DE19623917C2 - Glasgiebelmarkise - Google Patents
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- E04F10/00—Sunshades, e.g. Florentine blinds or jalousies; Outside screens; Awnings or baldachins
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Glasgiebelmarkise als Sonnen-, Strahlungs-,
Helligkeits- und Wärmeschutz für Glasgiebelflächen eines Gebäudes, wenigstens um
fassend ein Markisentuch und zwei Gelenkarme, die das Markisentuch von einer
Tuchwelle abrollend aufspannen, wobei die Gelenkarme ein, insbesondere an einem am
Gebäude montierbaren Befestigungsprofil, befestigbares Ende und ein ausfahrbares
Ende aufweisen, zwischen denen ein Ellbogengelenk angeordnet ist.
Im Bereich Beschattung von Gebäuden, Terrassen, Schaufenstern, Straßencafes
usw. ist eine ganze Bandbreite von Möglichkeiten bekannt, um ein Zuviel an Son
nenstrahlung und den damit verbundenen Nachteilen zu verhindern.
Weiterhin ist bekannt, daß Beschattungen innerhalb eines Raumes, z. B. Vorhänge,
Jalousien, Rollos usw., zwar das weitere Vordringen der Strahlung reduzieren,
aber kaum deren Wärmeproduktion, da die Strahlung bereits nahezu ungehindert
durch die Glasscheiben ins Innere gedrungen ist und hier die Raumluft zwischen
Fenster und Beschattungselement und so mittels Umluftthermik den gesamten In
nenraum aufheizt.
Weitaus wirkungsvoller im Rückhaltevermögen von Strahlung und Wärme ist die
Beschattung von außen, also bevor die Sonne das Glas erreicht und nach innen
dringt.
Für die in Neubaugebieten immer häufiger zu sehenden Glasgiebel schicker Häuser
sind die Möglichkeiten einer derartigen Beschattung stark eingeschränkt. Je größer
Für die in Neubaugebieten immer häufiger zu sehenden Glasgiebel schicker Häu
ser sind die Möglichkeiten einer derartigen Beschattung stark eingeschränkt. Je
größer die zusammenhängende, zu beschattende Fläche eines Glasgiebels ist, de
sto rarer, teurer und komplizierter werden die bisherigen technischen Lösungen
der äußeren Beschattung.
Aus der DE 36 24 740 A1 ist beispielsweise eine Markise zur Beschattung von Flä
chen bekannt. Hierzu werden mindestens zwei Führungsschienen parallel zur Aus
fahrrichtung der Markise mit Querabstand am Gebäude befestigt, an welchen quer
dazu gerichtete Tragrohre verschieblich angebracht sind, an denen das an der
Grundkante der Verschattungsfläche mit seinem einen Ende festgelegte Markisen
tuch in Abständen längs der Ausfahrrichtung befestigt ist. Durch die starr am Ge
bäude befestigten Führungsschienen ist jedoch insbesondere auch bei eingezogener
Beschattung die Sicht nicht unerheblich beeinträchtigt sowie eine Reinigung der
Fensterscheiben erschwert.
Aus der DE 38 41 139 A1 ist eine weitere Sonnenschutzanlage für flächige Glasab
deckungen, insbesondere für Wintergartendächer, bekannt, mit einer auf/von einer
Tuchwelle auf und abrollbaren Tuchbahn, an deren einem Stirnende eine Ausfall
stange befestigt ist, deren Enden in beiderseits der Tuchbahn angeordnete Längs
schienen geführt sind, wobei die Längsschienen ganz oder teilweise zueinander
konvergent verlaufen und die Ausfallstange in ihrer Länge entsprechend dem sich
ändernden Schienenabstand verstellbar ausgebildet ist. Auch diese Lösung benötigt
ein am Gebäude fest installiertes Schienenführungssystem. Dementsprechend kön
nen nur Flächen bestimmter Form beschattet werden.
