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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Reinigen von Rinnen, Kanälen
oder dergleichen Linienentwässerungseinrichtungen,
insbesondere von geschlossenen Rinnensystemen, nach Patentanspruch
1.
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Für
die Entwässerung
von Flächen
sowohl im industriellen Bereich als auch im Wohn- und Städtebau werden gewöhnlich Rinnensysteme
für Linienentwässerung
mit Rostabdeckung eingesetzt. Bei Entwässerungen von Fahrbahnen, PKW-Parkplätzen, Fußgängerzonen
oder Bahnsteigen muss jedoch nicht nur anfallendes Oberflächenwasser
abgeführt
werden, auch das Vermögen,
statische und dynamische Belastung aufnehmen zu können, ist
ein entscheidendes Kriterium bei der Auslegung von Rinnenkörpern. Dies
ist insbesondere im Schwerlastverkehr zwingend, beispielsweise bei
Schnellstraßen, Autobahnen
oder Flughäfen.
Enorme Stabilität
weisen dabei monolithisch ausgebildete Rinnensysteme auf. Statt
zusätzlicher
Rostauflagen werden in dem einstückig
ausgebildeten Rinnenkörper
auf dessen Oberseite Schlitze oder dergleichen Aufnahmeöffnungen
vorgesehen, um den Eintritt des abzuführenden Wassers zu ermöglichen.
Stehen überwiegend ästhetische
Gesichtspunkte im Vordergrund, werden bevorzugt Schlitzrinnensysteme
eingesetzt, da diese kaum sichtbar in die zu entwässernden
Flächen
integriert werden können.
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Sowohl monolithisch ausgebildete
Rinnenkörper
als auch Rinnensysteme mit einem Schlitz-Aufsatzelement bedürfen aufgrund
der eingeschränkten
Zugänglichkeit
spezieller Reinigungsverfahren. Die Wartung und Reinigung erfolgt
bisher mittels Spülschläuchen, wobei
hierfür
ca. alle 25 m sogenannte Revisionsöffnungen vorgesehen sind. Für den Einsatz
von Spülschläuchen ist
entweder ein Spezialfahrzeug bereitzustellen oder es muss ein Hochdruckreinigungsgerät mit Spezialdüse angeschlossen
werden. Insbesondere für
Reinigungen im privaten Bereich oder für kleinere Rinnenstränge stellt
dies ein sehr aufwändiges
Verfahren dar.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung zum Reinigen von Rinnensystemen mit insbesondere eingeschränkter Zugänglichkeit
für Reinigungs-
und Wartungsarbeiten aufzuzeigen, so dass eine Reinigung auf einfachste
und kostengünstige
Weise durchgeführt
werden kann, um damit eine zuverlässige Entwässerung zu gewährleisten.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach
Patentanspruch 1 gelöst.
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Insbesondere wird die Aufgabe durch
eine Vorrichtung zum Reinigen von Rinnen, Kanälen oder dergleichen Linienentwässerungseinrichtungen
zum Abführen
von Oberflächenwasser
und Ableiten in einer Fließrichtung,
insbesondere von geschlossenen Rinnensystemen, gelöst, wobei
die Vorrichtung eine Spüldüse zum Ausstoßen eines
Wasserstrahls in die Rinne und zwar in deren Fließrichtung,
eine Kupplung zum Anschließen
einer Druckleitung zum Zuführen
von Wasser und ein Halteelement zum Fixieren der Spüldüse und der
Kupplung in der Rinne umfasst.
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Ein wesentlicher Punkt der Erfindung
liegt darin, das geschlossene Rinnensystem ohne technischen Aufwand
zu reinigen und dies auf einfachste und kostengünstige Weise durchzuführen.
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So ist für die Vorrichtung in einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
vorgesehen, dass das Halteelement die Rinnengeometrie abbildend
geformt ist. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass der Spüleinsatz
in dem Rinnenkörper
passgerecht sowohl fest eingebaut als auch nur vorübergehend während des
Einsatzes positioniert werden kann. Die Vorrichtung befindet sich
zwangsläufig
in der richtigen, dem Reinigungsvorgang förderlichen Position und wird
auch während
des Reinigens in der bevorzugten Position verbleiben, selbst wenn
diese wieder entfernbar und nicht dauerhaft fixiert ist.
