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DE19535008A1 - Faltschachtel mit verstärktem Aufhänger - Google Patents

Faltschachtel mit verstärktem Aufhänger

Info

Publication number
DE19535008A1
DE19535008A1 DE1995135008 DE19535008A DE19535008A1 DE 19535008 A1 DE19535008 A1 DE 19535008A1 DE 1995135008 DE1995135008 DE 1995135008 DE 19535008 A DE19535008 A DE 19535008A DE 19535008 A1 DE19535008 A1 DE 19535008A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
side wall
flap
fold line
articulated
folding box
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE1995135008
Other languages
English (en)
Inventor
Guenther Schulz
Uwe Scheidweiler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Beiersdorf AG
Original Assignee
Beiersdorf AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Beiersdorf AG filed Critical Beiersdorf AG
Priority to DE1995135008 priority Critical patent/DE19535008A1/de
Publication of DE19535008A1 publication Critical patent/DE19535008A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/4208Means facilitating suspending, lifting, handling, or the like of containers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine wiederverschließbare, quaderförmige Faltschachtel mit einer vor­ deren Seitenwand, einer rückwärtigen Seitenwand, einer die vordere Seitenwand und die rückwartige Seitenwand verbindenden, linken Seitenwand sowie einer rechten Seitenwand, einem wiederverschließbaren Boden, bevorzugt bestehend aus drei, an den Seitenwänden angelenkten Bodenverschlußlappen, und drei weiteren Verschlußlappen, die an der vorde­ ren, an der die vordere Seitenwand und die rückwartige Seitenwand verbindenden, linken Seitenwand und an der rechten Seitenwand angelenkt sind und die den Bodenverschluß­ lappen gegenüber liegen, sowie einem vierten Verschlußlappen, der an der rückwärtigen Seitenwand angelenkt ist und der zusammen mit den drei weiteren Verschlußlappen den oberen Verschluß der Faltschachtel bildet, so daß eine sichere und stabile Aufhängemög­ lichkeit der Faltschachtel an den bekannten Selbstbedienungshaken von Verkaufsregalen innerhalb von Geschäften oder Apotheken möglich ist.
Die deutsche Patentanmeldung DE 39 32 441 offenbart eine wiederverschließbare Falt­ schachtel, die aus einer vorderen und einer hinteren Seitenwand sowie zwei die vordere und die hintere Seitenwand verbindende Seitenwände, einem Bodenteil und einem oberen Verschlußlappen besteht, wobei der Verschlußlappen über eine Befestigungslasche mit einer Einsteckzunge verbunden ist, die ihrerseits über eine Schwächungslinie in der hinte­ ren oder vorderen Seitenwand angeordnet und aus dieser herausbrechenbar ist. Diese Faltschachtel bietet allerdings keine Möglichkeit, sie in irgendeiner Weise an einem Haken aufzuhängen.
Nach der Befüllung dieser Faltschachtel mit dem zu verkaufenden Gut muß sie in einer möglichst bequem handhabbaren und ansprechender Weise dem Kunden dargeboten wer­ den. Eine sehr übersichtliche Methode des Angebots ist mittels der allgemein bekannten Selbstbedienungshaken in Verkaufsregalen möglich, die die Aufnahme mehrerer, hinterein­ ander angeordneter Faltschachteln erlauben.
Damit die beschriebene Faltschachtel an einem solchen Haken aufgehängt werden kann, muß zusätzlich ein entsprechend ausgeformter Zuschnitt mit einer Aufhängevorrichtung an der Faltschachtel angebracht werden. Zumeist erfolgt dies, indem dies Teil mit der entspre­ chenden Aufhängevorrichtung an der Faltschachtel an geeigneter Stelle in einem zusätzli­ chem Arbeitsgang angeklebt wird. Somit wird aber der Herstellungsprozeß der Faltschach­ tel u. a. durch das Herstellen des weiteren Zuschnitts oder das Ankleben desselben an der fertigen Schachtel verkompliziert und durch mehrere Arbeitsschritte zeitlich verlängert, dar­ über hinaus bedeutet dies einen sehr viel höheren apparativen Aufwand.
