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DE10340799A1 - Belag, Basiselement, Belagelement, und Verfahren - Google Patents

Belag, Basiselement, Belagelement, und Verfahren Download PDF

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DE10340799A1
DE10340799A1 DE2003140799 DE10340799A DE10340799A1 DE 10340799 A1 DE10340799 A1 DE 10340799A1 DE 2003140799 DE2003140799 DE 2003140799 DE 10340799 A DE10340799 A DE 10340799A DE 10340799 A1 DE10340799 A1 DE 10340799A1
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DE
Germany
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covering
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recesses
base element
frame legs
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2003140799
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English (en)
Inventor
Klaus Kaiser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Conradi and Kaiser GmbH
Original Assignee
Conradi and Kaiser GmbH
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Publication date
Application filed by Conradi and Kaiser GmbH filed Critical Conradi and Kaiser GmbH
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Publication of DE10340799A1 publication Critical patent/DE10340799A1/de
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Abstract

Es wird ein Belag (10), ein Basiselement (50), ein Belagelement (1) und ein Verfahren zur Bildung eines Belags (10) vorgeschlagen, wobei der Belag (10) wenigstens ein Belagelement (1) und wenigstens ein Basiselement (50) umfasst, wobei das Belagelement (1) eine Rückseite (12) aufweist, wobei die Rückseite (12) eine erste Ausnehmung (13) und eine zweite Ausnehmung (14) aufweist, wobei entweder das wenigstens eine Basiselement (50) einen ersten Rahmenschenkel (3) und einen zweiten Rahmenschenkel (4) umfasst oder eine Mehrzahl von Basiselementen (50) die Rahmenschenkel (3, 4) umfassen, wobei das Belagelement (1) hinsichtlich eines Abstands (150) der Ausnehmungen (13, 14) voneinander durch ein Zusammenwirken der ersten Ausnehmung (13) mit dem ersten Rahmenschenkel (3) und der zweiten Ausnehmung (14) mit dem zweiten Rahmenschenkel (4) fixiert vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Belag, ein Basiselement und ein Belagelement nach den Oberbegriffen der unabhängigen Vorrichtungsansprüche. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Bildung eines Belags nach dem Oberbegriff des Verfahrensanspruchs.
  • Beläge, insbesondere zur Verkleidung von Böden und/oder Wänden und insbesondere im Außenbereich, sind an sich bekannt. Für solche Beläge sind weiterhin Belagelemente bekannt, die im Wesentlichen die Sichtseite solcher Beläge ausmachen. Weiterhin ist es bekannt, solche Belagelemente mit Hilfe von Verbindungssystemen – beispielsweise rohrförmige Einsteckelemente – so miteinander zu verbinden, dass einer Verschiebung der Belagelemente entgegengewirkt wird. Bei den bekannten Systemen dieser Art ist es jedoch von Nachteil, dass zum einen trotz der Verwendung der Verbindungssysteme eine Verschiebung der Belagelemente nicht ausgeschlossen ist und dass zum anderen eine fehlerhafte Verwendung von Verbindungssystemen relativ leicht möglich ist, wobei eine solche fehlerhafte Verlegung dazu führt, dass das Verbindungssystem eine Verschiebung der Belagelemente nicht mehr wirkungsvoll verhindert. Dies hat den Nachteil, dass der gesamte Belag unschön wirkt und gegebenenfalls sogar unbrauchbar wird, auch wenn lediglich ein geringer Teil der Verbindungssysteme fehlerhaft sind.
  • Weiterhin haben bekannte Beläge den Nachteil, dass sie entweder sehr schwer sind oder aber dass sie nur vergleichweise kostenträchtig herzustellen sind. Hohe Herstellungskosten von bekannten Belägen werden beispielsweise dadurch verursacht, dass Verbindungssysteme nicht mit einer Rückseite der Belagelemente zusammenwirken, sondern beispielsweise mit Löchern in den seitlichen Flächen der Belagelemente. Die Bereitstellung solcher seitlicher Löcher ist zum einen teuer und verlangsamt darüber hinaus die Herstellung bekannter Belagelemente, insbesondere durch den Einsatz von hydraulischen Einrichtungen in der Produktion, deren Einsatz (bspw. aufgrund ihrer Anschaffungs- und Betriebskosten) teuer und zeitaufwändig ist: Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Belag, ein Basiselement, ein Belagelement und ein Verfahren derart bereitzustellen, bei dem die Nachteile des Standes der Technik vermieden werden und gleichzeitig ein leichter, kostengünstiger und kostengünstig herstellbarer, leicht und fehlerfrei zu verlegender und formschön gestaltbarer Belag möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Belag, insbesondere für den Außenbereich, gelöst, wobei der Belag wenigstens zwei Belagelemente umfasst, die aus einem Kunststoffmaterial hergestellt vorgesehen sind, wobei der Belag eine Belagebene bildet, wobei der Belag wenigstens ein Basiselement aufweist und wobei die Belagelemente jeweils eine Rückseite aufweisen, wobei die Rückseite derart geformt ist, dass mittels eines formschlüssigen Zusammenwirkens zwischen dem Basiselement und der Rückseite eine weitgehende Arretierung der Belagelemente gegen eine Bewegung relativ zueinander und in der Belagebene bewirkt wird. Vorteilhaft ist es dadurch möglich, einen Belag zu schaffen, dessen Belagelemente gegen eine Bewegung relativ zu einander gesichert, d.h. arretiert sind. Dadurch werden erfindungsgemäß Beläge möglich, die auch ohne Einfassungen, beispielsweise in Form von speziellen Randeinrichtungen wie Randsteinen oder dergleichen, eine dauerhaft stabile und weitgehend ortsfeste Verlegung der Belagelemente ermöglichen. Falls die Basiselemente oder auch nur ein Teil der Basiselemente zusätzlich im Untergrund fixiert werden, ist es sogar möglich, dass die Belagelemente nicht nur relativ zu einander vor einer Verschiebung bewahrt werden, sondern dass die Belagelemente sogar absolut weitgehend ortsfest sind. Weiterhin ist durch das erfindungsgemäße Zusammenwirken der Basiselemente mit der Rückseite der Belagelemente möglich, dass eine korrekte bzw. fehlerfreie Verlegung des Belags quasi erzwungen wird, weil im Falle einer fehlerhaften Verlegung der Belagelemente auf einem Teilbereich des Belags keine korrekte Fortsetzung der Verlegung mehr möglich ist. Hierdurch wird eine stets fehlerfreie Verlegung des erfindungsgemäßen Belags erleichtert.
