denen das an der Grundkante der Verschattungsfläche mit seinem einen Ende festgelegte Markisen­ tuch in Abständen längs der Ausfahrrichtung befestigt ist. Durch die starr am Ge­ bäude befestigten Führungsschienen ist jedoch insbesondere auch bei eingezogener Beschattung die Sicht nicht unerheblich beeinträchtigt sowie eine Reinigung der Fensterscheiben erschwert.
Aus der DE 38 41 139 A1 ist eine weitere Sonnenschutzanlage für flächige Glasab­ deckungen, insbesondere für Wintergartendächer, bekannt, mit einer auf/von einer Tuchwelle auf und abrollbaren Tuchbahn, an deren einem Stirnende eine Ausfall­ stange befestigt ist, deren Enden in beiderseits der Tuchbahn angeordnete Längs­ schienen geführt sind, wobei die Längsschienen ganz oder teilweise zueinander konvergent verlaufen und die Ausfallstange in ihrer Länge entsprechend dem sich ändernden Schienenabstand verstellbar ausgebildet ist. Auch diese Lösung benötigt ein am Gebäude fest installiertes Schienenführungssystem. Dementsprechend kön­ nen nur Flächen bestimmter Form beschattet werden.
Schließlich ist aus der DE 89 02 395 U1 eine Giebelmarkise aus Gelenkarmen, Tuchwellen und Fallschienen zur Anbringung an Gebäudegiebeln bekannt, wobei die Giebelmarkise aus zwei Gelenkmarkisen besteht, von denen mindestens eine Giebelmarkise einen Antrieb aufweist und diese mittels einer Kupplung mit der an­ getriebenen Gelenkarmmarkise in Verbindung steht, wobei die Gelenkarmmarkisen entsprechend der Dachneigung einander in einem Winkel zugeordnet sind. Wegen ihrer vordachähnlichen Ausführung, sichert diese Lösung allerdings keine Beschat­ tung bei spitzwinkliger Sonneneinstrahlung, wie sie beispielsweise häufig schon in den frühen Nachmittagsstunden bei sich senkender Sonne auftritt.
Wer auf senkrechte Führungsschienen, Spanndrähte u. ä. als notwendiges Beiwerk von Rolladen- und Jalousiekonzepten verzichten will, die von außen als störender Fremdkörper das Bild des großen Dreieck- oder Trapezglasgiebels verunstalten und außerdem den Fensterputzer behindern, für den gibt es nichts im Fachhandel, was erstens funktionell, zweitens dauerhaft, drittens einfachst bedienbar, viertens wir­ kungsvoll von außen, fünftens formschön, sechstens technisch elegant und siebtens kostengünstig gegen Sonnenstrahlung und die damit verbundenen Nachteile schützt.
Die Größe dieser Marktlücke wird deutlich, wenn man in Neubaugebieten die Viel­ zahl der Häuser mit modernen Glasgiebeln wahrnimmt, an denen keine Beschat­ tungsmöglichkeit existiert.
Hiervon sind nicht nur diejenigen Glasgiebel betroffen, die beispielsweise wie in den Fig. 1 bis 3 dargestellt, Glasfeldaufteilungen mit entsprechender Rahmung aufweisen, bei denen senkrechte Konstruktionslinien weitgehend fehlen, sondern auch solche, wo, wie in den Fig. 4 und 5 dargestellt, nur eine großdimensionierte Scheibe in Dreiecks- oder Trapezform, gänzlich ohne Flächenaufteilung, vorliegt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Glasgiebelmarkise zu schaffen, mit der große, dreieckige und trapezförmige Sonneneinfallsflächen von mehreren Metern Breite und Höhe, deren Wärmeproduktion bei Sonneneinfall bestenfalls bzw. nur annähernd durch großdimensionierte, in der Anschaffung und im Betrieb teure Kli­ maanlagen kompensiert werden könnten, verdunkelt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Glasgiebelmarkise mit den Merk­ malen gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der unabhängigen Ansprüche.