Die deutsche Patentanmeldung DE 43 22 555 zeigt ebenfalls eine wiederverschließbare, quaderförmige Faltschachtel. Diese Faltschachtel besteht aus einer rückwärtigen, von ei­ nem äußeren Seitenwandteil und einem inneren Seitenwandteil gebildeten Seitenwand, einer vorderen Seitenwand, zwei die vordere und die rückwärtige Seitenwand verbindende Seitenwände, einem Bodenverschluß und einem oberen Verschluß, wobei das äußere Seitenwandteil in seinem oberen Bereich eine Aufhängelasche mit einer entsprechend aus­ geformten Aufhängevorrichtung, wie beispielsweise Rund- oder Schlitzlochung, aufweist.
Mit Hilfe der Aufhängelasche ist eine Plazierung der Faltschachtel an einem Haken möglich. Da die Aufhängelasche aber lediglich einlagig ausgeführt ist und aus dem gleichen Material wie die übrige Faltschachtel besteht, treten im praktischen Gebrauch der Faltschachtel vie­ lerlei Probleme auf.
Ist die Faltschachtel unter Berücksichtigung von Umwelt- und Kostenaspekten aus dünnem Material gefertigt, weist die Aufhängelasche ein unzureichende Stabilität auf. Schon bei leichtem, unbeabsichtigtem Ziehen an der Faltschachtel reißt die Aufhängelasche aus, so daß die Aufhängelasche ihre Funktion verliert und die Schachtel nicht mehr wie gewünscht aufgehängt werden kann. Darüber hinaus wird die Schachtel unansehnlich und kann damit nicht mehr dem Kunden dargeboten werden.
Auf der anderen Seite bedeutet die Fertigung der Faltschachtel aus dickerem, stabilerem Material, daß die Aufhängelasche zwar sehr viel belastbarer für Zugkräfte ist, aber auch gleichzeitig unnötig viel Material verschwendet wird, weil die übrigen Wände der Faltschach­ tel überdimensioniert ausgeführt sind.
Die amerikanische Patentschrift US 4.344.533 beschreibt eine Schachtel, die einen Auf­ hänger aufweist, der sich aus zwei einzelnen Aufhängelaschen zusammensetzt.
Diese Schachtel zeigt aber bei ihrer Herstellung und Verwendung einige Nachteile.
Der Zuschnitt der in der amerikanischen Patentschrift offenbarten Schachtel besitzt einen senkrechten Aufbau, d. h., die beiden Aufhängelaschen sowie die Endlasche, die alle zu­ sammen den Aufhänger der Schachtel bilden, sind in einer geraden Linie mit den vier Sei­ tenwänden angeordnet, wobei die einzelnen Teile jeweils mit einer Falzlinie miteinander verbunden sind. Diese Art des Faltzuschnitts bedingt, daß nach der Konfektionierung des Korpus der Schachtel eine Befüllung derselben nur noch seitlich möglich ist und nicht, wie allgemein üblich und erwünscht, von oben. Dies bedingt den Einsatz von speziell auf diesen Zuschnitt ausgerichteter, ansonsten eher unüblicher Kartonier- und Befüllungsmaschinen.
Weiterhin ergibt sich bei der fertig konfektionierten Schachtel im Bereich des Aufhängers ein Abschnitt, der eine dreifache Materialstärke durch drei übereinander liegende Wände aufweist und somit überdimensioniert ist, was die Schachtel in der Herstellung durch einen erhöhten Materialverbrauch verteuert, und was gleichzeitig zu einem erhöhten Gewicht der Schachtel mit den allseits bekannten Nachteilen führt.
Die Öffnung der Schachtel ist nur möglich, indem zunächst ein Streifen Material über der eigentlichen Öffnung irreversibel entfernt wird und dieser somit als aus heutigen umwelt­ schutzrechtlichen Gesichtspunkten unerwünschter Abfall endet. Anschließend wird die Schachtel an einer Perforationslinie aufgebrochen.
Das Wiederverschließen der Schachtel kann nur dadurch erfolgen, daß der Aufhänger nach entsprechender Faltung gleichzeitig als Verschlußdeckel dient und in die Öffnung der Schachtel geschoben wird. Somit ist ausgeschlossen, daß die Schachtel nach erstmaliger Öffnung und darauffolgendem Verschließen wieder an ihrem eigentlichen Aufhänger auf­ gehängt werden kann. Der Aufhänger verliert damit seine ursprüngliche und eigentliche Funktion.
