DE10251107A1 - Vorrichtung und Arretierung eines linear beweglichen Elements an einem ortsfesten Gegenstand im Kraftfahrzeug- und Nutzfahrzeugbereich - Google Patents
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Abstract
Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zur Arretierung eines linear beweglichen Elements an einem ortsfesten Gegenstand im Kraftfahrzeug- und Nutzfahrzeugbereich, z. B. des Fahrzeugsitzes auf der Führungsschiene, einer Kopfstütze im Sitz, eines Bowdenzuges etc., wobei die Vorrichtung (1) eine Klemmeinrichtung (20) aufweist, wobei durch die Klemmeinrichtung (20) ein Halteglied (30) erfassbar ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Arretierung eines linear beweglichen Elements an einem ortsfesten Gegenstand im Kraftfahrzeug- und Nutzfahrzeugbereich.
- Unter der Arretierung eines linear beweglichen Elements an einem ortsfesten Gegenstand wird die Fixierung z. B. eines Fahrzeugsitzes in beliebiger Stellung auf der den Sitz führenden Schiene verstanden. Der Einsatz der Vorrichtung ist allerdings auch bei der Arretierung von im Sitz in der Höhe verstellbarer Kopfstützen denkbar. Das Anwendungsgebiet dieser Vorrichtung ist nicht beschränkt auf diese obigen Anwendungsfälle; vielmehr ist die Anwendung überall dort möglich, wo ein Element oder Teil relativ zu einem ortsfesten Gegenstand beweglich, insbesondere verschieblich ist.
- So ist beispielsweise auch bei Transportern bekannt, dass die hintere Öffnung durch eine Flügeltür verschließbar ist, wobei die beiden Türen jeweils an den gegenüberliegenden Enden des Wagenkastens durch Scharniere angeschlagen sind. Wird die Tür nunmehr geöffnet, so ist sicherzustellen, dass die Tür selbst bei Wind in der geöffneten Stellung verbleiben kann, um zu verhindern, dass die Tür entweder unbeabsichtigt zuschlägt, oder beispielsweise gegen benachbarte Fahrzeuge schlägt. Um eine solche Fixierung der Tür zu bewerkstelligen ist an der Tür ein Hebel angeordnet, der in zwei unterschiedlichen Positionen mit dem Wagenkasten verbunden ist, so dass die Tür einmal in einer Stellung von 90° bzw. auch in einer Stellung von 180° in Offenstellung gehalten werden kann. Nicht möglich ist, die Tür in jeder Position, also z. B. auch in einer Stellung von 270° in Offenstellung zu halten, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Tür bei beispielsweise Wind ihre Lage verändert.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, mit einer Vorrichtung der eingangs genannten Art ein Element, das relativ zu einem anderen Gegenstand verschieblich ist, in einer beliebigen Stellung zu fixieren.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Vorrichtung eine Klemmeinrichtung aufweist, wobei durch die Klemmeinrichtung ein Halteglied erfassbar ist. Wird die Klemmeinrichtung gelöst, so ist das Halteglied in der Klemmeinrichtung verschieblich, wobei während der Verschiebung des Haltegliedes in der Klemmeinrichtung mithin beispielsweise z. B. bei Öffnung der Flügeltür das Halteglied sich um den Anlenkpunkt am Wagenkasten verdreht oder verschwenkt. Ist die gewünschte Position erreicht, wird die Klemmeinrichtung aktiviert, wodurch dann die Tür in der vorbestimmten Position gehalten wird. In Bezug auf die Verstellbarkeit dieses Autositzes ist die Klemmeinrichtung vorteilhaft am Sitz befestigt, wobei das Halteglied die Schiene des Sitzes darstellt. Entsprechendes gilt für eine Kopfstütze, die durch Streben in der Rückenlehne des Sitzes gehalten ist.
- Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- So ist insbesondere vorgesehen, dass die Klemmeinrichtung in einem Gehäuse angeordnet ist, wobei das Gehäuse vorzugsweise an der Tür bzw. am Sitz angeordnet ist. Ein gesondertes Gehäuse ist allerdings nicht unbedingt notwendig; vielmehr kann die Klemmeinrichtung auch z. B. ein integraler Bestandteil der Tür oder des Sitzes sein.
