DE10120917C1 - Anordnung mit wenigstens zwei zentrierten gestapelten Halbleiterchips - Google Patents
Anordnung mit wenigstens zwei zentrierten gestapelten HalbleiterchipsInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Anordnung aus gestapelten Halbleiterchips (2), die jeweils eine aktive Vorderseite (4) mit Halbleiterstrukturen und eine passive Rückseite (6) aufweisen. Auf der aktiven Vorderseite jedes Halbleiterchips sind erhabene Stellen (20) vorgesehen, die mit Vertiefungen (22) auf der Rückseite eines unmittelbar angrenzenden Halbleiterchips korrespondieren, wobei die erhabenen Stellen mit den korrespondierenden Vertiefungen verklebt und/oder verlötet sind. Die Erfindung betrifft zudem ein Verfahren zur Herstellung der Anordnung.
Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung mit wenigstens zwei ge
stapelten Halbleiterchips und ein zugehöriges Verfahren zu deren Herstel
lung.
Um zu möglichst kompakten elektronischen Halbleiterbausteinen
zu gelangen, können einzelne oder eine Vielzahl von Halblei
terchips übereinander gestapelt werden. Diese Stapelung kann
auf Waferebene erfolgen, wobei die Halbleiterwafer nach dem
Stapeln in einzelne Baugruppen von gestapelten Halbleiter
chips vereinzelt werden. Ebenso möglich ist jedoch auch die
Stapelung von bereits vereinzelten Halbleiterchips. Bei jeder
dieser Stapelvarianten ist es unumgänglich, die Halbleiterwa
fer bzw. -chips exakt zueinander auszurichten und zu zentrie
ren, damit Umverdrahtungen und Anschlüsse, die in der Mitte
oder am Rand der Chips angeordnet sind, möglichst genau über
einander zum liegen kommen. Als derartige Verbindungen kommen
bspw. metallisierte Bohrungen bzw. Durchbrüche (sog. Vias) in
Frage.
Beim Stapeln der Halbleiterwafer bzw. -chips kann für die
elektrische und mechanische Kontaktierung der Kapillareffekt
eines Lotes ausgenutzt werden, das aufgrund der Benetzungs
wirkung auf dem Metall entlang der Hülsen nach oben fließen
soll. Stehen die metallisierten Hülsen allerdings versetzt
zueinander, so kann das Lot nicht über alle Stapelebenen hin
weg die Hülsen benetzen. Dies hat im ungünstigsten Fall feh
lerhafte oder völlig fehlende Verbindungen zur Folge. Um die
exakte Positionierung zu gewährleisten, können die Halblei
terchips bzw. -wafer mit Hilfe von optischen Zentriermarken
zueinander ausgerichtet werden. Nach dem Aufeinandersetzen
können sie mittels Klebeverbindungen fixiert und anschließend
miteinander verlötet werden.
Aus der JP 20 01 060 654 AA ist es bekannt, Halbleiterchips
miteinander elektrisch zu verbinden, ohne Drähte zu verwen
den. Dabei ist ein Halbleiterbaustein aus mehreren
übereinander geschichtete Halbleiterchips, deren Elektroden
gegeneinander ausgerichtet sind, aufgebaut.
In diesen Halbleiterchips sind Verbindungslöcher vorgesehen,
welche die Elemente des Stapels durchdringen und die sich bis zu
den Unterseiten der Elektroden erstrecken. Die aneinander in
vertikaler Richtung angrenzenden Elektroden der Halbleiter
chips sind gegenseitig miteinander mittels einer Lötmasse
verbunden, die in die Verbindungslöcher eingefüllt ist.
Die EP 0 700 088 B1 offenbart ein Halbleiterbauelement und
ein Verfahren zum Herstellen eines Halbleiterbauelements,
insbesondere eine Technik zum Bonden von Halbleitersubstra
ten.
Dabei werden zunächst eine erste Elektrode auf einer Haupt
oberfläche eines ersten Halbleitersubstrats und eine zweite
Elektrode auf einer Hauptoberfläche eines zweiten Halbleiter
substrats gebildet. Danach werden auf je einer der Hauptober
fläche entgegengesetzten Oberfläche des ersten und des zwei
ten Halbleitersubstrats je eine Isolationsschicht gebildet,
wobei diese Isolationsschichten die Hauptoberflächen der
Halbleitersubstrate jeweils in eine konkave Form bringen. Ab
schließend werden die beiden Halbleitersubstrate so ausge
richtet, daß die erste und die zweite Elektrode einander ge
genüber liegen und gebondet, indem die Halbleitersubstrate
gegeneinander gepreßt und erhitzt werden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine einfache und
kostengünstige Anordnung, sowie ein zugehöriges Herstellungsverfahren zur mechanischen Zentrierung von
mindestens zwei zu stapelnden Halbleiterwafern bzw. -chips zur Verfügung zu
stellen.