  • Weiterhin weist die Rückseite des Belagelements bevorzugt eine erste Ausnehmung und eine zweite Ausnehmung auf, wobei die Ausnehmungen in einem Abstand angeordnet sind, wobei eine Festlegung des Abstands mittels eines Zusammenwirkens des Belagelements entweder mit wenigstens zwei Rahmenschenkel des Basiselements oder mit wenigstens zwei Rahmenschenkel der Mehrzahl von Basiselementen vorgesehen ist. Dies hat den Vorteil, dass die Form des Belagelements und insbesondere der Abstand seiner Ausnehmungen über einen vergleichsweise langen Gebrauchszeitraum erhalten bleibt.
  • Weiterhin ist eine Ausführungsform der Erfindung bevorzugt vorgesehen, bei der die Festlegung des Abstands der Ausnehmungen durch eine von den Rahmenschenkeln auf das Belagelement ausgeübte, im wesentlichen parallel zur Belagebene verlaufende Kraft vorgesehen ist. Dadurch ist es vorteilhaft möglich, dass einer Formveränderung des Belagelements wirksam entgegengewirkt werden kann. Hierdurch ist es möglich, einen erfindungsgemäßen Belag hinsichtlich der Größe seiner Belagelemente dauerhaft unverändert zu erhalten. Hierbei ist es vorgesehen, dass die Ausnehmungen derart ausgeführt sind, dass sie es erlauben, dass das Material des Belagelements eine Kraft auf die Rahmenschenkel ausübt, d.h. sich an diesen abstützen kann. Falls sich das Material des Belagelements im Bereich des Abstandes zwischen den Rahmenschenkeln eine Tendenz zur Schrumpfung haben sollte, kann es dadurch gestreckt werden.
  • Weiterhin ist eine Ausführungsform der Erfindung bevorzugt, bei der der Abstand wenigstens der Hälfte einer Ausdehnung des Belagelements in einer Richtung zwischen den Ausnehmungen entspricht. Es ergibt sich somit erfindungsgemäß vorteilhaft ein mittels der Rahmenschenkel „eingespannter" Materialbereich des Belagelements, der nicht verkleinert werden kann. In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung macht die eingespannte Breite etwa zwei Drittel oder drei Viertel oder vier Fünftel oder vorzugsweise zwischen 70% und 95% des Belagelements aus, so dass der nichteingespannte Bereich zu vernachlässigen ist.
  • Weiterhin ist eine Ausführungsform der Erfindung bevorzugt, bei der das wenigstens eine Basiselement rahmenartig vorgesehen ist oder bei der die Mehrzahl von Basiselementen rahmenartig vorgesehen sind. Die Rahmenschenkel des erfindungsgemäßen Basiselements sind vorgesehen, mit einem erfindunsgemäßen Belagelement als Teil eines Systems zur Bildung eines Belags zusammenzuwirken. Hierzu sind die Rahmenschenkel insbesondere hinsichtlich ihres Querschnitts derart geformt, dass sie dem Querschnitt der rückseitigen Ausnehmungen des Belagelements entsprechen. Rahmenartig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Rahmenschenkel der Basiselemente vorzugsweise derart verbunden – insbesondere einstückig verbunden – sind, dass ein zumindest bereichsweise geschlossener Rahmen entsteht. Der Begriff Rahmenschenkel bezieht sich im folgenden insbesondere auf solche Teilabschnitte eines Rahmens eines erfindungsgemäßen Basiselements. Hierbei ist es jedoch ausdrücklich auch möglich, dass die erfindungsgemäßen Basiselemente „abstehende„ Teilabschnitte aufweisen, die nicht notwendigerweise rahmenartig geschlossen, d.h. mit anderen Teilabschnitten verbunden, sind.