- Im Einzelnen zeichnet sich die Klemmeinrichtung durch mindestens eine, vorzugsweise jedoch zwei Klemmbacken aus, die jeweils um ihren einen Endpunkt durch ein Widerlager verschwenkbar aufnehmbar sind, wobei das Widerlager, das den einen Endpunkt der Klammbacke verschwenkbar aufnimmt, Bestandteil des Gehäuses sein kann. Durch diese Klemmbacken der Klemmeinrichtung wird das Halteglied erfasst, so dass in Abhängigkeit von der Stellung der Klemmbacken das Halteglied entweder in einer Stellung fixiert oder gelöst ist. Die Klemmbacken müssen nicht in einem gesonderten Gehäuse untergebracht sein, wie dies an anderer Stelle bereits erläutert worden ist. Die Klemmbacken können auch beispielsweise unmittelbar im Schwenkglied, z. B. der Tür oder Sitz angeordnet sein.
- Im Einzelnen ist vorgesehen, dass die Klemmbacke unter Einwirkung einer Kraft quer zur Längsachse der Klemmbacke steht. Die Kraft kann aufgebaut werden insbesondere durch eine Feder, einen Kolbenzylinderantrieb oder auch elektromagnetisch. Wesentlich ist, dass die Klemmbacke bzw. Klemmbacken durch die Kraft quasi in Eingriff mit dem Halteglied gebracht werden, so dass das Halteglied durch die Klemmbacken fixierbar ist. Bevorzugt ist zur Erzeugung der Kraft auf die Klemmbacken zwischen den Klemmbacken eine Druckfeder angeordnet, was bedeutet, dass, um das Halteglied zu bewegen, die Klemmbacke bzw. die Klemmbacken entgegen der Kraft der Feder in eine Stellung gebracht werden müssen, in der das Halteglied beweglich in der Vorrichtung geführt ist.
- Um die Klemmwirkung im Einzelnen durch die Klemmbacken auf das Halteglied zu bewirken, ist vorgesehen, dass die Klemmbacke im Bereich ihres anderen Endpunktes eine Öffnung zur Durchführung des Haltegliedes, und hier insbesondere eine Bohrung senkrecht der Oberfläche der Klemmbacke aufweist, wodurch gewährleistet ist, dass bei Berührung der Klemmbacke mit dem Halteglied, beispielsweise einer Stange, dieses Halteglied auf Grund der Punkt- oder Linienberührung mit der Öffnung oder Bohrung in der Klemmbacke absolut fest durch die Klemmbacke bzw. die beiden Klemmbacken fixiert ist. Anzumerken ist hierzu, dass nach Eingriff der Klemmbacken mit dem Halteglied bei Zugbeanspruchung des Haltegliedes die Klemmeinrichtung selbstklemmend ist.
- Die Feder ist insofern nur erforderlich, um die Klemmbacke bzw. die Klemmbacken in Kontakt mit dem Halteglied zu bringen.
- Zum Lösen der Klemmbacken ist nach einem weiteren Merkmale der Erfindung an jeder Klemmbacke ein Betätigungshebel vorgesehen, durch den die Klemmbacke bzw. die Klemmbacken im Gehäuse verschwenkbar sind. Zur Betätigung kann allerdings auch z. B. ein Bowdenzug Anwendung finden, um die Klemmbacken entgegen der auf sie wirkenden Kraft außer Eingriff mit dem Halteglied zu bringen. In einem solchen Fall würden die Betätigungshebel eine Notentriegelung ermöglichen, wenn der Bowdenzug ausfällt. Im Übrigen kann die Entriegelung auch z. B. durch einen Kolbenzylinderantrieb oder elektromagnetisch erfolgen.