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Eine mögliche Realisierung der Vorrichtung besteht
darin, das Halteelement als Ummantelung vorzusehen. Die Ummantelung
fixiert dabei die über Rohrleitungsbauteile
miteinander verbundene Kupplung und Spüldüse, wobei Kupplung und Spüldüse von der
Ummantelung umschlossen werden. Das Halteelement ist als Ummantelung
relativ einfach und kostengünstig
als Gussbauteil herzustellen, beispielsweise aus Polymerbeton, ein
für derartige
Rinnensysteme handelsübliches
Material. Das Vergießen
von Kupplung und Spüldüse und damit
das Ausbilden einer Ummantelung, insbesondere in Form der Rinnengeometrie,
führen
zu einer äußerst stabilen Konstruktion,
so dass der Reinigungsvorgang fachgerecht durchgeführt werden
kann, weil der Spüleinsatz
auch bei Einwirken äußerer Kräfte leichter
in der für
den Reinigungsvorgang zweckmäßigen Position verbleibt.
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Eine erfindungsgemäße Lösung sieht
vor, dass die Kupplung zum Anschließen einer Druckleitung zum
Zuführen
von Wasser von oben beispielsweise über eine Wassereintrittsöffnung zugänglich ist.
Dies ist insbesondere bei einer fest in das Rinnensystem eingebauten
Reinigungsvorrichtung zweckmäßig. Vor
allem im privaten Bereich und bei kleineren Rinnensträngen, ist
es vorteilhaft, die Reinigungsvorrichtung im Rinnensystem zu belassen.
Es sind dann keine expliziten Öffnungen
nötig bzw.
es müssen
keine Abdeckroste entfernt werden, um eine Reinigung durchzuführen. Eine
Erweiterung einer Wassereintrittsöffnung ist ausreichend, um
an die Kupplung zu gelangen. Dadurch vermindern sich zum einen die
Einbaukosten eines Rinnenstranges, zum anderen kann die Reinigungsarbeit
mit minimalem Aufwand durchgeführt
werden.
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In einer besonderen Ausführungsform
ist vorgesehen, das Halteelement an einer Endstirnwand des Rinnensystems
anzuordnen, um die Vorrichtung somit insbesondere während des
Einsatzes abzustützen.
Die Abstützung
wirkt den Rückstoßkräften während des
Betriebes der Reinigungsvorrichtung entgegen, so dass diese in ihrer
gewünschten und
für die
Reinigung zweckmäßigen Position
verbleibt. Soll die Reinigungsvorrichtung in dem Rinnensystem fest
fixiert werden, bietet es sich an, den Spüleinsatz an der Endstirnwand
des Rinnensystems zu befestigen. Eine einstöckige Ausbildung von Endstirnwand
und Halteelement vereinfacht den Einbau des Spüleinsatzes, insbesondere dann,
wenn die Ummantelung integraler Bestandteil des Rinnenkörpers ist.
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Insbesondere bei flexibel einsetzbaren
Reinigungsvorrichtungen ist es vorteilhaft, am Spüleinsatz
eine senkrecht stehende Platte anzuordnen, um die Vorrichtung während des
Einsatzes am Abdeckrost eines nebenliegenden geschlossenen Rinnenkörpers abzustützen. Die
Platte ist vorzugsweise so zu gestalten, dass sie – bei eingesetzter
Vorrichtung – bündig mit
dem nebenliegenden Abdeckrost abschließt und an ihrer Unterseite
ebenfalls die Rinnengeometrie abbildend geformt ist, wobei Abdeckrost und
Platte im Wesentlichen im 90°-Winkel
zueinander angeordnet sind. Vorteilhaft dabei ist, dass die Vorrichtung
in jede Revisionsöffnung
oder jeden abdeckbaren Rinnenkörper
eingesetzt werden kann, und aufgrund der Plattenkonstruktion auch
hier den Rückstoßkräften während des
Betriebes der Reinigungsvorrichtung entgegengewirkt wird. Die Reinigungsvorrichtung
verbleibt trotz ihres mobilen Charakters während des Betriebes in der
für die
Reinigung zweckmäßigen Position.
Zugleich wird das Einsetzen des Spüleinsatzes erleichtert, weil
die Platte ein richtiges Positionieren gewährleistet.
