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Die
Erfindung betrifft eine Handfaltschachtel zur Präsentation und/oder Verpackung
eines Gegenstandes. Sie besteht aus einer Rückwand, an die seitlich jeweils
eine Seitenwand, unten eine Bodenlasche und oben eine Rückenlasche
angelenkt sind. Über
die Rückenlasche
ist eine Manschette angelenkt, die senkrecht zur Rückwand steht
und eine Aussparung aufweist, in die der zu verpackende Gegenstand
eingelegt werden kann. Die Seitenwände, sind so angelegt, dass
sie den Gegenstand fixieren können.
Oberhalb der Manschette sind über
eine Rundrillung zwei Faltteile an die Seitenwände so angelenkt, dass die
Faltenteile übereinander
gelegt verklebt oder unverklebt sind. Die Bodenlasche steht senkrecht
zur Rückwand
und weist zwei Einstecknasen auf, die jeweils mit den Seitenwänden innen
verbunden sind.
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Zum
Präsentieren
von Gegenständen
des üblichen
Bürobedarfs,
beispielhaft seien Klebestifte genannt, oder Kosmetika oder sonstige
Gebrauchsgegenstände
in Flaschen oder Dosenform dienen oftmals einfache Kartonhülsen, die
teilweise noch mit einer durchsichtigen Hülle aus Kunststofffolie oder dergleichen
umgeben werden.
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Eine
weitere bekannte Möglichkeit
besteht darin, die Gegenstände
in Schachteln oder Kartons vollständig einzupacken, was den Vorteil
hat, dass die Gegenstände
staubgeschützt
sind.
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Moderner
ist der Trend, den Gegenstand zu blistern, also diesen unter einer
transparenten, mehr oder minder festen Kunststoffverpackung anzubieten,
die rückseitig
insbesondere mit einer Wand aus Pappe oder Karton verschlossen ist.
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Diese
Verpackung mag zwar optisch ansprechend sein, hat aber den Nachteil
der aufwendigen und teueren Zweistoffverpackung, die nach dem Aufreißen aus ökologischen
Gesichtspunkten getrennt entsorgt werden sollte.
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Einfache
Blisterkarten sind bereits weit verbreitet. Sie bestehen aus einer
einzelnen Wand, beispielsweise aus Pappe oder Karton, auf der das
zu verkaufende Produkt auf unterschiedliche Art und Weise befestigt
ist. Im allgemeinen sind die Abmessungen der Blisterkarte größer als
die des Produkts, so dass auf der Blisterkarte eine bestimmte Fläche zur
Verfügung
steht, den potentiellen Kunden über das
Produkt zu informieren oder einfach durch einen auffälligen Aufdruck
auf das Produkt aufmerksam zu machen.
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In
vielen Fällen
reicht der auf der Blisterkarte vorhandene Platz, sowohl auf der
Vorderwand als auch auf der Rückwand
der Blisterkarte, nicht aus alle die Informationen unterzubringen,
die man gerne aufdrucken möchte.
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In
so einem Fall ist man versucht die Größe der Blisterkarte so zu wählen, dass
der benötigte Platz
vorhanden ist.
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Diese
Vorgehensweise ist aber mit mehreren Nachteilen behaftet. Bei einer
zu großen
Blisterkarte können
in einem Verkaufsregal nur wenige Produkte gleichzeitig dargeboten
werden. Und der Kunde hat Schwierigkeiten, das erworbene Produkt
mit der Blisterkarte beispielsweise in seiner Einkaufstasche unterzubringen.
Er würde
in diesem Fall leicht in Versuchung geraten, die Blisterkarte sofort
von dem Produkt zu trennen, womit ihm unter Umständen wichtige Informationen
verloren gingen.
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Aus
der
DE 296 06 678
U1 ist eine Blisterkarte bekannt, die sich zusammensetzt
aus zwei Wänden,
vorzugsweise aus Karton oder Pappe, einer ersten vorderen Wand und
einer zweiten rückwärtigen Wand,
die an der vorderen Wand über
eine Falzlinie angelenkt ist und die vorzugsweise die gleichen Abmessungen
aufweist.
