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DE10258586B4 - Faltschachtel zur Präsentation von einem Gegenstand - Google Patents

Faltschachtel zur Präsentation von einem Gegenstand Download PDF

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DE10258586B4
DE10258586B4 DE10258586A DE10258586A DE10258586B4 DE 10258586 B4 DE10258586 B4 DE 10258586B4 DE 10258586 A DE10258586 A DE 10258586A DE 10258586 A DE10258586 A DE 10258586A DE 10258586 B4 DE10258586 B4 DE 10258586B4
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DE
Germany
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folding
cuff
folding box
box according
side walls
Prior art date
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DE10258586A
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Günther Schultz
Stefan Rüster
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Beiersdorf AG
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Beiersdorf AG
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Publication date
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Priority to AT03028880T priority patent/ATE336433T1/de
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Faltschachtel (1) zur Präsentation und/oder Verpackung eines Gegenstandes (90) bestehend aus
a.) einer Rückwand (2),
b.) an die seitlich jeweils eine Seitenwand (3) bzw. (4),
c.) unten eine Bodenlasche (5) und
d.) oben eine Rückenlasche (6) angelenkt sind, wobei
e.) die Rückenlasche (6) über eine Falzlinie (103) mit einer Manschette (9) verbunden ist,
f.) die Manschette (9) senkrecht zur Rückwand (2) steht und
g.) eine Aussparung (190) aufweist, in die der zu verpackende Gegenstand eingelegt werden kann, und
h.) die Bodenlasche (5) senkrecht zur Rückwand (2) steht, dadurch gekennzeichnet, dass
i.) die Rückenlasche (6) innen auf der Rückwand (2) verklebt ist,
j.) die Seitenwände (3) und (4) so an die senkrechtstehende Manschette (9) angelegt sind, dass sie den Gegenstand (90) fixieren,
k.) oberhalb der Manschette (9) über eine Rundrillung (111) bzw. (110) Faltteile (11) bzw. (10) an die...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Handfaltschachtel zur Präsentation und/oder Verpackung eines Gegenstandes. Sie besteht aus einer Rückwand, an die seitlich jeweils eine Seitenwand, unten eine Bodenlasche und oben eine Rückenlasche angelenkt sind. Über die Rückenlasche ist eine Manschette angelenkt, die senkrecht zur Rückwand steht und eine Aussparung aufweist, in die der zu verpackende Gegenstand eingelegt werden kann. Die Seitenwände, sind so angelegt, dass sie den Gegenstand fixieren können. Oberhalb der Manschette sind über eine Rundrillung zwei Faltteile an die Seitenwände so angelenkt, dass die Faltenteile übereinander gelegt verklebt oder unverklebt sind. Die Bodenlasche steht senkrecht zur Rückwand und weist zwei Einstecknasen auf, die jeweils mit den Seitenwänden innen verbunden sind.
  • Zum Präsentieren von Gegenständen des üblichen Bürobedarfs, beispielhaft seien Klebestifte genannt, oder Kosmetika oder sonstige Gebrauchsgegenstände in Flaschen oder Dosenform dienen oftmals einfache Kartonhülsen, die teilweise noch mit einer durchsichtigen Hülle aus Kunststofffolie oder dergleichen umgeben werden.
  • Eine weitere bekannte Möglichkeit besteht darin, die Gegenstände in Schachteln oder Kartons vollständig einzupacken, was den Vorteil hat, dass die Gegenstände staubgeschützt sind.
  • Moderner ist der Trend, den Gegenstand zu blistern, also diesen unter einer transparenten, mehr oder minder festen Kunststoffverpackung anzubieten, die rückseitig insbesondere mit einer Wand aus Pappe oder Karton verschlossen ist.
  • Diese Verpackung mag zwar optisch ansprechend sein, hat aber den Nachteil der aufwendigen und teueren Zweistoffverpackung, die nach dem Aufreißen aus ökologischen Gesichtspunkten getrennt entsorgt werden sollte.
  • Einfache Blisterkarten sind bereits weit verbreitet. Sie bestehen aus einer einzelnen Wand, beispielsweise aus Pappe oder Karton, auf der das zu verkaufende Produkt auf unterschiedliche Art und Weise befestigt ist. Im allgemeinen sind die Abmessungen der Blisterkarte größer als die des Produkts, so dass auf der Blisterkarte eine bestimmte Fläche zur Verfügung steht, den potentiellen Kunden über das Produkt zu informieren oder einfach durch einen auffälligen Aufdruck auf das Produkt aufmerksam zu machen.
