DE19842683A1 - Verfahren zur Herstellung eines Chipmoduls sowie in diesem Verfahren einsetzbare Komponenten - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Chipmoduls sowie in diesem Verfahren einsetzbare KomponentenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Chipmoduls, dessen Gehäuse nicht unter Verwendung einer Gehäuseform in einem Moldprozeß hergestellt werden muß. Dies gelingt unter Verwendung einer speziell ausgebildeten Anschlußrahmen-Vorstufe, die es ermöglicht, einen Kunststoff so auf den Anschlußrahmen aufzubringen, daß Halbleiterchip und elektrisch leitende Kontakte vollständig mit ihm bedeckt sind. Die endgültige Strukturierung des Anschlußrahmens erfolgt erst nach dem Auftrag des Kunststoffs und zweckmäßig mit Hilfe eines Lasers.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Chipmoduls sowie Komponenten, welche im Verlauf des Verfah
rens eingesetzt werden können.
Chipmodule bestehen üblicherweise aus einem Anschlußrahmen,
der auch als Leadframe bezeichnet wird, und einem Halbleiter
chip, der auf dem Anschlußrahmen befestigt und mit diesem
elektrisch leitend kontaktiert ist. Die Kontaktierung erfolgt
vom Halbleiterchip zu separaten Anschlüssen, die aus dem Ge
häuse des Chipmoduls nach außen geführt sind. Diese nach au
ßen führenden Anschlüsse werden im folgenden als Anschluß
finger bezeichnet. In einer weit verbreiteten Variante eines
Chipmoduls ist der Halbleiterchip auf einer für die Befesti
gung des Chips vorgesehenen Fläche des Anschlußrahmens ange
ordnet, die üblicherweise als Insel bezeichnet wird. Um die
Insel herum und mit einem Abstand zu dieser befinden sich die
Anschlußfinger. Die elektrischen Kontakte zwischen Halblei
terchip und Anschlußfingern werden mit Hilfe von Bonddrähten
ausgeführt.
In einer weiteren Variante, die unter der Bezeichnung "Flip-
Chip-Technik" bekannt ist, fehlt eine Chipinsel, und der
Halbleiterchip ist unmittelbar auf die Anschlußfinger aufge
setzt. Der Halbleiterchip wird dabei so angeordnet, daß seine
Kontaktstellen auf den Kontaktbereichen der Anschlußfinger zu
liegen kommen. Die elektrische Kontaktierung erfolgt mit Hil
fe einer elektrisch leitenden Masse, beispielsweise eines Lo
tes.
Zum Schutz des Halbleiterchips und der elektrischen Kontak
tierungen ist ein Chipmodul üblicherweise mit einem Gehäuse
umgeben, aus welchem nur die Enden der Anschlußfinger heraus
ragen. Das Gehäuse wird dabei so hergestellt, daß der An
schlußrahmen, auf welchem der Halbleiterchip befestigt und
mit den Anschlußfingern kontaktiert ist, in eine entsprechend
den gewünschten Gehäuseabmessungen ausgebildete Form gesetzt
wird. Die Form wird anschließend mit Kunststoff ausgefüllt.
Dieses als "Moldprozeß" bekannte Verfahren hat verschiedene
Nachteile. Zum einen ist das Verfahren sehr kapitalintensiv.
Der Maschinentakt ist gering und die Anzahl der fertigge
stellten Chipmodule pro Zeiteinheit niedrig. Zudem ist der
Verlust durch Fehler während des Fertigungsverfahrens hoch.
Häufig wird die Gehäuseform nicht vollständig mit Kunststoff
ausgefüllt, und auf der Kontaktseite zeigen sich optische
Verunreinigungen, die üblicherweise als "bleed" und "flash"
bezeichnet werden.
Es bestand daher ein Bedarf, das Moldverfahren durch ein an
deres Verfahren zur Herstellung der Gehäuse von Chipmodulen
zu ersetzen. Allerdings konnten bisher andere Kunststoffe,
wie durch ultraviolette Strahlen oder thermisch härtbare
Kunststoffe, für die Gehäuseherstellung in Zusammenhang mit
den üblichen Anschlußrahmen nicht verwendet werden. Bei den
bislang eingesetzten Anschlußrahmen handelt es sich üblicher
weise um metallische Anschlußrahmen. Abgesehen von Verbindun
gen zu Führungsschienen, Halterungen usw., die im Verlauf der
Chipmodul-Herstellung entfernt werden, entsprechen die her
kömmlichen Anschlußrahmen in ihrer Ausgestaltung praktisch
den Anschlußrahmen im fertigen Chipmodul. Anschlußfinger,
Chipinsel usw. sind also bereits vollständig ausgebildet.