Diese Aufgabe wird mit einer Anordnung gemäß dem Patentanspruch 1,
sowie einem entsprechenden Verfahren gemäß dem Anspruch 15
gelöst. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der
Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Erfindungsgemäß umfasst eine Anordnung wenigstens zwei gesta
pelte Halbleiterchips, die jeweils eine aktive Vorderseite
mit Halbleiterstrukturen und eine passive Rückseite ohne
Halbleiterstrukturen aufweisen. Dabei sind auf der aktiven
Vorderseite jedes Halbleiterchips wenigstens zwei erhabene
Stellen vorgesehen, die mit wenigstens zwei Vertiefungen auf
der Rückseite eines unmittelbar angrenzenden Halbleiterchips
korrespondieren. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die er
habenen Stellen mit den korrespondierenden Vertiefungen ver
klebt und/oder verlötet sind.
Diese erfindungsgemäße Anordnung hat den Vorteil, dass damit
auf mechanischem Wege eine sehr exakte und zuverlässige Posi
tionierung der zu stapelnden Halbleiterchips aufeinander ge
währleistet werden kann, so dass auch die nachfolgenden Ver
arbeitungsschritte wie bspw. das Herstellen von Kontaktver
bindungen zuverlässig und mit geringster Fehlerrate durchge
führt werden können. Die miteinander korrespondierenden je
weils wenigstens zwei Vertiefungen und erhabenen Stellen je
des Halbleiterchips sorgen sowohl für eine exakte Positionie
rung der Chips übereinander wie auch für einen exakt defi
nierten räumlichen Abstand, der allerdings ggf. auch bei Null
liegen kann. D. h. die Halbleiterchips können auch im Berühr
kontakt übereinander gestapelt sein. Das anschließende Ver
kleben bzw. Verlöten der Verbindungs- bzw. Zentrierstellen
miteinander sorgt für eine mechanisch stabile Verbindung von
einer gewünschten Anzahl von gestapelten Halbleiterchips, die
anschließend problemlos weitere Verfahrensschritte durchlau
fen können. Es können bei jeden Halbleiterchip auch mehr als
zwei solcher Zentrierstellen vorgesehen sein, bspw. drei oder
vier. In diesem Fall läßt sich auch ein ggf. gewünschter Ab
stand zwischen zwei Halbleiterchips besser einstellen.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass
sich die Vertiefungen, ausgehend von der Oberfläche der pas
siven Rückseite hohlkegelartig verjüngen und einen flachen
Boden aufweisen. Diese Ausführungsform hat den Vorteil eines
Zentrierungseffekts, da sich die erhabenen Stellen auf der
Gegenseite mittig in den hohlkegelartigen Vertiefungen aus
richten können und so für eine optimale Positionierung der
Halbleiterchips zueinander sorgen.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung weisen die erhabenen
Stellen eine halbkugelförmige oder kegelstumpfförmige Kontur
auf, womit der Vorteil einer noch besseren Zentrierung der zu
stapelnden Halbleiterchips zueinander verbunden ist. Die er
habenen Stellen gleiten auch bei nicht exakt übereinander
ausgerichteten Halbleiterchips schließlich dennoch in exakt
die richtige Lage, da sie aufgrund ihrer halbkugel- bzw. ke
gelstumpfförmigen Kontur in der hohlkegelartigen Vertiefung
zwangsgeführt werden und auf diese Weise exakt mittig in die
ser zum Liegen kommen.
Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform sind die
Kegelwinkel der hohlkegelartigen Vertiefungen und der kegel
stumpfförmigen erhabenen Stellen annähernd gleich. Damit ist
der Vorteil einer optimal zueinander passenden mechanischen
Formschlussverbindung verbunden. Bei gleichen Kegelwinkeln
liegen die erhabenen Stellen exakt formschlüssig in den Ver
tiefungen und führen zu einer sehr genauen Ausrichtung der
Halbleiterchips zueinander.
