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Die Erfindung betrifft eine Druckmaschinen-Spül- und -entleervorrichtung
und ein Druckmaschinen-Spül-
und -entleerverfahren gemäß den Patentansprüchen.
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Ein besonderes Anwendungsgebiet der
Erfindung sind Offset-Druckmaschinen.
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Die
DE 195 01 806 C2 zeigt eine Offset-Druckmaschine
mit einer Rakelvorrichtung zum periodischen Abrakeln von Schmutz
der letzten Farbwalze eines Farbwalzenzuges. Unter "Schmutz" wird hier insbesondere
Farbe verstanden, welche sich auf der Farbwalze abgelagert hat.
Zum Aufweichen und Lösen
des Schmutzes von der Farbwalze wird Waschflüssigkeit auf die Farbwalze
aufgetragen. Diese Waschflüssigkeit
wird von der Rakel zusammen mit dem abgerakelten Schmutz über die
Rakel hinweg in den Auffangbehälter
geleitet, welcher oben offen ist. Aus der
EP 0 419 289 A2 ist es bekannt,
anstelle einer Rakel eine motorisch angetriebene Bürstenwalze
zu verwenden und das Waschmittel auf die Bürstenwalze zu sprühen. Die
Bürstenwalze
ist in einem Gehäuse
drehbar angeordnet und ragt aus einer Gehäuseseite in Richtung zu dem
zu reinigenden Druckmaschinenzylinder heraus, beispielsweise eines
Gummituchzylinders. Die
DE
41 16 762 A1 zeigt eine Vorrichtung zum Waschen eines Zylinders
einer Druckmaschine mittels einer motorisch angetriebenen rotierenden
Waschwalze. Die Waschwalze ist in einem Gehäuse drehbar angeordnet und
ragt aus einer offenen Gehäuseseite
heraus zur Kontaktierung eines zu reinigenden Gummituchzylinders
einer Offset-Druckmaschine. Das Gehäuse enthält Sprühdüsen zur Befeuchtung der Waschwalze
mit Waschflüssigkeit. Überschüssige Waschflüssigkeit
wird mittels Schwerkraft aus dem Gehäuse in einen Sammelbehälter geleitet,
anschließend
in einem Destillationsgerät
destilliert, und das destillierte Waschwasser wird dann einem Waschwasserbehälter zugeführt, aus
welchem es mittels einer Pumpe wieder den Sprühdüsen des Gehäuses zur Befeuchtung der Waschwalze
zugeführt
wird. Das Dokument sagt nichts über
die Art des Waschwalzenmaterials.
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Bei den offenen Gehäusen der
bekannten Reinigungsvorrichtungen lagert sich am Gehäuseboden
Schmutz ab. Deshalb muss das Gehäuse
von Zeit zu Zeit manuell gereinigt werden. Hierfür ist bei den meisten Druckmaschinen
ein Produktionsstillstand erforderlich, damit die Reinigungsvorrichtung aus
der Druckmaschine herausgenommen werden kann.
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Durch die Erfindung soll die Aufgabe
gelöst werden,
eine Vorrichtung und ein Verfahren zu schaffen, durch welches ein
geschlossenes Gehäuse
einer Reinigungsvorrichtung in kurzer Zeit und vorzugsweise automatisch
gereinigt werden kann, ohne dass die Druckmaschine abgeschaltet
zu werden braucht und ohne dass die Reinigungsvorrichtung oder dessen
Gehäuse
aus der Druckmaschine herausgenommen zu werden braucht.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch
die Merkmale von Anspruch 1 und von Anspruch 13 gelöst.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind
in den Unteransprüchen
enthalten.
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Die Erfindung hat den Vorteil, dass
die Reinigungsvorrichtung ohne Betriebsunterbrechung der Druckmaschine
und ohne Demontage oder Teildemontage der Reinigungsvorrichtung
schnell gereinigt werden kann, gegebenenfalls auch vollautomatisch oder
halbautomatisch.
