-
Kreuzbodenventilsack aus Papier od. dgl.
-
Die Erfindung bezieht sich auf einen aus Papier od. dgl. bestehenden
Kreuzbodenventilsack mit einem schlauchförmigen Ventileinsatz, der von an einem
Ende eines mit beiden Eckeinschlägen des Sackbodens verklebten Bodeninnenblattes
sitzenden, über dessen den Seiteneinschlägen des Sackbodens abgewandte Breitseite
gefalteten Seitenlappen gebildet ist.
-
Bei bekannten Säcken dieser Art mit einem am Bodeninnenblatt einendig
sitzenden Schlauchteil ist für das Bodeninnenblatt entweder von einem Abfallstücke
bedingenden einteiligen Zuschnitt oder von zwei eine zusätzliche Klebnaht bedingenden,
je rechteckigen Zuschnitten ausgegangen. Der Schlauchteil des Bodeninnenblattes
ist der dem Sack eingefalteten Ventillippe aufgelegt, während sein einlagigerTeil
auf dem gegenüberliegenden Eckeinschlag oberseitig befestigt wird. Dessen Stirnkante
wird also nicht abgedeckt. Daher besteht die Gefahr, daß hier durch das Füllgut
bzw. den das Gut führenden Stutzen der Füllmaschine Beschädigungen hervorgerufen
werden oder zumindest Füllgutanteile zwischen die einzelnen Lagen des Eckeinschlages
und damit des Sackes gelangen.
-
Es ist weiterhin ein mehrlagiger Ventilsack mit einer der Außenlage
angeschnittenen Zunge bekannt, die über die Stirnkante des dem Ventil gegenüberliegenden
Eckeinschlages zu klappen ist, um das Eindringen von Füllgut zwischen die Lagen
zu verhindem. Bei dieser Ausbildung bedingt die Abdeckzwecken dienende Zunge entweder
einen beachtlichen Werkstoffabfall bei der Herstellung der Säcke, oder es wird die
Außenlage in dem insgesamt geschosse nen zweiten Sackboden geschwächt. Bei diesem
vorbekannten Sack ist überdies auch der Innenlage im Bereich des das Ventil bildenden
Eckeinschlages eine längere Zunge angeformt, die über den Eckeinschlag hinaus nach
außen vorgefaltet wird und wenigstens teilweise einen schlauchförmigen Ventilstutzen
bildet.
-
Bei diesem Sack werden zwar die Fugen zwischen den einzelnen Lagen
des dem Ventil gegenüberliegenden Eckeinschlages abgedeckt, so daß hier Füllgut
nicht eintreten kann, doch wird dabei die Festigkeit herabgesetzt und überdies die
Fertigung erheblich erschwert. Ferner kann fallweise der Füllstutzen bzw. das einströmende
Füllgut die Verbindung zwischen der Oberseite des erwähnten Eckeinschlages und den
darüberliegenden, durch Kleben angeschlossenen Seitenanschlägen ungünstig beanspruchen.
-
Bei einem ferner bekannten Kreuzbodenventilsack mit dem Ventilboden
eingefügtem Bodeninnenblatt weist dieses vor dem freien Rand des ventilbildenden
Eckeinschlages einen Schlitz auf, der nach dem das
Bodeninnenblatt zu einem Schlauch
formenden Fertigstellen des Bodens zum Einleiten des Füllgutes in den Sackinnenraum
dienen soll. Die Stirnseite des dem Ventil gegenüberliegenden Eckeinschlages ist
auch hier nicht abgedeckt.
-
Bei Ventilsäcken ist es schließlich auch bekannt, eine schlauchförmige
Einlage auf die Ventilöffnung zu beschränken und mit zusätzlichen Verschlußmitteln
zu versehen. Zusätzlich könnten Leitmittel für das einfließende Gut vorgesehen sein.
Verschlußmittel der vorerwähnten Art werden vorzugsweise durch eine Aufgliederung
des in den Sackinnenraum ragenden Teiles der Schlaucheinlage in Finger bzw. Lappen
gebildet. Solche Einlagen werden in derVentilöffnung des Sackes schon derart befestigt,
daß Taschen entstehen. Zum Sackinnenraum hin geöffnete Taschen sind dabei zur Aufnahme
von Füllgutanteilen bestimmt, die die Schließwirkung unterstützen sollen, während
zur Außenseite offene Taschen dazu dienen, bedarfsweise den umgefalteten äußeren
Endteil einer schlauchförmigen Ventileinlage aufzunehmen.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kreuzbodenventilsack
der eingangs umschriebenen Art zu schaffen, der bei auch hohen Anforderungen gegenüber
Dichtigkeit und Festigkeit des Ventilbodens sowie sicherer Schließwirkung des Füllventiles
den dem Sackinnenraum zugewandten Rand des dem Ventil gegenüberliegenden Eckeinschlages
sowie vorzugsweise auch dessen Verbindung mit den darüberliegenden Seitenklappen
zuverlässig gegen das Eindringen von Füllgut bzw. gegen Beschädigung schützt.
