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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Kontaktieren
von Halbleiterchips auf einem metallischen Substrat, auf dem sich
mindestens auf einer Seite ein Resist befindet und auf dessen Vorderseite
Halbleiterchips mittels Flip-Chip-Bond-Verfahren kontaktiert werden,
sowie einen Trägerstreifen.
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Im
Stand der Technik werden zum Kontaktieren von Halbleiterchips auf
einem Substrat üblicherweise
das Chip-Bond-Verfahren oder das so genannte Flip-Chip-Bond-Verfahren
angewendet.
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Beim
Kontaktieren von Halbleiterchips nach dem Chip-Bond-Verfahren (Die
Bonding), insbesondere beim flächigen
Verbinden der Chiprückseite
(die der aktiven Fläche
gegenüberliegende
Fläche)
mit einem Chipträger
sind die im Folgenden beschriebenen Verfahren üblich. Der Chipträger wird
im vorgegebenen Bereich eines Bondgerätes platziert, und ein Halbleiterchip
wird in einer exakt vorgegebenen Lage im Bondgerät positioniert. Danach erfolgt
der Auftrag von Kleber in vorgegebener Menge auf den Chipträger. Der
Halbleiterchip wird aus der vorgegebenen Lage im Bondgerät entnommen;
dabei kann je nach verwendeter Zuführung der Halbleiterchips der Chip
von einem Gelpack, aus einem Blistergurt, aus einem Waffelpack oder
aus dem trenngeschliffenen und geringfügig aufgespreizten Waferverband
bzw. aus einer sich anschließenden
Zentrierstation entnommen werden. Danach erfolgt das Absetzen und ein
leichtes Andrücken
des Halbleiterchips auf dem bzw. in das Kleberbett des Chipträgers. Bei
einer Abwandlung des Verfahrens und der zugehörigen apparatetechnischen Anordnung
wird der Kleber nicht auf dem Chipträger aufgetragen, sondern die
Chiprückseite
des auf der aktiven Seite mit einem speziellen Ansaugwerkzeug festgehaltenen
Chips wird mittels eines Dipping-Vorganges (kurzes Tauchen in einen Klebervorrat)
mit Kleber beschichtet und danach auf den Chipträger abgesetzt. Unabhängig davon,
welches Kleberauftragungsverfahren gewählt wurde, erfolgt anschließend stets
ein Härten
des Klebers mit einem vorgegebenen Temperatur-Zeit-Prozess in einer
nachfolgenden Station.
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Beim
Flip-Chip-Bonden mittels Kleber wird nach dem Entnehmen der Chips
aus der vorgegebenen Lage im Bonder die aktive Chipflächenseite,
die bei der Entnahme nach oben (zum Entnahmewerkzeug) zeigt, um
180° nach
unten gedreht. Vor, während
oder nach diesem so genannten Flip-Vorgang erfolgt meist eine nochmalige
Positionsbestimmung und Lageausrichtung des Chips. Auf die exakt
positionierte Schaltung wird der vorgesehene Kleber als Klebepaste
oder Klebefilm aufgetragen bzw. der geflipte Chip wird mit seiner
aktiven Seite in einen bereitgestellten Kleber gedipt. Anschließend erfolgt
das Absetzen des Chips mit der aktiven Seite auf den Schaltungsträger, so
dass die Kontakthügel
(Bumps) des Chips auf den vorgesehenen Kontaktflächen der chipaufnehmenden Schaltung
liegen. Im Gegensatz zum Chipbonden muss während des gesamten anschließenden Kleberhärteprozesses
ständig
ein vorgegebener Druck auf den Chip ausgeübt werden, damit die Kontakthügel des
Chips ständig
im Presskontakt, z.T. über
elastische, elektrisch leitende Füllstoffe des Klebers, mit den
Kontaktflächen
der Schaltung bleiben und der Presskontakt durch den gehärteten Kleber
in einen elektrischen Dauerkontakt umgewandelt (eingefroren) wird.
Auch Lötverfahren
sind üblich.
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Bekannt
ist nach JP 03-94 430 A ein Verfahren, Halbleiterchips auf eine
unstrukturierte Trägerplatte
zu kontaktieren, mit Mikrodraht zu bonden, mit Kunststoff einzukapseln,
anschließend
einen Resistfilm auf die Rückseite
der Trägerplatte
zu bringen und durch Freiätzen
die endgültigen,
elektrisch voneinander isolierten Trägerstrukturen des Moduls zu
erzeugen.
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In
JP 04-53 237 A wird das Verfahren dahingehend erweitert, dass beidseitig
auf der Trägerplatte bereits
ein strukturierter Metallresistfilm vor dem Kontaktieren vorhanden
ist und nach dem Verkapseln des Chips und der Mikrodrähte nur
das Freiätzen
erfolgen muss.
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Nachteilig
bei diesen Verfahren ist, dass ein Verkapseln des Chips erforderlich
ist und individuelle Chipfehllagen infolge simultanen bzw. kollektiven Chipbondens
nicht berücksichtigt
werden können und
zu Kontaktierausschuss führen.
Ebenfalls ist die Vernetzung des Kapselungsmaterials auf dem relativ glatten
Trägermaterial
nicht ausreichend bei thermomechanischen Belastungen des fertigen
Moduls.
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In
DE 198 42 683 A1 ist
ein Verfahren angegeben, nach dem mit Ausnahme der künftigen
vom Kunststoff bedeckten Fläche
die gesamte Anschlussrahmenstruktur hergestellt und auf der mittigen,
unstrukturierten Rahmenfläche
die Chipkontaktierung, die Mikrodrahtkontaktierung und die Kunststoffverkapselung
erfolgt. Danach werden die fehlenden Ausnehmungen in den unstrukturierten
Rahmenteil eingebracht, so dass die beabsichtigten, voneinander
isolierten Teile des Anschlussrahmens entstehen.
