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DE10251107B4 - Vorrichtung zur Arretierung eines linear beweglichen Elements an einem ortsfesten Gegenstand im Kraftfahrzeug- und Nutzfahrzeugbereich - Google Patents

Vorrichtung zur Arretierung eines linear beweglichen Elements an einem ortsfesten Gegenstand im Kraftfahrzeug- und Nutzfahrzeugbereich Download PDF

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DE10251107B4
DE10251107B4 DE10251107A DE10251107A DE10251107B4 DE 10251107 B4 DE10251107 B4 DE 10251107B4 DE 10251107 A DE10251107 A DE 10251107A DE 10251107 A DE10251107 A DE 10251107A DE 10251107 B4 DE10251107 B4 DE 10251107B4
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Abstract

Vorrichtung zur Arretierung eines linear beweglichen Elements an einem ortsfesten Gegenstand im Kraftfahrzeug- und Nutzfahrzeugbereich, z. B. des Fahrzeugsitzes auf der Führungsschiene, einer Kopfstütze im Sitz, eines Bowdenzuges etc., wobei die Vorrichtung (1) eine Klemmeinrichtung (20) mit mindestens einer, vorzugsweise zwei Klemmbacken (21, 22) aufweist, die jeweils durch ein Widerlager (24, 25, 29) verschwenkbar aufnehmbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass jede Klemmbacke (21, 22) im Bereich ihres anderen Endes eine senkrecht zur Oberfläche der Klemmbacken (21, 22) verlaufende Öffnung (21b, 22b) für ein Halteglied (30) aufweist, wobei die äußeren Kanten der Öffnung (21b, 22b) auf die Oberfläche des Halteglieds drücken.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Arretierung eines linear beweglichen Elements an einem ortsfesten Gegenstand im Kraftfahrzeug- und Nutzfahrzeugbereich, z. B. des Fahrzeugsitzes auf der Führungsschiene, einer Kopfstütze im Sitz, eines Bowdenzuges etc., wobei die Vorrichtung eine Klemmeinrichtung mit mindestens einer, vorzugsweise zwei Klemmbacken aufweist, die jeweils durch ein Widerlager verschwenkbar aufnehmbar sind.
  • Unter der Arretierung eines linear beweglichen Elements an einem ortsfesten Gegenstand wird die Fixierung z. B. eines Fahrzeugsitzes in beliebiger Stellung auf der den Sitz führenden Schiene verstanden. Der Einsatz der Vorrichtung ist allerdings auch bei der Arretierung von im Sitz in der Höhe verstellbarer Kopfstützen denkbar. Das Anwendungsgebiet dieser Vorrichtung ist nicht beschränkt auf diese obigen Anwendungsfälle; vielmehr ist die Anwendung überall dort möglich, wo ein Element oder Teil relativ zu einem ortsfesten Gegenstand beweglich, insbesondere verschieblich ist.
  • In diesem Zusammenhang ist aus der DE 199 09 732 A1 eine Vorrichtung zur Anbringung von Funktionselementen an der Schiene eines Fahrzeuges bekannt, wobei diese Vorrichtung einen sogenannten Klapphebel umfasst, der Arretiertasten aufweist, die mit einem Lochbild in der Schiene arretierend zusammenwirken. Wesentlich hierbei ist, dass eine stufenlose Arretierung nicht möglich ist, da die Arretierung – wie bereits erkennbar – anhand des Lochmusters entsprechend dem Abstand der Löcher erfolgen muss. Auch findet hierbei keine Klemmverbindung statt, sondern vielmehr eine formschlüssige Verbindung.
  • Die DE 100 58 906 A1 zeigt eine Sitzverstellung mittels Exzentern, wobei mittels einer Hebelanorndung zwei hintereinander angeordnete Exzenter in eine Klemmstellung überführt werden können. Eine solche Arretierung erfolgt zwar stufenlos, jedoch ist die Stellung der Exzenter jeweils winklig zu dem zu fixierenden Glied. Das heißt, dass die Sperrwirkung in einer Richtung größer ist, als in die andere Richtung.
