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DE202008008636U1 - Doppelkammer-Schale - Google Patents

Doppelkammer-Schale Download PDF

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DE202008008636U1
DE202008008636U1 DE200820008636 DE202008008636U DE202008008636U1 DE 202008008636 U1 DE202008008636 U1 DE 202008008636U1 DE 200820008636 DE200820008636 DE 200820008636 DE 202008008636 U DE202008008636 U DE 202008008636U DE 202008008636 U1 DE202008008636 U1 DE 202008008636U1
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Germany
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chamber
chamber shell
double
cover flange
shell
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DE200820008636
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FROSTA AG
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FROSTA AG
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/32Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents for packaging two or more different materials which must be maintained separate prior to use in admixture
    • B65D81/3294Thermoformed trays or the like with a plurality of recesses for different materials located in different recesses
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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Abstract

Doppelkammer-Schale (1) aus Kunststoff oder einem ähnlichen Material, insbesondere für tiefgefrorene Lebensmittelfertiggerichte, umfassend eine erste Kammer (2) zur Aufnahme von Sauce, insbesondere mit Fleisch, Fisch und/oder Gemüse, und eine zweite Kammer (3) zur Aufnahme von mindestens einer Sättigungsbeilage, wie beispielsweise Nudeln, Reis und/oder Kartoffeln, einen die Kammern (2, 3) umgebenden Deckelflansch (4) und einen Steg (5) mit einer als Scharnier wirkenden Schwächungslinie (6), der die beiden Kammern (2, 3) miteinander verbindet, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kammer (2) einen Umgießauslauf (7) besitzt, der in Richtung auf die zweite Kammer (3) zu verläuft.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Doppelkammer-Schale aus Kunststoff oder ähnlichem Material, insbesondere für Lebensmittelfertiggerichte, umfassend eine erste Kammer zur Aufnahme von Sauce, insbesondere mit Fleisch, Fisch und/oder Gemüse, und eine zweite Kammer zur Aufnahme von mindestens einer Sättigungsbeilage, wie beispielsweise Nudel, Reis und/oder Kartoffeln, einen die Kammern umgebenden Deckelflansch und einen Steg mit einer als Scharnier wirkenden Schwächungslinie, der die beiden Kammern miteinander verbindet.
  • Solche Doppelschalenkammern sind beispielsweise aus der DE 37 41 939 oder der EP 1 300 343 bekannt.
  • Diese bekannten Doppelkammerschalen ermöglichen es, Bestandteile einer Fertigmahlzeit getrennt zu lagern und vor dem Verzehr zusammenzuführen. Dies erfolgt durch Knicken der Doppelkammerschale an der Schwächungslinie, so dass der Inhalt einer Kammer in die zweite Kammer fällt.
  • Dabei ist es jedoch problematisch, dass es teilweise schwierig ist, den gesamten Inhalt der ersten Kammer in die zweite Kammer zu transferieren. Auch kommt es häufig dazu, dass Inhalt aus der ersten Kammer beim Überführen in die zweite Kammer verschüttet wird.
  • Dementsprechend ist es Aufgabe der Erfindung, die bekannten Doppelkammerschalen dahingehend zu verbessern, dass ein einfacheres und zuverlässigeres Überführen des Inhaltes aus der ersten Kammer in die zweite Kammer ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Doppelkammerschale gemäß des Anspruch 1. Vorteilhafte Weiterbildungen werden in den Ansprüchen 2 bis 8 wiedergegeben.
  • Gemäß Anspruch 1 weist eine erfindungsgemäße aus Kunststoff oder ähnlichem Material bestehende Doppelkammerschale eine erste und eine zweite Kammer auf. Die Kammern werden von einem Deckelflansch umgeben. Dabei kann der Deckelflansch sowohl jede Kammer einzeln als auch beide Kammern gemeinsam umgeben. Die Kammern sind über einen Steg miteinander verbunden, der eine als Scharnier wirkende Schwächungslinie aufweist. Die erste Kammer weist erfindungsgemäß einen Umgießauslauf auf, der in Richtung auf die zweite Kammer zu verläuft. Dieser Umgießauslauf erstreckt sich somit von der ersten Kammer aus in Richtung der zweiten Kammer. Dabei kann dieser Umgießauslauf auch direkt in die zweite Kammer münden. Dies ist jedoch keineswegs erforderlich. Ein solcher Umgießauslauf schafft somit eine Führung für das umzugießende Gut. Diese Führung kann, wie oben erläutert, bis in die zweite Kammer führen, oder nur einen Teil des Weges in die zweite Kammer bilden. Der Umgießauslauf kann beispielsweise trichterförmig, als Abschrägung und/oder Materialaussparung ausgebildet sein.