  • Weiterhin ist eine Ausführungsform der Erfindung bevorzugt, bei der bei einer Mehrzahl von Basiselementen der erste und der zweite Rahmenschenkel an unterschiedlichen Basiselementen vorgesehen ist. Auf diese Weise ist es möglich, dass Kräfte, die auf das Material der Belagelemente oder von dem Material der Belagelemente ausgeübt werden, in das Material zweier verschiedener Basiselemente eingeleitet werden. Hierbei ist es entweder so, dass zwei solchermaßen über ein Belagelement verbundene Basiselemente direkt oder indirekt aneinander anstoßen und auf diese Weise die Kräfte aufnehmen oder aber dass zwei Basiselemente nicht aneinander anstoßen und dann vorzugsweise im Untergrund zur Aufnahme der Kräfte verankert werden. Unter indirektem Anstoßen der Basiselemente ist in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass die unterschiedlichen Basiselemente des ersten und zweiten Rahmenschenkels nicht direkt aneinander anstoßen, sondern dass zwischen ihnen und auf der Linie der Kraftwirkung zwischen den beiden Rahmenschenkeln eines oder mehrere weitere Basiselemente vorgesehen sind.
  • Weiterhin ist eine Ausführungsform der Erfindung bevorzugt, bei der die Ausnehmungen erste Formschlussmittel und die Rahmenschenkeln zweite Formschlussmittel aufweisen, die zum formschlüssigen Zusammenwirken in einer zur Belagebene senkrechten Richtung angeordnet sind. Hierdurch wird vorteilhafterweise insbesondere verhindert, dass die Belagelemente von den Rahmenschenkeln abgehoben werden können bzw. sich ungewollt von den Rahmenschenkeln in einer Richtung weg vom Untergrund, d.h. eines Bodens bzw. einer Wand, bewegen. Hierdurch ist es auch möglich, dass sich Spannungen im Material des Belagelements, beispielsweise Stauchungen, nicht durch Verwertungen der Vorderseite des Belagelements auswirken. Hierdurch ist es weiterhin möglich, die Belagelemente zur Bildung eines Belags für Wände zu verwenden.
  • Weiterhin ist eine Ausführungsform der Erfindung bevorzugt, bei der die Rahmenschenkel Montagemittel zur erleichterten Einbringung der Rahmenschenkel in die Ausnehmungen aufweisen. Solche Mittel umfassen insbesondere Anfasungen der Rahmenschenkel, damit ein leichteres, schnelleres und sichereres Einbringen der Rahmenschenkel in die Ausnehmungen der Belagelemente, insbesondere auch durch im Umgang mit den Belagelementen und den Basiselementen weniger geschultes Personal, beispielsweise Heimwerker, möglich ist. Weiterhin umfassen solche Mittel Maßnahmen zum Verrasten der Belagelemente mit den Rahmenschenkel, so dass eine korrekte Montage mittels einer akustischen Einschnapp-Rückmeldung angezeigt wird.
  • Weiterhin ist eine Ausführungsform der Erfindung bevorzugt, bei der weitere Ausnehmungen auf der Rückseite des Belagelements angeordnet sind, wobei die erste und zweite Ausnehmung relativ zu den weiteren Ausnehmungen rechtwinklig verlaufen. Hierdurch ist es möglich, die vorteilhaften erfindungsgemäßen Wirkungen in beiden in der Ebene des herzustellenden Belags verlaufenden Raumrichtungen zu realisieren. Andere Winkel als der rechte Winkel zwischen den ersten und zweiten Ausnehmungen einerseits und den weiteren Ausnehmungen andererseits sind selbstverständlich ebenfalls möglich.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass zur Montage des Belagelements auf das wenigstens eine Basiselement das Belagelement in einer auf die Belagebene senkrechten Richtung bewegt wird. Dies hat den Vorteil, dass eine zu belegende Fläche schnell und einfach belegt werden kann, da beispielsweise keine „Verschiebeoperationen" der Belagelemente, d.h. Bewegung in einer Richtung parallel zur Belagebene der Belagelemente, notwendig sind. Weiterhin ist bevorzugt, dass das Basiselement vor der Montage des Belagelements auf einem Untergrund mittels eines Befestigungsmittels fixiert wird. Dies erlaubt es vorteilhafterweise, dass nicht nur eine relative Bewegung oder Verschiebung der Belagelemente untereinander, sondern auch eine absolute Verschiebung verhindert wird.
  • Die Erfindung wird nachfolgende anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • 1 zeigt eine Schnittdarstellung durch einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Belags.
  • 2 zeigt schematisch eine Draufsicht auf eine mittels des erfindungsgemäßen Belags belegte Fläche.
  • 3 zeigt eine Detailansicht eines mit Rahmenschenkel verbundenen Belagelements in Schnittdarstellung.
  • 4 zeigt schematisch eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform von Basiselementen und ihrer Belegung mit Belagelementen.
  • 5 zeigt schematisch eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform von Basiselementen und ihrer Belegung mit Belagelementen.
  • 6 zeigt schematisch eine Draufsicht auf eine dritte Ausführungsform von Basiselementen und ihrer Belegung mit Belagelementen.
  • 7 zeigt schematisch eine Draufsicht auf eine vierte Ausführungsform von Basiselementen und ihrer Belegung mit Belagelementen.
  • 8 zeigt schematisch eine Draufsicht auf eine fünfte Ausführungsform von Basiselementen und ihrer Belegung mit Belagelementen.
  • 9 zeigt schematisch eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der Rückseite eines Belagelements.