Darüber hinaus kann beim Verschließen der Schachtel nicht ausgeschlossen werden, daß der Verschlußdeckel, insbesondere wenn die Schachtel nicht mehr vollständig gefüllt ist, unkontrolliert zu tief in das Innere der Schachtel rutscht, so daß dieser nicht mehr greifbar ist und die Schachtel dann nur noch sehr schwierig zu öffnen ist.
Und schließlich bedingt die gleichzeitige Verwendung des Aufhängers als Verschlußdeckel für die Schachtel, daß bei noch versiegelter Schachtel, insbesondere wenn die Schachtel eine große bauliche Tiefe aufweist, ein großer, sperrig er Aufhänger entsteht, der beispiels­ weise dazu führt, daß die Schachtel beim Aufhängen in einem Regal sehr viel Grundfläche beansprucht, so daß die eigentliche Kapazität des Regals mit den offenbarten Schachteln nur ungenügend ausgenutzt werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine wiederverschließbare, quaderförmige Falt­ schachtel zu schaffen, die einen diebstahlsicheren und staubgeschützten Verschluß auf­ weist, deren Aufhänger eine hohe Stabilität aufweist, die unter Verwendung von möglichst geringem Material kostengünstig herstellbar ist, die mit Hilfe von Maschinen einfach und schnell aufgerichtet, befüllt und verschlossen werden kann und deren Faltzuschnitt samt integriertem Aufhänger aus einem einzigen Stück besteht.
Diese der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die Lehre des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind dabei in den Unteransprüchen erläutert.
Die erfindungsgemäße Faltschachtel besteht demnach aus einer vorderen Seitenwand, einer rückwärtigen Seitenwand, einer die vordere und die rückwärtige Seitenwand verbin­ denden, linken Seitenwand sowie einer rechten Seitenwand. Die Schachtel weist einen wiederverschließbaren Boden auf, bevorzugt aus drei, an den Seitenwänden angelenkten Bodenverschlußlappen bestehend. Weiterhin weist die Schachtel drei weitere Verschluß­ lappen auf, die an der vorderen Seitenwand, an der die vordere und die rückwärtige Sei­ tenwand verbindenden, linken Seitenwand und an der rechten Seitenwand angelenkt sind und die den Bodenverschlußlappen gegenüber liegen, sowie einen vierten Verschlußlap­ pen, der an der rückwärtigen Seitenwand, und zwar an der dem Boden gegenüberliegen­ den Kante der rückwärtigen Seitenwand, angelenkt ist und der zusammen mit den drei weiteren Verschlußlappen den oberen Verschluß der Faltschachtel bildet.
Der vierte Verschlußlappen selbst besteht aus einer ersten Aufhängelasche mit einer Auf­ hängevorrichtung, die eben an der rückwärtigen Seitenwand angelenkt ist, einer zweiten Aufhängelasche mit einer Aufhängevorrichtung, die an der ersten Aufhängelasche ange­ lenkt ist, und einer Endlasche, die an der zweiten Aufhängelasche angelenkt ist, wobei die erste Aufhängelasche, die zweite Aufhängelasche und die Endlasche geradlinig hinterein­ ander angeordnet sind. Bei der fertig konfektionierten Faltschachtel ist die Endlasche mit dem an der vorderen Seitenwand angelenkten Verschlußlappen verklebt.
In der bevorzugten Ausführungsform der Faltschachtel stimmen die Abmessungen der er­ sten und zweiten Aufhängelasche überein. Die Aufhängevorrichtung in der ersten Aufhän­ gelasche ist vorzugsweise etwas größer als die Aufhängevorrichtung in der zweiten Auf­ hängelasche, und zwar um zu gewährleisten, daß trotz der bei dem Faltvorgang des vierten Verschlußlappens nicht zu vermeiden den Ungenauigkeit die Vorgaben für die Abmessun­ gen der Öffnung, die aus den gegebenenfalls nicht vollständig übereinander liegenden Aufhängevorrichtungen gebildet wird, erfüllt werden.
Darüber hinaus können die beiden Aufhängelaschen noch miteinander verklebt sein, um die Stabilität des aus den beiden Aufhängelaschen gebildeten Aufhängers der Faltschach­ tel zu erhöhen.
Vorteilhafterweise stimmen die Abmessungen der Endlasche, die sich in dem vierten Ver­ schlußlappen befindet, und des an der vorderen Seitenwand 11 angelenkten Verschlußlap­ pens überein. Weiterhin weisen die Endlasche und der an der vorderen Seitenwand an ge­ lenkte Bodenverschlußlappen eine derartige Breite auf, daß sie sich bei der fertig konfek­ tionierten Faltschachtel über die gesamte Breite der Faltschachtel erstrecken und somit einen staubgeschützten Verschluß bilden.