Diese Strukturierung des Anschlußrahmens erfolgt üblicherwei
se durch einen Stanz- oder Ätzvorgang. Aufgrund dieser be
reits erfolgten Strukturierung des Anschlußrahmens ist es
nicht möglich, ein Gehäuse aus Kunststoff ohne Verwendung ei
ner Gehäuseform herzustellen. Würde man einen Kunststoff auf
den auf einem Anschlußrahmen befestigten Halbleiterchip auf
tragen, würde der Kunststoff durch die Öffnungen im Anschluß
rahmen, beispielsweise durch die Öffnungen zwischen Anschluß
fingern und Chipinsel, hindurchlaufen. Eine zufriedenstellen
de Abdeckung mit Kunststoff ist auf diese Weise also nicht
mehr zu erreichen, so daß Chip und elektrische Kontaktierun
gen nicht hinreichend gegen äußere Einflüsse geschützt sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Her
stellung eines Chipmoduls sowie Komponenten für dieses Ver
fahren anzugeben, die es ermöglichen, den Chipmodul ohne Ver
wendung eines Moldprozesses herzustellen. Das Verfahren soll
te dabei kostengünstig und unter Einsatz herkömmlicher Aus
gangsmaterialien und Vorrichtungen durchführbar sein. Außer
dem sollte es die Verwendung von thermisch oder durch UV-
Strahlen härtbaren Kunststoffen ermöglichen.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit dem Verfahren gemäß An
spruch 9, in welchem die Anschlußrahmen-Vorstufe gemäß An
spruch 1 oder das Anschlußrahmenband gemäß Anspruch 8 als
Ausgangsmaterial einsetzbar sind. Die Erfindung betrifft wei
terhin eine Chipmodul-Vorstufe gemäß Anspruch 3, welche ein
Zwischenprodukt im erfindungsgemäßen Verfahren ist.
Weitere Verfahrensvarianten und zweckmäßige oder bevorzugte
Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
In einem ersten Aspekt betrifft die Erfindung also ein Ver
fahren zur Herstellung eines Chipmoduls, der einen auf einem
Anschlußrahmen befestigten und mit Anschlußfingern des An
schlußrahmens elektrisch leitend kontaktierten sowie mit
Kunststoff abgedeckten Halbleiterchip umfaßt.
In einem ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens
(Schritt a) wird ein Halbleiterchip, auf an sich bekannte
Weise, auf einer Chip-Aufnahmefläche eines Anschlußrahmens
befestigt. Der Anschlußrahmen ist dabei speziell ausgebildet
und zwar derart, daß die Chip-Aufnahmefläche, welche in Größe
und Ausgestaltung der Grundfläche des zu befestigenden Halb
leiterchips entspricht, von einer Aufbringungsfläche für
Kunststoff umgeben ist. Diese Aufbringungsfläche weist keine
Durchgangsöffnungen auf.
Diese Ausgestaltung des Anschlußrahmens führt dazu, daß
Kunststoff, wenn er im Bereich des auf dem Anschlußrahmen be
festigten Halbleiterchips aufgetragen wird, über dem Halblei
terchip und der Kunststoff-Aufbringungsfläche liegen bleibt,
da im Bereich der Aufbringungsfläche keine Öffnungen vorhan
den sind. Bei Verwendung eines herkömmlichen, strukturierten
Anschlußrahmens würde der Kunststoff dagegen durch die Öff
nungen, welche sich im Bereich um den Halbleiterchip befin
den, durch den Anschlußrahmen hindurchlaufen.
Wesentlich für das erfindungsgemäße Verfahren ist also, daß
ein Anschlußrahmen verwendet wird, der so ausgebildet ist,
daß er in dem Bereich, in welchem Kunststoff zur Abdeckung
des Halbleiterchips aufgebracht werden soll, für den Kunst
stoff nicht durchlässig ist. Es ist also nicht ausgeschlos
sen, im Bereich der Chip-Aufnahmefläche Öffnungen vorzusehen,
wenn diese nach dem Befestigen des Halbleiterchips so abge
deckt sind, daß kein Kunststoff durch sie hindurchfließen
kann.
