DE10338548A1 - Tube, Dosierspender oder Behälter mit verbessertem Entleerungsgrad, längerer Lagerungszeit, Beipackzettelraum, sowie deren Füll- und Entnahmevorgang - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Tube zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickfüssigem bis pastösem Spendengut, wobei diese eine Tubenschulter samt einem Entnahmeröhrchen und einen Tubenmantel aufweist. Nach dem Befüllen der Tube mit Spendengut ist diese mittels eines Kolbens, der einen Trennstreifen und einen Griff aufweist und axial in Richtung der Tube beweglich ist, untergliedert, wobei nach dem Einführen des Kolbens in die Tube sein unterer Randbereich mit dem korresponierenden Tubenmantel luftdicht und ringförmig, beispielsweise mittels Ultraschall verbunden ist, wobei die Zergliederung des Kolbens durch Zerstörung von Soll-Trennkanälen erfolgt, was durch Entfernung eines Trennstreifens zur Folge hat, um eine Bewegung des Kolbens innerhalb der Tube zur Entleerung derselben zu gewährleisten.
Description
- Technisches Gebiet:
- Die Erfindung betrifft Tube, Dosierspender, Behälter oder dergleichen, aus Kunststoff, Verbundmaterial oder Metall und in einem beliebigen Querschnitt herstellbar, die/der später nach einem maschinellen Befüllen mit Spendengut und Verschließen, auch zu einer Lagerung geeignet ist, gemäß Patentanspruch 1 bis 3, sowie Verfahren zu deren machinellen Füllung und Verschließung gemäß Patentanspruch 16 bis 18, als auch Verfahren zur Entnahme, insbesondere der Spendengutreste gemäß Patentanspruch 19 und 20.
- Beim Stand der Technik finden mehrere Behältnis -Arten wie Tuben, Behälter, Dosierspender oder dergleichen als Verpackung beispielsweise für Krems, Zahnpasta, Kosmetika, Haarfarbe, Haushaltchemie oder dergleichen, Anwendung.
- Ist als Verpackung eine Tube die aus einer Tubenschulter samt Entnahmeröhrchen und einem Tubenmantel der mit der Tubenschulter luftdicht verbunden ist, vorgesehen, ist es immer problematisch eine zufrieden stellende Spendengutreste-Entnahme bei der der maximale Spendengut-Verbleib bis auf zwei Prozent reduziert wird, zu erreichen, sogar bei Anwendung von Hilfsmittel. Weiterhin sind jetzigen komplette Tuben oft materialaufwendig, insbesondere wenn eine Verschlusskappe an die Konturen einer Tubenschulter anschließt und gleichzeitig auf ihr stehend aufbewahrt werden sollte, was sie überteuert und umweltunfreundlich als Verpackung macht und als Nachteil anzusehen ist.
- Ist als Verpackung ein Dosierspender, der mindestens aus einem Gehäuse und einem, in ihm verschiebbar angeordnetem Kolben besteht, wobei die Verschiebung des Kolbens durch Anspannen und Loslassen eines Dosierspenderkopfes erzwungen wird, vorgesehen, ist das Spendengut meistens viel flüssiger als sein sollte, um eine Bewegung des Kolbens, auch nach einer vorgesehenen Lagerzeit zu garantieren, was als Nachteil einzustufen ist, da beispielsweise eine flüssige Zahnpasta ihre Wirkung nur eingeschränkt entfalten kann.
- Ist als Verpackung ein Behältnis vorgesehen, in dem beispielsweise eine Haarfarbe-Mischung vorbereitet und aus ihm auf die Haare mittels einer Kanüle aufzutragen ist, ist es meistens problematisch Harrfarbe-Reste herauszubekommen um sie zweckmäßig anzuwenden, was ebenfalls wie bei der Tube als Nachteil einzustufen ist.
- Technische Aufgabe:
- Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine derartige Tube, Dosierspender oder Behältnis zu entwickeln, in denen mindestens ein Teil der oben genannten Nachteile behoben wird. Weitere Aufgabe der Erfindung ist, ein derartiges Verfahren zum Abfüllen und Verschließen einer erfindungsgemäßen Tube, eines Dosierspenders oder eines Behältnisses vorzuschlagen, dass eine Abfüllanlage so wenig wie möglich verändert werden muss und ein Verfahren das eine wesentlich verbesserte, insbesondere Spendengutreste-Entnahme aus einer erfindungsgemäßen Tube oder einem Behältnis erfolgen kann, anzubieten.
- Offenbarung der Erfindung sowie deren Vorteile:
- Diese Aufgabe wird bei einer Tube, einem Dosierspender oder einem Behältnis der eingangs genannten Gattung erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass nach deren Befüllen mit einem Spendengut, diese mittels eines Kolbens, der spätestens bei einer Spendengutreste-Entnahme aus diesen, in einen dauerhaft befestigten Umfang, einen Trennstreifen samt Griff und einen axial bewegbaren Kolbenabschnitt zergliedert werden muss, luftdicht zu verschließen ist, in dem nach seinem zweckmäßigen Einführen in diese, sein unterer Randbereich mit einem mit ihm korrespondierenden Tubenmantel, Dosierspender-Gehäuse oder Behälter-Gehäuse dauerhaft und luftdicht, beispielsweise mittels Ultraschall zu verbinden ist, wobei seine Zergliederung durch Zerstörung Soll-Trennkanäle zu realisieren ist, wobei diese durch Entfernung des Trennstreifens erfolgt, in dem an einem mit ihm dauerhaft befestigten Griff so stark zu ziehen ist, dass die Zerstörung der Soll-Trennkanäle erfolgt.
- Weitere Aufgabe wird bei einer Tube oder einem Behältnis der oben genannten Gattung erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass mittels der Entfernung des Trennstreifens, das spätestens bei Spendengutreste-Entnahme erfolgen muss, ist so durchzuführen, dass der Kolbenabschnitt axial in einer geöffneten Tube oder einem geöffneten Behältnis, in Richtung einer Entnahmeöffnung verlagerbar ist, und dabei an der Innenwand dieser haftende Spendengutreste mittels seiner abstreifenden Lippe oder Kante abträgt und in dessen Innenraum verlagert, wobei der Verschiebungsvorgang des Kolbens spätestens dann abzubrechen ist, wenn aus der Entnahmeöffnung die Spendengutreste austreten oder wenn die gewünschte Portion entnommen wurde. Jetzt kann eine Tube oder Behältnis mittels einer ihr/ihm zugeordneten Verschlusskappe wie üblich verschlossen werden, wobei zu einer erneuten Entnahme der Spendengutreste muss die Tube oder der Behälter geöffnet werden und entweder auf einen Abschnitt ihres elastisch verformbaren Tubenmantels oder seiner elastisch verformbare Behältniswand, der zwischen einem Entnahmeröhrchen und einem erfindungsgemäßen Kolben liegt, ein Druck ausgeübt werden, oder der Kolben jeweils um einen vorgegebenen Abschnitt zweckmäßig verschoben werden, wobei wenn durch eine Druckausübung auf den Tubenmantel oder Behältniswand keine Spendengutreste mehr austreten, muss der Kolben weiter in Richtung der Entnahmeöffnung verschoben werden, was solange durchzuführen ist, bis der Kolben nicht mehr in Richtung Entnahmeöffnung verlagerbar ist, und erst jetzt ist eine Tube oder Behältnis maximal entleert.