Die Erfindung beruht im wesentlichen auf den nachstehenden Gedanken, wobei Aufbau und Funktion einer "normalen" Gelenkarmmarkise, wie sie beispielsweise in der DE 42 23 801 C1 beschrieben und im folgenden auch als Normalmarkise bezeichnet wird, einschließlich des technischen Systems der Gelenkarme zum Aus­ fahren, Spannen und Positionieren des Tuchs als bekannt vorausgesetzt werden:
  • - die herkömmliche (Zwei-)Gelenkarmmarkise für Terrassen- und Fensterbeschat­ tung nicht nur für das waagerechte oder schräg nach unten gerichtete (neigungsver­ stellbare) Ausfahren zu benutzen, sondern sie für eine Bewegung nahezu parallel zur Glasgiebelfläche einzusetzen; und
  • - die bekannte Anordnung und Kinematik der Gelenkarme so zu modifizieren, daß das durch sie auszufahrende, zu spannende und in (nahezu) senkrechter, oberer Po­ sition zu haltende Tuch nicht nur die herkömmliche Rechteckform (Ausfahrlänge x Tuchbreite) aufweisen kann, sondern daß das modifizierte System in der Lage ist, für alle symmetrischen, d. h. gleichschenkligen Dreieck- und Trapezformen moder­ ner Glasgiebel ausgeführt zu werden, deren Formen anzunehmen und sie zu be­ schatten.
Weitere Merkmale, Vorteile und Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung wer­ den in der folgenden Beschreibung anhand der Fig. 6 bis 13 beschrieben.
Zu berücksichtigen sind hierbei zwei Montagemöglichkeiten:
  • a) Bei Häusern 3 ohne bzw. mit minimalem Giebelvordach 13 bis ca. 30 cm ist es sinnvoll, die Glasgiebelmarkise 1 so anzuordnen, daß die Gelenkarme 5, 6 nach au­ ßen und das Tuch 4 der Glasgiebelfront 2 zugekehrt ist, wobei dann die Gelenkarme 5, 6 vom Rauminneren aus nicht sichtbar sind (siehe Fig. 6).
  • b) Bei Häusern 3 mit einem Giebelvordach 13 ab ca. 30 cm erscheint es sinnvoll, die Glasgiebelmarkise 1 so anzuordnen, daß die Gelenkarme 5, 6 zwischen dem auszu­ fahrenden Tuch 4 und der Glasfront 2, also von außen nicht sichtbar, angeordnet sind. Hierbei ist das Dickenmaß der Störkontur der Gelenkarmkinematik zu berück­ sichtigen, die in Abhängigkeit ihrer Ausführungen einen definierten Mindestabstand zwischen Tuch 4 und Glasfront 2 erforderlich macht (siehe Fig. 7).
Blickt man von oben auf eine ausgefahrene "normale" (Zwei-)Gelenkarmmarkise 17, dann erkennt man eine Anordnung der Gelenkarme 18, 19 entsprechend Fig. 8.
Die Gelenkarme 18, 19 sind hierbei ziemlich weit außen montiert; die Ellbogen der Gelenkarme 18, 19 zeigen nach innen. Ihr seitlicher Abstand voneinander muß hier­ bei mindestens so groß sein, daß sich die Ellbogengelenke im eingefahrenen Zu­ stand der Normalmarkise 17 nicht berühren.
Möchte man aus dieser Normalmarkise 17 mit rechteckigem Tuch 16 eine Glasgie­ belmarkise 1 mit Trapez- oder Dreiecktuch 4 machen, dann ist diese kinematische Anordnung ungeeignet, da die äußeren Gelenkarme 18, 19 über den Trapeztuchbe­ reich (gestrichelte Linie) und über den Dreiecktuchbereich (strichpunktierte Linie) hinausragen, was dazu führen würde, daß sie von unten an den Dachvorsprung 13 stoßen oder bei fehlendem Dachvorsprung über das Dach seitlich hinausragen (siehe Beschreibung unter dem folgenden Punkt E.).