Die Größe der Aufbringungsfläche für den Kunststoff wird
zweckmäßig so bemessen, daß genügend Kunststoff aufgetragen
werden kann, um den Halbleiterchip und die Kontaktierungen zu
den Anschlußfingern so abzudecken, daß sie hinreichend gegen
Beschädigungen von außen geschützt sind.
In einer erfindungsgemäßen Variante kann als Ausgangsmaterial
für das erfindungsgemäße Verfahren ein Anschlußrahmen verwen
det werden, der weitgehend unstrukturiert ist. Damit ist ge
meint, daß der Anschlußrahmen in dem Bereich, der im fertigen
Chipmodul - nach dem Entfernen von Halterungen, Führungs
schienen usw. - verbleibt, noch keine herausgearbeiteten An
schlußfinger Chipinseln oder ähnliches aufweist. In der ein
fachsten Form weist der Anschlußrahmen in dem Bereich, der in
den fertigen Chipmodul übernommen wird, eine durchgängige,
unstrukturierte Fläche ohne irgendwelche Durchgangsöffnungen
auf.
In einer alternativen Variante ist der Anschlußrahmen in dem
für den Chipmodul bestimmten Bereich teilweise vorstruktu
riert. Diese Strukturierungen befinden sich jedoch, wie er
wähnt, nicht in dem Bereich der Aufbringungsfläche für den
Kunststoff, der keine Durchgangsöffnungen aufweisen soll. Die
Anschlußrahmen-Vorstufe, welche im erfindungsgemäßen Verfah
ren eingesetzt werden kann und welche ebenfalls Gegenstand
der Erfindung ist, weist die Strukturierungen in einem Be
reich auf, der sich radial außerhalb der Aufbringungsfläche
für den Kunststoff befindet. In diesem Bereich sind Ausneh
mungen vorhanden, welche die Endbereiche der Anschlußfinger
voneinander trennen. Beispielsweise können die äußeren Endbe
reiche der Anschlußfinger, welche im fertigen Chipmodul au
ßerhalb des Gehäuses liegen, bereits vollständig strukturiert
sein. Außerdem können Ausnehmungen vorhanden sein, welche
entlang der Trennlinien verlaufen, an denen der Anschlußrah
men zertrennt wird, um den fertigen Chipmodul zu vereinzeln
und aus dem Anschlußrahmen herauszulösen.
Die erfindungsgemäße Anschlußrahmen-Vorstufe kann zweckmäßig
auch die üblichen Öffnungen zur besseren Handhabung, zum
Transport und zur Positionsbestimmung und -ausrichtung umfas
sen.
Ein bevorzugtes Material für die erfindungsgemäße Anschluß
rahmen-Vorstufe ist Metall und insbesondere Kupfer. Es können
jedoch auch alle sonst auf diesem Gebiet üblichen Materialien
verwendet werden.
Die Erfindung umfaßt weiterhin ein Anschlußrahmenband, wie es
üblicherweise zur Herstellung von Chipmodulen verwendet wird,
das eine oder mehrere erfindungsgemäße Anschlußrahmen-Vor
stufen aufweist. Die Anschlußrahmen-Vorstufen sind in übli
cher Weise in einer oder mehreren Reihen hintereinander auf
dem Anschlußrahmenband angeordnet. Die Bearbeitung derartiger
Anschlußrahmenbänder ist bekannt und muß im Zusammenhang mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht mehr erläutert werden.
In Schritt b) des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die
elektrischen Kontakte zwischen dem Halbleiterchip und dem An
schlußrahmen hergestellt. Dies geschieht auf an sich bekannte
Weise. Auf die Varianten mit Bonddrähten oder mit Hilfe der
Flip-Chip-Technik wurde bereits eingangs hingewiesen.
