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Schraubverschluß für eine Kunststoffpackung Es ist bekannt, flüssige
oder pastöse Güter in Kunststoffpackungen abzufüllen und die Entnahmeöffnungen mit
einem Schraubverschluß, der unter anderem aus einem elastisch zusammenpreßbaren
Bauelement bestehen kann, zu versehen. Häufig werden dabei sogenannte Klarsichtpackungen
mit Verschlußvorrichtungen an einem Ende verwendet, also Packungen, die aus einer
dünnen Kunststoff-Folie oder einem dünnen Kunststoffschlauch hergestellt sind und
den Inhalt im gefüllten Zustand klar erkennen lassen. Es ist selbstverständlich
auch möglich, für derartige Zwecke weniger transparente oder aber angefärbte Folien
bzw. Schläuche zu verwenden.
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Um nach dem Öffnen des Schraubverschlusses die Kappe nicht zu verlieren,
ist man in vielen Fällen dazu übergegangen, diese mit einem Bändchen mit der Packung
zu verbinden. Es läßt sich jedoch häufig nicht vermeiden, daß die am Bändchen herabhängende
Verschlußkappe die Handhabung der Pakkung erschwert oder die Kappe verklemmt aufgeschraubt
wird unter Beschädigung der Gewindegänge, was zu Undichtigkeiten führen kann.
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Es ist bereits ein Verschluß für Tuben vorgeschlagen worden, bei
dem ein mit einem Längs schlitz versehener Verschlußkragen vorgesehen ist, der bei
Verdrehen eines auf den Verschlußkragen aufgeschraubten Schraubrings für das dichte
Verschließen radial zusammenpreßbar ist. Weiterhin ist ein Tubenverschluß bekannt,
bei dem ein auf den Verschlußkragen der Tube aufgeschraubter Schraubring durch Verdrehen
zwei Klemmbacken zusammenpreßt, wodurch ein durch die Klemmbacken durchgeführter,
am Mundstück der Tube befestigter Kunststoffschlauch durch Zusammenpressen dicht
verschlossen wird.
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In beiden Fällen sind derartige Verschlüsse für Kunststoffpackungen,
bei denen die Spitze - wie nachstehend im einzelnen beschrieben - bei Ingebrauchnahme
abgeschnitten wird, ungeeignet, da die konstruktiven Merkmale der bekannten Verschlüsse
ein Durchführen der Packungsspitze nicht gestattet.
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Auch ist bereits vorgeschlagen worden, Kunststoffpackungen mit einem
federnden selbstschließenden Verschluß zu versehen. Für die Entleerung derartiger
Packungen, insbesondere wenn ein Teil des Inhalts bereits entnommen ist, muß eine
relativ große Kraft angewendet werden, um den Federdruck des selbstschließenden
Verschlusses zu überwinden. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß die Verschlußfeder
von vornherein so stark sein muß, daß auch eine prall gefüllte Packung fest verschlossen
ist. Bei der
erfindungsgemäßen Ausgestaltungsform braucht auf diese Gesichtspunkte
keine Rücksicht genommen zu werden, und eine leichte Entleerung bzw. Entnahme des
Inhalts wird durch einfaches Drehen des Schraubrings und ohne größeren Kraftaufwand
gewährleistet.
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Gegenstand der Erfindung ist ein Schraubverschluß für eine Kunststoffpackung,
bei dem eine erst bei Ingebrauchnahme abzuschneidende Spitze der Pakkung durch einen
innen der Form der Spitze angepaßten und außen mit einem Gewinde versehenen, auf
der Packung befestigten Verschlußkragen hindurchgeführt ist. Diese ist gekennzeichnet
durch einen Längsschlitz im Verschlußkragen und durch einen auf den Verschlußkragen
aufgeschraubten Schraubring, wobei diese beiden Teile so geformt sind, daß der Verschlußkragen
beim Verdrehen des Schraubringes für das dichte Verschließen der durch ihn hindurchgeführten
Spitze der Packung radial zusammenpreßbar ist.
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Es ist im allgemeinen zweckmäßig, dem Verschlußkragen die Form eines
Kegelstumpfes zu geben und Verschlußkragen und Schraubring mit einem konischen Gewinde
zu versehen (s. Abb. la und lb).
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Gewünschtenfalls können jedoch auch diese Teile mit einem zylindrischen
Gewinde und entsprechender Formabänderung versehen werden.
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Beim Öffnen der Packung wird die durch den Schlitz des Verschlußkragens
hindurchgeführte Spitze der Kunststoffpackung beispielsweise durch Schneiden abgetrennt.
Hiermit ist zugleich ein Originalitätsschutz gegeben, da eine zwischenzeitliche
Entnahme auf dem Wege vom Hersteller zum Verbraucher leicht zu erkennen ist.