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Das
Verfahren entspricht in etwa den bereits genannten Verfahren mit
dem weiteren Nachteil, dass beim vorgeschlagenen Strukturtrennen
mittels Laserstrahl sich der Modulbereich unzulässig stark erhitzt und der
Halbleiterchip geschädigt
werden kann.
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Nach
DE 195 32 755 C1 ist
ein Verfahren bekannt, bei welchem auf einem Trägerrahmen durch Tiefenätzung Höcker erzeugt
werden, die der direkten Chipkontaktierung beim Chip-and-Wire-Verfahren
dienen. Der Raum unter dem Chip und entlang der Chipperipherie wird
mit Gießharz
gefüllt,
welches über
Schrumpfprozesse (im Falle der Flip-Chip-Kontaktierung) den Chip
bzw. die Chippads gegen die Höcker
zieht und kontaktiert.
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Nachteilig
ist die aufwändige
Trägerrahmenherstellung,
die Notwendigkeit des temporären
Fixierens des Rahmens auf Klebefolie und die aufwändigen Justierabläufe beim
Kontaktieren des Chips auf die Höcker.
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Das
in
US 2001/00 40
286 A1 beschriebene Verfahren geht ebenfalls von einem
Trägerrahmen aus,
der auf der Bondseite Bondhöcker
aufweist, wobei nach dem Chipbonden und Drahtbonden das Modul mit
Harz verkapselt wird. Anschließend
erfolgt die Separation des während
des Kontaktierens und Verkapselns einteiligen Trägerrahmens in separate Strukturen
durch Abschleifen der Rückseite
des Trägerrahmens.
Dieses Verfahren ist fehleranfällig
und aufwändig
und für
Module geringer Dicke nicht geeignet.
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Das
in
US 63 39 261 B1 angegebene
Verfahren ist geeignet zur Herstellung von flachen Modulanordnungen
nach dem Verfahren des Chip-and-Wire-Bondens, wobei die äußeren Drahtkontakte
an spezielle, durchführungsähnliche
Kontaktelemente kontaktiert sind. Das Verfahren ist nicht geeignet
zur Herstellung sehr flacher Flip-Chip-Module.
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In
US 2002/00 27 298 A1 ist
eine weitere Variante zur Herstellung von Modulen beschrieben, nach
der in einem einteiligen Trägerrahmen
von der Bondseite Strukturen in die halbe Materialdicke eingeätzt werden,
danach die Kontaktierung und die Verkapselung des Halbleiterchips
erfolgt und anschließend
von der Rückseite
des Trägerrahmens her
dieser soweit abgedünnt
wird, bis alle Strukturen separiert sind.
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Dieses
Verfahren erfordert eine äußerst exakte
Chippositionierung auf dem Trägerrahmen
und ist deshalb für
eine lagefehlerbehaftete und/oder kollektive Chipkontaktierung nach
dem Flip Chip-Verfahren nicht geeignet.
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Ein ähnliches
Verfahren ist in
DE
197 58 095 C1 beschrieben, nach welchem eine Metallfolie
auf einem gelochten Kunststoffband befestigt ist. Von der Lochseite
her ist der Chip an das unstrukturierte Kupferband geklebt, dessen
Strukturierung erst nach dem Kontaktieren von der Rückseite
des Metallbands durch Lasertrimmung oder mechanisches Abtragen erfolgt.
Sehr nachteilig ist die starke thermomechanische Belastung des Halbleiterchips
beim Strukturierungsprozess.
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Verfahrensschritte
zum einfachen Entnehmen von separierten, sehr dünnen Chips aus dem Waferverband
sind in
DE 199 62
763 C2 und
DE
199 21 230 A1 beschrieben, wobei die Chips bzw. alle Chips
des Wafers sich auf einem starren Waferträger aufgeklebt befinden. Die
Chipabholung und das Chipablösen
aus dem Kleberbett wird vereinfacht durch einen bei Wärmeeintrag
signifikant die Klebekraft verringernden Kleber; der jeweilige Chip
wird durch das geheizte Chipabholwerkzeug erhitzt. Es besteht jedoch
der Mangel, dass die Restklebekraft und das zwischen Chip und Kleber
befindliche Vakuum insgesamt Kräfte
auf den Chip ausüben,
die größer sein
können
als die durch das Vakuum des Chipabholewerkzeugs auf den Chip wirkende
Kraft. Die Abnahme der Chips aus dem Waferverband kann dadurch beeinträchtigt oder
verhindert werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
anzugeben, die es ermöglichen,
die Produktivität
des Chipbondens und der mit dem Chipbonden verbundenen vor- und nachgelagerten
Arbeitsschritte zu erhöhen.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe mit einem Verfahren, welches die in Anspruch 1 angegebenen
Merkmale und mit einem Trägerstreifen,
welcher die in Anspruch 12 angegebenen Merkmale enthält, gelöst.
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Eine
für das
Verfahren geeignete Chipbestückervorrichtung
ist in Anspruch 17 angegeben.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
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Die
erfindungsgemäße Lösung verwendet ein
dünnes,
metallisches Substrat, vorzugsweise eine aus kupferhaltigem Material
bestehende Metallfolie der Dicke < 100 μm, das beidseitig
mit einem Metallresist beschichtet ist, welcher optimale Kontaktiereigenschaften
bei dem nachfolgenden Flip-Chip-Kontaktieren
als auch beim Kontaktieren der äußeren Anschlüsse des
künftigen
Moduls aufweist. Als Metallresist kommen beispielsweise Zinn, Gold,
Silber und aus diesen Metallen bestehende Legierungen in Frage.
