DE20107577U1 - Bodenbelagselement - Google Patents
BodenbelagselementInfo
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Description
WEICKMAiNN & WEICKMANN
Patentanwälte
European Patent Attorneys ■ European Trademark Attorneys
European Patent Attorneys ■ European Trademark Attorneys
Unser Zeichen:
25109G DE/BRba
Dipl. ing. H. WEICKMANN
DiPL-ING. F. A. WEICKMANN
DIPL.-CHEM. B. HUBER
DR.-iNG. H. LISKA
DIPL.-PHYS. DR. J. PRECHTEL
DIPL.-CHEM. DR. B. BÖHM
DIPL.-CHEM. DR. W. WEISS
DIPL.-PHYS. DR. J. TIESMEYER
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DIPL.-PHYS. DR.-ING. V. JORDAN
DIPL.-CHEM. DR. M. DEY
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29410 Salzwedel
Bodenbelagselement
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TpI /ORQ^
&Oacgr;89) 45563 999, emailOweickmann.de
Bodenbelagselement
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bodenbelagselement, umfassend eine im Wesentlichen starre Obermateriallage sowie eine zur Auflage des Bodenbelagselementes auf einem Untergrund vorgesehene Untermateriallage aus elastischem verformbarem Material.
Derartige Bodenbelagselemente werden bevorzugt als Bodenbelagsmaterial im Freibereich, beispielsweise bei Terassen, eingesetzt. Sie werden lediglich auf dem vorbereiteten Untergrund abgelegt, werden mit diesem jedoch nicht wie herkömmliche Keramikfliesen o. dgl. fest verklebt. Auf Grund des Vorsehens der elastisch verformbaren Untermateriallage ist es nicht erforderlich, den Untergrund mit so hohen Anforderungen an die Glattheit bzw. Reinheit bereitzustellen, wie dies zum Aufbringen von zu verklebenden Keramikfliesen der Fall ist. Des Weiteren ist der Vorgang des Verlegens eines Bodenbelags aus derartigen Bodenbelagselementen deutlich leichter durchzuführen, als wenn Keramikfliesen fest mit dem Untergrund zu verkleben sind.
Im Handel sind Bodenbelagselemente erhältlich, welche als starre Obermateriallage Keramikmaterial, beispielsweise Keramikfliesen, aufweisen, an welche dann als Untermateriallage im Block vulkanisisertes Gummimaterial angeklebt ist. Neben dem Nachteil eines vergleichsweise aufwendigen Herstellungsvorgangs weisen derartige Bodenbelagselemente auf Grund der großen Härte der durch Vulkanisierung gebildeten Untermateriallage ein schlechtes Trittschalldämmungsvermögen auf. Eine weitere Ausgestaltungsform bekannter sandwichartig aufgebauter Bodenbelagselemente umfasst an einer durch Keramikmaterial gebildeten Obermateriallage eine Untermateriallage aus geschäumtem Polyurethan. Auch dieses Bodenbe-
lagselement weist den Nachteil einer vergleichsweise aufwendigen und kostenintensiven Herstellung sowie den Nachteil eines nur geringen Trittschalldämmungsvermögens auf Grund seiner hohen Härte auf.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bodenbelagselement bereitzustellen, das bei einfacher und kostengünstiger Herstellbarkeit den im Einsatz auftretenden Anforderungen verbessert gerecht werden kann.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgane gelöst durch ein Bodenbelagselement, umfassend eine im Wesentlichen starre Obermateriallage sowie eine zur Auflage des Bodenbelagselementes auch an dem Untergrund vorgesehene Untermateriallage aus elastisch verformbarem Material.
Erfindungsgemäß ist dabei weiter vorgesehen, dass das elastisch verformbare Material der Untermateriallage Gummigranulat umfasst.
