DE1119950B - Elektrischer Schnappschalter mit verschiebbarem Betaetigungsglied und Zwischenhebel - Google Patents
Elektrischer Schnappschalter mit verschiebbarem Betaetigungsglied und ZwischenhebelInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
B48106Vmd/21c
BEKANNTMACHUNG
DER ANMELDUNG
UNDAUSGABEDER
AUSLEGESCHRIFT: 21. DEZEMBER 1961
Die Erfindung bezieht sich auf elektrische Schnappschalter
mit verschiebbarem Betätigungsglied und Zwischenhebel, insbesondere Mikroschalter, und betrifft
die Ausbildung und Abstützung des Zwischenhebels eines derartigen, nur eine Ruhelage aufweisenden
Schnappmechanismus.
Insbesondere bei Mikroschaltern besteht eine wesentliche Aufgabe darin, den Schalter möglichst
leicht auszubilden und die Betätigungskraft klein zu halten. Bei Mikroschaltern mit Druckknopfbetätigung
ist es bekannt, daß der gesamte Hebelmechanismus sich an einem gemeinsamen, durch zweifaches Abbiegen
in entgegengesetzter Richtung hergestellten Stützglied abstützt, so daß das Schaltergehäuse selbst
im wesentlichen von den beim Schaltvorgang auftretenden Kräften unbeeinflußt bleibt. Dabei stützen
sich der Kontaktarm und der Zwischenhebel, die in bekannter Weise gegeneinander durch eine Federkraft
vorgespannt sind, so gegen zwei etwa parallel zueinander liegende Abschnitte des zweifach abgebogenen
Stützteiles ab, daß sie etwa parallel zueinander und zu dem mittleren, zwischen den beiden
Stützabschnitten liegenden Abschnitt des Stützgliedes übereinander angeordnet sind. Der Kontaktarm
und der Zwischenhebel sind bei der bekannten Ausführung aus plattenförmigen Stücken
hergestellt und stützen sich mit schneidenartigen Lagerstellen in entsprechende Kerben des Stützgliedes
ab.
Beim Aufbringen der Betätigungskraft auf den Zwischenhebel, die üblicherweise durch einen Druckknopf od. dgl. mit einer im wesentlichen ebenen, etwa
senkrecht zur Hebelebene bewegten Fläche erfolgt, ist durch die Verschiebung des Angriffspunktes am
schwenkbaren Zwischenhebel eine erhebliche Reibung zu überwinden. Durch diese Reibung in Verbindung
mit der Reibung an der Schwenkabstützung des Zwischenhebels am Stützglied wird eine erhebliche
Betätigungskraft benötigt.
Ferner ist die bei der Betätigung zu bewegende Masse durch die Ausbildung des Zwischenhebels aus
einem plattenförmigen Werkstoff, z. B. durch Ausstanzen und Abkanten, relativ groß.
Da Mikroschalter häufig bei Folgeschaltungen in großer Anzahl in Abhängigkeit voneinander geschaltet
werden, summiert sich z. B. in diesem Falle der durch die Reibung und die zu bewegenden Massen bedingte
Kraftaufwand zu ganz erheblichen Beträgen, die es in einer Reihe von Anwendungsfällen notwendig
machen, an Stelle von Mikroschaltern kontaktfreie elektronische Schaltmittel zu verwenden, die verzögerungsfrei
arbeiten. Diese elektronischen Schalt-Elektrischer Schnappschalter
mit verschiebbarem Betätigungsglied
und Zwischenhebel
Anmelder:
Burgess Products Company Limited,
Hinckley, Leicestershire (Großbritannien)
Hinckley, Leicestershire (Großbritannien)
Vertreter: Dipl.-Ing. Dr.-Ing. R. Poschenrieder,
Patentanwalt, München 8, Lucile-Grahn-Str. 38
Patentanwalt, München 8, Lucile-Grahn-Str. 38
Beanspruchte Priorität:
Großbritannien vom 23. Juli 1957 und 7. Februar 1958
Großbritannien vom 23. Juli 1957 und 7. Februar 1958
William Riddell, Whitley Bay, Northumberland
(Großbritannien),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
mittel sind jedoch sehr kostspielig und verteuern die gesamte Anlage außerordentlich.