Die Resistschichten auf der künftigen
Kontaktierseite der Metallfolie und der künftigen Rückseite der Metallfolie können aus
unterschiedlichen Metallen bestehen. Ihre Dicke beträgt vorzugsweise
1 ... 2 μm.
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Die
resistbeschichtete Metallfolie ist vorzugsweise als Band ausgeführt, auf
welchem parallel und in Bandrichtung die Strukturen der künftigen
Anschlüsse
bzw. Kontaktierzonen des Moduls zu erzeugen sind. In einem ersten
Schritt wird vorzugsweise die Resistschichten auf der Kontaktierseite
strukturiert, wobei unter Strukturierung die Entfernung des Resists
im Bereich der künftigen Ätzzonen
bzw. Ätzlinien
zu verstehen ist. Im Bereich der Chipkontaktierzone werden auf der
Kontaktierseite in einem Gitterraster Linien einer Breite von vorzugsweise
(10...50) μm
und einem Linienabstand eingebracht, der kleiner gleich des kleinsten
lichten Abstandes zwischen zwei Flip-Chip-Bps des Halbleiterchips
minus mindestens der halben Linienbreite ist. Sind Chips mit nur
zwei Chipkontakten bzw. Bumps zu kontaktieren, kann das Gitterraster
als Parallellinienraster ausgeführt werden.
Die Größe der Chipkontaktierzone
ist gleich oder größer als
die Chipfläche
zuzüglich
aller zu erwartenden Fehllagen des Chips, sofern die Chipkontaktierung
ohne optoelektronische und/oder mechanische Lagekorrekturen durchgeführt wird.
Vorteilhafterweise wird im ersten Schritt weiterhin der Ätzresist entlang
der beabsichtigten äußeren Begrenzungen der
Modulanschlüsse
entfernt. Vorzugsweise erfolgt dies ausschließlich auf der Rückseite
des Substrates. Substratrückseitig
können
in einer Verfahrensvariante weiterhin senkrecht zur Bandkante verlaufende
Strukturlinien in das Ätzresist
eingebracht werden, die in der Nähe
der auf der Substratvorderseite befindlichen Kontaktierzonen in
Endpunkten enden. Die Lage der Endpunkte auf der Substratrückseite
und die Lage des Gitterrasters auf der Substratvorderseite befinden
sich zueinander in einer vorgegebenen, von der beabsichtigten Struktur
bestimmten Lage und in einer Lagetoleranz, die etwa der halben Ätzlinienbreite
entspricht.
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Durch
ein wahlweise anschließendes
Anätzen
wird vorzugsweise auf der Kontaktierseite das Metallband angeätzt, wobei
die Ätztiefe
bei ausschließlich
einseitigem Ätzen
vorzugsweise die halbe und maximal 70% der Metalldicke beträgt.
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In
einem zweiten Schritt wird der Halbleiterchip mittels Flip-Chip-Verfahren
auf die Metallfolie im Bereich der Kontaktierzone gebondet. Die
Kontaktierung kann mittels Löten,
Schweißen
oder Kleben erfolgen.
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Parallel
dazu oder in einem oder mehreren folgenden Teilschritten erfolgt
das Aufbringen und Härten
von Underfiller zwischen aktiver Chipseite und gitterstrukturierter
Chipkontaktierzone.
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In
einem dritten Schritt werden auf der Rückseite der Metallfolie die
Strukturlinien unterhalb des Gitterrasters eingebracht, die die
beabsichtigte Trennung der noch einteiligen Metallfolie in elektrisch
isolierte Anschlussbereiche ermöglichen.
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Dazu
werden in einem Teilschritt die exakten Istlagen der Chips, vor
oder vorzugsweise nach dem Kontaktieren und gleichzeitig die Istlagen
der Strukturlinienendpunkte auf der Rückseite der Metallfolie in
der Nähe
der Kontaktierzone optoelektronisch erfasst. Anhand dieser Lagedaten
wird errechnet, wie die weiteren, fehlenden Strukturlinien auf der
Rückseite
der Metallfolie unterhalb der Kontaktierzone verlaufen sollen, wobei
der Verlauf deckungsgleich zu einem passenden Linienabschnitt des
Gitterrasters auf der Kontaktierseite erfolgen muss. Anschließend werden
diese Strukturlinien in den Ätzresist
eingebracht. In einer Verfahrensabwandlung werden die exakten Istlagen
der Chips und die Istlagen der Gitterraster erfasst. Anhand dieser
Lagedaten wird der Verlauf der fehlenden Strukturlinien auf der
Rückseite
der Metallfolie errechnet.
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In
einem vierten Schritt erfolgt ein Ätzen der Metallfolie, wobei
die noch einteiligen Metallfolien in die beabsichtigten, elektrisch
isolierten Teilstrukturen getrennt werden.
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Das
vorgeschlagene Verfahren zeichnet sich durch eine Reihe von Vorteilen
aus.
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Die
beidseitig mit für
die Chipkontaktierung und die Modulkontaktierung geeigneten Metallresists versehene
Metallfolie kann in einem ersten Verfahrensschritt für die Kontaktierung
vorbereitet werden, in dem in die Resists ein- oder beidseitig Strukturlinien
eingebracht werden und die Metallfolie optional einseitig angeätzt wird.
