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DE20300537U1 - Vorrichtung zur Befestigung von mobilen Absperreinrichtungen an Bahngleisen - Google Patents

Vorrichtung zur Befestigung von mobilen Absperreinrichtungen an Bahngleisen

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Publication number
DE20300537U1
DE20300537U1 DE20300537U DE20300537U DE20300537U1 DE 20300537 U1 DE20300537 U1 DE 20300537U1 DE 20300537 U DE20300537 U DE 20300537U DE 20300537 U DE20300537 U DE 20300537U DE 20300537 U1 DE20300537 U1 DE 20300537U1
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Germany
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carrier
rail
clamping
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abutment
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DE20300537U
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AGRAR TECHNIK MANGELSDORF GmbH
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AGRAR TECHNIK MANGELSDORF GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
    • E01B26/00Tracks or track components not covered by any one of the preceding groups
    • E01B26/005Means for fixing posts, barriers, fences or the like to rails

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)

Description

G 5306
19.12.2002Hz/Pa
Agrar-Technik Mangelsdorf GmbH, 39524 Kleinmangelsdorf
Vorrichtung zur Befestigung von mobilen Absperreinrichtungen an Bahngleisen
Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zur Befestigung von mobilen Absperreinrichtungen an Bahngleisen, die aufgrund von Sicherheitsvorschriften während der Durchführung von Bauarbeiten an einer Schienenstrecke bei laufendem Fahrbetrieb aber mitunter auch zum Schallschutz und aus anderen Gründen an Schienenstrecken angebracht werden, nach der Gattung des Hauptanspruches.
Da Baustellen entlang von Schienenstrecken meistens abschnittsweise wandern, müssen die mobilen Absperreinrichtungen schnell montierbar aber auch schnell wieder demontierbar sein. Bei herkömmlichen Absperreinrichtungen hat es sich als vorteilhaft erwiesen, diese am Schienenfuß zu montieren. Eine wesentliche Forderung der hierzu entwickelten Befestigungsvorrichtungen besteht darin, dass die Absperreinrichtung im montierten Zustand einen dauerhaft festen Sitz aufweisen muss, d. h. dass trotz der von mit hoher Geschwindigkeit
vorbeifahrenden Zügen erzeugten Schwingungen ein geräuschintensives Klappern oder gar eine Lockerung der Absperreinrichtungen vermieden werden muss. Die hierzu bekannten Vorrichtungen zeigen sehr unterschiedliche Lösungsansätze. So ist in der DE-PS 44 06 701 Cl eine Halterung für ein Geländer an Eisenbahngleisen gezeigt, bei der eine Lagerplatte mit ihrem äußeren Ende an der Schwelle und mit ihrem inneren Ende an der Unterseite der Schiene befestigt ist. Auf die Lagerplatte ist eine Halteplatte aufgeschraubt, mittels der ein zwischen Lagerplatte und Halteplatte horizontal stufenlos verschiebbares Vierkantrohr festklemmbar ist. An dem der Schiene abgewandten Ende des Vierkantrohres ist eine Lagerhülse vorgesehen, die die vertikalen Teile des Geländers aufnimmt. Diese Vorrichtung gewährleistet zwar durch das zusätzliche Verspannen mit der Schwelle eine dauerhaft sichere Befestigung des Geländers an der Schiene, ist jedoch bei der Montage und Demontage sehr aufwändig, da pro Befestigungsvorrichtung vier Schraubverbindungen vorgesehen und somit auch Montagewerkzeuge erforderlich sind.
