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DE102005038258A1 - Farbwalzenrakelvorrichtung und Auskleidung für eine Rakelwanne hiervon - Google Patents

Farbwalzenrakelvorrichtung und Auskleidung für eine Rakelwanne hiervon Download PDF

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DE102005038258A1
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DE200510038258
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Siegbert Nadolny
Herbert Stanka
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Baldwin Germany GmbH
Original Assignee
Baldwin Germany GmbH
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F35/00Cleaning arrangements or devices
    • B41F35/04Cleaning arrangements or devices for inking rollers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41PINDEXING SCHEME RELATING TO PRINTING, LINING MACHINES, TYPEWRITERS, AND TO STAMPS
    • B41P2235/00Cleaning
    • B41P2235/10Cleaning characterised by the methods or devices
    • B41P2235/20Wiping devices
    • B41P2235/21Scrapers, e.g. absorbent pads

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Abstract

Auskleidung (6) für eine Rakelwanne (4), welche in ihrer Form einer Innenform der Rakelwanne (4) angepasst oder anpassbar ist und in die Rakelwanne (4) einsetzbar und herausnehmbar ist; und welche aus einem zusammen mit einem abgerakelten Material entsorgbaren Material gebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Auskleidung für eine Rakelwanne einer Druckmaschine, eine Farbwalzenrakelvorrichtung, und die Verwendung eines Einwegbehälters gemäß den Patentansprüchen.
  • Ein besonderes Anwendungsgebiet der Erfindung sind Offset-Druckmaschinen.
  • Eine Rakelwanne und eine Farbwalzenrakelvorrichtung nach Art des Oberbegriffs von Anspruch 6 sind aus der DE 103 13 014 A1 bekannt. Zum Reinigen einer Farbwalze wird diese mit einer Waschflüssigkeit besprüht. Durch Anstellen einer Rakel an die Farbwalze und dadurch Abrakeln von auf der betreffenden Walze befindlichem Material werden insbesondere Farbreste, Verunreinigungen und die Waschflüssigkeit von der Farbwalze entfernt.
  • Das von den Walzen des Farbwalzenzuges abgerakelte Material (Farbreste, Verunreinigungen, Waschflüssigkeit) wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung als Rakelmaterial bezeichnet.
  • Gemäß dem Stand der Technik gelangt das abgerakelte Rakelmaterial in eine Rakelwanne, die von Zeit zu Zeit gereinigt werden muss. Die Rakel ist beim Stand der Technik an der Rakelwanne befestigt.
  • Bei der DE 103 13 014 A1 ist die Rakelwanne, wie allgemein üblich, durch ein Gehäuse der Reinigungsvorrichtung gebildet. Um zum Reinigen der Rakelwanne ein Herausnehmen der kompletten Reinigungsvorrichtung zu vermeiden, schlägt die DE 103 13 014 A1 eine Druckmaschinen-Spül- und -entleervorrichtung zum Druckspülen und anschließend mindestens teilweisen Saug-Entleeren von einem Reinigungsvorrichtungsgehäuse vor.
  • Eine Abstreifvorrichtung zum Abstreifen von Rakelmaterial von Walzen eines Walzenzuges ist ferner aus der DE 101 53 968 A1 bekannt.
  • Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, auf einfache und kostengünstige Weise einen effizienten Betrieb einer Farbwalzenrakelvorrichtung zu ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Durch die Verwendung einer Auskleidung für eine Rakelwanne zum Auffangen von Rakelmaterial, während dieses von einer Rakel von einer Farbwalze abgerakelt wird, entfällt das zeitaufwändige Reinigen der Rakelwanne, wozu diese herausgenommen werden muss. Vielmehr wird gemäß der Erfindung die mit Rakelmaterial gefüllte Auskleidung durch eine neue Auskleidung ersetzt und die mit Rakelmaterial gefüllte Auskleidung kann mitsamt dem Rakelmaterial entsorgt, beispielsweise verbrannt werden.
  • Im folgenden wird die Erfindung mit Bezug auf die Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsformen als Beispiele beschrieben. Die vorstehenden Definitionen und Erläuterungen gelten auch für die nachfolgende Beschreibung der Zeichnungen, und umgekehrt.
