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Elektrischer Stecker, Kupplungssteckdose mit Schutzkontakten od. dgl.
Die Erfindung bezieht sich auf einen Stecker, eine Kupplungssteckdose mit Schutzkontakten
od. dgl. mit einem aus einem weichelastischen Werkstoff gefertigten, vorzugsweise
kappenartigen Gehäuse, welches durch eine oder mehrere Schrauben mit den übrigen
Teilen des Steckers od. dgl., wie einem Einsatzkörper für die Anschluß- und Schutzkontakte,
lösbar verbunden ist. Derartige elektrische Einrichtungen sind in mannigfachen Ausführungsformen
bekannt. Sofern diese mit Schutzkontakten ausgerüstet sind, wird die die Verbindung
zwischen Gehäuse einerseits und den übrigen Teilen der Einrichtung andererseits
herstellende Schraube meist an einem rückwärtigen Verlängerungsarm des Schutzkontaktbügels
angeordnet, wobei der Schraubenkopf frei zugänglich auf der Umfangsfläche des Gehäuses
liegt. Die Bedienungsperson kann somit ohne weiteres, beispielsweise mit einem Finger,
mit der Verbindungsschraube in Berührung kommen. Wenn nun diese Schraube aus irgendeinem
Grunde unter Spannung steht, dann kann es zu Unfällen kommen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, elektrische Einrichtungen
der eingangs erwähnten Art mit einfachen und wohlfeilen Mitteln weiter zu verbessern,
wobei insbesondere die angegebenen Nachteile bekannter Ausführungsformen beseitigt
werden sollen. Dieses Ziel ist erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch erreicht,
daß der Kopf der Schraube in einer Aufnahme des Gehäuses untergebracht ist, die
durch Teile des Gehäuses vollständig oder im wesentlichen vollständig abgedeckt
ist.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die die Abdeckung
der Aufnahme bildenden Teile des Gehäuses in an sich bekannter Weise aufklappbar
bzw. abbiegbar gehalten. Durch die erfindungsgemäße Gestaltung einer elektrischen
Einrichtung ist es praktisch ausgeschlossen, daß die Bedienungsperson mit der Verbindungsschraube
in Berührung kommen kann. Denn diese ist ja verdeckt in einer Aufnahme des Gehäuses
untergebracht. Sofern die Abdeckung nicht vollständig geschlossen ist, ist die vorgesehene
Öffnung in ihren Abmessungen so klein gehalten, daß keinesfalls der Finger selbst
oder Teile desselben bis in den Bereich des Schraubenkopfes gelangen können. Beispielsweise
kann man im Bereich der die Abdeckung für den Schraubenkopf bildenden Teile des
weichelastischen Gehäuses in an sich bekannter Weise einen Trennschnitt oder auch
eine kleine Durchbrechung vorsehen. Durch diese Ausbildung der Abdeckung ist bei
Bedarf ihre Aufklappbarkeit gewährleistet, was beim Anbringen oder Lösen der Verbindungssehraube
von Vorteil ist. Die die Abdeckung für den Kopf der Schraube bildenden Teile des
Gehäuses können in der Umfangsfläche des, Gehäuses liegen. Man kann aber auch die
abdeckenden Teile aus der Umfangsfläche herausziehen, beispielsweise um einen größeren
Aufnahmeraum für den Kopf der Schraube zu erhalten oder um das Umklappen der in
der Normallage den Schraubenkopf abdeckenden Teile zu erleichtern. In diesem Fall
ragt die Abdeckung etwa dorn- oder kuppelr artig aus der eigentlichen Umfangsfläche
des Gehäuses heraus.
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Zur Herstellung des Gehäuses selbst können in an sich bekannter Weise
weichelastische Werkstoffe Benutzung finden. Dabei ist es an sich gleichgültig,
ob es sich um natürliche oder künstliche Werkstoffe handelt. Es können neben Natur-
oder Kunstgummi auch Kunststoffe, wie Polyäthylen od. dgl., Verwendung finden.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung sind in der folgenden speziellen
Beschreibung erläutert.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäß
ausgebildeten Kupplungssteckdose mit Schutzkontakten, Fig. 2 einen Längsschnitt
durch die Kupplungssteckdose nach der Fig. 1,
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform
der Aufnahme für den Schraubenkopf mit der zugehörigen Abdekkung im vergrößerten
Maßstab, im Schnitt und teilweise weggebrochen, Fig. 4 eine dritte Ausführungsform
der Aufnahme für den Schraubenkopf mit der zugehörigen Abdekkung, ebenfalls irn
vergrößerten Maßstab, im Schnitt und teilweise weggebrochen, Fig. 5 eine
vierte Ausführungsform der Abdeckung mit einer kreuzförmigen Öffnung in der Abdeckung
für
die Aufnahme, in Draufsicht, teilweise weggebrochen, und Fig. 6 eine fünfte
Ausführungsform der Aufnahme für den Schraubenkopf mit der zugehörigen Abdekkung,
im vergrößerten Maßstab, im Schnitt und teilweise weggebrochen.