Desweiteren betrifft die Erfindung den Stanzzuschnitt zur Herstellung einer in den Ansprü­ chen gekennzeichneten Faltschachtel.
Die erfindungsgemäße Faltschachtel erfüllt die innerhalb der Aufgabe gestellten Anforde­ rungen durch die besondere Ausgestaltung des erfindungswesentlichen vierten Verschluß­ lappens.
Bei der Konfektionierung der Faltschachtel wird ein Aufhänger an der Faltschachtel gebil­ det, der sich aus zwei Aufhängelaschen - mithin aus zwei Lagen Material - zusammensetzt. Dies bietet den Vorteil, daß der Aufhänger durch eine große Stabilität gekennzeichnet ist, so daß er auch größere Zugbeanspruchungen übersteht, ohne daß ein Ausreißen zu be­ fürchten ist. Insbesondere wenn die beiden Aufhängelaschen miteinander verklebt sind, entsteht ein fester Verbund, der auch optisch ansprechend gestaltet werden kann.
Bis auf den Aufhänger sind bei der Faltschachtel ansonsten die Wände, mit Ausnahme von vorgesehenen Verklebungsstellen, jeweils einlagig ausgeführt. Auf diese Weise wird insge­ samt sehr wenig Material für die Gestaltung der Faltschachtel verbraucht, und dennoch ein belastbarer Aufhänger gebildet.
Durch die Integration des Aufhängers in den Faltzuschnitt der Faltschachtel wird die kom­ plette Konfektionierung der Faltschachtel innerhalb eines Arbeitsschritts ermöglicht. Ein nachträgliches und somit unnötig aufwendiges Ankleben eines Aufhängers an die anson­ sten fertige Schachtel entfällt.
Für die Konfektionierung der Faltschachtel wird die Endlasche innerhalb des vierten Ver­ schlußlappens mit dem an der vorderen Seitenwand angelenkten Verschlußlappen verklebt. Es entsteht ein Verschluß, der diebstahlgeschützt und staubsicher ist. Ein unbeabsichtigtes oder ein vorsätzliches Öffnen der Faltschachtel ist ohne das offensichtliche Zerstören des oberen Verschlusses nicht möglich, was auf eventuelle Diebe eine abschreckende Wirkung ausübt.
Der aus den Aufhängelaschen gebildete Aufhänger kann sehr klein gestaltet werden, so daß die Faltschachtel in einem Regal äußerst platzsparend aufgehängt werden kann.
Darüber hinaus ist die Faltschachtel maschinengängig, d. h., es ist möglich, diese vollauto­ matisch aus dem Stanzzuschnitt zu kleben, mit Hilfe eines üblichen Kartonierers aufzurich­ ten, den Bodenverschluß automatisch zu verschließen, in einer entsprechend ausgeführten Befüllstation mit dem gewünschten Produkt zu befüllen, und den oberen Verschluß nach dem nachfolgend dargelegten Verfahren ebenfalls zu verkleben. Auf diese Weise erhält man eine für die im Inneren der Faltschachtel befindlichen Produkte staubgeschützte und wiederverschließbare Verpackung.
Anhand der nachfolgend beschriebenen Figuren wird eine besonders vorteilhafte Ausfüh­ rung der Faltschachtel näher erläutert, ohne damit die Erfindung unnötig einschränken zu wollen. Es zeigen
Fig. 1 den flach liegenden, ungeklebten Stanzzuschnitt der erfindungsgemäßen Faltschachtel,
Fig. 2 die aufgerichtete Faltschachtel, deren obiger Verschluß noch nicht konfektioniert ist,
Fig. 3 bis Fig. 5 den Vorgang der abschließenden Konfektionierung des oberen Verschlusses der Faltschachtel,
Fig. 6 in einer Ansicht von vorne die vollständig konfektionierte und geschlossene Faltschachtel und
Fig. 7 in einer Ansicht von hinten die vollständig konfektionierte und geschlossene Faltschachtel.