  • In vielen Fällen reicht der auf der Blisterkarte vorhandene Platz, sowohl auf der Vorderwand als auch auf der Rückwand der Blisterkarte, nicht aus alle die Informationen unterzubringen, die man gerne aufdrucken möchte.
  • In so einem Fall ist man versucht die Größe der Blisterkarte so zu wählen, dass der benötigte Platz vorhanden ist.
  • Diese Vorgehensweise ist aber mit mehreren Nachteilen behaftet. Bei einer zu großen Blisterkarte können in einem Verkaufsregal nur wenige Produkte gleichzeitig dargeboten werden. Und der Kunde hat Schwierigkeiten, das erworbene Produkt mit der Blisterkarte beispielsweise in seiner Einkaufstasche unterzubringen. Er würde in diesem Fall leicht in Versuchung geraten, die Blisterkarte sofort von dem Produkt zu trennen, womit ihm unter Umständen wichtige Informationen verloren gingen.
  • Aus der DE 296 06 678 U1 ist eine Blisterkarte bekannt, die sich zusammensetzt aus zwei Wänden, vorzugsweise aus Karton oder Pappe, einer ersten vorderen Wand und einer zweiten rückwärtigen Wand, die an der vorderen Wand über eine Falzlinie angelenkt ist und die vorzugsweise die gleichen Abmessungen aufweist.
  • Zumindest auf der vorderen Wand ist weiterhin eine Aufnahmevorrichtung zur Aufnahme eines Produkts vorgesehen. Vorteilhafterweise handelt es sich bei dieser Aufnahmevorrichtung um einen durchbrochenen, einseitig offenen Käfig, vorzugsweise aus Pappe, der mit der offenen Seite auf die vordere Wand geklebt ist.
  • Damit die Blisterkarte verschlossen werden kann, ist entweder auf der vorderen Wand oder auf der rückwärtigen Wand zumindest ein Verklebungspunkt aus einem schwach selbstklebenden und druckempfindlichen Kleber, der von der gegenüberliegenden Wand rückstandsfrei wieder ablösbar und erneut verklebbar ist, vorgesehen, und zwar vorzugsweise an der Kante, die der vorderen Wand und der rückwärtigen Wand verbindenden Falzlinie gegenüberliegt. Dieser beziehungsweise diese Verklebungspunkte ermöglichen das wiederholte Öffnen und feste Verschließen der aufzuklappenden Blisterkarte.
  • DE 1817348 U beschreibt eine Faltschachtel zur Präsentation und/oder Verpackung einer Gegenstandes bestehend aus
    • a.) einer Rückwand,
    • b.) an die seitlich jeweils eine Seitenwand,
    • c.) unten eine Bodenlasche und
    • d.) oben eine Rückenlasche angelenkt sind, wobei
    • e.) die Rückenlasche über eine Falzlinie mit einer Manschette verbunden ist,
    • f.) die Manschette senkrecht zur Rückwand steht und
    • g.) eine Aussparung aufweist, in die der zu verpackende Gegenstand eingelegt werden kann und
    • h.) die Bodenlasche senkrecht zur Rückwand (1) steht.
  • Die Faltschachtel der DE 1817348 U geht zwar auch von einer guten Sichtbarmachung des Gegenstandes aus, jedoch muss hierbei der Gegenstand leicht entnehmbar sein, so dass sicherheitsrelevante Aspekte unberücksichtigt bleiben müssen.
  • DE 7913654 U1 offenbart eine Faltschachtel zur Präsentation eines Gegenstandes, wobei die gesicherte Aufnahme des Gegenstandes durch zwei kastenförmige Aufnahmeteile mit Ausnehmungen erfolgt.
  • In der DE 7913654 U1 wird ein Verkleben aus Stabilitätsgründen ebenso wie die Stabilität und Sicherung des Gegenstandes zwar erläutert, jedoch ist eine guten Sichtbarmachung des Gegenstandes nicht verwirklicht, so dass Teile des Gegenstades vollständig verschwinden.
  • Ein weitere Nachteil bekannter Blisterverpackungen ist, dass damit keine Aerosolbehältnisse, wie sie bespielsweise in der Kosmetik oder der Wundpflege häufig eingesetzt werden, verpackt werden dürfen.
