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Großrohrpoststation mit einer in das Fahrrohr eingefügten Schleusenkammer
Bei Großrohrpostanlagen müssen mit Rücksicht auf die Größe und auf das Gewicht der
Großrohrpostbüchsen besondere Maßnahmen bei den Stationen getroffen werden, um einerseits
einen fortlaufenden Betrieb und andererseits eine einfache Be- und Entladung der
Großrohrpostbüchsen ohne Abschaltung des Betriebs zu gewährleisten. Es kommt hinzu,
daß die Großrohrpostanlagen unterirdisch verlegt werden, so daß damit die Stationen
in Gebäudekellern untergebracht werden müssen. Da es sich bei Großrohrpostanlagen
vielfach um nachträglich zu errichtende Anlagen handelt, müssen vorhandene Kellerräume
für den Einbau der Stationen hergerichtet werden Die Kellerräume haben im allgemeinen
nur eine verhältnismäßig geringe Höhe, so daß die Stationen dementsprechend auch
nur eine geringe Höhe haben können. Außerdem müssen den Stationen noch Förderanlagen,
insbesondere Förderbänder, zugeordnet werden, welche die Weiterleitung bzw. die
Zuführung des Fördergutes bewirken.
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Es ist eine Endstation in Hubkammerweise vorgeschlagen worden. In
diese Station fahren die Großrohrpostbüchsen von links ein, stoßen hinten rechts
an einen im Empfangs apparat fest angebrachten Puffer, betätigen in diesem einen
Kontakt, so daß am anderen Ende einer Schleusenkammer von unten her ein Riegel hochschnellt,
der die Großrohrpostbüchse am Zurückprall hindert. Danach wird die Schleusenkammer
mit der darin stehenden Großrohrpostbüchse automatisch nach unten gesenkt, wo sie
ebenfalls wieder automatisch mit Druckluft in die Ausfahrmulde gestoßen wird. Der
fest am Stationsgerüst angebaute Puffer verhindert die Ausschleusung der Großrohrpostbüchse
in Flucht des Einfahrrohres, selbst wenn hierfür der Platz im Stationsraum vorhanden
wäre.
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Es liegt also eine Endstation und keine Durchfahrstation vor, in
der die Großrohrpostbüchsen, wie bereits erwähnt, mitsamt dem stählernen Rohrstück,
der Kammer, in die sie eingefahren sind, abgesenkt werden müssen, um ausgeschleust
und danach be-oder entladen zu werden.
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Beim Senden der Büchse geht alles in umgekehrter Richtung vor sich.
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Bei einer anderen Form einer Endstation fährt die Großrohrpostbüchse
von rechts unten ein, stößt links an den fest angebauten Puffer, wird im Kammerrohr
durch einen Riegel gestoppt, danach samt der Kammer nach oben gehoben und dort automatisch
in die Ausfahrrinne ausgestoßen.
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Auch hier verhindert der Stationspuffer die Ausfahrt der Großrohrpostbüchse
in Flucht des Einfahr-
rohres. Infolgedessen ist auch diese Station nur eine Empfangs-
und Sendestation und keine Durchfahrstation. Es wurde beim Bau dieser Station der
Standpunkt vertreten, daß die Großrohrpostbüchsen selbst keinen Puffer mit ausgeprägten
Federungs- und Dämpfungseigenschaften benötigen. Sie weisen deshalb nur eine Gummiplatte
auf, und der Puffer ist statt dessen an das Stationsgerüst verlegt. Er konnte daher
stark dimensioniert werden, weist aber keine Dämpfungseigenschaften auf.
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Es sind durch die deutsche Auslegeschrift 1 129 110 auch schon Zwischenstationen
in Schiebekammerbauweise bekannt und in Erprobung. In diese Stationen fährt die
Großrohrpostbüchse von links unter der Einwirkung von Saugluft in die Kammer ein.
Sie stößt dabei an deren vorderem Ende gegen einen unter 100 geneigten Schieber,
wobei ihre Auffahrwucht durch einen an ihr selbst angebrachten Puffer federnd und
dämpfend aufgefangen wird. Nachdem die Großrohrpostbüchse in der Kammer zum Stillstand
gekommen ist, schließt hinter ihr ein zweiter ebenfalls unter 100 geneigter Schieber.
Der untere Teil der Station ist als absenkbare Halbschale ausgebildet. In dieser
stehend wird die Großrohrpostbüchse nach unten abgesenkt. An einem Aufstoßpunkt
wird diese Halbschale zum etwa 40 geneigt, wodurch die Großrohrpostbüchse anschließend
in einen Drehtisch rollt. Dieser macht, wenn die Großrohrpostbüchse in ihn eingerollt
ist, eine 900-Drehung und läßt sie vermöge seiner ebenfalls unter 40 geneigten Mulde
in die sogenannte Ausfahrmulde rollen. An deren Ende angelangt, wird sie entladen
und nach dem Beladen mit einem handbedienten Elektroflaschenzug in eine unter 40
geneigte Einfahrmulde gefahren. Aus dieser rollt sie vermöge der
Neigung
in einen zweiten Drehtisch, der, nachdem er die Großrohrpostbüchse völlig in sich
aufgenommen hat, automatisch eine 900-Schwenkung vollführt und danach die Großrohrpostbüchse
unter 40-Neigung in die bereitstehende untere Halbschale rollen läßt.