- Weitere Aufgabe dieser Erfindung wird bei einem Dosierspender der eingangs genannten Gattung erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Entfernung des Trennstreifens und somit die Freigabe eines Kolbenabschnittes direkt vor seinem Anbruch erfolgen muss, wenn die negative Auswirkungen einer Lagerung, insbesondere das Austrocknen des Spendengutes verhindert werden sollte und seine Erstentnahme-Garantie, auch nach Entfernung der Schutzfolie, erkennbar zumachen, was durch eine erfindungsgemäße, luftdichte und feste Verbindung des unteren Randbereiches eines Kolbenabschnittes mit seiner Innenwand solange garantiert wird, solange der Trennstreifen nicht ausreichend entfernt wird, um dem Kolben seine axiale Bewegungsfreiheit zu geben, wobei seine Verbindung, insbesondere mit der Innenwand eines Dosierspender-Gehäuses, so stark sein muss, dass durch ein Anspannen und Loslassen seines Dosierspenderkopfes und das dadurch erzeugte Vakuum, kein Trennen der fixierten Verbindung oder der Soll-Trennkanäle erfolgen darf.
- Weitere Aufgabe dieser Erfindung wird bei einer Tube, einem Dosierspender oder einem Behältnis der eingangs genannten Gattung erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass in dem Kolben selbst oder:
- – zwischen dem Kolben und dem Bodenbereich eines Tubenmantels, oder,
- – zwischen dem Kolben und dem Bodenbereich eines Dosierspendengehäuses, oder;
- – zwischen dem Kolben und dem Bodenbereich eines Behältnisses
- Ein wichtiges Merkmal dieser Erfindung ist, dass ein erfindungsgemäßer Kolben praktisch mit jedem beliebigen Verpackungs- und Transportmittel der aus dem Bereich: Tube, Dosierspender oder Behälter kombinierbar ist, oder in diese integriert werden kann.
- Die finanziellen Vorteile und gestiegene Umweltfreundlichkeit sowie eine erhöhte Anwender-Freundlichkeit bringt mit sich insbesondere eine erfindungsgemäß gestaltete Tube, die auch Hauptbestandsteil dieser Erfindung ist, jedoch auch bei einem Dosierspender oder Behälter bringt die erfindungsgemäße Gestaltung und Anordnung eines Kolbens, so wie eines erfindungsgemäßen Verfahrens zu seiner Freigabe und seiner späteren axialen Bewegung bei Spendengutreste-Entnahme, ist auch mit beachtlichen Vorteilen gegenüber dem Stand der Technik verbunden.
- Dazu zählen unter anderem:
- – die verlängerten Lagerzeiten die durch eine luftdichte Verbindung zwischen dem Kolben und der Innenwand eines Dosierspenden-Gehäuses ermöglicht wird, sowie
- – eine verbesserte, echte und sofort erkennbare Erstentnahme-Garantie, wenn der Kolben sich frei bewegen kann.
- Auch die Gestaltung und Anwendung eines erfindungsgemäßen Kolbens zum Verschließen eines Behältnisses und dessen späteres Aktivieren zur Spendengutreste-Entnahme, ist insbesondere bei teuren kosmetischen Produkten, eine gesuchte, umweltfreundliche Alternative.
- Mittels dieser Erfindung wird dem lang bestehenden Wunsch der Endverbraucher entsprochen, insbesondere denen die immer öfter eine Tube aufschneiden um die drin verbleibende Reste, die bei einer Tube bis zu 20% des Netto-Inhaltes betragen können, zu entnehmen, zu bieten und die auf keine herkömmliche Art und Weise, ohne Hilfsmittel zu entnehmen sind, was den meisten Endverbraucher bewusst ist und was sie vermeiden wollen, da beispielsweise bei einem Preis von 10 EUR/Tube, sind es bis zu 2 EUR die bei jeder Tube ein Anwender zusätzlich nutzen kann und gleichzeitig eine Umweltverschmutzung verhindert, was für viele umweltbewusste Endverbraucher auch einen wichtigen Faktor darstellt.
- Erfindungsgemäß unterliegt jedes einzelne Merkmal dem Schutz der Erfindung und somit auch deren beliebige Kombination untereinander.
- Generell sind die Hauptvorteile der Erfindung wie folgt zu definieren:
- a) bei weitgehendem Beibehalten der äußeren Umrisse einer aus dem Stand der Technik bekannten Tube kann ein bis zu 30% Ersparnis am Herstellungsmaterial und -kosten, im Vergleich zum Stand der Technik, erzielt werden und gleichzeitig sowohl eine verbesserte Entnahme des Spendengutes als auch der Spendengutreste – bis auf maximal 2 Prozent – garantiert werden kann, und dabei ein Raum für Beipackzettel-Unterbringung beschaffen werden kann;
- b) ohne das äußere Bild eines kompletten Dosierspenders überhaupt zu verändern, können die negative Auswirkungen seiner langen Lagerung, insbesondere die Austrocknung des Spendengutes im Bereich des Kolbens, weitgehend verhindert werden und seine Erstentnahme-Garantie, auch nach Entfernung der Schutzfolie, erkennbar bleibt, was durch eine erfindungsgemäße, luftdichte und feste Verbindung des unteren Kolbenrandes eines erfindungsgemäß veränderten Kolbens mit seinem Gehäuse solange garantiert wird, solange der Trennstreife nicht soweit entfernt wird, dass der Kolben seine axiale Bewegungsfreiheit erlangt, wobei die fixierte Verbindung des unteren Randes des Kolbens, insbesondere mit der Innenwand des Dosierspender-Gehäuses, so stark sein muss, dass durch ein Anspannen und Loslassen seines Dosierspenderkopfes und dadurch erzeugtes Vakuum, kein Trennen der fixierten Verbindung oder der Soll-Trennkanäle erfolgen darf. Nur durch eine gezielte Entfernung des Trennstreifens darf der Kolben seine axiale Bewegungsfreiheit erlangen.
- c) durch eine geringe Veränderung des äußeren Bildes eines Behältnisses, ist sowohl eine verbesserte Spendengut-Restentnahme als auch eine sichere Unterbringung eines Beipackzettels möglich.
- Werden die erfindungsgemäßen Tuben, Dosierspender oder Behältnisse, insbesondere im medizinischen oder kosmetischen Bereich eingesetzt, kann in vielen Fällen auf eine jetzt notwendige Umverpackung wie zum Beispiel Faltschachtel verzichtet werden, da ein ausreichend geschützter Aufbewahrungsraum in einem erfindungsgemäßen Kolben für einen zusammengefalteten oder zusammengerollten Beipackzettel gebildet sein kann, was ein wichtiges Merkmal der Erfindung ist.
- Diese Erfindung bietet eine kostengünstigere Verpackungsalternative, als beim Stand der Technik -insbesondere bei einer Tube, verlängerte Lagerungszeiten des Spendengutes und verbesserte Erstentnahme-Garantie bei einem Dosierspender, verbesserte Spendengutreste-Entnahme und Platz für die Unterbringung eines Beipackzettels bei einem Behälter, wodurch kann oft auf eine, jetzt notwendige Faltschachtel verzichtet werden.
- Um eine, im Punkt „a" beschriebene erfindungsgemäße Tube zu gestalten, sind beispielsweise folgende erfindungsgemäße Änderungen notwendig:
- – die Tubenschulter samt einem Entnahmeröhrchen ist flach und so elastisch zu gestalten, dass bei der Spendengutreste-Entnahme der freibewegliche Kolbenabschnitt so nah wie möglich an sie ran kommt, und ihr Umfang darf erfindungsgemäß auch kleiner sein als der Innen-Umfang eines Tubenmantels mit dem sie luftdicht zu verbinden ist, und der restliche Umfang des Tubenmantels ist mittels eines Falzes oder dergleichen abzudichten;
- – ein die Tube verschließender Kolben ist rund, oval oder eckig zu gestalten, wobei mindestens sein dauerhaft befestigter Umfangsabschnitt muss an den Innen Umfang des Tubenmantels so angepasst werden, dass deren luftdichte und dauerhafte Verbindung, beispielsweise mittels Ultraschalls garantiert ist, während der freibewegliche Kolbenabschnitt eine gewünschte Abtragung der Spendengutreste aus der Innenwand eines Tubenmantels garantiert;
- – die Tubenschulter samt einem Entnahmeröhrchen kann in der Längsachse der Tube angeordnet werden, kann außenmittig angeordnet werden oder kann in einem Eck der Tube angeordnet werden;
- – das Positionieren der Tube zum Befüllen in einer Abfüllanlage erfolgt mittels ihrer schmalen Schulter nach unten gerichtet, gegebenenfalls samt einer Verschlusskappe;
- – das Befüllen der Tube erfolgt über ihren größten Querschnitt, der zum Verschließen nicht zu verformen ist, sondern mit einem, insbesondere an den Querschnitt angepassten Kolben zu verschließen ist;
- – soll die erfindungsgemäße Tube auf ihrem zuletzt verschlossenen Bereich eines Tubenmantels, oder diesem und dem dauerhaft befestigtem Umfangsabschnitt stehend aufbewahrt werden, muss ihre Beschriftung dementsprechend angepasst werden, wenn ihr Gesamtbild so wenig wie möglich verändert werden sollte;
- – der Bereich des Tubenmantels oder dieser und der dauerhaft befestigter Umfangsabschnitt können erfindungsgemäß auch beispielsweise auf ihrem ganzen Umfang oder nur an seinem Teil gewölbt geformt werden und somit wesentlich dekorativer als beim Stand der Technik sich präsentieren;
- – die Spendengut-Entnahme erfolgt an dem flacheren Ende einer Tube.
