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Verfahren zur Herstellung einer Dose aus Karton, Pappe od. dgl.
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer
Dose aus Karton, Pappe od. dgl. mit einem über ihren Hals greifenden Deckel, z.
B. einer Zigarrendose.
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Nach einem bekannten Verfahren werden aus Platten ein Bodenteil mit
stehenden Seitenflächen und gesondert davon ein Deckelteil mit stehenden Seitenflächen
gebildet. Diese beiden Dosenteile werden ineinandergeschoben und aneinander befestigt.
Dieses Verfahren ist für die Herstellung von Zigarrendosen nicht besonders geeignet,
weil eine Dose von verhältnismäßig geringer Steifigkeit entsteht, in der die Zigarren
gegen mechanische Beanspruchungen nicht besonders gut geschützt sind. Bekanntlich
sind Zigarren gegen mechanische Beanspruchungen relativ empfindlicher als beispielsweise
Zigaretten.
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Damit bei dem bekannten Verfahren der Deckelteil über den Bodenteil
geschoben werden kann, muß der Deckelteil sehr geräumig sein. Die am Zuschnitt vorgesehenen
Ansätze, die die stehenden Seiten des Dekkelteiles miteinander verbinden, verursachen
eine Lücke zwischen den betreffenden Seiten des Deckelteiles und denen des Bodenteiles.
Hinzu kommt, daß von den Seitenteilen des Bodenteiles oder Deckels jeweils nur der
untere Teil mit Leim versehen werden kann, so daß nur unterhalb der am Deckelteil
vorgesehenen Sicke die Seitenteile durch Verleimung aneinander befestigt sind und
somit eine Dose von nur geringer Steifigkeit entsteht. Nachteilig ist auch, daß
insbesondere bei Verwendung einer Lehre vor dem Umfalten des Bodenteils ein Aufbringen
des Leims im Gegensatz zur Erfindung nicht erfolgen kann, weil der Leim durch die
Ränder der Lehre abgestrichen und hierbei diese Ränder verschmutzt werden würden.
Das bekannte Verfahren ist hierdurch umständlicher. Ist der Bodenteil an seinen
Ecken nicht mit Lippen versehen, dann könnte nachher beim Schließen der fertigen
Dose der Deckel mit einem seiner Ränder leicht in eine Eckspalte des Halses gedrückt
werden, was die Zerstörung des Halses zur Folge haben kann.
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Bekannt ist ferner ein Verfahren zur Herstellung einer einteiligen
Dose oder Schachtel mit Halseinsatz.
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Bei diesem Verfahren wird die ganze Dose aus einem Stück gefaltet.
Da hierbei der Hals rundum nicht geschlossen ist, bleibt er schwach und etwas flexibel,
so daß eine nach diesem Verfahren hergestellte Dose zur Aufbewahrung von Zigarren
nicht gut geeignet ist.
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Beim Schließen des Deckels kann es außerdem leicht passieren, daß
der Deckelrand anstatt an der Außenseite an der Innenseite längs des Halses sich
entlangschiebt, so daß Beschädigungen der Dose entstehen können.
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Bekannt ist auch ein Verfahren zur Herstellung einer Dose aus einem
Stück, bei der die Dose überhaupt
keinen Hals aufweist. Diese Dose ist ebenfalls
zu wenig steif und daher für die Aufbewahrung von Zigarren nicht geeignet. Bekannt
ist schließlich ein Verfahren zur Herstellung von Schachteln, bei denen der Deckelzuschnitt
unmittelbar auf dem Schachtelunterteil zum Deckelteil geformt wird. Bei diesem Verfahren
greift auch der Deckel über einen Hals. Das Verfahren nach der Erfindung kann als
eine Weiterentwicklung dieses bekannten Verfahrens aufgefaßt werden.
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Nach dem Verfahren der Erfindung wird aus einem den Boden bildenden
Zuschnitt mit die eine Schicht der aus zwei Schichten bestehenden Seitenwände und
den Hals des Schachtelunterteiles bildenden Seitenklappen der Schachtelunterteil
vorgeformt. Ferner wird ein an sich bekannter Deckelzuschnitt mit die Seitenwände
des Deckelteiles und die zweite Schicht der Seitenwände des Schachtelunterteiles
bildenden Seitenklappen verwendet. Von diesen Seitenklappen werden die die zweite
Schicht der Seitenwände des Schachtelunterteiles bildenden Randstreifen mit den
die erste Schicht der Seitenwände bildenden Streifen der Seitenklappen dieses Unterteiles
verleimt. Abschließend werden in bekannter Weise drei oder vier der Seitenklappen
des Deckelzuschnittes gerade oberhalb der Leimstellen durchgeschnitten, so daß entweder
ein aufklappbarer oder ein abnehmbarer Deckel entsteht, je nachdem, ob drei oder
vier der Seitenklappen durchgeschnitten werden.