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Demgemäß betrifft die Erfindung eine
Druckmaschinen-Spül-
und -entleervorrichtung zum Druckspülen und anschließend mindestens
teilweisen Saug-Entleeren von einem Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse von
mindestens einer Reinigungsvorrichtung, die mindestens ein Abstreifelement
zum Abstreifen von Schmutz von der Umfangsfläche eines rotierenden, zylindrischen
Rotationskörpers
der Druckmaschine in das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse hinein
und eine Flüssigkeitszufuhrvorrichtung zum
Befeuchten des Rotationskörpers
oder zum Befeuchten des Abstreifelements aufweist, wobei das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse einen
offenen Wandbereich hat, durch welchen das Abstreifelement den Rotationskörper kontaktieren
kann, und für das
Druckspülen
und das Saug-Entleeren
verschließbar
ist, damit das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse mit unter Überdruck
stehender Waschflüssigkeit
spülbar
und danach unter Anwendung von Saugunterdruck mindestens teilweise
entleerbar ist;
wobei die Spül- und Entleervorrichtung folgendes enthält:
einen
Vorlaufstrang zur Förderung
von Waschflüssigkeit
von einem Waschflüssigkeitsbehälter zu
einem Einlass des mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuses;
einen
Rücklaufstrang
zur Förderung
von Waschflüssigkeit
von einem Auslass des mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuses zurück in den Waschflüssigkeitsbehälter;
mindestens
eine Förderpumpe
zur Förderung
der Waschflüssigkeit
durch den Vorlaufstrang und durch den Rücklaufstrang;
eine erste
Ventilanordnung am stromabwärtigen Ende
des Vorlaufstranges zur alternativen Verbindung entweder der Vorlaufleitung
oder einer Belüftungsöffnung mit
dem mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse.
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Vorzugsweise ist die Erfindung dadurch
gekennzeichnet, dass zum Saug-Entleeren eine Flüssigkeitsstrahlpumpe vorgesehen
ist, die einen Sauganschluss aufweist, und dass mindestens ein Ventil vorgesehen
ist, durch welches der Sauganschluss mit dem mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse strömungsmäßig verbindbar
ist. Dies ist eine preiswerte und betriebssichere Ausführungsform.
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Die Vorrichtung ist vorzugsweise
auch dadurch gekennzeichnet, dass eine Filtervorrichtung im Rücklaufstrang
angeordnet ist.
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Ferner betrifft die Erfindung ein
Verfahren zum Druckspülen
und danach mindestens teilweisen Saug-Entleeren von mindestens einem
Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse
von mindestens einer Reinigungsvorrichtung, die mindestens ein Abstreifelement
zum Abstreifen von Schmutz von der Umfangsfläche eines rotierenden zylindrischen
Rotationskörpers
der Druckmaschine in das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse hinein
aufweist, wobei das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse zur Aufnahme des abgestreiften
Schmutzes einen offenen Wandbereich hat, welcher verschließbar ist,
damit das Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse mit unter Überdruck
stehender Waschflüssigkeit
spülbar
und danach durch Anwendung von Saugunterdruck mindestens teilweise entleerbar
ist, wobei
zum Saug-Entleeren des mindestens einen Reinigungsvorrichtungs-Gehäuses eine
Flüssigkeitsstrahlpumpe
verwendet wird und dabei das mindestens eine Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse über einen
Sauganschluss der Flüssigkeitsstrahlpumpe
abgesaugt wird.
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Das Verfahren ist vorzugsweise dadurch
gekennzeichnet, dass der Treibflüssigkeitsstrom
der Flüssigkeitsstrahlpumpe
von einer Förderpumpe
erzeugt wird, mit welcher alternativ beim Druckspülen Waschflüssigkeit
durch das mindestens eine Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse gefördert wird,
oder beim Saug-Entleeren
Waschflüssigkeit
als Treibflüssigkeitsstrom
durch die Flüssigkeitsstrahlpumpe
hindurch gefördert
wird, wobei sowohl beim Druckspülen
als auch beim Saug-Entleeren die Waschflüssigkeit von der Förderpumpe
in einem Kreislauf rezirkuliert wird.
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Das Verfahren ist vorzugsweise auch
dadurch gekennzeichnet, dass die Waschflüssigkeit in dem Rezirkulationskreislauf
durch eine Filtervorrichtung hindurch gefördert wird. Dies ist preiswert
und umweltfreundlich.