- Die Anordnung eines flachen Tubenschulter-Bereiches an einen Tubenmantel muss so erfolgen, dass die Beschriftung des Tubenmantels in dieser Position mindestens genau so gut lesbar ist, wie bei jetzigen Tuben, wobei erfindungsgemäß kann die Tubenschulter samt einem einfachen Entnahmeröhrchen oder einem Entnahmeröhrchen zur Bildung eines gestreiften Strangs, zu der Längsachse einer Tube symmetrisch, oder asymmetrisch und über ganze Breite eines Falzes, oder nur über sein Teil sich ausbreitend, angeordnet werden, wobei ihre typische keilförmige Gestaltung die sie in einen vorderen und einen hinteren Bereich aufgliedert, mindestens so deutlich wie beim Stand der Technik erkennbar bleibt.
- Erfindungsgemäß ist auch eine solche Form einer Tubenschulter vorgesehen, die im extremen Fall zu einem einfachen Entnahmeröhrchen oder einem Entnahmeröhrchen mittels dessen Bildung eines gestreiften Spendengut-Strangs möglich ist, reduziert wird, dessen Befestigung direkt an einem Tubenmantel erfolgt, was insbesondere zu empfehlen ist, wenn eine Verschlusskappe kleiner als die gesamte Breite eines zusammen gequetschten, üblichen Tubenmantels ist, wobei wichtig ist, dass ihre Befestigung ausreichend dicht und fest zu gestalten ist und, dass der Gewindeverlauf auf einem Entnahmeröhrchen so auf das Gewinde einer mit ihm zusammenwirkenden Verschlusskappe angepasst werden muss, dass in ihrer abdichtender Endposition, den Konturen der Tube anschließt, wenn die Tube so weit wie möglich einer aus dem Stand der Technik vergleichbaren Tube ähnlich sein sollte, und dass unabhängig davon, ob die Länge der Verschlusskappe mindestens der Länge der Tubenschulter entspricht, oder ob die Länge der Verschlusskappe kleiner als die Länge der Tubenschulter ist und diese integriert ist und, ob sie symmetrisch oder asymmetrisch zu der Längsachse der Tube angeordnet ist.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung, wenn später aus der Tube ein mit Streifen versehenes Spendengutstrang entnommen werden sollte, ist der erfindungsgemäße Kolben mit einem Flucht-Hohlraum zu versehen, in den das nach hinten rausragendes Ende der Entnahmeröhrchen-Ausführung das die Bildung solchen Streifen ermöglicht, insbesondere in der letzten Phase der Spendengutreste-Entnahme, fluchten kann, wobei seine Größe an die Abmessungen des ins Innere einer Tube herausragende Streifen-Entnahmeröhrchen soweit anzupassen sind, dass eine gewünschte Spendengutreste-Entnahme (maximal 2 Prozent verbleibend) zu garantieren ist, was zusätzlich, wenn notwendig, auch durch eine Anpassung der Elastizität der Tubenschulter noch weiter unterstützt werden kann.
- Zuerst ist eine Tube mittels einer in Form angepassten Verschlusskappe dicht zu verschließen und mit diesem keilförmigen Ende nach unten in ein Nest einer angepassten Anlage reinzuführen und fixieren und dann wie beim Stand der Technik mit dem Spendengut zu befüllen, mit dem Unterschied, dass der erreichte Füllpegel des Spendengutes im wesentlichen erhalten bleibt, da der Tubenmantel nicht mehr, wie beim Stand der Technik, abgeflacht zusammengeführt wird, was ein wichtiger Merkmal der Erfindung ist, da der jetzt notwendige Leerraum auf Minimum reduziert werden kann. Jetzt erfolgt eine erfindungsgemäße Verschließung der Tube in ihrem breitesten Bereich mittels Einführung eines erfindungsgemäßen Kolbens der mindestens einen beliebigen Entlüftungskanal aufweisen muss, und er nur soweit in den Tubenmantel einzuführen ist, dass keine Verschmutzung der Innenwand des Tubenmantels oder seiner zylindrischen Fläche, mindestens im Bereich seines unteren, später verbindbaren Umfanges vorkommt.
- Jetzt, oder spätestens nach dem Verschließen seines Entlüftungskanals, muss der verbindbare Umfang des Kolbens rundum und auf einer Breite von Minimum 1 mm und ohne den unteren Soll-Trennkanal zu berühren, mittels mindestens einer dauerhaften Verbindung die beispielsweise mittels eines Ultraschalls zu realisieren ist, mit der Innenwand einer Tube dauerhaft und luftdicht verbunden werden.
- Soll erfindungsgemäß ein Beipackzettel im Kolbenraum untergebracht werden, muss die Anpassung seiner Falzbreite an die Höhe des Aufnahmeraumes erfolgen, wobei seine Einführung kann in einem zusammengerollten oder zusammengefalteten Zustand erfolgen, was beispielsweise mittels einer Verpackungsanlage in den Kolbenraum mittels zum Beispiel einer Einführzange zweckmäßig einzuführen ist.
- Somit kann die Form einer erfindungsgemäßen Tube an eine aus dem Stand der Technik bekannte Tubenform weitgehend angepasst werden in dem sie ein rundes, ovales oder eckiges Ende aufweist und von diesem ausgehend in ein keilförmiges Ende übergeht, wobei ein Entnahmeröhrchen samt einer, mehr oder weniger elastisch verformbarer Tubenschulter oder ohne dieser, an diesem keilförmigen Ende dauerhaft befestigt ist, wobei die Form der Verschlusskappe, je nach Bedarf, an das keilförmige Ende anzupassen ist, oder auch nicht, wobei in jedem Fall verbraucht die Herstellung der Verschlusskappe wesentlich weniger Material und Energie als beim Stand der Technik, wenn eine Tube stehend aufbewahrt werden sollte.
- Weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Tube ist, dass sie unabhängig von der Form ihrer Aufbewahrung, liegend oder stehend, immer bis auf ein Rest von maximal 2 % des Spendengutes entleert werden kann, in dem der zuerst fest und luftdicht verankerter Kolben, durch abtrennen eines Trennstreifens, axial verschiebbar wird und, dass er so zu formen ist, dass während seiner Verschiebung in Richtung der Entnahmeöffnung die Spendengutreste abgestreift und in ihrer Richtung transportiert werden.
- Weitere erfindungsgemäße Lösung der Aufgebe der Erfindung besteht darin, ohne das äußere Bild eines kompletten Dosierspenders zu verändern, die negative Auswirkungen seiner längeren Lagerung, insbesondere eine Austrocknung des Spendengutes im Bereich eines Kolbens weitgehend verhindert werden kann und seine Erstentnahme-Garantie, auch nach Entfernung der Schutzfolie, sofort erkennbar ist, wenn der Kolben betrachtet wird.