  • Durch eine solche Führung wird das Überführen aus der ersten Kammer in die zweite Kammer deutlich erleichtert und zuverlässiger.
  • Aus dem oben Gesagten ergibt sich somit, dass der Steg lediglich als Verbindung zwischen erster und zweiter Kammer dient und somit auch sehr schmal ausfallen kann, im Extrem sogar nur aus einer Linie bestehen und somit mit der Schwächungslinie zusammenfallen kann.
  • Die Schwächungslinie dient zum einfachen Knicken der Doppelkammerschale, um den Inhalt der ersten Kammer in die zweite Kammer zu transferieren. Sie bildet somit die Sollknicklinie. Um eine solche Schwächungslinie zu erzeugen, sind dem Fachmann zahlreiche Möglichkeiten bekannt. So kann er beispielsweise Perforierungen oder ein Filmscharnier vorsehen.
  • Besonders vorteilhaft ist es, den Deckelflansch gemäß Anspruch 2 so auszuführen, dass er vor dem Ausgießauslauf unterbrochen ist. Dies erleichtert das Transferieren aus der ersten in die zweite Kammer weiter. Eine solche unterbrochene Ausführung kann beispielsweise dadurch geschaffen werden, dass der Deckelflansch beide Kammern gemeinsam umgibt und zwischen den Kammern zumindest teilweise kein Deckelflansch vorhanden ist. Eine andere Möglichkeit besteht beispielsweise darin, zwar beide Kammern einzeln mit einem Deckelflansch zu versehen, den Deckelflansch aber so auszuführen, dass zwischen den beiden Kammern ein gemeinsamer Deckelflansch beider Kammern vorhanden ist und dass dieser gemeinsamer Deckelflansch so unterbrochen ist, dass eine Furt zwischen erster und zweiter Kammer ausgebildet wird.
  • Bevorzugterweise wird die Schwächungslinie gemäß Anspruch 3 durch eine Perforation geschaffen. Dies ist eine besonders zuverlässige und einfache Art der Schaffung einer Schwächungslinie.
  • Vorteilhafterweise besteht die Doppelkammerschale gemäß Anspruch 4 zumindest teilweise aus PP und/oder C-Pet Kunststoff.
  • Vorzugsweise wird die Doppelkammerschale nach Anspruch 5 mit Folie verschlossen. Die Folie wird an dem Deckelflansch befestigt. Eine solche Befestigung kann durch Klebung, Verschweißung oder ähnliches erfolgen. In einer besonders bevorzugten Ausführung ist die Folie transparent.
  • Der Einsatz von Folie zum Verschließen der Doppelkammerschale bringt zahlreiche Vorteile. Zum einen kann die Doppelkammerschale dann leicht durch den Verbraucher durch einfaches Abziehen der Folie geöffnet werden. Zum anderen lassen sich mit Folie verschlossene Doppelkammerschalen besonders leicht stapeln und somit einfach und günstig transportieren. Die Wahl einer transparenten Folie hat zudem den Vorteil, dass auch ohne Öffnen der Doppelkammerschale erkennbar ist, was sich in der Doppelkammerschale befindet.
  • Bevorzugt wird zum Verschließen der Doppelkammerschale gemäß Anspruch 5 lediglich eine Folie verwendet, die so am Deckelflansch befestigt ist und so ausgebildet ist, dass sie beide Kammern verschließt. Dies kann dadurch erfolgen, dass jede der beiden Kammern separat abgeschlossen wird oder dass beide Kammern derart abgeschlossen werden, dass noch eine Verbindung zwischen ihnen geöffnet bleibt. Durch das Verwenden einer einzigen Folie wird das Öffnen der Doppelkammerschale besonders einfach und zuverlässig ermöglicht.