  • In den Zeichnungen zeigen
  • 1 eine Ausführungsform einer Rakelvorrichtung nach der Erfindung;
  • 2 eine Teilschnittansicht einer weiteren Ausführungsform einer Rakelvorrichtung nach der Erfindung;
  • 3 eine Teilschnittansicht einer nochmals weiteren Ausführungsform einer Rakelvorrichtung nach der Erfindung.
  • Die 1 zeigt eine Farbwalzenrakelvorrichtung 2 einer Druckmaschine mit einer Rakelwanne 4 und einer in der Rakelwanne 4 positionierten Auskleidung 6 zum Auffangen von Rakelmaterial, während dieses von einer Rakel 8 von einer Farbwalze 10 abgerakelt wird. Die Auskleidung 6 ist in die Rakelwanne 4 einsetzbar und aus der Rakelwanne 4 herausnehmbar. Vorzugsweise ist die Auskleidung leicht faltbar bzw. zusammenlegbar. Ferner ist die Auskleidung vorzugsweise aus einem zusammen mit dem aufgefangenen Rakelmaterial entsorgbaren, beispielsweise verbrennbaren Material gebildet.
  • Die Auskleidung 6 ist als Einwegbehälter vorgesehen. Die Erfindung schlägt demnach vor, einen Einwegbehälter zum Aufnehmen von Rakelmaterial zu verwenden, während dieses von einer Farbwalze 10 einer Druckmaschine abgerakelt wird.
  • Durch die in der Rakelwanne 4 positionierte Auskleidung 6 entfällt ein aufwändiges Reinigen der Rakelwanne 4. Dadurch werden auch die Stillstandszeiten der Druckmaschine verkürzt.
  • Gemäß einer in 2 dargestellten Ausführungsform der Auskleidung 6 weist diese einen Fortsatz 12 auf, welcher über eine Rakel 8 sich erstreckend anordenbar ist und hierbei eine Rakelkante 14 bildet. Auf diese Weise entfällt auch eine Reinigung der Rakel 8. Ein für diese Ausführungsform der Auskleidung 6 geeignetes Material ist beispielsweise Kunststoff. Insbesondere hat sich auch eine Kunststofffolie als ausreichend zugfest und abriebfest erwiesen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die abzurakelnde Farbwalze 10 eine Rilsanwalze ist, die eine sehr glatte und sehr gut auf Kunststoff gleitende Oberfläche aufweist.
  • Der Fortsatz 12 kann ausgebildet sein, dass er sich der Form der Rakel 8 anpasst um hierdurch die Rakelkante 14 zu bilden, wie in 2 dargestellt. Ferner kann an den Fortsatz 12 eine Rakelkante 14 angeformt sein.
  • An der Rakel 8 kann eine Befestigungsvorrichtung 16 vorgesehen sein, welche mit einer Befestigungsvorrichtung 18 an der Auskleidung 6 zusammenwirkt, um den Fortsatz 12 der Auskleidung 6 sicher über der Rakel 8 zu positionieren. Beispielsweise kann die Befestigungsvorrichtung 16 an der Rakel 8 durch pilzförmige Vorsprünge gebildet sein und die Befestigungsvorrichtung 18 an der Auskleidung 6 kann durch entsprechende Schlitze gebildet sein, durch welche die pilzförmigen Vorsprünge hindurch steckbar sind um so den Fortsatz 12 an der Rakel 8 zu befestigen. Ferner kann die Befestigungsvorrichtung 16, 18 beliebig anders ausgebildet sein, beispielsweise in Form einer Klemmleiste, welche den Fortsatz 12 an der Rakel festklemmt.
  • Anstelle der Befestigungsvorrichtung 16, 18 an der Rakel 8 und an dem Fortsatz 12 der Auskleidung 6, kann der Fortsatz 12 der Auskleidung 6 auch in Form einer Tasche gebildet sein, in welche die Rakel 8 einsteckbar ist, um so den Fortsatz 12 über der Rakel 8 sicher zu positionieren.
