DEB0023110MA - - Google Patents
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Tag der Anmeldung: 27. November 1952 Bekanntgemacht am 19. April 1956
DEUTSCHES PATENTAMT
Die Erfindung betrifft einen einsetzbaren oder abnehmbaren Griff, der in Verbindung mit jeder
beliebigen Verpackung, mit besonderem Vorzug, jedoch mit Verpackungen aus Pappe, geschältem
Holz oder aus Holz und Pappe verwendet werden kann. Diese Stoffe sind nur als Beispiele angeführt.
Gemäß der, Erfindung ist dieser Griff in beliebiger Form, Größe und Materialart bei einer Verpackung
verwendbar.
ίο Der Griff gemäß der Erfindung hat eine Stützplatte,
die auf der Innenseite der Verpackung zu liegen kommt, und eine von dieser Platte hervorstehende
Längsrippe. Bei einer bevorzugten Ausführungsform hat der Griff außerdem eine zweite
Stützplatte, ■ die gegen die Außenseite der Verpackung zu liegen kommt und bei einer Verbindung
mit der Rippe auf diese Weise eine Nut oder Kammer bildet, in welche die Wandung der Verpackung
zu liegen kommt.
Das Griff stück wird in beiden Fällen von einer Schleife aus vorzugsweise biegsamem Material gebildet,
die in Verbindung mit der beschriebenen Vorrichtung gebracht wird. Der der Erfindung zugrunde
liegende Griff ist also einsetzbar und abnehmbar. Er kann somit serienmäßig unabhängig
von der Verpackung hergestellt werden, und es ist nur notwendig, daß an einer der Wände der
Verpackung eine Öffnung angebracht ist, die genügend groß ist, um die. Einführung der Rippe
und gegebenenfalls auch der äußeren Platte zu er-
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möglichen. Gleichzeitig bilden die beiden Platten, welche einen notwendigen Teil dieses Griffes ausmachen,
eine Verstärkung für die Verpackung. Im übrigen liegt es auch im Rahmen der Erfindung,
.,5 daß die Innenplatte fast, so lang sein kann wie die
entsprechende Innenwand der Verpackung.
Der Griff und namentlich die beiden Platten
können aus völlig beliebigem Material hergestellt werden, sie können aus einem einzigen Stück oder
ίο auch aus mehreren Bestandteilen bestehen, die auf
eine beliebige Art miteinander verbunden werden.
Andere charakteristische Eigenschaften des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung, in der die Erfindung an Hand von Beispielen dargestellt ist. ' ■
Fig. ι zeigt eine Ausführungsform des Griffes in schaubildlicher Ansicht;
Fig. 2 zeigt in Teilansicht die für die Anbringung des in Fig. 1 dargestellten Griffes vorbereitete
Wandung einer Verpackung;
Fig. 3 ist eine Innenansicht des an der Verpackung befestigten Griffes;
Fig. 4 ist ein Querschnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 3;
Fig. 5 ist eine Ansicht einer abgeänderten Ausführungsform des Griffes;
Fig. 6 ist ein 'Schnitt nach der Linie Y-Y' der
Fig. S durch den an einer Verpackung befestigten Griff, und
Fig. 7 ist eine Außenansicht des gleichen an der Verpackung befestigten Griffes.
Wie Fig. ι zeigt, weist der Griff nach der Erfindung
eine erste Platte 1 auf, die an der Innenwandung der Verpackung liegt. Die Platte, die
aus jedem beliebigen Material gefertigt sein kann, hat gleichzeitig die Wirkung eines 'Straff- oder
'Stützteiles für die Verpackung. Sie kann zu diesem Zwecke eine beliebige Größe und Stärke haben.
Auf dieser Platte 1 wird eine zweite Platte 2 befestigt, welche an der Außenseite der Verpackung
liegt. Die Platte 2 ist mit einer Nut oder Ausnehmung 3 versehen, die zwischen ihr und der
Platte ι eine Nut von U-förmigem Querschnitt zur
Aufnahme der Wand der Verpackung bildet. Es könnte in gleicher Weise, um diese Form zu erhalten, einfach eine dünne Leiste zwischen die
Platten 1 und 2 angefügt werden. Diese drei Bestandteile
können auch aus einem einzigen 'Stück bestehen, z. B. aus einem Gußstück aus einer
Kunststoffmasse.