- Nur durch eine gezielte Entfernung des Trennstreifens darf der Kolben eines Dosierspenders seine axiale Bewegungsfreiheit erlangen, wobei der dauerhaft befestigte Umfangsabschnitt bleibt am Dosierspender haften, was ein wichtiges Merkmal der Erfindung ist.
- Weiteres wichtiges Merkmal der Erfindung ist, dass eine erfindungsgemäße Tube mittels eines Kiappscharnier-Verschlusses oder mittels einer anderen beliebigen Verschlusskappe, in ihrem keilförmigen Bereich verschließbar ist, wobei diese in Umrisse erfindungsgemäßen Tube so zu integrieren ist, dass ein gewöhntes Gesamtbild einer Tube, insbesondere bei Markenprodukten, fast unverändert bleibt, jedoch alle oder nur ein Teil der oben genannten, erfindungsgemäßen Vorteile genutzt wird.
- Die so beschaffene, erfindungsgemäße Tube ist soweit an eine aus dem Stand der Technik bekannten vergleichbaren Tube optisch anpassbar, dass sie fast gleich wirkt, wobei die so vergrößerte Entfernung der Entnahmeöffnung von einer, mindestens an einer Stelle flach geformten Tubenschulter bewirkt, dass die Verschmutzung dieser minimiert werden kann und gleichzeitig der Materialverbrauch sowohl für Tubenschulter als auch eine an sie in Form angepasste Verschlusskappe, unabhängig davon ob das ein Klappscharnier-Verschluss oder ein aufsetzbares Verschluss ist, geringer als beim Stand der Technik ist, wobei der Materialverbrauch für den Kolben maximal beim Gewicht einer aus dem Stand der Technik bekannten Tubenschulter liegt.
- Als Ergebnis dieser erfindungsgemäßen Veränderung der Tube ist eine verbesserte Spendengutreste-Entnahme, durch einen zum Schluss der Spendengutentnahme aktivierbaren, axial frei beweglichen Kolben garantiert und ein ausfallsicherer Beipackzettelraum gebildet werden kann, wobei diese Vorteile unabhängig davon sind, ob eine Tube stehend oder liegend aufbewahrt war und wie dickflüssig das Spendengut ist.
- Weiteres wichtiges Merkmal der Erfindung besteht darin, dass nach einem Verlagern des Kolbens, beispielsweise bis cirka zu der Mitte der Tube, der hinter ihm vorhandener, ab diesem Moment überflüssiger Tubenmantel-Abschnitt kann mittels beispielsweise einer Schere abgeschnitten werden, und somit die weitere Verlagerung des Kolbens beispielsweise mittels eines Zeigefingers erfolgen kann, was ein wichtiges Merkmal dieser Erfindung ist.
- Weiterhin kann in jeder erfindungsgemäßen Tube ein zusammengefalteter Beipackzettel, in einem dafür vorgesehenem Hohlraum der in einem erfindungsgemäßen Kolben geformt werden kann, dauerhaft und ausfallsicher untergebracht werden Weitere, erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe sieht vor, dass durch eine geringe Veränderung des äußeren Bildes eines Behältnisses, in dem sein Boden zu einem einfachen und wie oben beschrieben luftdicht befestigten Kolben umgestaltet ist, ist einerseits eine aus dem Stand der Technik bekannte und sichere Unterbringung und Aufbewahrung eines Spendengutes garantiert, bei gleichzeitiger oben beschriebenen und verbesserten Spendengut-Restentnahme und einer sicheren Unterbringung eines Beipackzettels, möglich und kostengünstig durchführbar.
- Somit ist erfindungsgemäß möglich eine Tube zu schaffen, die in ihrer gesamten Erscheinung recht wenig von einer aus dem Stand der Technik vergleichbaren Tube sich unterscheidet, jedoch eine kostengünstigere, verbesserte, weniger die Tubenschulter verschmutzende Spendengutentnahme aus ihrem flachen Ende während der ganzen Anwendung ermöglicht und zum Schluss kann der Kolben mittels der Trennung des Trennstreifen, axial in Richtung einer Entnahmeöffnung, Spendengutreste sammelnd bewegt werden, wobei dies bis zum Anschlag zu erfolgen hat, und je elastischer die erfindungsgemäße Tubenschulter gestaltet ist, desto größere Spendengutresten-Ausbeutung.
- Auch jede weitere, beliebige Kombination der oben angegebenen einzelnen Merkmale untereinander unterliegt dem Schutz der Erfindung und ist sein wichtiger Bestandsteil, unabhängig davon ob diese eine Tube, einen Dosierspender oder ein Behältnis betrifft.
- Anhand der beigefügten Zeichnungen die besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung zeigen, jedoch die Erfindung nicht einschränken wird diese nun näher beschrieben.
- Dabei zeigen:
-
1 eine erfindungsgemäße, befüllte und komplette Tube samt Beipackzettelraum und aufbewahrtem Beipackzettel, im Längsschnitt -
2 eine erfindungsgemäße, befüllte und komplette Tube ohne Beipackzettel, im Längsschnitt -
3 eine erfindungsgemäße, aus der2 bekannte Tube, ohne Verschlusskappe und Beipackzettel, im Längsschnitt -
4 einen vergrößerten Ausschnitt aus der3 -
5 eine Draufsicht aus Richtung „A" auf die Tube aus der3 -
6 einen Längsschnitt über eine erfindungsgemäße Tube mit Spendengutresten -
7 entspricht der6 , mit dem Unterschied, dass der Trennstreifen vom Kolben entfernt wurde und somit der Kolbenabschnitt axial verschiebbar ist -
8 einen Trennstreifen samt Griff -
8a einen anderen Beispiel eines Trennstreifen samt Griff -
9 entspricht der7 , mit dem Unterschied, dass der Kolbenabschnitt in Pfeilrichtung verlagert werden kann -
10 entspricht der9 , mit dem Unterschied, dass der Kolbenabschnitt fast am Ende seines Verlagerungsweges ist, was mittels eines Hilfsmittels realisiert wurde -
11 zeigt ein Beispiel einer Tubenschulter die bis auf ein Entnahmeröhrchen reduziert wurde -
12 ist mit der11 vergleichbar, mit dem Unterschied, dass das Entnahmeröhrchen außermittig befestigt ist -
13 eine Seitensicht mit Teilausschnitt auf die12 aus der Richtung „B" -
14 einen Längsschnitt über eine aus der9 bekannte Tube, mit dem Unterschied, dass diese Bildung eines gestreiften Spendengutstrangs erlaubt und der erfindungsgemäße, nach vorne verlagerte Kolben einen Flucht-Hohlraum aufweist -
15 einen nicht angebrochenen Dosierspender in Seitensicht mit Teilausschnitt, der mittels eines erfindungsgemäßen Kolbens verschlossen ist -
16 einen Ausschnitt aus der15 , mit einem anders geformten Bodenbereich eines Dosierspenders -
17 einen einteiligen Behältnis im Längsschnitt, mit mittels eines erfindungsgemäßen Kolbenabschnittes vorne gesammelten Spendengutresten, wobei seine axiale Bewegung mit einem Hülfsmittel erzwungen wurde -
18 eine weitere Ausführung einer leeren Tube aus der3 mit einem wellenförmig gestaltetem Bodenbereich -