  • Ebenso sind die bekannten Blisterverpackungen nicht geeignet das zu präsentierende Produkt standsicher aufzubewahren. In Verkaufsregalen sind herkömmliche Blisterverpackungen nicht aufstellbar.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Faltschachtel zu schaffen, die einen Gegenstand sicher und optisch ansprechend darbieten kann, wobei der Gegenstand sicher in der Verpackung fixiert ist, um gleichfalls sicherheitsrelevanten Aspekten genüge zu leisten. Weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verpackung bereit zu stellen, bei der viel Fläche für zusätzliche Produktinformationen zur Verfügung steht, bei der nicht mehrere Materialien zur Herstellung eingesetzt werden müssen, die unter möglichst geringem Materialeinsatz eine hohe Stabilität aufweist, die unter Verwendung von möglichst geringem Material kostengünstig herstellbar ist und deren Faltzuschnitt aus einem einzigen Stück besteht und mit minimalem Zeitaufwand konfektioniert werden kann. Desweiteren ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine standsichere Faltschachtel bereit zu stellen.
  • Diese der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die Lehre des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind dabei in den Unteransprüchen erläutert. Desweiteren umfasst die Erfindung einen Stanzzuschnitt der erfindungsgemäßen Faltschachtel.
  • Demgemäss betrifft die Erfindung eine Faltschachtel zur Präsentation oder Verpackung eines Gegenstandes, wobei die Faltschachtel aus einer Rückwand, an die seitlich jeweils eine Seitenwand, unten eine Bodenlasche und oben eine Rückenlasche angelenkt sind, besteht.
  • Die Rückenlasche ist innen auf der Rückwand verklebt und über eine Falzlinie mit einer Manschette verbunden ist, die senkrecht zur Rückwand steht und eine Aussparung aufweist, in die der zu verpackende Gegenstand eingelegt werden kann. Die Seitenwände sind so an die senkrechtstehende Manschette angelegt, dass sie den Gegenstand zusätzlich fixieren. Oberhalb der Manschette sind über eine bogenförmige Rillung Faltteile an die Seitenwände so angelenkt, dass die Faltenteile übereinander gelegt durch das Produkt fixiert oder verklebt sind. Die Bodenlasche steht senkrecht zur Rückwand und weist zwei Einstecknasen auf, die jeweils mit der Seitenwand innen verbunden sind.
  • Es war überraschend und für den Fachmann außerordentlich erstaunlich, dass die erfindungsgemäße Faltschachtel das Bündel an Aufgaben löst.
  • Die erfindungsgemäße Faltschachtel ist für die manuelle Konfektionierung von alltäglichen Gebrauchsgegenständen, wie Bürobedarf, Kosmetika oder Wundpflegemittel, geeignet. Insbesondere sind mit Hilfe der vorligenden FS dosen- oder flaschenförmige Aerosolbehältnisse sicher handhabbar. Über die senkrecht angelenkte Bodenlasche ist sogar eine äußerst gute Standfestigkeit auf einem Regalboden gewährleistet. Außerdem verhindert der Boden das einfache Herausrutsches des Gegenstandes aus der Verpackung.
  • Der Faltschachtelzuschnitt kann bereits vorverklebt vom Faltschachtelwerk angeliefert werden. Dabei wird die Rückenlasche auf der Rückenwand verklebt und die Manschette nach oben gefaltet.
  • Wird die Vorverklebung erst bei der Konfektionierung vorgenommen wird zunächst die Rückenlasche auf der Rückenwand verklebt und die Manschette nach oben gefaltet. Die Faltteile werden übereinander gelegt und verklebt. Die linke Seitenwand der FS wird über die Falzlinie geknickt und danach wird die rechte Seitenwand über die Falzlinie nach vorn gefaltet, wobei die Manschette senkrecht zur Rückwand steht. Das Produkt wird nun durch die Aussparung in der Manschette von unten eingeführt. Der obere Teil des Produktes, der aus der Manschette herausragt liegt auf den Faltteilen auf und fixiert diese. Abschließend wird die Bodenlasche aufgeklappt und die Einstecknasen innen mit den Seitenwänden verbunden, vorzugsweise verklebt.