Schließlich ist aus der DE 89 02 395 U1 eine Giebelmarkise aus Gelenkarmen,
Tuchwellen und Fallschienen zur Anbringung an Gebäudegiebeln bekannt, wobei
die Giebelmarkise aus zwei Gelenkmarkisen besteht, von denen mindestens eine
Giebelmarkise einen Antrieb aufweist und diese mittels einer Kupplung mit der an
getriebenen Gelenkarmmarkise in Verbindung steht, wobei die Gelenkarmmarkisen
entsprechend der Dachneigung einander in einem Winkel zugeordnet sind. Wegen
ihrer vordachähnlichen Ausführung, sichert diese Lösung allerdings keine Beschat
tung bei spitzwinkliger Sonneneinstrahlung, wie sie beispielsweise häufig schon in
den frühen Nachmittagsstunden bei sich senkender Sonne auftritt.
Wer auf senkrechte Führungsschienen, Spanndrähte u. ä. als notwendiges Beiwerk
von Rolladen- und Jalousiekonzepten verzichten will, die von außen als störender
Fremdkörper das Bild des großen Dreieck- oder Trapezglasgiebels verunstalten und
außerdem den Fensterputzer behindern, für den gibt es nichts im Fachhandel, was
erstens funktionell, zweitens dauerhaft, drittens einfachst bedienbar, viertens wir
kungsvoll von außen, fünftens formschön, sechstens technisch elegant und siebtens
kostengünstig gegen Sonnenstrahlung und die damit verbundenen Nachteile schützt.
Die Größe dieser Marktlücke wird deutlich, wenn man in Neubaugebieten die Viel
zahl der Häuser mit modernen Glasgiebeln wahrnimmt, an denen keine Beschat
tungsmöglichkeit existiert.
Hiervon sind nicht nur diejenigen Glasgiebel betroffen, die beispielsweise wie in
den Fig. 1 bis 3 dargestellt, Glasfeldaufteilungen mit entsprechender Rahmung
aufweisen, bei denen senkrechte Konstruktionslinien weitgehend fehlen, sondern
auch solche, wo, wie in den Fig. 4 und 5 dargestellt, nur eine großdimensionierte
Scheibe in Dreiecks- oder Trapezform, gänzlich ohne Flächenaufteilung, vorliegt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Glasgiebelmarkise zu schaffen, mit der
große, dreieckige und trapezförmige Sonneneinfallsflächen von mehreren Metern
Breite und Höhe, deren Wärmeproduktion bei Sonneneinfall bestenfalls bzw. nur
annähernd durch großdimensionierte, in der Anschaffung und im Betrieb teure Kli
maanlagen kompensiert werden könnten, verdunkelt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Glasgiebelmarkise mit den Merk
malen gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen
sind Gegenstand der unabhängigen Ansprüche.
Die Erfindung beruht im wesentlichen auf den nachstehenden Gedanken, wobei
Aufbau und Funktion einer "normalen" Gelenkarmmarkise, wie sie beispielsweise
in der DE 42 23 801 C1 beschrieben und im folgenden auch als Normalmarkise
bezeichnet wird, einschließlich des technischen Systems der Gelenkarme zum Aus
fahren, Spannen und Positionieren des Tuchs als bekannt vorausgesetzt werden:
- - die herkömmliche (Zwei-)Gelenkarmmarkise für Terrassen- und Fensterbeschat tung nicht nur für das waagerechte oder schräg nach unten gerichtete (neigungsver stellbare) Ausfahren zu benutzen, sondern sie für eine Bewegung nahezu parallel zur Glasgiebelfläche einzusetzen; und
- - die bekannte Anordnung und Kinematik der Gelenkarme so zu modifizieren, daß das durch sie auszufahrende, zu spannende und in (nahezu) senkrechter, oberer Po sition zu haltende Tuch nicht nur die herkömmliche Rechteckform (Ausfahrlänge x Tuchbreite) aufweisen kann, sondern daß das modifizierte System in der Lage ist, für alle symmetrischen, d. h. gleichschenkligen Dreieck- und Trapezformen moder ner Glasgiebel ausgeführt zu werden, deren Formen anzunehmen und sie zu be schatten.