Die Metallfolie bleibt einteilig und kann einfach transportiert
und aufgewickelt werden. Das Gitterraster im Kontaktierungsbereich
erlaubt es, den Chip ohne Beachtung der exakten Flächenlage
beim Absetzen und späteren
Kontaktieren, z.B. Reflow-Lötvorgang
oder anderen Kontaktierverfahren im gesamten Kontaktierbereich zu
deponieren. Durch das spezielle Gitterraster ist jede Chipkontaktstelle,
gleich welche Lage das Chip einnimmt, von den anderen Kontaktstellen
durch eine oder mehrere Strukturlinien, oder, im Falle der Verwendung
angeätzter
Folien durch einen oder mehrere Strukturgräben getrennt. Eine exakte Chippositionierung
und eine exakte Chiplagesicherung ist nicht erforderlich. Im Falle
der Einbringung der Strukturgräben
unterstützen
diese Strukturgräben
das Ausfließen überschüssigen,
eventuell vor dem Kontaktieren aufgebrachten Underfillers oder das
kapillarische Einfließen
des Underfillers nach dem Kontaktieren und verbessern insbesondere
durch Vergrößerung der
Gesamtklebefläche
die Klebefestigkeit des Halbleiterchips auf der gittergerasterten
Metallfolie. Das Ausbringen bzw. Einfließen des Underfillers kann auch nach
dem Kontaktieren und Einbringen der noch fehlenden Strukturlinien
auf der Unterseite der Metallfolie vorgenommen werden, muss aber
vor dem Schlussätzen
erfolgen.
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Das
Einbringen der fehlenden Strukturlinien auf der Substratrückseite
unterhalb des Kontaktierbereiches kann nach dem Bonden in einem
weiteren Schritt erfolgen, wobei nur darauf zu achten ist, dass die
Strukturlinien kongruent zu einem Gitterrasterteilstück auf der
Substratvorderseite verlaufen, damit beim nachfolgenden Ätzen die
von der Rückseite
vordringende Ätzfront
den jeweiligen bereits geätzten kontaktierseitigen
Strukturgraben trifft, der die Chipkontakte trennen soll. Vorteilhafterweise
kann das Einbringen der Strukturlinien und das Ätzen auf spezialisierten Geräten erfolgen.
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Vorteilhaft
werden die chiplagespezifischen Strukturlinien mittels Laserschreibstrahl
erzeugt. Das Einbringen der Gitterrasterlinien auf der Substratvorderseite
und der Modultrennlinien und der von diesen Strukturlinien abzweigenden,
in Endpunkten auslaufenden Strukturlinienstücke auf der Substratrückseite erfolgt
zweckmäßig durch
Laserbestrahlung durch beidseitig des Substrates aufgebrachte, exakt
zueinander positionierte Masken. Das Ätzen erfolgt vorzugsweise als
Nassätzverfahren.
Das Underfilling wird zweckmäßig nach
dem optoelektronischen Erfassen der exakten Chiplageposition durchgeführt. Zusätzlich können bestimmte
Bereiche der Metallfolie auf der Kontaktierseite nach dem Kontaktieren und
parallel zum oder nach dem Underfilling durch Ausbringen von härtbarem
Polymerlack oder Duroplast so beschichtet werden, dass auch nach
dem Schlussätzen
die Lage der separierten Metallfolienabschnitte untereinander gesichert
ist und/oder der Chip durch eine Schutzschicht abgedeckt ist. Insgesamt
wird durch das vorgeschlagene Verfahren die Möglichkeit geschaffen, kollektiv
Chips zu bonden, nämlich
zu platzieren und parallel oder in einem Folgeschritt zu kontaktieren
ohne die Gefahr der Fehlpositionierung, und in getrennten Schritten
mit vollautomatischen und einfachen Ätzprozessen die Metallstrukturierung
zu realisieren. Es können
sehr dünne, optimal
kontaktierbare Module sehr kostengünstig hergestellt werden. Der
Metallbandtransport ist bis zum endgültigen Separieren der einteiligen
Metallfolie problemlos durchführbar.
Es können
sehr kostengünstige,
zweiseitig beschichtete Metallfolien eingesetzt werden. Durch das
Gitterraster und das Vorätzen
ergibt sich eine im Kontaktierbereich sehr weich an das dünne Halbleiterchip
anschmiegende Metallfolie. Selbst Halbleiterchips einer Dicke von ≤ 100 μm können mechanisch
stressfrei mit der Metallfolie verbunden werden. Die Wärmeableitung
von der aktiven Chipseite ist optimal.
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Zum
Chipkontaktieren sind Reflowlötverfahren
und Thermokompressionsverfahren nutzbar.
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Es
ist vorteilhaft, als Ätzresist
ein durch Laserstrahl der Wellenlänge ≤ 10 μm relativ einfach zu entfernendes
Material zu wählen.
Weiterhin ist es vorteilhaft, als Ätzresist ein Material zu verwenden, welches
die Kontaktierung der Halbleiterchips und weiterer elektronischer
Bauteile erleichtert bzw. die Kontaktgabe verbessert. Solche Ätzresists
können Zinn,
Zinnlot, Gold und andere edle Kontaktmetalle sein. Weiterhin ist
es vorteilhaft, einen metallischen Ätzresist zu verwenden, welcher
aus mindestens zwei metallischen Schichten geringer Dicke besteht, wobei
die dem Ätzmedium
zugewandte Schicht beständig
gegenüber
dem Ätzmedium
ist. Die Metallschichten verbinden sich bei Wärmeeinwirkung, z.B. bei Bestrahlung
mit Laserlicht, so durch Legieren, Diffundieren und/oder Schmelzen,
dass sich in den durch Laserstrahlung erhitzten Zonen Legierungen, Diffusionszonen
bzw. umgeschmolzene Zonen ergeben, die durch das beabsichtigte Ätzmedium
geätzt werden
können.
