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Ristriemen an Spannzügen von Fersenkabel-Skibindungen Die Erfindung
betrifft einen Ristriemen an Spannzügen von Fersenkabel-Skibindungen, welcher um
den Skistiefel herumschlingbar ist und beiderseits der Skistiefelsohle mittels an
den Spannzügen längsverschiebbaren Gleitstücken am Fersenkabel eingehängt bzw. einhängbar
ist. Derartige Ristriemen werden heute vielfach insbesondere bei Sicherheitsskibindungen
verwendet, bei welchen sie nicht nur einen festen Sitz des Skistiefels am Ski gewährleisten,
sondern auch verhindern sollen, daß beim Öffnen der Sicherheitsbindung der sich
vom Stiefel lösende Ski fortgleitet. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die bisher
zur längsverschiebbaren Befestigung des Ristriemens an den Spannzügen von Fersenkabel-Skibindungen
dienenden Gleithüllen die Spannzüge teilweise beschädigen, da sich die Hülsen je
nach Zugrichtung des Ristriemens gegenüber den Spannzügen verkanten können. Ziel
der Erfindung ist daher, die bei einem derartigen Verkanten der Gleitstücke bisher
möglichen Beschädigungen der Fersenkabel zu vermeiden. Dies wird erfindungsgemäß
dadurch erreicht, daß die unter dem Fersenkabel befindliche Wandung jedes aus einem
rohrförmigen Hülsenkörper bestehenden Gleitstücks, durch welches sich das Fersenkabel
hindurch erstreckt, in Richtung der beiden Stirnenden der Hülse nach abwärts gewölbt
ist. Durch diese Ausbildung der Gleitstücke können sich diese bei schräg zum Fersenkabel
gerichtetem Spannzug des Ristriemens entsprechend diesem Schrägzug geneigt zum Fersenkabel
einstellen, ohne daß die Kanten an den Stirnenden der Hülsen sich in das Fersenkabel
einprägen. Außerdem wird durch diese Ausbildung noch ein leichteres Gleiten der
Gleitstücke am Kabel gewährleistet, und zwar auch bei zum Fersenkabel geneigter
Ausrichtung. Dieses leichtere Gleiten ist insbesondere bei solchen Ristriemen von
großer Bedeutung, welche zur Gewährleistung eines möglichst festen Sitzes des Skistiefels
am Ski bzw. einer Bandagewirkung auf den Fuß beitragen sollen. Dieser feste Sitz
bzw. die Bandagewirkung wird nämlich um so besser erreicht, je genauer sich die
Gleitstücke in die dafür erforderliche Lage am Fersenkabel bewegen können.
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Bei dem erfindungsgemäßen Ristriemen kann zweckmäßig der Hülsenkörper
mit einer an sich bekannten Öse zum Hindurchstecken des Riemens ausgestattet sein,
die an einem Ansatz des Hülsenkörpers angelenkt ist, der mindestens einen Anschlag
zur Verhinderung des Abklappens der Öse um 180° bis zur Anlage an den Ansatz besitzt.
Hierdurch wird erreicht, daß sich die Öse vor dem Hindurchstecken des Ristriemens
in einer Lage befindet, die, ohne mit der Hand gehalten zu werden, ein Hindurchstecken
des Ristriemens durch die Öse gestattet.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Ristriemens sind die rohrförmigen
Hülsenkörper in ihrer ganzen Länge schlitzförmig so weit geöffnet, daß das von der
spiralförmigen Kabelumhüllung umgebene innere Kabelseil nach Freilegen desselben
durch Zusammenschieben der Kabelumhüllung durch den Schlitz zum Ein- und Aushängen
der Hülse am Fersenkabel hindurchbewegt werden kann. Durch diese Ausbildung wird
das Abnehmen und Anbringen der Gleitstücke und damit des Ristriemens am Fersenkabel
erleichtert, ohne ein selbständiges Lösen des Gleitstücks vom Kabel zu ermöglichen.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
folgenden Beschreibung des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels.
