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DE10313014A1 - Druckmaschinen-Spül- und -entleervorrichtung und Verfahren - Google Patents

Druckmaschinen-Spül- und -entleervorrichtung und Verfahren Download PDF

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DE10313014A1
DE10313014A1 DE2003113014 DE10313014A DE10313014A1 DE 10313014 A1 DE10313014 A1 DE 10313014A1 DE 2003113014 DE2003113014 DE 2003113014 DE 10313014 A DE10313014 A DE 10313014A DE 10313014 A1 DE10313014 A1 DE 10313014A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
washing liquid
cleaning device
connection
line
pressure
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2003113014
Other languages
English (en)
Inventor
Franz Fichtl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Baldwin Germany GmbH
Original Assignee
Baldwin Germany GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Baldwin Germany GmbH filed Critical Baldwin Germany GmbH
Priority to DE2003113014 priority Critical patent/DE10313014A1/de
Publication of DE10313014A1 publication Critical patent/DE10313014A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F35/00Cleaning arrangements or devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41PINDEXING SCHEME RELATING TO PRINTING, LINING MACHINES, TYPEWRITERS, AND TO STAMPS
    • B41P2235/00Cleaning
    • B41P2235/10Cleaning characterised by the methods or devices
    • B41P2235/26Spraying devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41PINDEXING SCHEME RELATING TO PRINTING, LINING MACHINES, TYPEWRITERS, AND TO STAMPS
    • B41P2235/00Cleaning
    • B41P2235/30Recovering used solvents or residues
    • B41P2235/31Recovering used solvents or residues by filtering

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  • Inking, Control Or Cleaning Of Printing Machines (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Druckspülen und Saug-Entleeren von einem Gehäuse (28) von einer oder mehreren Reinigungsvorrichtungen (20) zum Reinigen von rotierenden Rotationskörpern einer Druckmaschine. Zum Saug-Entleeren wird eine Pumpe, vorzugsweise eine Flüssigkeitsstrahlpumpe (80), verwendet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Druckmaschinen-Spül- und -entleervorrichtung und ein Druckmaschinen-Spül- und -entleerverfahren gemäß den Patentansprüchen.
  • Ein besonderes Anwendungsgebiet der Erfindung sind Offset-Druckmaschinen.
  • Die DE 195 01 806 C2 zeigt eine Offset-Druckmaschine mit einer Rakelvorrichtung zum periodischen Abrakeln von Schmutz der letzten Farbwalze eines Farbwalzenzuges. Unter "Schmutz" wird hier insbesondere Farbe verstanden, welche sich auf der Farbwalze abgelagert hat. Zum Aufweichen und Lösen des Schmutzes von der Farbwalze wird Waschflüssigkeit auf die Farbwalze aufgetragen. Diese Waschflüssigkeit wird von der Rakel zusammen mit dem abgerakelten Schmutz über die Rakel hinweg in den Auffangbehälter geleitet, welcher oben offen ist. Aus der EP 0 419 289 A2 ist es bekannt, anstelle einer Rakel eine motorisch angetriebene Bürstenwalze zu verwenden und das Waschmittel auf die Bürstenwalze zu sprühen. Die Bürstenwalze ist in einem Gehäuse drehbar angeordnet und ragt aus einer Gehäuseseite in Richtung zu dem zu reinigenden Druckmaschinenzylinder heraus, beispielsweise eines Gummituchzylinders. Die DE 41 16 762 A1 zeigt eine Vorrichtung zum Waschen eines Zylinders einer Druckmaschine mittels einer motorisch angetriebenen rotierenden Waschwalze. Die Waschwalze ist in einem Gehäuse drehbar angeordnet und ragt aus einer offenen Gehäuseseite heraus zur Kontaktierung eines zu reinigenden Gummituchzylinders einer Offset-Druckmaschine. Das Gehäuse enthält Sprühdüsen zur Befeuchtung der Waschwalze mit Waschflüssigkeit. Überschüssige Waschflüssigkeit wird mittels Schwerkraft aus dem Gehäuse in einen Sammelbehälter geleitet, anschließend in einem Destillationsgerät destilliert, und das destillierte Waschwasser wird dann einem Waschwasserbehälter zugeführt, aus welchem es mittels einer Pumpe wieder den Sprühdüsen des Gehäuses zur Befeuchtung der Waschwalze zugeführt wird. Das Dokument sagt nichts über die Art des Waschwalzenmaterials.
  • Bei den offenen Gehäusen der bekannten Reinigungsvorrichtungen lagert sich am Gehäuseboden Schmutz ab. Deshalb muss das Gehäuse von Zeit zu Zeit manuell gereinigt werden. Hierfür ist bei den meisten Druckmaschinen ein Produktionsstillstand erforderlich, damit die Reinigungsvorrichtung aus der Druckmaschine herausgenommen werden kann.
  • Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine Vorrichtung und ein Verfahren zu schaffen, durch welches ein geschlossenes Gehäuse einer Reinigungsvorrichtung in kurzer Zeit und vorzugsweise automatisch gereinigt werden kann, ohne dass die Druckmaschine abgeschaltet zu werden braucht und ohne dass die Reinigungsvorrichtung oder dessen Gehäuse aus der Druckmaschine herausgenommen zu werden braucht.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale von Anspruch 1 und von Anspruch 13 gelöst.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Die Erfindung hat den Vorteil, dass die Reinigungsvorrichtung ohne Betriebsunterbrechung der Druckmaschine und ohne Demontage oder Teildemontage der Reinigungsvorrichtung schnell gereinigt werden kann, gegebenenfalls auch vollautomatisch oder halbautomatisch.