Eine weitere Erfindungsgemäße Ausführungsform sieht vor, dass
ein Halbleiterchip jeweils wenigstens drei Verbindungsstellen
aus Vertiefungen und korrespondierenden erhabenen Stellen zu
jedem angrenzenden weiteren Halbleiterchip aufweist. Diese
Ausführungsform hat den Vorteil einer noch besseren Führung
der Halbleiterchips zueinander. Zudem kann auf diese Weise
auch ein ggf. gewünschter räumlicher Abstand der zu stapeln
den Halbleiterchips eingestellt werden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die Vertiefun
gen in der passiven Rückseite jedes Halbleiterchips durch Ät
zen eingebracht, was den Vorteil einer einfachen Herstellbar
keit, ggf. gleichzeitig mit einem weiteren Ätzschritt bei der
Herstellung der Halbleiterchips bzw. -wafer, hat. Zudem kön
nen die durch einen Ätzvorgang hergestellten Vertiefungen
sehr präzise und maßhaltig hergestellt werden, was für eine
optimale Passung einer Vielzahl von gestapelten Halbleiter
chips unbedingt notwendig ist.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die
erhabenen Stellen auf der aktiven Vorderseite jedes Halblei
terchips durch einen Druckprozess aufgebracht, womit der Vor
teil einer sehr genauen Maßhaltigkeit und einer guten Wieder
holbarkeit des Prozesses verbunden ist.
Eine erfindungsgemäße Ausführungsform sieht vor, dass die er
habenen Stellen auf der aktiven Vorderseite jedes Halbleiter
chips durch Ausentwickeln von Filmschichten aufgebracht sind.
Diese Ausführungsform hat den Vorteil einer einfachen und
schnellen Herstellbarkeit der erhabenen Stellen, da diese
ggf. in einem Verarbeitungsschritt gleichzeitig mit weiteren
Strukturen auf dem Halbleiterchip hergestellt werden können.
Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung sind die
erhabenen Stellen auf der aktiven Vorderseite jedes Halblei
terchips als Lotdepots ausgebildet. Diese alternative Ausfüh
rungsform hat den Vorteil einer äußerst einfach und schnell
herstellbaren Verbindung, da die Lotdepots auf einfache Weise
aufgebracht werden können und da keine festen erhabenen Stel
len auf den aktiven Vorderseiten der Halbleiterchips herge
stellt werden müssen. Durch Aufschmelzen der Lotdepots werden
diese in den korrespondierenden Vertiefung selbständig zen
triert.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die hohl
kegelartigen Vertiefungen jeweils im Durchmesser größer sind
als die Lotdepots. Dadurch werden beim Aufeinandersetzen der
Halbleiterchips die Lotpastendepots etwas auseinander ge
drückt und ein Kontakt zu einem metallisierten Boden der Ver
tiefung des darüber liegenden Halbleiterchips hergestellt.
Beim Verflüssigen des Lots werden die Verbindungsstellen
selbständig gegeneinander zentriert.
Bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform sind die Lotde
pots jeweils auf Kontaktflächen aufgebracht, womit der Vor
teil einer guten und hoch belastbaren mechanischen Verbin
dungsstelle verbunden ist.
Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform ist der
Boden jeder hohlkegelartigen Vertiefung metallisiert. Dies
hat den Vorteil einer guten mechanischen Verbindungsstelle.
Zudem können diese Verbindungsstellen ggf. zusätzlich zur
elektrischen Verbindung von übereinander gestapelten Halblei
terchips genutzt werden. So können insbesondere größere
Stromstärken durch diese Verbindungen mit ihren relativ gro
ßen Querschnitten geleitet werden.
Eine erfindungsgemäße Ausführungsform sieht vor, dass wenig
stens zwei Halbleiterchips durch Aufschmelzen der in die je
weils korrespondierenden Vertiefungen positionierten Lotde
pots fest aneinander gefügt sind. Diese erfindungsgemäße Aus
führungsform hat den Vorteil einer stabilen mechanischen Ver
bindung zwischen zwei Halbleiterchips, die zur Stapelung ei
ner Vielzahl von Halbleiterchips geeignet ist. Auch eine gro
ße Anzahl von gestapelten Halbleiterchips wird sehr stabil
zusammen gehalten.
Schließlich sieht eine Ausführungsform der Erfindung vor,
dass die gestapelten Halbleiterchips auf Waferebene zusammen
gefügt sind. Damit ist der Vorteil einer einfachen Handhab
barkeit der noch unzerteilten Halbleiterwafer verbunden, die
bereits in diesem Zustand zu größeren Baueinheiten von gesta
pelten Wafer verbunden werden können. Die gestapelten Wafer
können dann anschließend zu elektronischen Bauteilen aus ge
stapelten Halbleiterchips vereinzelt werden. Diese Vorgehens
weise hat den Vorteil einer schnellen und damit kostengünsti
gen Möglichkeit der Verarbeitung, da die Handhabung auf Wa
ferebene einen wesentlich höheren Durchsatz der Verarbei
tungsmaschinen ermöglicht.