Weitere Merkmale, Vorteile und Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung wer
den in der folgenden Beschreibung anhand der Fig. 6 bis 13 beschrieben.
Zu berücksichtigen sind hierbei zwei Montagemöglichkeiten:
- a) Bei Häusern 3 ohne bzw. mit minimalem Giebelvordach 13 bis ca. 30 cm ist es sinnvoll, die Glasgiebelmarkise 1 so anzuordnen, daß die Gelenkarme 5, 6 nach au ßen und das Tuch 4 der Glasgiebelfront 2 zugekehrt ist, wobei dann die Gelenkarme 5, 6 vom Rauminneren aus nicht sichtbar sind (siehe Fig. 6).
- b) Bei Häusern 3 mit einem Giebelvordach 13 ab ca. 30 cm erscheint es sinnvoll, die Glasgiebelmarkise 1 so anzuordnen, daß die Gelenkarme 5, 6 zwischen dem auszu fahrenden Tuch 4 und der Glasfront 2, also von außen nicht sichtbar, angeordnet sind. Hierbei ist das Dickenmaß der Störkontur der Gelenkarmkinematik zu berück sichtigen, die in Abhängigkeit ihrer Ausführungen einen definierten Mindestabstand zwischen Tuch 4 und Glasfront 2 erforderlich macht (siehe Fig. 7).
Blickt man von oben auf eine ausgefahrene "normale" (Zwei-)Gelenkarmmarkise
17, dann erkennt man eine Anordnung der Gelenkarme 18, 19 entsprechend Fig. 8.
Die Gelenkarme 18, 19 sind hierbei ziemlich weit außen montiert; die Ellbogen der
Gelenkarme 18, 19 zeigen nach innen. Ihr seitlicher Abstand voneinander muß hier
bei mindestens so groß sein, daß sich die Ellbogengelenke im eingefahrenen Zu
stand der Normalmarkise 17 nicht berühren.
Möchte man aus dieser Normalmarkise 17 mit rechteckigem Tuch 16 eine Glasgie
belmarkise 1 mit Trapez- oder Dreiecktuch 4 machen, dann ist diese kinematische
Anordnung ungeeignet, da die äußeren Gelenkarme 18, 19 über den Trapeztuchbe
reich (gestrichelte Linie) und über den Dreiecktuchbereich (strichpunktierte Linie)
hinausragen, was dazu führen würde, daß sie von unten an den Dachvorsprung 13
stoßen oder bei fehlendem Dachvorsprung über das Dach seitlich hinausragen (siehe
Beschreibung unter dem folgenden Punkt E.).
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sehen deshalb vor:
- A) zwei Gelenkarme 5, 6 gegenüber denen einer Normalmarkise 17 lagemäßig mit einander vertauscht anzuordnen, so daß deren Ellenbogengelenke 7 nach außen zei gen (siehe Fig. 9);
- B) keinen Volant am äußeren Tuchhalteelement 10 (z. B. Profilrohr) vorzusehen, da er bei der Glasgiebelmarkise 1 weder erforderlich noch sinnvoll ist;
- C) die Gelenkarme 5, 6 soweit auf dem Vierkantbefestigungsrohr 9 zur Mitte hin verschieben, wie es die kürzere Trapezseite maßlich vorgibt und das äußere Befesti gungselement 10 für das Tuch (z. B. Alu-Profilrohr) entsprechend kurz auszubilden (siehe Fig. 9);
- D) die Gelenkarme 5, 6 ganz bis zur Mitte verlagern, wenn ein Dreiecktuch gefor dert wird und das äußere Befestigungselement 10 für das Tuch entsprechend auf Mindestmaß reduzieren (siehe Fig. 10);
- E) gegebenenfalls die äußeren Lagerstellen 5b, 6b beider Gelenkarme 5, 6 in einem Drehpunkt 11 vereinigen und dadurch das äußere Halteelement 10 für das Tuch 4 (Alu-Profil) gänzlich überflüssig machen (siehe Fig. 11).