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Die Erfindung wird im folgenden mit
Bezug auf die Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsformen
als Beispiele beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
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1 schematisch
eine Spül-
und Entleervorrichtung gemäß der Erfindung,
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2 einen
Maschinenlängsschnitt
einer Rakel-Reinigungsvorrichtung in Arbeitsposition,
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3 die
Reinigungsvorrichtung von 2 in
Ruheposition,
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4 einen
Maschinenlängsschnitt
durch eine weitere Ausführungsform
einer Reinigungsvorrichtung in Ruheposition,
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5 einen
Maschinenlängsschnitt
einer nochmals weiteren Ausführungsform
einer Reinigungsvorrichtung in Arbeitsposition,
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6 schematisch
eine weitere Ausführungsform
einer Spül-
und Entleervorrichtung nach der Erfindung,
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7 schematisch
eine nochmals weitere Ausführungsform
einer Spül-
und Entleervorrichtung nach der Erfindung,
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8 schematisch
eine Ausführungsform
einer Spül-
und Entleervorrichtung nach der Erfindung,
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9 schematisch
eine nochmals weitere Ausführungsform
einer Spül-
und Entleervorrichtung nach der Erfindung.
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Die in 1 gezeigte
Spül- und
Entleervorrichtung ist als transportables Gerät 2 mit einem Gerätegehäuse 4 ausgebildet,
welches alle Teile der Erfindung enthält.
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Eine Förderpumpe 6 (mechanische
Pumpe, vorzugsweise elektrisch angetrieben), vorzugsweise in Form
einer Tauchpumpe 6, ist am stromaufwärtigen Anfang des Vorlaufstranges 8 in
einen Waschflüssigkeitsbehälter 10 eingetaucht.
Am stromabwärtigen
Ende des Vorlaufstranges 8 ist eine Ventilanordnung angeschlossen,
welche ein erstes Ventil 12 zum Verschließen des
stromabwärtigen
Endes des Vorlaufstranges 8, ein stromabwärts von
diesem ersten Ventil angeordnetes und mit diesem strömungsmäßig verbundenes
zweites Ventil als Belüftungsventil 14 mit
einer Belüftungsöffnung 16 zur
Außenatmosphäre und mindestens
ein drittes Ventil 18 im Leitungsabschnitt zwischen dem
ersten Ventil 12 und dem Belüftungsventil 14 für mindestens
eine Reinigungsvorrichtung 20 zur Reinigung eines rotierenden zylinderförmigen Rotationskörpers einer
Druckmaschine. Die stromabwärtige
Seite des dritten Ventils 18 ist im Gerät 2 mit einem Fluidleitungsanschluss 22 versehen,
an welchem eine Fluidverbindungsleitung 24 eines Einlasses 26 in
ein Gehäuse 28 der
Reinigungsvorrichtung 20 anschließbar ist. An einen Leitungsabschnitt 29 am
stromabwärtigen
Ende des Vorlaufstranges 8, zwischen seinem ersten Ventil 12 und
dem Belüftungsventil 14,
kann entweder ein drittes Ventil 18 oder können mehrere
dritte Ventile 18 angeordnet sein. Beispielsweise sind
in 1 drei dritte Ventile 18 je
mit einem Fluidleitungsanschluss 22 auf ihrer stromabwärtigen Seite
dargestellt zum Anschluss der Gehäuse von einer entsprechenden Vielzahl
von Reinigungsvorrichtungen 20, von welchen in 1 beispielsweise zwei Reinigungsvorrichtungen 20 dargestellt
sind.
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Durch die Ventile 12, 14, 18 ist
jeweils einer oder mehrere der Fluidleitungsanschlüsse 22 alternativ
mit dem stromabwärtigen
Ende des Vorlaufstranges 8 oder der Belüftungsöffnung 16 verbindbar. Für den Fachmann
ist ersichtlich, dass diese alternative Verbindungsmöglichkeit
auch durch eine andere Anordnung von Ventilen als die in 1 gezeigte Ventilanordnung
realisierbar ist.
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Beispielsweise könnte an jedes oder an alle Reinigungsvorrichtungs-Gehäuse 28 ein
Belüftungsventil 14 direkt
angeschlossen sein, anstatt an die in 1 gezeigte
Stelle zwischen dem ersten Ventil 12 und den dritten Ventilen 18.
In diesem Falle könnte das
erste Ventil 12 weggelassen werden.