  • In der DE 197 51 920 A1 ist ein sogenannter elektroakustischer Wandler beschrieben, der zwischen den beiden Streben einer Kopfstütze eines Sitzes klemmbar zu befestigen ist. Hierbei besitzt der elektroakustische Wandler ein nach Art eines Teleskopstabes ausgebildetes Gehäuse mit einer Feder, wobei durch die Feder die beiden Gehäuseteile auf die Streben der Kopfstützen gedrückt werden, um hierdurch eine Klemmwirkung zu erzielen.
  • Diese Art der Klemmung ist allerdings nur zur Erzeugung geringer Klemmkräfte geeignet, da hierbei das Gehäuse des elektroakustischen Wandlers problemlos und mit geringem Kraftaufwand in jede beliebige Richtung entlang der Kopfstützenstreben verschiebbar ist.
  • Aus der DE 198 12 490 A1 ist wiederum eine Sitzverstellung bekannt, die jedoch auch nicht stufenlos ausgebildet ist, sondern sogenannte Sperrzapfen aufweist, die in entsprechende Öffnungen einlaufen, um hierdurch eine formschlüssige Verbindung bereitzustellen.
  • Aus der DE 44 39 476 A1 ist eine sogenannte manuelle, passive, stufenlos verstellbare Versteileinrichtung für Kraftfahrzeugsitze bekannt. Hierbei ist in einem Gehäuse eine Schiene gelagert, wobei um die Schiene herum mehrere Klemmkörper vorgesehen sind, die verschwenkbar in dem Gehäuse angeordnet sind. Zwischen zwei einander auf einer Seite der Schiene gegenüberliegenden Klemmkörpern befindet sich ein sogenannter Federblock, der die Klemmkörper um eine fiktive Schwenkachse aus einer x-förmigen Stellung in eine auf die Schiene zugerichtete Stellung verschwenkt, um in dieser Weise eine Arretierung des Gehäuses an der Schiene zu bewirken. Zum Lösen der Klemmverbindung zwischen Schiene und Klemmkörpern bzw. Schiene, Klemmkörpern und Gehäuse sind sogenannte Klauen vorgesehen, die die Klemmkörper entgegen der Kraft des Federpaketes verschwenken, um so die Schiene freizugeben und in dieser Weise eine Relativbewegung des Gehäuses zur Schiene ermöglicht wird.
  • Wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren dieser Klemmeinrichtung gemäß der DE 44 39 476 A1 ist, dass die einander gegenüberliegenden Klemmkörper, d. h. die Klemmkörper, die zu beiden Seiten der Schiene einander gegenüberliegend im Gehäuse angeordnet sind, tatsächlich in Klemmstellung eine gespiegelte Position zueinander einnehmen. Das heißt, Voraussetzung für das Funktionieren dieser Klemmeinrichtung ist, dass die Federkörper immer in gleicher Weise eine Kraft auf die entsprechenden Klemmkörper aufbringen. Würde nämlich lediglich ein Klemmkörper eines Paares von beiden Seiten der Schiene angeordneter Klemmkörper in die Arretierstellung verschoben werden, ganz gleich aus welchen Gründen auch immer, würde die Klemmvorrichtung nicht funktionieren. Das heißt, das Gehäuse würde auf der Schiene beliebig in zumindest einer Richtung verschieblich sein, unabhängig davon, ob das andere Klemmkörperpaar noch funktionsfähig ist oder nicht. Denn auf Grund der x-förmigen Stellung der beiden zu beiden Seiten der Schiene einander gegenüberliegenden Klemmkörper ist bei unterstellter Funktionsfähigkeit lediglich eines dieser Klemmkörperpaare die Verschiebung zumindest des Gehäuses in eine Richtung möglich, gleichwohl in die andere Richtung durch dieses Klemmkörperpaar eine Sperrung erfolgt.