Ein zugehöriges Verfahren zur Herstellung einer solchen Anord
nung
weist dabei zumindest folgende Verfah
rensschritte auf. Nach dem Bereitstellen von Halbleiterwafern
mit in Zeilen und Spalten angeordneten Halbleiterchips und
dazwischen vorgesehenen Sägespurbereichen, werden erhabene
Stellen auf den aktiven Vorderseiten jedes Wafers aufge
bracht. Davor oder danach werden in die passiven Rückseiten
jedes Halbleiterwafers Vertiefungen eingebracht. Nach dem
Stapeln von wenigstens zwei Halbleiterwafern erfolgt die Her
stellung von festen Verbindungen zwischen den erhabenen Stel
len und den jeweils damit korrespondierenden Vertiefungen.
Dieses Verfahren hat den Vorteil einer sehr
exakten Positionierung der zu stapelnden Halbleiterwafer zu
einander, so dass die in nachfolgenden Verarbeitungsschritten
auszuführenden elektrischen Verbindungen der Wafer unterein
ander eine hohe Genauigkeit bei sehr geringer Fehlerrate er
reichen können. Aufgrund der mechanischen Zentrierungen mit
tels der erhabenen Stellen und der damit korrespondierenden
Vertiefungen sind keinerlei weitere Zentner- und Fixiermaß
nahmen mehr erforderlich.
Gemäß einer erfindungsgemäßen Ausführungsform des Verfahrens
werden die Halbleiterwafer vor ihrer Vereinzelung in Halblei
terchips gestapelt und zusammengefügt. Dieses Verfahren hat
den Vorteil einer schnellen und damit kostengünstigen Verar
beitbarkeit auf Waferebene, die einen wesentlich höheren
Durchsatz ermöglicht als eine Handhabbung von bereits verein
zelten Halbleiterchips.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemä
ßen Verfahrens werden die Halbleiterwafer zunächst in Halb
leiterchips vereinzelt und diese anschließend gestapelt. Die
ses alternative Verfahren hat den Vorteil einer individuellen
Stapelbarkeit von verschiedenen Halbleiterchips. Die Verar
beitbarkeit der bereits vereinzelten Halbleiterchips ermög
licht eine wesentlich flexiblere Herstellung von unterschied
lichsten elektronischen Bauteilen aus gestapelten Halbleiter
chips.
Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform des Ver
fahrens werden die Halbleiterwafer bzw. die Halbleiterchips
durch Verkleben der erhabenen Stellen in den korrespondieren
den Vertiefungen gestapelt. Damit ist der Vorteil einer sehr
einfach herstellbaren mechanischen Fixierung der Stapel ver
bunden. Klebeverbindungen können entweder nach einer gewissen
Zeit oder bspw. durch leichtes Erwärmen ausgehärtet werden.
Gegenüber einem Verlöten der Verbindungsstellen ist das Kle
ben ein schonenderes Verfahren.
Ein weiteres erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel des Ver
fahrens sieht vor, dass die Halbleiterwafer bzw. die Halblei
terchips durch Verlöten der erhabenen Stellen in den korre
spondierenden Vertiefungen gestapelt werden. Dieses Verfahren
hat den Vorteil einer sehr stabilen mechanischen Verbindung,
die sich zudem zum Übertragung von elektrischen Signalen eig
net. Ggf. können somit die mechanischen Verbindung als zu
sätzliche elektrische Verbindungen zwischen den gestapelten
Halbleiterchips genutzt werden.
Bei einem Ausführungsbeispiel des Verfahrens werden die als
erhabene Stellen fungierenden Lotdepots bei gestapelten Halb
leiterwafern bzw. Halbleiterchips in den Vertiefungen aufge
schmolzen. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass die Lotde
pots, die bspw. aus Lotpaste gebildet sind, auf einfache Wei
se auf die Kontaktstellen aufgebracht werden können und beim
anschließenden Aufschmelzen für eine stabile zentrierte Ver
bindung sorgen.
Schließlich sieht ein erfindungsgemäßes Durchführungsbeispiel
des Verfahrens vor, dass die Fügestellen beim Aufschmelzen
des Lots gegeneinander zentriert werden. Damit ist der Vor
teil verbunden, dass keine weiteren zentrierungsmaßnahmen er
forderlich sind. Zudem müssen die erhabenen Stellen nicht ex
akt ausgeführt sein, sondern die Lotpastendepots müssen sich
nur ungefähr in die Vertiefungen senken, wo sie beim an
schließenden Aufschmelzen für eine Ausfüllung dieser Vertie
fungen und für eine selbständige Zentrierung darin sorgen.