Der Einsatz von Gummigranulatmaterial für die elastisch verformbare Untermateriallage führt zu einem sehr kostengünstig herzustellenden Bodenbelagselement, da beispielsweise das Gummigranulatmaterial durch Recycling von Altreifen oder sonstigen gebrauchten Kunststoffelementen oder beispielsweise fehlerhaft produzierten Ausschusswaren erhalten werden kann. Ferner weist eine derartige Untermateriallage, welche durch das Zusammenbinden von kornartigem, bereits vulkanisiertem Material erhalten wird, auf Grund der vergleichsweise hohen Elastizität ein deutlich besseres Trittschalldämmungsvermögen auf. Auch ist auf Grund der höheren Elastizität der Untermateriallage das Verlegen auf vergleichsweise grob gestalteten Untergrundlagen, beispielsweise einem Kiesbett o. dgl., möglich.
Bei dem erfindungsgemäßen Bodenbelagselement kann vorgesehen sein, dass das Gummigranulat durch Polyurethan gebunden ist. Wie bereits ausgeführt, kann das Gummigranulat Recyclingmaterial umfassen und kann vorzugsweise eine Korngröße im Bereich von bis zu 3 mm aufweisen. Die
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Untermateriallage kann in einem Kalt- oder Warmverpressvorgang hergestellt sein.
Da derartige Bodenbelagselemente vorzugsweise im Freibereich eingesetzt werden, sind sie auch vergleichsweise großen Temperaturschwankungen beispielsweise im Bereich von -2O0C bis +300C ausgesetzt. Auf Grund des Einsatzes verschiedener Materialien für die Obermateriallage und die Untermateriallage haben derartig sich ändernde Temperaturen bedingt durch die verschiedenen thermischen Ausdehnungskoeffizienten zur Folge, dass im Bereich der Kontaktierung dieser beiden Materiallagen Spannungen entstehen können. Um das Auftreten derartiger Spannungen so weit als möglich zu vermeiden, wird vorgeschlagen, dass die Untermateriallage mit der Obermateriallage durch dauerelastischen Klebstoff verbunden ist. Der Einsatz eines dauerelastischen Klebstoffs hat weiter den Vorteil, dass in einfacher Art und Weise die aus elastischem Material aufgebaute Untermateriallage an eine an ihrer Unterseite strukturierte Obermateriallage angebunden werden kann.
Um die Ableitung von Regenwasser oder sonstigen Flüssigkeiten aus dem Bereich eines Bodenbelags, welcher ein erfindungsgemäßes Bodenbelagselement aufweist, zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, dass an einer zur Auflage auf dem Untergrund vorgesehenen Unterseite der Untermateriallage eine kanalartige Einsenkungsanordnung vorgesehen ist.
Wenn an wenigstens einem Umfangsrandbereich ein Umfangsrand der Untermateriallage bezüglich eines Umfangsrandes der Obermateriallage zurückversetzt ist, dann ist dafür gesorgt, dass keine gegenseitige Kontaktierung benachbarter Bodenbelagselemente über die Untermateriallagen entstehen kann, auch nicht bei stärkerer Belastung. Eine Beeinträchtigung der Relativpositionierung verschiedener Bodenbelagselemente durch die Untermateriallagen derselben kann somit verhindert werden. Bei einer derartigen Anordnung ist ein Versatz zwischen dem Umfangsrand der
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Obermateriallage und dem Umfangsrand der Untermateriallage im Bereich von 2 mm bis 4 mm vorteilhaft.
Um bei ausreichender Elastizität auch für die im Wesentlichen starre Obermateriallage eine erforderliche Gesamtstabilität des erfindungsgemäßen Bodenbelagselementes vorsehen zu können, wird vorgeschlagen, dass die Untermateriallage eine Dicke im Bereich von 10 mm bis 30 mm, vorzugsweise ca. 20 mm, aufweist.
&iacgr;&ogr; Die Obermateriallage kann beispielsweise Keramikmaterial z.B. in Form herkömmlicher frostbeständiger Keramikfliesen umfassen.