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Ebenso
ist es vorteilhaft, einen metallischen Ätzresist zu verwenden, der
mit dem Metall des metallischen Trägers (dem Kernband) unter Wärmeeinwirkung,
z.B. Bestrahlung mit Laser, durch Legieren, Diffundieren oder Verschmelzen
eine Verbindung bildet, die durch das Ätzmedium geätzt werden kann.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, auf der Rückseite des
Substrates als Ätzresist
einen in der Leiterplattenindustrie üblichen polymeren Ätzlack oder
Festresist zu verwenden und ihn durch fotochemische und/oder thermische
Prozesse (z.B. Belichtung , Entwicklung und Lackätzung) zu strukturieren.
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Auch
ist es vorteilhaft, auf der Kontaktierseite des Substrates einen
polymeren Ätzresist
durch Siebdruck oder andere Verfahren strukturiert zu erzeugen oder
aufzubringen. Ein besonderer Vorteil ist es, wenn der Ätzresist
im nachfolgenden Kontaktierschritt als thermoplastischer oder aushärtbarer
Kleber für
Chips und/oder weitere elektronische Bauteile zu verwenden ist.
Der Kleber kann vorteilhaft zur temporären Fixierung der nach dem Ätzen an
sich separierten Bereiche der ätztechnisch
strukturierten, metallischen Substratfolie dienen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert:
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In
den zugehörigen
Zeichnungen zeigen
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1 einen Ausschnitt der Kontaktierseite einer
bandförmigen
Metallfolie mit Strukturlinien und Strukturgräben in Draufsicht,
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2 einen Ausschnitt einer
Chipbestückeraufnahme
mit Chipbestückern
im Querschnitt,
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3 einen Ausschnitt der Kontaktierseite eines
chipbestückten
Nutzens in der Draufsicht,
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4 einen Ausschnitt der Rückseite
eines chipkontaktierten Nutzens nach dem Einbringen der chiplageindividuellen
Strukturlinien,
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5 einen Querschnitt durch
einen Teil der in 3 dargestellten
Anordnung,
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5a einen Ausschnitt aus 5,
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6 freigeätzte, bandförmig gereihte Module in der
Draufsicht,
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7 ein an einem Isolierrahmen
angeordnetes Modul nach dem Freiätzen
in Draufsicht,
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8 einen Ausschnitt eines
Waferträgers und
eines Chips in der Draufsicht, und
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9 einen Ausschnitt eines
Waferträgers und
eines Chipbestückers
beim Chipaufnehmen im Querschnitt.
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In 1a ist ein Ausschnitt einer
bandförmigen
Metallfolie in Draufsicht und in 1b im
Schnitt dargestellt. Die Metallfolie besteht aus einer 18 μm dicken
Kupferfolie, dem Kernband 26, das beidseitig mit je einem
2 μm dickem
Resist 27.1 und 27.2 aus Zinn beschichtet ist.
Resistmaterial und Resistschichtdicke sind je nach Kontaktierart
des Chips 3 auf die inneren Modulanschlüsse 28 und/oder der weiteren
Schaltung mit den äußeren Modulanschlüssen 29 wählbar. Beispielsweise
kann auf der Kontaktierseite 30 des Metallbands, welches
als Substrat 16 des Moduls 32 dient, eine 1 μm dicke Silberschicht aufgetragen
sein, während
sich auf der Rückseite 31 ein
Resist 27.2 aus Fotolack befindet. Die Resistschicht 27.1 auf
der Kontaktierseite 30, auf die künftig in einem Chiprastervielfachen 10 Chips 3 kontaktiert werden,
ist im Bereich der Chipkontaktierzone 7 mit einem parallelen,
linienförmigen
Gitterraster 34 versehen. Die Größe des Gitterrasters 34 ist
gleich der Chipgröße zuzüglich aller
infolge des Chipabnehmens vom Chipspeicher 12 und der Chiphandlingsprozesse
auftretenden Toleranzen. Im Beispiel beträgt die Größe des Chips 3 (0,5 × 0,5)mm2 und die Größe der Chipkontaktierzone 7 beträgt (1,4 × 1,4)mm2. Die Strukturlinien 35 des Gitterrasters 34 wurden
durch einen YAG-Laser mittels Schreibstrahl erzeugt. Die Breite
der in die Resistschicht 27 eingebrachten Strukturlinien 35 beträgt 30 μm und der
Mittenabstand 200 μm.
Der Abstand der auf der aktiven Chipseite 4 befindlichen
10 μm hohen,
aus Gold bestehenden Kontakthügel 6 beträgt 250 μm. Die Kontakthügel 6 weisen
einen Durchmesser von 90 μm auf.
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Die
Rückseite 31 des
Substrates 16 weist ebenfalls 30 μm breite Strukturlinien 35 auf.
Die Strukturlinien 35 markieren die Kontur des künftigen, streifenförmigen Moduls 32 sowie
die Trennstellen 36 der Module 32 untereinander.
In Richtung Kontaktierzone 7 verlaufen kurze Strukturlinien 35,
die in Endpunkten 37 enden.
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Nach
dem beidseitigen Einbringen der Strukturlinien 35 wurde
von der Kontaktierseite 30 her das Kupfer des Kernbandes 26 nasschemisch
geätzt,
so dass sich auf der Kontaktierseite 30 ca. 5...8 μm tiefe Strukturgräben 13 ergaben.
