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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft eine Anordnung eines vorhängeschlossartigen Behälters, insbesondere eines Behälters zur Aufnahme von kleinen Gegenständen oder eines als Aufbewahrungskasten dienenden Behältnisses, wobei zu den kleinen Gegenständen Gegenstände verschiedener Art gehören, die durch ein am Außendeckel des Behälters vorgesehenes Kantloch in den Behälter eingefüllt oder aus dem Kantloch des Behälters herausgekippt werden können.
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Stand der Technik
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Aus
US 7195120 ist ein Behälter zum Aufbewahren und Ausstellen von Werkzeugeinsätzen („Tool bit storage and display container”) bekannt, wobei der Behälter nach oben offen ist; durch die Rückenwand des Behälters verläuft ein Sechskantloch hindurch; an die Öffnung des Behälters ist ein Außendeckel angeschlossen; am Oberende des Außendeckels ist eine rechteckige Öffnung ausgebildet, wobei vom Vorderende der rechteckigen Öffnung sich ein Vorsprung erstreckt und an das Hinterende derselben ein scharnierartiger, wiederholbar hochklappbarer Oberdeckel angeschlossen ist, der die Öffnung der rechteckigen Öffnung völlig zudecken kann; am Vorderende der Unterseite des Oberdeckels ist eine Rastnase angeordnet, die nach dem Abschließen der rechteckigen Öffnung durch den Oberdeckel in umgedrehter Richtung in die Unterseite des Vorsprungs der rechteckigen Öffnung eingreift, um den Behälter zu verschließen.
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Außerdem ist an den Rand der Unterseite der rechteckigen Öffnung des Außendeckels eine diebstahlsichernde Deckscheibe angeschlossen, die die Fläche des Öffnungsendes zum größten Teil abdeckt, wobei die diebstahlsichernde Deckscheibe und die rechteckige Öffnung auf folgende Weise aneinander angeschlossen sind: bei der diebstahlsichernden Deckscheibe ist ein angemessener räumlicher Abstand zwischen den Anschlussstellen des Vorder-, des Hinterendes und des Vorsprungs und des Oberdeckels vorgesehen, damit die Rastnase des Oberdeckels den oben genannten Raum passieren und letztendlich im Inneren des Oberdeckel aufgenommen werden kann, wobei vorgesehen ist, dass die Ränder der beiden Seiten der diebstahlsichernden Deckscheibe lediglich teilweise an die Ränder der Unterseite der rechteckigen Öffnung angeschlossen sind. Dadurch, dass der Benutzer eine Kraft nach unten auf die diebstahlsichernde Deckscheibe ausübt, kann er leicht den Anschluss zwischen der diebstahlsichernden Deckscheibe und der rechteckigen Öffnung zerstören und schnell die diebstahlsichernde Deckscheibe abreißen und herausnehmen, so dass die rechteckige Öffnung unabgedeckt und offen wird. So lassen sich die im Behälter eingefüllten Werkzeugeinsätze oder weitere Gegenstände leicht aus der rechteckigen Öffnung herausnehmen.
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Des Weiteren ist der herkömmliche Behälter mit einem Anhängeetikett versehen, an dessen Oberende ein Aufhängeloch ausgebildet ist, wobei an einer unteren Stelle des Anhängeetiketts symmetrische freitragende Haken angeordnet sind, die Widerhaken aufweisen und in Richtung des Vorderendes vorspringen. Nachdem das Unterteil der vorderen Stirnfläche des Anhängeetiketts zum Anliegen an der Rückwand des Behälters gebracht worden ist, werden die symmetrischen freitragenden Haken in das Sechskantloch des Behälters eingesteckt; danach greifen die freitragenden Haken mittels ihrer Widerhaken in die innere Stirnfläche der Rückwand des Behälters ein, wodurch eine Verbindung und Positionierung erzielt wird. Die gegenüberstehende obere und untere Stirnfläche der beiden Freiträger der beiden freitragenden Haken sind als parallele Flächen ausgebildet, die sich jeweils an zwei beliebigen symmetrischen parallelen Flächen des Sechskantloches abstützen und sich dadurch positionieren, um ein unerwünschtes Drehen des an den Behälter angeschlossenen Anhängeetiketts zu verhindern.