Unabhängig von dem für die Untermateriallage eingesetzten Material kann gemäß einem weiteren vorteilhaften Aspekt der vorliegenden Erfindung bei einem gattungsgemäßen Bodenbelagselement vorgesehen sein, dass an wenigstens einem Umfangsrandbereich des Bodenbelagselementes wenigstens ein Abstandshalter vorgesehen ist und dass der wenigstens eine Abstandshalter im Wesentlichen in der Untermateriallage an dem Bodenbelagselement getragen ist. Es wird auf diese Art und Weise dafür gesorgt, dass aneinander angrenzend positionierte Bodenbelagselemente einen definierten Abstand zueinander aufweisen. Dies vermeidet Beschädigungen im Bereich der Obermateriallage und sorgt gleichzeitig auch für ein ansprechendes Erscheinungsbild eines aus erfindungsgemäßen Bodenbelagselementen aufgebauten Bodenbelags. Dabei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der wenigstens eine Abstandshalter einen in eine Aussparung der Untermateriallage eingesetzten und vorzugsweise durch eine Widerhakenanordnung an der Untermateriallage gehaltenen Schaftbereich aufweist. Dabei kann weiter vorgesehen sein, dass an dem Schaftbereich von diesem seitlich vorspringend ein Abstandshaltebereich getragen ist.
Um bei einer derartigen Anordnung zum einen für eine definierte gegenseitige Positionierung mehrerer Bodenbelagselemente zu sorgen, gleichzei-
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tig jedoch auch eine Abhubsicherung für die Bodenbelagselemente bereitstellen zu können, wird vorgeschlagen, dass der wenigstens eine Abstandshalter eine Aufnahmeöffnung für ein stiftartiges Bodenelement-Verbindungselement aufweist.
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen anhand bevorzugter Ausgestaltungsformen detailliert beschrieben. Es zeigt.
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Boden
belagselementes von schräg oben;
Fig. 2 eine Teil-Vertikalschnittansicht des in Fig. 1 dargestellten
Bodenbelagselementes geschnitten längs einer Linie Il - Il in Fig. 1;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer Untermateriallage des in
Fig. 1 dargestellten Bodenbelagselementes, welche die zur
Verbindung mit der Obermateriallage vorgesehene Oberseite
zeigt;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der Untermateriallage, welche
die zur Ablage auf dem Untergrund vorgesehene Unterseite
derselben zeigt.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßes Bodenbelagselement allgemein mit 10 bezeichnet. Das Bodenbelagselement 10 umfasst eine beispielsweise in Form einer herkömmlichen frostbeständigen Keramikfliese ausgebildete Obermateriallage 12 sowie eine mit der Unterseite 14 derselben verbundene Untermateriallage 16 aus elastisch verformbarem Material. Gemäß einem sehr vorteilhaften Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst das Material der Untermateriallage 16 Gummigranulat, das durch Polyurethan gebunden ist. Das Gummigranulat, also körniges, in sich bereits vulkanisiertes Material, kann beispielsweise durch Recycling von Altmaterial, wie z.B. Fahrzeugreifen, gewonnen werden, kann jedoch auch durch Recycling von
noch nicht genutzten Materialien, wie z.B. Produktionsausschuss, erhalten werden. Die Untermateriallage 14 kann zunächst getrennt von der Obermateriailage 12 in einem Kalt- oder Warm-Verpressverfahren hergestellt werden und dann mit der Obermateriallage 12, d.h. beispielsweise der Unterseite 14 einer Keramikfliese, vermittels eines dauerelastischen Klebstoffs fest verbunden werden. Der Einsatz eines dauerelastischen Klebstoffs gewährleistet die bei Temperaturschwankungen im Übergangsbereich zwischen der Obermateriallage 12 und der Untermateriallage 16 erforderliche Elastizität und ermöglicht ferner die feste und sichere Anbindung der Untermateriallage 16 an eine beispielsweise nach Art herkömmlicher Fliesen strukturierte Unterseite 14 der Obermateriallage 12.