Eine montagefreundlichere Befestigungsvorrichtung einer mobilen Absperreinrichtung an einem Schienenfuß ist in dem Gebrauchsmuster DE 297 12 442 Ul beschrieben. Bei dieser Lösung wird der Schienenfuß von zwei abgewinkelten Spannbacken umfasst, wobei ein Spannbacken am Ende eines langen unter der Schiene hindurchgeführten Trägers und der zweite Spannbacken an einem auf diesem Träger verschiebbaren Hohlprofil befestigt ist. Beide Spannbacken werden über eine Schnellspannvorrichtung, die mit einem gekröpften Ende in eine am Träger vorgesehene Erhöhung eingreift, gegeneinander verspannt. Da die Breite eines Schienenfußes innerhalb einer Toleranz von bis zu sechs Millimeter schwanken kann, ist das gekröpfte Ende der Schnellspannvorrichtung zur Feinjustierung mittels eines Gewindes in
seiner Länge veränderbar. Das freie Ende des Trägers ist über eine Stütze auf der Bodenfläche abgestützt. Diese zusätzliche Stützung des Träger ist bei der vorliegenden Lösung erforderlich, da die Spannvorrichtung lediglich der Befestigung des Trägers an dem Schienenfuß dient und aufgrund ihrer Dimensionierung und Ausführung nicht in der Lage ist, die hohen Kräfte sicher auf die Schiene zu übertragen. Außerdem entspannt sich die Spannvorrichtung beim Überschreiten des Totpunktes wieder teilweise. Mit der zusätzlichen Stützung ist ein erhöhter Fertigungs- und auch Montage- bzw. Demontageaufwand verbunden.
Ohne eine zusätzliche Stützung kommen die in der DE-PS 197 51 625 C2 sowie dem Gebrauchsmuster DE Ul 201 05 580 beschriebenen Befestigungsvorrichtungen für Absperrungen an Gleisen aus. Bei diesen Lösungen wird die Haltekraft der beweglichen Spannklaue auf die Schiene allein durch eine vorgespannte starke Druckfeder aufgebracht, die sich innerhalb des Hohlprofils der in Richtung der Schiene verlängerten Zaunkonsole befindet und gegen einen abgewinkelten Anschlag der beweglichen Spannklaue drückt. Zum Befestigen und Lösen der Absperrung wird die Druckfeder mittels eines langen rohrförmigen Hebels kurzzeitig zusammengedrückt, wodurch sich der Abstand zwischen dem festen und dem beweglichen Element so weit vergrößert, dass die Spannklauen über den Schienenfuß greifen. Im Moment der Entlastung der Druckfeder geht diese in ihre Ausgangslage zurück, wodurch sich die bewegliche Spannklaue infolge des Federdruckes in Richtung auf die feststehende Spannklaue hin bewegt. Im Betriebszustand klammern sich die beiden Spannklauen am Schienenfuß fest. Im Ruhezustand wird die vollständige Entspannung der Druckfeder durch einen Anschlag verhindert. Der Nachteil dieser Lösungen besteht darin, dass die Spannkraft der Spannklauen auf die
Schiene allein durch die Druckfeder aufgebracht wird. Bekanntlich unterliegen Federn einer Ermüdung, da die elastischen Eigenschaften des Materials mit der Zeit nachlassen. Die Befestigung ist deshalb auf Dauer nicht sicher. Ein weiter Nachteil besteht in der Handhabung. Die Feder muss bei jeder Montage und Demontage manuell zusammengedrückt werden, was mit einer nicht unerheblichen körperlichen Anstrengung verbunden ist.