  • Vorteilhafterweise weist eine erfindungsgemäße Doppelkammerschale gemäß Anspruch 7 einen schrägen Wandabschnitt in der Wandung der ersten Kammer auf. Ein solcher schräger Wandabschnitt endet am Umgießauslauf und ist relativ zum Deckelflansch in einem spitzen Winkel orientiert und relativ zum Boden der ersten Kammer in einem stumpfen Winkel. Eine solche schräge Wandung bildet somit eine Art Rutsche für den Inhalt der ersten Kammer bis dieser auf dem Weg in die zweite Kammer auf den Umgießauslauf trifft. Ein solcher schräger Wandabschnitt vereinfacht das vollständige Transferieren des Inhaltes der ersten Kammer in die zweite Kammer weiter.
  • Als besonders vorteilhaft erwiesen hat sich den Spitzen Winkel gemäß Anspruch 8 als einen Winkel zwischen 45 und 75° zu wählen. Insbesondere bevorzugt wird ein Winkel zwischen 55 und 65°. Die Auswahl eines solchen Spitzen Winkels macht die Handhabung einer erfindungsgemäßen Doppelkammerschale besonders praktikabel. Weist eine Doppelkammerschale keine solche schräge Wandung auf, muss sie über 90° hinaus geknickt werden, um den gesamten Inhalt aus der ersten Schale in die zweite Schale zu transferieren. Dieser notwendige Knickwinkel, um den gesamten Inhalt zu transferieren, wird durch eine solche schräge Wandung entsprechend der Verkippung der schrägen Wandung aus der Senkrechten zum Deckelflansch verringert. Wird die Wand jedoch zu schräg gewählt, so wird das Fassungsvermögen der ersten Kammer stark verringert. Aufgrund dieses Zusammenspiels haben sich Winkel zwischen 45 und 75°, insbesondere zwischen 55 und 65° für den Spitzen Winkel als besonders vorteilhaft herausgestellt.
  • Weitere Vorteile und Ausführungsmöglichkeiten der Erfindung sollen im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles weiter erläutert werden.
  • Dazu zeigen die Figuren:
  • 1 eine erfindungsgemäße Doppelkammerschale im ungeknickten Zustand; und
  • 2 eine geknickte, erfindungsgemäße Doppelkammerschale.
  • Die Figuren sind rein schematisch und wie auch das Ausführungsbeispiel nicht beschränkend sondern allein exemplarisch. Weitere Ausgestaltungen sind vom Fachmann leicht auffindbar.
  • 1 zeigt eine ungeknickte Doppelkammerschale. Zu erkennen sind neben den zwei Kammern 2 und 3 die über den Steg 5 verbunden sind die Schwächungslinie 6, sowie die Böden 11 der Kammern 2, 3 und der Deckelflansch 4. Ebenfalls gezeigt ist der Umgießauslauf 7. Dieser Umgießauslauf ist so angeordnet, dass er teilweise auf dem Steg 5 liegt und teilweise in die erste Kammer 2 hineinreicht. Der Deckelflansch 4 ist in diesem Ausführungsbeispiel so ausgeführt, dass eine Furt zwischen der ersten und der zweiten Kammern entsteht.
  • Zu erkennen ist, dass die abgebildete, ungeknickte Doppelkammerschale durch den Deckelflansch 4 eine obere Ebene und durch die Böden 11 eine zweite Ebene definiert. Dies ist besonders vorteilhaft, da es ein einfaches und Platzsparendes Stapeln ermöglicht. Auch kann die Doppelkammerschale, wenn sie eine untere Ebene durch die Böden 11 definiert, zum verzehr und/oder Erwärmen stabil auf eine Unterlage platziert werden.
  • In der Regel wird eine erfindungsgemäße Doppelkammerschale mit den Fertigmahlzeitkomponenten befüllt und mit einer Folie verschlossen. Anschließend kann sie, gegebenenfalls gekühlt, transportiert und angeboten werden. Der Verbraucher wir die Doppelkammerschale, insbesondere die darin enthaltenen Lebensmittel, in der Regel in einer Mikrowelle oder einem Backofen erwärmen und anschließend die Folie entfernen.
  • Daran anschließend wird in der Regel der Inhalt der ersten Kammer 2 in die zweite Kammer 3 überführt. Dazu wird die Doppelkammerschale 1 an der Schwächungslinie geknickt.