-
Dies wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch erreicht, daß der
demVentileinsatz abgewandte Teil des Bodeninnenblattes zwischen über dessen den
Seiteneinschlägen
des Sackes zugewandte Breitseite gefalteten Randteilen eine die Stirnkante des zugeordneten
Eckeinschlages in an sich bekannter Weise abdeckende, durch Längsschnitte gebildete
Klappe aufweist.
-
Die hierbei vorgesehene Klappe sitzt fußendig an dem seinerseits
mit dem Boden verbundenen Bodeninnenblatt und ragt über die Stirnkante des dem Ventil
gegenüberliegenden Eckeinschlages vor, so daß ein zuverlässiger Schutz erzielt wird.
Dabei ist eine einfache Fertigung mit mechanisch arbeitenden Einrichtungen möglich,
so daß die Kosten gering bleiben. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist im Interesse
einer einfachen Fertigung das Bodeninnenblatt mit seinen Seitenlappen einerseits
und seinen Randteilen anderseits in an sich bekannter Weise aus einem rechteckigen
Zuschnitt gebildet.
-
Die den Stirnbereich des dem Ventil gegenüberliegenden Eckeinschlages
abdeckende Klappe läßt sich verschiedenartig anordnen. Ihr freier Rand kann zu dem
zugeordneten Ende des Bodeninnenblattes gerichtet sein. Sie legt sich dann unter
dem Druck des Füllgutes der Unterseite des dem Ventil gegenüberliegenden Eckeinschlages
an und erstreckt sich in dieser Gebrauchslage im wesentlichen in der am Ausgangsstück
vorhandenen Richtung. Im Interesse einer störungsfreien mechanischen Herstellung
von Sackböden dieser Art empfiehlt es sich, für das Einbringen des Bodeninnenblattes
die Klappe zurückzufalten. Sie wird dann durch das Füllgut selbsttätig in die Gebrauchslage
zurückgeführt. Bei dieser Ausführung wird nicht nur der Stimrand des Eckeinschlages,
sondern außerdem die ihn mit dem Boden verbindende Verklebung abgedeckt. Es ist
jedoch auch möglich, den freien Rand der Klappe zum Ventileinsatz hin zu richten.
In diesem Falle wird die Klappe durch das Füllgut zurückgefaltet, um den Stirnbereich
des dem Ventil gegenüberliegenden Eckeinschlages abzuschirmen.
-
Die Klappe kann in sich vollflächig sein. Fallweise ist es allerdings
zweckmäßiger, sie durch Längseinschnitte in an sich bekannter Weise in Finger aufzugliedern,
um die Sperrwirkung zu verbessern.
-
Bei der schon erwähnten bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes,
bei der das Bodeninnenblatt dem Sackventil zugeordnete Seitenlappen einerseits und
rückgefaltete Randteile anderseits aufweist, wobei in bekannter Weise von einem
rechteckigen Zuschnitt ausgegangen werden kann, können die freien Ränder der den
Ventileinsatz bildenden Seitenlappen einander unverbunden übergreifen. Es ist jedoch
auch möglich, diese Seitenlappen in ihren Randbereichen miteinander zu verkleben,
doch ist dies in der Regel nicht notwendig, da die angestrebte Sperrwirkung auch
durch einander unverbunden übergreifende Seitenlappen erzielt wird.
-
Übrigens ist es auch möglich, die Enden der den schlauchförmigen Ventileinsatz
bildenden Seitenlappen in nebeneinanderliegende Finger aufzuteilen, um die Sperrwirkung
zu verbessern.
-
Der von dem Bodeninnenblatt gebildete Ventileinsatz kann der dem
Sack angefalteten Ventillippe unmittelbar angeschlossen werden. Fallweise ist es
allerdings zweckmäßiger, hier eine Lasche einzuschalten, die wenigstens an einer
Breitseite eine nach außen geöffnete Tasche bildet, in die der nach dem Füllen des
Sackes rückgefaltete außenliegende Teil der schlauchförmigen Ventileinlage einschiebbar
ist.
-
In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand in Ausführungsbeispielen
dargestellt. Es zeigt: F i g. 1 den Bodenteil eines Ventilsackes im Längsschnitt,
F i g. 2 einen Schnitt II-II nach F i g. 1 Fig. 3 und 4 in schaubildlicher Darstellung
zur Bildung von Ventileinlagen vorbereitete Bodeninnenblätter.