  • In 1 ist eine Schnittdarstellung durch einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Belags 10 dargestellt. Der Belag 10 wird erfindungsgemäß wenigstens durch die Belagelemente 1 und die Basiselemente 50 gebildet. Diese beiden werden zusammenfassend auch als Systemkomponenten des erfindungsgemäßen Systems zur Bildung des Belags 10 bezeichnet. Es handelt sich erfindungsgemäß insbesondere um einen Belag 10 zur Anordnung im Außenbereich, d.h. in einem weitgehend der Witterung ausgesetzten Bereich. Es ist jedoch auch möglich, den Belag im Innenbereich, d.h. in geschlossenen Räumen, anzuordnen.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weisen die Basiselemente 50 Rahmenschenkel auf. Die Belagelemente 1 weisen zur Aufnahme der Rahmenschenkel Ausnehmungen auf. Sowohl die Belagelemente 1 als auch die Basiselemente 50 liegen auf einem Untergrund 5 auf. Die Belagelemente 1 sind im wesentlichen flächenhaft, d.h. als Platte, ausgebildet und bilden daher eine Belagebene 2. Die Belagebene 2 weist in 1 in die Zeichenebene hinein, d.h. sie liegt senkrecht zu dieser. Die Belagelemente 1 weisen eine Vorderseite 11 und eine Rückseite 12 auf. Die Vorderseite 11 ist als Sichtseite des Belags 10 vorgesehen und ist erfindungsgemäß insbesondere dekorativ und/oder optisch in ansprechender Weise, insbesondere farblich, gestaltet. Die Rückseite 12 eines Belagelements 1 weist wenigstens eine erste Ausnehmung 13 und eine zweite Ausnehmung 14 auf. In montiertem Zustand des Belagelements 1 wirkt ein erster Rahmenschenkel 3 mit der ersten Ausnehmung 13 zusammen und es wirkt ein zweiter Rahmenschenkel 4 mit der zweiten Ausnehmung 14 zusammen. Die Rahmenschenkel 3, 4 sind als Teilabschnitte der Basiselemente 50 insbesondere als zumindest abschnittsweise länglich sich erstreckende Profile vorgesehen. Die Belagelemente 1 haben in einer der beiden Raumrichtungen der Belagebene 2 eine Größe 15 bzw. eine Ausdehnung 15 von beispielsweise 500 mm. Die Ausdehnung 15 ist in 1 parallel zur Zeichenebene und senkrecht zum Verlauf der Rahmenschenkel 3, 4 vorgesehen, d.h. die Rahmenschenkel 3, 4 weisen in die Zeichenebene hinein. Die Ausnehmungen 13, 14 der Belagelemente 1 weisen in Richtung der Ausdehnung 15 einen vorgegebenen Abstand 150 auf, der dem von den Rahmenschenkeln 3, 4 festgelegten Bereich 150 entspricht. Erfindungsgemäß entspricht dieser festgelegte Bereich 150 insbesondere mindestens der Hälfte der Ausdehnung 15 und vorzugsweise einem größeren Anteil daran.
  • In 2 ist schematisch eine Draufsicht auf eine mittels des erfindungsgemäßen Belags 10 belegte Fläche dargestellt. Hierbei ist die Draufsicht auf die Vorderseite 11 der Belagelemente 1 dargestellt, so dass die auf der Rückseite 12 befindlichen Ausnehmungen 13, 14 bzw. Rahmenschenkel 3, 4 nur mittels gestrichelter senkrechter Linien angedeutet sind. Mittels waagrechter gestrichelter Linien sind weitere Ausnehmungen 30, 40 angedeutet, die in gleicher Weise wie die erste und zweite Ausnehmung 13, 14 in der Rückseite 12 der Belagelemente 1 eingebracht sein können. Hierbei sind die weiteren Ausnehmungen 30, 40 gegenüber den Ausnehmungen 13, 14 insbesondere um 90° gedreht, d.h. senkrecht hierzu, angeordnet. In Richtung einer weiteren und zur Ausdehnung 15 senkrecht angeordneten Ausdehnung 16 sind die weiteren Ausnehmungen 30, 40 (analog zu den ersten und zweiten Ausnehmungen 13, 14) ebenfalls in einem Abstand, nämlich dem weiteren Abstand 160, beabstandet angeordnet. Der weitere Abstand 160 entspricht dem festgelegten Bereich des Belagelements in der anderen Raumrichtung und ist vorzugsweise ebenfalls wenigstens halb so groß vorgesehen wie die weitere Ausdehnung 16. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Belagelemente 1 rechteckig oder quadratisch vorgesehen. Die Belagelemente 1 können darüber hinaus weitere Ausnehmungen als die erste, die zweite und die weiteren Ausnehmungen auf ihrer Rückseite aufweisen.
  • In 3 ist eine Detailansicht eines mit dem ersten Rahmenschenkel 3 verbundenen Belagelements 1 in Schnittdarstellung dargestellt. Diese Detaildarstellung zeigt mit dem Abstand 150 den festgelegten oder auch eingespannten Bereich des Belagelements 1. Falls das Material des Belagelements 1 in diesem eingespannten Bereich 150 schrumpfen sollte, erfolgt durch die Fixierung der Rahmenschenkel 3, 4 relativ zueinander eine Festlegung des Abstandes 150. Hierzu kann eine Kraft 17 von einem ersten nichteingespannten Bereich 130 des Belagelements 1 auf den ersten Rahmenschenkel 3 ausgeübt werden und es kann eine Kraft 17a von einem zweiten nichteingespannten Bereich 140 des Belagelements 1 auf den zweiten Rahmenschenkel 4 ausgeübt werden. Die Kräfte 17, 17a auf den eingespannten Bereich 150 des Belagelements 1 bewirken eine Festlegung des Abstandes 150.