In Schritt c) wird Kunststoff auf den Halbleiterchip und die
Aufbringungsfläche für Kunststoff aufgebracht. Die Aufbrin
gungsfläche für Kunststoff verhindert, daß der Kunststoff
durch den Anschlußrahmen hindurchläuft. Auf diese Weise ist
es möglich, den Halbleiterchip vollständig mit Kunststoff ab
zudecken. Sind die Kontakte zwischen Halbleiterchip und An
schlußrahmen mit Hilfe von Bonddrähten ausgeführt, ist es
zweckmäßig den Kunststoff so aufzubringen, daß auch die Bond
drähte mit dem Kunststoff abgedeckt und durch diesen ge
schützt sind.
Anschließend wird in Schritt d) des erfindungsgemäßen Verfah
rens der aufgebrachte Kunststoff ausgehärtet.
Im folgenden Schritt e) werden Ausnehmungen in den Anschluß
rahmen eingebracht, so daß einzelne, mit dem Halbleiterchip
elektrisch leitend kontaktierte Anschlußfinger gebildet wer
den.
Ist eine erfindungsgemäße vorstrukturierte Anschlußrahmen-
Vorstufe verwendet worden, die bereits teilweise vorstruktu
rierte Anschlußfinger aufweist, muß das Herausarbeiten zu den
fertigen Anschlußfingern nur noch zu Ende geführt werden. Im
Falle unstrukturierter Anschlußrahmen werden dagegen nun
sämtliche, die einzelnen Elemente des Anschlußrahmens tren
nenden Ausnehmungen erzeugt.
Nach Abschluß des Schrittes e) gleicht der Anschlußrahmen
grundsätzlich den üblicherweise bei der Herstellung von Chip
modulen verwendeten vorgefertigten und strukturierten An
schlußrahmen.
Im letzten Schritt f) wird der fertige Chipmodul aus dem An
schlußrahmen herausgetrennt. Dies kann auf an sich bekannte
Weise erfolgen.
Besonders geeignet zur Abdeckung des Halbleiterchips im er
findungsgemäßen Verfahren sind thermisch oder durch ultravio
lette Strahlen härtbare Kunststoffe. Diese Kunststoffe, die
in den bisher üblichen Verfahren zur Chipmodul-Herstellung
nicht verwendet werden konnten, sind nicht nur kostengünstig,
sondern führen auch zu stabilen Gehäusen, die Chip und elek
trisch leitende Kontakte sicher schützen.
In einer besonders bevorzugten Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird Schritt e), also die vollständige oder ab
schließende Herausbildung von Anschlußfingern, unter Verwen
dung eines Lasers durchgeführt. Besonders geeignet sind CO2- oder
nd-YAG-Laser.
Die Verwendung von Lasern zur Abtragung von Materialien im
Bereich der Chiptechnologie ist grundsätzlich bekannt. Bei
spielhaft kann auf die US-A-5,629,484 verwiesen werden, in
welcher Gehäuse von Chipmodulen mit Hilfe einer Laser-
Vorrichtung auf der Gehäuseoberseite gekennzeichnet werden.
Eine nähere Erläuterung der Laseranwendung ist also nicht er
forderlich. Es sei nur darauf hingewiesen, daß die Laserbear
beitung zweckmäßig von der Seite des Anschlußrahmens erfolgt,
welche dem Halbleiterchip und dem aufgebrachten Kunststoff
abgewandt ist.
Außer zur Herstellung der Anschlußfinger kann der Laser auch
dazu eingesetzt werden, andere Ausnehmungen im Anschlußrahmen
zu erzeugen, und insbesondere dazu, den Chipmodul aus dem An
schlußrahmen herauszutrennen. Wird der Laser auch hierzu ver
wendet, erfolgen die Schritte e) und f) des erfindungsgemäßen
Verfahrens vorzugsweise im selben Arbeitsgang.
Neben dem erfindungsgemäßen Verfahren und der vorstrukturier
ten Anschlußrahmen-Vorstufe gemäß Anspruch l ist die Erfin
dung auf Chipmodul-Vorstufen gerichtet, die Zwischenprodukte
des erfindungsgemäßen Verfahrens sind. Es handelt sich dabei
um Chipmodul-Vorstufen, die unter Verwendung der erfindungs
gemäßen Anschlußrahmen-Vorstufe erhältlich sind. Einerseits
ist dies die Chipmodul-Vorstufe gemäß Anspruch 3, in welcher
ein Halbleiterchip auf der Chip-Aufnahmefläche der Anschluß
rahmen-Vorstufe gemäß Anspruch 1 befestigt ist.
