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Abschließbarer Schnappverschluß, insbesondere für Schiebe-Fenster
Die Erfindung bezieht sich auf eine Weiterbildung des abschließbaren Schnappverschlusses,
insbesondere für Schiebe-Fenster, bei welchem in einem in einem Hohlprofil des Flügelrahmens
befestigten Griffschenkel ein federbelasteter, ein Drehzylinderschloß aufnehmender
Druckknopf lagert, welcher bei einer Einwärtsverschiebung desselben eine axial angeordnete
federbelastete Riegelfalle aus dem am Gegenrahmen angebrachten Schließzapfen hebt,
nach Patentanmeldung O 9581 I c668 b.
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Der Verschluß nach der Hauptpatentanmeldung ist nur von einer Flügelseite
her .zu betätigen und abzuschließen.
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Die Aufgabe der Weiterbildung der Erfindung besteht darin, den Verschluß
auf einfache Weise derart auszubilden, daß er von beiden Flügelseiten her betätigt
und verschlossen werden kann, um den Verschluß auch für Schiebetüren verwenden zu
können.
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Man hat zwar bereits ein Schloß vorgeschlagen, welches von beiden
Flügelseiten her betätigt werden kann, aber nur an der einen oder arideren Seite
abgeschlossen werden kann, so daß es von der gegenüberliegenden Seite her durch
einfaches Einschieben des Druckknopfes geöffnet werden kann. Dieser bekannte Verschluß
ist mit in den Griffschenkeln eingeordneten Druckknöpfen ausgerüstet, welche eine
in einem gesondert angebrachten Schloß eingeordnete Riegelfalle betätigen. Die Betätigungsvorrichtung
zur Auslösung der Riegelfalle wird hierbei jedoch durch einen verwickelten und sperrigen
Hebelmechanismus gebildet, welcher in einem gesonderten Schloßkasten eingeordnet
ist. Bei einem derart ausgebildeten Verschluß besteht nicht nur der wesentliche
Nachteil in einer verhältnismäßig teuren Herstellung, sondern insbesondere darin,
daß er nicht in ein schmales Hohlprofil eingebaut werden kann, da er den Flügelrahmen
durch die erforderlichen großen Ausnehmungen erheblich schwächen würde. Ein wesentlicher
Nachteil bei diesem bekannten Verschluß besteht ferner darin, daß derselbe nur einseitig
abgeschlossen werden kann. Wird nämlich die Verschiebbarkeit eines Druckknopfes
durch ein in ihm eingeordnetes Zylinderschloß festgelegt; kann der gegenüberliegende
Druckknopf nach wie vor verschoben werden und somit die Riegelfalle auslösen.
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Diese Nachteile werden gemäß der Weiterbildung der Erfindung im wesentlichen
dadurch beseitigt, daß auf der Rückseite des Hohlprofils ein gleichgestalteter Griff
angeordnet ist und beide Griffe mit ihren halbierten aneinanderliegenden Schenkelenden
von etwa rechteckigem Querschnittsprofil innerhalb des Hohlprofils mittels Schrauben
miteinander und mit dem Hohlprofil verschraubt sind, wobei die in dem einen Griffschenkel
gelagerte, von dem einen oder anderen Druckknopf verschiebbare, parallel zur Griffschenkelmittellinie
angeordnete Riegelfalle von zwei Schraubendruckfedern gegenseitig belastet wird,
die je einen lose gelagerten Auslösestift aufnehmen, welche mit ihren Enden mit
einem Längsspiel in dem Druckknopf lagern und wobei die umliegenden Schraubendruckfedern
sich einerseits an der Riegelfalle und anderer= seits an einer sich an einer Zwischenwand
des Griffschenkels anlegenden Scheibe abstützen.
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Um einerseits die Befestigungsschrauben zu entlasten und andererseits
die Griffe gegen eine Verdrehung derselben zu sichern, ist gemäß der Erfindung an
jedem Ende der Griffschenkel ein zu deren Mittellinie exzentrisch angeordneter,
das Flügelrahmenprofil durchdringender und in das Stirnende des benachbarten Griffschenkels
eingreifender Zapfen vorgesehen.
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Diese Ausbildung des von beiden Flügelseiten her zu betätigenden Verschlusses
hat zunächst den Vorteil, daß alle Schließelemente auf kleinstem Raum, nämlich in
dem Griffschenkel, untergebracht sind, so daß für den Einbau des Verschlusses nur
eine kleine Ausnehmung im Flügelprofil erforderlich ist, welche dasselbe in keiner
Weise schwächt. Hierbei gewährleistet die erfindungsgemäße Verschraubung und Verzapfung
beider Griffschenkel eine einwandfreie Befestigung beider Griffe miteinander und
mit dem Flügelrahmenprofil.