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Dem Ausführungsbeispiel ist eine Kupplungssteckdose5 mit Schutzkontakten
zugrunde gelegt, die im wesentlichen aus einem kappenartigen Gehäuse 6 und
einem darin untergebrachten Einsatzkörper 7 besteht. Während das kappenartige
Gehäuse 6 aus einem weichelastischen Werkstoff, wie Gummi od. dgl., gefertigt
ist, ist für die Herstellung des Einsatzkörpers 7
ein starrer, ebenfalls isolierender
Werkstoff benutzt worden. Im Bereich der Stimfläche der Kappe 6 ist diese
mit einem umlaufenden Rand 8 versehen, der, wie aus der Fig. 2 ersichtlich
ist, den Einsatzkörper 7
unter Freilassung einer Einführungsöffnung für den
Stecker teilweise umfaßt. Am gegenüberliegenden anderen Ende läuft die Kappe
6 in eine sich verjüngende Verlängerung9 aus, die zugleich als Knickschutz
für das Anschlußkabel benutzt wird. In an sich bekannter Weise ist die Verlängerung9
stufenweise abgesetzt, wobei die Stufen mit 10 bezeichnet sind. Dadurch ist
eine Anpassung an im Durchmesser unterschiedlich starke Anschlußkabel möglich, wobei
man bei Bedarf jeweils einen oder mehrere der vorhandenen Abschnitte der Verlängerung
9 beispielsweise mit einem Messer abtrennen kann. Die Bohrung11 im Bereich
der Verlängerung9, durch die das Anschlußkabel, welches der Einfachheit halber nicht
dargestellt ist, in das Gehäuseinnere eingeführt wird, verjüngt sich demgegenüber
stetig in Richtung auf das freie Ende hin. Im Bereich der Innenwandungen der Verlängerung
9 ist also kein stufenweises, sondem ein stufenloses Abnehmen des Durchmessers
der Bohrungll gewählt.
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In dem mit dem zugehörigen Stecker zusammenwirkenden Teil der Kupplungssteckdose
5 ist ein Schutzkontaktbügel12 an sich bekannter Bauart untergebracht. Dieser
steht über eine metallische Verbindungsbrücke 13, die durch eine nicht näher
bezeichnete Bohrung eines rückwärtigen Ansatzes 14 des Isolierstoffeinsatzes
7 hindurchgeführt ist, mit einer Anschlußklemme 15 für die Erdanschlußleitung
in Verbindung. Der Steg 16 eines U-förnügen Metallkörpers wird von der Anschlußklemme
15 durchgriffen und in seiner Lage gehalten. In dem einen, und zwar dem verlängerten
Schenkel 17 des U-förmigen Metallkörpers ist einerseits die Verbindungsschraube
18 zwischen dem Gehäuse 6 und dem Einsatzkörper 7 und andererseits
eine an sich bekannte Zugentlastungsschelle 19 befestigt. Während die Zugentlastungssehelle
19 am äußersten freien Ende des Schenkels 17 angeordnet ist, ist die
Gewindebohrung zum Angriff der Schraube 18 etwa im mittleren Teil des gleichen
Schenkels untergebracht. Es sei ferner erwähnt, daß in dem gegenüberliegenden, kürzeren
Schenkel 29 eine glatte Bohrung 20 vorgesehen ist, die das Anbringen der
Kontaktschraube der Erdanschlußklenune 15 ermöglichen soll. Zu beiden Seiten
des rückwärtigen Ansatzes 14 des Einsatzkörpers 7
sind - in der Zeichnung
nicht sichtbar - Kammern für die Unterbringung der Kontaktbuchsen vorgesehen.
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Im Bereich der Verbindungssehraube 18 weist das Gehäuse
6 eine Verdickung auf, in der eine Aufnahme 21 für den Kopf 22 der Schraube
18 vorgesehen ist. Die Aufnahme 21 ist dabei in ihren Ab-
messungen
so gehalten, daß der Schraubenkopf 22 in ihr bequem Platz findet. Auch ist die Aufnahme
21 nach vorn hin im wesentlichen vollständig abgedeckt. Als Abdeckung werden Teile
23 des Gehäuses 6 benutzt, die, wie aus der Fig. 2 ersichtlich, verhältnismäßig
dünnwandig sind und bei diesem Ausführungsbeispiel in der Umfangsfläche des Gehäuses
6 liegen. Im Bereich der abdeckenden Teile 23 - und zwar vorzugsweise
in der Mitte liegend - ist eine kleine Durchbrechung 24 vorgesehen, die aber,
wie erwähnt, in ihren Abmessungen derart klein gehalten ist, daß die Bedienungsperson
nicht mit dem Finger bis in den Bereich des Schraubenkopfes gelangen kann. An Stelle
der dargestellten glatten Durchbrechung 24 kann man auch einen Trennschnitt im gleichen
Bereich der Abdeckung 23 vorsehen, so daß man dadurch eine vollständige Abdeckung
der Aufnahme 21 für den Schraubenkopf 22 erhält. Der Trennschnitt oder die Durchbrechung24
lassen jedoch bei Bedarf ein Lösen der Schraube 18 zu. Wie aus der Fig.