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Zumindest
auf der vorderen Wand ist weiterhin eine Aufnahmevorrichtung zur
Aufnahme eines Produkts vorgesehen. Vorteilhafterweise handelt es sich
bei dieser Aufnahmevorrichtung um einen durchbrochenen, einseitig
offenen Käfig,
vorzugsweise aus Pappe, der mit der offenen Seite auf die vordere
Wand geklebt ist.
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Damit
die Blisterkarte verschlossen werden kann, ist entweder auf der
vorderen Wand oder auf der rückwärtigen Wand
zumindest ein Verklebungspunkt aus einem schwach selbstklebenden
und druckempfindlichen Kleber, der von der gegenüberliegenden Wand rückstandsfrei
wieder ablösbar
und erneut verklebbar ist, vorgesehen, und zwar vorzugsweise an
der Kante, die der vorderen Wand und der rückwärtigen Wand verbindenden Falzlinie
gegenüberliegt.
Dieser beziehungsweise diese Verklebungspunkte ermöglichen
das wiederholte Öffnen
und feste Verschließen
der aufzuklappenden Blisterkarte.
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DE 1817348 U beschreibt
eine Faltschachtel zur Präsentation
und/oder Verpackung einer Gegenstandes bestehend aus
- a.) einer Rückwand,
- b.) an die seitlich jeweils eine Seitenwand,
- c.) unten eine Bodenlasche und
- d.) oben eine Rückenlasche
angelenkt sind, wobei
- e.) die Rückenlasche über eine
Falzlinie mit einer Manschette verbunden ist,
- f.) die Manschette senkrecht zur Rückwand steht und
- g.) eine Aussparung aufweist, in die der zu verpackende Gegenstand
eingelegt werden kann und
- h.) die Bodenlasche senkrecht zur Rückwand (1) steht.
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Die
Faltschachtel der
DE
1817348 U geht zwar auch von einer guten Sichtbarmachung
des Gegenstandes aus, jedoch muss hierbei der Gegenstand leicht
entnehmbar sein, so dass sicherheitsrelevante Aspekte unberücksichtigt
bleiben müssen.
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DE 7913654 U1 offenbart
eine Faltschachtel zur Präsentation
eines Gegenstandes, wobei die gesicherte Aufnahme des Gegenstandes
durch zwei kastenförmige
Aufnahmeteile mit Ausnehmungen erfolgt.
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In
der
DE 7913654 U1 wird
ein Verkleben aus Stabilitätsgründen ebenso
wie die Stabilität
und Sicherung des Gegenstandes zwar erläutert, jedoch ist eine guten
Sichtbarmachung des Gegenstandes nicht verwirklicht, so dass Teile
des Gegenstades vollständig
verschwinden.
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Ein
weitere Nachteil bekannter Blisterverpackungen ist, dass damit keine
Aerosolbehältnisse, wie
sie bespielsweise in der Kosmetik oder der Wundpflege häufig eingesetzt
werden, verpackt werden dürfen.
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Ebenso
sind die bekannten Blisterverpackungen nicht geeignet das zu präsentierende
Produkt standsicher aufzubewahren. In Verkaufsregalen sind herkömmliche
Blisterverpackungen nicht aufstellbar.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Faltschachtel zu
schaffen, die einen Gegenstand sicher und optisch ansprechend darbieten kann,
wobei der Gegenstand sicher in der Verpackung fixiert ist, um gleichfalls
sicherheitsrelevanten Aspekten genüge zu leisten. Weitere Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verpackung bereit zu stellen,
bei der viel Fläche
für zusätzliche
Produktinformationen zur Verfügung
steht, bei der nicht mehrere Materialien zur Herstellung eingesetzt
werden müssen,
die unter möglichst
geringem Materialeinsatz eine hohe Stabilität aufweist, die unter Verwendung
von möglichst
geringem Material kostengünstig
herstellbar ist und deren Faltzuschnitt aus einem einzigen Stück besteht
und mit minimalem Zeitaufwand konfektioniert werden kann. Desweiteren
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine standsichere
Faltschachtel bereit zu stellen.
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Diese
der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die Lehre des
Hauptanspruchs gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind dabei in den Unteransprüchen erläutert. Desweiteren
umfasst die Erfindung einen Stanzzuschnitt der erfindungsgemäßen Faltschachtel.