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Eine Auslösung der in der eingeschnappten Schließlage befindlichen
Riegelfalle kann durch die erfindungsgemäße
Ausbildung der Auslöseeinrichtung
durch eine Einwärtsverschiebung des einen oder anderen Druckknopfes erfolgen, wobei
alsdann in jedem Falle die gegenüberliegende Schraubendruckfeder die Riegelfalle
belastet. Um die im orstfesten Schließzapfen eingerastete Riegelfalle festzulegen,
den Verschluß somit zu verschließen, ist gemäß der Erfindung am inneren Stirnende
eines jeden, in dem Druckknopf in an sich bekannter Weise gelagerten Drehzylinderkernes
ein Sperrstift mit umliegender, den Druckknopf belastender Sehraubendruckfeder befestigt,
wobei die aneinanderstoßenden Sperrstiftenden gegeneinander derart um 180° versetzt
halbiert sind, daß die Enden der Sperrstifte bei in der Schnapplage befindlicher
Riegelfalle von den Druckknöpfen axial gegeneinander verschiebbar sind.
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Diese Ausbildung der Abschließvorrichtung hat den Vorteil, daß diese
die Auslösung der in der eingeschnappten Schließlage befindlichen Riegelfalle nicht
beeinflußt, da sich die halbierten Sperrstiftenden in diesem Falle bei einer Einwärtsverschiebung
eines Druckknopfes ungehindert gegeneinander verschieben können. Wird jedoch der
Drehzylinderkern des einen oder anderen Druckknopfes mittels des zugehörigen Schlüssels
um 180° gedreht, können die Druckknöpfe nicht mehr verschoben werden, da alsdann
die halbierten Enden im gleichen Querschnitt gegeneinanderstoßen und dadurch eine
Einwärtsverschiebung des einen oder anderen Druckknopfes ausschließen, wobei gleichzeitig
auch die Auslösevorrichtung unwirksam bleibt.
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Der Erfindungsgegenstand ist in der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 einen Längsschnitt durch die miteinander verbundenen
Griffschenkel nach Linie A-B der Fig 2, F i g. 2 einen Querschnitt nach Linie K-L
der F i g. 1, F i g. 3 einen Längsschnitt nach Linie G-H der F i g. 2, F i g. 4
einen Querschnitt nach Linie C-D der F i g. 1, F i g. 5 eine Stirnansicht gegen
die Enden der Griffschenkel, F i g. 6 einen Qerschnitt nach Linie 1-J der F i g.
1, F i g. 7 eine Stirnansicht gegen die Enden der Befestigungsschenkel des Bügelgriffes
und F i g. 8 einen Querschnitt nach Linie E -F der Fig. 1.
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Das der Erfindung zugrunde gelegte Ausführungsbeispiel zeigt den Verschluß
in der eingerasteten Schließlage.
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Auf beiden Seiten des Flügelrahmens 1 sind bügelartig ausgebildete
Handgriffe 2 angeordnet, welche mit ihren beiden Schenkeln senkrecht auf
einer gemeinsamen Mittellinie am Flügelrahmen befestigt sind, und zwar derart, daß
die im Flügelrahmen liegenden, etwa rechteckig ausgebildeten Enden der Griffschenkel
auf ihrer Länge halbiert ineinandergreifen und mittels der radial angeordneten Schraube
3 und der axial angeordneten Schraube 3' miteinander und mit dem Flügelrahmen 1
verbunden sind.