  • Demgemäß betrifft die Erfindung eine Druckmaschinen-Spül- und -entleervorrichtung zum Druckspülen und anschließend mindestens teilweisen Saug-Entleeren von einem Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse von mindestens einer Reinigungsvorrichtung, die mindestens ein Abstreifelement zum Abstreifen von Schmutz von der Umfangsfläche eines rotierenden, zylindrischen Rotationskörpers der Druckmaschine in das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse hinein und eine Flüssigkeitszufuhrvorrichtung zum Befeuchten des Rotationskörpers oder zum Befeuchten des Abstreifelements aufweist, wobei das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse einen offenen Wandbereich hat, durch welchen das Abstreifelement den Rotationskörper kontaktieren kann, und für das Druckspülen und das Saug-Entleeren verschließbar ist, damit das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse mit unter Überdruck stehender Waschflüssigkeit spülbar und danach unter Anwendung von Saugunterdruck mindestens teilweise entleerbar ist;
    wobei die Spül- und Entleervorrichtung folgendes enthält:
    einen Vorlaufstrang zur Förderung von Waschflüssigkeit von einem Waschflüssigkeitsbehälter zu einem Einlass des mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuses;
    einen Rücklaufstrang zur Förderung von Waschflüssigkeit von einem Auslass des mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuses zurück in den Waschflüssigkeitsbehälter;
    mindestens eine Förderpumpe zur Förderung der Waschflüssigkeit durch den Vorlaufstrang und durch den Rücklaufstrang;
    eine erste Ventilanordnung am stromabwärtigen Ende des Vorlaufstranges zur alternativen Verbindung entweder der Vorlaufleitung oder einer Belüftungsöffnung mit dem mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse.
  • Vorzugsweise ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass zum Saug-Entleeren eine Flüssigkeitsstrahlpumpe vorgesehen ist, die einen Sauganschluss aufweist, und dass mindestens ein Ventil vorgesehen ist, durch welches der Sauganschluss mit dem mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse strömungsmäßig verbindbar ist. Dies ist eine preiswerte und betriebssichere Ausführungsform.
  • Die Vorrichtung ist vorzugsweise auch dadurch gekennzeichnet, dass eine Filtervorrichtung im Rücklaufstrang angeordnet ist.
  • Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Druckspülen und danach mindestens teilweisen Saug-Entleeren von mindestens einem Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse von mindestens einer Reinigungsvorrichtung, die mindestens ein Abstreifelement zum Abstreifen von Schmutz von der Umfangsfläche eines rotierenden zylindrischen Rotationskörpers der Druckmaschine in das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse hinein aufweist, wobei das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse zur Aufnahme des abgestreiften Schmutzes einen offenen Wandbereich hat, welcher verschließbar ist, damit das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse mit unter Überdruck stehender Waschflüssigkeit spülbar und danach durch Anwendung von Saugunterdruck mindestens teilweise entleerbar ist, wobei
    zum Saug-Entleeren des mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuses eine Flüssigkeitsstrahlpumpe verwendet wird und dabei das mindestens eine Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse über einen Sauganschluss der Flüssigkeitsstrahlpumpe abgesaugt wird.
  • Das Verfahren ist vorzugsweise dadurch gekennzeichnet, dass der Treibflüssigkeitsstrom der Flüssigkeitsstrahlpumpe von einer Förderpumpe erzeugt wird, mit welcher alternativ beim Druckspülen Waschflüssigkeit durch das mindestens eine Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse gefördert wird, oder beim Saug-Entleeren Waschflüssigkeit als Treibflüssigkeitsstrom durch die Flüssigkeitsstrahlpumpe hindurch gefördert wird, wobei sowohl beim Druckspülen als auch beim Saug-Entleeren die Waschflüssigkeit von der Förderpumpe in einem Kreislauf rezirkuliert wird.
  • Das Verfahren ist vorzugsweise auch dadurch gekennzeichnet, dass die Waschflüssigkeit in dem Rezirkulationskreislauf durch eine Filtervorrichtung hindurch gefördert wird. Dies ist preiswert und umweltfreundlich.
  • Die Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf die Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsformen als Beispiele beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 schematisch eine Spül- und Entleervorrichtung gemäß der Erfindung,
  • 2 einen Maschinenlängsschnitt einer Rakel-Reinigungsvorrichtung in Arbeitsposition,
  • 3 die Reinigungsvorrichtung von 2 in Ruheposition,
  • 4 einen Maschinenlängsschnitt durch eine weitere Ausführungsform einer Reinigungsvorrichtung in Ruheposition,
  • 5 einen Maschinenlängsschnitt einer nochmals weiteren Ausführungsform einer Reinigungsvorrichtung in Arbeitsposition,
  • 6 schematisch eine weitere Ausführungsform einer Spül- und Entleervorrichtung nach der Erfindung,
  • 7 schematisch eine nochmals weitere Ausführungsform einer Spül- und Entleervorrichtung nach der Erfindung,
  • 8 schematisch eine Ausführungsform einer Spül- und Entleervorrichtung nach der Erfindung,
  • 9 schematisch eine nochmals weitere Ausführungsform einer Spül- und Entleervorrichtung nach der Erfindung.