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Es liegt also eine Empfangs- und Sendestation vor, durch die die
Großrohrpostbüchsen aber auch, wenn sie wegen ihrer für andere Stationen bestimmten
Ladung nicht ausgeschleust werden sollen, nach zweimaligem Halt (vor und in der
Stationskammer) hindurchfahren können. Die Großrohrpostbüchsen werden nicht wie
bei der zuvor geschilderten Stationsbauweise in der Station mitfels Riegel am Rückprall
verhindert, sondern ihr Rücklauf wird durch den an der Büchse angebrachten Puffer
gedämpft. Kurz danach schließt der zweite Schieber und hält sie vollends fest.
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Nachteile dieser Station sind, daß erstens die Schieber unter 100
geneigt stehen, dadurch werden Puffer und Großrohrpostbüchse beim Aufprall auf den
Stationsschieber nicht in Richtung ihrer Mittenachse, sondern stets dazu unter 100
geneigt beansprucht, was zu- deren vorzeitiger Zerstörung führt.
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Zweitens bedingen die unter 100 geneigten Schieber eine stark gekrümmte,
weit nach vorn gebaute Pufferplatte, wodurch die Länge der C)roßrohrpostbüchse über
die Puffer gemessen unnütz lang gemacht werden muß. Drittens macht die ebenfalls
unter 10° geneigte Abdichtfläche der unteren absenkbaren Halbschale eine langwierige
und genaue Abdichtarbeit notwendig, denn sie stellt eine Doppelpassung dar.
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Es ist durch die deutsche Auslegeschrift 1 454 eine Rohrpoststation
mit einer in das Fahrrohr eingefügten, aus der Fahrrohrachse ausschwenkbaren, zwischen
zwei senkrecht zur Fahrrohrlängsachse stehenden, an dem Fahrrohr angebrachten Schiebern
befindlichen Schleusenkammer bekanntgeworden. Bei dieser bekannten Anordnung muß
das Luftrohr mitgeschwenkt werden. Dies erfordert eine flexible Leitung, was bei
Großrohrpostanlagen außerordentliche Schwierigkeiten bereitet.
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Die Erfindung betrifft eine Großrohrpoststation mit einer in das
Fahrrohr eingefügten, aus der Fahrrohrachse ausschwenkbaren, zwischen zwei senkrecht
zur Fahrrohrlängsachse stehenden, an dem Fahrrohr angebrachten Schiebern befindlichen
Schleusenkammer, wobei die obengenannten Nachteile vermieden sind. Erfindungsgemäß
ist die Schleusenkammer mit einer um 1800 drehbaren Lademulde ausgerüstet, und innerhalb
der Schleusenkammer befindet sich eine mechanische Büchsentransportvorrichtung zum
Ein- und Ausschleusen der Großrohrpostbüchsen.
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Die Schleusenkammer kann beispielsweise auf Schwenkarmen stehend
auf einem Kreisbogen ausgeschwenkt werden. Es ist gegebenenfalls auch möglich, die
Anordnung derart auszubilden, daß die Schleusenkammer auf zwei Parallelogrammen
stehend ausgeschwenkt werden kann. Zur Regelung der Luftdruckverhältnisse in der
Schleusenkammer sowie zum Ein- und Ausschleusen der Großrohrpost-
büchsen sind an
den Abdichtflächen Ventile angebracht. Zur Abdichtung der Schleusenkammer mit den
beiden Fahrrohrenden im eingefahrenen Zustand können wechselseitig an beiden Teilen
je zur Hälfte umgreifende Wülste vorgesehen werden, die bewirken, daß die ebenen
Kammerdichtflächen fest auf die eingelegte Dichtung gedrückt werden.
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- Der Gegenstand der Erfindung ist im nachfolgenden-an dem in den
Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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F i g. 1 zeigt die Großrohrpostzwischenstation im Längsschnitt, während
die Fig.2 den Querschnitt enthält; eine Draufsicht ist in der F i g. 3 enthalten.
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Die Büchse gelangt über Fahrrohr 1 vor den ersten Schieber 2, dieser
öffnet, nachdem über Ventil 3 in der Kammer 4 Druckausgleich zum Fahrrohr 1 hergestellt
worden ist. Dann schließt Schieber 2. Die Kammer 4 wird samt der Büchse ausgeschwenkt,
nachdem in der Kammer 4 Atmosphärendruck über Ventil 3 erreicht worden ist. Alsdann
wird die Büchse aus der Kammer 4, die nun in Flucht der Schwenkmulde 5 steht, mittels
eines mechanischen Büchsentransportes 6 in die Mulde 5 befördert. In Mulde 5 bringt
Büchsentransport 7 die Büchsen bis zum Anschlag an deren Stirnwand. Danach schwenkt
Mulde 5 in Richtung der eigentlichen Be- und Entlademulde 8.
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Dort befördert sie ein neuer Büchsentransportapparat 9 in ladegerechte
Stellung. Nun wird die Büchse ent- oder beladen, wobei Behälter 10 auf Band 11 abbefördert
und neue Behälter 12 auf Band 13 hinzukommen. Lose Post wird durch Wenden der Büchse
oder deren Trommel nach unten auf Band 14 entladen. Nach dem Laden gelangt die Büchse
über Schwenkmulde 15 und den Büchsentransport 16 wieder in Flucht der Schleusenkammer
4, die sie aufnimmt und danach selbst in Flucht der Fahrrohre 1 und 17 schwenkt.
Danach wi-d über Ventil 18 Druckausgleich zum Fahrrohr 17 hergestellt, so daß der
Schieber 19 öffnen kann. Alsdann fährt die Büchse in Fahrrohrl7 vermöge des einsetzenden
Luftstromes ein.