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der Zeichnung ersichtlich, kann an Stelle einer im Querschnitt kreisrunden
Durchbrechung auch eine kreuzförnüge Durchbrechung 30 vorgesehen sein. Eine
solche Ausbildung bringt werkzeugtechnisch Vorteile mit sich. Außerdem ergibt sich
dadurch bei einer kleinen Öffnung eine elastischere Abdeckung.
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In der Fig. 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für die
Ausbildung der Aufnahme und der damit zusammenwirkenden Abdeckung für den Schraubenkopf
dargestellt. Mit 6 ist wiederum das aus einem weichelastischen Werkstoff
gefertigte Gehäuse bezeichnet. Es besitzt eine quer zur Längsrichtung des kappenartigen
Gehäuses 6 verlaufende Aufnahme 28,
in welcher der der Einfachheit
halber nicht dargestellte Kopf einer Verbindungsschraube bequem Platz findet. Die
Aufnahme 28 steht mit einer Querbohrung 25 in Verbindung, in der Teile
des Schraubenschaftes untergebracht werden. Das Gehäuse 6 besitzt in diesem
Fall jedoch Teile 26, die aus der Umfangsfläche des Gehäuses herausgezogen
sind, so daß ein etwa kuppelartiger Vorsprung entsteht. Im Bereich dieses kuppelartigen
Vorsprunges kann wiederum ein Trennschnitt oder eine in ihren Abmessungen kleine
Durchbrechung 24 vorhanden sein. Diese Ausführungsfonn hat vor allem den Vorteil,
daß man beispielsweise zum Zweck des Einführens der Schraube die Teile
26 ohne Schwierigkeiten zurückklappen kann. Dies ist ohne weiteres möglich,
da die als Abdeckung benutzten Teile 26 einerseits eine geringe Wandstärke
besitzen und andererseits aus einem weichelastischen, gummiartigen Werkstoff hergestellt
sind, da sie ja Teile des Gehäuses 6 sind.
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In der Fig. 4 ist in bezug auf die Fig. 3 im wesentlichen der
Aufbau der Aufnahme 28 und der diese abdeckenden Teile beibehalten. Während
jedoch bei der Ausführungsform nach der Fig. 3 der Zeichnung die Teile
26 steil aus der Umfangsfläche des Gehäuses 6 nach vom herausgezogen
sind, wird beim Ausführungsbeispiel nach der Fi.-. 4 der Zeichnung ein allmählicher
Übergang der abdeckenden Teile 27 aus der Umfangsfläche des Gehäuses
6 heraus gewählt. Es entsteht so eine Art Halbrundkuppel, wobei die die Kuppel
bildenden Teile 27 des Gehäuses wiederum aufgeklappt bzw. zurückgebogen werden
können.
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Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise
Verwirklichungen der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr
sind
noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen möglich. So kann die Erfindung
auch bei anderen an sich bekannten elektrischenEinrichtungen, insbesondere bei an
sich bekannten Steckern benutzt werden. Auch kann sie Verwendung finden bei solchen
elektrischen Einrichtungen, bei denen eine seitliche Einführung für das Anschlußkabel
vorgesehen ist. In diesem Fall kann die Verbindungsschraube und damit die ihr zugeordnete
Aufnahme und Abdeckung im Bereich der oberen Stirnfläche vorzugsweise in zentraler
Anordnung vorgesehen sein. Sofern mehrere Verbindungsschrauben Verwendung finden,
können auch entsprechend mehrere Aufnahmen und Abdeckungen vorhanden sein, wobei
diese untereinander aus herstellungstechnischen Gründen vorzugsweise die gleiche
Ausbildung haben. Man könnte die Abdeckung der Aufnahmen bei der Herstellung der
elektrischen Einrichtung auch zunächst vollständig schließen und dann mittels der
Verbindungssehraube selbst in der Abdeckung ein kleines Loch schaffen. Ein diesbezügliches
Beispiel für die Gestaltung der Aufnahme für den Schraubenkopf und der zugehörigen
Abdeckung ist in der Fig. 6 angegeben.