Im dargestellten Beispiel ist die Obermateriallage 12 mit rechteckiger, beispielsweise quadratischer Form ausgebildet. Auch die Untermateriallage ist mit entsprechender Form ausgebildet, ist jedoch geringfügig kleiner als die Obermateriallage 12. Man erkennt in Fig. 2, dass zumindest an einer der vier Umfangsseiten 18, 20, 22, 24 der Umfangsrand 26, d.h. im Wesentlichen eine seitliche Stirnfläche der Untermateriallage 16, bezüglich des entsprechenden Umfangsrandes 28 der Obermateriallage 12 zurückversetzt ist und beispielsweise einen Versatz a im Bereich von 2 mm bis 4 mm aufweist. Das Bereitstellen eines derartigen Versatzes stellt sicher, dass bei aneinander angrenzender Positionierung mehrerer derartiger Bodenbelagselemente 10 nicht irgendwelche bedingt durch Fertigungsungenauigkeiten seitlich vorspringende Materialbereiche der Untermateriallage 16 die ReIativpositionierung der Bodenbelagselemente beeinträchtigen.
An der zur Auflage an einem vorbereiteten Untergrund, beispielsweise einem Betonuntergrund, einem Kiesbett, einer Abdichtungsfolie o. dgl., vorgesehenen Unterseite 30 ist in der Untermateriallage 16 eine kanalartige Einsenkungsanordnung 32 vorgesehen. Diese weist im dargestellten Beispiel zwei sich zwischen den Umfangsseiten 18 und 22 im Wesentlichen geradlinig erstreckende Kanäle 34, 36 sowie zwei sich zwischen den
Umfangsseiten 20 und 24 im Wesentlichen geradling erstreckende und die Kanäle 34, 36 schneidende Kanäle 38, 40 auf. Diese kanalaftige Einsenkungsanordnung gewährleistet, dass im Fugenbereich eingetretene Flüssigkeit, beispielsweise Regenwasser, auf dem Untergrund ablaufen kann, was vor allem bei einem gebundenen Untergrund ein vorteil ist, da die Ansammlung von Wasser im Bereich eines Bodenbelags dann vermieden werden kann. Diese Einsenkungsanordnung 32 kann beim Herstellungsvorgang der Untermateriallage 16 eingeformt werden, kann jedoch auch nachfolgend durch materialabhebende Bearbeitung eingebracht werden.
Vorzugsweise an allen vier Umfangsseiten 18, 20, 22, 24 sind vorzugsweise jeweils zwei in Längsrichtung einer jeweilgen Umfangsseite 18, 20, 22, 24 aufeinander folgend angeordnete Abstandshalter 42 vorgesehen. Es sei darauf hingewiesen, dass in Fig. 1 lediglich an den Umfangsseiten 18, 24 diese beiden Abstandshalter 42 erkennbar sind. Selbstverständlich können in entsprechender Anordnung auch an den anderen Umfangsseiten 20, 22 derartige Abstandshalter bereitgestellt sein.
In der Darstellung der Fig. 2 und Fig. 3 erkennt man, dass in der Untermateriallage 1 6 in denjenigen Bereichen, in welchen die Abstandshalter 42 vorzusehen sind, zum jeweiligen Umfangsrand 26 hin offene Aussparungen 44 vorgesehen sind. Die Aussparungen 44 sind auf Grund der leichten Herstellbarkeit auch zu der an die Obermateriallage 12 angrenzenden Oberseite 46 der Untermateriallage 16 offen. In die durch die Aussparungen 44 bereitgestellten und nach oben hin durch die Obermateriallage 12 abgeschlossenen Öffnungen sind dann die dübelartig ausgebildeten Abstandshalter 42 mit einem jeweiligen Schaftbereich 48 derselben eingesetzt. Dieser Schaftbereich 48 wird in der zugeordneten Öffnung durch Klemmsitz gehalten, was durch Bereitstellung einer Widerhakenanordnung 50 am Außenumfangsbereich des Schaftabschnitts 48 noch verstärkt werden kann. Hier können verschiedene keil- oder rippenartige nach radial außen vorspringende Oberflächenstrukturen in den Schaftabschnitten bereitge-
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stellt sein, welche insbesondere in Zusammenwirkung mit dem elastisch verformbaren Material der Untermateriallage 16 eine feste Halterung der Abstandshalter 42 an einem jeweiligen Bodenbelagselement 10 ohne der Notwendigkeit, Klebstoff einsetzen zu müssen, gewährleisten.