Weitere Zwischenprodukte sind in Ansprüchen 4 bis 7 beschrie
ben und werden aus der Chipmodul-Vorstufe gemäß Anspruch 3
nach Anwendung der Schritte b), c) und d) des erfindungsgemä
ßen Verfahrens erhalten.
Die Erfindung soll nachfolgend unter Bezugnahme auf eine
Zeichnung näher erläutert werden. Darin zeigen
Fig. 1a bis 1f verschiedene Stadien des erfindungsgemäßen Ver
fahrens und
Fig. 2 eine erfindungsgemäße Anschlußrahmen-Vorstufe in
Teildraufsicht.
Fig. 1a zeigt in Draufsicht eine Anschlußrahmen-Vorstufe
(1), welche als Ausgangsmaterial im erfindungsgemäßen Verfah
ren verwendet werden kann. Die Anschlußrahmen-Vorstufe (1)
ist Teil eines Anschlußrahmenbandes (2). Dieses Anschlußrah
menband (2) ist nur teilweise dargestellt. Es umfaßt, wie im
Stand der Technik üblich, mehrere Anschlußrahmen, die in pa
rallelen Reihen hintereinander auf dem Anschlußrahmenband an
geordnet sind. Die Abfolge der Anschlußrahmen-Vorstufen ist
durch die gepunkteten Linien im rechten Bereich des Anschluß
rahmenbandes (2) angedeutet.
Die erfindungsgemäße Anschlußrahmen-Vorstufe (1) weist im we
sentlichen in ihrer Mitte eine Aufnahmefläche (3) für einen
Halbleiterchip auf. Die Chip-Aufnahmefläche (3) wird voll
ständig von einer Aufbringungsfläche (4) für Kunststoff umge
ben. Beide Flächen weisen keinerlei Durchgangsöffnungen auf.
Zu zwei Seiten der Aufbringungsfläche (4) erstrecken sich
mehrere längliche, zueinander parallele Ausnehmungen (7).
Diese Ausnehmungen (7) trennen Endbereiche (5) der späteren
Anschlußfinger des Chipmoduls voneinander. Die Endbereiche
(5) der noch nicht vollständig aus dem Anschlußrahmen heraus
gearbeiteten Anschlußfinger werden sich im fertigen Chipmodul
überwiegend außerhalb des Modulgehäuses befinden. Mit (6)
sind Durchgangsöffnungen bezeichnet, die zum Transport des
Anschlußrahmenbandes (2) dienen.
Fig. 1b bis 1f zeigen verschiedene Zwischenprodukte, die
im Verlauf des erfindungsgemäßen Verfahrens erhalten werden.
Gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche Teile wie in Fig.
1a. Einige der bereits in Zusammenhang mit Fig. 1a beschrie
benen Teile sind nicht erneut mit Bezugszeichen versehen wor
den, um die Figuren übersichtlicher zu gestalten.
In Fig. 1b ist eine erfindungsgemäße Chipmodul-Vorstufe (9)
dargestellt, die aus der in Fig. 1a gezeigten Vorstufe (1)
durch Befestigen eines Halbleiterchips (8) auf der Chip-
Aufnahmefläche (3) erhalten wird.
Nach der Ausführung von elektrisch leitenden Kontakten zwi
schen dem Halbleiterchip (8) und der Anschlußrahmen-Vorstufe
wird die in Fig. 1c dargestellte Chipmodul-Vorstufe erhal
ten. Die elektrisch leitenden Kontakte sind hier mit Bond
drähten (10) hergestellt. Die Bonddrähte (10) enden einer
seits auf den Kontaktstellen des Halbleiterchips (8) und an
dererseits auf den Kontaktbereichen der späteren Anschlußfin
ger, die hier jedoch noch nicht aus der Aufbringungsfläche
(4) für den Kunststoff herausgearbeitet sind.
Nach Herstellung der elektrisch leitenden Kontakte wird
Kunststoff (11) im Bereich des Halbleiterchips und der Kunst
stoff-Aufbringungsfläche aufgetragen. Das Ergebnis ist in Fig.
1d gezeigt. Der Kunststoff (11) bedeckt den Halbleiter
chip und die Bonddrähte vollständig.