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Die oben dargestellte herkömmliche Ausführungsform weist jedoch folgende Nachteile auf:
- 1. während der Ausstellung kann der Oberdeckel des Außendeckels beliebig geöffnet werden, wobei die im Inneren der rechteckigen Öffnung versteckte diebstahlsichernde Deckscheibe auch leicht abgerissen wird, so dass die zu verkaufenden Werkzeugeinsätze oder Gegenstände im Behälter leicht weggenommen werden; außerdem lässt sich am Äußeren des Außendeckels nicht erkennen, ob die versteckte diebstahlsichernde Deckscheibe abgerissen ist;
- 2. der Oberdeckel ist zwar mit einer Rastnase versehen, die in die Unterseite des sich vom Vorderende der rechteckigen Öffnung erstreckenden Vorsprungs einrastet; jedoch rastet die mit Widerhaken ausgestaltete Rastnase leicht ein, aber wird nicht leicht gelöst, so dass es bei einem verschlossenen Oberdeckel nicht leicht ist, dass der Widerhaken der Rastnase durch Drücken des Oberdeckels nach oben von der Sperrung der Unterseite des Vorsprungs befreit wird; und
- 3. es ist zwar vorgesehen, dass die symmetrischen freitragenden Haken des Anhängeetiketts in das an der Rückseite des Behälters angeordnete Sechskantloch eingreifen und sich dadurch positionieren, doch ist zwischen den symmetrischen freitragenden Haken eine Spalte vorgesehen, die erlaubt, dass die freitragenden Haken angemessen in Richtung der gegenüberstehenden Seiten einander zusammendrücken und sich verschieben; sofern der Behälter und das Anhängeetikett in Gegenrichtung gedreht worden sind, kann die nach dem Zusammenbau entstandene relative Stellung des Behälters und des Anhängeetiketts verändert werden; deswegen ist die Positionierung des montierten Anhängeetiketts nicht zuverlässig.
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Angesichts der bei der herkömmlichen Ausführungsform genannten Mängel hat sich der Erfinder mit der Konstruktion des vorhängeschlossartigen Behälters beschäftigt, aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen mit der Entwicklung und Herstellung der betreffenden Industrie nach Lösungen gesucht und letztendlich erfolgreich die erfindungsgemäße Anordnung eines vorhängeschlossartigen Behälters entwickelt.
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Aufgabe der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung eines vorhängeschlossartigen Behälters zu schaffen, wobei der Behälter während der Ausstellung aufgehängt oder abgeschlossen werden kann, um die im Behälter aufgenommenen Gegenstände vor Diebstahl zu schützen.
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Technische Lösung
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Anordnung eines vorhängeschlossartigen Behälters mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und 7. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die erfindungsgemäße Anordnung eines vorhängeschlossartigen Behälters umfasst folgendes: einen Behälter, der ein Öffnungsende aufweist, in das ein abnehmbarer und zusammensetzbarer Außendeckel eingesetzt ist, wobei am Oberende des Außendeckels eine Plattform ausgebildet ist, in deren Mitte ein mittiges Durchgangsloch angeordnet ist, an dessen einer Seite ein Kantloch angeordnet ist, wobei vor und nach dem mittigen Durchgangsloch symmetrische längliche Gleitlöcher auf der Plattform ausgebildet sind; einen Gleitdeckel, der das Oberende der Plattform des Außendeckels abdecken kann, wobei ein Ende des Gleitdeckels das Kantloch des Außendeckels völlig abdecken kann und am anderen Ende ein vertikales Durchgangsloch angeordnet ist, das mit dem mittigen Durchgangsloch übereinstimmt, wobei an zwei gegenüberstehenden Außenseiten des Gleitdeckels symmetrische vorstehende Flügel angeordnet sind, die jeweils in die symmetrischen länglichen Gleitlöcher des Außendeckels eingeschoben werden können und darin verschiebbar sind; und ein Anhängeetikett, an dessen Oberende ein Aufhängeloch und an dessen Unterende ein Schaft angeordnet sind, wobei am unteren Distalende des Schafts symmetrische federnde Raststücke angeordnet sind.