In der Fig. 1 ist von der Faltschachtel 1 der Faltzuschnitt 10 dargestellt. Der Faltzuschnitt 10 kann aus Karton, Pappe oder einem anderen geeigneten Material bestehen. Der Korpus der aufgerichteten Faltschachtel 1 wird von der vorderen Seitenwand 11, der rückwärtigen Seitenwand 12, der die vordere Seitenwand 11 und die rückwärtige Seitenwand 12 verbin­ denden, linken Seitenwand 13 sowie der rechten Seitenwand 14 gebildet, wobei zum un­ lösbaren Verschließen des Korpus die Lasche 15 mit der rechten Seitenwand 14 verklebt wird.
Alle Seitenwände 11, 12, 13, 14 sind rechteckig geformt, allerdings sind die vordere Sei­ tenwand 11 und die rückwärtige Seitenwand 12, die die gleichen Abmessungen aufweisen, etwas breiter als die anderen beiden Seitenwände 13, 14, die ebenfalls identische Abmes­ sungen besitzen. Die Lasche 15 ist von der Form her leicht trapezförmig in Richtung seines freien Endes zulaufend und lediglich so breit, daß ein sicheres Verkleben mit der rechten Seitenwand 14 möglich ist.
Die einzelnen Seitenwände 11, 12, 13, 14 sowie die Lasche 15 sind über entsprechende Falzlinien 101, 102, 103, 104 miteinander verbunden.
Der Bodenverschluß 20 setze sich aus den drei Bodenverschlußlappen 21, 22; 23 zusam­ men, die mittels Falzlinien 201, 202, 203 mit den entsprechenden Seitenwänden 11, 13, 14 verknüpft sind. Der Bodenverschlußlappen 21, der an der vorderen Seitenwand 11 ange­ lenkt ist, besteht dabei aus dem rechteckig geformten Abschlußteil 211 sowie der Einsteck­ zunge 212, die über die Falzlinie 204 mit dem Abschlußteil 211 verbunden ist und die be­ vorzugt abgerundete Ecken aufweist und die insbesondere den sicheren, aber wieder zu öffnenden Verschluß des Bodens 20 sicherstellt. Die Länge bzw. Höhe der an den schma­ leren Seitenwänden 13, 14 befindlichen Bodenverschlußlappen 22, 23 ist so gewählt, daß bei der aufgerichteten Faltschachtel 1 sich die in einem Winkel von 90° nach innen einge­ klappten Bodenverschlußlappen 22, 23 leicht überschneiden, so daß ein erhöhter Schutz des Bodenverschlusses 20 gegen das Eindringen von Staub oder sonstigen Schmutzpartikeln besteht. Die Länge bzw. Höhe des Abschlußteils 211 entspricht der Breite der schma­ leren Seitenwände 13, 14.
In der rückwärtigen Seitenwand 12 ist eine im wesentlichen rechteckig Griffausnehmung 121 vorgesehen, die durch eine entsprechend angebrachte Trennperforation 122 leicht aus der rückwärtigen Seitenwand 12 ausgebrochen werden kann. Dadurch kann die bei ge­ schlossenem Bodenverschluß 20 die Einsteckzunge 212 beispielsweise mit dem Daumen leicht aus der Faltschachtel 1 gezogen werden, so daß ein wiederholtes Öffnen und Schlie­ ßen der Faltschachtel 1 bequem möglich ist.
Der obere Verschluß 30 der Faltschachtel 1 setzt sich aus vier Verschlußlappen 31, 32, 33, 34 zusammen.
Die mittels Falzlinien 302, 303 an den schmaler ausgeführten Seitenwänden 13,14 ange­ lenkten Verschlußlappen 32, 33 weisen bevorzugt die gleiche Form auf, wobei auch deren Länge bzw. Höhe derart gewählt ist, daß sich die beiden Verschlußlappen 32, 33 aus den oben angeführten Gründen bei konfektionierter Faltschachtel 1 leicht überschneiden.
An der vorderen Seitenwand 11 ist über die Falzlinie 301 der leicht trapezförmig in Richtung seines freien Endes verjüngend ausgebildete Verschlußlappen 31 angelenkt. Die Länge des Verschlußlappens 31 entspricht wiederum der Breite der schmaleren Seitenwände 13, 14.
Über eine Falzlinie 304 ist der vierte Verschlußlappen 34 mit der rückwärtigen Seitenwand 12 verbunden. Der Verschlußlappen 34 besteht selbst aus insgesamt drei einzelnen Teilen 341, 342, 343, die jeweils durch Falzlinien 305, 306 miteinander verknüpft sind.