Zusammenfassend ergeben sich die folgenden Aspekte der Erfin
dung. Eine erste Variante zur Positionierung der Wafer bzw.
der vereinzelten Halbleiterchips zueinander sieht eine Zen
trierung mittels eines "Stecker-Sockel"-Prinzips. Dazu wird
auf der Seite der aktiven Strukturen des Halbleiterchips eine
Erhöhung aufgebracht, bspw. mittels eines Druckprozesses oder
durch Ausentwickeln von Filmschichten. Auf der Rückseite des
zu stapelnden Wafers wird an den entsprechenden Stellen
jweils eine Kerbe bzw. eine Vertiefung erzeugt, was bspw.
mittels eines Ätzvorganges erfolgen kann. Diese Vertiefung
korrespondiert sowohl von ihrer Position als auch von ihrer
Kontur her mit der entsprechenden Erhöhung. Werden nun zwei
Wafer bzw. zwei Halbleiterchips aufeinander gesetzt, so tritt
ein mechanischer Selbstzentrierungseffekt ein, wobei die Po
sitioniergenauigkeit vor allem bei der Verwendung von Photo
prozessen zur Erzeugung der Verbindungsstellen außerordent
lich hoch ist.
Eine zusätzliche mechanische Fixierung der gefügten Einzel
teile kann ggf. entfallen, wenn direkt im Anschluss an das
Stapeln die Kontaktierung durch Lot in weiteren Verbindungs
stellen, bspw. in Hülsen, erfolgt, da dann das Lot die Wafer
bzw. die Halbleiterchips aufeinander hält. Andernfalls kann
eine Fixierung bspw. mittels einer Klebeverbindung erfolgen,
die erst nach der Zentrierung durch geeignete Prozessschritte
aktiviert wird.
Eine zweite Variante der Verbindung sieht vor, dass auf den
aktiven Seiten der Halbleiterchips auf entsprechenden Kon
taktflächen Lotpastendepots aufgebracht werden. Die zu sta
pelnden Halbleiterchips bzw. -wafer weisen an ihren passiven
Rückseiten entsprechende Vertiefungen auf, deren Boden metal
lisiert ist. Zweckmäßigerweise sind diese Vertiefungen ge
ringfügig breiter als das Lotdepot, dafür jedoch etwas nied
riger. Die Halbleiterchips bzw. -wafer können dann aufeinan
der gesetzt werden, wobei das Lotpastendepot breitgedrückt
und ein Kontakt zum metallisierten Boden in der Vertiefung
des angrenzenden Chips oder Wafers hergestellt wird. Da die
Vertiefung breiter ist als das Lotdepot, kann die Lotpaste
beim Andruck entsprechend ausweichen. Wird danach die Lotpa
ste aufgeschmolzen, so tritt ein Selbstzentrierungseffekt
zwischen der Kontaktfläche, der Lotpaste und dem metallisie
ren Boden der Vertiefung ein. Gleichzeitig dient das Lot als
Fixierung der gestapelten Bauteile.
Der Vorteil beider Varianten liegt in der selbständigen und
exakten Zentrierung der zu stapelnden Halbleiterwafer bzw. -
chips.
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsformen mit Bezug
auf die beiliegenden Figuren näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine schematische Schnittdarstellung zweier
zu stapelnder Halbleiterchips in einer ersten er
findungsgemäßen Variante.
Fig. 2 zeigt eine schematische Schnittdarstellung der ge
stapelten Halbleiterchips entsprechend Fig. 1.
Fig. 3 zeigt eine schematische Schnittdarstellung zweier
zu stapelnder Halbleiterchips in einer zweiten er
findungsgemäßen Variante.
Fig. 4 zeigt die zwei Halbleiterchips entsprechend Fig. 3
im aufeinander gelegten Zustand.
Fig. 5 zeigt die zwei Halbleiterchips entsprechend Fig. 4
im Zustand einer festen Verbindung.
Fig. 6 zeigt eine schematische Schnittdarstellung zweier
nach herkömmlichem Verfahren aufeinander gefügter
Halbleiterchips.
Fig. 1 zeigt eine schematische Schnittdarstellung zweier zu
stapelnder Halbleiterchips 2 in einer ersten erfindungsgemä
ßen Variante. Ein oberer und ein unterer Halbleiterchip 2a,
2b sind so übereinander angeordnet, dass ihre metallisierten
Durchbrüche 8 deckungsgleich übereinander angeordnet sind und
in diesem Zustand mittels geschmolzenem Lot verbunden werden
können. Die Durchbrüche 8 weisen vorzugsweise eine zylindri
sche Kontur auf und sind in der Lage, geschmolzenes Lot mit
tels eines Kapillareffekts von unten nach oben zu befördern.