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Demgemäss betrifft
die Erfindung eine Faltschachtel zur Präsentation oder Verpackung eines Gegenstandes,
wobei die Faltschachtel aus einer Rückwand, an die seitlich jeweils
eine Seitenwand, unten eine Bodenlasche und oben eine Rückenlasche
angelenkt sind, besteht.
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Die
Rückenlasche
ist innen auf der Rückwand
verklebt und über
eine Falzlinie mit einer Manschette verbunden ist, die senkrecht
zur Rückwand steht
und eine Aussparung aufweist, in die der zu verpackende Gegenstand
eingelegt werden kann. Die Seitenwände sind so an die senkrechtstehende
Manschette angelegt, dass sie den Gegenstand zusätzlich fixieren. Oberhalb der
Manschette sind über
eine bogenförmige
Rillung Faltteile an die Seitenwände
so angelenkt, dass die Faltenteile übereinander gelegt durch das Produkt
fixiert oder verklebt sind. Die Bodenlasche steht senkrecht zur
Rückwand
und weist zwei Einstecknasen auf, die jeweils mit der Seitenwand
innen verbunden sind.
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Es
war überraschend
und für
den Fachmann außerordentlich
erstaunlich, dass die erfindungsgemäße Faltschachtel das Bündel an
Aufgaben löst.
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Die
erfindungsgemäße Faltschachtel
ist für die
manuelle Konfektionierung von alltäglichen Gebrauchsgegenständen, wie
Bürobedarf,
Kosmetika oder Wundpflegemittel, geeignet. Insbesondere sind mit
Hilfe der vorligenden FS dosen- oder flaschenförmige Aerosolbehältnisse
sicher handhabbar. Über die
senkrecht angelenkte Bodenlasche ist sogar eine äußerst gute Standfestigkeit
auf einem Regalboden gewährleistet.
Außerdem
verhindert der Boden das einfache Herausrutsches des Gegenstandes
aus der Verpackung.
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Der
Faltschachtelzuschnitt kann bereits vorverklebt vom Faltschachtelwerk
angeliefert werden. Dabei wird die Rückenlasche auf der Rückenwand verklebt
und die Manschette nach oben gefaltet.
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Wird
die Vorverklebung erst bei der Konfektionierung vorgenommen wird
zunächst
die Rückenlasche
auf der Rückenwand
verklebt und die Manschette nach oben gefaltet. Die Faltteile werden übereinander
gelegt und verklebt. Die linke Seitenwand der FS wird über die
Falzlinie geknickt und danach wird die rechte Seitenwand über die
Falzlinie nach vorn gefaltet, wobei die Manschette senkrecht zur Rückwand steht.
Das Produkt wird nun durch die Aussparung in der Manschette von
unten eingeführt. Der
obere Teil des Produktes, der aus der Manschette herausragt liegt
auf den Faltteilen auf und fixiert diese. Abschließend wird
die Bodenlasche aufgeklappt und die Einstecknasen innen mit den
Seitenwänden
verbunden, vorzugsweise verklebt.
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Die
umgeklappten Seitenwände
fixieren das Produkt von der Seite, der Boden sichert den Stand des
Produktes und über
die Manschette wird ein Herausfallen des Produktes vermieden, so
dass eine rundum Umhüllung
des Produktes gegeben ist ohne ihn vollständig zu verdecken.
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Im
Gegensatz zu einer Blisterkarte hat die erfindungsgemäße FS einen
Korpus und wirkt wie eine stabile FS ohne geschlossen zu sein. Desweiteren
ist über
die Seitenwände,
die Faltteile oder ggf. der Rückwand
viel Gestaltungsfläche
gegeben. Besonders wichtig ist aber, dass das Produkt selbst vollständig, zumindest
die zentrale Produktvorderseite, sichtbar ist und unschöne Pflichttexte
auf der Produktrückseite
verdeckt bleiben.
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Erfindungsgemäß sind die
Faltenteile, die Bodenlasche und die Manschettenaussparung entsprechend
dem zu verpackenden Produkt geformt.
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Die
Faltteile sind bevorzugt gleichartig geformt und der Gegenstand
liegt eingebettet auf den Faltteilen.