  • Die Rakel 8 kann durch beliebige Befestigungsmittel (nicht dargestellt) an der Rakelwanne 4 befestigt sein (2, 3). Hierbei erstreckt sich die Auskleidung 6 vorzugsweise über einen in die Rakelwanne 4 hinein ragenden Befestigungsabschnitt 19 der Rakel 8. Alternativ kann die Rakel 8 an einem Rakelträger 20 befestigt sein, der separat von der Rakelwanne 4 gebildet ist. Es kann vorgesehen sein, wie in 1 dargestellt, dass der Rakelträger 20 eine Auflage 22 für die Rakelwanne 4 bildet. Zum sicheren Positionieren der Rakelwanne 4 auf dem Rakelträger 20 kann dieser mindestens eine Stützfläche 24 und/oder mindestens ein Haltelement 26 aufweisen.
  • Die Auskleidung 6 kann aus jedem geeigneten Material gebildet sein, welches mindestens eine vorbestimmte Zeitdauer dem Rakelmaterial und insbesondere der verwendeten Waschflüssigkeit widersteht. Diese vorbestimmte Zeitdauer bzw. das Material und die Beschaffenheit des Behälters kann unterschiedlich gewählt werden, abhängig von den konkreten Anforderungen und der Auslastung der Druckmaschine. Die vorbestimmte Zeitdauer bzw. das Material/die Beschaffenheit der Auskleidung 6 sollte mindestens so gewählt sein, dass die Auskleidung 6 dem Rakelmaterial bis zu seiner Entsorgung widersteht. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Auskleidung 6 vier bis zehn Tage, insbesondere sieben Tage resistent gegen das Rakelmaterial ist. Alternativ kann die Auskleidung 6 so ausgebildet sein, dass sie dem Rakelmaterial beliebig lange widersteht, d. h. Rakelmaterialresistent und insbesondere Waschflüssigkeitsresistent ist.
  • Die Waschflüssigkeit kann Lösemittel, Waschmittel, Waschmittel enthaltendes Wasser, Wasser mit einem oder mehreren Zusätzen, welche den Druckprozess beeinflussen, reines Wasser oder jede andere Flüssigkeit sein. Die Art der Waschflüssigkeit kann während des Reinigungsvorgangs verändert werden. Beispielsweise kann anfänglich Waschmittel oder Lösemittel oder solches enthaltendes Wasser zum Lösen der Farbe von den Walzen verwendet werden, und anschließend mit klarem Wasser oder einer Waschflüssigkeit mit veränderter Zusammensetzung nachgespült werden.
  • Die Auskleidung 6 kann teilweise oder vollständig aus Kunststoff gebildet sein. Ferner kann die Auskleidung 6 teilweise oder vollständig aus einem waschflüssigkeitsdichten Karton gebildet sein. Um den Karton waschflüssigkeitsdicht, insbesondere wasserdicht und/oder lösemitteldicht zu machen, kann der Karton beispielsweise imprägniert oder beschichtet sein, beispielsweise mit Wachs oder Kunststoff. Der Behälter 6 kann insbesondere aus einem kunststoffbeschichteten Karton gebildet sein.
  • Die Auskleidung 6 ist vorzugsweise so ausgebildet, dass sie mindestens in ihrem leeren Zustand formstabil ist. Vorzugsweise ist die Auskleidung 6 hierbei entsprechend der Innenform der Rakelwanne 4 vorgeformt. Die formstabile Ausbildung der Auskleidung 6 erleichtert ihre Handhabung, insbesondere das Positionieren der Auskleidung 6 in der Rakelwanne 4. Alternativ kann die Auskleidung nicht formstabil ausgebildet sein. Die Auskleidung kann folienartig ausgebildet sein.
  • Das Material des Fortsatzes 12 kann aus den oben genannten Materialien für die Auskleidung 6 ausgewählt sein. Beispielsweise kann der Fortsatz 12 aus demselben Material wie Auskleidung 6 gebildet sein. Insbesondere kann der Fortsatz 12 einstückig mit der Auskleidung 6 hergestellt sein.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform kann der Fortsatz 12 abweichend von der Auskleidung 6 ausgebildet sein.
  • Insbesondere bei einem ausreichend formstabilen Fortsatz 12 ist eine Befestigungsvorrichtung 16, 18 zum Befestigen des Fortsatzes über der Rakel 8 nicht erforderlich.
  • Die erfindungsgemäße Farbwalzenrakelvorrichtung 2 ist vorzugsweise Teil einer Farbwalzenwaschanlage, insbesondere einer automatischen Farbwalzenwaschanlage.
