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Falttür Die Erfindung bezieht sich auf zusammenfaltbare Türen.
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Aus Holz gefertigte faltbare Türen werden häufig als das Auge mehr
ansprechend empfunden, als dies bei aus Kunststoffolien gefertigten Türen der Fall
ist. Aus Holz gefertigte zusammenfaltbare Türen sind je-
doch, selbst wenn
sie aus dem billigsten Holz bestehen, zur Verwendung in einer Durchschnittswohnung
sehr teuer, wobei noch hinzukommt, daß derartige Holztüren, abgesehen von ihrem
ansprechenden Äußeren, gegenüber den aus Plastikstoffen bestehenden Falttüren eine
Anzahl von Nachteilen besitzen. Hierzu gehört nicht zuletzt die Pflege der Holztüren.
Während aus Holz bestehende Türen gewachst und poliert oder von Zeit zu Zeit gefimißt
werden müssen, können aus Kunststoff hergestellte Türen einfach abgewaschen werden.
Aus Plastik bestehende Türen sind zudem wesentlich leichter als solche aus Holz,
so daß bei der Anbringung der Kunststofftüren einfachere und billigere Befestigungsschienen
und Rollen- oder Gleitstückanordnungen verwendet werden können. Da Plastiktüren
wesentlich weniger Gewicht besitzen, sind sie auch leichter zu betätigen,
d. h. zu öffnen oder zu schließen. Schließlich können aus Plastikmaterial
gefertigte Türen von Nichtfachkräften in Serienproduktion hergestellt werden, während
im Gegensatz dazu aus Holz bestehende Türen zumeist von Fachkräften gearbeitet werden
müssen.
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Zweck der Erfindung ist es, eine Falttür vorzuschlagen, welche die
Vorzüge einer aus Kunststoff bestehenden Tür mit dem Äußeren einer Holztür vereinigt-Dieses
Ziel wird bei der erfindungsgemäßen Falttür dadurch erreicht, daß die Tür aus einer
Keinschicht aus biegsamem Kunststoff besteht, welche im wesentlichen die gesamte
Türfläche einnimmt und an der vorzugsweise zwischen oberer und unterer Türkante
verlaufende, parallele und mit Abständen angeordnete dünne Holzplatten befestigt
sind, die zwischen sich nur schmale Streifen der Kunststoffschicht als Scharniere
zum Zusammenfalten der Tür unbedeckt lassen.
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Vorzugsweise besteht jede Tafel aus zwei dünnen Holzplatten, welche
die Kunststoffschicht zwischen sich einschließen.
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Die Tür kann auf einer oder beiden Seiten mit einer Schicht aus im
wesentlichen durchsichtigem Plastikmaterial belegt sein, welches vorzugsweise dünner
als die Kernschicht ist.
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Als Holz wird bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Türen vorzugsweise
Furnier in Streifenform verwendet. Derartige Streifen sind selbst wenn sie aus kostbareren
Hölzern, wie z. B. Mahagoni, Nußbaum, Kirschbaum oder Ahorn bestehen, im Vergleich
zu massiven Holzplatten, die bei der Anfertigung einer üblichen hölzernen Falttür
verwendet werden, außerordentlich preiswert.
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Die Erfindung wird nachfolgend an Hand der Zeichnung beispielsweise
näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine erfindungsgemäße, in einer Türöffnung
eingebaute Falttür in der Ansicht, Fig. 2 einen vergrößerten Schnitt entlang der
Linie 11-11 nach Fig. 1,
Fig. 3 einen vergrößerten Schnitt entlang
der Linie 111-111 nach Fig. 1,
Fig. 4 einen halbschematischen Querschnitt
durch die in Fig. 1 dargestellte Tür, Fig. 5 eine Ansicht einer Tafel
der Tür und Fig. 6 eine weitere, der Fig. 5 entsprechende Ansicht
einer Türtafel.
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Die erfindungsgemäße Falttür, wie sie in den Zeichnungen erscheint,
besteht aus einer Kernschicht 10,
die aus einem einzelnen Bogen aus Plastikmaterial
besteht, welcher durchgehend die Höhe und Breite der Tür besitzt. Das verwendete
Plastikmaterial muß leicht biegsam sein, da die Kernschicht die Scharniere bildet,
in denen sich die Tür faltet. Auf dem Kein werden Furnierholzstreifen
11 befestigt, und zwar jeweils in zusammenpassenden Paaren, deren einzelne
Streifen auf gegenüberliegenden Seiten der Kernschicht angeordnet sind. Die Streifen
eines jeden Paares sind
untereinander gleich und spiegelbildlich
zueinander angeordnet, so daß sie die Kernschicht zwischen sich einschließen. Jedes
dieser Streifenpaare bildet zusammen mit dem in der Mitte liegenden Streifen der
Keinschiebt eine »Tafel«, die in lotrechter Richtung über die gesamte Türhöhe verläuft.