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Die
Rillung kann demgemäß bogenförmig oder
gerade geformt ist, um den Faltteilen eine dem Gegenstand angepasste
Auflageform zu verschaffen. Beispielsweise wird durch eine bogenförmige Rillung
eine harmonisch ansprechende Gestaltung der AUflagefläche geschaffen.
Gegebenenfalls weist darüber
hinaus mindestens eines der Faltteile eine der Form des Gegenstandes
angepasste Aussparung zur formschlüssigen Aufnahme des Gegenstandes
auf.
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Die
Aussparung in der Manschette kann entsprechend der Form des zu verpackenden
Gegenstandes rund, eckig, oval oder exakt den Umrissen des Gegenstandes
angepasst sein.
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Die
Breite der Seitenwände
wird vorzugsweise so gewählt,
dass sie den Gegenstand mit der Kante seitlich einrahmen. Die Seitenwände weisen
je nach Breite und Produktdurchmesser einen Anstellwinkel kleiner
90° gegenüber der
Rückwand
auf. Dadurch kann, je nach Produktform, Beschaffenheit oder Bedruckung,
das Produkt mittig, im unteren oder oberen Bereich fixiert werden.
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Durch
die Formung der Seitenwandkanten, rund, gerade oder beliebig konturiert,
ist eine Anpassung an beliebige Gegenstandsformen möglich.
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Ebenso
kann die Form der Bodenlasche dem Boden oder dem Grundriss des Gegenstandes
angepasst sein und sollte vorteilhafterweise diesem entsprechen.
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Durch
eine zusätzliche
Aufhängevorrichtung, mit
sogenannter Euroloch-Aufhängung,
wie es beispielsweise in der
DE 195 35 008 A1 beschrieben ist, die in
der Rückwand
vorgesehen ist, kann das Produkt über die FS an einem Verkaufshaken
aufgehängt
werden. Eine ebensolche Aufhängevorrichtung oder
nur eine Aussparung sind dementsprechend in der Rückenlasche
und/oder den Faltteilen vorgesehen.
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Der
hier verwendete Begriff Gegenstand darf erfindungsgemäß nicht
so eng ausgelegt werden, dass der Gegenstand aus einem einzigen
Teil bestehen muss. Vielmehr kann der Gegenstand oder das Gut aus
mehreren einzelnen Bauteilen aufgebaut sein. Möglich ist auch, dass innerhalb
einer Umhüllung
gleichzeitig zwei oder mehr Produkte angeordnet sind, die in einem
solchen Fall einen Gegenstand bilden, der aus mehreren einzelnen
Körpern
gebildet wird.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist an die Manschette
spiegelbildlich eine weitere Manschette mit entsprechender Aussparung
angelenkt, wobei beide miteinander verklebt sind. Vorteilhafterweise
ist zudem auch an die weitere Manschette eine Lasche angelenkt,
die innen auf der Rückwand
verklebt ist. Durch diese Ausführungsformen
wird eine stabile, doppellagige Manschette geschaffen, die über die
zusätzliche
Lasche mit der Rückwand
befestigt ist.
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Zur
weiteren Stabilisierung der Manschette weisen die Seitenwände Einkerbungen
auf, in die die senkrecht stehende Manschette eingreift. Die Manschette
bzw. die Seitenwände
sind somit nicht nur aneinander gelegt sonder greifen über die
Einkerbung formschlüssig
ineinander, was eine Stabilisierung auch des Produktes zur Folge
hat.
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Die
Lage der Manschette ist für
die Produktbefestigung mit entscheidend. Die Manschette kann beispielsweise
mittig angeordnet sein, damit der Schwerpunkt des Produktes in Flucht
mit der Aufhängung
am Verkaufshaken liegt. Die Lage der Manschette wird über die
Länge der
Rückenlasche
bestimmt. Eine mittig angeordnete Manschette bedeutet, dass die
Rückenlasche
halb so lang wie die Rückwand
ist. Die Länge
der Rückenlasche
liegt daher im Bereich von 0,9 bis 0,1, bevorzugt 0,33 bis 0,5, der
Länge der
Rückenwand.