Es ist die der Erfindung zugunde liegende Aufgabe, die bekannten Schnappschalter mit Zwischenhebel so
auszubilden, daß sie bei etwa gleichen Herstellungskosten mit einer geringeren Betätigungskraft arbeiten,
wobei gleichzeitig das Gewicht der beweglichen Teile des Schalters und infolgedessen auch die Erschütterungsempfindlichkeit
herabgesetzt werden soll.
Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß der in an sich bekannter Weise aus Draht gebogene
Zwischenhebel mit seinem hakenförmig abgebogenen, gleichzeitig als Lagerstelle für das Zugfederglied
des Schnappelementes dienenden Ende am Druckknopf anliegt und sich an seinem anderen Ende
mit einem etwa rechtwinklig zur Hebelachse verlaufenden Drahtabschnitt an dem Abschnitt des Stützgliedes
schwenkbar anlegt, wobei seine Lagerstelle durh die Abwinklung des Stützgliedes und einen entsprechend
hochgezogenen Teil des Gehäuses in beiden Richtungen senkrecht zur Schwenkachse begrenzt
ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird der Zwischenhebel bei etwa gleichen Herstellungskosten
nicht nur um ein Mehrfaches leichter, so daß seine Massenträgheit verringert wird, sondern es wird auch
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dadurch, daß das Betätigungselement auf einer sphärischen Fläche mit durch den Ziehprozeß des Drahtes
sehr hoher Oberflächengüte angreift und die gegen einen ebenen Abschnitt des Stützgliedes sich abstützende
Schwenkkante des Zwischenhebels bei dem notwendigen Spiel in Schwenkrichtung sich mit ihrem
runden Drahtquerschnitt abrollt bzw. mit ihrer sehr glatten Drahtoberfläche auf dem Stützglied reibt, ein
geringerer Reibungswiderstand erreicht als bei den bekannten Ausführungsformen, es sei denn, daß dort
ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand in Kauf genommen wird.
Bei einem bekannten Schnappmechanismus ist zwar schon ein U-förmiger Drahtbügel als Zwischenhebel
vorgesehen, der sich in einer Kerbe eines Gehäuses abstützt; der dort beschriebene Drahtbügel hat jedoch
den Zweck, die Auslösung beim Abschalten zu ermöglichen, wobei ein relativ komplizierter, schwerer
Schaltmechanismus zur Anwendung kommt.
Es ist auch schon bekannt, den Zwischenhebel ao ganz wegzulassen und den Druckknopf auf die einseitig
ortsfest eingespannte Zugfeder unmittelbar einwirken zu lassen. Hierbei wird die Zugfeder außer
auf Zug bei jeder Betätigung zusätzlich stoßartig auf Biegung beansprucht. Diese zusätzliche Beanspruchung
der Zugfeder soll bei dem erfindungsgemäßen Schalter jedoch mit Rücksicht auf die Lebensdauer
der Feder vermieden .werden.
Die Erfindung wird an Hand der Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. In den Zeichnungen
ist
Fig. 1 eine Ansicht des erwähnten Schalters in vergrößertem Maßstab, wobei sein Deckel teilweise weggelassen
ist,
Fig. 2 eine Draufsicht des Kontaktarmes, Fig. 3 eine Ansicht des Stützgliedes,
Fig. 4 und 5 eine Draufsicht bzw. eine Seitenansicht einer Ausführungsform des Zwischenhebels,
Fig. 6 bis 8 Ansichten von drei anderen Ausführungsformen des Zwischenhebels,
Fig. 9 und 10 eine Draufsicht bzw. eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform des Zwischenhebels,
Fig. 11 und 12 eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform des Zwischenhebeis,
Fig. 13 bis 15 jeweils eine Draufsicht, eine Seitenansicht und eine Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform
des Zwischenhebels.