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sehen deshalb vor:
  • A) zwei Gelenkarme 5, 6 gegenüber denen einer Normalmarkise 17 lagemäßig mit­ einander vertauscht anzuordnen, so daß deren Ellenbogengelenke 7 nach außen zei­ gen (siehe Fig. 9);
  • B) keinen Volant am äußeren Tuchhalteelement 10 (z. B. Profilrohr) vorzusehen, da er bei der Glasgiebelmarkise 1 weder erforderlich noch sinnvoll ist;
  • C) die Gelenkarme 5, 6 soweit auf dem Vierkantbefestigungsrohr 9 zur Mitte hin verschieben, wie es die kürzere Trapezseite maßlich vorgibt und das äußere Befesti­ gungselement 10 für das Tuch (z. B. Alu-Profilrohr) entsprechend kurz auszubilden (siehe Fig. 9);
  • D) die Gelenkarme 5, 6 ganz bis zur Mitte verlagern, wenn ein Dreiecktuch gefor­ dert wird und das äußere Befestigungselement 10 für das Tuch entsprechend auf Mindestmaß reduzieren (siehe Fig. 10);
  • E) gegebenenfalls die äußeren Lagerstellen 5b, 6b beider Gelenkarme 5, 6 in einem Drehpunkt 11 vereinigen und dadurch das äußere Halteelement 10 für das Tuch 4 (Alu-Profil) gänzlich überflüssig machen (siehe Fig. 11).
Nur durch die Punkte A. bis E. ist sicherzustellen, daß die Gelenkarme 5, 6 in jeder Ausfahrposition immer innerhalb der Tuchaußenkontur verbleiben. Diese Forderung resultiert nicht nur aus optischen, sicherheitstechnischen und Akzeptanzgründen, sondern bei der Montage einer Glasgiebelmarkise innerhalb eines Dachvorsprungs 13 soll das Tuch 4 möglichst nah an den Dachvorsprung 13 heranreichen, um den Glasgiebel 2 möglichst dicht zu beschatten. Wenn hierbei die Gelenkarme 5, 6 über die Tuchkontur hinausragen würden, dann würden sie beim (nahezu) senkrechten Ausfahren nach oben mit der Dachkonstruktion kollidieren oder bei nicht vorhande­ nen Dachvorsprung 13 über das Dach seitlich hinausfahren.
Eine Wandmontage bzw. die Anbringung auf dem Vierkantbefestigungsrohr 9 er­ folgt dergestalt, daß die Gelenkarme 5, 6 nicht nach außen bzw. schräg nach unten (wie bei einer Terrassenbeschattung) sondern (nahezu) senkrecht nach oben fahren und das Tuch 4 damit unmittelbar vor den Glasgiebel 2 führen, spannen und posi­ tionieren.
Sowohl die Quersteifigkeit des Tuchs 4 als auch die üblichen Gelenkarmvorspan­ nungen sind dabei ausreichend, um die geradlinige Bewegung für das rechtwinklig zur Tuchwellenachse ausfahrende Tuch 4 - wie bei einer Normalmarikse 17 - zu gewährleisten und in der gewünschten Position zu halten.
Die Neigungsverstellung, die in einer Normalmarikse 17 enthalten ist, kann bei der senkrechten Anordnung der Glasgiebelmarkise 1 gänzlich eingespart werden.
Sollte sich unterhalb des Glasgiebels 2 eine Terrasse und/oder ein Fenster oder eine Fensterfront befinden, die ebenfalls zu beschatten sind, so bietet die Glasgiebelmar­ kise 1 gleichzeitig die Möglichkeit, auf dem entsprechenden steifen Vierkantbefesti­ gungsrohr 9 zusätzlich die Gelenkarme 18, 19 für eine weitere, nach außen ausfah­ rende Normalmarkise 17 aufzunehmen, so daß eine in den Fig. 12 und 13 darge­ stellte Sonderanordnung von "Zwei in Einer" entsteht, bei der folgenden wesentli­ chen Baugruppen der zweiten Markise eingespart werden können:
  • a) Vierkantbefestigungsrohr 9;
  • b) Wandbefestigung 12;
  • c) Tuchwelle 8;
  • d) Tuchwellenlagerung;
  • e) manueller oder elektrischer Antrieb;
  • f) Wind- und Sonnenwächter;
  • g) Neigungsverstellung;
  • h) Regen- und Schmutzabdeckhaube.