Nur durch die Punkte A. bis E. ist sicherzustellen, daß die Gelenkarme 5, 6 in jeder
Ausfahrposition immer innerhalb der Tuchaußenkontur verbleiben. Diese Forderung
resultiert nicht nur aus optischen, sicherheitstechnischen und Akzeptanzgründen,
sondern bei der Montage einer Glasgiebelmarkise innerhalb eines Dachvorsprungs
13 soll das Tuch 4 möglichst nah an den Dachvorsprung 13 heranreichen, um den
Glasgiebel 2 möglichst dicht zu beschatten. Wenn hierbei die Gelenkarme 5, 6 über
die Tuchkontur hinausragen würden, dann würden sie beim (nahezu) senkrechten
Ausfahren nach oben mit der Dachkonstruktion kollidieren oder bei nicht vorhande
nen Dachvorsprung 13 über das Dach seitlich hinausfahren.
Eine Wandmontage bzw. die Anbringung auf dem Vierkantbefestigungsrohr 9 er
folgt dergestalt, daß die Gelenkarme 5, 6 nicht nach außen bzw. schräg nach unten
(wie bei einer Terrassenbeschattung) sondern (nahezu) senkrecht nach oben fahren
und das Tuch 4 damit unmittelbar vor den Glasgiebel 2 führen, spannen und posi
tionieren.
Sowohl die Quersteifigkeit des Tuchs 4 als auch die üblichen Gelenkarmvorspan
nungen sind dabei ausreichend, um die geradlinige Bewegung für das rechtwinklig
zur Tuchwellenachse ausfahrende Tuch 4 - wie bei einer Normalmarikse 17 - zu
gewährleisten und in der gewünschten Position zu halten.
Die Neigungsverstellung, die in einer Normalmarikse 17 enthalten ist, kann bei der
senkrechten Anordnung der Glasgiebelmarkise 1 gänzlich eingespart werden.
Sollte sich unterhalb des Glasgiebels 2 eine Terrasse und/oder ein Fenster oder eine
Fensterfront befinden, die ebenfalls zu beschatten sind, so bietet die Glasgiebelmar
kise 1 gleichzeitig die Möglichkeit, auf dem entsprechenden steifen Vierkantbefesti
gungsrohr 9 zusätzlich die Gelenkarme 18, 19 für eine weitere, nach außen ausfah
rende Normalmarkise 17 aufzunehmen, so daß eine in den Fig. 12 und 13 darge
stellte Sonderanordnung von "Zwei in Einer" entsteht, bei der folgenden wesentli
chen Baugruppen der zweiten Markise eingespart werden können:
- a) Vierkantbefestigungsrohr 9;
- b) Wandbefestigung 12;
- c) Tuchwelle 8;
- d) Tuchwellenlagerung;
- e) manueller oder elektrischer Antrieb;
- f) Wind- und Sonnenwächter;
- g) Neigungsverstellung;
- h) Regen- und Schmutzabdeckhaube.
Aus Fig. 12 wird weiterhin deutlich, daß bei dieser, durch die Glasgiebelmarkise 1
ermöglichte, besondere Markisenpaarung, beide Tuche 4, 16 auf einer Welle 8 auf-
und abgewickelt werden, und daß man praktisch den überwiegenden technischen
Aufwand zweier separater Markisen 1, 17 nur einmal (zum Teil entsprechend ver
stärkt) benötigt.
Dadurch wird die Beschattung des gesamten Hausgiebels einschließlich Erd- und
Obergeschoß sowie vorgelagerter Terrasse besonders preisgünstig, technisch elegant
und "aus einem Guß" (dasselbe Tuchmuster, dieselbe Technik).