Das Griffstück 4 besteht aus einem 'Stück biegsamen Materials von bestimmter Länge, das durch
die durch die beiden Platten gebohrten Öffnungen 5 und 6 verläuft und auf der Innenseite der Platte 1
umgebogen und dort befestigt wird.
Bei der in der 'Zeichnung dargestellten Ausführungsform
ist die Innenseite der Platte 1 mit einer Vertiefung versehen, und die beiden Enden
des Griffstückes 4 sind in dieser Vertiefung umgebogen und z. B. mittels eingemieteter Haken 8
und 9 befestigt. Es könnten, um die gleiche Wirkung zu erzielen, die beiden Enden des Teiles 4 in
der genannten* Vertiefung festgeklebt werden. Ebenso
könnte diese Vertiefung ^ durch zwei senkrecht
zur Längsseite der Platte 1 verlaufende Rillen ι ο
und 11 ersetzt werden.
Ganz allgemein kann jedes beliebige, bekannte Mittel verwendet werden, um die beiden Enden des
Griffstückes 4 festzulegen und diese an der Platte 1 zu befestigen. Schließlich kann das Griffstück 4
jede beliebige Beschaffenheit haben.
Der Griff wird auf einer Wand oder Fläche 12,
die von einer der Seiten der Verpackung gebildet wird, befestigt. In dieser Wand 12 ist eine Öffnung
13 von der gleichen Länge wie die Platte 2 vorgesehen, deren Breite genau dem Abstand des
Grundes der Nut 3 von dem unteren Rand 14 der Längsseite der Platte 2 gleicht. Die Ränder der
Öffnung 13, die z.B. mittels eines Locheisens ausgeschnitten
wird, können mit irgendeinem bekannten Material verstärkt werden. Zum Einsetzen des Griffes genügt es also, das Griffstück 4 und
die Platte 2 durch die Öffnung 13 einzuführen und
das Ganze so zusammenzusetzen, daß die Wand 12 sich in die Nut 3 einfügt. Das ist die 'Stellung, die"
in Fig. 4 der Zeichnung dargestellt ist.
Bei dem in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Griff soll die so gebildete Rippe der Platte 2, welche die
beiden Platten 1 und 2 miteinander verbindet, notwendigerweise
hoch genug sein, um die Führungslöcher für den Faden darin anbringen zu können.
Infolgedessen muß die Öffnung 13, die in der Wand
der Verpackung angebracht wird, selbst mindestens ebenso hoch sein wie die Rippe. Die in den Fig. 5
und 7 dargestellte, abgeänderte Ausführungsform ist dagegen dadurch gekennzeichnet, daß sie in dem
Plattenzwischenraum mindestens zwei Schulterteile 16 enthält, welche die Verlängerung der Rippe
bilden und in welche Löcher 5 für den Durchgang der !Schleife 4 gebohrt sind, der sich somit oberhalb
der Grundfläche der Nut 3 befindet.
Da die Schleife nicht mehr die volle Rippe zu durchqueren braucht, ist die 'Stärke der Rippe von
untergeordneter Bedeutung. Man kann ihr eine sehr geringe 'Stärke geben, die lediglich so bemessen
sein muß, daß der Griff die, erforderliche Festigkeit
erhält. Demzufolge kann die Höhe der Öffnung zur Aufnahme des Griffes in der Wandung der
Verpackung auf eine Mindestgröße zurückgeführt werden, welche die Widerstandsfähigkeit der Verpackung
nicht beeinträchtigt. Diese Öffnung muß jedoch Ausschnitte für die Aufnahme der vorerwähnten
Schult erteile 16 aufweisen. Die Schulterteile
können anschließend an den Mündungsrand der Durchtrittslöcher 5 für die Schlinge mit Einbuchtungen
versehen sein, in welche z. B. die Festhalteknoten für den Faden oder den Riemen,
welcher die Schlinge bildet, eingelegt werden können. Diese Knoten bilden auf diese'Weise kein
im Innern der Verpackung hervortretendes Hindernis.