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Wird der Schraubring in Richtung auf den oberen Teil des Verschlußkragens
gedreht und ein Druck auf die Packung ausgeübt, so wird der Inhalt der
Packung
entleert. Die Packung kann in einfacher Weise wieder dadurch fest verschlossen werden,
daß der Schraubring in entgegengesetzte Richtung gedreht wird.
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Eine besondere Ausführungsform besteht darin, daß der geschlitzte
Kragen mit einem quer zum Längsschlitz verlaufenden zusätzlichen Schlitz versehen
ist (s. Abb. 2 a und 2b). Durch diese Ausgestaltung kann der Austrittsquerschnitt
je nach Wunsch größer oder kleiner eingestellt werden, während er nach der vorhergehend
beschriebenen Anordnung durch die Schlitzweite festgelegt ist.
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Der Verschlußkragen kann im übrigen auf der Packung durch Kleben,
Verschweißen oder gewünschtenfalls auch mit Hilfe von mechanischen Mitteln, wie
Klammern od. dgl., befestigt werden, wobei jedoch einem Kleben oder Verschweißen
der Vorzug zu geben ist.
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Eine weitere Ausgestaltungsform besteht darin, daß die Längsschlitze
des Verschlußkragens sich keilförmig erweitern und der Schraubring einen beweglichen
Nockenring enthält, dessen Nocken in den Längsschlitzen des Verschlußkragens gleiten
(s. Abb. 4a und 4b). Bei einer Rechtsdrehung des Schraubringes wird im Falle eines
Rechtsgewindes die Packung verschlossen. Bei einer Linksdrehung hingegen gleiten
die Nocken in der Schlitzkante nach oben, wodurch die Packung geöffnet wird. Ist
der geschlitzte Kragen, wie oben beschrieben, mit einem zusätzlichen Einschnitt
versehen, so wird der dadurch an sich lose gewordene Teil des Kragens durch Verschweißen
oder Ankleben auf der Packung befestigt.
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Weiterhin ist es häufig vorteilhaft, den geschlitzten Kragen im oberen
Teil als Doppelkonus auszubilden (s. hierzu Abb. 3a und 3b). Wird bei einer derartigen
Ausgestaltung der Schraubring bei einem zylindrischen Rechtsgewinde nach rechts
gedreht, so wird durch den Schraubring ein Druck auf den unteren Konusteil ausgeübt,
der ein schnabelartiges Öffnen des oberen Konusteils bewirkt. Dreht man hingegen
den Schraubring nach links, so wird durch den auf den oberen Konusteil ausgeübten
Druck die Packungsspitze abgekletmnt und damit verschlossen.
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Das damit velsbiindene gelenkartige Kippen der Verschlußteile in dem
Längsschlitz kann gewünschtenfalls noch durch eine geeignete und korrespondierend
angeordnete Spitze bzw. Pfanne, die jeweils an der Stelle des Übergangs von dem
einen Konus zum anderen Konus angeordnet ist, erreicht werden.
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Schließlich ist es häufig verteilhaft, wenn der Verschlußkragen am
oberen Ende mit einem die Pakktmgsspitze überdeckenden Ansatz versehen ist. Der
überdeckende Ansatz kann gewünschtenfalls innen hohl sein. Er ist mit einer Rille
versehen, welche die Abtrennung der Ansatzspitze erleichtert (s. A b b. 5 sowie
auch 4a). Bei der erstmaligen Benutzung der Packung wird gleichzeitig mit dem überdeckenden
Ansatz die Packungsspitze abgeschnitten.
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Erst durch die Abtrennung wird der Verschlußmechanismus wirksam. Die
zuletzt erwähnte Ausgestaltungsform hat im übrigen den Vorteil, daß der Verschlußkragen
auch dann, wenn er mit einem etwa senkrecht zur Längsachse verlaufenden und bis
zum
Längsschnitt heruntergeführten zusätzlichen Schnitt versehen ist, aus einem Stück
hergestellt werden kann.
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Gewünschtenfalls kann man ferner noch den Verschlußkragen mit einem
federnden Ring oder einem Nocken versehen, der es gestattet, den Schraubring auf
das Gewinde aufzuschrauben, aber eine Demontage verhindert. Eine derartige Maßnahme
ist jedoch bei einer Ausgestaltung des Verschlußkragens in Form eines Doppelkonus,
wie oben beschrieben, nicht erforderlich.
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Einige für die Praxis besonders geeignete Ausführungsformen sind
in den Zeichnungen, die bereits oben erläutert wurden, dargestellt. Zur klaren zeichnerischen
Darstellung wurde die Kunststoffpackung sowie die durch den Verschlußkragen hindurchgeführte
Spitze in den Abb. 1 bis 5 fortgeIassen. Die A b b. 6 zeigt eine Klarsichtpackung
mit aufgesetztem Verschluß vom Typ der A b b. 2 a mit überdeckendem Ansatz im Schnitt.