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Eine Möglichkeit zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung
geht von einem bekannten Verfahren aus, bei dem der Deckelzuschnitt zum Falten seiner
Seitenklappen zusammen mit dem vorgeformten Schachtelunterteil durch einen Schacht
hindurchgedrückt wird. Erfindungsgemäß wird hierbei der Deckelzuschnitt mit seinen
mit Leim versehenen Oberflächen der Seitenklappen nach oben auf den Schacht gelegt.
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Diese Arbeitsweise ermöglicht es, den Bodenteil und den Deckelteil
genau passend auszuführen, was Dosen mit steifen und ebenen Wänden zur Folge hat.
Das Halten des Leimes an seiner Stelle während des Anbringens des Deckelteiles bietet
keine Schwierigkeiten, weil die stehenden Seiten des Deckelteiles senkrecht zu seiner
Fläche gegen die Seiten des Bodenteiles bewegt werden. Bei Verwendung einer Lehre
kann der Zuschnitt für den Deckelteil auf den Randstreifen, die sich in der Bewegungsrichtung
des sich auf die Lehre zu bewegenden Zuschnitts erstrecken, mit Leim versehen werden,
während der sich in einer Richtung senkrecht zu diesen Randstreifen auf die Lehre
zu bewegende Bodenteil gleichfalls an den sich in seiner Bewegungsrichtung erstreckenden
stehenden Seiten mit Leim versehen werden kann. Dadurch wird das Anbringen des Leimes
sehr vereinfacht und geschieht in einem Arbeitsgang.
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In der Zeichnung ist beispielsweise eine Ausführungsform der Erfindung
angegeben.
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Fig. 1 zeigt den Zuschnitt für den Deckelteil einer rechteckigenDose,
fertig zum Aufsetzen auf den Bodenteil; Fig. 2 zeigt den zugehörigen Bodenteil,
bereits in fertigem Zustand; Fig. 3 zeigt die allseitig geschlossene Dose nach dem
Aufeinandersetzen der beiden Teile aus Fig. 1 und 2; Fig. 4 zeigt eine besondere
Weise für das Aufeinandersetzen und das Aneinanderleimen von Deckel-und Bodenteil;
Fig. 5 zeigt die Dose in fertigem Zustand, bei der ein Teil weggeschnitten ist,
damit ersichtlich ist, wie die Schichten aufeinanderliegen.
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Aus den Fig. 1 und 2 sieht man, daß die Dose aus zwei getrennten
Teilen, nämlich dem Zuschnitt für den Deckelteil 1 und dem Bodenteil 2 zusammengesetzt
wird.
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Der Zuschnitt für den Deckelteil hat ein Mittelstück3 und vier an
dieses Stück grenzende Seitenteile 4.
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Die Abmessungen des Mittelstückes 3 sind gleich den gewünschten Außenabmessungen
der Dose, während die Höhe der stehenden Seiten der Gesamthöhe der herzustellenden
Dose mit Deckel gleich ist.
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Die BegrenzungslinienS von Mittelstück und Seitenteilen 4 sind in
üblicher Weise eingeritzt zur Ermöglichung eines leichten Umfaltens. Jedes Seitenteil
4 ist gegebenenfalls an der später nach innen zugekehrten Seite in bestimmter Höhe
mit einer dem Rand6 parallelen Einritzlinie7 versehen, deren Nutzen aus dem Folgenden
noch hervorgehen wird.
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Der Bodenteil 2 der Fig. 2 hat gleichfalls ein Mittelstück 8 und
vier Seitenteile 9, die die Seitenwände bilden. Die Abmessungen des Mittelstückes
8 sind gerade so viel kleiner als die übereinstimmenden Abmessungen des Mittelstückes
3 des Deckelteiles 1, daß der Deckelteil später genau über den Bodenteil paßt. Die
Höhe der stehenden Seiten 9 des Bodenteiles ist der Innenhöhe der herzustellenden
Dose gleich oder nahezu gleich.
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Die stehenden Seiten 9 des Bodenteiles 2 sind in der Figur bereits
nach dem Einritzen der Begrenzungslinien 10 aufgerichtet und an den Eckrändern 11
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einander verbunden. Diese Verbindung der Eckränder ist hier geschehen mit Hilfe
von getrennten, um diese Ecken geleimten Streifen 12 aus dünnem Papier, Klebeband
od. dgl.
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Für die weitere Bildung der Dose ist es erforderlich, daß der Bodenteil
und der Zuschnitt für den Deckelteil aufeinandergesetzt und in besonderer Weise
aneinander befestigt werden. Eine einfache Ausführungsform dieser Anordnung ist
aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich.