19 eine Seitensicht auf die aus der18 bekannte Tube - Wege zur Ausführung der Erfindung, wobei in der Beschreibung gleiche oder sich entsprechende Teile mit identischen Bezugszeichen bezeichnet sind:
1 zeigt eine erfindungsgemäße, befüllte, komplette Tube (1 ) samt aufbewahrtem Beipackzettel (25 ) im Längsschnitt, wobei der erfindungsgemäße, fest verankerte Kolben (4 ) auch deutlich sichtbar ist. Ebenfalls die Bestandsteile des Kolbens (4 ) wie: die zwei Soll-Trennkanäle (9 ) zwischen denen der dicht jedoch abziehbar angebrachte Trennstreifen (10 ) samt Griff (11 ) sich befindet, der untere Randbereich des Kolbens (5 ), der dauerhaft mittels einer festen Verbindung (8 ) befestigter Umfang (6 ) und der Beipackzettelraum (23 ), sind deutlich erkennbar. Zu einem späteren, verbesserten Abtragen der Spendengutreste aus der Innenwand der Tube (7 ) ist in diesem Beispiel eine abstreifende Lippe (15 ) vorgesehen. Die Tubenschulter (16 ) hat in diesem Beispiel eine längliche Form, die immer so zu wählen ist, dass einerseits eine materialsparende, jedoch an die Form der Tubenspitze anschließende Gestaltung einer Verschlusskappe (18 ) gegeben ist, andererseits soll die elastische Verformung der Tubenschulter (16 ) bei der Spendengutresten-Entleerung soweit wie gewünscht erfolgen, da dieses direkten Einfluss auf den Entleerungsgrad hat, das heißt, je elastischer verformbar die Tubenschulter (16 ), desto näher kann ein frei beweglicher Kolbenabschnitt (27 ), insbesondere bei der Spendengutresten Entnahme an sie ran kommen und desto besserer Entleerungsgrad einer solchen Tube (1 ) erreicht wird. Hier ist darauf zu achten, dass die Höhe des Aufnahmeraumes (23 ) für einen gefalteten Beipackzettel (HMIN.), immer größer als die Höhe des gefalteten Beipackzettels (HBEIP.) sein muss. Erfindungsgemäß ist jedoch darauf zu achten, dass die minimale Höhe (T) des freibeweglichen Kolbenabschnittes immer vorhanden ist, sogar wenn ein zusammengefalteter Beipackzettel (25 ) eine kleinere Höhe (HMIN.) zulassen würde, sonst kann zu seiner Verkantung bei Verlagerung im Innenraum einer Tube (20 ) kommen, was jedoch immer zu vermeiden ist, wobei hier ist auch vorgesehen, dass ein Griff am Trennstreifen (11 ) auch als Fixierungselement des Beipackzettels dient, was jedoch nicht immer zwingend notwendig ist, was jedoch ein wichtiges Merkmal der Erfindung ist. In diesem Beispiel ist das Entnahmeröhrchen (17 ) in der Längsachse der Tube (34 ) positioniert, was jedoch nicht zwingendnotwendig ist, wobei hier die maximale Länge der Verschlusskappe (18 ), die an die üblichen Umrisse einer aus dem Stand der Technik bekannten Tube anschließt ist erkennbar, wobei in ihrer, hier nicht zeichnerisch dargestellten Seitensicht verjungt sich die Tube symmetrisch nach oben, so dass ihre allgemein bekannte Aufteilung in einen vorderen und einen hinteren Bereich ebenfalls beibehalten bleiben kann. - Die
2 zeigt eine erfindungsgemäße, befüllte, komplette Tube die in der1 ausführlich beschrieben wurde, mit dem Unterschied, dass da kein Beipackzettel (25 ) untergebracht ist und somit die minimale Höhe (T) des später freibeweglichen Abschnittes des Kolbens (27 ), in dem Kolben (4 ) so und in Abhängigkeit von dem Innendurchmesser dieser, zu bestimmen ist, dass sein Verkanten während der Verlagerung im Tubeninnenraum (20 ) immer ausgeschlossen ist, unabhängig davon, ob der Kolben (27 ) mit einem Finger oder einem Hüfsmittel wie Schiebeelement (32 ) axial verschoben wird. -
3 zeigt eine aus der2 bekannte, erfindungsgemäße und befüllte Tube (1 ), jedoch ohne Verschlusskappe (18 ), um die Draufsicht aus Richtung „A" auf die Tubenschulter (16 ) deutlich zu machen, im Längsschnitt. - In der
4 ist ein vergrößerter Ausschnitt aus der3 dargestellt, in dem die, insbesondere parallel verlaufende Soll-Trennkanäle (9 ), zwischen denen der Trennstreifen (10 ) immer angeordnet sein muss, deutlich erkennbar sind, wobei die Form und Querschnitte der Soll-Trennkanäle (9 ), sowie deren Verlauf beliebig sein können. Wichtig dabei ist, dass sie nach einem Entfernen des Trennstreifens (10 ), den bis jetzt feste verankerten, beweglichen Kolbenabschnitt (27 ) für eine axiale Verschiebung im Innenraum einer Tube (20 ), freigeben. - Die
5 zeigt eine Draufsicht aus Richtung „A" auf die Tube aus der3 in der deutlich zuerkennen ist, dass jede Hälfte der Tubenschulter (16 ) keilförmig und flacher gestaltet ist, als der Tubenmantel (12 ) an seinem anderen Ende. Es ist nur ein Beispiel einer Form einer Tubenschulter (16 ), der diese nicht einschränkt. - In der
6 ist eine, auf herkömmliche Weise entleerte Tube mit Spendengutresten dargestellt, die normalerweise weggeworfen wird. Mittels eines erfindungsgemäßen Kolbens (4 ) und eines erfindungsgemäßen Verfahrens, können die Spendengutreste (24 ) noch entnommen werden, was die7 darstellt. Hier wurde der Trennstreifen (10 ) mittels eines Griffes (11 ) vom Kolben (4 ) entfernt, und somit wurde der Kolben (4 ) in einen axial beweglichen Kolbenabschnitt (27 ) und einen dauerhaft befestigten Umfang (6 ) zerlegt. Wichtig dabei ist, dass der axial beweglich angeordnete Kolbenabschnitt (27 ) an seinem ganzen Umfang mindestens eine minimale Höhe (T) aufweist, die so zu bestimmen ist, das er im Inneren einer Tube (1 ) oder eines Behältnisses (3 ) sich bei seiner Bewegung nicht verkanten (sich verhaken) kann und somit seine glatt verlaufende Bewegung garantiert. -
8 und8a zeigt jeweils ein Beispiel eines parallel geformten Trennstreifens (10 ) samt Griff (11 ), der immer zwischen zwei Soll-Trennkanälen (9 ), fest und untrennbar mit dem Trennstreifen (10 ) verbunden sein muss. Die äußere Ränder der Trennstreifen (10 ) können erfindungsgemäß einen beliebigen Verlauf haben, der jedoch immer, in Abhängigkeit vom Kunststoff so zu bestimmen, dass er soweit abziehbar ist, dass der dadurch gebildete Kolbenabschnitt (27 ) axial bewegbar ist, wobei die unterschiedlichen Formen der beiden Griffe (11 ) diese Erfindung nicht einschränken, sondern deren jede beliebige Form zulassen. - In der
9 , die hauptsächlich der7 entspricht, ist der Kolbenabschnitt (27 ) darauf vorbereitet, axial in Richtung der Entnahmeöffnung (Pfeilrichtung) manuell oder mittels eines Hilfsmittels verlagert zu werden, und während der Verlagerung die Spendengutreste (24 ) aus der Innenwand (7 ) abzutragen, und weiter in Richtung der Entnahmeöffnung (19 ) zu transportieren. - In der