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Handelt
es sich beispielsweise um ein längliches
Produkt, das zudem im oberen Bereich mehr Halt benötigt, so
ist die Länge
der Rückenlasche
relativ kurz, so dass die Manschette das Produkt im oberen Bereich
umgreift Eine weitere bevorzugte Ausführungsform weist mindestens
an einer der Seitenwände,
bevorzugt an beiden Seitenwänden,
Seitenteile auf, die nach innen geklappt so auf der Seitenwand aufgeklebt
werden, so dass Schlitze zwischen der Seitenwand und den Seitenteilen
entstehen, in die die Einstecknasen der Bodenlasche eingreifen können und
somit den Verbund mit der bzw. den Seitenwänden gewährleisten. Damit ist ein Verkleben
des Bodens nicht notwendig und es erlaubt den Käufer des Produktes eine einfache Entnahme ohne
die FS zu zerstören.
Der Käufer
löst die
Einstecknasen aus den Schlitzen, klappt den Boden herum und kann
so das Produkt aus der Manschette nach unten entnehmen und gegebenenfalls
in umgekehrter Reihenfolge wieder sicher verpacken.
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Die
Faltschachtel weist somit eine Vielzahl von Vorteilen auf.
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Die
Verpackung nimmt zumindest einen Gegenstand auf.
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Ein
weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass der Gegenstand in der
Faltschachtel sehr gut präsentiert
werden kann, aber durch die Manschette, die Seitenwände und
den Boden sicher geschützt
ist.
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Vorteilhaft
an dieser Verpackung ist weiterhin, dass der einzelne Gegenstand,
zum Beispiel eine Kosmetikflasche oder Wundspray, werbewirksam als „Give Away" präsentiert
werden kann.
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Mit
dieser Verpackungsart erreicht man eine kostengünstige und dennoch aufmerksamkeitsstarke Präsentation,
die einen hohen Wiedererkennungswert zum Standardprodukt aufweist.
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Vorderseiten
und Rückseite
der Faltschachtel bieten hervorragende Gestaltungsmöglichkeiten. Die
Faltschachtel ist ferner umweltschonend und wird aus einem einzigen
Faltzuschnitt hergestellt.
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Anhand
der nachfolgend beschriebenen Figuren wird eine besonders vorteilhafte
Ausführung der
Faltschachtel samt Stanzzuschnitt näher erläutert, ohne damit die Erfindung
unnötig
einschränken zu
wollen. Es zeigen
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1 Stanzzuschnitt
der Faltschachtel
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2 Stanzzuschnitt
der Faltschachtel in einer bevorzugten Ausführungsform
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3 Faltschachtel
ohne zu verpackenden Gegenstand in der Draufsicht
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4 Faltschachtel
mit zu verpackenden Gegenstand in der Draufsicht
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In
der 1 ist von der Faltschachtel der Stanzzuschnitt
dargestellt. Der Stanzzuschnitt kann aus Karton, Pappe oder einem
anderen geeigneten Material bestehen.
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An
der Rückwand
(2) sind seitlich die Seitenwand (3) bzw. (4),
unten eine Bodenlasche (5) und oben eine Rückenlasche
(6) angelenkt. An die Rückenlasche
(6) ist über
eine Falzlinie (103) eine Manschette (9) angelenkt,
die eine Aussparung (190) aufweist, in die der zu verpackende
Gegenstand eingelegt werden kann.
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Die
Aussparung kann vollständig
geschlossen, d.h. ringförmig
gestaltet sein, oder eine Lücke aufweisen.
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Im
oberen Bereich (3a, 4a) an die Seitenwände (3, 4)
sind über
Rillung (111) bzw. (110) Faltteile (11)
bzw. (10) angelenkt, wobei der obere Bereich (3a, 4a)
der Länge
der Rückenlasche
(6) entspricht.
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Der
obere Bereich (3a, 4a) wird durch die gleichartigen
Abmessungen der Länge
der Rückenlasche
(6) und den Faltteilen (10, 11), die
an die Seitenwände
(3, 4) angelenkt sind, bestimmt. Die senkrecht
stehende Manschette (9) dient ebenso als Abgrenzung des
oberen Bereiches, der in den Zeichnungen mit (3a, 4a)
gekennzeichnet ist.
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An
die Bodenlasche (5) sind zwei Einstecknasen (14, 15)
angelenkt, die bei der fertig konfektionierten FS auf der Innenseite
der Seitenwände
(3, 4) befestigt sind.