Auf das bandförmige Substrat 16 werden
im nachfolgenden Schritt die Halbleiterchips 3 kontaktiert.
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2 erläutert eine Anordnung, die ein
individuelles sowie ein kollektives Chipkontaktieren ermöglicht.
In der Chipbestückeraufnahme 20 sind
hintereinander liegend in zwei Reihen je vier Chipbestücker 21 angeordnet.
Die Chipbestücker 21 sind
in Abständen
angeordnet, die einem Vielfachen des Rasterabstandes entspricht,
in dem die Chips 3 auf dem Wafer 1 angeordnet
sind. Jeder Chipbestücker 21 ist in
seiner vertikalen Lage steuerbar und kann mit einem Vakuum zum Ansaugen
der Chips 3 beaufschlagt werden. In der dargestellten Ausführung befinden
sich drei Chipbestücker 21 in
der unteren Lage, das ist die Arbeitsposition 18, und ein
Chipbestücker 21 in
der oberen Lage, der Warteposition 23. In Arbeitsposition 18 kann
jeder Chipbestücker 21 durch
Einschalten des Vakuums ein Chip 3 aus einem Chipspeicher 12 aufnehmen
und durch Ausschalten des Vakuums auf die Chipkontaktierzone 7 des
Substrates 16 absetzen. Die Chipbestücker 21 gleiten gesteuert
und angetrieben durch hier nicht dargestellte Mechanismen vertikal
in den in der Chipbestückeraufnahme 20 angeordneten
Chipbestückerführungen 17.
Während
der Aufnahme oder des Bondens der Chips 3 drückt die
senkrecht zur Achse des Chipbestückers 21 angeordnete
Chipaufnahmefläche 22 auf
das Chip 3 mit einer Kraft, die der Chipbestückerantriebsmechanismus
auf den Chipbestücker 21 überträgt. Die
Kraftübertragung
erfolgt im beschriebenen Beispiel über eine Feder.
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Bestandteil
des Chipbestückers 21 ist
ein an die hier nicht dargestellte Vakuumsteuerung angeschlossener
Vakuumkanal 11, der mittig zur Chipaufnahmefläche 22 verläuft. Die
Abmessungen der Chipaufnahmeflächen 22 sind
kleiner oder gleich den Abmessungen der Fläche des aufzunehmenden Chips 3.
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Jede
Chipaufnahmefläche 22 der
in Arbeitsposition 18 befindlichen Chipbestücker 21 hat
ein Chip 3 angesaugt. Die Chiprückseite 5 liegt an
der Chipaufnahmefläche 22,
die aktive Chipseite 4 trägt je zwei Kontakthügel (Bump) 6 und
zeigt nach unten. Die Grundfläche
des Chips 3 beträgt
(0,5 × 0,5
) mm2 und seine Dicke 0,15 mm.
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Die
Chipbestückeraufnahme 20 ist
Teil eines Chipbonders, der die Chipbestückeraufnahme 20 sowohl
in Chipaufnahme- als auch in Bondposition in mehreren Koordinaten
steuern kann. Der Chipbonder verfügt über ein Bildaufnahmesystem
zur Erfassung der Lage der Chipkontaktierzonen 7 und kann die
Chipbestücker 21 in
Arbeitsposition 18 oder Warteposition 23 und die
Vakuumfunktion steuern sowie Lage und Ort der noch vom Wafer 1 abzuholenden Chips 3 verwalten.
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3 zeigt einen Ausschnitt
aus einem bandförmigen
Substrat 16, das mit Strukturlinien 35 und mit
von der Kontaktierseite 30 her eingebrachten Strukturgräben 13 versehen
ist, nach dem Chipkontaktieren. Aufgrund individueller Fehllagen
der Chips 3, die sich infolge der Lagetoleranzen beim Chipabholen,
beim Chiphandling, beim Chipaufsetzen und beim Chipkontaktieren
ergeben, nimmt jedes Chip 3 auf dem parallellinienförmigen Gitterraster 34 eine
individuelle Lage ein. Größe und Abstand
der Strukturgräben 13 sind
dabei so bemessen, dass die Kontakthügel 6 mindestens durch
einen Strukturgraben 13 getrennt sind. Jeder Kontakthügel 6 liegt
mit dem größten Teil
seiner Fläche
auf dem aus einer Zinnschicht bestehenden Resist 27.1 auf.
Die Chipkontaktierung erfolgte mittels Reflowlötverfahren, wobei der Underfiller 9,
der vor dem Kontaktieren auf der gesamten Kontaktierzone 7 als
dünne Schicht
deponiert wurde, beim Lötprozess
vorübergehend
Flussmitteleigenschaften aufweist und bei weiterer Temperaturbehandlung
aushärtet.
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Im
nachfolgenden Schritt werden in den auf der Rückseite 31 des Substrates 16 befindlichen
Resist 27.2 die fehlenden Strukturlinien 35.2 eingebracht,
die chipindividuell zwischen den Kontakthügeln 6 der unterschiedlich
positionierten Chips 3 auf der Kontaktierseite 30 verlaufen.