10 ist die aus der9 bekannte Tube mit einem fast zu Ende verlagerten Kolbenabschnitt (27 ), dargestellt, woben diese Verlagerung mittels eines Hilfsmittels (32 ) realisiert wurde, da der jetzt überschüssige Abschnitt des Tubenmantels (12 ) hinter dem Kolbenabschnitt (27 ) nicht abgetrennt wurde und somit seine Verlagerung mit beispielsweise einem Zeigefinger problematisch wäre. Wird der überschüssige Abschnitt (35 ) aber, nach vorherigem Abtragen der Spendengutreste aus ihm, abgetrennt, was auch wichtiges Merkmal dieser Erfindung ist, kann man auf jegliche Hilfselemente (32 ) wie beispielsweise ein Stiel einer Haarbürste usw., verzichten, da die Kolbenabschnitt-Verschiebung mittels beispielsweise Zeigerfinger erfolgen kann. -
11 zeigt ein Beispiel einer Tubenschulter (16 ), die bis auf ein Entnahmeröhrchen (17 ) reduziert wurde, wobei der übrige Bereich des Tubenmantels mittels eines Falzes (21 ) dicht und dauerhaft verbunden ist. Auch hier ist ein stufenloser Übergang vom oberen, flachen und im wesentlichen keilförmig gestalteten Ende der Tube in das untere, rund geformte Ende des Tubenmantels (12 ), erkennbar. - Die
12 ist mit der11 vergleichbar, mit dem Unterschied, dass das Entnahmeröhrchen (17 ) außermittig, am Rande des Tubenmantels (12 ) befestigt ist. - In der
13 ist eine Seitensicht mit Teilausschnitt auf die12 aus der Richtung „B" dargestellt, die insbesondere deutlich zeigt, dass die Falz (21 ) dicht und lückenlos auf einem Entnahmeröhrchen (17 ) gebildet ist. Gleichzeitig ist wichtig, dass dieser Bereich so elastisch zu gestalten ist, dass bei einer Spendengutreste-Entnahme ein beweglicher Kolbenabschnitt (27 ) so nah wie möglich an den Innenbereich des Entnahmeröhrchens (17 ) ankommt und somit die maximale Menge der Spendengutreste entnommen werden können. Da bei der Anordnung eines Entnahmeröhrchens (17 ) im Eck eines Tubenfalzes ist unmöglich, dass der Kolbenabschnitt (27 ) das Entnahmeröhrchen (17 ) direkt erreicht, ist es zu empfehlen, dass diese Anordnung eher für Tuben mit dem Durchmesser bis zu 30 mm stattfinden sollte. -
14 zeigt einen Längsschnitt über eine Tube (1 ), die zur Bildung eines gestreiften Spendengutstrangs (30 ) vorgesehen ist, in dem ihr Entnahmeröhrchen (31 ) auch nach hinten rausragt und mit Öffnungen vorgesehen ist, über die das ganz vorne gelagerte bunte Spendengut (29 ) in einen Hauptstrang als Streifen integriert wird, wenn im Tubeinneren der Druck so weit erhöht wird, dass das Spendengut austritt und einen gestreiften Strang (30 ) bildet, wobei in dieser Ausführung muss der erfindungsgemäße Kolbenabschnitt (27 ) einen Flucht-Hohlraum (28 ) aufweisen, dessen innere Abmessungen auf die Abmessungen des Entnahmeröhrchens zur Bildung eines gestreiften Spendengutstranges (31 ) so anzupassen sind, dass ein vorgegebener, gewünschter Grad der Entleerung der Tube (1 ) immer garantiert ist. - Die
15 zeigt einen nicht angebrochenen Dosierspender (2 ) in Seitensicht, mit Teilausschnitt im Bodenbereich, der mittels eines erfindungsgemäßen Kolbens (4 ) verschlossen ist. Auch hier ist deutlich sichtbar, dass der Kolben (4 ) aus: - – einem
unteren Randbereich (
5 ), der auf einem Umfang (6 ) dauerhaft mit dem Dosierspender-Gehäuse (13 ) mittels einer luftdichten Verbindung (8 ) verbunden ist, und - – aus
einem Trennstreifen (
10 ) samt einem Griff (11 ), der zwischen zwei Soll-Trennkanälen (9 ) immer angeordnet werden muss, und - – aus
einem beweglichen Kolbenabschnitt (
27 ) und - – aus
einem Beipackzettelraum (
23 ) -
16 zeigt einen Ausschnitt aus der15 , in dem ein anders geformter Bodenbereich eines Dosierspenders dargestellt ist, was auch Inhalt der Erfindung ist, da die Form eines erfindungsgemäßen Kolbens (4 ), insbesondere seines unteren Randbereiches (5 ), immer der Form eines Gehäuses (13 ) oder eines Mantels (12 ) oder eines Behälters (14 ) anzupassen ist. -
17 zeigt ein einteiliges Behältnis (3 ) im Längsschnitt, mit mittels eines erfindungsgemäßen, axial beweglichen Kolbenabschnittes (27 ), vorne gesammelten Spendengutresten, wobei seine axiale Bewegung mittels eines Hilfsmittels (32 ), wenigstens in seiner letzten Phase zu erzwingen ist. Das Hilfsmittel (32 ) ist so zu wählen, dass seine Kontaktfläche mit dem Kolbenabschnitt (27 ) wenigstens cirka die Hälfte des Kolbenabschnitt-Durchmessers betragen sollte. - In der
18 ist eine weitere Ausführung einer leeren Tube (1 ), hier mit einem wellenförmig gestalteten Bodenbereich (33 ) dargestellt, was auch ein wichtiges Merkmal der Erfindung ist. Inhalt dieser Erfindung sind auch alle andere, beliebige Gestaltungs-Formen des Bodenbereiches einer Tube (33 ), die ihrer Verschönerung dienen können und gleichzeitig die Produkte schon auf den ersten Blick voneinander unterscheiden lassen können. -
19 zeigt eine Seitensicht auf die aus der18 bekannte Tube (1 ), wo insbesondere der keilförmige Verlauf des Tubenmantels (12 ) von oben nach unten und seine, im unteren Abschnitt zylindrisch gestaltete Form deutlich erkennbar sind, die an die Umrisse vergleichbarer, aus dem Stand der Technik bekannten Tuben praktisch anschließen. Um diese Anpassung vollständig durchzuführen ist es wichtig, dass auch eine, diese Tube abdeckende Verschlusskappe in die Umrisse passen muss, das heißt in diesem Bespiel, sie muss auch keilförmig geformt sein. - Gewerbliche Anwendbarkeit:
- Der Gegenstand der Erfindung ist insbesondere in der Verpackungsindustrie, für ein kostengünstiges und umweltfreundliches Verpacken von allen Artikel die bis jetzt in Tuben, Dosierspender oder Behältnissen angeboten werden und deren Restentleerung nicht zufrieden stellt, gewerblich anwendbar, da beispielsweise in Tuben kann bis zu 20% des Nettoinhaltes durch empfohlenes Ausdrücken nicht entnommen werden. Weiterhin kann die Lagerzeit eines Dosierspenders wesentlich verlängert werden, wenn dieser bis zur Erstentnahme luftdicht verschlossen bleibt. Auch seine Erstentnahme-Garantie kann wesentlich deutlicher gezeigt werden, da erst nach der Entfernung eines Trennstreifens, ist eine Spendengutentnahme aus ihm möglich. Die Stabilität der so gestalteten Erfindungsgegenstände ist mindestens so groß wie die der aus dem Stand der Technik bekannten, vergleichbaren Produkte.
- Alle in den Zeichnungen, der Beschreibung und den Ansprüchen offenbarten Merkmale schränken diese Erfindung nicht ein, sondern können für sich alleine oder in Kombination mit anderen Merkmalen erfindungswesentlich sein.