Aus Fig. 12 wird weiterhin deutlich, daß bei dieser, durch die Glasgiebelmarkise 1 ermöglichte, besondere Markisenpaarung, beide Tuche 4, 16 auf einer Welle 8 auf- und abgewickelt werden, und daß man praktisch den überwiegenden technischen Aufwand zweier separater Markisen 1, 17 nur einmal (zum Teil entsprechend ver­ stärkt) benötigt.
Dadurch wird die Beschattung des gesamten Hausgiebels einschließlich Erd- und Obergeschoß sowie vorgelagerter Terrasse besonders preisgünstig, technisch elegant und "aus einem Guß" (dasselbe Tuchmuster, dieselbe Technik).
Die Erfindung eignet sich insbesondere für eine gemeinsame Montage einer Glas­ giebelmarkise 1 und einer Normalmarkise 17 zur gleichzeitigen Beschattung
  • a) einer Terrasse;
  • b) eines Fensterbereichs im Erdgeschoß; und
  • c) des darüber angeordneten Glasgiebels,
wodurch eine besondere Markisenkombination ermöglicht wird, bei der entgegen zweifacher Montageaufwendungen enorme Kosteneinsparungen hinsichtlich Mate­ rial und Zeit sowie Einsparungen hinsichtlich ganzer Baugruppen und des Platzbe­ darfs zu erzielen sind.
Bezugszeichenliste
1
Glasgiebelmarkise
2
Glasgiebelfläche
3
Gebäude
4
Markisentuch
5
,
6
Gelenkarme der Glasgiebelmarkise
1
5
a,
6
a befestigbare Enden der Gelenkarme
5
,
6
5
b,
6
b ausfahrbare Enden der Gelenkarme
5
,
6
7
Ellbogengelenk der Gelenkarme
5
,
6
8
Tuchwelle
9
Vierkantbefestigungsprofilrohr
10
Tuchhalteelement
11
Kuppelpunkt
12
Wandhalter
13
Vordach
14
Volant
15
Hauswand
16
Terrassentuch
17
Normalmarkise
18
,
19
Gelenkarme der Normalmarkise
17

Claims (17)

1. Glasgiebelmarkise (1) als Sonnen-, Strahlungs-, Helligkeits- und Wärmeschutz für Glasgiebelflächen (2) eines Gebäudes (3), wenigstens umfassend ein Marki­ sentuch (4) und zwei Gelenkarme (5, 6), die das Markisentuch (4) von einer Tuchwelle (8) abrollend aufspannen, wobei die Gelenkarme (5, 6) ein, insbe­ sondere an einem am Gebäude (3) montierbares Befestigungsprofil (9), befe­ stigbares Ende (5a, 6a) und ein ausfahrbares Ende (5b, 6b) aufweisen, zwischen denen ein Ellbogengelenk (7) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasgiebelmarkise (1) nahezu parallel zur Glasgiebelfläche (2) eines Gebäudes (3) nach oben ausfahrbar ist.
2. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mar­ kisentuch (4) die Form eines Trapezes aufweist, wobei die kürzere der beiden parallelen Trapezseiten der freie Rand des Markisentuches (4) ist.
3. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das tra­ pezförmige Markisentuch (4) an einem mittels der Gelenkarme (5, 6,) ausfahr­ baren Tuchhalteelement (10), beispielsweise einem Aluminiumprofil, welches in etwa die Länge der kürzeren der beiden parallelen Trapezseiten aufweist, ge­ haltert ist.
4. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mar­ kisentuch (4) die Form eines Dreiecks mit nach oben gerichteter Spitze auf­ weist.
5. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das dreieckförmige Markisentuch (4) an einem mittels der Gelenkarme (5, 6) ausfahrbaren Tuchhalteelement (10), beispielsweise einem Aluminiumprofil, welches so kurz bzw. schmal ist, daß es gerade noch die Befestigungspunkte der soweit wie möglich zusammgeschobenen, ausfahrbaren Enden (5b, 6b) der beiden Gelenkarme (5, 6,) und die Spitze des Markisentuchs (4) auf­ nimmt, gehaltert ist.
6. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ausfahrbaren Enden (5b, 6b) der Gelenkarme (5, 6) einen gemeinsamen äu­ ßeren Kuppelpunkt (11) bzw. Drehpunkt aufweisen, an dem auch die Spitze des dreieckförmigen Markisentuchs (4) gehaltert ist.
7. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Seitenränder des Markisentuchs (4) bezüglich der Achse der Tuchwelle (8) jeweils einen nahezu gleichen Neigungswinkel aufweisen.
8. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ellbogengelenke (7) der Gelenkarme (5, 6) dergestalt aus­ gebildet sind, daß sie sich beim Einfahren der Glasgiebelmarkise (1) vonein­ ander weg bewegen.
9. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die am Befestigungsprofil (9) befestigten Enden (5a, 6a) der Gelenkarme (5, 6) auf dem Befestigungsprofil (9), welches im wesentlichen der Länge der Tuchwelle (8) entspricht, nahezu bis zur Mitte des Befesti­ gungsprofils (9) zusammengeschoben und hier befestigt sind.
10. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den auf dem Befestigungsprofil (9) befestigten Enden (5a, 6a) der Gelenkarme (5, 6) in etwa der Länge des Tuchhalteelements (10) bzw. des Kuppelpunktes (11) entspricht.
11. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gelenkarme (5, 6) und das Markisentuch (4) in Relation zur Glasgiebelwand (2) und zur Sonne in der Reihenfolge: Sonne, Marki­ sentuch (4), Gelenkarme (5, 6), Glasgiebel (2) angeordnet sind.
12. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gelenkarme (5, 6,) und das Markisentuch (4) in Relation zur Glasgiebelwand (2) und zur Sonne in der Reihenfolge: Sonne, Ge­ lenkarme (5, 6), Markisentuch (4), Glasgiebel (2) angeordnet sind.
13. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine manuell bedienbare oder durch die beginnende Ausfahr­ bewegung zwangsläufig mechanisch betätigte, über die gesamte Breite der Glasgiebelmarkise (1) reichende Regen- und Schmutzabdeckhaube um eine Längsachse drehend bzw. schwenkend angeordnet ist, die nach dem Weg­ schwenken den nach oben gerichteten Weg der Gelenkarme (5, 6) ein­ schließlich des Markisentuchs (4) freigibt, und die beim Einziehen der Glas­ giebelmarkise (1) wieder schützend über diese, zwangsgesteuert bzw. manu­ ell, schwenkbar ist.
14. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Regen- und Schmutzabdeckhaube elektromotorisch betreibbar so ausgebildet ist, daß sich nach dem Startimpuls zunächst die Regen- und Schmutzab­ deckhaube elektromotorisch aus dem Bewegungsbereich der Gelenkarme (5, 6) und des Markisentuchs (4) entfernt und erst danach die eigentliche Bewe­ gung der Gelenkarme (5, 6) zum Ausfahren, Spannen und Positionieren des Markisentuchs (4) vor den Glasgiebel (2) erfolgt, wobei ein Einfahren in ent­ sprechend umgekehrter Reihenfolge erfolgt.
15. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, welche mit einer waagerecht oder schräg nach unten gerichteten Normalmarkise (17) für Terrassen- oder Fensterbeschattung auf einem gemeinsamen Tragrohr montiert ist.
16. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragrohr als ein Befestigungsprofil dergestalt ausgebildet ist, daß zusätzli­ che Gelenkarme (18, 19) für die Normalmarkise (17) aufnehmbar sind.
17. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Markisentuch (4) der Glasgiebelmarkise (1) und das Terrassentuch (16) der Normalmarkise (17) auf einer gemeinsamen Welle (8) auf- und abwickelbar sind.
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