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DEB0023110MA - - Google Patents

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Publication number
DEB0023110MA
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DE
Germany
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plates
groove
handle
rib
packaging
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Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Tag der Anmeldung: 27. November 1952 Bekanntgemacht am 19. April 1956
DEUTSCHES PATENTAMT
Die Erfindung betrifft einen einsetzbaren oder abnehmbaren Griff, der in Verbindung mit jeder beliebigen Verpackung, mit besonderem Vorzug, jedoch mit Verpackungen aus Pappe, geschältem Holz oder aus Holz und Pappe verwendet werden kann. Diese Stoffe sind nur als Beispiele angeführt. Gemäß der, Erfindung ist dieser Griff in beliebiger Form, Größe und Materialart bei einer Verpackung verwendbar.
ίο Der Griff gemäß der Erfindung hat eine Stützplatte, die auf der Innenseite der Verpackung zu liegen kommt, und eine von dieser Platte hervorstehende Längsrippe. Bei einer bevorzugten Ausführungsform hat der Griff außerdem eine zweite Stützplatte, ■ die gegen die Außenseite der Verpackung zu liegen kommt und bei einer Verbindung mit der Rippe auf diese Weise eine Nut oder Kammer bildet, in welche die Wandung der Verpackung zu liegen kommt.
Das Griff stück wird in beiden Fällen von einer Schleife aus vorzugsweise biegsamem Material gebildet, die in Verbindung mit der beschriebenen Vorrichtung gebracht wird. Der der Erfindung zugrunde liegende Griff ist also einsetzbar und abnehmbar. Er kann somit serienmäßig unabhängig von der Verpackung hergestellt werden, und es ist nur notwendig, daß an einer der Wände der Verpackung eine Öffnung angebracht ist, die genügend groß ist, um die. Einführung der Rippe und gegebenenfalls auch der äußeren Platte zu er-
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möglichen. Gleichzeitig bilden die beiden Platten, welche einen notwendigen Teil dieses Griffes ausmachen, eine Verstärkung für die Verpackung. Im übrigen liegt es auch im Rahmen der Erfindung, .,5 daß die Innenplatte fast, so lang sein kann wie die entsprechende Innenwand der Verpackung.
Der Griff und namentlich die beiden Platten
können aus völlig beliebigem Material hergestellt werden, sie können aus einem einzigen Stück oder
ίο auch aus mehreren Bestandteilen bestehen, die auf eine beliebige Art miteinander verbunden werden.
Andere charakteristische Eigenschaften des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung, in der die Erfindung an Hand von Beispielen dargestellt ist. ' ■
Fig. ι zeigt eine Ausführungsform des Griffes in schaubildlicher Ansicht;
Fig. 2 zeigt in Teilansicht die für die Anbringung des in Fig. 1 dargestellten Griffes vorbereitete Wandung einer Verpackung;
Fig. 3 ist eine Innenansicht des an der Verpackung befestigten Griffes;
Fig. 4 ist ein Querschnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 3;
Fig. 5 ist eine Ansicht einer abgeänderten Ausführungsform des Griffes;
Fig. 6 ist ein 'Schnitt nach der Linie Y-Y' der Fig. S durch den an einer Verpackung befestigten Griff, und
Fig. 7 ist eine Außenansicht des gleichen an der Verpackung befestigten Griffes.
Wie Fig. ι zeigt, weist der Griff nach der Erfindung eine erste Platte 1 auf, die an der Innenwandung der Verpackung liegt. Die Platte, die aus jedem beliebigen Material gefertigt sein kann, hat gleichzeitig die Wirkung eines 'Straff- oder 'Stützteiles für die Verpackung. Sie kann zu diesem Zwecke eine beliebige Größe und Stärke haben. Auf dieser Platte 1 wird eine zweite Platte 2 befestigt, welche an der Außenseite der Verpackung liegt. Die Platte 2 ist mit einer Nut oder Ausnehmung 3 versehen, die zwischen ihr und der Platte ι eine Nut von U-förmigem Querschnitt zur Aufnahme der Wand der Verpackung bildet. Es könnte in gleicher Weise, um diese Form zu erhalten, einfach eine dünne Leiste zwischen die Platten 1 und 2 angefügt werden. Diese drei Bestandteile können auch aus einem einzigen 'Stück bestehen, z. B. aus einem Gußstück aus einer Kunststoffmasse.