D. h. es können auch eine Vielzahl von aufeinander gefügten
Halbleiterchips 2 mittels dieses Verfahrens über ihre Durch
brüche 8 miteinander verbunden werden.
Auf einer aktiven Vorderseite 4, die mit Halbleiterstrukturen
versehen ist, weist jeder Halbleiterchip 2 wenigstens zwei
erhabene Stellen 20 auf, die in der gezeigten Darstellung ei
ne halbkugelförmige Kontur aufweisen. Die erhabenen Stellen
können bspw. aus einem Metall bestehen, das sich zum Verlöten
eignet. Ebenso können sie aber auch nichtmetallisch ausge
führt sein und können dann bspw. verklebt werden. In ihren
passiven Rückseiten 6 sind die Halbleiterchips 2 mit Vertie
fungen 22 versehen, die bspw. durch Rückseitenätzen herge
stellt sind. Die Vertiefungen 22 sind vorzugsweise so tief
ausgeführt, dass die erhabenen Stellen 20 darin Platz finden
können. Die erhabenen Stellen 20 und die Vertiefungen 22 kor
respondieren derart miteinander, dass jede erhabene Stelle 20
in genau einer Vertiefung 22 Platz findet, und zwar derart,
dass die Halbleiterchips 2a und 2b exakt übereinander posi
tioniert sind, so dass die Durchbrüche 8 deckungsgleich über
einander liegen.
Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Vertiefun
gen 22 hohlkegelartig mit einem flachen Boden geformt sind.
Ebenso möglich ist jedoch auch eine andere, bspw. eine hohl
kugelartige Kontur. Die erhabenen Stellen 20 sind im gezeig
ten Ausführungsbeispiel mit halbkugelförmiger Kontur ausge
führt. Ebenso möglich und vorteilhaft kann jedoch auch eine
kegelstumpfförmige Kontur sein, die exakt in die hohlkegelar
tige Vertiefung 22 passt.
Die erhabenen Stellen 20 können in den Vertiefungen 22 ver
klebt oder verlötet werden, so dass insgesamt eine mechanisch
stabile Verbindung zwischen den Halbleiterchips 2 entsteht.
Es können auf diese Weise eine Vielzahl von Verbindungen zwi
schen Halbleiterchips 2 hergestellt werden, so dass auch grö
ßere Stapel und damit hoch integrierte elektronische Halblei
terbauelemente herstellbar sind.
Die dargestellten Verbindungen können sowohl zwischen einzel
nen Halbleiterchips bestehen als auch auf Waferebene herge
stellt sein. Verbindungen zwischen ganzen Halbleiterwafern,
die erst nach dem Stapeln zu elektronischen Baugruppen ver
einzelt werden, haben den Vorteil einer schnellen Verarbeit
barkeit, da auf diese Weise ein relativ hoher Durchsatz er
reicht werden kann.
Fig. 3 zeigt eine schematische Schnittdarstellung zweier zu
stapelnder Halbleiterchips 2 in einer zweiten erfindungsgemä
ßen Variante. Ein oberer Halbleiterchip 2a ist wie in den
vorstehenden Figuren dargestellt mit Vertiefungen 22 in sei
ner passiven Rückseite 6 versehen. Diese Vertiefungen 22 wei
sen in ihrem flachen Grund jeweils eine Metallschicht 24 auf.
Die Vertiefung 22 selbst sind vorzugsweise hohlkegelartig
ausgeführt, wie dies in den Fig. 3 bis 5 dargestellt ist.
An ihren aktiven Vorderseiten 4 sind die Halbleiterchips 2
jeweils mit Lotdepots 26 versehen, die vorzugsweise jeweils
auf einer metallischen Kontaktfläche 18 aufgebracht sind.
Diese Lotdepots 26 können bspw. als Lotpaste aufgebracht sein
und befinden sich an solchen Stellen, die exakt mit entspre
chenden Vertiefungen 22 korrespondieren.
