-
Die Erfindung betrifft einen Kleinspeicher
der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
-
Bei in der Praxis bekannten, in der
Einbaulage z.B. mit der Rückseite
des Kleinspeicher-Gehäuses
an einer im Wesentlichen vertikalen Wand montierbaren Kleinspeichern
haben sich zwei unterschiedliche Gehäusekonzepte durchgesetzt. Bei dem
einen Gehäusekonzept
ist ein im Grundzug rechteckiger, seichter Kasten vorgesehen, dessen Kastenboden
als Montagerückwand
dient und in dem von der offenen Seite her die Kleinspeicher-Innenteile
montiert werden, ehe ein ähnlicher,
seichter zweiter Kasten von vorne aufgesteckt. Die Kastenränder des
zweiten Kastens werden entweder innen in die Öffnung des anderen Kastens
eingesteckt oder außen
darüber
gestülpt.
Die Trennebene liegt in der Einbaulage im Wesentlichen vertikal.
Bei dem anderen, bekannten Gehäusekonzept
werden die Innenteile des Kleinspeichers in ein in der Einbaulage
vertikal verlaufendes, vierkantiges Kastenprofil aus Blech eingebracht,
von dem eine Seitenwand die Montagerückwand bildet, und werden anschließend obere
und untere Kunststoff-Stülpdeckel
aufgesetzt, die in zwei im Wesentlichen horizontal orientierten Trennebenen
außen über die Öffnungsenden
des Blech-Kastenprofils greifen. Diese bekannten Gehäusekonzepte
bedingen relativ hohen Herstellungs- und Montageaufwand, auch um
eine zumindest weitgehend spritzwassersichere Trennfuge zu erzielen, und
sind teuer. Das äußere Erscheinungsbild
lässt zu wünschen übrig. Beim
ersten Gehäusekonzept
ist der Übergang
vom vorderen aufgesteckten Kasten zum hinteren, die Montagerückwand bildenden,
und meist aus anderem und auch oberflächlich deutlich verschiedenem
Material bestehendem Kasten deutlich wahrnehmbar. Beim zweiten Gehäusekonzept
ist die Mischbauweise Kunststoff/Blech mit den beiden Trennfugen
auch wegen der deutlich unterschiedlichen Oberflächen und Oberflächenebenheiten
deutlich wahrnehmbar. Außerdem
ist die Spritzwasserfestigkeit im unteren Trennfugenbereich schwierig
zu gewährleisten.
Ein verkaufsstrategisch schwerwiegender Nachteil liegt bei beiden
Gehäusekonzepten darin,
dass die Gehäusekonzepte
bei auf gleichen oder ähnlichen
Innenkomponenten des Kleinspeichers basierenden Versionen einer
Modellreihe keinen nennenswerten Freiheitsgrad bieten, ohne erheblichen
Kostenaufwand deutlich erkennbare Unterschiede vorzusehen. Es gibt
nämlich
marktstrategischen Bedarf der Hersteller solcher Kleinspeicher, über für verschiedene
Verkaufsstätten
konzipierte Modellversionen gezielt bestimmte Verbraucherkreise
anzusprechen und innerhalb einer Modellserie auf unterschiedlichen
Preisniveaus beispielsweise Einfachversionen in Baumärkten und
aufgewertete Versionen im Fachhandel zu vertreiben.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
einen Kleinspeicher der eingangs genannten Art anzugeben, der ein
kostengünstig
zu realisierendes Gehäusekonzept
aufweist, mit dem sich ohne nennenswerten Mehraufwand ein ansprechendes äußeres Erscheinungsbild
erzielen lässt,
und das Erscheinungsbild im Hinblick auf marktstrategische Gesichtspunkte
unterscheidungskräftig
variierbar ist.
-
Die gestellte Aufgabe wird mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
-
Durch den im wesentlichen viereckigen
Kasten, ähnlich
einem viereckigen Eimer, und den die Öffnung des Kastens mit im Wesentlichen
horizontaler Trennfuge verschließenden Deckel, lässt sich kostengünstig ein
gefälliges äußeres Erscheinungsbild
schaffen. Das Konzept ermöglicht
verringerte Herstellungskosten und eine einfache Montage. Es braucht
keine deutlich sichtbaren Material- und Oberflächenunterschiede zwischen dem
Deckel und dem Kasten zu geben. Vorzugsweise bestehen der Deckel
und der Kasten aus dem gleichen Material. Die Innenkonturen des
Kastens und des Deckels sind für alle
Modellversionen im Wesentlichen gleich. Die Außenoberflächen bzw. das Außendesign
können
jedoch mit einem weiten Freiheitsgrad so modifiziert werden, dass
deutlich voneinander verschiedene äußere Erscheinungsbilder erzeugt
werden. So kann beispielsweise eine über Baumärkte vertriebene Modellversion
einen einfachen Kasten und einen einfachen Deckel aufweisen, während eine
beispielsweise über
den Fachhandel vertriebene, aufgewertete Modellversion einen äußerlich
hochwertigeren Kasten und hochwertigeren Deckel bzw. ein aufwendigeres äußeres Design
haben kann.