  • Des Weiteren ist auch bei Transportern bekannt, dass die hintere Öffnung durch eine Flügeltür verschließbar ist, wobei die beiden Türen jeweils an den gegenüberliegenden Enden des Wagenkastens durch Scharniere angeschlagen sind. Wird die Tür nunmehr geöffnet, so ist sicherzustellen, dass die Tür selbst bei Wind in der geöffneten Stellung verbleiben kann, um zu verhindern, dass die Tür entweder unbeabsichtigt zuschlägt, oder beispielsweise gegen benachbarte Fahrzeuge schlägt. Um eine solche Fixierung der Tür zu bewerkstelligen ist an der Tür ein Hebel angeordnet, der in zwei unterschiedlichen Positionen mit dem Wagenkasten verbunden ist, so dass die Tür einmal in einer Stellung von 90° bzw. auch in einer Stellung von 180° in Offenstellung gehalten werden kann. Nicht möglich ist, die Tür in jeder Position, also z. B. auch in einer Stellung von 270° in Offenstellung zu halten, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Tür bei beispielsweise Wind ihre Lage verändert.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass die Arretierung in beide Richtungen und stufenlos zwangsweise erfolgt.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass jede Klemmbacke im Bereich ihres anderen Endes eine senkrecht zur Oberfläche der Klemmbacke verlaufende Öffnung für ein Halteglied aufweist, wobei die äußeren Kanten der Öffnung auf die Oberfläche des Haltegliedes drücken.
  • Die Klemmbacke selbst hat eine gewisse Stärke. Durch die in der Klemmbacke senkrecht zur Oberfläche der Klemmbacke angeordnete Öffnung, beispielsweise eine Bohrung, wird erreicht, dass dann, wenn die Klemmbacken verschwenkbar sind, ein durch die Öffnung in den Klemmbacken geführtes Halteglied, beispielsweise eine Stange, von der oberen Kante der Öffnung auf der einen Seite der Klemmbacke und entsprechend von der unteren Kante der Öffnung auf der gegenüberliegenden Seite der Klemmbacke das Haltglied erfasst wird, wobei das Halteglied eine gleiche Belastung von der anderen Klemmbacke erfährt. Hieraus wird deutlich, dass – egal in welcher Richtung das Halteglied axial bewegt wird – in jedem Fall eine Klemmwirkung erzielt wird.
  • In Bezug auf die Verstellbarkeit eines Autositzes ist die Klemmeinrichtung vorteilhaft am Sitz befestigt, wobei das Halteglied die Schiene des Sitzes darstellt. Entsprechendes gilt für eine Kopfstütze, die durch Streben in der Rückenlehne des Sitzes gehalten ist.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • So ist insbesondere vorgesehen, dass die Klemmeinrichtung in einem Gehäuse angeordnet ist, wobei das Gehäuse vorzugsweise an der Tür bzw. am Sitz angeordnet ist. Ein gesondertes Gehäuse ist allerdings nicht unbedingt notwendig; vielmehr kann die Klemmeinrichtung auch z. B. ein integraler Bestandteil der Tür oder des Sitzes sein.
  • Im Einzelnen zeichnet sich, wie bereits ausgeführt, die Klemmeinrichtung durch mindestens eine, vorzugsweise jedoch zwei Klemmbacken aus, die jeweils um ihren einen Endpunkt durch ein Widerlager verschwenkbar aufnehmbar sind, wobei das Widerlager, das den einen Endpunkt der Klemmbacke verschwenkbar aufnimmt, Bestandteil des Gehäuses sein kann. Durch diese Klemmbacken der Klemmeinrichtung wird das Halteglied erfasst, so dass in Abhängigkeit von der Stellung der Klemmbacken das Halteglied entweder in einer Stellung fixiert oder gelöst ist. Die Klemmbacken müssen nicht in einem gesonderten Gehäuse untergebracht sein, wie dies an anderer Stelle bereits erläutert worden ist. Die Klemmbacken können auch beispielsweise unmittelbar im Schwenkglied, z. B. der Tür oder Sitz angeordnet sein.