  • Die umgeklappten Seitenwände fixieren das Produkt von der Seite, der Boden sichert den Stand des Produktes und über die Manschette wird ein Herausfallen des Produktes vermieden, so dass eine rundum Umhüllung des Produktes gegeben ist ohne ihn vollständig zu verdecken.
  • Im Gegensatz zu einer Blisterkarte hat die erfindungsgemäße FS einen Korpus und wirkt wie eine stabile FS ohne geschlossen zu sein. Desweiteren ist über die Seitenwände, die Faltteile oder ggf. der Rückwand viel Gestaltungsfläche gegeben. Besonders wichtig ist aber, dass das Produkt selbst vollständig, zumindest die zentrale Produktvorderseite, sichtbar ist und unschöne Pflichttexte auf der Produktrückseite verdeckt bleiben.
  • Erfindungsgemäß sind die Faltenteile, die Bodenlasche und die Manschettenaussparung entsprechend dem zu verpackenden Produkt geformt.
  • Die Faltteile sind bevorzugt gleichartig geformt und der Gegenstand liegt eingebettet auf den Faltteilen.
  • Die Rillung kann demgemäß bogenförmig oder gerade geformt ist, um den Faltteilen eine dem Gegenstand angepasste Auflageform zu verschaffen. Beispielsweise wird durch eine bogenförmige Rillung eine harmonisch ansprechende Gestaltung der AUflagefläche geschaffen. Gegebenenfalls weist darüber hinaus mindestens eines der Faltteile eine der Form des Gegenstandes angepasste Aussparung zur formschlüssigen Aufnahme des Gegenstandes auf.
  • Die Aussparung in der Manschette kann entsprechend der Form des zu verpackenden Gegenstandes rund, eckig, oval oder exakt den Umrissen des Gegenstandes angepasst sein.
  • Die Breite der Seitenwände wird vorzugsweise so gewählt, dass sie den Gegenstand mit der Kante seitlich einrahmen. Die Seitenwände weisen je nach Breite und Produktdurchmesser einen Anstellwinkel kleiner 90° gegenüber der Rückwand auf. Dadurch kann, je nach Produktform, Beschaffenheit oder Bedruckung, das Produkt mittig, im unteren oder oberen Bereich fixiert werden.
  • Durch die Formung der Seitenwandkanten, rund, gerade oder beliebig konturiert, ist eine Anpassung an beliebige Gegenstandsformen möglich.
  • Ebenso kann die Form der Bodenlasche dem Boden oder dem Grundriss des Gegenstandes angepasst sein und sollte vorteilhafterweise diesem entsprechen.
  • Durch eine zusätzliche Aufhängevorrichtung, mit sogenannter Euroloch-Aufhängung, wie es beispielsweise in der DE 195 35 008 A1 beschrieben ist, die in der Rückwand vorgesehen ist, kann das Produkt über die FS an einem Verkaufshaken aufgehängt werden. Eine ebensolche Aufhängevorrichtung oder nur eine Aussparung sind dementsprechend in der Rückenlasche und/oder den Faltteilen vorgesehen.
  • Der hier verwendete Begriff Gegenstand darf erfindungsgemäß nicht so eng ausgelegt werden, dass der Gegenstand aus einem einzigen Teil bestehen muss. Vielmehr kann der Gegenstand oder das Gut aus mehreren einzelnen Bauteilen aufgebaut sein. Möglich ist auch, dass innerhalb einer Umhüllung gleichzeitig zwei oder mehr Produkte angeordnet sind, die in einem solchen Fall einen Gegenstand bilden, der aus mehreren einzelnen Körpern gebildet wird.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist an die Manschette spiegelbildlich eine weitere Manschette mit entsprechender Aussparung angelenkt, wobei beide miteinander verklebt sind. Vorteilhafterweise ist zudem auch an die weitere Manschette eine Lasche angelenkt, die innen auf der Rückwand verklebt ist. Durch diese Ausführungsformen wird eine stabile, doppellagige Manschette geschaffen, die über die zusätzliche Lasche mit der Rückwand befestigt ist.
  • Zur weiteren Stabilisierung der Manschette weisen die Seitenwände Einkerbungen auf, in die die senkrecht stehende Manschette eingreift. Die Manschette bzw. die Seitenwände sind somit nicht nur aneinander gelegt sonder greifen über die Einkerbung formschlüssig ineinander, was eine Stabilisierung auch des Produktes zur Folge hat.