Das Griffstück 4 besteht aus einem 'Stück biegsamen Materials von bestimmter Länge, das durch die durch die beiden Platten gebohrten Öffnungen 5 und 6 verläuft und auf der Innenseite der Platte 1 umgebogen und dort befestigt wird.
Bei der in der 'Zeichnung dargestellten Ausführungsform ist die Innenseite der Platte 1 mit einer Vertiefung versehen, und die beiden Enden des Griffstückes 4 sind in dieser Vertiefung umgebogen und z. B. mittels eingemieteter Haken 8 und 9 befestigt. Es könnten, um die gleiche Wirkung zu erzielen, die beiden Enden des Teiles 4 in der genannten* Vertiefung festgeklebt werden. Ebenso könnte diese Vertiefung ^ durch zwei senkrecht zur Längsseite der Platte 1 verlaufende Rillen ι ο und 11 ersetzt werden.
Ganz allgemein kann jedes beliebige, bekannte Mittel verwendet werden, um die beiden Enden des Griffstückes 4 festzulegen und diese an der Platte 1 zu befestigen. Schließlich kann das Griffstück 4 jede beliebige Beschaffenheit haben.
Der Griff wird auf einer Wand oder Fläche 12, die von einer der Seiten der Verpackung gebildet wird, befestigt. In dieser Wand 12 ist eine Öffnung 13 von der gleichen Länge wie die Platte 2 vorgesehen, deren Breite genau dem Abstand des Grundes der Nut 3 von dem unteren Rand 14 der Längsseite der Platte 2 gleicht. Die Ränder der Öffnung 13, die z.B. mittels eines Locheisens ausgeschnitten wird, können mit irgendeinem bekannten Material verstärkt werden. Zum Einsetzen des Griffes genügt es also, das Griffstück 4 und die Platte 2 durch die Öffnung 13 einzuführen und das Ganze so zusammenzusetzen, daß die Wand 12 sich in die Nut 3 einfügt. Das ist die 'Stellung, die" in Fig. 4 der Zeichnung dargestellt ist.
Bei dem in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Griff soll die so gebildete Rippe der Platte 2, welche die beiden Platten 1 und 2 miteinander verbindet, notwendigerweise hoch genug sein, um die Führungslöcher für den Faden darin anbringen zu können. Infolgedessen muß die Öffnung 13, die in der Wand der Verpackung angebracht wird, selbst mindestens ebenso hoch sein wie die Rippe. Die in den Fig. 5 und 7 dargestellte, abgeänderte Ausführungsform ist dagegen dadurch gekennzeichnet, daß sie in dem Plattenzwischenraum mindestens zwei Schulterteile 16 enthält, welche die Verlängerung der Rippe bilden und in welche Löcher 5 für den Durchgang der !Schleife 4 gebohrt sind, der sich somit oberhalb der Grundfläche der Nut 3 befindet.
Da die Schleife nicht mehr die volle Rippe zu durchqueren braucht, ist die 'Stärke der Rippe von untergeordneter Bedeutung. Man kann ihr eine sehr geringe 'Stärke geben, die lediglich so bemessen sein muß, daß der Griff die, erforderliche Festigkeit erhält. Demzufolge kann die Höhe der Öffnung zur Aufnahme des Griffes in der Wandung der Verpackung auf eine Mindestgröße zurückgeführt werden, welche die Widerstandsfähigkeit der Verpackung nicht beeinträchtigt. Diese Öffnung muß jedoch Ausschnitte für die Aufnahme der vorerwähnten Schult erteile 16 aufweisen. Die Schulterteile können anschließend an den Mündungsrand der Durchtrittslöcher 5 für die Schlinge mit Einbuchtungen versehen sein, in welche z. B. die Festhalteknoten für den Faden oder den Riemen, welcher die Schlinge bildet, eingelegt werden können. Diese Knoten bilden auf diese'Weise kein im Innern der Verpackung hervortretendes Hindernis.