Beim Einbringen der Strukturlinien 35.2, das ebenfalls
durch einen YAG-Laser erfolgt, ist darauf zu achten, dass die chiplageindividuelle
Strukturlinie 35.2 lagegleich zu einem Strukturgraben 13 des
Gitterrasters 34 verläuft, damit
im folgenden Ätzschritt,
der als Nassätzen
mit einem alkalischen Ätzer
erfolgt, die Kupferkernschicht 26 von der Rückseite 31 des
Substrates 16 her so durchgeätzt wird, dass sich auf der
Kontaktierseite 30 an der Durchbruchstelle 14 des
von der Rückseite 31 des
Substrates 16 vordringen Ätzstrukturgrabens 13 kein Ätzresist 27 befindet,
sondern ein Strukturgrabenstück 13 des
Gitterrasters 34. Somit wird verhindert, dass der metallische Ätzresist 27 die durch
das Ätzen
zu isolierenden Modulanschlüsse 28 kurzschließt.
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Die
Situation nach dem Erzeugen der chipindividuellen Strukturlinie 35 auf
der Rückseite 31 des Substrates 16 ist
in 4 dargestellt. Die
chipindividuellen Strukturlinien 35.2 verbinden die Endpunkte 37 der
Strukturlinien 35 jeder Substratrückseite 31. Dazu wurde
mit optoelektronischen Mitteln die Lage des jeweiligen Chips 3 auf
der Kontaktierseite 30 und die Lage der Endpunkte 37 der
Strukturlinien 35 auf der Rückseite 31 erfasst
und daraus der Verlauf der chipindividuellen Strukturlinie 35.2 ermittelt,
die immer deckungsgleich zu einer Strukturlinie 35 oder
einem Strukturgraben 13 des Gitterrasters 34 verläuft. Es
ist ebenfalls möglich,
definierte Markierungspunkte auf der Kontaktierseite 30 anzuordnen
und daraus und aus der Chiplage die Lage der chipindividuellen Strukturlinie 35.2 auf
der Rückseite 31 des
Substrates 16 zu errechnen. Die definierten Markierungspunkte
auf der Kontaktierseite 30 können Teil des Gitterrasters 34 sein.
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Aus 5 ist ersichtlich, wie nach
dem Erzeugen der chipindividuellen Strukturlinie 35.2 entlang
der Chipkontur auf der gesamten Kontaktierzone 7 weiterer
Schutzlack 33 aufgebracht ist. Nach dem Aushärten des
Schutzlacks 33 versteift dieser das metallische Substrat
16 um das Chip 3 herum und verbindet die an sich getrennten
inneren Modulanschlüsse 28 elektrisch
isoliert. 5a zeigt einen Ausschnitt
aus 5 nach dem Naßätzen. Die Durchbruchstelle 24 verbindet
die Strukturgräben 13 des
Gitterrasters 34 und der chipindividuellen Strukturlinie 35.2.
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Als
Ergebnis des anschließenden
Nassätzens
ergeben sich die in 6 dargestellten
Module 32, deren innere und äußere Anschlüsse 28 und 29 gegenüberliegend
als ein Streifen angeordnet sind sowie die Module 32, die
wiederum an ihren äußeren Anschlüssen 29 untereinander
zu einem endlosen Band verbunden sind. Durch die perforationsartigen Trennstellen 36 sind
die künftigen
Modultrennungen vorgegeben.
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In 7 ist ein Modul 32 mit
vier Modulanschlüssen 28 und 29 dargestellt.
In einem ersten Schritt wurde elektrisch isolierendes Basismaterial 19 mit
einem die künftige
Modulgröße etwas überragenden
Durchbruch 14 versehen, auf das Basismaterial 19 eine
einteilige Metallfolie 16 aus Kupfer mit einer Dicke 30 μm geklebt,
deren Kontaktierseite 30 und Rückseite 31 je eine
1 μm dicke
Silberschicht als Resist 27 aufweisen. Die weiteren Schritte
der Substratbehandlung und des Kontaktierens verliefen wie bereits
dargestellt, lediglich mit der Ausnahme, dass auf der Kontaktierseite 30 ein
Kreuzgitterraster 34 aufgebracht wurde. Nach dem abschließenden Ätzen ergibt
sich ein Modul 32, welches über den Durchbruch 14 des
Isolierbasismaterials 19 gespannt ist. Chip 3 und
Kontaktierzone 7 sind mit einem ca. 100 μm dicken,
steifen Schutzlack 33 überzogen.
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8 zeigt die Draufsicht auf
einen Ausschnitt eines Chipspeichers 12, der in diesem
Beispiel durch den Waferträger 2 und
die auf ihm noch in der Ordnung des Waferverbands befestigten Chips 3 gebildet
wird. Der Waferträger 2 besteht
aus einem extrem ebenen, starren Flächenstück, welches die Größe des Waferverbandes
allseitig mindestens um 10 mm überragt
und Rahmenteile zum Transport und Einspannen im Chipbonder aufweist.
Die Chips 3 liegen, getrennt durch Trenngräben, die
den Wafer 1 in einzelne Chips 3 separieren, mit
der aktiven Seite 4 zum Waferträger 2 in der exakten
Anordnung des ehemals einteiligen Wafers 1 auf dem mit
Haftmittel 8 beschichteten Flächenstück. Das Haftmittel 8 ist punktweise
im Raster von (0,3 × 0,3)mm2 und einer Punktgröße von 60 ... 80 μm Durchmesser
und der Dicke von ca. 35 μm
aufgebracht. Jedes Chip 3 des separierten Waferverbandes
ist mit etwa sechs bis neun Punkten des Haftmittels 8 am
Flächenstück des Waferträgers 2 befestigt.