An seinem nach außen vorspringenden Bereich trägt der Schaftabschnitt 18 einen ringscheibenartigen Abstandshalteabschnitt 52. Auf Grund der Positionierung der Aussparungen 44 in dem an die Oberseite 46 der Untermateriallage 16 angrenzenden Bereich wird ein Umfangsabschnitt 54 des Abstandshalteabschnitts 52 eines jeden Abstandshalters 42 den zugeordneten Umfangsrand 28 der Obermateriallage 12 übergreifen. In dem weiter unten liegenden Bereich des Abstandshalteabschnitts 52 wird dann ein dem Versatz a entsprechender Abstand zum zugeordneten Umfangsrand 26 der Untermateriallage 16 erkennbar.
Bei aneinander angrenzender Positionierung zweier erfindungsgemäßer Bodenbelagselemente 10 kommen diese mit den Stirnseiten 56 der Abstandshalteabschnitte 52 in gegenseitige Anlage. Der Abstand der beiden Bodenbelagselemente 10 im Bereich der einander zugewandt positionierten Umfangsränder 28 der Obermateriallagen 12 derselben entspricht der doppelten Dicke eines Abstandshalteabschnitts 52, welche Dicke im Bereich von etwa 2 mm liegen kann. Auf Grund der Tatsache, dass vorzugsweise an den Umfangsseiten 18, 20, 22 und 24 mehrere derartige Abstandshalter 42 vorgesehen sind, wird über die gesamte Länge der einander zugewandt positionierten Umfangsränder bzw. Umfangsseiten ein konstanter Abstand zwischen zwei Bodenbelagselementen 10 vorgegeben. Dies sorgt für ein gleichmäßiges Fugenmuster und somit ein ansprechendes Erscheinungsbild des gesamten Bodenbelags.
Man erkennt in Fig. 2 weiter, dass die Abstandshalter 42 eine zentrale und zur Stirnseite 56 hin offene Öffnung 58 aufweisen. In zumindest einige der Abstandshalter 42 werden Verbindungsstifte 60 eingesetzt. Diese sorgen
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zum einen für eine definierte Lagehalterung aneinander angrenzend positionierter Bodenbelagselemente 10, so dass beim Begehen oder ggf. auch beim Befahren ein gegenseitiges Verrutschen benachbarter Bodenbelagselemente nicht auftreten kann. Auch ist durch die Sicherungsstifte 60 eine Sicherung gegen vertikales Anheben, beispielsweise bei ungleichmäßiger Belastung oder bei dem Versuch, unbefugt derartige Bodenbelagselemente zu entwenden, bereitgestellt, ohne dass eine feste Anbindung an den die Bodenbelagselemente 10 tragenden Untergrund vorgesehen ist.