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F i g. 1 zeigt eine an einem Ski montierte Skibindung in abgebrochener
Darstellung mit dem erfindungsgemäßen Ristriemen; F i g. 2 und 3 veranschaulichen
das Befestigungselement für den Ristriemen mit Öse an dem einen Spannzug des Fersenkabels
in Seitenansicht und in Draufsicht auf den Riemen; F i g. 4 und 5 zeigen das Befestigungselement
an dem anderen Spannzug des Fersenkabels in zwei verschiedenen Ansichten; F i g.
6 veranschaulicht in Schrägansicht einen Spannzug des Fersenkabels mit freigelegtem
innerem Kabelseil und das Befestigungselement gemäß F i g. 4 und 5 beim Einhaken
in das Kabelseil.
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In F i g. 1 der Zeichnung ist der Ristriemen 1 in einer Lage dargestellt,
die er einnimmt, wenn er derart einmal um die Fußgelenkpartie eines auf dem Ski
2 sitzenden Skistiefels 3 herumgeschlungen ist,
daß der Riemen am
rückwärtigen Bereich des Stiefelschaftes sich überkreuzt. Er ist mittels eines Niets
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an dem Ansatz 5 eines hülsenförmigen Gleitstückes 6 schwenkbar befestigt,
welches auf dem einen Spannzug 7 des Bindungszuges längsverschiebbar ist. Er hat
vorzugsweise eine Breite von etwa 2 cm und besteht aus einem stark biegsamen Material,
beispielsweise aus weichem Leder, um sich fest an den Skistiefel anschmiegen zu
können. Damit der aus einem Stück bestehende Riemen in der in F i g. 1 dargestellten
Weise um den Skistiefel herumgeschlungen werden kann, ist an dem anderen Spannzug
8 des Fersenkabels ebenfalls ein hülsenförmiges Gleitstück 9 längsverschiebbar
angeordnet, welches einen Ansatz 10 trägt, der zur Lagerung einer Öse
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dient. Diese Öse besteht aus einem dem Querschnitt des Ristriemens
1 angepaßten rechteckigen Bügel, der in einer Einrollung 12 am Ansatzende
gelenkig gelagert ist. In gleicher Weise ist in einer Einrollung 13 am oberen
Ende des Ansatzes 5 des Gleitstückes 6 am gegenüberliegenden Spannzug 7 des Fersenkabels
eine weitere Öse 14 angelenkt, die ebenfalls aus einem dem Querschnitt des
Ristriemens angepaßten rechteckigen Bügel besteht.
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Der Ristriemen 1 kann auf Grund seiner ihm gegebenen Länge
zunächst über den Rist des Skistiefels 3 herumgelegt und durch die Öse
11 hindurchgezogen werden. Von dieser Öse aus kann er schräg aufwärts zu
dem rückwärtigen Bereich des Stiefelschaftes und von dort etwa waagerecht einmal
um die Fußgelenkpartie des Skistiefels herum sowie anschließend schräg nach abwärts
und durch die an dem zur Befestigung des Riemenanfangs dienenden Kabelteil 7 angeordnete
weitere Öse 14 hindurchgeführt werden. Das durch diese Öse hindurchgeführte freie
Ende des Riemens kann sodann an dem vom Gleitstück 6 ausgehenden Riemenanfang
befestigt werden.
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Zu diesem Zweck trägt der Ristriemen 1 in der Nähe seines an dem Gleitstück
6 angelenkten Riemenanfangs einen bekannten Befestigungsdorn 15, auf welchem
das flaschenzugartig über die Öse 9 zurückgeführte freie Riemenende mittels seiner
schlitzförmigen Löcher 16 aufgesteckt werden kann. Der Dorn 15 sitzt
auf einer Metallplatte 17 und ist mit einer Verbreiterung am Kopf ausgestattet,
damit ein unfreiwilliges Abgleiten des Riemenendes von dem Dorn 15 vermieden
wird.