  • Die in 1 gezeigte Spül- und Entleervorrichtung ist als transportables Gerät 2 mit einem Gerätegehäuse 4 ausgebildet, welches alle Teile der Erfindung enthält.
  • Eine Förderpumpe 6 (mechanische Pumpe, vorzugsweise elektrisch angetrieben), vorzugsweise in Form einer Tauchpumpe 6, ist am stromaufwärtigen Anfang des Vorlaufstranges 8 in einen Waschflüssigkeitsbehälter 10 eingetaucht. Am stromabwärtigen Ende des Vorlaufstranges 8 ist eine Ventilanordnung angeschlossen, welche ein erstes Ventil 12 zum Verschließen des stromabwärtigen Endes des Vorlaufstranges 8, ein stromabwärts von diesem ersten Ventil angeordnetes und mit diesem strömungsmäßig verbundenes zweites Ventil als Belüftungsventil 14 mit einer Belüftungsöffnung 16 zur Außenatmosphäre und mindestens ein drittes Ventil 18 im Leitungsabschnitt zwischen dem ersten Ventil 12 und dem Belüftungsventil 14 für mindestens eine Reinigungsvorrichtung 20 zur Reinigung eines rotierenden zylinderförmigen Rotationskörpers einer Druckmaschine. Die stromabwärtige Seite des dritten Ventils 18 ist im Gerät 2 mit einem Fluidleitungsanschluss 22 versehen, an welchem eine Fluidverbindungsleitung 24 eines Einlasses 26 in ein Gehäuse 28 der Reinigungsvorrichtung 20 anschließbar ist. An einen Leitungsabschnitt 29 am stromabwärtigen Ende des Vorlaufstranges 8, zwischen seinem ersten Ventil 12 und dem Belüftungsventil 14, kann entweder ein drittes Ventil 18 oder können mehrere dritte Ventile 18 angeordnet sein. Beispielsweise sind in 1 drei dritte Ventile 18 je mit einem Fluidleitungsanschluss 22 auf ihrer stromabwärtigen Seite dargestellt zum Anschluss der Gehäuse von einer entsprechenden Vielzahl von Reinigungsvorrichtungen 20, von welchen in 1 beispielsweise zwei Reinigungsvorrichtungen 20 dargestellt sind.
  • Durch die Ventile 12, 14, 18 ist jeweils einer oder mehrere der Fluidleitungsanschlüsse 22 alternativ mit dem stromabwärtigen Ende des Vorlaufstranges 8 oder der Belüftungsöffnung 16 verbindbar. Für den Fachmann ist ersichtlich, dass diese alternative Verbindungsmöglichkeit auch durch eine andere Anordnung von Ventilen als die in 1 gezeigte Ventilanordnung realisierbar ist.
  • Beispielsweise könnte an jedes oder an alle Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse 28 ein Belüftungsventil 14 direkt angeschlossen sein, anstatt an die in 1 gezeigte Stelle zwischen dem ersten Ventil 12 und den dritten Ventilen 18. In diesem Falle könnte das erste Ventil 12 weggelassen werden.
  • Ein Rücklaufstrang 30 erstreckt sich von einem Fluidleitungsanschluss 32 bis in den Waschflüssigkeitsbehälter 10 und enthält eine Filtervorrichtung 34. Der Fluidleitungsanschluss 32 befindet sich am stromaufwärtigen Anfang des Rücklaufstranges 30 und ist über eine Fluidverbindungsleitung 36 mit einem Auslass 38 des Gehäuses 28 von einem oder von mehreren der Reinigungsvorrichtungen 20 verbunden oder verbindbar.
  • Der Rücklaufstrang 30 enthält vor und nach der Filtervorrichtung 34 vorzugsweise je ein viertes Ventil 40 bzw. ein fünftes Ventil 42 und die Filtervorrichtung 34 ist derart ausgebildet, dass sie zur Reinigung von einem Fluid durchspülbar ist, wenn diese beiden Ventile 40 und 42 geschlossen sind. Hierfür ist die Filtervorrichtung 34 beispielsweise derart ausgebildet, dass sie entgegen der Strömungsrichtung des Rücklaufstranges 30 mit einem unter Druck stehenden Spülfluid (Druckluft oder Druckflüssigkeit) durchspülbar ist. Bei der bevorzugten Ausführungsform, die in den Zeichnungen dargestellt ist, ist die Filtervorrichtung 34 zum Reinigen mittels Druckfluid, insbesondere Druckflüssigkeit oder vorzugsweise Druckluft, ausgebildet. Hierfür ist die Filtervorrichtung 34 auf ihrer stromabwärtigen Seite, beispielsweise zwischen ihr und dem stromabwärtigen fünften Ventil 42, mit einem Druckfluidanschluss 44 zum Einleiten von Druckfluid, und an einer tiefsten Vorrichtungsstelle mit einem Schmutzauslass 46 versehen, durch welchen das Druckfluid zusammen mit Schmutz der Filtervorrichtung 34 aus dieser Filtervorrichtung 34 abführbar ist in einen Schmutzaufnahmebehälter 48. An dem Druckfluidanschluss 44 ist über ein sechstes Ventil 50, vorzugsweise über einen Druckregler 52, ein Druckfluidanschluss 54 angeschlossen, welcher sich im Gerät 2 befindet und an welchen eine externe Druckfluidquelle anschließbar ist, beispielsweise eine Druckluftquelle.