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Sofern das vertikale Durchgangsloch des Gleitdeckels und das mittige Durchgangsloch der Plattform des Außendeckels miteinander übereinstimmen, kann das Kantloch des Oberdeckels durch ein Ende des Gleitdeckels abgedeckt werden; nun kann der Schaft von oben nach unten in das vertikale Durchgangsloch und das mittige Durchgangsloch des Außendeckels so eingeschoben werden, dass er sich in diesen beiden befindet und an diese beiden angeschlossen ist, wobei die Rastnasen der symmetrischen federnden Raststücke in die Unterseite des mittigen Durchgangsloches einrasten, so dass die symmetrischen federnden Raststücke nicht mehr in Gegenrichtung aus dem mittigen Durchgangsloch zurücktreten können. Auf diese Weise können der Oberdeckel und der Gleitdeckel, die zusammengebaut sind, zwischenzeitlich miteinander abgeschlossen werden, wodurch ein Wegschieben des Gleitdeckels wirksam vermieden werden kann.
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Ferner kann der erfindungsgemäße Behälter aus lichtdurchlässigem Material hergestellt sein, so dass der Käufer von außen die zu verkaufenden Gegenstände im Behälter deutlich sehen kann.
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Nun befindet sich der Schaft des Anhängeetiketts in dem vertikalen Durchgangsloch und dem mittigen Durchgangsloch des Außendeckels und ist an diese beiden angeschlossen. Zum Verhindern eines unerwünschten Drehens des Anhängeetiketts ist das Anhängeetikett rechteckig ausgebildet; an der oberen Stirnfläche des Gleitdeckels, und zwar an der Seite des vertikalen Durchgangsloches, ist eine Erhebung angeordnet, die sich im Bodenbereich des Anhängeetiketts befindet, wobei an der Erhebung eine von oben nach unten verlaufende Furche angeordnet ist, in der eine entsprechende Stelle des Bodens des Anhängeetiketts aufgenommen werden kann. Auf diese Weise wird eine unerwünschte Richtungsverstellung des Anhängeetiketts verhindert.
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Beim Außendeckel ist auf der Plattform mehr als eine längliche Blattfeder angeordnet, die in diesem Ausführungsbeispiel mit der Plattform einstückig verbunden ist, wobei entlang der drei Seiten der länglichen Blattfeder ein durch die Plattform hindurch verlaufender Schlitz ausgebildet ist, wobei nur eine Kurzseite der länglichen Blattfeder an die Plattform angeschlossen ist; somit kann die längliche Blattfeder auf- und abwärts federnd bewegt werden; an der oberen Stirnfläche der länglichen Blattfeder, und zwar nahe dem Schlitz der Kurzseite, ist eine runde Wölbung angeordnet; an den beiden Seiten des am Boden des Gleitdeckels angeordneten vertikalen Durchgangsloches ist mindestens ein Satz von einer ersten und einer zweiten runden Aussparung angeordnet, in denen die runde Wölbung eingreifen und dadurch begrenzt werden kann, wobei die Satzanzahl der ersten und der zweiten Aussparung der Anzahl der länglichen Blattfeder entspricht. Sofern das Kantloch des Außendeckels gemäß diesem Ausführungsbeispiel durch ein Ende des Gleitdeckels völlig abgedeckt worden ist, wird die erste runde Aussparung des einen Satzes des Gleitdeckels genau die runde Erhebung einer länglichen Blattfeder aufnehmen und begrenzen; sofern der Gleitdeckel soweit verschoben worden ist, dass eines seiner Enden völlig aus dem Kantloch des Außendeckels austritt, kann die zweite runde Aussparung des genannten Satzes des Gleitdeckels genau die runde Wölbung der länglichen Blattfeder aufnehmen und begrenzen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnung
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1 zeigt eine Explosionsdarstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung.
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2 zeigt eine Untersicht eines Außendeckels gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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3 zeigt eine Draufsicht des Außendeckels gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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4 zeigt eine Untersicht eines Gleitdeckels gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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5 zeigt eine perspektivische Ansicht des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung im aufgebauten Zustand.
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6 zeigt eine Draufsicht des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung im aufgebauten Zustand.
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7 zeigt eine Vorderansicht des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung im aufgebauten Zustand im Schnitt.