Die Lotdepots 26 entsprechen in ihrem Durchmesser ungefähr
dem mittleren Durchmesser der Vertiefungen 22, sind vorzugs
weise jedoch geringfügig höher als diese, so dass sie beim
Aufeinanderfügen von zwei Halbleiterchips verformt und die
Vertiefung 22 eingedrückt werden, wie dies in Fig. 4 erkenn
bar ist. Wie auch in der Fig. 4 verdeutlicht, befinden sich
der untere und der obere Halbleiterchip 2b, 2a nicht unbe
dingt exakt deckungsgleich übereinander, so dass die Durch
gangsverbindungen 8 miteinander fluchten. Sie fluchten erst
dann, wenn die Lotdepots 26 durch Erwärmen aufgeschmolzen
werden und für eine feste Lötverbindung 28 zwischen dem unte
ren und dem oberen Halbleiterchip 2b, 2a sorgen (Fig. 5).
Durch seine Oberflächenspannung sorgt das flüssige Lot in
diesem Fall für eine mittige Ausrichtung in der Vertiefung 22
und damit für einen Selbstzentrierungseffekt, der die Halb
leiterchips 2 so verschiebt, dass sie exakt übereinander po
sitioniert sind.
Auch diese zweite erfindungsgemäße Variante kann sowohl zwi
schen einzelnen Halbleiterchips 2 hergestellt werden wie auch
zwischen kompletten Halbleiterwafern.
Anhand der Fig. 1 bis 5 wird im folgenden ein erfindungs
gemäßes Verfahren zur Herstellung der gezeigten Anordnung aus
gestapelten Halbleiterchips erläutert. Die Halbleiterchips 2
weisen jeweils eine aktive Vorderseite 4 mit Halbleiterstruk
turen und darauf aufgebrachte erhabenen Stellen 20 bzw. Lot
depots 26 auf. Sie weisen zudem jeweils eine passive Rücksei
te 6 mit darin eingebrachten Vertiefungen 22 auf, die ggf.
mit einer Metallschicht 24 in ihrem Grund versehen sein kön
nen. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass jeweils die erhabe
nen Stellen 20 bzw. die Lotdepots 26 eines Halbleiterchips 2b
mit den Vertiefungen 22 eines angrenzenden weiteren Halblei
terchips 2a korrespondieren und mit diesen zusammengefügt
sind. Erfindungsgemäß weist das Verfahren zumindest folgende
Verfahrensschritte auf. Nach dem Bereitstellen von Halblei
terwafern mit in Zeilen und Spalten angeordneten Halbleiter
chips 2 und dazwischen vorgesehenen Sägespurbereichen, werden
erhabene Stellen 20 auf den aktiven Vorderseiten 4 jedes Wa
fers aufgebracht. Davor oder danach werden in die passiven
Rückseiten 6 jedes Halbleiterwafers Vertiefungen 22 einge
bracht. Nach dem Stapeln von wenigstens zwei Halbleiterwafern
erfolgt die Herstellung von festen Verbindungen zwischen den
erhabenen Stellen 20 und den jeweils damit korrespondierenden
Vertiefungen 22. Anschließend können die Durchgangsverbindun
gen 8 mit Lot aufgefüllt werden, dass aufgrund eines Kapilla
reffekts von unten nach oben über mehrere Halbleiterchips 2
hinweg aufsteigen kann.
Das Verfahren ist einerseits bei der Verbindung von Halblei
terwafern anwendbar, die anschließend zu Baugruppen aus ge
stapelten Halbleiterchips 2 vereinzelt werden. Ebenso möglich
ist die Vereinzelung der Halbleiterwafer in Halbleiterchips
2, die anschließend zur größeren elektronischen Baugruppen
gestapelt werden.
Fig. 6 zeigt schließlich eine schematische Schnittdarstel
lung zweier nach herkömmlichem Verfahren aufeinander gefügter
Halbleiterchips 2. Diese weisen keinerlei Zentrierhilfen auf,
so dass sie bei ungünstigen Bedingungen leicht gegeneinander
verschoben sein können. In diesem Fall fluchten die Durch
gangsverbindungen 8 nicht mehr exakt miteinander, so dass von
einem Träger 10 für zweite Lotdepots 12 aufsteigendes flüssi
ges Lot aufgrund des gestörten Kapillareffekts ggf. nicht
mehr in der Lage ist, die Durchgangsverbindungen 8 des nächst
höheren Halbleiterchips 2 zu erreichen. Damit wird jedoch
auch eine Verbindung der Chips beim Löten verhindert. Der
Träger 10 kann bspw. eine Produktplatine oder ein Opfersub
strat sein.