Nachdem der Kunststoff (11) ausgehärtet ist, werden die ein
zelnen Anschlußfinger aus der Anschlußrahmen-Vorstufe heraus
gearbeitet. Dies ist im gezeigten Fall dadurch besonders ein
fach, daß die Endbereiche (5) der Anschlußfinger bereits
vollständig fertiggestellt sind, so daß nur noch der Bereich
der Anschlußfinger, welcher sich innerhalb der Aufbringungs
fläche für den Kunststoff befindet, fertiggestellt werden
muß. Hierzu wird der Bereich der Anschlußrahmen-Vorstufe,
welcher sich in Fig. 1e zwischen den gepunkteten Linien be
findet und der mit (13) bezeichnet ist, mit einem Laser abge
tragen. Auf diese Weise werden voneinander separierte An
schlußfinger (12) erhalten, die jeweils über einen Bonddraht
mit dem Halbleiterchip kontaktiert sind. Halbleiterchip und
Bonddrähte sind bereits vollständig mit Kunststoff abgedeckt,
so daß ein zusätzlicher Schritt zur Herstellung eines Gehäu
ses entfällt.
Der fertige Chipmodul muß nur noch entlang der gestrichelten
Linien in Fig. 1f aus dem Anschlußrahmen herausgetrennt wer
den. Dies kann auf an sich bekannte Weise erfolgen, also bei
spielsweise durch Herausstanzen. Andererseits ist es möglich,
das Heraustrennen des Chipmoduls ebenfalls mit einem Laser
durchzuführen. Zweckmäßig erfolgen dann die Trennung der An
schlußfinger und das Heraustrennen des Chipmoduls, also die
in Fig. 1e und 1f erläuterten Schritte, in ein und demsel
ben Arbeitsgang.
Fig. 2 zeigt eine weitere erfindungsgemäße Anschlußrahmen-
Vorstufe, die im erfindungsgemäßen Verfahren ebenfalls einge
setzt werden kann. Die Anschlußrahmen-Vorstufe unterscheidet
sich von der in Fig. 1a dargestellten im wesentlichen da
durch, daß sie weitgehend unstrukturiert ist. Abgesehen von
den Führungsöffnungen (6) sind keine weiteren Durchgangsöff
nungen auf dem Anschlußrahmenband (2) enthalten. Es fehlen
also beispielsweise auch durch Ausnehmungen vorstrukturierte
Endbereiche von Anschlußfingern. In dem Bereich des Anschluß
rahmens, welcher in den fertigen Chipmodul übernommen wird,
bildet der Anschlußrahmen eine durchgängige Fläche ohne
Durchgangsöffnungen.
Dies bedeutet, daß die gesamte Strukturierung des Anschluß
rahmens im Verlauf des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt.
Dabei werden Ausnehmungen im Bereich der Aufbringungsfläche
(4) und gegebenenfalls der Chip-Aufnahmefläche (3) vorzugs
weise mit Hilfe eines Lasers erzeugt, während Öffnungen im
Bereich außerhalb der Aufnahmefläche (4) auch auf andere Wei
se, beispielsweise durch Stanzen, erzeugt werden können.
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt es, auf einfache und
kostengünstige Weise unter Verwendung herkömmlicher Werkzeuge
Chipmodule herzustellen, ohne daß das Chipgehäuse in einem
Moldverfahren erzeugt werden muß. Das erfindungsgemäße Ver
fahren hat zudem den Vorteil, daß thermisch oder durch ultra
violette Strahlen härtbare Kunststoffe für das Gehäuse einge
setzt werden können.
Claims (15)
1. Anschlußrahmen-Vorstufe (1), welche eine Aufnahmefläche
(3) für einen Halbleiterchip (8), eine im Bereich um die
Chip-Aufnahmefläche (3) angeordnete Aufbringungsfläche (4)
für einen Kunststoff (11) sowie durch Ausnehmungen (7) von
einander getrennte Endbereiche (5) von Anschlußfingern (12)
umfaßt,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Endbereiche (5) der Anschlußfinger (12) von der Auf
bringungsfläche (4) für den Kunststoff (11) ausgehen und in
der Aufbringungsfläche für den Kunststoff keine Durchgangs
öffnungen vorhanden sind.
2. Anschlußrahmen-Vorstufe gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie aus Metall und insbesondere aus Kupfer besteht.