  • Am Schmutzauslass 46 oder in einer daran angschlossenen Schmutzauslassleitung 56 ist ein siebtes Ventil 58 angeordnet, welches verschließbar ist, damit keine Waschflüssigkeit aus der Filtervorrichtung 34 abfließen kann, wenn die vierten und fünften Ventile 40 und 42 geöffnet sind, um Waschflüssigkeit des Rücklaufstranges 30 durch die Filtervorrichtung 34 hindurch zu leiten.
  • Wenn als Druckfluid zum Spülen der Filtervorrichtung 34 Druckluft verwendet wird, ist die Filtervorrichtung 34 am Ende des Spülvorganges mit Luft gefüllt. Damit diese Luft anschließend entweichen kann, wenn das sechste Ventil 50 und das siebte Ventil 58 wieder geschlossen und statt dessen das vierte Ventil 40 und das fünfte Ventil 42 geöffnet werden, und die Luft das Füllen der Filtervorrichtung 34 mit der Waschflüssigkeit nicht behindert, welche durch den Rücklaufstrang 30 von der Föderpumpe 6 gefördert wird, ist ein Entlüftungsauslass 60 am oberen Ende der Filtervorrichtung vorgesehen, welcher über eine Entlüftungsleitung 62 durch Öffnen eines darin enthaltenen achten Ventils 64 so lange entlüftbar ist, vorzugsweise in den Schmutzaufnahmebehälter 48, bis die Filtervorrichtung 34 mit Waschflüssigkeit gefüllt ist. Danach wird das achte Ventil 34 wieder geschlossen. Die aus der Filtervorrichtung 34 beim Entlüften entweichende Luft ist in 1 durch gepunktete Pfeile 72 gekennzeichnet.
  • Durch Verwendung eines Drucksensors 66, welcher die Druckdifferenz zwischen einem Flüssigkeitseingang 68 und einem Flüssigkeitsausgang 70 der Filtervorrichtung 34 im Rücklaufstrang 30 misst, kann diese Druckdifferenz als Maßangabe für den Verschmutzungsgrad der Filtervorrichtung angezeigt werden und/oder es kann in Abhängigkeit von der Druckdifferenz über eine (nicht gezeigte) elektronische Steuereinrichtung die Filtervorrichtung 34 automatisch bei einem bestimmten Verschmutzungsgrad gereinigt werden, indem die Steuereinrichtung bei Erreichen des vorbestimmten Verschmutzungsgrades (Druckdifferenz) die vierten und fünften Ventile 40 und 42 schließt und statt dessen die sechsten und siebten Ventile 50 und 58 öffnet, und nach dem Reinigungsvorgang die geöffneten Ventile wieder schließt und die geschlossenen Ventile wieder öffnet.
  • Beim Reinigen eines Rotationskörpers in einer Druckmaschine mittels der Reinigungsvorrichtung 20 werden Farbreste, Papierstaub und andere Partikel, im folgenden allgemein als Schmutz bezeichnet, von dem Rotationskörper mittels eines Abstreifelements abgestreift und der Schmutz wird in dem Gehäuse 28 der Reinigungsvorrichtung 20 aufgenommen. Zum Abstreifen des Schmutzes von dem Rotationskörper weist die Reinigungsvorrichtung 20 ein Abstreifelement auf, was eine Rakel, eine rotierende Bürstenwalze, eine rotierende Walze mit einer Reinigungsfläche aus z. B. Plüsch oder Frottee oder anderer Art aus Baumwolle, Kunststoff oder einem anderen Material sein kann. Zum Lösen des Schmutzes kann der Rotationskörper und/oder das Abstreifelement mit einer Flüssigkeit befeuchtet werden. Dadurch sammelt sich in dem Gehäuse 28 nicht nur der Schmutz, sondern auch diese zum Lösen des Schmutzes verwendete Flüssigkeit. Die Druckmaschine ist beispielsweise eine Offset-Druckmaschine, kann jedoch auch jede andere Art von Druckmaschinen sein.
  • Das Abstreifelement der Reinigungsvorrichtung 20 ragt durch eine dem Rotationszylinder zugewandte Wandöffnung des Gehäuses 28. Die Wandöffnung kann geschlossen werden, so dass das Gehäuse 28 mit der unter Druck stehenden Waschflüssigkeit des Waschflüssigkeitsbehälters 10 mittels der Pumpe 6 durchströmt werden kann, um den Schmutz aus dem Gehäuse 28 heraus zu spülen.
  • Für diesen Druckspülvorgang werden bei der Spül- und Entleervorrichtung von 1 das erste Ventil 12, mindestens eines der dritten Ventile 18, das vierte Ventil 40 und das fünfte Ventil 42 sowie ein neuntes Ventil 74 geöffnet, welches im Rücklaufstrang stromaufwärts des vierten Ventils 40 angeordnet ist, während alle anderen Ventile der Vorrichtung geschlossen sind, und es wird die Förderpumpe 6 eingeschaltet. Dadurch wird von der Förderpumpe 6 Waschflüssigkeit aus dem Waschflüssigkeitsbehälter 10 entsprechend den in gestrichelten Linien gezeichneten Pfeilen 76 durch den Vorlaufstrang 8, durch mindestens eines der zweiten Ventile 18 und die betreffende Fluidverbindungsleitung 24, das Gehäuse 28 der betreffenden Reinigungsvorrichtung 20, dann über die Fluidverbindungsleitung 36, anschließend durch den Rücklaufstrang 30 und deren Filtervorrichtung 34 in den Waschflüssigkeitsbehälter 10 zurück gefördert. Durch diese rezirkulierende Waschflüssigkeit wird der Schmutz aus dem betreffenden Gehäuse 28 der Reinigungsvorrichtung 20 herausgespült und in der Filtervorrichtung 34 aus der Waschflüssigkeit wieder herausgefiltert.