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8 zeigt eine Schnittansicht entlang A-A aus 5.
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9 zeigt eine Schnittansicht entlang B-B aus 8.
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10 zeigt eine schematische Darstellung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung im Gebrauchszustand.
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Ausführungsbeispiel
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Im Folgenden werden Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung anhand der detaillierten Beschreibung eines Ausführungsbeispiels und der beigefügten Zeichnungen näher erläutert werden. Jedoch soll die Erfindung nicht auf die Beschreibung und die beigefügten Zeichnungen beschränkt werden.
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1 bis 10 zeigen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung eines vorhängeschlossartigen Behälters, die aus einem Behälter 10, einem Außendeckel 20, einem Gleitdeckel 30 und einem Anhängeetikett 40 besteht.
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Der Behälter 10 ist gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel aus lichtdurchlässigem Material hergestellt und als ein lichtdurchlässiger Kunststoff-Behälter ausgeführt, so dass der Käufer direkt von außen die zu verkaufenden Gegenstände im Behälter deutlich sehen kann. Der Behälter 10 ist im Wesentlichen rechteckig ausgebildet und weist am Oberende ein Öffnungsende 11 auf, wobei an zwei gegenüberstehenden Seiten, und zwar nahe den Rändern des Öffnungsendes 11, symmetrische Rastlöcher 12 angeordnet sind, mittels deren der Behälter 10 durch Einsetzen mit dem Außendecke 120 verschlossen werden kann.
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Der Außendeckel 20 dient zum Abschließen des Öffnungsendes 11 des Behälters 10. An den beiden Seiten des Bodens des Außendeckels 20 sind symmetrische Blattfedern 21 angeordnet, wobei am unteren Teil der gegenüberstehenden Außenseiten der beiden Blattfedern 21 jeweils ein vorstehendes Sperrstück 211 angeordnet ist, wobei die beiden Sperrstücke 211 in die symmetrischen Rastlöcher 12 einrasten, so dass der Außendeckel 20 mit dem Behälter 10 fest verbunden werden kann. Zum Öffnen des Außendeckels 20 muss gleichzeitig in Richtung der gegenüberstehenden Innenseiten auf die vorstehenden Sperrstücke 211 der symmetrischen Blattfedern 21 gedrückt werden, so dass die beiden vorstehenden Sperrstücke 211 gleichzeitig aus den symmetrischen Rastlöchern 12 des Behälters 10 austreten, wodurch sich der Außendeckel 20 aus dem Behälter lösen kann. Gemäß dem Ausführungsbeispiel ist am Unterteil des Außendeckels 20 ein ringförmiger Einsetzabschnitt 22 entlang dem Außenrahmenrand, sich nach unten erstreckend, angeordnet, wobei die Abmessung des Außenrahmens des ringförmigen Einsetzabschnitts 22 etwas kleiner ist als die Abmessung des Außenrahmens des Außendeckels 20, so dass der ringförmige Einsetzabschnitt 22 völlig im am Öffnungsende 11 befindlichen Innenraum des Behälters 10 aufgenommen werden kann. Somit können der Behälter 10 mit dem Außendeckel 20 formschlüssig und dicht verschlossen werden. Zu ergänzen ist, dass die symmetrischen Blattfedern 21 jeweils an der vorderen und der hinteren Stirnfläche des ringförmigen Einsetzabschnitts 22 angeordnet sind.
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Am Oberende des Außendeckels 20 ist eine Plattform 23 angeordnet, wobei etwa in der Mitte der Plattform 23 ein mittiges Durchgangsloch 24 angeordnet ist, an dessen einer Seite ein Kantloch 25 ausgebildet ist, das in diesem Ausführungsbeispiel als Rechteckloch ausgebildet ist, durch das Gegenstände oder Werkzeugeinsätze in den Behälter eingefüllt oder herausgekippt werden können. Ferner sind an den gegenüberstehenden Seiten vor und nach dem mittigen Durchgangsloch 24 symmetrische längliche Gleitlöcher 26 angeordnet.