Durch die vorliegende Erfindung ist ein Bodenbelagselement vorgesehen, das insbesondere auch auf Grund des Einsatzes von durch Recycling erhaltbarem Granulatmaterial eine kostengünstig herstellbare Untermateriallage aufweist. Auf Grund des Einsatzes von Gummimaterialkörnern und des Verbindens derselben vermittels einer Polyurethanmatrix weist die Untermateriallage eine vergleichsweise hohe Elastizität auf. Diese erlaubt eine bessere Anpassung an die Struktur des vorbereiteten Untergrunds und weist gleichzeitig eine hervorragende Trittschalldämmcharakteristik auf. Ferner verleiht sie beim Begehen auf Grund der Nachgiebigkeit ein angenehmes Gefühl. Durch das Bereitstellen der an den Umfangsseiten vorgesehenen Abstandshalter wird ein auf Grund seiner hohen Gleichmäßigkeit optisch ansprechendes Fugenmuster erhalten, wobei über diese Fugen gleichzeitig auch eine Entwässerung stattfinden kann. Das in die Fugen eingetretene Wasser kann über die an der Unterseite vorgesehenen Kanäle ablaufen, sofern ein Durchtritt durch den vorbereiteten Untergrund nicht möglich ISt.
Es sei darauf hingewiesen, dass im Sinne der vorliegenden Erfindung der Ausdruck "Gummimaterial" jedwedes vor allem die elastischen Eigenschaften von Gummi oder gummiartigem Material aufweisendes und in körniger Struktur bereitstellbares Material umfasst, welches vorzugsweise auch durch einen Vulkanisiervorgang erzeugt worden ist.
Claims (14)
1. Bodenbelagselement, umfassend eine im Wesentlichen starre Obermateriallage (12) sowie eine zur Auflage des Bodenbelagselementes (10) auf einem Untergrund vorgesehene Untermateriallage (16) aus elastisch verformbarem Material, dadurch gekennzeichnet, dass das elastisch verformbare Material der Untermateriallage (16) Gummigranulat umfasst.
2. Bodenbelagselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gummigranulat durch Polyurethan gebunden ist.
3. Bodenbelagselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gummigranulat Recyclingmaterial umfasst und vorzugsweise eine Korngröße von bis zu 3 mm aufweist.
4. Bodenbelagselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Untermateriallage (16) durch Kalt- oder Warmverpressen gebildet ist.
5. Bodenbelagselement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Untermateriallage (16) mit der Obermateriallage (12) durch dauerelastischen Klebstoff verbunden ist.
6. Bodenbelagselement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an einer zur Auflage auf dem Untergrund vorgesehenen Unterseite (30) der Untermateriallage (16) eine kanalartige Einsenkungsanordnung (32) vorgesehen ist.
7. Bodenbelagselement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem Umfangsrandbereich (18, 20, 22, 24) ein Umfangsrand (26) der Untermateriallage (16) bezüglich eines Umfangsrandes (28) der Obermateriallage (12) zurückversetzt ist.
8. Bodenbelagselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Versatz (a) im Bereich von 2 mm bis 4 mm liegt.
9. Bodenbelagselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Untermateriallage (16) eine Dicke im Bereich von 10 mm bis 30 mm, vorzugsweise etwa 20 mm, aufweist.
10. Bodenbelagselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Obermateriallage (12) Keramikmaterial umfasst.
11. Bodenbelagselement nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder dem kennzeichnenden Teil von wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10 in Verbindung mit dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem Umfangsrandbereich (18, 20, 22, 24) des Bodenbelagselementes (10) wenigstens ein Abstandshalter (42) vorgesehen ist und dass der wenigstens eine Abstandshalter (42) im Wesentlichen in der Untermateriallage (16) an dem Bodenbelagselement (10) getragen ist.
12. Bodenbelagselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Abstandshalter (42) einen in eine Aussparung (44) der Untermateriallage (16) eingesetzten und vorzugsweise durch eine Widerhakenanordnung (50) an der Untermateriallage (16) gehaltenen Schaftbereich (48) aufweist.
13. Bodenbelagselement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Schaftbereich (48) von diesem seitlich vorspringend ein Abstandshaltebereich (52) getragen ist.
14. Bodenbelagselement nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Abstandshalter (42) ein Aufnahmeöffnung (58) für ein stiftartiges Bodenelement- Verbindungselement (60) aufweist.
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