Das Gehäuse 1 des Schnappschalters hat einen Deckel 2, von dem der größere Teil in Fig. 1 weggelassen
ist; dieser Deckel ist dauernd auf der Öffnung des Gehäuses 1 mittels Niete 3 oder anderen geeigneten
Mitteln befestigt, z. B. mit Klebemitteln. Das Gehäuse und der Deckel haben an diagonal einander
gegenüberliegenden Ecken Löcher 4, durch welche Befestigungsorgane gesteckt werden können, um den
Schalter auf einer Unterlage zu befestigen.
Die Vorrichtung besteht aus einem festen Stützglied 5, welches in geeigneter Weise im Gehäuse befestigt
ist. Das Stützglied 5 weist eine mit ihrem einen Ende in einer Ausnehmung des Gehäuses sitzende
Zunge 6 und einen in einer Durchbrechung an der gegenüberliegenden Seite des Gehäuses liegenden
schmaleren Abschnitt 7 auf. Das Ende 8 des Stütz- 6g gliedes 5, das auch in Richtung des Abschnittes 7
liegen kann, weist eine Gewindebohrung für die Klemmschraube 9 auf. Zwischen den Abschnitten 6
und 7 ist das Stützteil 5 bei 10, 11 zweimal im wesentlichen rechtwinklig abgebogen. In der Innenkante
der Abbiegung 10 ist als Widerlager für die Enden 13 der Arme 14 eines gegabelten Kontakthebels 15
(Fig, 2) eine Nut 12 angeordnet. Zwischen den Armen 14 liegt eine Feder 16 mit einem Ende 17 in
einem Loch 18 im Bereich der Kontakte 19 am Kontakthebel der Gabel. Das andere Ende 20 der
Feder 16 liegt in einem Haken 21 an einem Ende des Zwischenhebels 22. Das andere Ende 23 des Zwischenhebels
22 stützt sich schwenkbar gegen die Innenkante 11 am Stützglied 5 ab.
An der Außenseite des Hakens 21 greift der in einer Ausnehmung in dem Gehäuse 1 des Schalters
gleitende Betätigungsdruckknopf 24 an. Die Feder 16 ist durch ein Langloch 25 im Stützglied 5 zwischen
den Abbiegungen 10 und 11 geführt.
Die Kontakte 19 am Arm 15 wirken mit festen Kontakten 26 bzw. 29 an Klemmteilen 27, 30 mit
Klemmschrauben 28, 31 zusammen. In Normalstellung drückt die Spiralspannfeder 16 den oberen Kontakt
19 gegen den festen Kontakt 26. Bei Eindrücken des Druckknopfes 24 wird der Zwischenhebel um
seine Endkante 23 verschwenkt, und das Ende der Feder 16 wird durch die Ebene des kontakttragenden
Armes 15, d. h. durch eine Stellung maximaler Spannung, verschoben, so daß bei fortschreitender Bewegung
des Endes 20 der Feder der Arm 15 überschnappt, bis der untere Kontakt 19 mit dem Kontakt
29 in Berührung kommt.
Der aus Draht bestehende Zwischenhebel 22 kann beliebig, z. B. in einer der in Fig. 4 bis 15 gezeigten
Ausführungsformen, ausgebildet sein.
Alle in Fig. 4 bis 15 dargestellten Zwischenhebel sind in stark vergrößerten Maßstab dargestellt. In der
Praxis ist die tatsächliche Länge des Gliedes etwa 10 mm; der Draht hat dabei einen Durchmesser von
etwa 0,7 mm.
Bei der in Fig. 4 und 5 gezeigten Ausführungsform hat der Zwischenhebel 22 einen einzigen L-förmig
gebogenen Arm 20. Die Krümmung 33 bildet einen Haken 34 zum Einhängen des Endes 20 der
Feder 16, derart, daß die Feder ein Drehmoment auf das andere Ende 36 des Zwischenhebels 22 ausübt.
Am äußeren Teil 34 α der Krümmung 33 greift ein Betätigungselement, z.B. der Druckknopf 24, an. Das
dem Haken 34 gegenüberliegende Ende des Zwischenhebels 22 ist zu einem Dreieck 37 mit die Lagerstelle
36 des Zwischenhebels 22 am Stützglied 5 bildender Basis 38 gebogen.