Direkt an der rückwärtigen Seitenwand 12 sitzt die erste Aufhängelasche 341, die im we­ sentlichen eine rechteckige Form aufweist. Vorteilhafterweise zentral im Flächenschwer­ punkt der Aufhängelasche 341 ist eine Aufhängevorrichtung 344 vorgesehen, die vorzugs­ weise eine Kombination aus Schlitz- und Rundlochung darstellt, so daß sich die allgemein bevorzugte Form für derartige Ausnehmungen, das sogenannte Euroloch, ergibt, das eine sichere, aber gleichzeitig auch flexible Plazierung der gefüllten Faltschachtel 1 in einem Verkaufsregal mit entsprechend vorgesehenen Abverkaufshaken ermöglicht.
Die zweite Aufhängelasche 342 weist die gleiche Form und Abmessung wie die erste Auf­ hängelasche 341 auf, lediglich die Aufhängevorrichtung 345 ist etwas kleiner als die Auf­ hängevorrichtung 344 der ersten Aufhängelasche 341, ist aber in Relation zur ersten Auf­ hängelasche 341 in einem Winkel von 180° gedreht, so daß beim Umknicken der zweiten Aufhängelasche 342 über die Falzlinie 305 die beiden Aufhängelaschen 341, 342 derartig übereinander liegen, daß die beiden Aufhängevorrichtungen 344, 345 möglichst deckungsgleich angeordnet sind.
Die insgesamt vier Ecken der beiden Aufhängelaschen 341, 342, die sich an der zwischen ihnen vorgesehenen Falzlinie 305 befinden, können auch jeweils aus optischen Erwägun­ gen in identischer Art und Weise bevorzugt viertelkreisförmig abgerundet sein.
An der zweiten Aufhängelasche 342 ist über die Falzlinie 306 schließlich die Endlasche 343 angelenkt. Die Endlasche 343 ist ebenfalls leicht trapezförmig ausgestaltet und besitzt be­ vorzugt die gleiche Form wie der an der vorderen Seitenwand 11 angebrachte Verschluß­ lappen 31.
Zur Aufrichtung der Faltschachtel 1 werden die beiden schmaleren Seitenwände 13,14 in einem Winkel von jeweils 90° an den entsprechenden Falzlinien 101, 102 umgeknickt, daß sich aus den schmaleren Seitenwänden 13, 14 und der vorderen Seitenwand die Form ei­ nes "U"′s ergibt. Anschließend werden die rückwärtige Seitenwand 12 und die Lasche 15 ebenfalls um jeweils 90° an den Falzlinien 103, 104 geknickt, so daß die vorher mit einem Kleber bestrichene Lasche 15 an der Innenseite der Seitenwand 14 festgeklebt wird. Somit ist der Korpus der Faltschachtel 1 entstanden.
Anschließend erfolgt die Faltung des Bodenverschlusses 20. Zunächst werden die beiden Bodenverschlußlappen 22, 23 um 90° nach innen geknickt, dann die Einsteckzunge 212 ebenfalls um 90° an dem Abschlußteil 211. Das Abschlußteil 211 wird daraufhin so geführt, daß die Einsteckzunge 212 in das Innere der Faltschachtel 1 geschoben wird.
Die Fig. 2 zeigt die bereits aufgerichtete Faltschachtel 1, bei der der obere Verschluß 30 noch in geöffnetem Zustand vorliegt. Die kleineren Verschlußlappen 32, 33 sind in einem Winkel von 90° in das Innere der Faltschachtel 1 geklappt und bilden somit einen Schutz gegen das Eindringen unerwünschter Partikel. Der vierte Verschlußlappen 34 befindet sich noch in der Form, wie er in der Herstellung des Faltzuschnitts 10 ausgestanzt wird.
Die Fig. 3 bis 5 zeigen abschnittsweise die endgültige Herstellung des oberen Ver­ schlusses 30.
In allen drei Figuren ist die Faltschachtel 1 mit Sicht auf die die vordere Seitenwand 11 und die rückwärtige Seitenwand 12 verbindende Seitenwand 13 dargestellt.
In Fig. 3 wird die zweite Aufhängelasche 342 in Richtung Inneres der Faltschachtel 1 an der Falzlinie 305 gemäß eingezeichnetem Pfeil umgeknickt, wobei die erste Aufhängela­ sche 341 in ihrer ursprünglichen Position verbleibt. Gleichzeitig wird die Endlasche 343 un­ ter Verwendung der Falzlinie 306 so geführt, daß die Endlasche 343 zunächst parallel zu der ersten Aufhängelasche 341 geführt wird.