  • Im Einzelnen ist vorgesehen, dass die Klemmbacke unter Einwirkung einer Kraft quer zur Längsachse der Klemmbacke steht. Die Kraft kann aufgebaut werden insbesondere durch eine Feder, einen Kolbenzylinderantrieb oder auch elektromagnetisch. Wesentlich ist, dass die Klemmbacke bzw. Klemmbacken durch die Kraft quasi in Eingriff mit dem Halteglied gebracht werden, so dass das Halteglied durch die Klemmbacken fixierbar ist. Bevorzugt ist zur Erzeugung der Kraft auf die Klemmbacken zwischen den Klemmbacken eine Druckfeder angeordnet, was bedeutet, dass, um das Halteglied zu bewegen, die Klemmbacke bzw. die Klemmbacken entgegen der Kraft der Feder in eine Stellung gebracht werden müssen, in der das Halteglied beweglich in der Vorrichtung geführt ist.
  • Die Feder ist insofern nur erforderlich, um die Klemmbacke bzw. die Klemmbacken in Kontakt mit dem Halteglied zu bringen.
  • Zum Lösen der Klemmbacken ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung an jeder Klemmbacke ein Betätigungshebel vorgesehen, durch den die Klemmbacke bzw. die Klemmbacken im Gehäuse verschwenkbar sind. Zur Betätigung kann allerdings auch z. B. ein Bowdenzug Anwendung finden, um die Klemmbacken entgegen der auf sie wirkenden Kraft außer Eingriff mit dem Halteglied zu bringen. In einem solchen Fall würden die Betätigungshebel eine Notentriegelung ermöglichen, wenn der Bowdenzug ausfällt. Im Übrigen kann die Entriegelung auch z. B. durch einen Kolbenzylinderantrieb oder elektromagnetisch erfolgen.
  • Es würde ausreichend sein, wenn die Klemmbacken nach einer Ausbildung der Vorrichtung mit zwei Klemmbacken und einer dazwischenliegenden Druckfeder an ihrem einen Ende lediglich durch ein Widerlager gehalten sind. Das heißt, dass durch die Kraft der Feder die jeweilige Klemmbacke einerseits auf die Stange gepresst wird, und andererseits an dieses Widerlager angedrückt wird. Werden nun durch die Betätigungshebel die beiden Klemmbacken aufeinanderzu bewegt, so versuchen die Klemmbacken, da die Belastung durch die Betätigungshebel einseitig ist, sich innerhalb des Gehäuses um ihre Längsachse zu verschwenken, was gegebenenfalls zu Verkantungen im Gehäuse führen könnte. Insofern ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung eine jede Klemmbacke an ihrem einen Ende im Gehäuse zwar verschwenkbar aber nicht um die Längsachse verschwenkbar eingespannt gelagert. Dies kann im einfachsten Fall dadurch geschehen, dass zwischen den einen Enden der beiden Klemmbacken ein Bolzen vorgesehen ist, dessen Abstand zu dem jeweiligen Widerlager jeweils in etwa der Stärke der Klemmbacke entspricht.
  • Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft näher erläutert.
  • 1 zeigt die Vorrichtung zur Fixierung eines Schwenkgliedes in perspektivischer Darstellung;
  • 2 zeigt eine Ansicht von oben;
  • 3 zeigt eine Seitenansicht;
  • 4, 5 zeigen die Vorrichtung im eingebauten Zustand an einer Heckflügeltür eines Fahrzeuges in zwei unterschiedlichen Stellungen;
  • 6 zeigt schematisch die Anordnung der Vorrichtung bei einem Autositz.