2
Halbleiterchip
2
a oberer Halbleiterchip
2
b unterer Halbleiterchip
4
aktive Vorderseite
6
passive Rückseite
8
Durchgangsverbindung
10
Träger
12
zweites Lotdepot
14
-
16
-
18
Kontaktfläche
20
erhabene Stelle
22
Vertiefung
24
Metallschicht
26
Lotdepot
28
Lötverbindung
Claims (21)
1. Anordnung mit wenigstens zwei gestapelten Halbleiter
chips (2), die jeweils eine aktive Vorderseite (4) mit
Halbleiterstrukturen und eine passive Rückseite (6) ohne
Halbleiterstrukturen aufweisen, wobei auf der aktiven
Vorderseite (4) jedes Halbleiterchips (2) wenigstens
zwei erhabene Stellen (20) vorgesehen sind, die mit we
nigstens zwei Vertiefungen (22) auf der Rückseite (6)
eines unmittelbar angrenzenden Halbleiterchips (2) kor
respondieren, und wobei die erhabenen Stellen (20) mit
den korrespondierenden Vertiefungen (22) verklebt und/
oder verlötet sind.
2. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
sich die Vertiefungen (22), ausgehend von der Oberfläche
der passiven Rückseite (6) hohlkegelartig verjüngen und
einen flachen Boden aufweisen.
3. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die erhabenen Stellen (20) eine halbkugelförmige oder
kegelstumpfförmige Kontur aufweisen.
4. Anordnung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kegelwinkel der hohlkegelartigen Vertiefungen (22)
und der kegelstumpfförmigen erhabenen Stellen (20) annä
hernd gleich sind.
5. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein Halbleiterchip (2) jeweils wenigstens drei Verbin
dungsstellen aus Vertiefungen (22) und korrespondieren
den erhabenen Stellen (20) zu jedem angrenzenden weite
ren Halbleiterchip (2) aufweist.
6. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Vertiefungen (22) in der passiven Rückseite (6) je
des Halbleiterchips (2) durch Ätzen eingebracht sind.
7. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die erhabenen Stellen (20) auf der aktiven Vorderseite
(4) jedes Halbleiterchips (2) durch einen Druckprozess
aufgebracht sind.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die erhabenen Stellen (20) auf der aktiven Vorderseite
(4) jedes Halbleiterchips (2) durch Ausentwickeln von
Filmschichten aufgebracht sind.
9. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die erhabenen Stellen (20) auf der aktiven Vorderseite
(4) jedes Halbleiterchips (2) als Lotdepots (26) ausge
bildet sind.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
die hohlkegelartigen Vertiefungen (22) jeweils im Durch
messer größer sind als die Lotdepots (26).
11. Anordnung nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Lotdepots (26) jeweils auf Kontaktflächen (18) auf
gebracht sind.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Boden jeder hohlkegelartigen Vertiefung (22) metal
lisiert ist.
13. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
wenigstens zwei Halbleiterchips (2) durch Aufschmelzen
der in die jeweils korrespondierenden Vertiefungen (22)
positionierten Lotdepots (26) fest aneinander gefügt
sind.
14. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die gestapelten Halbleiterchips (2) auf Waferebene zu
sammengefügt sind.
15. Verfahren zur Herstellung einer Anordnung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche mit den folgenden Verfahrens
schritten:
- - Bereitstellen von Halbleiterwafern mit in Zeilen und Spalten angeordneten Halbleiterchips (2) und dazwischen vorgesehenen Sägespurbereichen,
- - Aufbringen von, erhabenen Stellen (20) auf den akti ven Vorderseiten (4) jedes Wafers,
- - Einbringen von Vertiefungen (22) in die passiven Rückseiten (6) jedes Halbleiterwafers,
- - Stapeln von wenigstens zwei Halbleiterwafern,
- - Herstellen von festen Verbindungen zwischen erhabe nen Stellen (20) und jeweils damit korrespondieren den Vertiefungen (22).
16. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Halbleiterwafer vor ihrer Vereinzelung in Halblei
terchips (2) gestapelt und zusammengefügt werden.
17. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Halbleiterwafer zunächst in Halbleiterchips (2) ver
einzelt und diese anschließend gestapelt werden.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Halbleiterwafer bzw. die Halbleiterchips (2) durch
Verkleben der erhabenen Stellen (20) in den korrespon
dierenden Vertiefungen (22) gestapelt werden.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Halbleiterwafer bzw. die Halbleiterchips (2) durch
Verlöten der erhabenen Stellen (20) in den korrespondie
renden Vertiefungen (22) gestapelt werden.
20. Verfahren nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, dass
die als erhabene Stellen (20) fungierenden Lotdepots
(26) bei gestapelten Halbleiterwafer bzw. Halbleiter
chips (2) in den Vertiefungen (22) aufgeschmolzen wer
den.
21. Verfahren nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Fügestellen beim Aufschmelzen des Lots gegeneinander
zentriert werden.
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