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Durch den Gleitdeckel 30 kann die obere Stirnfläche der Plattform 23 des Außendeckels 20 abgedeckt werden, wobei das Kantloch 25 des Außendeckels 20 durch ein Ende des Außendeckels 20 völlig abgedeckt werden kann; am anderen Ende des Außendeckels 20 ist ein vertikales Durchgangsloch 31 angeordnet, das in Übereinstimmung mit dem mittigen Durchgangsloch 24 des Außendeckels 20 ausgebildet ist. An zwei gegenüberstehenden Seiten, nämlich an einer vorderen und einer hinteren Seite des Gleitdeckels 30, sind symmetrische vorstehende Flügel 32 angeordnet, die jeweils in die symmetrischen länglichen Gleitlöcher 26 eingreifen können und entlang der Verlaufsrichtung angemessen verschiebbar und verstellbar sind.
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Am Oberende des Anhängeetiketts 40 ist ein Aufhängeloch 41 vorgesehen und am Unterende desselben ist ein Schaft 42 angeordnet, der durch das vertikale Durchgangsloch 31 des Gleitdeckels 30 und das mittige Durchgangsloch 24 des Außendeckels 20 eingesteckt werden kann, so dass der Gleitdeckel 30 und der Außendeckel 20 aneinander angeschlossen werden. Am unteren Distalende des Schafts 42 sind symmetrische federnde Raststücke 43 angeordnet, durch die der äußere Umfangsrand des Bodens des mittigen Durchgangsloches 24 gesperrt werden kann; auf diese Weise wird ein Austritt des Schafts 42 aus dem mittigen Durchgangsloch 24 verhindert; außerdem gewährleistet diese Ausgestaltung eine Verschließfunktion zum Schutz vor unerwünschtem Abbau der Bauteile während der Ausstellung.
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Bei der aus den obigen Bauteilen bestehenden Anordnung eines vorhängeschlossartigen Behälters sind der Gleitdeckel 30 und der Außendeckel 20 mittels des Schafts 42 des Anhängeetiketts 40 zwischenzeitlich einstückig aneinander angeschlossen, so dass der Gleitdeckel 30 nicht bewegbar wird, wobei das Kantloch 25 des Außendeckels 20 verschlossen gehalten werden kann, um ein unerwünschtes Öffnen des Außendeckels 20 während der Ausstellung zu verhindern.
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In 5, 7 und 10 ist die Anordnung eines vorhängeschlossartigen Behälters im aufgebauten Zustand dargestellt. Zum Verschieben des Gleitdeckels 30 muss der in dem vertikalen Durchgangsloch 31 des Gleitdeckels 30 und dem mittigen Durchgangsloch 24 des Außendeckels befindliche Schaft 42 abgeschnitten werden, so dass der Gleitdeckel 30 frei verschiebbar und verstellbar ist.
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Weiter wird auf 1, 5 und 7 verwiesen. Nun befindet sich der Schaft 42 des Anhängeetiketts 40 in dem vertikalen Durchgangsloch 31 des Gleitdeckels 30 und dem mittigen Durchgangsloch 24 des Außendeckels 20 und ist an diese beiden angeschlossen. Zum Verhindern eines unerwünschten Drehens des Anhängeetiketts 40 ist das Anhängeetikett 40 rechteckig ausgebildet; an der oberen Stirnfläche des Gleitdeckels 30, und zwar an der Seite des vertikalen Durchgangsloches 31, ist eine Erhebung 33 angeordnet, die langstreifenförmig ausgebildet ist, wobei die Längsrichtung parallel zur Kurzseite des Gleitdeckels 30 steht, wobei sich die Erhebung 33 im Bodenbereich des Anhängeetiketts 40 befindet, wobei an der Erhebung 33 eine von oben nach unten verlaufende Furche 331 angeordnet ist, in der eine entsprechende Stelle des Bodens des Anhängeetiketts 40 aufgenommen und begrenzt werden kann. Auf diese Weise wird eine unerwünschte Richtungsverstellung des Anhängeetiketts 40 verhindert.