  • Die insgesamt mit 1 bezeichnete Vorrichtung umfasst das Gehäuse 2 mit der im Gehäuse 2 angeordneten, insgesamt mit 20 bezeichneten Klemmeinrichtung. Die mit 20 bezeichnete Klemmeinrichtung umfasst die beiden Klemmbacken 21 und 22, die durch die Druckfeder 23 in gespreizter Position (wie in 2 dargestellt) gehalten werden. Als Widerlager für die Klemmbacken 21, 22 dienen die beiden Bolzen 24, 25, die im Gehäuse 2 angeordnet sind. Die Klemmbacken 21, 22 besitzen darüber hinaus jeweils einen Betätigungshebel 21a, 22a, wobei die Länge des Betätigungshebels derart ist, dass er aus dem Gehäuse herausragt (3).
  • Des Weiteren zeigen die Klemmbacken 21, 22 jeweils eine Bohrung 21b und 22b, wobei die Bohrung in den Klemmbacken derart ausgebildet ist, dass diese senkrecht zur Oberfläche der Klemmbacken verläuft. Durch die Bohrungen 21b, 22b wird das mit 30 bezeichnete Halteglied, beispielsweise eine endseitig gebogene Stange gehalten. In der Stellung gemäß 2 drücken die beiden Klemmbacken 21, 22 jeweils mit ihren äußeren Kanten der Bohrung 21b, bzw. 22b auf die Oberfläche der Stange 30, so dass die Stange 30 in dieser Stellung klemmend, also kraftschlüssig gehalten ist.
  • In Abhängigkeit von der Härte der Oberfläche des Haltegliedes 30 bzw. der Härte des Materials der Klemmbacken 21, 22 sind hier auch formschlüssige Anteile insofern möglich, als sich die Klemmbacken an entsprechender Stelle gegebenenfalls in das Halteglied 30 eingraben. Eine Erhöhung der Kraftkomponente zum Fixieren des Haltegliedes ist noch dadurch möglich, dass z. B. eine in Querrichtung geriffelte Stange oder Gewindestange verwendet wird.
  • Durch Verschwenken der Klemmbacken 21, 22 mit den Hebeln 21a, 22a in Richtung der Pfeile 40 (2) wird das Halteglied 30 freigegeben, mithin kann das Halteglied 30 relativ zu dem Gehäuse bewegt werden.
  • Das Gehäuse 2 umfasst mehrere Gehäuseteile, die miteinander verschraubt sind, wobei der besseren Übersicht wegen die Schrauben nicht dargestellt sind. Das Gehäuse 2 weist darüber hinaus zwei Langlöcher 2a auf, durch die die Betätigungshebel 21a, 22a nach außen geführt sind. Des Weiteren besitzt das Gehäuse 2 eine Lagerplatte 50, wobei die Lagerplatte 50 nach Art einer Wippe verschwenkbar durch die Schraube 51 an dem Gehäuse 2 befestigt ist.
  • Neben den Betätigungshebeln kann die Klemmeinrichtung bzw. die Klemmbacken beispielsweise auch durch einen Bowdenzug betätigbar sein. Bei einer solchen Fernbedienung ist der Einsatz der Vorrichtung auch als Schloss denkbar. Ein solches Schloss dient dann in Abhängigkeit der Lage des Haltegliedes, z. B. einer Stange nicht nur zur sicheren Arretierung in der geschlossenen Stellung, sondern ermöglicht auch das Halten des Schwenkgliedes in jeder Position in Offenstellung des Schwenkgliedes.
  • Wie bereits ausgeführt, dienen die Schraubbolzen 24, 25 als Widerlager für die Klemmbacken 21, 22. Zwischen den beiden Klemmbacken 21, 22 ist ein weiterer Bolzen 29 vorgesehen, wobei dieser Bolzen 29 die Klemmbacken 21, 22 verschwenkbar einspannt. Durch diesen Bolzen 29 wird in Verbindung mit den beiden Widerlagern bzw. Bolzen 24, 25 bewirkt, dass die Klemmbacken sich innerhalb des Gehäuses bei Betätigung der Betätigungshebel 21a, 22a nicht um ihre Längsachse verschwenken.