Fig. 6 bis 8 zeigen eine Abwandlungsform des Zwischenhebels mit einem Arm und Basisdreieck 37.
Wie in Fig. 6 gezeigt verläuft die Krümmung vom Arm 32 aus in einer gleichmäßigen Kurve 39, und
der Haken 40 wird von einer gegenläufigen Krümmung mit kleinerem Radius gebildet. Bei der in
Fig. 7 gezeigten Ausfuhrungsform ist der Arm 32 a aus der Ebene der Dreiecks 37 aufwärts gebogen,
und die Krümmung 41 ist kürzer als die Krümmung 39 und geht in den gegenläufig gebogenen Haken 42
über. Gemäß Fig. 8 setzt sich der Arm 32 a in der aus der Ebene des Dreiecks 37 nach oben verlaufenden
Krümmung 43 fort, an deren Ende ein Haken 44 mit kleinerem Radius gebildet wird, dessen Krümmung
in derselben Richtung verläuft.
Die Abwandlungsform des Zwischenhebels gemäß Fig. 9 und 10 ist ähnlich der in Fig. 8 dargestellten,
wobei jedoch das freie Ende des das Dreieck 37 bil-
denden Drahtes zu einem Führungszapfen 45 gebogen ist, welcher als Sicherung gegen seitliche Verschiebung
in ein Loch im Stützglied 5 (vgl. Fig. 3) eingreift.
Bei der Abwandlungsform gemäß Fig. 11 und 12 sind beide Enden des Drahtes bis zum Hakenende
des Zwischenhebels geführt, so daß er ein Armpaar 46 aufweist, das über eine Krümmung 47 in ein
Hakenpaar 48 übergeht, während die Arme 46 am Scheitelpunkt 49 des Basisdreiecks 37 sich gabeln.
Wie in Fig. 11 gezeigt, ist die Basis 50 des Dreiecks 37 nach innen zurückgebogen und bildet so zwei
Lagerpunkte 51.
Eine weitere Abwandlungsform des Zwischenhebels ist in Fig. 13 bis 15 dargestellt. Die freien
Enden 52 des in den Zwischenhebel bildenden Drahtes stoßen sich in der Basis stumpf und bilden eine
kürzere Seite eines Trapezes oder Recktecks, die als Schwenklager für den Zwischenhebel dient, während
die gegenüberliegende kürzere Seite 53 zu einer geschlössenen Schleife 54 gebogen ist, in der das eine
Ende der Feder 16 eingehängt wird. An der Außenseite 55 der Schleife greift der Betätigungsdruckknopf
des Schalters an. Die beiden langen Seiten 56 sind so abgebogen, daß die Abschnitte 57 zusammen mit
den Enden 52 den Basisteil bilden, der durch die ansteigenden Abschnitte 58 mit der Schleife 54 verbunden
ist. Die Enden 52 können auch einwärts gebogen sein, so daß die Ecken 59 zwei in Abstand
voneinander liegende Lagerstellen bilden.
Diese Ausführungsform gemäß Fig. 12 bis 15 eignet sich besonders für die Verwendung in Schaltern
mit zwei oder mehr Federn 16, wobei eine entsprechende Anzahl von Schleifen 54 vorgesehen sein
kann. Dabei kann der Betätigungsdruckknopf 24 an einer der Schleifen angreifen, oder der querlaufende
Abschnitt 53 kann zwischen zwei Schleifen nach oben ausgebogen sein und so eine gesonderte Angriffsstelle
für den Knopf bilden.
Um ein Abrutschen des Zwischenhebels 28 von seiner Lagerstelle am Stützglied 5 zu verhindern, ist
die Wand 62 des Gehäuses aus der Ebene des Wandabschnittes 60 an der Lagerstelle zu einer Nase 61
hochgezogen, so daß ein die Basis des Zwischenhebels aufnehmender Spalt gebildet wird. Die ansteigende
Fläche 62 der Nase 61 kann in der gleichen Richtung wie der entsprechende Abschnitt 32 des
Zwischenhebels 22 verlaufen und so als Anschlag für den Zwischenhebel 22 in Betätigungsstellung
dienen.