-
- 1
- Tube oder dergleichen
- 2
- Dosierspender oder dergleichen
- 3
- Behälter oder dergleichen
- 4
- fest verankerter Kolben
- 5
- unterer Randbereich eines Kolbens
- 6
- dauerhaft befestigter Umfang
- 7
- Innenwand einer Tube, eines Dosierspenders oder eines Behältnisses
- 8
- feste und luftdichte Verbindung
- 9
- Soll-Trennkanal
- 10
- Trennstreifen
- 11
- Griff am Trennstreifen
- 12
- Tubenmantel
- 13
- Dosierspender-Gehäuse
- 14
- Behälter-Gehäuse
- 15
- abstreifende Lippe oder Kante eines Kolbens
- 16
- Tubenschulter
- 17
- Entnahmeröhrchen
- 18
- Verschlusskappe
- 19
- Entnahmeöffnung
- 24
- Innenraum einer Tube
- 21
- Falz an einem Tubenmantel
- 22
- Dosierspender-Kopf
- 23
- Beipackzettelraum im Tubenmantel, Dosierspender-Gehäuse, Behältnis und Kolben
- 24
- Spendengut-Reste
- 25
- zusammengefalteter Beipackzettel
- 26
- dauerhafte Verbindung zwischen Tubenschulter und Tubenmantel
- 27
- axial beweglicher Kolbenabschnitt
- 28
- Flucht-Hohlraum im Kolben
- 29
- bunte Spendengut-Reste
- 30
- gestreifter Spendengut-Strang
- 31
- Entnahmeröhrchen zur Bildung eines bunten Strangs
- 32
- Schiebeelement
- 33
- gewölbt gestalteter dauerhaft befestigter Bodenbereich
- 34
- Längsachse einer Tube
- 35
- Abschnitt eines Tubenmantels der gegebenenfalls abgeschnitten werden kann
- HMIN.
- Höhe eines Aufnahmeraumes für einen gefalteten, zusammengerollten Beipackzettel
- HBEIP.
- Höhe eines gefalteten und zusammengerollten Beipackzettels
- T
- minimale Höhe eines freibeweglichen Kolbenabschnittes, die sein Verkanten in einer
- Tube oder Behälter noch verhindern kann
Claims (20)
- Tube zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, die aus Kunststoff, Verbundmaterial oder Metall hergestellt ist und einen beliebigen Querschnitt aufweist, wobei diese eine Tubenschulter samt einem Entnahmeröhrchen und einen mit ihr dauerhaft und dicht verbundenen Tubenmantel aufweist, der nach ihrem Befüllen mit einem Spendengut, dicht zu verschließen ist, dadurch gekennzeichnet, dass nach ihrem Befüllen mit einem Spendengut, diese mittels eines Kolbens (
4 ), der spätestens bei einer Spendengutreste-Entnahme aus dieser, in einen dauerhaft befestigten Umfang (6 ) oder dergleichen, einen Trennstreifen (10 ) samt Griff (11 ) oder dergleichen und einen axial bewegbaren Kolbenabschnitt (27 ) oder dergleichen, zu zergliedern ist, luftdicht zu verschließen ist, in dem nach seinem zweckmäßigen Einführen in die Tube (1 ), sein unterer Randbereich (5 ) mit einem mit ihm korrespondierenden Tubenmantel (12 ), dauerhaft, luftdicht und ringförmig, beispielsweise mittels Ultraschalls oder dergleichen zu verbinden ist, wobei die Zergliederung des Kolbens (4 ) durch Zerstörung von Soll-Trennkanälen (9 ) erfolgen muss, was durch Entfernung des Trennstreifens (10 ) erfolgt, in dem an einem mit ihm dauerhaft befestigten Griff (11 ) so stark zu ziehen ist, dass sein Herausreißen erfolgt. - Dosierspender zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, der aus Kunststoff, Verbundmaterial oder Metall hergestellt ist und einen beliebigen Querschnitt aufweist, wobei dessen Entnahme durch Anspannen und Loslassen eines Dosierspenden Kopfes erfolgt, in dem der Kolben mittels so erzeugten Vakuums das Spendengut portionsweise herauspresst, dadurch gekennzeichnet, dass nach seinem Befüllen mit einem Spendengut, dieser mittels eines Kolbens (
4 ), der spätestens vor einer Spendengut-Entnahme aus diesem, in einen dauerhaft befestigten Umfang (6 ) oder dergleichen, einen Trennstreifen (10 ) samt Griff (11 ) oder dergleichen und einen axial bewegbaren Kolbenabschnitt (27 ) oder dergleichen, zu zergliedern ist, luftdicht zu verschließen ist, in dem nach seinem zweckmäßigen Einführen in das Dosierspender-Gehäuse (13 ), sein unterer Randbereich (5 ) mit ihm dauerhaft, luftdicht und ringförmig, beispielsweise mittels Ultraschalls oder dergleichen zu verbinden ist, wobei seine Zergliederung durch Zerstörung von Soll-Trennkanälen (9 ) zu realisieren ist, was durch eine zweckmäßige Entfernung des Trennstreifens (10 ) erfolgt, in dem an einem mit ihm dauerhaft befestigten Griff (11 ) so stark zu ziehen ist, dass Herausreißen erfolgt. - Behälter zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, der aus Kunststoff, Verbundmaterial oder Metall hergestellt ist und einen beliebigen Querschnitt aufweist, wobei dieser eines Schulterbereich samt einem Entnahmeröhrchen und einen Behältermantel aufweist, der nach ihrem Befüllen mit einem Spendengut, dicht zu verschließen ist, dadurch gekennzeichnet, dass nach seinem Befüllen mit einem Spendengut, dieser mittels eines Kolbens (
4 ), der spätestens bei einer Spendengutreste-Entnahme aus diesem, in einen dauerhaft befestigten Umfang (6 ) oder dergleichen, einen Trennstreifen (10 ) samt Griff (11 ) oder dergleichen und einen axial bewegbaren Kolbenabschnitt (27 ) oder dergleichen, zu zergliedern ist, luftdicht zu verschließen ist, in dem nach seinem zweckmäßigen Einführen in ein Behälter (3 ), sein unterer Randbereich (5 ) mit dem mit ihm korrespondierenden Behälter-Gehäuse (14 ), dauerhaft, luftdicht und ringförmig, beispielsweise mittels Ultraschalls oder dergleichen zu verbinden ist, wobei seine Zergliederung durch Zerstörung von Soll-Trennkanälen (9 ) zu realisieren ist, was durch eine zweckmäßige Entfernung des Trennstreifens (10 ) erfolgt, in dem an einem mit ihm dauerhaft befestigten Griff (11 ) so stark zu ziehen ist, dass sein Herausreißen erfolgt. - Tube, Dosierspender oder Behälter zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, nach Anspruch 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (
4 ), einen Aufnahmeraum für einen Beipackzettel (23 ) oder dergleichen aufweißt, dessen Höhe (HMIN.) immer größer sein muss, als die Höhe des da drin aufbewahrten zusammengefalteten Beipackzettels (HBEIP.). - Tube, Dosierspender oder Behälter zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (
4 ) in seiner Höhe einstufig gestaltet ist, wobei sein Durchmesser so an das Innendurchmesser eines Tubenmantels (12 ), eines Dosierspender-Gehäuses (13 ) oder Behälter-Gehäuses (14 ) anzupassen ist, dass eine luftdichte Verbindung zwischen seinem unteren Randbereich (5 ) und diesen, immer garantiert ist, unabhängig davon mit weicher Methode diese Verbindung erzeugt wird. - Tube, Dosierspender oder Behälter zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (
4 ) in seiner Höhe mehrstufig gestaltet ist, wobei mindestens das Durchmesser seines unteren Randbereiches (5 ) so an das Innendurchmesser eines Tubenmantels (12 ), eines Dosierspender-Gehäuses (13 ) oder Behälter-Gehäuses (14 ) so anzupassen ist, dass eine luftdichte Verbindung zwischen diesem Randbereich (5 ) und diesen, immer garantiert ist, unabhängig davon mit welcher Methode diese Verbindung erzeugt wird. - Tube, Dosierspender oder Behälter zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (
11 ) eines Trennstreifens (10 ) als eine Fixierung eines zusammengefalteten Beipackzettels (25 ) zu nutzen ist. - Tube, Dosierspender oder Behälter zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass alle beiden Querschnitte der Soll-Trennkanäle (
9 ) gleiche Form und Größe haben. - Tube, Dosierspender oder Behälter zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Querschnitt der beiden Soll-Trennkanäle (