  • Nachdem der Schmutz aus dem Gehäuse 28 der Reinigungsvorrichtung 20 herausgespült ist, muss das Gehäuse 28 entleert werden, damit beim Öffnen der Wandöffnung des Gehäuses 28 und Abstreifen von Schmutz von dem Rotationszylinder der Druckmaschine keine Waschflüssigkeit aus dem Gehäuse 28 in die Druckmaschine tropfen oder laufen kann, insbesondere auf den in der Druckmaschine zu bedruckenden Bedruckstoff.
  • Gemäß der Erfindung wird die im Gehäuse 28 verbleibende Waschflüssigkeit nicht durch Schwerkraft ablaufen gelassen, sondern durch Unterdruck aktiv abgesaugt.
  • Für dieses Saug-Entleeren des Reinigungsvorrichtungs-Gehäuses 28 ist bei der Ausführungsform von 1 eine Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 vorgesehen, deren Sauganschluss 82 über eine Saugleitung 84 mit einem Saugleitungsventil 86, als zehntes Ventil, an einer Stelle 88 an den Rücklaufstrang 30 angeschlossen ist, welche zwischen der stromaufwärtigen Seite des neunten Ventil 74 und dem Fluidleitungsanschluss 32 des Rücklaufstranges 30 liegt. Ein Treibanschluß 90 der Flüssigkeitsstrahlpumpe ist über eine Treibleitung 92 mit einem Treibleitungsventil 94 als elftes Ventil an den Vorlaufstrang 8 an einer zwischen der stromabwärtigen Seite der Förderpumpe 6 und dem ersten Ventil 12 gelegenen Stelle 96 angeschlossen. Ein Druckanschluss 98 der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 ist über eine Förderleitung 100 mit einem zwölften Ventil 102 an den Rücklaufstrang 30 an einer Stelle 104 angeschlossen, welche zwischen dem vierten Ventil 40 und dem neunten Ventil 74 liegt. Dadurch kann die Waschflüssigkeit des Waschflüssigkeitsbehälters 10 als Treibstrom dienen, welche in der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 auf dem Weg vom Treibanschluß 90 zum Druckanschluss 98 einen Unterdruck nach dem Injektor- oder Venturi-Prinzip erzeugt, durch welchen am Sauganschluss 82 Flüssigkeit ansaugbar ist. Die Treibleitung 92 und die Förderleitung 100 bilden zusammen einen Überbrückungsstrang 109 zwischen dem Vorlaufstrang 8 und dem Rücklaufstrang 30 stromaufwärts der Filtervorrichtung 34.
  • Zum Entleeren von restlicher Waschflüssigkeit aus dem zuvor mit der Waschflüssigkeit gespülten Gehäuse 28 der betreffenden Reinigungsvorrichtung 20 wird das erste Ventil 12 der Vorlaufleitung 8, welches stromabwärts der Anschlussstelle 96 angeordnet ist, und das neunte Ventil 74 des Rücklaufstranges 30, welches zwischen den Anschlussstellen 104 und 88 liegt, geschlossen. Ferner werden das Belüftungsventil 14 (zweites Ventil) und die Ventile 86, 94 und 102 der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 geöffnet. Die vierten und fünften Ventile 40 und 42 des Rücklaufstranges bleiben geöffnet. Die Förderpumpe 6 fördert jetzt Waschflüssigkeit aus dem Waschflüssigkeitsbehälter 10 durch den Vorlaufstrang 8 und von diesem durch die Treibleitung 92, die Flüssigkeitsstrahlpumpe 80, deren Förderleitung 100, durch den Rücklaufstrang 30 und die Filtervorrichtung 34 zurück in den Waschflüssigkeitsbehälter 10 gemäß den in 1 in ausgezogenen Linien gezeigten Pfeilen 106. Die Ventile 50, 58 und 64, welche zur Reinigung und Entlüftung der Filtervorrichtung 34 dienen, sind geschlossen.
  • Da die Belüftungsöffnung 16 durch das geöffnete Belüftungsventil 14 und das betreffende offene Ventil 18 zum geschlossenen Gehäuse 28 hin offen ist, kann die darin befindliche Waschflüssigkeit durch den Sauganschluss 82 der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 abgesaugt werden und zusammen mit der Waschflüssigkeit, welche als Treibflüssigkeit dient, durch den Rücklaufstrang 30 und dessen Filtervorrichtung 34 hindurch in den Waschflüssigkeitsbehälter 10 zurück gefördert werden. Die aus dem Gehäuse 28 zur Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 hin abgesaugte Flüssigkeit ist in 1 durch Pfeile 110 gekennzeichnet, welche doppellinig gezeichnet sind.
  • Wenn danach die Ventile 18 am stromabwärtigen Ende der Vorlaufleitung 8 und die Ventile 74, 86 am stromaufwärtigen Anfang der Rücklaufleitung 30 wieder geschlossen sind, kann das Gehäuse 28 der betreffenden Reinigungsvorrichtung 20 wieder geöffnet werden, um mit einem Abstreifelement Schmutz vom Rotationszylinder der Druckmaschine in das Gehäuse 28 hinein abzustreifen.