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Des Weiteren ist als eine bevorzugte
Ausführungsform
vorgesehen, dass die Kupplung zum Anschließen einer Druckleitung und
die Spüldüse zum Ausstoßen eines
Wasserstrahls zueinander winkelig beabstandet sind, wobei die beiden
Elemente beispielsweise durch gängige
Rohrleitungsbauteile miteinander verbunden werden. Die winkelige
Konstruktion hat den Vorteil, dass die Kupplung und die Spüldüse insbesondere
bei flexibel einsetzbaren Reinigungsvorrichtungen zwangsläufig in
die für
den Reinigungsvorgang geeignete Position gebracht werden, ohne dass
Anstrengungen zu unternehmen sind, einen etwaigen Reinigungsschlauch
oder dergleichen Reinigungseinrichtungen zweckmäßig zu platzieren. Sind die
Teilabschnitte im Wesentlichen im 90°-Winkel zueinander beabstandet,
so zeigt die Spüldüse in Fließrichtung
der Rinne, wodurch eine gleichmäßige Reinigung
der Rinnenkörper
erzielt wird und das Spülwasser
direkt in Fließrichtung
zum Abfluss ablaufen kann. Für
fest in das Rinnensystem eingebaute Spüleinsätze ist es notwendig, die Vorrichtung
so auszubilden, dass die Kupplung von oben leicht zugänglich ist.
Dies wird insbesondere durch eine rechtwinkelige Konstruktion gewährleistet.
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Um eine optimale Reinigung für verschiedenste
Rinnenkörper
zu gewährleisten
und unterschiedlichen Zusetzungsgraden zu begegnen, ist es vorteilhaft,
die die Kupplung und die Spüldüse verbindenden
Rohrleitungsbauteile so zu wählen,
dass die Spüldüse auswechselbar
ist. Je nach Verschmutzungsgrad des Rinnensystems können dann
Düsen beispielsweise
mit unterschiedlichen Sprühwinkeln oder
Durchsätzen
gewählt
werden. Für
in das Rinnensystem fest eingebrachte Reinigungsvorrichtungen, bietet
es sich bei erschwertem Zugang zur Spüldüse an, diese verstellbar auszubilden.
Dann ist zusätzlich
eine Einrichtung vorzusehen, die das Verstellen der Spüldüse von außen ermöglicht.
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Eine erfindungsgemäße Lösung sieht
vor, dass die Kupplung zum Anschließen einer Druckleitung einen
Blindstopfen zum Verschließen
und Abdecken der Kupplung umfasst, solange sich die Vorrichtung
nicht im Einsatz befindet. Dies ist deshalb vorteilhaft, weil insbesondere
das die Kupplung aufweisende Rohrleitungsbauteil aufgrund des durch
die Wassereintrittsöffnungen
der Rinnenkörper
eintretenden Schmutzes leicht zugesetzt wird. Der Stopfen sollte
auch in abgenommenem Zustand nicht vollständig von der Vorrichtung bzw.
der Kupplung entfernt werden können
und beispielsweise über
eine Kette oder Kunststoffhalterung mit dem Spüleinsatz verbunden sein. Ist
die Kupplung von außen
ohne jeglichen Abdeckrost erreichbar, sollte der Blindstopfen im
aufgesetzten Zustand vorzugsweise absperrbar sein.
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In einer besonderen Ausführungsform
ist vorgesehen, das Halteelement mit dem Rinnenkörper fest zu verbinden. Integrierte
Spüleinsätze sind insbesondere
für monolithisch
ausgebildete Rinnensysteme oder Schlitzrinnen geeignet, die keine
abnehmbaren Abdeckroste aufweisen und nur an wenigen Stellen über Revisionsöffnungen
zugänglich sind.
Auch für
herkömmliche
Entwässerungssysteme bietet
sich eine fest eingebaute Reinigungsvorrichtung an, weil man sich
zeitraubendes Abdecken von Abdeckrosten und Wiederverschließen der
Rinne erspart. Bei nachträglichem
Einbau ist darauf zu achten, dass die Kupplung von oben gut zugänglich ist, damit
das Anschließen
der Druckleitung keine Probleme bereitet. Ist die Vorrichtung mit
der oben beschriebenen Ummantelung ausgebildet, kann diese beispielsweise
durch Verkleben einfach und passgenau in das Rinnensystem eingebracht
werden oder aber der entsprechende Rinnenkörper wird so ausgebildet, dass
die Ummantelung integraler Bestandteil des Rinnenkörpers ist.
Des Weiteren ist es möglich,
Kupplung und Spüldüse, die
miteinander verbundenen sind, über
das Halteelement durch Verkrallung oder dergleichen Aufnahmemechanismen
in den Rinnenkörper
zu integrieren, auch wenn keine explizite Ummantelung vorgesehen
ist.