Die Haftmittelpunkte 8 weisen bei Raumtemperatur eine flache
zylindrische Gestalt auf. Die Haftfestigkeit des Haftmittels 8 ist
auf dem Waferträger 2 wesentlich
höher als
auf dem Chip 3. Bei Erwärmung
des Haftmittels 8 auf ca. 80° C verändert das Haftmittel 8 seine
Kontur in eine nach der Chipseite hin gerichtete Konvexkontur 15, wie
in 9 dargestellt. Die
Haftflächen
der Haftmittelpunkte 8 zum Chip 3 werden dadurch
erheblich reduziert, so dass die Abnahme der Chips 3 von
dem Waferträger 2 durch
die auf größer/gleich
80° C erhitzten
Chipaufnahmeflächen 22 des
Chipbestückers 21 leicht
erfolgen kann. Mit der Ausbildung der Konvexkontur 15 ist
eine Streckung des Haftmittelpunktes 8 in vertikaler Richtung
bzw. in Richtung Chip 3 verbunden, so dass der Chip 3 etwas
angehoben wird, im Beispiel um 5 μm. Über hier
nicht dargestellte Mittel ist die Lage und Zuordnung der Gut-Chips 3 auf
dem Waferträger 2 der
Datenverarbeitungsanlage des Chipbonders bekannt. Durch die auf
mindestens 100°C
aufgeheizten Chipaufnahmeflächen 22 der
in der Chipbestückeraufnahme 20 befindlichen acht
Chipbestücker 21,
die auf die Chiprückseiten
5 zum Zwecke des Abholens der Chips 3 von dem Waferträger 2 bzw.
Chipspeicher 12 aufgesetzt wurden, sind die Chips 3 aufgeheizt
und die Haftung zum Flächenstück mit dem
Haftmittel 8 ist durch die Bildung der Konvexkontur 15 sehr
stark reduziert. Die Chipaufheizung, mit der die Konvexkontur 15 erzeugt wird,
kann auch auf andere Weise, z.B. mit einem energieintensiven Lichtstrahl,
der unmittelbar vor dem eigentlichen Abholen der Chips 3 durch
die Chipbestücker 21,
aufgebracht wird, erfolgen. Durch gleichzeitiges Ansaugen der Chips 3 an
die Chipaufnahmeflächen 22 werden
die Chips 3 von den Chipbestückern 21 übernommen
und durch Abheben der gesamten Chipbestückeraufnahme 20 von
dem Waferträger 2 abgehoben.
In dem separierten Waferverband des Waferträgers 2 bleiben acht
Leerpositionen 25 zurück.
Die Chipbestücker 21 sind
in einem Vielfachen des Chiprasters angeordnet. Die konkrete Anordnung
der Chipbestücker 21 in
der Chipbestückeraufnahme 20 entspricht
bzw. ist kongruent der Anordnung der Chipkontaktierzonen 7 auf
dem Substrat 16. Im dargestellten Beispiel weist das Chiprastervielfache 10 in
x-Richtung den Faktor 4, und in y-Richtung, die dem Zeilenabstand
entspricht, den Faktor 5 auf. Nach dem Absetzen oder Bonden der
Chips 3 kann die um ein Chipraster versetzte Chipbestückeraufnahme 20 erneut
acht Chips 3 aufnehmen. Sollen Defektchips nicht entnommen
werden bzw. werden Randbereiche des Waferverbandes oder Waferträgers 2 mit
dem Chipbestücker 21 angefahren,
die es nicht gestatten, in alle Chipbestücker 21 Chips 3 zu übernehmen,
verbleiben diejenigen Chipbestücker 21 in
Warteposition 23, die keinen Chip 3 aufnehmen sollen
oder können,
während
die anderen Chipbestücker 21 Chips 3 aufnehmen.
Anschließend
fährt die Chipbestückeraufnahme 20 eine
neue Position über dem
Chipspeicher 12 bzw. Waferträger 2 an, die leeren
Chipbestücker 21 werden
in Arbeitsposition 18 gebracht, während die gefüllten Chipbestücker 21 in Warteposition 23 gesteuert
werden. Durch zwei- oder mehrmaliges Chipaufnehmen jeweils anderer
Chipbestücker 21 werden
alle Chipbestücker 21 der
Chipbestückeraufnahme 20 gefüllt.
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Die
Steuerung der Chipbestückeraufnahme 20 und
der Chipbestücker 21 sowie
die Verwaltung des Chipspeichers 12 erfolgt über den
Chipbonder.
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- 1
- Wafer
- 2
- Waferträger
- 3
- Chip
- 4
- aktive
Chipseite
- 5
- Chiprückseite
- 6
- Kontakthügel
- 7
- Chipkontaktierzone
- 8
- Haftmittel
- 9
- Underfiller
- 10
- Chiprastervielfaches
- 11
- Vakuumkanal
- 12
- Chipspeicher
- 13
- Strukturgraben
- 14
- Durchbruch
- 15
- Konvexkontur
- 16
- Substrat
- 17
- Bestückerführung
- 18
- Arbeitsposition
- 19
- Basismaterial
- 20
- Chipbestückeraufnahme
- 21
- Chipbestücker
- 22
- Chipaufnahmefläche
- 23
- Warteposition
- 24
- Durchätzung
- 25
- Leerposition
- 26
- Kernband
- 27
- Resist
- 27.1
- Resist
auf Kontaktierseite
- 27.2
- Resist
auf Rückseite
- 28
- innerer
Modulanschluss
- 29
- äußerer Modulanschluss
- 30
- Kontaktierseite
des Substrates
- 31
- Rückseite
des Substrates
- 32
- Modul
- 33
- Schutzlack
- 34
- Gitterraster
- 35
- Strukturlinie
- 35.1
- Strukturlinie
auf Kontaktierseite
- 35.2
- chipindividuelle
Strukturlinie
- 36
- Trennstelle
- 37
- Endpunkt