In diesen Fig. 5 bis 7 ist 1 wieder die innere Platte und 2 die äußere Platte, die beide durch die Rippe miteinander verbunden sind. In dem zwischen den Platten 1 und 2 gebildeten Raum sind zwei mit Löchern 5 versehene Schulterstücke 16
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angebracht. Diese Löcher gehen in Einbuchtungen 15 über, in welche die Knoten 17 des Fadens 4 eingelegt werden. Die Löcher 5 befinden sich so oberhalb der Grundfläche der Nut 3 zwischen den Platten 1 und 2. Die Zahl 12 bezeichnet wie früher die Wand der Verpackung, welche sich in den Zwischenraum zwischen den Platten 1 und 2 einfügt.
Es wird betont, daß die Größe, das Aussehen und der Werkstoff des in der Erfindung beschriebenen Griffes völlig beliebig gewählt werden können. 'Sie können im Einzelfall ganz oder teilweise aus Metall oder aus Holz oder Kunststoff, aus undurchsichtigem oder durchsichtigem Material und von beliebiger Farbe sein. Ebenso kann die Schlinge, die den Griff bildet, aus beliebigem Material sein, beispielsweise aus Bindfaden, 'Schnur, gedreht oder nicht gedreht, Band, Leder, synthetischem Material usw. Schließlich können die Platten, anstatt flach, wie es in der Zeichnung dargestellt ist, nach einwärts gekrümmt sein, damit sie einer kreisförmigen oder anders geformten Verpackung angepaßt werden können.

Claims (8)

  1. PATENTANSPRÜCHE:
    i. Abnehmbarer Griff für Verpackungen, dadurch gekennzeichnet, daß eine biegsame Schleife (4) an einem aus zwei parallelen Platten (1, 2) und einer zwischen den Platten (1, 2) Hegenden,. eine Nut (3) zwischen den Platten (1, 2) bildenden Rippe bestehenden Teil befestigt ist, wobei die an einer der Platten (1,2) angeordnete Rippe in eine in eine Wand (12) der Verpackung eingeschnittene Öffnung (!3) eingefügt und die Wand (12) in der Nut
    (3) zwischen den Platten (1,2) abgestützt ist.
  2. 2. Griff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Platten (1,2) und die Rippe ein einziges Stück bilden.
  3. 3. Griff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Platten (1,2) und die Rippe Einzelbestandteile bilden.
  4. 4. Griff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die biegsame Schleife (4) durch zwei unterhalb der Grundfläche der Nut (3) in der die beiden Platten (1,2) miteinander verbindenden Rippe vorgesehenen Löcher (5, 6) hindurchgeführt ist.
  5. 5. Griff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nut (3) mindestens zwei 'Schulterteile (16) vorgesehen sind, welche ■ Löcher (5) aufweisen, durch die die 'Schleife (4) hindurchgeführt ist, und daß sich die Befestigungspunkte für die Schleife (4) oberhalb der Grundfläche der Nut (3) befinden.
  6. 6. Griff nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke der Rippe, welche die zwei Platten (1,2) miteinander verbindet und die Grundfläche der Nut (3) bildet, auf ein der erforderlichen Festigkeit genügendes Mindestmaß herabgesetzt ist.
  7. 7. Griff nach Anspruch S, dadurch gekennzeichnet, daß die Scnulterteile (16) auf ihrer Innenseite im Anschluß an den Mündungsrand der Löcher (5) Einbuchtungen (15) aufweisen, in welchen die Befestigungsmittel für die Schleife (4) in Form von Knoten (17) der Schleife (4) untergebracht sind.
  8. 8. Griff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (1,2) derart gekrümmt sind, daß sie sich unebenen Flächen von Verpackungen anpassen.
    Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
    © 609 506/57 4. 56

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