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Alternativ dazu ist eine flexibel
einsetzbare Reinigungsvorrichtung für leichter zugängliche
Rinnensysteme, insbesondere für
solche mit abnehmbaren Abdeckrosten, geeignet. Der Spüleinsatz
ist dann jederzeit aus dem Rinnensystem entfernbar und andernorts
wieder einsetzbar. Vorzugsweise wird hier eine Vorrichtung mit oben
genannter Ummantelung verwendet, weil in den zu reinigenden Rinnensystemen
nicht zwangsläufig
eine Einrichtung zur temporären
Aufnahme der Kupplung bzw. der Spüldüse vorgesehen ist. Durch eine
die Rinnengeometrie abbildende Form der Ummantelung wird – wie bereits oben
beschrieben – das
Einsetzen der Vorrichtung erleichtert, wobei diese sich dann zwangsläufig in
der richtigen, dem Reinigungsvorgang förderlichen Position befindet.
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Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand
von Ausführungsbeispielen
beschrieben, die anhand der Abbildungen näher erläutert werden. Hierbei zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer Vorrichtung, wobei das Halteelement als Ummantelung
ausgebildet ist;
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2 eine
Seitenansicht eines Rinnenkörpers
mit Aufbruch, zur Darstellung einer eingesetzten Vorrichtung aus 1;
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3 eine
Seitenansicht mehrerer aufeinander folgender Rinnenkörper im
Schnitt und einer in einem endseitigen Rinnenkörper eingesetzten Vorrichtung
aus 1;
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4 eine
Vorderansicht des Rinnenkörpers aus 2 im Schnitt;
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5 und 6 Seitenansichten mehrerer
aufeinander folgender Rinnenkörper
im Schnitt, mit jeweils eingesetzter Vorrichtung aus 1;
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7 eine
Seitenansicht mehrerer aufeinander folgender Rinnenkörper im
Schnitt, mit eingesetzter Vorrichtung aus 1, an deren Rückseite an der Ummantelung
eine senkrecht angeordnete Platte angebracht ist;
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8 einen
vergrößerten Detailausschnitt der
Anordnung aus 7.
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In der nachfolgenden Beschreibung
werden für
gleiche und gleich wirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
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1 zeigt
eine Seitenansicht der Vorrichtung 1, wobei ein Halteelement 2,
das als Ummantelung ausgebildet und im Schnitt dargestellt ist,
eine Kupplung 4 und eine Spüldüse 5 fixiert, wobei
die über
Rohrleitungsbauteile miteinander verbundene Kupplung 4 und
Spüldüse 5 in
der Ummantelung vergossen sind. Die Kupplung 4 zum Anschließen einer Druckleitung 12 zum
Zuführen
von Wasser und die Spüldüse 5 zum
Ausstoßen
eines Wasserstrahls 13 sind in diesem Ausführungsbeispiel
im 90°-Winkel angeordnet.
Der Winkel ist über
eine 90°-Umlenkung 3 ausgebildet,
die die Kupplung 4 und die Spüldüse 5 aufnimmt und
zueinander beabstandet.
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Das Halteelement 2, hier
als Ummantelung ausgebildet, ist bevorzugt die Rinnengeometrie abbildend
geformt. So kann die Vorrichtung 1 in einem Rinnenkörper 6 passgerecht
sowohl fest eingebaut als auch nur vorübergehend während des Einsatzes vorgesehen
werden. Die Vorrichtung 1 befindet sich zwangsläufig in
der richtigen, dem Reinigungsvorgang förderlichen Position und wird
auch während des
Reinigens in der bevorzugten Position verbleiben, selbst wenn diese
wieder entfernbar und nicht dauerhaft fixiert ist. Das Halteelement 2 ist
als Ummantelung relativ einfach und kostengünstig als Gussbauteil herzustellen,
beispielsweise aus Polymerbeton, ein für derartige Rinnensysteme 7 handelsübliches
Material.