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Hierbei wird von jeder stehenden Seite des Deckelteiles zuerst der
Streifen 13, der zwischen dem Rand 6 und der gegebenenfalls angebrachten Einritzlinie
7 liegt, mit Leim verstehen. Hiernach wird der Zuschnitt für den Deckelteil auf
den Bodenteil gesetzt und werden die Seiten 4 des Deckelteiles gegen die Seiten
9 des Bodenteiles gedrückt, so daß diese infolge des vorhandenen Leimes im Bereich
der Streifen 13 aneinanderhaften.
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Natürlich ist es auch möglich, nicht die stehenden Seiten 4 des Deckelteiles,
sondern einen Streifen 14 der stehenden Seiten9 des Bodenteiles in der gleichen
Höhe wie der Streifen 13 mit Leim zu versehen und dann die Teile aufeinanderzudrücken.
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Die nachdem Zusammensetzen erhaltene allseitig geschlossene Dose
ist in Fig. 3 gezeichnet. Wird nicht ein scharnierartiger, sondern ein loser Deckel
gewiinscht, dann müssen die Eckränder 15 des Deckelteiles noch miteinander verbunden
werden. Dies kommt aber in Fortfall, wenn das folgende Stadium von dem üblichen
Ettikettieren gebildet wird, was meistens über die Oberseite und die Seiten der
hergestellten Dose geschieht.
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Schließlich muß die Dose aufgeschnitten werden. Zu diesem Zwecke
wird durch das Etikett und durch die stehenden Seiten 4 des ursprünglichen Deckelteiles
hindurchgeschnitten, z. B. an der Stelle der Linien7, an welcher Stelle sich an
der Innenseite Einritzlinien befinden können, die dieses Durchschneiden erleichtern.
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Falls alle Seiten durchgeschnitten werden, erhält man eine Dose mit
ganz abnehmbarem Deckel. Ist aber ein Scharnierdeckel gewünscht, dann kann die Seite,
an die das Scharnier kommen muß, vor dem Etikettieren entlang der Linie 7 durchgeschnitten
werden und wird später das Scharnier vom Etikett gebildet. Auch kann das Scharnier
sowohl aus der im voraus eingeritzten stehenden Seite des Deckelteiles als auch
dem darüber geleimten Etikett bestehen. In diesem Fall wird diese Seite also nicht
durchgeschnitten.
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Eine derartige Dose mit Scharnierdeckel in geöffnetem Zustand ist
in der Fig. 5 gezeichnet. Der Deckel 18 hat infolge des Durchschneidens nun kürzere
stehende Seiten 19 bekommen, die beim Schließen des Deckels über einen Hals 20 greifen,
der von den stehenden Seiten 9 des ursprünglichen Bodenteiles gebildet wird.
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Fig. 4 zeigt eine andere Weise, in der die Zusammensetzung und das
Festleimen des Bodenteiles und des Zuschnitts für den Deckelteil der Dose durchgeführt
werden kann.
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Hierbei wird eine Lehre 24 benutzt, die eine Öffnung 25 der gleichen
Form und Abmessung wie der Horizontaldurchschnitt der herzustellenden Dose aufweist.
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Auf dieseLehre wird der Zuschnitt für denDeckelteil 1 umgekehrt gelegt,
mit dem Mittelstück3 genau über der Öffnung. Die erforderlichen Einritzlinien 5
und gegebenenfalls die Einritzlinien 7 sind bereits im Zuschnitt angebracht. Auch
ist vorher entweder auf dem Randstreifen 13 der Teile 4 des Deckelteiles außerhalb
der Linien 7 oder auf den stehenden Seiten des Bodenteiles an der Stelle des Streifens
14 Leim angebracht.
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Hiernach wird dieser Bodenteil 2 in umgekehrter Lage auf den Zuschnitt
des Deckelteiles 1 gelegt, und zwar genau auf dessen Mittelstück 3, so daß auch
dieser Bodenteil sich gerade über der Öffnung 25 befindet.
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Hiernach wird auf den Bodenteil in der Richtung senkrecht zur Lehre
24 ein Druck ausgeiibt (angegeben mit dem Pfeil P) mit der Folge, daß er durch die
Öffnung 25 hindurchgedrückt wird unter Mitnahme des Zuschnitts. Die Seitenteile4
des Zuschnitts werden nun automatisch aufgerichtet und gegen die stehenden Seiten
9 des Bodenteiles gedrückt, wo sie an der bestimmten Stelle festgeleimt werden.
Unter der Öffnung kann ein Schacht vorgesehen sein, durch den die Dosen hindurchgedrückt
werden und in dem sie so lange bleiben, daß die aneinandergeleimten Teile genügend
aneinanderhaften. Die aus dem Schacht kommenden geschlossenen Dosen können zur Etikettiermaschine
befördert und hiernach aufgeschnitten werden. Ist das Etikettieren nicht erwünscht,
dann müssen die Ecken desDeckelteiles in anderer Weise vor dem Aufschneiden miteinander
verbunden werden.