  • 2 zeigt eine solche, geknickte Doppelkammerschale 1. Deutlich zu erkennen ist der schräge Wandabschnitt 8, der zum Deckelflansch in einem Spitzen Winkel 9 und zum Boden 11 in einem stumpfen Winkel 10 orientiert ist. Der schräge Wandabschnitt 8 mündet im Umgießauslauf 7. In diesem Ausführungsbeispiel ist der schräge Wandabschnitt 8 abgesehen von den abgerundeten Übergängen zum Boden 11 und zum Umgießauslauf 7 als ebene Fläche dargestellt. Dies ist jedoch keinesfalls erforderlich. Der schräge Wandabschnitt muss auch nicht die komplette Wandung der ersten Kammer hin zur zweiten Kammer umfassen. Vielmehr kann die Wandung der ersten Kammer auch teilweise senkrecht zum Deckelflansch 4 verlaufen und nur in gewissen Abschnitten oder Teilen als schräger Wandabschnitt 8 ausgebildet sein. Auch kann dieser schräge Wandabschnitt 8 selbst gebogen ausgeführt sein.
  • In dem in 2 gezeigten, geknickten Zustand Rutscht der in der ersten Kammer 2 enthaltende Inhalt über den schrägen Wandabschnitt 8 und den Umgießauslauf 7 in die zweite Kammer 3. Zu erkennen ist in 2 auch, dass schon bei einem Knickwinkel von unter 90° der gesamte Inhalt der ersten Kammer 2 allein durch das Knicken in die zweite Kammer 3 transferiert werden kann, ohne dass die zweite Kammer 3 aus der waagerechten verkippt werden muss.
  • Die obigen Ausführungen zeigen somit, dass die erfindungsgemäße Doppelkammerschale erhebliche Vorteile bezüglich der Handhabung und des zuverlässigen Transferierens aus der ersten in die zweite Kammer aufweist. Weitere Ausgestaltungen sind durch den Fachmann leicht auffindbar.
  • 1
    Doppelkammer-Schale
    2
    Erste Kammer
    3
    Zweite Kammer
    4
    Deckelflansch
    5
    Steg
    6
    Schwächungslinie
    7
    Umgießauslauf
    8
    Schräger Wandabschnitt
    9
    Spitzer Winkel
    10
    Stumpfer Winkel
    11
    Boden
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3741939 [0002]
    • - EP 1300343 [0002]

Claims (8)

  1. Doppelkammer-Schale (1) aus Kunststoff oder einem ähnlichen Material, insbesondere für tiefgefrorene Lebensmittelfertiggerichte, umfassend eine erste Kammer (2) zur Aufnahme von Sauce, insbesondere mit Fleisch, Fisch und/oder Gemüse, und eine zweite Kammer (3) zur Aufnahme von mindestens einer Sättigungsbeilage, wie beispielsweise Nudeln, Reis und/oder Kartoffeln, einen die Kammern (2, 3) umgebenden Deckelflansch (4) und einen Steg (5) mit einer als Scharnier wirkenden Schwächungslinie (6), der die beiden Kammern (2, 3) miteinander verbindet, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kammer (2) einen Umgießauslauf (7) besitzt, der in Richtung auf die zweite Kammer (3) zu verläuft.
  2. Doppelkammer-Schale (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelflansch (4) bei beiden Kammern (2, 3) vor dem Umgießauslauf (7) unterbrochen ist.
  3. Doppelkammer-Schale (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungslinie (6) perforiert oder ein Filmscharnier ist.
  4. Doppelkammer-Schale (1) nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus PP und/oder C-Pet Kunststoff besteht.
  5. Doppelkammer-Schale (1) nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Doppelkammer-Schale (1) mit am Deckelflansch (4) befestigter, insbesondere transparenter, Folie verschlossen ist.
  6. Doppelkammer-Schale (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass nur eine Folie am Deckelflansch (4) befestigt ist, die die Doppelkammer-Schale (1) so überdeckt, dass sie geschlossen ist.
  7. Doppelkammer-Schale (1) nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kammer (2) einen an dem Umgießauslauf (7) endenden, relativ zu dem Deckflansch (4) in einem spitzen Winkel (9) verlaufenden, schrägen Wandabschnitt (8) aufweist, der zum Boden (11) der ersten Kammer (2) in einem stumpfen Winkel (10) verläuft.
  8. Doppelkammer-Schale (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der spitze Winkel (9) ein Winkel zwischen 45° und 75°, insbesondere zwischen 55° und 65° ist.
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