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Ein Rücklaufstrang 30 erstreckt
sich von einem Fluidleitungsanschluss 32 bis in den Waschflüssigkeitsbehälter 10 und
enthält
eine Filtervorrichtung 34. Der Fluidleitungsanschluss 32 befindet
sich am stromaufwärtigen
Anfang des Rücklaufstranges 30 und
ist über
eine Fluidverbindungsleitung 36 mit einem Auslass 38 des
Gehäuses 28 von
einem oder von mehreren der Reinigungsvorrichtungen 20 verbunden
oder verbindbar.
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Der Rücklaufstrang 30 enthält vor und
nach der Filtervorrichtung 34 vorzugsweise je ein viertes Ventil 40 bzw.
ein fünftes
Ventil 42 und die Filtervorrichtung 34 ist derart
ausgebildet, dass sie zur Reinigung von einem Fluid durchspülbar ist,
wenn diese beiden Ventile 40 und 42 geschlossen
sind. Hierfür
ist die Filtervorrichtung 34 beispielsweise derart ausgebildet,
dass sie entgegen der Strömungsrichtung
des Rücklaufstranges 30 mit
einem unter Druck stehenden Spülfluid
(Druckluft oder Druckflüssigkeit)
durchspülbar
ist. Bei der bevorzugten Ausführungsform, die
in den Zeichnungen dargestellt ist, ist die Filtervorrichtung 34 zum
Reinigen mittels Druckfluid, insbesondere Druckflüssigkeit
oder vorzugsweise Druckluft, ausgebildet. Hierfür ist die Filtervorrichtung 34 auf
ihrer stromabwärtigen
Seite, beispielsweise zwischen ihr und dem stromabwärtigen fünften Ventil 42,
mit einem Druckfluidanschluss 44 zum Einleiten von Druckfluid,
und an einer tiefsten Vorrichtungsstelle mit einem Schmutzauslass 46 versehen,
durch welchen das Druckfluid zusammen mit Schmutz der Filtervorrichtung 34 aus
dieser Filtervorrichtung 34 abführbar ist in einen Schmutzaufnahmebehälter 48. An
dem Druckfluidanschluss 44 ist über ein sechstes Ventil 50,
vorzugsweise über
einen Druckregler 52, ein Druckfluidanschluss 54 angeschlossen,
welcher sich im Gerät 2 befindet
und an welchen eine externe Druckfluidquelle anschließbar ist,
beispielsweise eine Druckluftquelle.
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Am Schmutzauslass 46 oder
in einer daran angschlossenen Schmutzauslassleitung 56 ist
ein siebtes Ventil 58 angeordnet, welches verschließbar ist,
damit keine Waschflüssigkeit
aus der Filtervorrichtung 34 abfließen kann, wenn die vierten
und fünften
Ventile 40 und 42 geöffnet sind, um Waschflüssigkeit
des Rücklaufstranges 30 durch
die Filtervorrichtung 34 hindurch zu leiten.
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Wenn als Druckfluid zum Spülen der
Filtervorrichtung 34 Druckluft verwendet wird, ist die
Filtervorrichtung 34 am Ende des Spülvorganges mit Luft gefüllt. Damit
diese Luft anschließend
entweichen kann, wenn das sechste Ventil 50 und das siebte Ventil 58 wieder
geschlossen und statt dessen das vierte Ventil 40 und das
fünfte
Ventil 42 geöffnet
werden, und die Luft das Füllen
der Filtervorrichtung 34 mit der Waschflüssigkeit
nicht behindert, welche durch den Rücklaufstrang 30 von
der Föderpumpe 6 gefördert wird,
ist ein Entlüftungsauslass 60 am
oberen Ende der Filtervorrichtung vorgesehen, welcher über eine
Entlüftungsleitung 62 durch Öffnen eines darin
enthaltenen achten Ventils 64 so lange entlüftbar ist,
vorzugsweise in den Schmutzaufnahmebehälter 48, bis die Filtervorrichtung 34 mit
Waschflüssigkeit
gefüllt
ist. Danach wird das achte Ventil 34 wieder geschlossen.
Die aus der Filtervorrichtung 34 beim Entlüften entweichende
Luft ist in 1 durch gepunktete
Pfeile 72 gekennzeichnet.