  • Weiterhin zeigt 3 ein Montagemittel 31, das erfindungsgemäß insbesondere als Anfasung 31 im Querschnitt des ersten Rahmenschenkels 3 ausgeführt ist. Das Montagemittel 31 ermöglicht eine leichte und schnelle Montage, d.h. Befestigung, des Belagelements 1 mittels seiner ersten Ausnehmung 13 auf dem ersten Rahmenschenkel 3. Die erste Ausnehmung 13 ist in einer zur Belagebene 2 senkrecht stehenden Richtung 6 formschlüssig mit dem ersten Rahmenschenkel 3 verbunden. Ebenso ist die zweite Ausnehmung 14 mit dem zweiten Rahmenschenkel 4 verbunden, was jedoch in 3 nicht detailliert dargestellt ist. Für diese Formschlussverbindung weist die erste Ausnehmung 13 erste Formschlussmittel 19 und der erste Rahmenschenkel 3 zweite Formschlussmittel 39 auf. Die ersten Formschlussmittel 19 sind beispielsweise als Einkerbung 19 in der Seitenwand 18 der ersten Ausnehmung 13 einseitig oder – wie in 3 dargestellt – beidseitig ausgeführt. Die zweiten Formschlussmittel 39 sind beispielsweise einseitig oder – wie in 3 dargestellt – beidseitig als Nase 39 an den senkrechten Wandflächen der Seitenwand 38 des ersten Rahmenschenkels 3 ausgeführt. Variationen der Formschlussmittel 19, 39 und der Formgebung der Seitenwände 18, 38 sind erfindungsgemäß möglich; etwa kann der rechteckige bzw. quadratische Querschnitt der dargestellten Formschlussmittel 19, 39 variiert werden durch andere Querschnitte – beispielsweise dreieckige oder Querschnitte mit Rundungen. Die Formschlussmittel 19, 39 können auch invertiert sein, d.h. eine Nase in der Wand 18 und eine Einkerbung im ersten Rahmenschenkel 3. Weiterhin können die Formschlussmittel 19, 39 derart ausgeführt sein, dass es zu einer Verrastung der ersten Ausnehmung 13 des Belagelements 1 mit dem ersten Rahmenschenkel 3 kommt. Hierzu ist beispielsweise ein Verrastungsmittel 32 entlang des ersten Rahmenschenkels 3 an der Stelle der Nase 39 angeordnet. Das Verrastungsmittel 32 ist beispielsweise als Entlastungsausnehmung 32 ausgeführt (gestrichelt dargestellt), die bewirkt, dass die Nase 39 bei der Montagebewegung des Belagelements 1 nach innen gedrückt werden kann, wenn sich die Nase 39 noch nicht in der Einkerbung 19 befindet. Die Verrastung kommt dann, erfindungsgemäß insbesondere mit einem Einrastgeräusch durch das Verrasten der Nase 39 mit der Einkerbung 19 zustande.
  • Erfindungsgemäß ist das Belagelement 1 aus einem Kunststoffmaterial hergestellt. Vorzugsweise wird ein mit einem Bindemittel oder mit Bindemitteln versetztes Kunststoffgranulat verwendet. Das Kunststoffgranulat ist erfindungsgemäß insbesondere als Gummigranulat gewählt. Der Fachmann erkennt, dass das Kunststoffmaterial durchaus auch ganz oder teilweise aus Gummianteilen, aufgebaut sein kann. Vorzugsweise ist das Gummigranulat ein EPDM (Äthylen, Propylen, Dien, Monomer) – Gummigranulat. Dieses dem Fachmann bekannte EPDM – Gummigranulat besitzt zum einen eine im gesamten Korn durchgehend gleiche Färbung. Zum anderen verfärbt sich das EPDM – Granulat auch unter starker und lang anhaltender Sonneneinstrahlung nicht wesentlich, wodurch in ganz besonders bevorzugter Weise ein Belagelement 1 mit einer dauerhaft gleichbleibenden Farbgebung erzeugt wird. Ebenfalls wird zerkleinerter Kautschuk als das Gummigranulat verwendet, vorzugsweise zerkleinertes Recycling-Altgummi, das beispielsweise durch die Zerkleinerung von Kraftfahrzeugreifen gewonnen wird. Es sind jedoch auch andere dem Fachmann geläufige Kunststoffgranulate, insbesondere Gummigranulate, oder eine Mischung aus mehreren Kunststoffgranulaten, insbesondere Gummigranulaten, denkbar. Als, vorzugsweise elastisches Bindemittel eignet sich jedes dem Fachmann geläufige Bindemittel, mit dem die Granulatteilchen untereinander verbunden werden können. Vorzugsweise wird als Bindemittel Polyurethan (PU) verwendet, mit dem die Granulatteilchen vorzugsweise vollständig ummantelt sein können.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen die Belagelemente an ihrer Unterseite 12 oder im Inneren der Belagelemente 1 wenigstens einen nicht dargestellten Drainagekanal auf, durch den das durch den Belag 10 sickernde Niederschlags- oder Reinigungswasser abgeleitet werden kann. Das Material des Belagelements 1 ist damit insbesondere zumindest teilweise wasserdurchlässig, so dass es nicht erforderlich ist, auf der Vorderseite 11 der Belagelemente 1 spezielle Wasserablaufmittel anzuordnen. Hierbei sind die Drainagekanäle vorzugsweise so gewählt, dass die Drainagekanäle der einzelnen nebeneinander befindlichen Belagelemente 1 ineinander übergehen. Dies stellt sicher, dass Regenwasser problemlos versickern und ohne nennenswerte Beeinträchtigung des unterhalb des Belages befindlichen Unterbaus 5 abgeführt werden kann. Der Unterbau 5 ist dabei vorzugsweise als eine tragende Sandschicht ausgebildet. Dadurch ist sichergestellt, dass der Belag 10 ein dauerhaft glattes Oberflächenbild beibehält und sich somit in seiner Wertigkeit nicht verändert.