In der Fig. 4 ist der Aufhänger der Faltschachtel durch das Umknicken der zweiten Auf­ hängelasche 342 um insgesamt 180° gebildet. Die Endlasche 343 wird in Richtung der be­ reits zuvor nach innen geknickten Verschlußlappen 32, 33 bewegt.
Die Fig. 5 zeigt die endgültige Konfektionierung des oberen Verschlusses 30 der Falt­ schachtel 1. Dazu wird an der entsprechenden Falzlinie 306 der an der vorderen Seiten­ wand 11 angelenkte Verschlußlappen 31 derartig umgeknickt, daß er auf der Endlasche 343 liegt. Durch den vorherigen Auftrag von Verklebungspunkten werden Endlasche 343 und der Verschlußlappen 31 miteinander verklebt. Somit ist der obere Verschluß 30 der Faltschachtel 1 nicht wieder ohne Gewaltanwendung zu öffnen und somit diebstahlsicher und staubgeschützt. Gleichzeitig ist der Aufhänger der Faltschachtel 1 durch die doppelte Materialwand äußerst stabil.
Als Klebematerialien können dabei alle geeigneten Kleber eingesetzt werden.
In den Fig. 6 und 7 ist die vollständig konfektionierte und geschlossene Faltschachtel 1 dargestellt, wie sie dem Kunden geliefert wird, der sie dann seinerseits in mit passenden Haken versehenen Abverkaufsregalen aufhängen und vorteilhaft zum Verkauf anbieten kann.
Die Fig. 6 zeigt dabei die Faltschachtel 1 in einer vorderen Ansicht, die Fig. 7 in der An­ sicht von hinten.

Claims (7)

1. Wiederverschließbare, quaderförmige Faltschachtel mit einer vorderen Seitenwand, ei­ ner rückwärtigen Seitenwand, einer die vordere Seitenwand und die rückwärtige Seiten­ wand verbindenden, linken Seitenwand sowie einer rechten Seitenwand, einem wieder­ verschließbaren Boden, bevorzugt bestehend aus drei, an den Seitenwänden angelenk­ ten Bodenverschlußlappen, und drei weiteren Verschlußlappen, die an der vorderen, an der die vordere Seitenwand und die rückwärtige Seitenwand verbindenden Seitenwand und an der weiteren Seitenwand jeweils über eine Falzlinie angelenkt sind und die den Bodenverschlußlappen gegenüber liegen, sowie einem vierten Verschlußlappen, der an der rückwärtigen Seitenwand an der dem Boden gegenüberliegenden Kante der rück­ wärtigen Seitenwand mittels einer Falzlinie angelenkt ist und der zusammen mit den drei weiteren Verschlußlappen den oberen Verschluß der Faltschachtel bildet, dadurch ge­ kennzeichnet, daß
  • 1) der vierte Verschlußlappen (34) besteht aus
    • a) einer ersten Aufhängelasche (341) mit einer Aufhängevorrichtung (344), die über eine Falzlinie (304) an der rückwärtigen Seitenwand (12) der Faltschachtel (1) angelenkt ist, wobei an der ersten Aufhängelasche (341) über eine Falzlinie (305),
    • b) eine zweite Aufhängelasche (342) mit einer Aufhängevorrichtung (345) angelenkt ist, wobei an der zweiten Aufhängelasche (342) über eine Falzlinie (306)
    • c) eine Endlasche (343) angelenkt ist,
    • d) wobei die erste Aufhängelasche (341), die zweite Aufhängelasche (342) und die Endlasche (343) geradlinig hintereinander angeordnet sind,
  • 2) die drei weiteren Verschlußlappen (31), (32), (33) sowie der vierte Verschlußlappen 34 jeweils an der selben Seite der vier Seitenwände (11), (12), (13), (14) angelenkt sind,
  • 3) bei der fertig konfektionierten Faltschachtel (1) die Endlasche (343) mit dem an der vorderen Seitenwand (11) angelenkten Verschlußlappen (31) verklebt ist.
2. Wiederverschließbare, quaderförmige Faltschachtel gemäß Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Abmessungen der ersten Aufhängelasche (341) und der zweiten Aufhängelasche (342) übereinstimmen.