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Durch Verwendung eines Drucksensors 66, welcher
die Druckdifferenz zwischen einem Flüssigkeitseingang 68 und
einem Flüssigkeitsausgang 70 der
Filtervorrichtung 34 im Rücklaufstrang 30 misst, kann
diese Druckdifferenz als Maßangabe
für den Verschmutzungsgrad
der Filtervorrichtung angezeigt werden und/oder es kann in Abhängigkeit
von der Druckdifferenz über
eine (nicht gezeigte) elektronische Steuereinrichtung die Filtervorrichtung 34 automatisch
bei einem bestimmten Verschmutzungsgrad gereinigt werden, indem
die Steuereinrichtung bei Erreichen des vorbestimmten Verschmutzungsgrades (Druckdifferenz)
die vierten und fünften
Ventile 40 und 42 schließt und statt dessen die sechsten
und siebten Ventile 50 und 58 öffnet, und nach dem Reinigungsvorgang
die geöffneten
Ventile wieder schließt
und die geschlossenen Ventile wieder öffnet.
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Beim Reinigen eines Rotationskörpers in
einer Druckmaschine mittels der Reinigungsvorrichtung 20 werden
Farbreste, Papierstaub und andere Partikel, im folgenden allgemein
als Schmutz bezeichnet, von dem Rotationskörper mittels eines Abstreifelements
abgestreift und der Schmutz wird in dem Gehäuse 28 der Reinigungsvorrichtung 20 aufgenommen.
Zum Abstreifen des Schmutzes von dem Rotationskörper weist die Reinigungsvorrichtung 20 ein
Abstreifelement auf, was eine Rakel, eine rotierende Bürstenwalze,
eine rotierende Walze mit einer Reinigungsfläche aus z. B. Plüsch oder
Frottee oder anderer Art aus Baumwolle, Kunststoff oder einem anderen
Material sein kann. Zum Lösen
des Schmutzes kann der Rotationskörper und/oder das Abstreifelement
mit einer Flüssigkeit
befeuchtet werden. Dadurch sammelt sich in dem Gehäuse 28 nicht
nur der Schmutz, sondern auch diese zum Lösen des Schmutzes verwendete
Flüssigkeit.
Die Druckmaschine ist beispielsweise eine Offset-Druckmaschine, kann
jedoch auch jede andere Art von Druckmaschinen sein.
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Das Abstreifelement der Reinigungsvorrichtung 20 ragt
durch eine dem Rotationszylinder zugewandte Wandöffnung des Gehäuses 28.
Die Wandöffnung
kann geschlossen werden, so dass das Gehäuse 28 mit der unter
Druck stehenden Waschflüssigkeit
des Waschflüssigkeitsbehälters 10 mittels
der Pumpe 6 durchströmt
werden kann, um den Schmutz aus dem Gehäuse 28 heraus zu spülen.
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Für
diesen Druckspülvorgang
werden bei der Spül-
und Entleervorrichtung von 1 das
erste Ventil 12, mindestens eines der dritten Ventile 18,
das vierte Ventil 40 und das fünfte Ventil 42 sowie
ein neuntes Ventil 74 geöffnet, welches im Rücklaufstrang
stromaufwärts
des vierten Ventils 40 angeordnet ist, während alle
anderen Ventile der Vorrichtung geschlossen sind, und es wird die
Förderpumpe 6 eingeschaltet.
Dadurch wird von der Förderpumpe 6 Waschflüssigkeit
aus dem Waschflüssigkeitsbehälter 10 entsprechend
den in gestrichelten Linien gezeichneten Pfeilen 76 durch
den Vorlaufstrang 8, durch mindestens eines der zweiten
Ventile 18 und die betreffende Fluidverbindungsleitung 24,
das Gehäuse 28 der
betreffenden Reinigungsvorrichtung 20, dann über die
Fluidverbindungsleitung 36, anschließend durch den Rücklaufstrang 30 und
deren Filtervorrichtung 34 in den Waschflüssigkeitsbehälter 10 zurück gefördert. Durch
diese rezirkulierende Waschflüssigkeit
wird der Schmutz aus dem betreffenden Gehäuse 28 der Reinigungsvorrichtung 20 herausgespült und in
der Filtervorrichtung 34 aus der Waschflüssigkeit
wieder herausgefiltert.