  • Die Ausnehmungen 13, 14 und die weiteren Ausnehmungen 30, 40 auf der Rückseite 12 der Belagelemente 1 sind dabei insbesondere derart gestaltet, dass sie durch die Anordnung von Drainageelementen 7 gebildet werden. Hierzu zeigt 9 schematisch eine perspektivische Ansicht eines Teilbereichs einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Rückseite 12 des Belagelements 1. Ein Drainageelement 7 ist hierbei als eine Erhöhung der Rückseite 12 ausgebildet. Zwischen den Drainagelementen 7 ergeben sich die Ausnehmungen 13, 14, 30, 40, von denen in 9 jedoch lediglich ein Teil dargestellt sind. Die Höhe 71 der Drainageelemente 7 kann dabei zwischen 20% und 80% der Gesamthöhe des Belagelements 1 ausmachen, vorzugsweise zwischen 30% und 70%, ganz besonders bevorzugt zwischen 50% und 66,6%. In einem Beispiel ist die Höhe 71 der Drainagelelemente 7 etwa 20 mm und die Gesamthöhe des Belagelements 1 etwa 30 mm. In einem anderen Beispiel ist die Höhe 71 der Drainagelemente 7 ebenfalls etwa 20 mm bei einer Gesamthöhe des Belagelements 1 von etwa 40 mm. Die Höhe 71 der Drainageelemente 7 entspricht etwa der Höhe der Basiselemente 50, wobei jedoch die Basiselemente 50 erfindungsgemäß insbesondere etwas niedriger gehalten sind, damit die Belagelemente 1 nicht auf den Basiselementen 50, sondern auf dem Untergrund 5 aufliegen. Der Abstand der Drainageelemente 7 entspricht etwa der Breite des Profils der Basiselemente 50 und macht beispielhaft einige Millimeter aus, beispielsweise 2 mm bis 5 mm, bevorzugt 3 mm bis 4 mm.
  • Die in den 4 bis 8 detaillierter dargestellten Basiselemente 50 sind erfindungsgemäß insbesondere rahmenartig ausgebildet, wodurch sich die Rahmenschenkel 3, 4, als Teilabschnitte der Basiselemente 50 ergeben. Die Rahmenschenkel 3, 4 sind als länglich erstreckte Körper mit an die Ausnehmungen 13, 14 angepasstem Querschnitt ausgebildet und können im Untergrund 5 befestigt sein. Die Basiselemente 50 bzw. die Rahmenschenkel 3, 4 sind insbesondere aus Holz, Kunststoff, Metall oder einem sonstigen Material hergestellt. Erfindungsgemäß schließen die Rahmenschenkel 3, 4 und die Belagelemente 1 auf der Rückseite 12 der Belagelemente 1 bündig ab, d.h. die Rahmenschenkel stehen – wie in den 1 und 3 dargestellt – nicht über. Erfindungsgemäß ist es sogar bevorzugt, dass die Belagelemente 1 nicht auf den Rahmenschenkeln 3, 4 aufliegen, sondern das Profil der Rahmenschenkel 3, 4 etwas niedriger gestaltet ist als die Höhe der Ausnehmungen 13, 14, so dass Belastungskräfte, die parallel zur Richtung 6 wirken, ausschließlich vom Belagelement 1 an den Untergrund 5 weitergegeben werden. In den 4 bis 6 sind die Basiselemente 50 mittels gepunkteter Linien und die Belagelemente 1 mittels durchgezogener Linien dargestellt.
  • Erfindungsgemäß können die seitlich aneinanderstoßenden Belagelemente 1 miteinander verbunden sein, beispielsweise ineinandergreifen. Dies kann beispielsweise mittels einer nicht dargestellten Nut und Feder oder auch mittels eines in den Figuren nicht dargestellten Verbindungselements geschehen.
  • Weiterhin kann das System zur Bildung eines Belags 10 eine nicht dargestellte Randabschlussleiste aufweisen, beispielsweise als Regen- bzw. Wasserablaufleiste. Eine solche Randabschlussleiste kann die Belagelemente 1 des Belags überragen bzw. zumindest auf der Höhe der Vorderseite 11 der Belagelemente 1 angeordnet sein.