  • Ein Beispiel einer Reinigungsvorrichtung 20 mit einem Gehäuse 28 ist in 2 in Ruhestellung und in 3 in Arbeitsstellung dargestellt. Eine dem zu reinigenden Rotationskörper 112 der Druckmaschine zugewandte Seite des Gehäuses 28 hat eine Wandöffnung 114, durch welche eine Rakel 116 aus dem Gehäuse 20 herausschwenkbar ist an die Mantelfläche des Rotationskörpers 112. Vor oder während des Reinigungsprozesses ist die Mantelfläche des Rotationskörpers 112 durch Waschflüssigkeit 118 aus einem Düsenrohr 120 befeuchtbar. Diese Waschflüssigkeit 118 wird vorzugsweise nicht dem Waschflüssigkeitsbehälter 10 entnommen, sondern von einer anderen Flüssigkeitsquelle. Die Rakel 116 ist in das Gehäuse 28 hineinschwenkbar und die Wandöffnung 114 ist durch ein Verschlusselement 122 verschließbar, wie dies 3 zeigt. In einer Stirnseite des Gehäuses 28 befindet sich der Einlass 26, und in der anderen Stirnseite der Auslass 38 des Gehäuses 28, so dass es von der Waschflüssigkeit des Waschflüssigkeitsbehälters 10 von 1 in seiner gesamten Länge durchströmbar ist, wenn das Gehäuse 28 entsprechend 3 geschlossen ist.
  • 4 zeigt ein Beispiel einer Ausführungsform in Ruhestellung, bei welcher anstelle einer Rakel 116 eine motorisch angetriebene Bürstenwalze 124 vorgesehen ist, welche aus einem Düsenrohr 120 mit Flüssigkeit 118 befeuchtbar.
  • Bei der weiteren beispielhaften Ausführungsform, welche in 5 in Arbeitsstellung gezeigt ist, ist anstelle der Bürstenwalze 124 eine motorisch rotierbare Walze 126 vorgesehen, deren Mantelfläche mit einem Schmutz-aufnehmenden Material 128 versehen ist, z. B. Plüsch, Frotte oder ein anderes Material.
  • Die Treibleitung 92 mit dem elften Ventil 94 und die die Förderleitung 100 mit dem zwölften Ventil 102 sowie der zwischen diesen beiden Leitungen angeordneten Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 bilden einen Überbrückungsstrang 109, durch welchen der Vorlaufstrang 8 an der Stelle 96 zwischen der Förderpumpe 6 und dem ersten Ventil 12 und der Rücklaufstrang 30 an der Stelle 104 stromaufwärts der Filtervorrichtung 34 überbrückbar sind, um im überbrückten Zustand einen Rezirkulationsweg für die Waschflüssigkeit zu bilden.
  • Die in den 6 bis 9 gezeigten weiteren Ausführungsformen der Erfindung sind identisch mit der in 1 gezeigten Ausführungsform, soweit im folgenden keine Unterschiede beschrieben werden.
  • Bei der Ausführungsform von 6 ist anstelle des Überbrückungsstranges 109 von 1 ein Überbrückungsstrang 129 vorgesehen, welcher mindestens ein Ventil 132 zum Absperren dieses Überbrückungsstranges enthält, jedoch nicht die Flüssigkeitsstrahlpumpe 80.
  • Die Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 befindet sich in einem von zwei Parallelzweigen 134 und 136, beispielsweise im Parallelzweig 134. Dieser enthält einen Treibleitungsabschnitt 138 mit dem Treibleitungs-Ventil 94 auf der stromaufwärtigen Seite der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80, und einen Förderleitungsabschnitt 140 mit dem Förderleitungs-Ventil 102 auf der stromabwärtigen Seite der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80. Der Sauganschluss 82 ist an den Rücklaufstrang 30 an der Stelle 88 angeschlossen, welche zwischen dem Fluidleitungsanschluss 32 und dem Ventil 74 liegt. Der andere Parallelzweig 136 enthält ein Ventil 142. Durch diesen anderen Parallelzweig 136 kann die Waschflüssigkeit fließen, wenn dieses Ventil 142 geöffnet und statt dessen die beiden Ventile 94 und 102 der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 geschlossen sind. Alternativ kann durch die Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 Waschflüssigkeit der Pumpe 6 fließen, wenn die Ventile 94 und 102 der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 geöffnet und das Ventil 142 im anderen Parallelzweig 136 geschlossen ist.
  • Die Anordnung der beiden Parallelzweige 134 und 136 mit der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 kann zwischen Anschlussstellen 144 und 146 entweder entsprechend 6 in den Vorlaufstrang 8 zwischen der Förderpumpe 6 und dem ersten Ventil 12, oder gemäß 7 in den Rücklaufstrang 30 zwischen der Anschlussstelle 104 des Überbrückungsstranges 129 und der stromaufwärtigen Seite der Filtervorrichtung 34 integriert werden.
  • Gemäß einer nicht gezeigten Ausführungsform sind die beiden Parallelstränge 134 und 136, wovon der eine die Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 enthält, in den Rücklaufstrang 30 stromabwärts der Filtervorrichtung 34 integriert. Dies ist dann möglich, wenn gemäß der bevorzugten Ausführungsform aus der Reinigungsvorrichtung 20 nur saubere Waschflüssigkeit abgesaugt wird.