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Nachdem der Schmutz aus dem Gehäuse 28 der
Reinigungsvorrichtung 20 herausgespült ist, muss das Gehäuse 28 entleert
werden, damit beim Öffnen
der Wandöffnung
des Gehäuses 28 und
Abstreifen von Schmutz von dem Rotationszylinder der Druckmaschine
keine Waschflüssigkeit
aus dem Gehäuse 28 in
die Druckmaschine tropfen oder laufen kann, insbesondere auf den
in der Druckmaschine zu bedruckenden Bedruckstoff.
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Gemäß der Erfindung wird die im
Gehäuse 28 verbleibende
Waschflüssigkeit
nicht durch Schwerkraft ablaufen gelassen, sondern durch Unterdruck
aktiv abgesaugt.
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Für
dieses Saug-Entleeren des Reinigungsvorrichtungs-Gehäuses 28 ist
bei der Ausführungsform
von 1 eine Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 vorgesehen,
deren Sauganschluss 82 über
eine Saugleitung 84 mit einem Saugleitungsventil 86,
als zehntes Ventil, an einer Stelle 88 an den Rücklaufstrang 30 angeschlossen
ist, welche zwischen der stromaufwärtigen Seite des neunten Ventil 74 und
dem Fluidleitungsanschluss 32 des Rücklaufstranges 30 liegt. Ein
Treibanschluß 90 der
Flüssigkeitsstrahlpumpe
ist über
eine Treibleitung 92 mit einem Treibleitungsventil 94 als
elftes Ventil an den Vorlaufstrang 8 an einer zwischen
der stromabwärtigen
Seite der Förderpumpe 6 und
dem ersten Ventil 12 gelegenen Stelle 96 angeschlossen.
Ein Druckanschluss 98 der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 ist über eine
Förderleitung 100 mit
einem zwölften
Ventil 102 an den Rücklaufstrang 30 an
einer Stelle 104 angeschlossen, welche zwischen dem vierten
Ventil 40 und dem neunten Ventil 74 liegt. Dadurch
kann die Waschflüssigkeit
des Waschflüssigkeitsbehälters 10 als
Treibstrom dienen, welche in der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 auf dem
Weg vom Treibanschluß 90 zum
Druckanschluss 98 einen Unterdruck nach dem Injektor- oder Venturi-Prinzip
erzeugt, durch welchen am Sauganschluss 82 Flüssigkeit
ansaugbar ist. Die Treibleitung 92 und die Förderleitung 100 bilden
zusammen einen Überbrückungsstrang 109 zwischen
dem Vorlaufstrang 8 und dem Rücklaufstrang 30 stromaufwärts der
Filtervorrichtung 34.
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Zum Entleeren von restlicher Waschflüssigkeit
aus dem zuvor mit der Waschflüssigkeit
gespülten
Gehäuse 28 der
betreffenden Reinigungsvorrichtung 20 wird das erste Ventil 12 der
Vorlaufleitung 8, welches stromabwärts der Anschlussstelle 96 angeordnet
ist, und das neunte Ventil 74 des Rücklaufstranges 30,
welches zwischen den Anschlussstellen 104 und 88 liegt,
geschlossen. Ferner werden das Belüftungsventil 14 (zweites
Ventil) und die Ventile 86, 94 und 102 der
Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 geöffnet. Die
vierten und fünften
Ventile 40 und 42 des Rücklaufstranges bleiben geöffnet. Die
Förderpumpe 6 fördert jetzt
Waschflüssigkeit
aus dem Waschflüssigkeitsbehälter 10 durch
den Vorlaufstrang 8 und von diesem durch die Treibleitung 92,
die Flüssigkeitsstrahlpumpe 80,
deren Förderleitung 100,
durch den Rücklaufstrang 30 und
die Filtervorrichtung 34 zurück in den Waschflüssigkeitsbehälter 10 gemäß den in 1 in ausgezogenen Linien
gezeigten Pfeilen 106. Die Ventile 50, 58 und 64,
welche zur Reinigung und Entlüftung
der Filtervorrichtung 34 dienen, sind geschlossen.
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Da die Belüftungsöffnung 16 durch das
geöffnete
Belüftungsventil 14 und
das betreffende offene Ventil 18 zum geschlossenen Gehäuse 28 hin
offen ist, kann die darin befindliche Waschflüssigkeit durch den Sauganschluss 82 der
Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 abgesaugt
werden und zusammen mit der Waschflüssigkeit, welche als Treibflüssigkeit
dient, durch den Rücklaufstrang 30 und
dessen Filtervorrichtung 34 hindurch in den Waschflüssigkeitsbehälter 10 zurück gefördert werden.