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Um die Kupplung 4 und die
Spüldüse 5 miteinander
zu verbinden, werden z. B. gängige
Rohrleitungsbauteile aus Guss oder Stahl verwendet oder aber Kupplung 4 und
Spüldüse 5 werden
durch eine einstückige
Konstruktion ausgebildet, beispielsweise aus dafür geeignetem Polyethylen. Die
Rohrleitungsbauteile sind bevorzugt so zu wählen, dass die Spüldüse 5 auswechselbar
ist. Insbesondere bei einer flexibel einsetzbaren Vorrichtung 1b kann
die Spüldüse 5 dann
dem Verschmutzungsgrad des Rinnensystems 7 bzgl. Druck,
Sprühwinkel
und dergleichen Parameter angepasst werden. In fest eingebauten
Spüleinsätzen 1a,
bei erschwertem Zugang zur Spüldüse 5,
kann diese auch verstellbar ausgebildet sein. Dann ist zusätzlich eine
Einrichtung vorzusehen, die das Verstellen der Spüldüse 5 von
außen
ermöglicht.
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Die winkelige Anordnung von Kupplung 4 und
Spüldüse 5 erlaubt
ein einfaches Einführen
des Wassers in das zu reinigende Rinnensystem 7. Das Wasser
wird zwangsläufig
in die gewünschte
Richtung gelenkt, ohne dass Anstrengungen unternommen werden müssen, einen
etwaigen Reinigungsschlauch oder dergleichen Reinigungseinrichtungen zweckmäßig zu platzieren.
Die Anordnung der Kupplung 4 und Spüldüse 5 mit einem im
Wesentlichen 90° umfassenden
Winkel lässt
das Ausstoßen
des Wassers in eine Fließrichtung 16 der
Rinne 7 zu, wodurch eine gleichmäßige Reinigung der Rinnenkörper 6 erzielt
wird und das Spülwasser
direkt in Fließrichtung 16 zum
Abfluss ablaufen kann.
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2 zeigt
eine Seitenansicht des Rinnenkörpers 6 mit
Aufbruch zur Darstellung der eingesetzten Vorrichtung 1,
wobei das Halteelement 2 als Ummantelung ausgebildet ist. 3 zeigt eine Seitenansicht
mehrerer aufeinander folgender Rinnenkörper 6 im Schnitt
und einer in einem endseitigen Rinnenkörper 6 eingesetzten
Vorrichtung 1. 4 stellt
eine Vorderansicht des Rinnenkörpers 6 aus 2 im Schnitt dar. Die Ummantelung
liegt an Seitenwänden 9 des
Rinnenkörpers 6 an
und sitzt auf einer Unterseite 10 des Rinnenkörpers 6,
aufgrund einer die Rinnengeometrie abbildenden Form, auf, so dass
die Spüldüse 5 etwa
auf Sohlniveau 11 angeordnet ist. Wie aus den 2 und 3 ersichtlich, stützt eine Endstirnwand 8 des
Rinnenkörpers 6 die
Ummantelung entlang deren Rückseite
ab. Diese Abstützung
gewährleistet
ein Verbleiben der Vorrichtung 1 in der gewünschten
Position, auch während
des Betriebes, unter Einwirkung von Rückstoßkräften durch das Ausstoßen des
Wasserstrahls 13.
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Die 5 und 6 zeigen eine Seitenansicht mehrerer
aufeinander folgender Rinnenkörper 6 im Schnitt,
wobei das Rinnensystem 7 durch Abheben eines Abdeckrostes 14a leicht
zugänglich
ist. In diesen Ausführungsbeispielen
sind mögliche
Platzierungen der Vorrichtung 1 während des Betriebes dargestellt,
insbesondere ist ersichtlich, dass der Spüleinsatz sowohl nach links
als auch nach rechts eingesetzt werden kann.
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Bei leicht zugänglichen Rinnensystemen 7, insbesondere
bei solchen, die mit Abdeckrosten 14a ausgebildet sind
oder auch lediglich Revisionsöffnungen
aufweisen, kann eine flexibel einsetzbare, d. h. eine entfernbare
Vorrichtung 1b nach Bedarf positioniert werden, vorzugsweise
in der Nähe
eines Ablaufs.
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7 zeigt
ebenfalls eine Seitenansicht mehrerer aufeinander folgender Rinnenkörper 6 im Schnitt,
mit in Betrieb befindlicher Vorrichtung 1, an deren Rückseite
an der Ummantelung zusätzlich eine
senkrecht angeordnete Platte 15 angebracht und die Vorrichtung 1 somit
an einem Abdeckrost 14b des nebenliegenden geschlossenen
Rinnenkörpers 6 abstützbar ist.