Die Erfindung und ihre Vorteile
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruches ist eine leichte Montage und Demontage von Absperrvorrichtungen an Schienen ohne zusätzliche Werkzeuge möglich. Die durch ein zweigliedriges Gelenk gebildete Druckvorrichtung gewährleistet eine dauerhafte und sichere Befestigung der Absperrvorrichtung an der Schiene. Durch die Kombination der Druckvorrichtung mit einer Druckfeder wird ein ständig fester Sitz der Spannwinkel am Schienenfuß unabhängig von den Toleranzschwankungen der Schienenfußbreite erreicht.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird die druckelastische Anlenkung des zweigliedrigen Gelenks an das Gleitstück über eine parallel zur Achse des Trägers längenveränderbare, aus einer Führungsbuchse und einem in dieser geführten Gewindebolzen bestehende Verbindung erreicht, wobei die Längenveränderung gegen den Druck einer Feder erfolgt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umgibt die hierzu verwendete Druckfeder den Gewindebolzen koaxial.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Träger zwischen Gleitstück und seinem das Spannelement tragenden Ende geteilt ausgeführt. Dabei wird das kurze Trägerendstück von der Innenseite der Schien her in das schienenseitig offene Profil des Trägers eingeschoben und in diesem arretiert.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Arretierung von Trägerendstück und Träger durch eine Bolzenverbindung. Werden in dem Bereich des Trägers, in den das Trägerendstück hineinragt, mehrere Bohrungen angeordnet, so kann der Abstand der beiden den Schienenfuß umspannenden Spannwinkel auf unterschiedliche Schienenfußbreiten eingestellt werden. Damit ist die Vorrichtung flexibel einsetzbar.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beispielbeschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen entnehmbar.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben. Hierbei zeigen Fig. 1 eine an einem Schienenprofil befestigte Absperreinrichtung und Fig. 2 die Befestigung des Trägers der Absperreinrichtung an der Schiene im Detail.
Von der in Fig. 1 dargestellten mobilen Absperrvorrichtung ist eine Vielzahl entlang der abzusperrenden Gleisstrecke in vorgegebenem Abstand zueinander angeordnet. Die Erfindung wird in Fig. 1 demnach nur an einer einzigen Absperrvorrichtung beschrieben. Wie daraus
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erkennbar, besteht eine mobile Absperreinrichtung aus einem als Hohlprofil ausgebildeten Einrichtungsträger 1, in den ein zweifach abgewinkelter Haltebügel 2 einschiebbar ist. Der Haltebügel 2 dient der Aufnahme unterschiedlichster Schutz- bzw. Absperrmittel, im vorliegenden Beispiel von Absperrplatten 3. Zur Variation des Abstandes der Absperrplatten 3 von einer Schiene 4 weist der Haltebügel 2 Markierungen 5 auf. Seine Arretierung nach dem Einschieben in den Einrichtungsträger 1 erfolgt mittels einer Flügelschraube 6, die von einer am freien Ende jedes Einrichtungsträgers 1 dafür vorgesehenen Bohrung sowie auf diese aufgeschweißten Mutter aufgenommen wird und dabei den Haltebügel 2 in seiner sich in dieser Position befindlichen Markierung 5 sichert.