Die aus dem Gehäuse 28 zur
Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 hin
abgesaugte Flüssigkeit
ist in 1 durch Pfeile 110 gekennzeichnet,
welche doppellinig gezeichnet sind.
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Wenn danach die Ventile 18 am
stromabwärtigen
Ende der Vorlaufleitung 8 und die Ventile 74, 86 am
stromaufwärtigen
Anfang der Rücklaufleitung 30 wieder
geschlossen sind, kann das Gehäuse 28 der betreffenden
Reinigungsvorrichtung 20 wieder geöffnet werden, um mit einem
Abstreifelement Schmutz vom Rotationszylinder der Druckmaschine
in das Gehäuse 28 hinein
abzustreifen.
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Ein Beispiel einer Reinigungsvorrichtung 20 mit
einem Gehäuse 28 ist
in 2 in Ruhestellung und
in 3 in Arbeitsstellung
dargestellt. Eine dem zu reinigenden Rotationskörper 112 der Druckmaschine
zugewandte Seite des Gehäuses 28 hat
eine Wandöffnung 114,
durch welche eine Rakel 116 aus dem Gehäuse 20 herausschwenkbar
ist an die Mantelfläche
des Rotationskörpers 112.
Vor oder während
des Reinigungsprozesses ist die Mantelfläche des Rotationskörpers 112 durch
Waschflüssigkeit 118 aus
einem Düsenrohr 120 befeuchtbar.
Diese Waschflüssigkeit 118 wird
vorzugsweise nicht dem Waschflüssigkeitsbehälter 10 entnommen,
sondern von einer anderen Flüssigkeitsquelle.
Die Rakel 116 ist in das Gehäuse 28 hineinschwenkbar
und die Wandöffnung 114 ist
durch ein Verschlusselement 122 verschließbar, wie
dies 3 zeigt. In einer Stirnseite
des Gehäuses 28 befindet
sich der Einlass 26, und in der anderen Stirnseite der
Auslass 38 des Gehäuses 28,
so dass es von der Waschflüssigkeit des
Waschflüssigkeitsbehälters 10 von 1 in seiner gesamten Länge durchströmbar ist,
wenn das Gehäuse 28 entsprechend 3 geschlossen ist.
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4 zeigt
ein Beispiel einer Ausführungsform
in Ruhestellung, bei welcher anstelle einer Rakel 116 eine
motorisch angetriebene Bürstenwalze 124 vorgesehen
ist, welche aus einem Düsenrohr 120 mit
Flüssigkeit 118 befeuchtbar.
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Bei der weiteren beispielhaften Ausführungsform,
welche in 5 in Arbeitsstellung
gezeigt ist, ist anstelle der Bürstenwalze 124 eine
motorisch rotierbare Walze 126 vorgesehen, deren Mantelfläche mit
einem Schmutz-aufnehmenden Material 128 versehen ist, z.
B. Plüsch,
Frotte oder ein anderes Material.
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Die Treibleitung 92 mit
dem elften Ventil 94 und die die Förderleitung 100 mit
dem zwölften
Ventil 102 sowie der zwischen diesen beiden Leitungen angeordneten
Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 bilden
einen Überbrückungsstrang 109,
durch welchen der Vorlaufstrang 8 an der Stelle 96 zwischen
der Förderpumpe 6 und
dem ersten Ventil 12 und der Rücklaufstrang 30 an
der Stelle 104 stromaufwärts der Filtervorrichtung 34 überbrückbar sind,
um im überbrückten Zustand
einen Rezirkulationsweg für
die Waschflüssigkeit
zu bilden.
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Die in den 6 bis 9 gezeigten
weiteren Ausführungsformen
der Erfindung sind identisch mit der in 1 gezeigten Ausführungsform, soweit im folgenden
keine Unterschiede beschrieben werden.
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Bei der Ausführungsform von 6 ist anstelle des Überbrückungsstranges 109 von 1 ein Überbrückungsstrang 129 vorgesehen,
welcher mindestens ein Ventil 132 zum Absperren dieses Überbrückungsstranges
enthält,
jedoch nicht die Flüssigkeitsstrahlpumpe 80.