  • Das Gehäuse 2 der Vorrichtung zur Fixierung eines Schwenkgliedes ist – wie bereits erläutert – an beispielsweise der Hecktür 40 eines Transporters angelenkt (4, 5). Das Halteglied 30 steht mit seinem abgebogenen Ende 31 mit einer Öse am Fahrzeugkasten im Bereich des Scharniers in Verbindung, so dass dann, wenn die Tür 40 geöffnet wird, das Halteglied 30 die erforderliche Drehbewegung in der Öse 51 ausführen kann. Um ein Verkanten während der Öffnungsbewegung der Tür, d. h. der Verschiebung des Haltegliedes 30 zu vermeiden, ist – wie bereits ebenfalls ausgeführt – die verschwenkbare Lagerplatte 50 vorgesehen.
  • Einen weiteren Einsatzzweck stellt beispielsweise die Sitzverstellung in einem Fahrzeug dar. Der Sitz 105 ruht verschieblich auf zwei stangenförmigen Schienen 100. Der Sitz weist Schuhe 110 zur Aufnahme durch die Schienen auf. Die Vorrichtung mit dem Gehäuse 2 befindet sich am Sitz 105. Die Schiene 100 bildet das Halteglied 30. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Vorrichtung für sämtliche Einsatzzwecke denkbar ist, bei der ein Gegenstand relativ linear beweglich zu einem anderen ortsfesten Gegenstand ausgebildet ist. Es ist auch nicht erforderlich, dass das Halteglied als Stange ausgebildet ist; denkbar ist grundsätzlich ebenfalls ein Seil, z. B. ein Seil- oder Bowdenzug.

Claims (13)

  1. Vorrichtung zur Arretierung eines linear beweglichen Elements an einem ortsfesten Gegenstand im Kraftfahrzeug- und Nutzfahrzeugbereich, z. B. des Fahrzeugsitzes auf der Führungsschiene, einer Kopfstütze im Sitz, eines Bowdenzuges etc., wobei die Vorrichtung (1) eine Klemmeinrichtung (20) mit mindestens einer, vorzugsweise zwei Klemmbacken (21, 22) aufweist, die jeweils durch ein Widerlager (24, 25, 29) verschwenkbar aufnehmbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass jede Klemmbacke (21, 22) im Bereich ihres anderen Endes eine senkrecht zur Oberfläche der Klemmbacken (21, 22) verlaufende Öffnung (21b, 22b) für ein Halteglied (30) aufweist, wobei die äußeren Kanten der Öffnung (21b, 22b) auf die Oberfläche des Halteglieds drücken.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtung (20) in einem Gehäuse (2) angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlager (24, 25, 29) Bestandteil des Gehäuses (2) ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacke (21, 22) mit einer Kraft quer zur Längsachse der Klemmbacke beaufschlagbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zum Fixieren die Kraft auf die Klemmbacke (21, 22) zur Verschwenkung in Richtung auf das Halteglied (30) durch eine Feder, einen Kolbenzylinderantrieb oder durch einen Elektromagneten aufbringbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Klemmbacken (21, 22) eine Druckfeder (23) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacke (21, 22) mit einer Betätigungseinrichtung (21a, 22a) in Verbindung steht, durch die die Klemmbacke (21, 22) verschwenkbar ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (21a, 22a) Betätigungshebel umfasst.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacke (21, 22) an ihrem einen Ende durch das Widerlager (24, 25, 29) eingespannt aufnehmbar ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) eine am Gehäuse (2) verschwenkbar angeordnete Lagerplatte (50) aufweist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteglied (30) als Stange ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteglied (30) als Seil ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zum Entriegeln die Kraft auf die Klemmbacke (21, 22) zur Verschwenkung von dem Halteglied (30) weg durch eine Feder (23), einen Kolbenzylinderantrieb oder durch einen Elektromagneten aufbringbar ist.
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