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Wie in 1 und 3 gezeigt, ist beim Außendeckel 20 auf der Plattform 23 mehr als eine längliche Blattfeder 27 angeordnet, die in diesem Ausführungsbeispiel mit der Plattform 23 einstückig verbunden ist, wobei entlang der drei Seiten der länglichen Blattfeder 27 ein durch die Plattform 23 hindurch verlaufender Schlitz 28 ausgebildet ist, wobei nur eine Kurzseite der länglichen Blattfeder 27 an die Plattform 23 angeschlossen ist; somit kann die längliche Blattfeder 27 auf- und abwärts federnd bewegt werden und sich zurückstellen; an der oberen Stirnfläche der länglichen Blattfeder 27, und zwar nahe dem Schlitz 27 der Kurzseite, ist eine runde Wölbung 271 angeordnet, die am Distalende der oberen Stirnfläche der länglichen Blattfeder 27 angeordnet ist; wie in 4 gezeigt, ist an einer Seite oder den beiden Seiten des am Boden des Gleitdeckels 30 angeordneten vertikalen Durchgangsloches 31 mindestens ein Satz von einer ersten und einer zweiten runden Aussparung 34, 35 angeordnet, in denen die runde Wölbung 271 eingreifen und dadurch begrenzt werden kann. Gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Außendeckel 20 mit zwei länglichen Blattfedern 27 versehen, die symmetrisch jeweils am Vorder- und Hinterende einer Seite des mittigen Durchgangsloches 24 der Plattform 23 angeordnet sind, wobei an den entsprechenden Stellen der Unterseite des Gleitdeckels 30 zwei Sätze von einer ersten und einer zweiten runden Aussparung 34, 35 angeordnet sind.
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Weiter wird auf 9 und 10 verwiesen. Sofern das Kantloch 25 des Außendeckels 20 gemäß diesem Ausführungsbeispiel durch ein Ende des Gleitdeckels 30 völlig abgedeckt worden ist, wird die erste runde Aussparung 34 an einem Ende des Gleitdeckels 30 genau die runde Erhebung 271 der entsprechenden länglichen Blattfeder 27 aufnehmen und begrenzen; sofern der Gleitdeckel 30 soweit verschoben worden ist, dass eines seiner Enden völlig aus dem Kantloch 25 des Außendeckels 20 austritt, kann die zweite runde Aussparung 35 am anderen Ende des Gleitdeckels 30 genau die runde Wölbung 271 der länglichen Blattfeder 27 aufnehmen und begrenzen.
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Um sicherzustellen, dass der Gleitdeckel 30, wenn er verschoben wird, nicht runterfällt, ist an der oberen Stirnfläche des Gleitdeckels 30 an mindestens einer Seite oder zweiten Seiten eine Mehrzahl von rutschhemmenden Rifflungen 36 vorgesehen, die beim Handkontakt mit dem Gleitdeckel 30 für einen größeren Reibungskoeffizient sorgen.
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Die Erfindung betrifft somit eine Anordnung eines vorhängeschlossartigen Behälters, umfassend einen Behälter 10, der an einem Öffnungsende 11 durch Verrasten an einen Außendeckel 20 angeschlossen ist, an dessen einem Ende ein Kantloch 25 ausgebildet ist, in das Gegenstände eingefüllt werden können, wobei an der äußeren Stirnfläche des Außendeckels 20 ein Gleitdeckel 30 angeordnet ist, der entlang eines vorbestimmten Wegs verschiebbar ist, wobei das Kantloch 25 durch ein Ende des Gleitdeckels 30 abgedeckt ist; und ein Anhängeetikett 40, an dessen einem Ende ein Schaft 42 angeordnet ist, durch den der Außendeckel 20 und der Gleitdeckel 30 zwischenzeitlich aneinander angeschlossen sind, wobei am anderen Ende des Anhängeetiketts 40 ein Aufhängeloch 41 angeordnet ist, mit dem der vorhängeschlossartige Behälter zum Ausstellen und Verkaufen aufgehängt werden kann. Durch Abschneiden des Schafts 42 kann der Gleitdeckel 30 verschoben und so verstellt werden, dass das Kantloch 25 auf- oder abgeschlossen wird.
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Die vorstehende Beschreibung stellt nur ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung dar und soll nicht die Schutzansprüche beschränken. Alle gleichwertigen Änderungen und Modifikationen, die dem Sinn nach gemäß den Patentansprüchen vorgenommen werden, gehören zum Schutzbereich der vorliegenden Erfindung.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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