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Nach dem Hindurchführen des Riemens 1 durch die Öse 11 bzw.
14 kann der Riemen flaschenzugartig angezogen und unter großer Spannung an
dem Skistiefel zur Anlage gebracht werden. Damit ist es ohne allzu großen Kraftaufwand
für den Skiläufer leicht möglich, die für den gewünschten festen Sitz des Skistiefels
erforderliche Riemenspannung aufzubringen.
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Die Gleitstücke 6 und 9 sind als die Spannzüge
7, 8 umgreifende rohrförmige Hülsen ausgebildet, die durch entsprechende
Abbiegung eines flachen Metallstückes hergestellt sind. Ihre unterhalb des Spannzuges
7 bzw. 8 befindliche Hülsenwandung wölbt sich erfindungsgemäß in Richtung
der beiden Stirnenden der Hülsen abwärts. Hierdurch wird vermieden, daß sich die
Hülsen mit ihren Innenkanten bei einem durch den Riemen 1 auf sie schräg zum Fersenkabel
ausgeübten Zug in das Kabel eingraben und dieses beschädigen. Durch die außerdem
dadurch gegebene erhöhte Gleitfähigkeit der Hülsen 6, 9 für die Befestigung des
Ristriemens an den Spannzügen 7 und 8 wird gewährleistet, daß sich der Riemen beim
Herumschlingen um den Skistiefel genau in diejenige Lage am Kabelzug selbsttätig
begibt, in welcher er sich weitgehend oder vollkommen verzerrungsfrei um den Skistiefel
herumspannt. Dadurch wird in noch höherem Maße ein festes Anschmiegen des Riemens
und damit der gewünschte feste Sitz des Skistiefels am Ski sowie eine gewisse Bandagewirkung
erhalten.
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Die rohrförmigen Hülsen sind über ihre ganze Länge so weit geöffnet,
daß sie zwischen den beiden Enden der Abbiegung einen Schlitz 18 besitzen, der solche
Breite hat, daß das Fersenkabel normalerweise nicht durch den Schlitz aus der Hülse
heraustreten kann. Andererseits ist jedoch die Schlitzbreite größer als der Durchmesser
des inneren Kabelseiles 19 des Fersenkabels, welches von der spiralförmigen Kabelumhüllung
20 umgeben ist. Dadurch ist es möglich, die Gleitstücke von dem Fersenkabel abzunehmen
und andererseits auch wieder auf das Kabel aufzubringen, und zwar an einer Stelle,
an welcher das innere Kabelseil 19 von der elastischen Kabelumhüllung 20 durch deren
Zusammenschieben freigelegt worden ist (F i g. 6). Nach dem Zurückfedern der Kabelumhüllung
auf das freigelegte innere Kabelseil 19 ist ein selbständiges Lösen des auf
das Fersenkabel aufgebrachten Gleitstücks ausgeschlossen.
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Um ein Abklappen des ösenbügels 14 bzw. 11 bis zur Anlage
an den Ansatz 5 bis 10 des Gleitstücks 6
bzw. 9 zu verhindern, sind
an den Ansätzen Vorsprünge 21 vorgesehen, die als Anschläge dienen und die ösenbügel
11 bzw. 14 in etwa horizontaler Lage festhalten. In F i g. 2 und 5 der Zeichnung
ist die durch die Anschläge begrenzte untere Schwenklage des Osenbügels 11 bzw.
14 dargestellt. Durch die Anschläge 2 wird das Hindurchstecken des Ristriemens durch
die Öse wesentlich erleichtert, da die Öse durch diese Anschläge genau in derjenigen
Lage festgehalten wird, in der sie sich senkrecht zur Einschubrichtung des Ristriemens
in die Öse erstreckt.
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Die Anschläge 21 können jeweils durch einen stufenförmigen Absatz
gebildet sein, der zwischen dem unterhalb der Einrollung 12, 13 befindlichen
breiteren Teil des Ansatzes 5 und der schmaler ausgeführten Einrollung ausgebildet
ist.