Claims (7)
1. Elektrischer Schnappschalter mit verschiebbarem Betätigungsglied und Zwischenhebel, der
einen Gehäuseteil mit darin angeordnetem, in entgegengesetzter Richtung zweimal abgewinkeltem
Stützglied, einen sich schwenkbar gegen einen Endabschnitt des Stützgliedes abstützenden
Kontaktarm, einen sich gegen einen etwa parallel zum Endabschnitt erstreckenden Abschnitt des
Stützgliedes schwenkbar abstützenden Zwischenhebel und ein den Kontaktarm und den Zwischenhebel
gegeneinander verspannendes Federelement besitzt, wobei ein Betätigungsdrackknopf
od. dgl. an dem der Abstützung entgegengesetzten Ende des Zwischenhebels angreift, dadurch ge
kennzeichnet, daß der in an sich bekannter Weise aus Draht gebogene Zwischenhebel (22) mit
seinem hakenförmig abgebogenen, gleichzeitig als Lagerstelle für das Zugfederglied (16) des
Schnappelementes (15, 16) dienenden Ende am Druckknopf (24) anliegt und sich an seinem anderen
Ende (23) mit einem etwa rechtwinklig zur Hebelachse verlaufenden Drahtabschnitt an dem
Abschnitt (7) des Stützgliedes (5) schwenkbar anlegt, wobei seine Lagerstelle durch die Abwinklung
(11) des Stützgliedes (5) und einen entsprechend hochgezogenen Teil (61) des Gehäuses in
beiden Richtungen senkrecht zur Schwenkachse begrenzt ist.
2. Elektrischer Schnappschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerquerteil
(50, 51) des Zwischenhebels so geformt ist, daß er nur mit seinen Endpunkten (51)
am Stützglied (5) anliegt (Fig. 11).
3. Elektrischer Schnappschalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zwischenhebel (22) aus einem Draht abgebogen ist, der an seinem einen Ende einen aus
der Hebelebene herausragenden Haken (34) und an seinem anderen Ende eine äugen- oder dreieckförmige,
den Querteil (38) enthaltende Abbiegung (37) aufweist (Fig. 4 bis 8).
4. Elektrischer Schnappschalter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende
der augenförmigen Abbiegung (37) gleichachsig mit der Hebelachse abgebogen ist, so daß das
Drahtende einen über den senkrecht zur Hebelachse verlaufenden Querabschnitt (38) herausragenden,
seitliche Verschiebungen verhindernden Führungszapfen (45) bildet, der in eine entsprechende
Ausnehmung im Stützglied (11) eingreift (Fig. 9 und 10).
5. Elektrischer Schnappschalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schwenklagerteil (38/ 50-51) des Zwischenhebels (46) die Mitte des Drahtstückes bildet und
daß die beiden Enden so abgebogen sind, daß sie wenigstens in den hakenförmigen Ende (48)
des Hebels (46) dicht nebeneinander liegen (Fig. 11 und 12).
6. Elektrischer Schnappschalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zwischenhebel aus einem etwa rechteckig oder trapezförmig gebogenen Draht besteht, wobei
die eine Schmalseite (59-59) den querliegenden Stützabschnitt bildet, während in der anderen
Schmalseite (53) der Draht augenförmig (54) aus der Hebelebene herausgebogen ist (Fig. 13
bis 15).
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 905 392;
ETZ-B, Bd.
Deutsche Patentschrift Nr. 905 392;
ETZ-B, Bd.
7, Heft 4 vom 21. 4.1955, S. 127 bis 129;
britische Patentschrift Nr. 622 507;
USA.-Patentschriften Nr. 2 513 804, 2758 171.
USA.-Patentschriften Nr. 2 513 804, 2758 171.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| GB2333557A GB836156A (en) | 1957-07-23 | 1957-07-23 | Improvements in snap-action mechanism |
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