Die Erfindung eignet sich insbesondere für eine gemeinsame Montage einer Glas
giebelmarkise 1 und einer Normalmarkise 17 zur gleichzeitigen Beschattung
- a) einer Terrasse;
- b) eines Fensterbereichs im Erdgeschoß; und
- c) des darüber angeordneten Glasgiebels,
wodurch eine besondere Markisenkombination ermöglicht wird, bei der entgegen
zweifacher Montageaufwendungen enorme Kosteneinsparungen hinsichtlich Mate
rial und Zeit sowie Einsparungen hinsichtlich ganzer Baugruppen und des Platzbe
darfs zu erzielen sind.
1
Glasgiebelmarkise
2
Glasgiebelfläche
3
Gebäude
4
Markisentuch
5
,
6
Gelenkarme der Glasgiebelmarkise
1
5
a,
6
a befestigbare Enden der Gelenkarme
5
,
6
5
b,
6
b ausfahrbare Enden der Gelenkarme
5
,
6
7
Ellbogengelenk der Gelenkarme
5
,
6
8
Tuchwelle
9
Vierkantbefestigungsprofilrohr
10
Tuchhalteelement
11
Kuppelpunkt
12
Wandhalter
13
Vordach
14
Volant
15
Hauswand
16
Terrassentuch
17
Normalmarkise
18
,
19
Gelenkarme der Normalmarkise
17
Claims (17)
1. Glasgiebelmarkise (1) als Sonnen-, Strahlungs-, Helligkeits- und Wärmeschutz
für Glasgiebelflächen (2) eines Gebäudes (3), wenigstens umfassend ein Marki
sentuch (4) und zwei Gelenkarme (5, 6), die das Markisentuch (4) von einer
Tuchwelle (8) abrollend aufspannen, wobei die Gelenkarme (5, 6) ein, insbe
sondere an einem am Gebäude (3) montierbares Befestigungsprofil (9), befe
stigbares Ende (5a, 6a) und ein ausfahrbares Ende (5b, 6b) aufweisen, zwischen
denen ein Ellbogengelenk (7) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Glasgiebelmarkise (1) nahezu parallel zur Glasgiebelfläche (2) eines Gebäudes
(3) nach oben ausfahrbar ist.
2. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mar
kisentuch (4) die Form eines Trapezes aufweist, wobei die kürzere der beiden
parallelen Trapezseiten der freie Rand des Markisentuches (4) ist.
3. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das tra
pezförmige Markisentuch (4) an einem mittels der Gelenkarme (5, 6,) ausfahr
baren Tuchhalteelement (10), beispielsweise einem Aluminiumprofil, welches in
etwa die Länge der kürzeren der beiden parallelen Trapezseiten aufweist, ge
haltert ist.
4. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mar
kisentuch (4) die Form eines Dreiecks mit nach oben gerichteter Spitze auf
weist.
5. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
dreieckförmige Markisentuch (4) an einem mittels der Gelenkarme (5, 6)
ausfahrbaren Tuchhalteelement (10), beispielsweise einem Aluminiumprofil,
welches so kurz bzw. schmal ist, daß es gerade noch die Befestigungspunkte
der soweit wie möglich zusammgeschobenen, ausfahrbaren Enden (5b, 6b)
der beiden Gelenkarme (5, 6,) und die Spitze des Markisentuchs (4) auf
nimmt, gehaltert ist.
6. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
ausfahrbaren Enden (5b, 6b) der Gelenkarme (5, 6) einen gemeinsamen äu
ßeren Kuppelpunkt (11) bzw. Drehpunkt aufweisen, an dem auch die Spitze
des dreieckförmigen Markisentuchs (4) gehaltert ist.
7. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Seitenränder des Markisentuchs (4) bezüglich der Achse
der Tuchwelle (8) jeweils einen nahezu gleichen Neigungswinkel aufweisen.
8. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Ellbogengelenke (7) der Gelenkarme (5, 6) dergestalt aus
gebildet sind, daß sie sich beim Einfahren der Glasgiebelmarkise (1) vonein
ander weg bewegen.
9. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die am Befestigungsprofil (9) befestigten Enden (5a, 6a) der
Gelenkarme (5, 6) auf dem Befestigungsprofil (9), welches im wesentlichen
der Länge der Tuchwelle (8) entspricht, nahezu bis zur Mitte des Befesti
gungsprofils (9) zusammengeschoben und hier befestigt sind.
10. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand zwischen den auf dem Befestigungsprofil (9) befestigten Enden (5a,
6a) der Gelenkarme (5, 6) in etwa der Länge des Tuchhalteelements (10)
bzw. des Kuppelpunktes (11) entspricht.
11. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Gelenkarme (5, 6) und das Markisentuch (4) in Relation
zur Glasgiebelwand (2) und zur Sonne in der Reihenfolge: Sonne, Marki
sentuch (4), Gelenkarme (5, 6), Glasgiebel (2) angeordnet sind.
12. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Gelenkarme (5, 6,) und das Markisentuch (4) in Relation
zur Glasgiebelwand (2) und zur Sonne in der Reihenfolge: Sonne, Ge
lenkarme (5, 6), Markisentuch (4), Glasgiebel (2) angeordnet sind.
13. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine manuell bedienbare oder durch die beginnende Ausfahr
bewegung zwangsläufig mechanisch betätigte, über die gesamte Breite der
Glasgiebelmarkise (1) reichende Regen- und Schmutzabdeckhaube um eine
Längsachse drehend bzw. schwenkend angeordnet ist, die nach dem Weg
schwenken den nach oben gerichteten Weg der Gelenkarme (5, 6) ein
schließlich des Markisentuchs (4) freigibt, und die beim Einziehen der Glas
giebelmarkise (1) wieder schützend über diese, zwangsgesteuert bzw. manu
ell, schwenkbar ist.
14. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Regen- und Schmutzabdeckhaube elektromotorisch betreibbar so ausgebildet
ist, daß sich nach dem Startimpuls zunächst die Regen- und Schmutzab
deckhaube elektromotorisch aus dem Bewegungsbereich der Gelenkarme (5,
6) und des Markisentuchs (4) entfernt und erst danach die eigentliche Bewe
gung der Gelenkarme (5, 6) zum Ausfahren, Spannen und Positionieren des
Markisentuchs (4) vor den Glasgiebel (2) erfolgt, wobei ein Einfahren in ent
sprechend umgekehrter Reihenfolge erfolgt.
15. Glasgiebelmarkise (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, welche mit
einer waagerecht oder schräg nach unten gerichteten Normalmarkise (17)
für Terrassen- oder Fensterbeschattung auf einem gemeinsamen Tragrohr
montiert ist.
16. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das
Tragrohr als ein Befestigungsprofil dergestalt ausgebildet ist, daß zusätzli
che Gelenkarme (18, 19) für die Normalmarkise (17) aufnehmbar sind.
17. Glasgiebelmarkise (1) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet,
daß das Markisentuch (4) der Glasgiebelmarkise (1) und das Terrassentuch
(16) der Normalmarkise (17) auf einer gemeinsamen Welle (8) auf- und
abwickelbar sind.
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| DE3624740A1 (de) * | 1986-07-22 | 1988-02-04 | Warema Renkhoff Gmbh & Co Kg | Markise |
| DE3841139A1 (de) * | 1988-12-07 | 1990-06-13 | Merkel Gmbh & Co | Sonnenschutzanlage fuer flaechige glasabdeckungen, insbesondere wintergartendaecher |
| DE8902395U1 (de) * | 1989-03-01 | 1989-04-27 | Losberger Gmbh & Co Kg, 7100 Heilbronn | Giebelmarkise |
| DE4223801C1 (de) * | 1992-07-20 | 1993-11-25 | Stahl System Technik Gmbh | Gelenkarmmarkise |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19623917A1 (de) | 1997-11-13 |
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