  • Die Lage der Manschette ist für die Produktbefestigung mit entscheidend. Die Manschette kann beispielsweise mittig angeordnet sein, damit der Schwerpunkt des Produktes in Flucht mit der Aufhängung am Verkaufshaken liegt. Die Lage der Manschette wird über die Länge der Rückenlasche bestimmt. Eine mittig angeordnete Manschette bedeutet, dass die Rückenlasche halb so lang wie die Rückwand ist. Die Länge der Rückenlasche liegt daher im Bereich von 0,9 bis 0,1, bevorzugt 0,33 bis 0,5, der Länge der Rückenwand.
  • Handelt es sich beispielsweise um ein längliches Produkt, das zudem im oberen Bereich mehr Halt benötigt, so ist die Länge der Rückenlasche relativ kurz, so dass die Manschette das Produkt im oberen Bereich umgreift Eine weitere bevorzugte Ausführungsform weist mindestens an einer der Seitenwände, bevorzugt an beiden Seitenwänden, Seitenteile auf, die nach innen geklappt so auf der Seitenwand aufgeklebt werden, so dass Schlitze zwischen der Seitenwand und den Seitenteilen entstehen, in die die Einstecknasen der Bodenlasche eingreifen können und somit den Verbund mit der bzw. den Seitenwänden gewährleisten. Damit ist ein Verkleben des Bodens nicht notwendig und es erlaubt den Käufer des Produktes eine einfache Entnahme ohne die FS zu zerstören. Der Käufer löst die Einstecknasen aus den Schlitzen, klappt den Boden herum und kann so das Produkt aus der Manschette nach unten entnehmen und gegebenenfalls in umgekehrter Reihenfolge wieder sicher verpacken.
  • Die Faltschachtel weist somit eine Vielzahl von Vorteilen auf.
  • Die Verpackung nimmt zumindest einen Gegenstand auf.
  • Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass der Gegenstand in der Faltschachtel sehr gut präsentiert werden kann, aber durch die Manschette, die Seitenwände und den Boden sicher geschützt ist.
  • Vorteilhaft an dieser Verpackung ist weiterhin, dass der einzelne Gegenstand, zum Beispiel eine Kosmetikflasche oder Wundspray, werbewirksam als „Give Away" präsentiert werden kann.
  • Mit dieser Verpackungsart erreicht man eine kostengünstige und dennoch aufmerksamkeitsstarke Präsentation, die einen hohen Wiedererkennungswert zum Standardprodukt aufweist.
  • Vorderseiten und Rückseite der Faltschachtel bieten hervorragende Gestaltungsmöglichkeiten. Die Faltschachtel ist ferner umweltschonend und wird aus einem einzigen Faltzuschnitt hergestellt.
  • Anhand der nachfolgend beschriebenen Figuren wird eine besonders vorteilhafte Ausführung der Faltschachtel samt Stanzzuschnitt näher erläutert, ohne damit die Erfindung unnötig einschränken zu wollen. Es zeigen
  • 1 Stanzzuschnitt der Faltschachtel
  • 2 Stanzzuschnitt der Faltschachtel in einer bevorzugten Ausführungsform
  • 3 Faltschachtel ohne zu verpackenden Gegenstand in der Draufsicht
  • 4 Faltschachtel mit zu verpackenden Gegenstand in der Draufsicht
  • In der 1 ist von der Faltschachtel der Stanzzuschnitt dargestellt. Der Stanzzuschnitt kann aus Karton, Pappe oder einem anderen geeigneten Material bestehen.
  • An der Rückwand (2) sind seitlich die Seitenwand (3) bzw. (4), unten eine Bodenlasche (5) und oben eine Rückenlasche (6) angelenkt. An die Rückenlasche (6) ist über eine Falzlinie (103) eine Manschette (9) angelenkt, die eine Aussparung (190) aufweist, in die der zu verpackende Gegenstand eingelegt werden kann.
  • Die Aussparung kann vollständig geschlossen, d.h. ringförmig gestaltet sein, oder eine Lücke aufweisen.
  • Im oberen Bereich (3a, 4a) an die Seitenwände (3, 4) sind über Rillung (111) bzw. (110) Faltteile (11) bzw. (10) angelenkt, wobei der obere Bereich (3a, 4a) der Länge der Rückenlasche (6) entspricht.