In diesen Fig. 5 bis 7 ist 1 wieder die innere
Platte und 2 die äußere Platte, die beide durch die Rippe miteinander verbunden sind. In dem zwischen
den Platten 1 und 2 gebildeten Raum sind zwei mit Löchern 5 versehene Schulterstücke 16
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angebracht. Diese Löcher gehen in Einbuchtungen 15 über, in welche die Knoten 17 des Fadens 4
eingelegt werden. Die Löcher 5 befinden sich so oberhalb der Grundfläche der Nut 3 zwischen den
Platten 1 und 2. Die Zahl 12 bezeichnet wie früher die Wand der Verpackung, welche sich in den
Zwischenraum zwischen den Platten 1 und 2 einfügt.
Es wird betont, daß die Größe, das Aussehen und der Werkstoff des in der Erfindung beschriebenen
Griffes völlig beliebig gewählt werden können. 'Sie können im Einzelfall ganz oder teilweise
aus Metall oder aus Holz oder Kunststoff, aus undurchsichtigem oder durchsichtigem Material
und von beliebiger Farbe sein. Ebenso kann die Schlinge, die den Griff bildet, aus beliebigem
Material sein, beispielsweise aus Bindfaden, 'Schnur, gedreht oder nicht gedreht, Band, Leder, synthetischem
Material usw. Schließlich können die Platten, anstatt flach, wie es in der Zeichnung dargestellt
ist, nach einwärts gekrümmt sein, damit sie einer kreisförmigen oder anders geformten Verpackung
angepaßt werden können.
Claims (8)
- PATENTANSPRÜCHE:i. Abnehmbarer Griff für Verpackungen, dadurch gekennzeichnet, daß eine biegsame Schleife (4) an einem aus zwei parallelen Platten (1, 2) und einer zwischen den Platten (1, 2) Hegenden,. eine Nut (3) zwischen den Platten (1, 2) bildenden Rippe bestehenden Teil befestigt ist, wobei die an einer der Platten (1,2) angeordnete Rippe in eine in eine Wand (12) der Verpackung eingeschnittene Öffnung (!3) eingefügt und die Wand (12) in der Nut(3) zwischen den Platten (1,2) abgestützt ist.
- 2. Griff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Platten (1,2) und die Rippe ein einziges Stück bilden.
- 3. Griff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Platten (1,2) und die Rippe Einzelbestandteile bilden.
- 4. Griff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die biegsame Schleife (4) durch zwei unterhalb der Grundfläche der Nut (3) in der die beiden Platten (1,2) miteinander verbindenden Rippe vorgesehenen Löcher (5, 6) hindurchgeführt ist.
- 5. Griff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nut (3) mindestens zwei 'Schulterteile (16) vorgesehen sind, welche ■ Löcher (5) aufweisen, durch die die 'Schleife (4) hindurchgeführt ist, und daß sich die Befestigungspunkte für die Schleife (4) oberhalb der Grundfläche der Nut (3) befinden.
- 6. Griff nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke der Rippe, welche die zwei Platten (1,2) miteinander verbindet und die Grundfläche der Nut (3) bildet, auf ein der erforderlichen Festigkeit genügendes Mindestmaß herabgesetzt ist.
- 7. Griff nach Anspruch S, dadurch gekennzeichnet, daß die Scnulterteile (16) auf ihrer Innenseite im Anschluß an den Mündungsrand der Löcher (5) Einbuchtungen (15) aufweisen, in welchen die Befestigungsmittel für die Schleife (4) in Form von Knoten (17) der Schleife (4) untergebracht sind.
- 8. Griff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (1,2) derart gekrümmt sind, daß sie sich unebenen Flächen von Verpackungen anpassen.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen© 609 506/57 4. 56
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