  • Die Ausführungsform von 8 ist ähnlich der von 7 mit dem Unterschied, dass anstelle einer Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 eine zweite mechanische Pumpe 150 in einem der beiden Parallelzweige 134 und 136 angeordnet ist. In diesem Falle entfällt die Saugleitung 84 und der Überbrückungsstrang 129 von 7.
  • Bei der Ausführungsform von 9 ist nur eine einzige Pumpe in Form einer Förderpumpe 6 (mechanische Pumpe, vorzugsweise elektromotorisch angetrieben) vorgesehen, welche hier nicht im Vorlaufstrang 8, sondern im Rücklaufstrang 30 angeordnet ist. Diese Ausführungsform funktioniert jedoch nur mit einer Förderpumpe 6, welche nicht nur Flüssigkeit, sondern auch Luft fördern kann, mit einer Saugkraft, durch welche nach dem Fördern von Luft auch Flüssigkeit aus dem Waschflüssigkeitsbehälter 10 ansaugbar ist.
  • Die Ventile von allen Ausführungsformen sind manuell oder vorzugsweise von einer elektrischen oder elektronischen Steuereinrichtung (nicht gezeigt) betätigbare Absperrelemente, z. B. 2/2-Wege-Ventile oder 3/2-Wege-Ventile. Beispielsweise können in 1 die Ventile 12, 94, 74, 102 einzelne 2/2-Wege-Ventile sein. Gemäß einer anderen Ausführungsform können die beiden Ventile 12 und 94 zusammen durch ein einziges 3/2-Wege-Ventil gebildet sein, und die beiden Ventile 74 und 102 können zusammen durch ein einziges 3/2-Wege-Ventil gebildet sein.
  • Der zu reinigende Rotationskörper 112 kann z. B. eine Farbwalze, ein Gummituchzylinder, ein Druckplattenzylinder oder ein Gegendruckzylinder einer Oftsetdruckmaschine oder ein anderer Zylinder oder eine andere Walze einer Oftsetdruckmaschine oder einer anderen Druckmaschine sein.

Claims (15)

  1. Druckmaschinen-Spül- und -entleervorrichtung zum Druckspülen und anschließend mindestens teilweisen Saug-Entleeren von einem Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse (28) von mindestens einer Reinigungsvorrichtung (20), die mindestens ein Abstreifelement zum Abstreifen von Schmutz von der Umfangsfläche eines rotierenden, zylindrischen Rotationskörpers der Druckmaschine in das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse hinein und eine Flüssigkeitszufuhrvorrichtung zum Befeuchten des Rotationskörpers oder zum Befeuchten des Abstreifelements aufweist, wobei das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse einen offenen Wandbereich hat, durch welchen das Abstreifelement den Rotationskörper kontaktieren kann, und für das Druckspülen und das Saug-Entleeren verschließbar ist, damit das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse mit unter Überdruck stehender Waschflüssigkeit spülbar und danach unter Anwendung von Saugunterdruck mindestens teilweise entleerbar ist; wobei die Spül- und Entleervorrichtung folgendes enthält: einen Vorlaufstrang (8) zur Förderung von Waschflüssigkeit von einem Waschflüssigkeitsbehälter (10) zu einem Einlass (26) des mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuses (28); einen Rücklaufstrang (30) zur Förderung von Waschflüssigkeit von einem Auslass (38) des mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuses zurück in den Waschflüssigkeitsbehälter (10); mindestens eine Förderpumpe (6) zur Förderung der Waschflüssigkeit durch den Vorlaufstrang (8) und durch den Rücklaufstrang (30); eine erste Ventilanordnung (12, 14, 18) am stromabwärtigen Ende des Vorlaufstranges (8) zur alternativen Verbindung entweder der Vorlaufleitung (8) oder einer Belüftungsöffnung (16) mit dem mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse (28).