  • Der obere Bereich (3a, 4a) wird durch die gleichartigen Abmessungen der Länge der Rückenlasche (6) und den Faltteilen (10, 11), die an die Seitenwände (3, 4) angelenkt sind, bestimmt. Die senkrecht stehende Manschette (9) dient ebenso als Abgrenzung des oberen Bereiches, der in den Zeichnungen mit (3a, 4a) gekennzeichnet ist.
  • An die Bodenlasche (5) sind zwei Einstecknasen (14, 15) angelenkt, die bei der fertig konfektionierten FS auf der Innenseite der Seitenwände (3, 4) befestigt sind.
  • Die Faltenteile (10) und (11) sind bevorzugt gleichartig geformt und mindestens eines, bevorzugt beide, der Faltenteile (10, 11) weisen eine Aussparung (390) zur formschlüssigen Aufnahme des Gegenstandes (90) auf.
  • In 2 ist eine bevorzugte Form des Stanzzuschnittes entsprechend 1 dargestellt. Zusätzlich zu den in 1 vorhandenen Flächen, weist der bevorzugte Stanzzuschnitt nach 2 eine spiegelbildliche Manschette (8) mit entsprechender Aussparung (290) auf, die oben an der Manschette (9) angelenkt ist. Bevorzugt weisen beide Aussparungen (190, 290) die gleiche Form auf und sind in der fertig konfektionierten FS deckungsgleich übereinandergelegt. An die Manschette (8) ist oben eine weitere Lasche (7) angelenkt.
  • An mindestens eine der Seitenwände (3) und/oder (4) sind Seitenteile (12) bzw. (13) angelenkt, die in der fertig konfektionierten FS nach innen umgeklappt auf den Seitenwänden verklebt sind.
  • Die Seitenwänden (3) und (4) weisen in Höhe des Ausgangspunktes des oberen Bereiches (3a, 4a), d.h. an der Stelle an der die Manschette (9) aufgerichtet wird, Einkerbungen (130) auf. Die Einkerbungen (130) sind so konzipiert, dass die einlagige Manschette (9) oder die doppellagige Manschette (8, 9) formschlüssig eingepasst werden kann.
  • Bevorzugt ist im oberen Bereich der Rückwand (2) eine Aufhängevorrichtung (115), gegebenenfalls mit Schlitz oder Rundlochung, vorgesehen. Dem entsprechend sind in der Rückenlasche (6) und gegebenenfalls in den Faltenteilen (10) und/oder (11) eine Aussparung oder eine gleichartige Aufhängevorrichtung (116) vorhanden. Durch das Verkleben der Rückenlasche (6) auf der Rückwand (2), das Übereinanderlegen der Faltenteile (10, 11) ergibt sich im Extremfall eine vierlagig ausgestattete Aufhängevorrichtung (115, 116). Bevorzugt weist daher das Faltenteil (10) und die Rückenlasche (6) nur ungeformte Aussparungen auf.
  • 3 zeigt eine fertige Faltschachtel in der Draufsicht. Die beiden Seitenwände (3, 4) sind ca. im Anstellwinkel 45° nach oben geklappt und der Boden (5) über die, nicht sichtbaren, Einstecknasen (14, 15) an den Seitenwänden befestigt.
  • Die Manschettenaussparungen (190) und (290) sind entsprechend eines beispielsweise runden Produktes rund geformt. Die Größe der Aussparungen ist logischerweise den Produktabmessungen angepasst. 4 zeigt beispielsweise eine fertige Faltschachtel, in die ein runder Gegenstand, eine Sprühflasche, eingelegt ist.
  • Die Rillung (110) bzw. (111) ist, wie in 2 und 4, dargelegt bevorzugt bogenförmig gestaltet, so dass beim Konfektionieren mit einem Gegenstand die FS sich harmonisch der Form des Gegenstandes anpasst.
  • Die Konfektionierung mit Produkt erfolgt unter minimalem Zeitaufwand. Zunächst wird die linke Seitenwand (3) mitsamt oberen Faltteil (10) nach vorne gefaltet. Dabei wird die Einkerbung (130) formschlüssig auf die doppellagige Manschette (8, 9) eingepasst. Als nächstes verfährt man mit der rechten Seitenwand (4) und dem oberen Faltteil (11) genauso.