Aus Fig. 2 ist die Befestigung des Einrichtungsträgers 1 an der Schiene 4 zu ersehen. Hierbei wird das für diesen Zweck an sich bekannte Prinzip der Befestigung mittels abgewinkelter Spannklauen verwendet, die den Schienenfuß beidseitig und von oben her umklammern. Zu diesem Zweck ist ein Spannwinkel 7 an dem der Einstecköffnung des Einrichtungsträgers 1 gegenüberliegenden Ende befestigt, der also von der Innenseite her den Schienenfuß umspannt. Eine vorteilhafte Ausführung besteht im vorliegenden Beispiel in der Teilung des Einrichtungsträgers 1 unterhalb der Schiene 4. Der Spannwinkel 7 ist an einem Trägerendstück 8 befestigt, das von dem Hohlprofil des Einrichtungsträgers 1 zumindest teilweise umfasst wird. Trägerendstück 8 und Einrichtungsträger 1 sind über einen Rohrklappstecker 9 lösbar miteinander verbunden, wozu beide Teile mindestens eine in ihren Achsen fluchtende Bohrung 10 aufweisen. Um die Vorrichtung auf unterschiedliche Schienengrundmaße einstellen zu können, sind in dem Bereich des Einrichtungsträgers 1, der das Trägerendstück 8 umfasst, im vorliegenden Beispiel drei Bohrungen 10 vorgesehen, deren Position
• ·
auf die unterschiedlichen Schienengrundmaße abgestimmt ist. Von seinem freien Ende her ist auf den Einrichtungsträger 1 ein Gleitstück 11 aufgeschoben, an dessen der Schiene 4 zugewandten Ende ein zweiter Spannwinkel 12 befestigt ist. Das Gleitstück 11 trägt auf seiner Oberseite eine Führungsbuchse 13, in die ein Gewindebolzen 14 so weit eingeschoben ist, dass er auf der anderen Seite der Führungsbuchse 13 heraus ragt. Auf dem herausragendem Abschnitt ist eine Sicherungsmutter 15 aufgeschraubt. An dem sich noch außerhalb der Führungsbuchse 13 befindlichen Ende des Gewindebolzens 14 greift eine aus zwei Gelenkgliedern 16 und 17 bestehende Druckvorrichtung 18 an, die in Fig. 2 im Betriebszustand, d. h. im gespannten Zustand, dargestellt ist. Die Gelenkglieder 16 und 17 sind über ein Gelenk 19 drehbeweglich miteinander verbunden. Mit seinem anderen Ende ist das Gelenkglied 16 an das sich noch außerhalb der Führungsbuchse 13 befindliche Ende des Gewindebolzens 14 schwenkbeweglich angelenkt. Das andere Ende des Gelenkgliedes 17 ist an ein auf dem Einrichtungsträger 1 befestigten Widerlager 20 schwenkbar angelenkt. Der Abstand zwischen dem Widerlager 20 und der Anlenkung des Gelenkgliedes 16 an den Gewindebolzen 14 ist so gewählt, dass er im Zustand des an die Schiene 4 angedrückten Spannwinkels 12 etwas geringer ist als der Abstand der Anlenkpunkte der beiden Gelenkglieder 16 und 17 im gestreckten Zustand, d. h. wenn alle Gelenkpunkte auf einer Geraden liegen. Der Abstand ist mittels des Gewindebolzens 14 exakt einstellbar und wird durch die Sicherungsmutter 15 fixiert. Zur Bedienung der Druckvorrichtung 18 weist das Gelenkglied 16 einen Hebel 21 auf, der im spitzen Winkel zum Einrichtungsträger 1 mit dem Gelenkglied 16 starr verbunden ist. Zwischen der Führungsbuchse 13 und dem mit dem Gewindebolzen 14 verbundenen Gelenkglied 16 ist eine Druckfeder 22 angeordnet, die die Toleranz in der
Schienenfußbreite, die bis zu 6 mm betragen kann, ausgleicht und so die Druckvorrichtung 18 im gespannten Zustand sichert.
Nachfolgend soll die Wirkungsweise der Erfindung näher beschrieben werden. Ist der Einrichtungsträger 1 einteilig ausgeführt, wird er bei entspannter Druckvorrichtung 18 zuerst unter der Schiene 4 hindurch geschoben und zwar so weit, dass sein am freien Ende befindlicher Spannwinkel 7 von oben auf den Schienenfuß aufgesetzt werden kann. Anschließend wird der Hebel 21 in Richtung des Widerlagers 20 bis zur Selbsthaltung der Druckvorrichtung 18 bewegt, wobei sich das Gleitstück 11 in Richtung der Schiene 4 bewegt und sein Spannwinkel 12 gegen den Schienenfuß drückt. Da jedoch der Abstand der beiden Gelenkglieder 16 und 17 im gestreckten Zustand immer gleich ist, muss zur Gewährleistung eines festen Sitz der beiden Spannwinkel 7 und 12 am Schienenfuß die durch das Schienentoleranzmaß verursachte Wegdifferenz immer ausgeglichen werden. Dies erfolgt automatisch durch die zwischen Führungsbuchse 13 und Gelenkglied 16 angeordnete Druckfeder 22.