  • In 4 ist schematisch eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform von Basiselementen 50 und ihrer Belegung mit Belagelementen 1 dargestellt. Bei der ersten Ausführungsform sind die Basiselemente 50 als im wesentlichen an die Größe der Belagelemente 1 angepasste, insbesondere quadratisch vorgesehene Rahmen gestaltet. Insbesondere kann es vorgesehen sein, dass die Basiselemente 50 Anformungen 52 derart aufweisen, dass sie über die Anformungen 52 aneinander anstoßen und damit einfach und schnell auf dem Untergrund 5 verlegbar sind. In diesem Fall sind ggf. auf der Rückseite 12 der Belagelemente 1 entsprechende weitere Ausnehmungen vorgesehen. Besonders bevorzugt ist weiterhin eines Ausführungsform, bei der die Basiselemente miteinander verbunden sind. dadurch kann die mit dem Belag 10 zu belegende Fläche zunächst mit den Basiselementen 50 vollständig belegt und anschließend die Belagelemente 1 derart mit den Basiselementen 50 verbunden werden, dass ein haltbarer und ästhetischer Belag 10 entsteht, der dauerhaft formstabil ist.
  • In 5 ist schematisch eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform von Basiselementen 50 und ihrer Belegung mit Belagelementen 1 dargestellt. In der zweiten Ausführungsform sind die Basiselemente 50 wiederum als im wesentlichen an die Größe der Belagelemente 1 angepasste, insbesondere quadratisch vorgesehene Rahmen gestaltet, wobei jedoch im Inneren des Rahmens weitere Verstrebungen 51 vorgesehen sind, die zumindest in Teilbereichen als die erfindungsgemäßen Rahmenschenkel 3, 4 Verwendung finden und zwar derart, dass jeweils Teilbereiche der Verstrebungen 51 von zwei benachbarten und aneinander anstoßenden Basiselementen 50 in die in 5 nicht dargestellten Ausnehmungen 13, 14 eingreifen. Hierzu stoßen die Basiselemente 50 aneinander an, beispielsweise entlang der Linie A-A in 5. Gleichwohl sind die Basiselemente 50 in 5 der besseren Darstellung wegen leicht beabstandet dargestellt.
  • Vorteilhaft ist sowohl bei der Ausführungsform nach 4 als auch nach der Ausführungsform nach 5, dass der gesamte Belag 10 durch die überlappende Montage der Belagelemente 1 auf den Basiselementen 50 eine hohe Stabilität aufweist. Eine Verankerung der Basiselemente 50 im Untergrund 5 ist damit nicht unbedingt notwendig, jedoch mit den lediglich in 3 dargestellten Befestigungsmitteln 55 zusätzlich auch möglich.
  • In 6 ist schematisch eine Draufsicht auf eine dritte Ausführungsform von Basiselementen 50 und ihrer Belegung mit Belagelementen 1 dargestellt. Bei der dritten Ausführungsform der Erfindung sind wiederum die Basiselemente 50 rahmenartig vorgesehen und bilden die ersten und zweiten Rahmenschenkel 3, 4 aus.
  • Bei der ersten, zweiten und dritten Ausführungsform sind die Belagelemente 1 derart verlegt, dass sich kreuzförmige Stoßfugen ergeben.
  • In 7 ist schematisch eine Draufsicht auf eine vierte Ausführungsform von Basiselementen 50 und ihrer Belegung mit Belagelementen 1 dargestellt. Bei der vierten Ausführungsform sind die Belagelemente 1 derart überlappend verlegt, dass sich T-förmige Stoßfugen der Belagelemente 1 ergeben. Wie bei der ersten Ausführungsform können die Basiselemente 50 Anformungen 52 aufweisen, die aber der Einfachheit halber in 7 nicht eingezeichnet sind.
  • In 8 ist schematisch eine Draufsicht auf eine fünfte Ausführungsform von Basiselementen 50 und ihrer Belegung mit Belagelementen 1 dargestellt. Bei der fünften Ausführungsform sind die Belagelemente 1 derart überlappend verlegt, dass sich T-förmige Stoßfugen der Belagelemente 1 ergeben.
  • Die Basiselemente 50 bei der dritten (6) und fünften Ausführungsform ( 8) haben den Vorteil, dass sie deutlich kleiner als die Belagelemente 1 sind, so dass sich der durch die Basiselemente 50 zusätzlich erforderliche Logistikaufwand reduziert. Wenn jedoch die Basiselemente 50 groß genug gewählt werden, dass die gesamte Fläche des Belags 10 damit belegt wird, können die Basiselemente 50 – wie bei der ersten und zweiten Ausführungsform (4 und 5) angedeutet – miteinander verbunden werden und somit die Stabilität des gesamten Belags 10 erhöhen.
  • Erfindungsgemäß ist es auch möglich, dass als Belagelemente 1 rechteckige oder anders geformte Elemente gewählt werden. Weiterhin ist es erfindungsgemäß möglich, dass die Fläche des Belags 10 nicht lediglich mit Belagelementen 1 derselben Form oder Größe belegt wird, sondern dass wenigstens zwei Arten von Belagelementen 1 Verwendung finden. Diese können sich in ihrer Form und/oder ihrer Größe voneinander unterscheiden. Beispielsweise ist es somit möglich, die Fläche aus einer Kombination von Quadraten und regelmäßigen Achtecken zu belegen. Es könnten erfindungsgemäß auch regelmäßige Sechsecke als Belagelemente 1 Verwendung finden. Weiterhin ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass nicht nur geradlinig begrenzte Belagelemente 1 verwendet werden, sondern dass – ausschließlich oder kombiniert mit geradlinig begrenzten Belagelementen 1 – gekrümmt begrenzte Belagelemente 1 – beispielsweise runde Belagelemente 1 – verwendet werden. Es könnten erfindungsgemäß auch Belagelemente 1 verwendet werden, die in der Art von Puzzle-Teilen geformt sind.