  • Der Gegenstand wird von unten durch die Aussparungen (190, 290) der Manschette (8, 9) eingeschoben und der Boden (5) wird mit seinen Einstecknasen (14, 15) in den aus Seitenwänden (3, 4) und den angelenkten Seitenteilen (12, 13) gebildeten Schlitz eingesteckt.

Claims (33)

  1. Faltschachtel (1) zur Präsentation und/oder Verpackung eines Gegenstandes (90) bestehend aus a.) einer Rückwand (2), b.) an die seitlich jeweils eine Seitenwand (3) bzw. (4), c.) unten eine Bodenlasche (5) und d.) oben eine Rückenlasche (6) angelenkt sind, wobei e.) die Rückenlasche (6) über eine Falzlinie (103) mit einer Manschette (9) verbunden ist, f.) die Manschette (9) senkrecht zur Rückwand (2) steht und g.) eine Aussparung (190) aufweist, in die der zu verpackende Gegenstand eingelegt werden kann, und h.) die Bodenlasche (5) senkrecht zur Rückwand (2) steht, dadurch gekennzeichnet, dass i.) die Rückenlasche (6) innen auf der Rückwand (2) verklebt ist, j.) die Seitenwände (3) und (4) so an die senkrechtstehende Manschette (9) angelegt sind, dass sie den Gegenstand (90) fixieren, k.) oberhalb der Manschette (9) über eine Rundrillung (111) bzw. (110) Faltteile (11) bzw. (10) an die Seitenwände (4a) bzw. (3a) so angelenkt sind, l.) dass die Faltenteile (10, 11) übereinander gelegt oder verklebt sind und m.) an die Bodenlasche zwei Einstecknasen (14, 15) angelenkt sind, n.) die jeweils mit der Seitenwand (3) bzw. (4) innen verbunden sind.
  2. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an die Manschette (9) spiegelbildlich eine Manschette (8) mit entsprechender Aussparung (290) angelenkt ist.
  3. Faltschachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (9) und die spiegelbildliche Manschette (8) miteinander verklebt sind.
  4. Faltschachtel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass an die Manschette (8) eine Lasche (7) angelenkt ist, die innen auf der Rückwand (2) verklebt ist.
  5. Faltschachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens an eine der Seitenwände (3) und/oder (4) Seitenteile (12) bzw. (13) angelenkt sind, die innen so auf der Seitenwand (3) bzw. (4) aufgeklebt sind, so dass Schlitze (140) bzw. (150) entstehen, in die die Einstecknasen (14) bzw. (15) eingreifen können und somit den Verbund mit der bzw. den Seitenwänden gewährleisten.
  6. Faltschachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (3) und (4) Einkerbungen (130) aufweisen, in die zur Stabilisierung die senkrecht stehende Manschette (9) eingreift.
  7. Faltschachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltenteile (10) und (11) gleichartig geformt sind und der Gegenstand eingebettet auf den Faltenteilen liegt.
  8. Faltschachtel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Faltenteile (10) oder (11) eine Aussparung (390) zur formschlüssigen Aufnahme des Gegenstandes (90) aufweist.
  9. Faltschachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im oberen Bereich der Rückwand (2) eine Aufhängevorrichtung (115) und in der Rückenlasche (6) eine Aussparung oder eine Aufhängevorrichtung (116) ausgestanzt sind.
  10. Faltschachtel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängevorrichtung (115) mit Schlitz oder Rundlochung ausgestattet ist.
  11. Faltschachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Faltenteilen (10) und/oder (11) eine Aussparung oder eine Aufhängevorrichtung (116) ausgestanzt sind.
  12. Faltschachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Rückenlasche (6) im Bereich von 0,9 bis 0,1 der Länge der Rückenwand (2) liegt.
  13. Faltschachtel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Rückenlasche (6) im Bereich von 0,33 bis 0,5 der Länge der Rückenwand (2) liegt.
  14. Faltschachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschettenaussparungen (190) und (290) rund, eckig, oval oder exakt den Umrissen des Gegenstandes angepasst sind.
  15. Faltschachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Seitenwände (3, 4) so gewählt ist, dass sie den Gegenstand (90) mit der Kante (31, 41) seitlich einrahmen.
  16. Faltschachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rillung (110) bzw. (111) bogenförmig oder gerade geformt ist, um den Faltteilen (10) bzw. (11) eine dem Gegenstand angepasste Auflageform zu verschaffen.