Montagetechnisch wesentlich einfacher und damit ökonomisch vorteilhafter ist natürlich die in Fig. 2 dargestellte Variante mit einem geteilt ausgeführten Einrichtungsträger 1. Der Einrichtungsträger 1 braucht nicht vollständig unter der Schiene 4 hindurchgeführt zu werden, da das Trägerendstück 8 von der Innenseite der Schiene 4 her in das schienenseitig offene Profil des Einrichtungsträgers 1 eingeschoben wird. Die Arretierung beider Teile zueinander erfolgt durch den Rohrklappstecker 9 genau in der Bohrungen 10, die mit der Bohrung 10 des Trägerendstückes 8 axial fluchtet. Wie oben bereits beschrieben, sind die beiden anderen Bohrungen 10 des Einrichtungsträgers 1 für zwei weitere Schienengrundmaße vorgesehen. Daran ist der zweite
wesentliche Vorteil der geteilten Ausführung des Einrichtungsträgers 1 zu erkennen. Das Verspannen des Einrichtungsträgers 1 am Schienenfuß erfolgt wie oben bereits für den ungeteilten Einrichtungsträger 1 beschrieben.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
G 5306
19.12.2002Hz/Pa
Bezugszahlenliste
1 Einrichtungsträger
2 Haltebügel
3 Absperrplatten
4 Schiene
5 Markierungen
6 Flügelschraube
7 Spannwinkel
8 Trägerendstück
9 Rohrklappstecker
10 Bohrung
11 Gleitstück
12 Spannwinkel
13 Führungsbuchse
14 Gewindebolzen
15 Sicherungsmutter
16 Gelenkglied
17 Gelenkglied
18 Druckvorrichtung
19 Gelenk
20 Widerlager
21 Hebel
22 Druckfeder

Claims (7)

1. Vorrichtung zur Befestigung von mobilen Absperreinrichtungen an Bahngleisen, die ein festes und ein bewegliches im Betriebszustand den Schienenfuß einer Schiene (4) der Bahngleise jeweils von einer Seite umfassendes winkelförmiges Spannelement aufweist, wobei das bewegliche winkelförmige Spannelement (12) an einem Gleitstück (11) befestigt ist, das auf einem das feststehende winkelförmige Spannelement (7) aufnehmenden, unter der Schiene (4) der Bahngleise hindurchführbaren Träger (1) längsverschiebbar angeordnet ist und an dem ferner eine Spannvorrichtung befestigt ist, die sich gegen ein mit dem Träger (1) fest verbundenes Widerlager (20) abstützt und die Spannelemente (7, 12) gegeneinander verspannt, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung ein auf Druck wirkendes zweigliedriges Gelenk ist, das mit einem freien Ende druckelastisch und drehbeweglich an dem Gleitstück (11) angelenkt ist und sich mit seinem anderen freien Ende gegen das Widerlager (20) ebenfalls drehbeweglich abstützt, wobei das Widerlager (20) auf dem Träger (1) mit Abstand vor dem Gleitstück (11) angeordnet ist und das an dem Gleitstück (11) angelenkte Gelenkglied (16) einen Hebel (21) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die druckelastische Anlenkung des zweigliedrigen Gelenks an das Gleitstück (11) über eine parallel zur Achse des Trägers (1) längenveränderbare Verbindung erfolgt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die längenveränderbare Verbindung aus Führungsbuchse (13) und Gewindebolzen (14) besteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die druckelastische Verbindung von Gleitstück (11) und zweigliedrigem Gelenk eine Druckfeder (22) ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfeder (22) den Gewindebolzen (14) koaxial umgibt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) zwischen Gleitstück (11) und seinem das Spannelement (7) tragenden Ende geteilt ausgeführt ist, wobei das äußere, das Spannelement (7) tragende Trägerendstück (8) in Querschnitt und Länge so bemessen ist, dass es innerhalb des Profils des Trägers (1) längsverschiebbar und gegenüber dem Träger (1) zumindest in einer einem Schienengrundmaß entsprechenden Position arretierbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur Arretierung des Trägerendstückes (8) in dem Bereich des Trägers (1), in den das Trägerendstück (8) hineinragt, drei Bohrungen (10) vorgesehen sind, deren Position bei Deckung mit der Bohrung (10) des Trägerendstückes (8) jeweils ein Schienengrundmaß gewährleistet, und durch einen Rohrklappstecker (9) gesichert ist.
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