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zum Saug-Entleeren eine Flüssigkeitsstrahlpumpe (80) vorgesehen ist, die einen Sauganschluss (82) aufweist, und dass mindestens ein Ventil (86) vorgesehen ist, durch welches der Sauganschluss (82) mit dem mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse (28) strömungsmäßig verbindbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderpumpe (6) im Vorlaufstrang (8) angeordnet ist; dass ein Überbrückungsstrang (109; 129) und eine zweite Ventilanordnung (94, 102; 132) vorgesehen sind, wobei die zweite Ventilanordnung mindestens ein Ventil (94, 102; 132) aufweist und durch Öffnen dieses Ventils der Vorlaufstrang (8) an einer stromabwärts der Förderpumpe (6) gelegenen ersten Stelle (96) mit dem Rücklaufstrang (30) strömungsmäßig verbindbar ist, wenn die erste Ventilanordnung (12, 14, 18) eine Einstellung hat zur Verbindung der Belüftungsöffnung (16) mit dem Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse (28), alternativ zur Strömungsverbindung des stromabwärtigen Endes des Vorlaufstranges (8) mit dem stromaufwärtigen Anfang des Rücklaufstranges (30) über das mindestens eine Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse (28) mittels der ersten Ventilanordnung (12, 14, 18), wenn sie die Verbindung zur Belüftungsöffnung (16) unterbricht; und dass die Flüssigkeitsstrahlpumpe (80) in einen Rezirkulationsweg integriert ist, der durch mindestens einen Abschnitt des Vorlaufstranges (8), durch den Überbrückungsstrang (109; 129) und durch mindestens einen Abschnitt des Rücklaufstranges (30) gebildet ist, in dieser Reihenfolge, wobei die Flüssigkeitsstrahlpumpe (80) in Richtung von ihrem Treibanschluss (90) zu ihrem Druckanschluß (98) von einem Waschflüssigkeitsstrom der Förderpumpe (6) durchströmbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeitsstrahlpumpe (80) durch Ventile (94, 102, 142) alternativ in den Vorlaufstrang (8) hineinschaltbar ist, so dass sie von der Waschflüssigkeit der Förderpumpe (6) in Richtung von einem Treibanschluß (90) zu einem Druckanschluß (98) durchströmbar ist, und herausschaltbar ist, so dass sie nicht durchströmbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeitsstrahlpumpe (80) durch Ventile (94, 102, 142) alternativ in den Rücklaufstrang (30) hineinschaltbar ist, so dass sie von der Waschflüssigkeit der Förderpumpe (6) in Richtung von einem Treibanschluß (90) zu einem Druckanschluß (98) durchströmbar ist, und herausschaltbar ist, so dass sie nicht durchströmbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeitsstrahlpumpe (80) im Überbrückungsstrang (109) zwischen Ventilen (94, 102) angeordnet ist, so dass sie bei geöffneten Ventilen (94, 102) von der Waschflüssigkeit der Förderpumpe (6) in Richtung von einem Treibanschluß (90) zu einem Druckanschluß (98) durchströmbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Filtervorrichtung (34) im Rücklaufstrang (30) zur Filterung der Waschflüssigkeit angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7 in Kombination mit Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtervorrichtung (34) stromabwärts von der Stelle (146) angeordnet ist, wo der Druckanschluß (90) der Flüssigkeitsstrahlpume (80) mit dem Rücklaufstrang (30) strömungsmäßig verbindbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 in Kombination mit Anspruch 4 oder Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtervorrichtung (34) stromabwärts von der Stelle (104) angeordnet ist, wo der Überbrückungsstrang (109; 129) mit dem Rücklaufstrang (30) strömungsmäßig verbunden oder verbindbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtervorrichtung (34) eine durch Rückspülung reinigbare Vorrichtung ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtervorrichtung (34) zum Reinigen mittels Druckfluid ausgebildet ist und auf ihrer stromabwärtigen Seite mit einem Druckfluidanschluss (44) zum Einleiten von Druckfluid und an einer tiefsten Vorrichtungsstelle mit einem Schmutzauslass (46) versehen ist, durch welchen das Druckfluid zusammen mit Schmutz der Filtervorrichtung aus dieser Filtervorrichtung (34) abführbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als transportables Gerät mit einem Gehäuse ausgebildet ist, welches alle Teile enthält, und Platz zur Unterbringung des Waschflüssigkeitsbehälters (10) hat, dass das Gerät mindestens einen Fluidleitungsanschluß (22) aufweist, mit welchem das stromabwärtige Ende des im Gerät untergebrachten Vorlaufstranges (8) und alternativ dazu die Belüftungsöffnung (16) mittels der ersten Ventilanordnung (12, 14, 18) strömungsmäßig verbindbar ist, und dass das Gerät mindestens einen Fluidleitungsanschluß (32) aufweist, an welchen der stromaufwärtige Anfang des im Gerät untergebrachten Rücklaufstranges (30) angeschlossen ist, und dass die Fluidleitungsanschlüsse (22, 32) zum Anschließen von Fluidverbindungsleitungen (24, 36) ausgebildet sind, welche extern vom Gerät angeordnet sind und die Verbindung zu dem mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse (28) bilden.
  13. Verfahren zum Druckspülen und danach mindestens teilweisen Saug-Entleeren von mindestens einem Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse (28) von mindestens einer Reinigungsvorrichtung (20), die mindestens ein Abstreifelement zum Abstreifen von Schmutz von der Umfangsfläche eines rotierenden zylindrischen Rotationskörpers der Druckmaschine in das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse hinein aufweist, wobei das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse zur Aufnahme des abgestreiften Schmutzes einen offenen Wandbereich hat, welcher verschließbar ist, damit das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse mit unter Überdruck stehender Waschflüssigkeit spülbar und danach durch Anwendung von Saugunterdruck mindestens teilweise entleerbar ist, wobei zum Saug-Entleeren des mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuses (28) eine Flüssigkeitsstrahlpumpe (80) verwendet wird und dabei das mindestens eine Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse über einen Sauganschluss (82) der Flüssigkeitsstrahlpumpe (80) abgesaugt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Treibflüssigkeitsstrom der Flüssigkeitsstrahlpumpe (80) von einer Förderpumpe (6) erzeugt wird, mit welcher alternativ beim Druckspülen Waschflüssigkeit durch das mindestens eine Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse (28) gefördert wird, oder beim Saug-Entleeren Waschflüssigkeit als Treibflüssigkeitsstrom durch die Flüssigkeitsstrahlpumpe (80) hindurch gefördert wird, wobei sowohl beim Druckspülen als auch beim Saug-Entleeren die Waschflüssigkeit von der Förderpumpe (6) in einem Kreislauf (8, 109, 30; 8, 129, 30; 8, 28, 30) rezirkuliert wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Waschflüssigkeit in dem Rezirkulationskreislauf durch eine Filtervorrichtung (34) hindurch gefördert wird.
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