  17. Faltschachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanten der Seitenwände (31, 41) rund, gerade oder exakt der Kontur des Gegenstandes geformt sind.
  18. Faltschachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Form Bodenlasche (5) dem Boden oder dem Grundriss des Gegenstandes (90) entspricht.
  19. Faltschachtelzuschnitt zur Herstellung einer Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 18 umfassend – eine Rückwand (2) an die seitlich jeweils eine Seitenwand (3) bzw. (4), unten eine Bodenlasche (5) und oben eine Rückenlasche (6) angelenkt sind, wobei – an die Rückenlasche (6) über eine Falzlinie (103) eine Manschette (9) angelenkt ist, – die Manschette (9) eine Aussparung (190) aufweist, in die der zu verpackende Gegenstand eingelegt werden kann, – im oberen Bereich (3a, 4a) an die Seitenwände (3, 4) über eine Rillung (111) bzw. (110) Faltteile (11) bzw. (10) angelenkt sind, wobei der obere Bereich der Länge der Rückenlasche (6) entspricht und – an die Bodenlasche (5) zwei Einstecknasen (14, 15) angelenkt sind.
  20. Faltschachtelzuschnitt nach Anspruch 19, wobei an die Manschette (9) eine spiegelbildliche Manschette (8) mit entsprechender Aussparung (290) angelenkt ist.
  21. Faltschachtelzuschnitt nach Anspruch 19 oder 20, wobei an die Manschette (8) eine Lasche (7) angelenkt ist.
  22. Faltschachtelzuschnitt nach Anspruch 19, 20 oder 21, wobei an mindestens eine der Seitenwände (3) und/oder (4) Seitenteile (12) bzw. (13) angelenkt sind.
  23. Faltschachtelzuschnitt nach einem der Ansprüche 19 bis 22, wobei in den Seitenwänden (3) und (4) in Höhe des Ausgangspunktes des oberen Bereiches Einkerbungen (130) vorhanden sind.
  24. Faltschachtelzuschnitt nach einem der Ansprüche 19 bis 23, wobei die Faltenteile (10) und (11) gleichartig geformt sind und mindestens eines der Faltenteile (10) oder (11) eine Aussparung (390) zur formschlüssigen Aufnahme des Gegenstandes (90) aufweist.
  25. Faltschachtelzuschnitt nach einem der Ansprüche 19 bis 24, wobei im oberen Bereich der Rückwand (2) eine Aufhängevorrichtung (115) und in der Rückenlasche (6) eine Aussparung oder eine Aufhängevorrichtung (116) ausgestanzt sind.
  26. Faltschachtelzuschnitt nach Anspruch 25, wobei die Aufhängevorrichtung (115) mit Schlitz oder Rundlochung ausgestattet ist.
  27. Faltschachtelzuschnitt nach einem der Ansprüche 19 bis 26, wobei in den Faltenteilen (10) und/oder (11) eine Aussparung oder eine Aufhängevorrichtung (116) ausgestanzt sind.
  28. Faltschachtelzuschnitt nach einem der Ansprüche 19 bis 27, wobei die Länge der Rückenlasche (6) im Bereich von 0,9 bis 0,1, bevorzugt 0,33 bis 0,5, der Länge der Rückenwand (2) liegt.
  29. Faltschachtelzuschnitt nach einem der Ansprüche 19 bis 28, wobei die Manschettenaussparungen (190) und (290) rund, eckig, oval oder exakt den Umrissen des Gegenstandes angepasst sind.
  30. Faltschachtelzuschnitt nach einem der Ansprüche 19 bis 29, wobei die Rillung (110) bzw. (111) bogenförmig oder gerade geformt ist.
  31. Faltschachtelzuschnitt nach einem der Ansprüche 19 bis 30, wobei die Kanten der Seitenwände (31, 41) rund, gerade oder beliebig geformt sind.
  32. Faltschachtelzuschnitt nach einem der Ansprüche 19 bis 31, wobei die Form der Bodenlasche (5) dem Boden oder dem Grundriss des Gegenstandes (90) entspricht.
  33. Faltzuschnitt nach einem der Ansprüche 19 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Faltzuschnitt aus Pappe, Karton oder einem anderen geeigneten Werkstoff besteht.
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