3. Chipmodul-Vorstufe (9),
dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Anschlußrahmen-Vorstufe (1) gemäß Anspruch 1
oder 2 sowie einen auf der Chip-Aufnahmefläche (3) befestig
ten Halbleiterchip (8) umfaßt.
4. Chipmodul-Vorstufe gemäß Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Halbleiterchip (8) mit der Chip-Aufnahmefläche (3)
und/oder der Aufbringungsfläche (4) für den Kunststoff (11)
elektrisch leitend kontaktiert ist.
5. Chipmodul-Vorstufe gemäß Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrisch leitende Kontaktierung mit Hilfe von Bond
drähten (10) ausgeführt ist.
6. Chipmodul-Vorstufe gemäß einem der Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Halbleiterchip (8) und gegebenenfalls die Bonddrähte
(10) mit einer Abdeckung aus Kunststoff (11) versehen sind.
7. Chipmodul-Vorstufe gemäß einem der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kunststoff (11) thermisch oder durch ultraviolette
Strahlen härtbar ist.
8. Anschlußrahmenband (2),
dadurch gekennzeichnet,
daß es eine oder mehrere Anschlußrahmen-Vorstufen (1) gemäß
Anspruch 1 oder 2 und/oder einen oder mehrere Chipmodul-
Vorstufen (9) gemäß einem der Ansprüche 3 bis 7 umfaßt.
9. Verfahren zur Herstellung eines Chipmoduls, der einen auf
einem Anschlußrahmen befestigten und mit Anschlußfingern des
Anschlußrahmens elektrisch leitend kontaktierten sowie mit
Kunststoff abgedeckten Halbleiterchip umfaßt,
gekennzeichnet
durch die folgenden Schritte:
- a) Befestigen des Halbleiterchips (8) auf einer Chip-Auf nahmefläche (3) des Anschlußrahmens (1), welche von einer von Durchgangsöffnungen freien Aufbringungsfläche (4) für Kunststoff umgeben ist,
- b) Ausführen der elektrischen Kontakte zwischen Halbleiter chip (8) und Anschlußrahmen (1),
- c) Aufbringen von Kunststoff (11) auf den Halbleiterchip (8) und die Aufbringungsfläche (4) für Kunststoff, so daß der Halbleiterchip vollständig mit Kunststoff bedeckt ist,
- d) Aushärten des Kunststoffes,
- e) Einbringen von Ausnehmungen (13) in den Anschlußrahmen (1), so daß einzelne, mit dem Halbleiterchip (8) elek trisch leitend kontaktierte Anschlußfinger (12) gebildet werden, sowie
- f) Heraustrennen des Chipmoduls aus dem Anschlußrahmen (1).
10. Verfahren gemäß Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Ausgangsmaterial eine Anschlußrahmen-Vorstufe (1) ge
mäß Anspruch 1 oder 2 oder ein diese Anschlußrahmen-Vorstufe
umfassendes Anschlußrahmenband (2) verwendet wird.
11. Verfahren gemäß Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrischen Kontakte in Schritt b) mit Hilfe von
Bonddrähten (10) oder durch Flip-Chip-Technik erzeugt werden.
12. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Kunststoff (11) ein thermisch oder durch ultraviolet
te Strahlen härtbarer Kunststoff eingesetzt wird.
13. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 9 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß Schritt e) unter Verwendung eines Lasers und insbesondere
eines CO2- oder nd-YAG-Lasers durchgeführt wird.
14. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß Schritt f) unter Verwendung eines Lasers und insbesondere
eines CO2- oder nd-YAG-Lasers durchgeführt wird.
15. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 9 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß Schritte e) und f) in einem Arbeitsgang ausgeführt wer
den.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19842683A DE19842683A1 (de) | 1998-09-17 | 1998-09-17 | Verfahren zur Herstellung eines Chipmoduls sowie in diesem Verfahren einsetzbare Komponenten |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19842683A DE19842683A1 (de) | 1998-09-17 | 1998-09-17 | Verfahren zur Herstellung eines Chipmoduls sowie in diesem Verfahren einsetzbare Komponenten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19842683A1 true DE19842683A1 (de) | 1999-12-16 |
Family
ID=7881329
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19842683A Ceased DE19842683A1 (de) | 1998-09-17 | 1998-09-17 | Verfahren zur Herstellung eines Chipmoduls sowie in diesem Verfahren einsetzbare Komponenten |
Country Status (1)
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