-
Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform befindet sich in
der Einbaulage des Kleinspeichers der Kasten unten, während der
Deckel die oben liegende Öffnung
im Trennfugenbereich verschließt. Die
Montagerückwand
wird von der Kastenrückwand gebildet,
ohne dass ein optisch als unangenehm empfundener Übergang
von der Montagerückwand in
die Seitenwände
des Gehäuses
zu sehen wäre.
-
Der Kasten und der Deckel können separate Kunststoff-Formteile
sein und, vorzugsweise, durch wenigstens ein Scharnier oder einen
anderen Verbindungsmechanismus miteinander verbunden werden. Dank
der separaten Herstellung kann jede Gehäusekomponente nach Wunsch gestaltet
werden, und sind baukastenartig viele Kombinationen möglich.
-
Bei einer bevorzugten Alternative
sind der Kasten und der Deckel in einem einstückigen Formteil, insbesondere
Kunststoff-Formteil vereinigt und durch wenigstens ein integriertes
Filmscharnier miteinander klappbar verbunden. Dies ist ein Gehäusekonzept,
innerhalb dessen der Deckel und der Kasten optisch wie aus einem
Guss wirken.
-
Das Gehäusekonzept mit dem Kasten und seinem
Deckel bietet ferner den Vorteil, die weitgehende Spritzwasserfestigkeit
im Trennfugenbereich mit einfachen technischen Mitteln realisieren
zu können.
Beispielsweise wird in der Trennfuge eine Dichtstruktur vorgesehen,
die bei ordnungsgemäß verschlossenem
Deckel wirksam ist. Beispielsweise wird hier eine Nut/Federstruktur
oder eine Labyrinthdichtungsstruktur schon bei der Formung des Kastens
und des Deckels mit berücksichtigt.
Hilfsweise können
auch elastische Dichtelemente eingegliedert sein.
-
Günstig
ist es, wenn der Deckel innen in der Kastenöffnung verriegelbar ist, vorzugsweise
mittels Rastelementen oder Schnapphaken. Die Verriegelung wird optisch
an der Außenseite
nicht wahrgenommen, verhindert aber den unsachgemäßen Zutritt
zum Inneren des Gehäuses.
Um den Deckel abnehmen oder öffnen
zu können,
werden, vorzugsweise, entsprechende Zugriffsöffnungen im Kasten und/oder
Deckel vorgesehen, durch die mittels eines Werkzeuges oder dgl.
die Verrastelemente lösbar sind.
-
Bei diesem Gehäusekonzept lassen sich die Wasseranschlüsse des
Kleinspeichers einfach im Deckel anordnen oder durch den Deckel
nach außen führen, insbesondere
dann, wenn der Deckel in der Richtung geöffnet oder abgenommen wird,
in der sich die Anschlüsse
erstrecken.
-
Bevorzugt ist am Deckel wenigstens
ein Bedienelement für
den Kleinspeicher angeordnet. Die dafür erforderliche Gestaltung
des Deckels lässt
sich bei dessen Formung verwirklichen.
-
Eine bequeme Handhabung des Kleinspeichers
bei der Bedienung ergibt sich, wenn der Deckel eine in der Einbaulage
frontseitige Abschrägung
aufweist, die von der Deckeloberseite schräg bis zur Trennfuge verläuft und
als Bedienfeld mit dem wenigstens einen Bedienelement gestaltet
ist. Zusätzlich
ist die Abschrägung
ein optisch deutlich wahrnehmbares Unterscheidungsmerkmal. Die Abschrägung kann
nämlich
bei einer anderen Modellversion weggelassen werden, die dann äußerlich
vollständig anders
aussieht.
-
Alternativ kann das Bedienfeld in
der Frontseite des Kastens angeordnet werden, und sich, vorzugsweise,
bis in die Frontseite des Deckels erstrecken. Hiermit lässt sich
ein anderes, typisches Erscheinungsbild für eine andere Modellversion
realisieren. Grundsätzlich
kann die Trennfuge als, deutliches Unterscheidungsmerkmal entweder
optisch hervorgehoben oder weitgehend zum Verschwinden gebracht
werden. Dies ist bei dem Gehäusekonzept mit
dem Kasten und dem Deckel formtechnisch einfach zu verwirklichen.
-
Anhand der Zeichnung werden Ausführungsformen
des Erfindungsgegenstandes erläutert.
Es zeigen:
-
1 eine
schematische Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform eines Kleinspeichers,
-
2 eine
perspektivische Schrägansicht einer
zweiten Ausführungsform
eines Kleinspeichers, und
-
3 einen
Teil einer Seitenansicht der Ausführungsform von 1.