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Um einerseits die Befestigungsschrauben zu entlasten und andererseits
die Griffe gegen eine Verdrehung zu sichern, sind an den Stirnenden der oberen,
stärker ausgebildeten Griffschenkel exzentrisch angeordnete, das Flügelrahmenprofil
durchdringende Zapfen 4 vorgesehen, welche in das Stirnende des benachbarten
Griffschenkels eingreifen. Parallel zur Mittellinie des oberen Griffschenkels lagert
in einer in den Griffschenkelenden vorgesehenen Ausnehmung 5 eine mit einer Fallennase
6 versehene Riegelfalle 7, welche von zwei beiderseits einliegenden Schraubendruckfedern
8 gegenseitig belastet wird und mit einem bolzenartigen, am ortsfesten Rahmen befestigten
Schließzapfen 9 zusammenwirkt. Die Federn 8 stützen sich einerseits an der Riegelfalle
7 und andererseits an einer an einer Zwischenwand 10 des Griffschenkels vorgesehenen
Scheibe 11 ab. In jeder Feder lagert außerdem mit einem Längsspiel ein loser Auslösestift
12, welcher mit seinem die Scheibe 11 durchdringenden Ende in eine Sackbohrung 13
des im Griffschenkel begrenzt axial verschiebbaren, den Drehzylinderkern 14 aufnehmenden
Druckknopfes 15 eingreift. Die Wirkungsweise des Schnappverschlusses besteht darin,
daß bei einer Verschiebung des Flügels in die Schließlage der Schließzapfen 9 durch
eine in dem Flügelrahmenprofil 1 vorgesehene Ausnehmung 16 in den Flügelrahmen dringt
und die Riegelfalle 7 unter dem Einfluß der einen oder anderen Feder 8, je nach
Anordnung der Abschrägung der Fallennase 6, kraftschlüssig in den Schließzapfen
9 einrastet. Da die Auslösestifte 12 in den Federn 8 mit einem Längsspiel lagern,
verbleiben die Druckknöpfe bei diesem Vorgang in ihrer Ruhelage.
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Ein Ausheben der Riegelfalle aus ihrer Rastung und somit eine Auslösung
des Schnappverschlusses erfolgt von einer beliebigen Flügelseite her durch eine
Einwärtsverschiebung des Druckknopfes. Bei diesem Vorgang führt der Druckknopf 15
zunächst einen toten Verschiebeweg aus, um das Längsspiel des Auslösestiftes
12 auszugleichen. Alsdann erhält der Druckknopf über den Auslösestift
12 eine starre Verbindung mit der Riegelfalle 7, so daß bei einer weiteren
Verschiebung des Druckknopfes die Riegelfalle gegen die Wirkung ihrer gegenüberliegenden
Feder 8 aus ihrer Rastung ausgehoben wird und der Flügel in die Offenlage verschoben
werden kann. Das innere Stirnende des Druckknopfes ist hierbei derart ausgebildet,
daß sich derselbe auf der zweiten Verschiebestrecke des Druckknopfes an die Scheibe
11 anlegt und dadurch die anliegende Feder 8 in entspanntem Zustand mit verschiebt.
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Eine begrenzte Verschiebbarkeit des Druckknopfes 15 wird dadurch erreicht,
daß am inneren Stirnende des Druckknopfes eine mit einem Längsschlitz 16 versehene,
seitlich angeordnete Flachnase 17 vorgesehen ist, in deren Längsschlitz das Ende
einer im Griffschenkel radial eingeschraubten Schraube 18 eingreift (F i g. 1 und
8). Um den in der Schnapplage befindlichen Verschluß abschließen zu können, ist
zentrisch an jedem Drehzylinderkern 14 ein Sperrstift 19 befestigt, dessen Länge
derart bemessen ist, daß die äußeren Enden beider Sperrstifte in der Ruhelage der
Druckknöpfe aneinanderstoßen (F i g. 1). Hierbei wird jeder Druckknopf 15 von einer
um den Stift 19 lagernden Schraubendruckfeder 20 belastet, welche sich einerseits
gegen den Druckknopf 15 und andererseits gegen die Zwischenwand 10 des Griffschenkels
abstützt. Wie insbesondere aus F i g. 1 und 4 ersichtlich ist, sind die Enden der
Sperrstifte 19 auf ihrer Hubstrecke um 180° gegeneinander versetzt halbiert.
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Eine derartig ausgebildete Verschlußeinriehtung hat die Wirkung, daß
bei einer Einwärtsverschiebung des einen oder anderen Druckknopfes zwecks Herbeiführung
einer Auslösung des Schnappverschlusses
(F i g. 3) die Abschlußeinrichtung
(F i g. 1) nicht beeinflußt wird, da sich bei diesem Vorgang die halbierten Enden
der Sperrstifte 19 übereinanderschieben können.
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Wird jedoch der eine oder andere Drehzylinderkern mittels des zugehörigen
Schlüssels um 180° gedeht, wird zwangläufig sein Sperrstift 19 mitgedreht, wodurch
der gedrehte Sperrstift bzw. sein halbiertes Ende mit dem gegenüberliegenden, in
der Ruhelage verbliebenen Sperrstift die gleiche Lage einnimmt, also beide Stifthalbierungen
sich gegenüberliegen. Beide Druckknöpfe können alsdann nicht mehr einwärts verschoben
werden, um eine Auslösung des Schnappverschlusses herbeizuführen.