Die Platte 15 schließt – bei eingesetzter
Vorrichtung 1 – bündig mit
dem nebenliegenden Abdeckrost 14b ab, wobei dieser und
die Platte 15 im Wesentlichen im 90°-Winkel zueinander angeordnet
sind. Zur Verdeutlichung stellt 8 einen vergrößerten Detailausschnitt
dieser Anordnung dar. Eine insbesondere flexibel einsetzbare Vorrichtung 1b kann
somit in jeden zugänglichen
Rinnenkörper 6 eingebracht
und mit der beschriebenen Abstützung sicher
in Betrieb genommen werden, weil auch hier den Rückstoßkräften während des Ausstoßens des Wasserstrahls 13 begegnet
wird.
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Bei monolithisch ausgebildeten Rinnensystemen 7,
die keine abnehmbaren Abdeckroste 14a aufweisen und nur
an wenigen Stellen über
Revisionsöffnungen
zugänglich
sind, können
in das System 7 integrierte Vorrichtungen 1a,
vorzugsweise mit der die Rinnengeometrie abbildenden Ummantelung
vorgesehen werden. Diese sind dann so anzuordnen, dass die Kupplung 4 zum
Anschließen
der Druckleitung 12 von außen durch Öffnungen des einstückigen Rinnensystems 7 gut
zugänglich
ist. Befindet sich insbesondere die integrierte Vorrichtung 1a nicht in
Betrieb, wird die Kupplung 4 vorzugsweise mit einem Blindstopfen
verschlossen und abgedeckt und damit einer Zusetzung der Öffnung vorgebeugt.
Der Stopfen sollte auch in abgenommenem Zustand nicht vollständig von
der Vorrichtung 1 bzw. der Kupplung 4 entfernt
werden können
und beispielsweise über eine
Kette oder Kunststoffhalterung mit dem Spüleinsatz verbunden sein. Ist
die Kupplung 4 von außen ohne
jeglichen Abdeckrost 14a erreichbar, sollte der Blindstopfen
im aufgesetzten Zustand vorzugsweise absperrbar sein. Die Vorrichtung 1a kann über die Ummantelung
direkt in einen Rinnenkörper 6 beispielsweise
durch Verkleben integriert werden oder aber der Rinnenkörper 6 wird
so ausgebildet, dass die Ummantelung integraler Bestandteil des
Rinnenkörpers 6 ist.
Des Weiteren ist es möglich,
Kupplung 4 und Spüldüse 5,
die miteinander verbundenen sind, über das Halteelement 2 durch
Verkrallung oder dergleichen Aufnahmemechanismen in den Rinnenkörper 6 zu
integrieren, auch wenn das Halteelement 2 nicht explizit
als Ummantelung vorgesehen ist.
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Für
leichter zugängliche
Rinnensysteme 7, insbesondere solchen mit abnehmbaren Abdeckrosten 14a,
oder mit geeigneten Revisionsöffnungen, kann
die Vorrichtung 1b so ausgebildet werden, dass sie jederzeit
aus dem Rinnensystem 7 entfernbar und andernorts wieder
einsetzbar ist. Vorzugsweise wird hier eine Vorrichtung 1b mit
oben genannter Ummantelung verwendet, weil in den zu reinigenden
Rinnensystemen 7 nicht zwangsläufig eine Einrichtung zur temporären Aufnahme
der Kupplung 4 bzw. der Spüldüse 5 vorgesehen ist.
Durch eine die Rinnengeometrie abbildende Form der Ummantelung wird – wie bereits
oben beschrieben – das
Einsetzen der Vorrichtung 1b erleichtert, wobei diese sich
dann zwangsläufig
in der richtigen, dem Reinigungsvorgang förderlichen Position befindet.
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An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass
alle oben beschriebenen Teile für
sich alleine gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in
den Zeichnungen dargestellten Details als erfindungswesentlich beansprucht
werden. Abänderungen
hiervon sind dem Fachmann geläufig.
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- 1
- Vorrichtung
zum Reinigen von Rinnen, Kanälen
oder dergleichen
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- Linienentwässerungseinrichtungen
- 1a
- fest
eingebaute Vorrichtung
- 1b
- flexibel
einsetzbare Vorrichtung
- 2
- Halteelement
- 3
- Umlenkung
- 4
- Kupplung
- 5
- Spüldüse
- 6
- Rinnenkörper
- 7
- Rinnensystem
- 8
- Endstirnwand
- 9
- Seitenwand
- 10
- Unterseite
- 11
- Sohlniveau
- 12
- Druckleitung
- 13
- Wasserstrahl
- 14a
- Abdeckrost
- 14b
- Abdeckrost
- 15
- Platte
- 16
- Fließrichtung