  • Die Rakelwanne 4 ist vorzugsweise aus der Farbwalzenrakelvorrichtung 2 seitlich herausziehbar angeordnet, um ein Entfernen der Auskleidung 6 aus der Rakelwanne 4 zu erleichtern. Beispielsweise kann der Rakelträger 20, auf welchem die Rakelwanne 4 positioniert ist, mittels einer Lagerung 27 gegenüber einem Basisteil 28 seitlich verschiebbar gelagert sein, um so den Rakelträger 20 mit der Rakelwanne 4 durch eine Öffnung 30 in einer Druckmaschinenseitenwand 32 seitlich herauszuziehen. Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform erfolgt das Anstellen der Rakelvorrichtung 2 durch eine Schwenkbewegung des bezüglich einer Schwenkachse 34 schwenkbar angeordneten Basisteils 28, welches hierzu von einer Betätigungsvorrichtung 36, beispielsweise einem Pneumatikzylinder, betätigt wird. Alternativ kann jede beliebige andere Anstellvorrichtung zum Anstellen der Rakel 8 an die Farbwalze 10 vorgesehen sein.
  • Ein Teil oder alle der in der Zeichnung dargestellten Teile der Farbwalzenrakelvorrichtung 2 können beispielsweise an einem Gehäuse der Farbwalzenrakelvorrichtung 2 montiert sein, welches wiederum an einem Druckmaschinenteil, beispielsweise einer Druckmaschinenseitenwand 32 montiert ist. Ferner können ein Teil oder alle der in der Zeichnung dargestellten Teile der Farbwalzenrakelvorrichtung 2 unmittelbar an einem Druckmaschinenteil, beispielsweise einer Druckmaschinenseitenwand 32 montiert sein.

Claims (11)

  1. Auskleidung (6) für eine Rakelwanne (4) einer Farbwalzenrakelvorrichtung (2), wobei die Auskleidung (6) in ihrer Form einer Innenform der Rakelwanne (4) angepasst oder anpassbar ist und in die Rakelwanne (4) einsetzbar und herausnehmbar ist; und wobei die Auskleidung (6) aus einem zusammen mit einem Rakelmaterial entsorgbaren Material gebildet ist.
  2. Auskleidung (6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Fortsatz (12) aufweist, welcher über eine Rakel (8) sich erstreckend anordnenbar ist und eine Rakelkante (14) bildet.
  3. Auskleidung (6) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Befestigungsvorrichtung (18) aufweist, welche mit einer Befestigungsvorrichtung (16) an der Rakel (8) zusammenwirkt, um den Fortsatz (12) über der Rakel (8) sicher zu halten.
  4. Auskleidung (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidung (6) mindestens teilweise aus Kunststoff gebildet ist.
  5. Auskleidung (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidung (6) mindestens teilweise aus waschflüssigkeitsdichtem Karton gebildet ist.
  6. Auskleidung (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidung (6) ausgebildet ist, so dass sie mindestens in ihrem leeren Zustand formstabil ist und dass sie entsprechend der Innenform der Rakelwanne (4) vorgeformt ist.
  7. Auskleidung (6) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidung (6) folienartig ausgebildet ist.
  8. Auskleidung (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidung faltbar ist.
  9. Farbwalzenrakelvorrichtung (2) einer Druckmaschine, enthaltend eine Rakel (8) zum Abrakeln von Rakelmaterial von einer Farbwalze (10), und eine Rakelwanne (4) zur Aufnahme des mittels der Rakel (8) abgerakelten Rakelmaterials, dadurch gekennzeichnet, dass die Rakelwanne (4) eine Auskleidung (6) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist oder zur Aufnahme einer Auskleidung (6) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist.
  10. Farbwalzenrakelvorrichtung (2) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rakel(8) eine Befestigungsvorrichtung (16) aufweist, welche mit einer Befestigungsvorrichtung (18) einer Auskleidung (6) gemäß Anspruch 3 zusammenwirkt zum sicheren Positionieren des Fortsatzes (12) über der Rakel (8).
  11. Verwendung eines Einwegbehälters zum Aufnehmen von Rakelmaterial, während dieses von einer Farbwalze (10) einer Druckmaschine abgerakelt wird.
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