-
Der Boden des den F i g. 1 bis 3 zugrunde gelegten mehrlagigen Papiersackes
10 ist im wesentlichen durch Eckeinschläge 11 und Bodeneinschläge 12 gebildet. Den
Eckeinschlägen 11 ist ein im wesentlichen vollflächig durchlaufendes Bodeninnenblatt
13 aufgelagert, das eine Ventileinlage trägt und einen Teil derselben bildet. Zu
diesem Zweck weist das Bodeninnenblatt 13, dessen im wesentlichen vollflächig durchlaufender
Teil in F i g. 3 mit 14 bezeichnet ist, ventilseitig Seitenlappen 15 auf, die über
der den Bodeneinschlägen 12 abgewandten Breitseite des durchlaufenden Bereiches
14 gegeneinandergefaltet und vorzugsweise zu einem Schlauch verbunden sind.
-
Es reicht jedoch fallweise auch aus, die Seitenlappen 15 im freiliegenden
Bereich der Ventileinlage unverbunden gegeneinander bzw. mit ihren Randbereichen
übereinander liegen zu lassen. Die SeitenlappenlS bilden den in F i g. 1 mit 16
bezeichneten Füllkanal.
-
An die Seitenlappen 15 schließen sich, in der Längsrichtung des mittleren
Teiles 14 des Bodeninnenblattes gesehen, Seitenlappen 17 an, die über der den Bodeneinschlägen
12 zugewandten Breitseite des Teiles 14 gegeneinandergefaltet sind. Hiermit ergibt
sich eine in fertigungstechnischer Hinsicht besonders einfache Form des Bodeninnenblattes.
Das der Ventileinlage entgegengesetzte Ende des mittleren Bereiches 14 kann überdies
als Klappe 18 ausgebildet sein, die zum Einbringen des Bodeninnenblattes zweckmäßig
in die mit 18' bezeichnete gestrichelte Stellung gefalzt wird. Eine solche Klappe
legt sich während des Füllvorganges, wie Fig. 1 zeigt, vor die Stirnseite des dem
Füllventil gegenüberliegenden Eckeinschlages 11, so daß das Füllgut nicht zwischen
die Lagen des Eckeinschlages gelangen kann.
-
Das in Fig. 4 dargestellte Bodeninnenblatt entspricht im wesentlichen
der Ausführung nach F i g. 3, doch sind hier die ausgangsseitigen Ränder der die
Ventileinlage im wesentlichen bildenden Seitenlappen 15 in Finger 19 aufgeteilt.
Ferner ist in dem der Ventileinlage entgegengesetzten Endbereich des Mittelteiles
14 des Bodeninnenblattes 13 eine vorzugsweise in Finger 20 aufgegliederte Klappe
angeschnitten, deren freier Rand im Zuschnitt zur Ventileinlage hin gerichtet ist.
Die Finger 20 legen sich beim Eintreten des Füllgutes in den Sack in die gestrichelt
dargestellte Lage 20' und decken wieder die Stirnkante des Eckeinschlages 11 ab,
der dem Ventil gegenüberliegt.
-
Die dargestellten Ausführungen sind nur beispielsweise Verwirklichungen
der Erfindung. Diese ist nicht darauf beschränkt. Es sind vielmehr noch mancherlei
andere Ausführungen möglich. Statt der dem ventilseitigen Bereich 14 des Bodeninnenblattes
unmittelbar angeformten Seitenlappen 15 könnte ein beliebiges anderes schlauchförmiges
Glied an dem Bodenblatt befestigt sein. Auf die Seitenlappen 17 kann verzichtet
werden, doch erschwert dies in der Regel die Fertigung. Die Klappe 18 könnte entsprechend
dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 4 in Finger aufgeteilt sein, ebenso wie statt
der Finger 20 nach F i g. 4 eine vollflächige Klappe vorgesehen sein könnte. Zwischen
dem
ventilseitigen Eckeinschlag 11 des Sackbodens und der Außenfläche der die Ventileinlage
im wesentlichen bildenden Seitenlappen 15 könnte eine winkelförmig gefalteteLasche
derart sitzen, daß eineAußentasche gebildet wird, in die ein umgefalteter, zum Füllen
aus dem Ventil vorragender schlauchförmiger Teil der Einlage einschiebbar ist. Das
Bodeninnenblatt bzw. die Ventileinlage könnte ganz oder teilweise mehrlagig, fallweise
aus unterschiedlichen Werkstoffen ausgeführt sein, wobei die Lagen verbunden sind
oder frei aufeinanderliegen.