  • 1
    Belagelement
    2
    Belagebene
    3
    erster Rahmenschenkel
    4
    zweiter Rahmenschenkel
    5
    Untergrund
    6
    Richtung
    7
    Drainageelement
    10
    Belag
    11
    Vorderseite
    12
    Rückseite
    13
    erste Ausnehmung
    14
    zweite Ausnehmung
    15
    Ausdehnung
    16
    weitere Ausdehnung
    17, 17a
    Kräfte
    18
    Seitenwand der ersten Ausnehmung
    19
    erste Formschlussmittel
    30, 40
    weitere Ausnehmungen
    31
    Montagemittel
    32
    Verrastungsmittel
    38
    Seitenwand des ersten Rahmenschenkels
    39
    zweite Formschlussmittel
    50
    Basiselement
    51
    Verstrebung
    52
    Anformung
    55
    Befestigungsmittel
    71
    Höhe des Drainageelementes
    130, 140
    nichteingespannte Bereiche des Belagelements
    150
    Abstand
    160
    weiterer Abstand

Claims (16)

  1. Belag (10), insbesondere für den Außenbereich, umfassend wenigstens zwei Belagelemente (1), die aus einem Kunststoffmaterial hergestellt vorgesehen sind, wobei der Belag (10) eine Belagebene (2) bildet, dadurch gekennzeichnet, dass der Belag wenigstens ein Basiselement (50) aufweist und dass die Belagelemente (1) jeweils eine Rückseite (12) aufweisen, wobei die Rückseite (12) derart geformt ist, dass mittels eines formschlüssigen Zusammenwirkens zwischen dem Basiselement (50) und der Rückseite (12) eine weitgehende Arretierung der Belagelemente (1) gegen eine Bewegung relativ zueinander und in der Belagebene (2) bewirkt wird.
  2. Belag (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückseite (12) eine erste Ausnehmung (13) und eine zweite Ausnehmung (14) aufweist, wobei die Ausnehmungen (13, 14) in einem Abstand (150) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine Festlegung des Abstands (150) mittels eines Zusammenwirkens des Belagelements (1) entweder mit wenigstens zwei Rahmenschenkel (3, 4) des Basiselements (50) oder mit wenigstens zwei Rahmenschenkel (3, 4) einer Mehrzahl von Basiselementen (50) vorgesehen ist.
  3. Belag (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Festlegung des Abstands (150) der Ausnehmungen (13, 14) durch eine von den Rahmenschenkeln (3, 4) auf das Belagelement (1) ausgeübte, im wesentlichen parallel zur Belagebene (2) verlaufende Kraft (17, 17a) vorgesehen ist.
  4. Belag (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraft (17, 17a) als eine das Belagelement (1) im Bereich des Abstandes (150) streckende Kraft (17, 17a) vorgesehen ist.
  5. Belag (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (150) wenigstens der Hälfte einer Ausdehnung (15) des Belagelements (1) in einer Richtung zwischen den Ausnehmungen (13, 14) entspricht.
  6. Belag (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Basiselement (50) rahmenartig vorgesehen ist oder dass die Mehrzahl von Basiselementen (50) rahmenartig vorgesehen sind.
  7. Belag (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Mehrzahl von Basiselementen (50) der erste und der zweite Rahmenschenkel (3, 4) an unterschiedlichen Basiselementen (50) vorgesehen ist.
  8. Belag (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (13, 14) erste Formschlussmittel (19) und die Rahmenschenkeln (3, 4) zweite Formschlussmittel (39) aufweisen, die zum formschlüssigen Zusammenwirken in einer zur Belagebene (2) senkrechten Richtung (6) vorgesehen sind.
  9. Belag (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenschenkel (3, 4) Montagemittel (31) zur erleichterten Einbringung der Rahmenschenkel (3, 4) in die Ausnehmungen (13, 14) aufweisen.
  10. Belag (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass weitere Ausnehmungen (30, 40) auf der Rückseite (12) des Belagelements (1) vorgesehen sind.
  11. Belag (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Ausnehmung (13, 14) relativ zu den weiteren Ausnehmungen (30, 40) rechtwinklig vorgesehen sind.
  12. Belag (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kunststoffmaterial des Belagelements (1) ein mit Bindemitteln versetztes Kunststoffgranulat, vorzugsweise Gummigranulat, ist, wobei das Kunststoffgranulat insbesondere Teile von gebrauchten Kraftfahrzeugreifen umfasst.
  13. Basiselement (50) zur Bildung eines Belags (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  14. Belagelement (1) zur Bildung eines Belags (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12.
  15. Verfahren zur Bildung eines Belags (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 dadurch gekennzeichnet, dass zur Montage des Belagelements (1) auf das wenigstens eine Basiselement (50) das Belagelement (1) in einer auf die Belagebene (2) senkrechten Richtung (6) bewegt wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Basiselement (50) vor der Montage des Belagelements (1) auf einem Untergrund (5) mittels eines Befestigungsmittels (55) fixiert wird.
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