3. Wiederverschließbare, quaderförmige Faltschachtel gemäß Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Aufhängevorrichtung (344) in der ersten Aufhängelasche (341) grö­ ßer ist als die Aufhängevorrichtung (345) in der zweiten Aufhängelasche 342.
4. Wiederverschließbare, quaderförmige Faltschachtel gemäß Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß bei der fertig konfektionierten Faltschachtel (1) die erste Aufhängela­ sche (341) und die zweite Aufhängelasche (342) miteinander verklebt sind.
5. Wiederverschließbare, quaderförmige Faltschachtel gemäß Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Abmessungen der Endlasche (343) und des an der vorderen Sei­ tenwand (11) angelenkten Verschlußlappens (31) übereinstimmen.
6. Wiederverschließbare, quaderförmige Faltschachtel gemäß Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß sich bei der fertig konfektionierten Faltschachtel (1) die Endlasche (343) und der an der vorderen Seitenwand (11) angelenkte Bodenverschlußlappen (31) über die gesamte Breite der Faltschachtel 1 erstrecken.
7. Stanzzuschnitt zur Herstellung einer wiederverschließbaren, quaderförmigen Faltschach­ tel mit einer vorderen Seitenwand, einer rückwärtigen Seitenwand, einer die vordere Seitenwand und die rückwärtige Seitenwand verbindenden, linken Seitenwand sowie ei­ ner rechten Seitenwand, einem wiederverschließbaren Boden, bevorzugt bestehend aus drei, an den Seitenwänden angelenkten Bodenverschlußlappen, und drei weiteren Ver­ schlußlappen, die an der vorderen, an der die vordere Seitenwand und die rückwartige Seitenwand verbindenden Seitenwand und an der weiteren Seitenwand jeweils über ei­ ne Falzlinie angelenkt sind und die den Bodenverschlußlappen gegenüber liegen, sowie einem vierten Verschlußlappen, der an der rückwärtigen Seitenwand an der dem Boden gegenüberliegenden Kante der rückwärtigen Seitenwand mittels einer Falzlinie angelenkt ist und der zusammen mit den drei weiteren Verschlußlappen den oberen Verschluß der Faltschachtel bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachtel (1) aus einem Faltzu­ schnitt (10) aus Pappe, Karton oder einem anderen geeigneten Werkstoff besteht, wobei eine Lasche (15), die rückwärtige Seitenwand (12), die die vordere Seitenwand (11) und die rückwärtige Seitenwand (12) verbindende, linke Seitenwand (13), die vordere Sei­ tenwand (11) sowie die rechte Seitenwand (14) jeweils über Falzlinien (101, 102, 103, 104) miteinander verknüpft in einer Reihe geradlinig hintereinander angeordnet sind, wobei an der die vordere Seitenwand (11) und die rückwärtige Seitenwand (12) verbinden­ den, linken Seitenwand (13) zusätzlich zum einen über eine Falzlinie (302) der Verschluß­ lappen (32) und zum anderen auf der gegenüberliegenden Seite über eine Falzlinie (202) der Bodenverschlußlappen (22) angelenkt sind, wobei an der vorderen Seitenwand (11) zusätzlich zum einen über eine Falzlinie (301) der Verschlußlappen (31) und zum anderen auf der gegenüberliegenden Seite über eine Falz­ linie (201) der Bodenverschlußlappen (21) angelenkt sind, wobei an der rechten Seitenwand (14) zusätzlich zum einen über eine Falzlinie (303) der Verschlußlappen (33) und zum anderen auf der gegenüberliegenden Seite über eine Falz­ linie (203) der Bodenverschlußlappen (23) angelenkt sind,
wobei an der rückwärtigen Seitenwand (12) zusätzlich der vierte Verschlußlappen (34) über eine Falzlinie (304) angelenkt ist,
und wobei der vierte Verschlußlappen (34) besteht aus
  • a) aus einer ersten Aufhängelasche (341) mit einer Aufhängevorrichtung (344), die über eine Falzlinie 304 an der rückwärtigen Seitenwand (12) der Faltschachtel (1) angelenkt ist, wobei
  • b) aus einer zweiten Aufhängelasche (342) mit einer Aufhängevorrichtung (345), die über eine Falzlinie (305) an der ersten Aufhängelasche (341) angelenkt ist,
  • c) aus einer Endlasche (343), die über eine Falzlinie (306) an der zweiten Aufhängelasche (342) angelenkt ist.
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