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Die
Faltenteile (10) und (11) sind bevorzugt gleichartig
geformt und mindestens eines, bevorzugt beide, der Faltenteile (10, 11)
weisen eine Aussparung (390) zur formschlüssigen Aufnahme
des Gegenstandes (90) auf.
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In 2 ist
eine bevorzugte Form des Stanzzuschnittes entsprechend 1 dargestellt.
Zusätzlich
zu den in 1 vorhandenen Flächen, weist
der bevorzugte Stanzzuschnitt nach 2 eine spiegelbildliche
Manschette (8) mit entsprechender Aussparung (290)
auf, die oben an der Manschette (9) angelenkt ist. Bevorzugt
weisen beide Aussparungen (190, 290) die gleiche
Form auf und sind in der fertig konfektionierten FS deckungsgleich übereinandergelegt.
An die Manschette (8) ist oben eine weitere Lasche (7)
angelenkt.
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An
mindestens eine der Seitenwände
(3) und/oder (4) sind Seitenteile (12)
bzw. (13) angelenkt, die in der fertig konfektionierten
FS nach innen umgeklappt auf den Seitenwänden verklebt sind.
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Die
Seitenwänden
(3) und (4) weisen in Höhe des Ausgangspunktes des
oberen Bereiches (3a, 4a), d.h. an der Stelle
an der die Manschette (9) aufgerichtet wird, Einkerbungen
(130) auf. Die Einkerbungen (130) sind so konzipiert,
dass die einlagige Manschette (9) oder die doppellagige
Manschette (8, 9) formschlüssig eingepasst werden kann.
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Bevorzugt
ist im oberen Bereich der Rückwand
(2) eine Aufhängevorrichtung
(115), gegebenenfalls mit Schlitz oder Rundlochung, vorgesehen. Dem
entsprechend sind in der Rückenlasche
(6) und gegebenenfalls in den Faltenteilen (10)
und/oder (11) eine Aussparung oder eine gleichartige Aufhängevorrichtung
(116) vorhanden. Durch das Verkleben der Rückenlasche
(6) auf der Rückwand
(2), das Übereinanderlegen
der Faltenteile (10, 11) ergibt sich im Extremfall
eine vierlagig ausgestattete Aufhängevorrichtung (115, 116).
Bevorzugt weist daher das Faltenteil (10) und die Rückenlasche
(6) nur ungeformte Aussparungen auf.
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3 zeigt
eine fertige Faltschachtel in der Draufsicht. Die beiden Seitenwände (3, 4)
sind ca. im Anstellwinkel 45° nach
oben geklappt und der Boden (5) über die, nicht sichtbaren,
Einstecknasen (14, 15) an den Seitenwänden befestigt.
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Die
Manschettenaussparungen (190) und (290) sind entsprechend
eines beispielsweise runden Produktes rund geformt. Die Größe der Aussparungen
ist logischerweise den Produktabmessungen angepasst. 4 zeigt
beispielsweise eine fertige Faltschachtel, in die ein runder Gegenstand,
eine Sprühflasche,
eingelegt ist.
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Die
Rillung (110) bzw. (111) ist, wie in 2 und 4,
dargelegt bevorzugt bogenförmig
gestaltet, so dass beim Konfektionieren mit einem Gegenstand die
FS sich harmonisch der Form des Gegenstandes anpasst.
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Die
Konfektionierung mit Produkt erfolgt unter minimalem Zeitaufwand.
Zunächst
wird die linke Seitenwand (3) mitsamt oberen Faltteil (10)
nach vorne gefaltet. Dabei wird die Einkerbung (130) formschlüssig auf
die doppellagige Manschette (8, 9) eingepasst.
Als nächstes
verfährt
man mit der rechten Seitenwand (4) und dem oberen Faltteil
(11) genauso.
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Der
Gegenstand wird von unten durch die Aussparungen (190, 290)
der Manschette (8, 9) eingeschoben und der Boden
(5) wird mit seinen Einstecknasen (14, 15)
in den aus Seitenwänden
(3, 4) und den angelenkten Seitenteilen (12, 13)
gebildeten Schlitz eingesteckt.