9 ) eine andere Form und eine andere Große hat. - Tube, Dosierspender oder Behälter zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Umfang eines axial bewegbaren Kolbenabschnittes (
27 ), zu einer elastisch verformbaren, abstreifenden Lippe oder Kante (15 ) umgestaltet ist. - Tube, Dosierspender oder Behälter zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass im axial bewegbaren Kolbenabschnitt (
27 ), ein luftdichter Flucht-Hohlraum (28 ) für ein Entnahmeröhrchen (31 ) integriert ist. - Tube, Dosierspender oder Behälter zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die minimale Höhe des Umfanges eines freibeweglichen Kolbenabschnittes (T) immer so zu bestimmen ist, dass dieser sich im Innenraum einer Tube (
20 ), eines Dosierspender-Gehäuses (13 ) oder eines Behälter-Gehäuses (14 ), während seiner Verlagerung nicht verkanten kann, unabhängig davon ob ein Druck auf ihn außermittig oder mittig ausgeübt wird, was mittels Versuche zu bestimmen ist. - Tube zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, nach Anspruch 1 und 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbereich einer Tube (
33 ), gewölbt oder andersartig gestaltet ist. - Tube, Dosierspender oder Behälter zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, nach Anspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Soll-Trennkanal (
9 ), zwischen dem Kolbenabschnitt (27 ) und Trennstreifen (10 ), so zu gestalten ist, dass während Herausreißen des Trennstreifen (10 ), der Kolbenabschnitt (27 ) in keiner Weise negativ beeinflusst wird. - Tube, Dosierspender oder Behälter zur Aufbewahrung und Herausgabe von dickflüssigem bis pastösem Spendengut, nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen einem Griff (
11 ) und einem Trennstreifen (10 ) immer stärker sein muss, als zwischen der beiden Soll-Trennkanälen (9 ) und dem Kolben (4 ), so dass eine Entfernung des Trennstreifens (10 ) immer garantiert ist, ohne die Funktion des Kolbenabschnittes (27 ) zu beeinflussen. - Verfahren zu einem maschinellen Füllen einer Tube mit einem Spendengut, nach Anspruch 1 und mindestens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zuerst ist das keilförmige Ende einer Tube mit einer an sie angepassten Verschlusskappe (
18 ) luftdicht zu verschließen, dann mit diesem Bereich, in ein auf diese Keilform angepasstes Nest und mit der Verschlusskappe (18 ) nach unten gerichtet, einzuführen und beispielsweise mittels eines Greifers zu stabilisieren, wobei die Stabilisierung sollte so erfolgen, dass die Form des offenen, nach obern gerichteten Tubenmantels, in cirka dem Querschnitt-Endform des späteren Bodenbereiches entspricht und, dass dann das Befüllen der Tube aus einer aus dem Stand der Technik bekannten Abfüllvorrichtung zu so einem Pegel zu erfolgen hat, bis ausreichend Platz für eine zweckmäßige Aufnahme eines erfindungsgemäß gestalteten Kolbens (4 ) vorhanden ist, wobei nach seiner Einführung muss sein unterer Randbereich (5 ) mittels eines geeigneten Verfahrens, beispielsweise mittels eines Ultraschalls, an vollem Umfang mit dem Tubenmantel (12 ) dauerhaft und luftdicht verbunden werden, wobei die Verbindung darf, wenn überhaupt, den angrenzenden Soll-Trennkanal (9 ) nur soweit beeinträchtigen, dass einerseits die luftdichte Verbindung garantiert ist, andererseits, dass ein Herausreißen des Trennstreifens (10 ) mittels eines Griffes (11 ), immer möglich ist. - Verfahren zu einem maschinellen Füllen eines Dosierspenders mit einem Spendengut, nach Anspruch 2 und mindestens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Dosierspender (
2 ) mittels eines erfindungsgemäßen Kolbens (4 ), beispielsweise an einer aus dem Stand der Technik bekannten Abfüll- und Verschließanlage, zu verschließen ist in dem dieser in ein Dosierspender-Gehäuse (13 ) einzuführen ist und anschließend muss sein unteren Randbereich (5 ) mit dem Gehäuse (13 ) mittels einer dauerhaft, luftdicht und auf ganzem Umfang angebrachten Verbindung (8 ), verbunden werden, wobei die Form und Länge des Griffes (11 ) so festzulegen ist, dass ein zweckmäßiges Herausreißen des Soll-Trennstreifens (10 ) immer garantiert ist. - Verfahren zu einem maschinellen Füllen eines Behälters mit einem Spendengut, nach Anspruch 3 und mindestens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbereich eines Behälters (
3 ) zuerst mit einem erfindungsgemäßen Kolben (4 ) in einer geeigneten Anlage luftdicht zu verschließen ist, in dem sein unterer Randbereich (5 ) mit dem Behälter-Gehäuse (14 ) mittels einer Verbindung (8 ) dauerhaft, luftdicht und an ganzem Umfang zu verbinden ist und anschließend ist der Behälter (3 ) so zu richten, dass er in eine vorhandene Abfüllanlage übernommen, abgefüllt und verschlossen, wie beim Stand der Technik, werden kann, wobei sein weitere Behandlung kann einem aus dem Stand der Technik bekannten gleich sein, oder einem anderen angepasst sein. - Verfahren zur Spendengutreste-Entnahme aus einer Tube, nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass spätestens vor der Spendengutreste-Entnahme aus einet Tube (
1 ) in dem kein Spendengut mehr aus ihr austritt, wenn auf ihren Mantel (12 ) gedrückt wird, ist der Trennstreifen (10 ) mittels eines Griffes (11 ) aus dem Kolben (4 ) mindestens soweit zu entfernen, dass dadurch gebildeter Kolbenabschnitt (27 ) seine axiale Beweglichkeit erlangt, wobei sein unterer Randbereich (5 ) zu einem dauerhaft befestigtem Umfang (6 ) umfunktioniert wird der in der ersten Phase der Abtragung der Spendengutreste (24 ) aus einer Innenwand (7 ), ein Herausfallen des Kolbenabschnittes (27 ) verhindert. Mittels einer weiteren Verlagerung des Kolbenabschnittes (27 ) in Richtung einer Entnahmeöffnung (19 ), was immer bei geöffneter Tube (1 ) erfolgen muss, kann der hinten verbleibender Abschnitt (35 ) von der Restlichen Tube (1 ) entfernt werden, zum Beispiel abgeschnitten, wenn die axiale Verlagerung des Kolbenabschnittes (27 ) immer mittels eines Fingers erfolgen sollte. Soll diese Verlagerung mittels eines Hilfsgegenstandes (32 ) erfolgen, kann dieser Abschnitt (35 ) dran bleiben, wobei die Endlage eines Kolbenabschnittes (27 ) in einer Tube (1 ) ist dann erreicht, wenn dieser nicht mehr in Richtung der Entnahmeöffnung verlagert werden kann. - Verfahren zur Spendengutreste-Entnahme aus einem Behälter, nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zuerst erfolgt die Spendengut-Entnahme aus einem Behälter (
3 ) auf übliche Art und Weise, bis bei einem Druck auf ihn, kein Spendengut mehr austritt. Jetzt ist der Trennstreifen (10 ) mittels eines an ihm fest verankerten Griffes (11 ) herauszureißen, um einem in einen Kolben (4 ) integrierten Kolbenabschnitt (27 ) seine axiale Beweglichkeit zu verleihen. Durch eine axial erfolgende Druckausübung auf den Kolbenabschnitt (27 ), was immer beim geöffneten Behälter (3 ) erfolgen muss, verlagert sich dieser in Richtung Entnahmeöffnung (19 ) und gleichzeitig abstreift die Spendengutreste (24 ) aus ihrer Innenwand und transportiert sie in Richtung der Entnahmeöffnung (19 ), wo sie als Spendengutreste heraustreten, wobei deren Entnahme endet, wenn der Kolbenabschnitt (27 ) nicht mehr weiter verlagert werden kann.
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