-
Eine in 1 gezeigte
erste Ausführungsform
eines Kleinspeichers S weist ein Gehäuse G zum Unterbringen nicht
gezeigter Kleinspeicher-Innenteile auf. Das Gehäuse G besteht aus Einem
im Grundzug viereckigen, oben offenen Kasten K, z.B. aus Kunststoff,
und einem die obenliegende Öffnung des
Kastens K verschließenden
Deckel D, ebenfalls aus Kunststoff. Die Trennebene zwischen dem
Deckel D und dem Kasten K liegt in der in 1 gezeigten Einbaulage zumindest weitgehend
horizontal. Der Kas ten K ist wie auch der Deckel D einteilig, gegebenenfalls
sind der Deckel D und der Kasten K sogar in einem einstöckigen Kunststoff-Formteil
zusammengefasst und über
integrale Filmscharniere 17 (3)
miteinander verbunden. Der Kasten K hat linke und rechte Seitenwände 1, 3,
eine Frontseitenwand 2 und eine Rückseitenwand 4, die
gleichzeitig als Montagerückseite
ausgebildet ist und entsprechende Befestigungseinrichtungen 11 (3) besitzt. Der Boden 5 des
Kastens K ist geschlossen, so dass sich der Kasten K insgesamt als
im Grundzug viereckiger, oben offener Eimer darstellt. Der Deckel D
besitzt eine weitgehend ebene oder leicht gewölbte Oberseite 7 und
eine frontseitige Abschrägung 8,
die sich bis zur Trennfuge 6 erstreckt. Die Abschrägung 8 definiert
ein Bedienfeld 10, in dem wenigstens ein Bedienelement 11 des
Kleinspeichers S angeordnet ist. Im Deckel D sind beispielsweise
Wasseranschlüsse 9 vorgesehen,
z.B. in eingeformten Durchführungen.
Der Deckel D kann mit dem Kasten K aufklappbar verbunden sein, z.B.
seitlich nach oben oder nach hinten oben, wobei Scharniere 17 im
Verbindungsbereich montiert sind (3).
Es ist alternativ möglich,
den Deckel D vollständig
abnehmbar anzubringen und über
einen oberen Falz um die Öffnung
des Kastens K zu stülpen
oder in einen oberen Falz einzusetzen (im letztgenannten Fall würde die Trennfuge
optisch kaschiert oder zum Verschwinden gebracht).
-
In der anderen Ausführungsform
in 2 hat der Deckel
D eine ebene Oberseite 7 und eine vertikale Frontseite 18.
Die beiden, die Frontseite des Kastens K und die Frontseite 18 des
Deckels D seitlich begrenzenden Vertikal-Ränder des Gehäuses G sind
in Bereichen 8' gerundet
oder abgeschrägt.
Das Bedienfeld 10' ist
mit dem Bedienelement 11 in der Frontseite 2 des
Kastens K angeordnet und erstreckt sich, vorzugsweise, bis zur Oberseite 7' des Deckels D,
d.h., auch über
die Frontseite 18 des Deckels D.
-
Die Trennfuge 6' ist hier kaum
sichtbar ausgebildet. Der Deckel D könnte auch in einen oberen Falz
des Kastens K eingesetzt sein, so dass die Trennfuge 6' seitlich von
außen
nicht zu sehen ist. Der Deckel D wird in 2 über
wenigstens ein Filmscharnier oder eingesetzte Scharniere 17 klappbar mit
dem Kasten K verbunden oder er lässt
sich vollständig
abnehmen.
-
In 3 ist
im Bereich der Trennfuge 6 eine Dichtstruktur 12 gezeigt,
die, vorzugsweise, integral in den Kasten K und/oder den Deckel
D eingeformt ist. Beispielsweise kann ein Nut/Feder-Eingriff in
der Dichtstruktur 12 vorgesehen sein, wie durch die Nut- und
Federelemente 13, 14 angedeutet. Gegebenenfalls
ist auch eine elastische Dichtung in diesem Bereich vorgesehen.
Alternativ könnte
auch eine Labyrinthdichtung durch das Zusammenwirken des Deckels
D mit dem Kasten K gebildet werden.
-
Der Deckel D ist in 3 über
ein Filmscharnier oder ein montiertes Scharnier 17 mit
dem Kasten K aufklappbar verbunden. Das Filmscharnier oder das Scharnier 17 könnte auch
weiter innen als gezeigt platziert sein, um zu vermeiden, dass beim Öffnen des
Deckels D dessen Hinterkante zu weit über die Rückseite 4 vortritt.
Bei einer einfachen Ausführungsform
könnte
der Kasten K im Öffnungsbereich innen
eine Einstecktasche für
einen entsprechenden Ansatz am Deckel D haben. Der Deckel D ist
zweckmäßig im Bereich
der Seitenwände 1, 3 und/oder
der Frontwand 2 mit dem Kasten K über Rastelemente V gegen unbefugtes Öffnen verriegelt,
z.B. mittels Schnapphaken 15, wobei eine Zugriffsöffnung 16 das Lösen des
jeweiligen Rastelements V zum Öffnen des
Deckels D ermöglicht,
beispielsweise mittels eines Werkzeuges.