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Die Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 befindet
sich in einem von zwei Parallelzweigen 134 und 136,
beispielsweise im Parallelzweig 134. Dieser enthält einen
Treibleitungsabschnitt 138 mit dem Treibleitungs-Ventil 94 auf
der stromaufwärtigen
Seite der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80,
und einen Förderleitungsabschnitt 140 mit
dem Förderleitungs-Ventil 102 auf
der stromabwärtigen
Seite der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80.
Der Sauganschluss 82 ist an den Rücklaufstrang 30 an
der Stelle 88 angeschlossen, welche zwischen dem Fluidleitungsanschluss 32 und dem
Ventil 74 liegt. Der andere Parallelzweig 136 enthält ein Ventil 142.
Durch diesen anderen Parallelzweig 136 kann die Waschflüssigkeit
fließen,
wenn dieses Ventil 142 geöffnet und statt dessen die
beiden Ventile 94 und 102 der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 geschlossen
sind. Alternativ kann durch die Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 Waschflüssigkeit
der Pumpe 6 fließen,
wenn die Ventile 94 und 102 der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 geöffnet und
das Ventil 142 im anderen Parallelzweig 136 geschlossen
ist.
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Die Anordnung der beiden Parallelzweige 134 und 136 mit
der Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 kann zwischen
Anschlussstellen 144 und 146 entweder entsprechend 6 in den Vorlaufstrang 8 zwischen der
Förderpumpe 6 und
dem ersten Ventil 12, oder gemäß 7 in den Rücklaufstrang 30 zwischen
der Anschlussstelle 104 des Überbrückungsstranges 129 und
der stromaufwärtigen
Seite der Filtervorrichtung 34 integriert werden.
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Gemäß einer nicht gezeigten Ausführungsform
sind die beiden Parallelstränge 134 und 136, wovon
der eine die Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 enthält, in den
Rücklaufstrang 30 stromabwärts der
Filtervorrichtung 34 integriert. Dies ist dann möglich, wenn
gemäß der bevorzugten
Ausführungsform
aus der Reinigungsvorrichtung 20 nur saubere Waschflüssigkeit
abgesaugt wird.
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Die Ausführungsform von 8 ist ähnlich der von 7 mit dem Unterschied, dass anstelle
einer Flüssigkeitsstrahlpumpe 80 eine
zweite mechanische Pumpe 150 in einem der beiden Parallelzweige 134 und 136 angeordnet
ist. In diesem Falle entfällt die
Saugleitung 84 und der Überbrückungsstrang 129 von 7.
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Bei der Ausführungsform von 9 ist nur eine einzige Pumpe in Form
einer Förderpumpe 6 (mechanische
Pumpe, vorzugsweise elektromotorisch angetrieben) vorgesehen, welche
hier nicht im Vorlaufstrang 8, sondern im Rücklaufstrang 30 angeordnet
ist. Diese Ausführungsform
funktioniert jedoch nur mit einer Förderpumpe 6, welche
nicht nur Flüssigkeit,
sondern auch Luft fördern
kann, mit einer Saugkraft, durch welche nach dem Fördern von
Luft auch Flüssigkeit
aus dem Waschflüssigkeitsbehälter 10 ansaugbar
ist.
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Die Ventile von allen Ausführungsformen sind
manuell oder vorzugsweise von einer elektrischen oder elektronischen
Steuereinrichtung (nicht gezeigt) betätigbare Absperrelemente, z.
B. 2/2-Wege-Ventile oder 3/2-Wege-Ventile. Beispielsweise können in 1 die Ventile 12, 94, 74, 102 einzelne 2/2-Wege-Ventile
sein. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
können
die beiden Ventile 12 und 94 zusammen durch ein
einziges 3/2-Wege-Ventil gebildet sein, und die beiden Ventile 74 und 102 können zusammen
durch ein einziges 3/2-Wege-Ventil gebildet sein.
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Der zu reinigende Rotationskörper 112 kann z.
B. eine Farbwalze, ein Gummituchzylinder, ein Druckplattenzylinder
oder ein Gegendruckzylinder einer Oftsetdruckmaschine oder ein anderer
Zylinder oder eine andere Walze einer Oftsetdruckmaschine oder einer
anderen Druckmaschine sein.