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Die in den Zeichnungen dargestellte Tür ist für eine übliche Türöffnung
bestimmt und besteht aus 6 Tafeln, die über schmale Streifen des aus Plastikmaterial
bestehenden Kerns miteinander verbunden sind, wobei sich diese Streifen über die
gesamte Höhe der Tür zwischen den Tafeln erstrecken. Auf der linken Seite der Tür,
wie sie in der Zeichnung erscheint, ist ein weniger breites Anschlagbrett 12 angebracht,
welches an der TürfüHung (siehe Fig. 4) befestigt wird. Das Anschlagbrett 12 ist
an seiner einen Seitenkante mit einer Tafel von halber Breite mittels der Kernschicht
verbunden, welche ihrerseits an ihrer rechten Kante mit einer Tafel von voller Breite
in Verbindung steht. Am rechten Rand der Tür ist wiederum, wie in der Zeichnung
zu sehen ist, eine halbbreite Tafel 15
angeordnet, die der halben Tafel auf
der linken Türseite entspricht. Zwischen den einzelnen Tafeln der Tür sind nur geringe
Abstände vorgesehen, so daß nur außerordentlich wenig von dem die Kernschicht bildenden
Plastikmaterial zu sehen ist. Die Tür kann so zusammengefaltet werden, daß sich
die eine Tafel durch Einknicken des zwischen ihr und der benachbarten Tafel liegenden
Streifens aus biegsarnem Kernmaterial, der die Tafeln miteinander verbindet, auf
die andere Tafel legt.
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Das Plastikmaterial, welches die Kernschicht bildet, kann auf bekannte
Weise beidseitig bedruckt werden, damit es soweit wie möglich äußerlich dem für
die Streifen 11 verwendeten Furnier entspricht. Da von der Kernschicht nur
außerordentlich schmale Streifen zwischen den Tafeln zu sehen sind, bemerkt der
Betrachter die Bedruckung nicht, und das Gesamtbild der Tür entspricht einer solchen
aus massivem Holz. Auf jeden Fall ist das Bild der Tür durch die von der Kernschicht
gebildeten linienförrnigen Schamierstreifen ansprechender, als der Anblick von Metallscharnieren,
wie sie bei den herkömmlichen massiven hölzernen Falttüren verwendet werden. Das
vorteilhafte Aussehen der erfindungsgemäßen Tür wird dadurch eher verbessert als
verschlechtert.
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Die Tür ist beidseitig mit einer dünnen Schicht 17
aus durchsichtigem
Plastikmaterial überzogen, das auf die Oberfläche der Tür aufgeklebt ist. Der durchsichtige
Überzug aus Plastikmaterial beeinträchtigt die Naturfarbe und Maserung des Holzes
keineswegs, sondern stellt lediglich einen Schutzfilm dar, so daß die Tür ohne Beeinträchtigung
der Furniere abgewaschen werden kann.
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Dünne Furniere brechen außerordentlich leicht. Es ist jedoch festgestellt
worden, daß ein nur auf einer Seite mit aufgeklebtern Plastikmaterial überzogenes
Furnier ziemlich scharf gebogen werden kann, ohne zu reißen. Wenn darüber hinaus
das Furnier beidseitig überzogen ist, kann es auch bei unachtsamer Behandlung keinen
Schaden nehmen. Bei Versuchen hat sich gezeigt, daß derartige mit Kunststoffolie
überzogene Furniere schlechte und unsachgemäße Behandlung in einem überraschenden
Umfang ohne äußere Beschädigungen überstehen.
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Die Seitenkanten aller Streifen sind, wie in Fig. 2 gezeigt wird,
abgerundet. Dies ergibt eine bessere äußere Erscheinung der Tür, erleichtert ihr
Zusammenfalten und erleichtert ebenfalls die Anbringung der Deckfohen.
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Die Randleiste 16 der erfindungsgemäßen Tür fiegt in einer
massiven Holzleiste 18, in die eine Nut 19
eingeschnitten ist, von
der die an dieser Kante der Tür liegende Tafel aufgenommen wird (Fig.
3). Eine Schraube 20 wird dazu benutzt, zwei langgestreckte Holzstücke 21
und 22 an den gegenüberliegenden Seiten der Leiste 18 zu befestigen, die
zugleich den Handgriff bilden und die Leiste 18 in ihrer Lage halten. Das
für die Leiste 18 und die beiden Handgriffe 21 und 22 verwendete Holz wird
vorzugsweise gut passend zu den Türtafeln ausgewählt.
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Das äußere überzugsmaterial 17 ist nicht von ausschlaggebender
Wichtigkeit und kann, wie in Fig. 4 gezeigt ist, nach Wunsch fortgelassen werden.
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Nach dem erfindungsgemäßen Vorschlag hergestellte Falttüren können
sehr dünn ausgeführt werden. Trotz dieser Ausbildung sind jedoch die vorstehend
beschriebenen Türen auf Grund der aus Kunststoff und Furnier bestehenden Lamellenkonstruktion
widerstandsfähig und für die beabsichtigten Zwecke ausreichend steif.