- Es würde ausreichend sein, wenn die Klemmbacken nach einer Ausbildung der Vorrichtung mit zwei Klemmbacken und einer dazwischenliegenden Druckfeder an ihrem einen Ende lediglich durch ein Widerlager gehalten sind. Das heißt, dass durch die Kraft der Feder die jeweilige Klemmbacke einerseits auf die Stange gepresst wird, und andererseits an dieses Widerlager angedrückt wird. Werden nun durch die Betätigungshebel die beiden Klemmbacken aufeinanderzu bewegt, so versuchen die Klemmbacken, da die Belastung durch die Betätigungshebel einseitig ist, sich innerhalb des Gehäuses um ihre Längsachse zu verschwenken, was gegebenenfalls zu Verkantungen im Gehäuse führen könnte. Insofern ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung eine jede Klemmbacke an ihrem einen Ende im Gehäuse zwar verschwenkbar aber nicht um die Längsachse verschwenkbar eingespannt gelagert. Dies kann im einfachsten Fall dadurch geschehen, dass zwischen den einen Enden der beiden Klemmbacken ein Bolzen vorgesehen ist, dessen Abstand zu dem jeweiligen Widerlager jeweils in etwa der Stärke der Klemmbacke entspricht.
- Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft näher erläutert.
-
1 zeigt die Vorrichtung zur Fixierung eines Schwenkgliedes in perspektivischer Darstellung; -
2 zeigt eine Ansicht von oben; -
3 zeigt eine Seitenansicht; -
4 ,5 zeigen die Vorrichtung im eingebauten Zustand an einer Heckflügeltür eines Fahrzeuges in zwei unterschiedlichen Stellungen; -
6 zeigt schematisch die Anordnung der Vorrichtung bei einem Autositz. - Die insgesamt mit
1 bezeichnete Vorrichtung umfasst das Gehäuse2 mit der im Gehäuse2 angeordneten, insgesamt mit20 bezeichneten Klemmeinrichtung. Die mit20 bezeichnete Klemmeinrichtung umfasst die beiden Klemmbacken21 und22 , die durch die Druckfeder23 in gespreizter Position (wie in2 dargestellt) gehalten werden. Als Widerlager für die Klemmbacken21 ,22 dienen die beiden Bolzen24 ,25 , die im Gehäuse2 angeordnet sind. Die Klemmbacken21 ,22 besitzen darüber hinaus jeweils einen Betätigungshebel21a ,22a , wobei die Länge des Betätigungshebels derart ist, dass er aus dem Gehäuse herausragt (3 ). - Des Weiteren zeigen die Klemmbacken
21 ,22 jeweils eine Bohrung21b und22b , wobei die Bohrung in den Klemmbacken derart ausgebildet ist, dass diese senkrecht zur Oberfläche der Klemmbacken verläuft. Durch die Bohrungen21b ,22b wird das mit30 bezeichnete Halteglied, beispielsweise eine endseitig gebogene Stange gehalten. In der Stellung gemäß2 drücken die beiden Klemmbacken21 ,22 jeweils mit ihren äußeren Kanten der Bohrung21b , bzw.22b auf die Oberfläche der Stange30 , so dass die Stange30 in dieser Stellung klemmend, also kraftschlüssig gehalten ist. - In Abhängigkeit von der Härte der Oberfläche des Haltegliedes
30 bzw. der Härte des Materials der Klemmbacken21 ,22 sind hier auch formschlüssige Anteile insofern möglich, als sich die Klemmbacken an entsprechender Stelle gegebenenfalls in das Halteglied30 eingraben. Eine Erhöhung der Kraftkomponente zum Fixieren des Haltegliedes ist noch dadurch möglich, dass z. B. eine in Querrichtung geriffelte Stange oder Gewindestange verwendet wird. - Durch Verschwenken der Klemmbacken
21 ,22 mit den Hebeln21a ,22a in Richtung der Pfeile40 (2 ) wird das Halteglied30 freigegeben, mithin kann das Halteglied30 relativ zu dem Gehäuse bewegt werden. - Das Gehäuse
2 umfasst mehrere Gehäuseteile, die miteinander verschraubt sind, wobei der besseren Übersicht wegen die Schrauben nicht dargestellt sind. Das Gehäuse2 weist darüber hinaus zwei Langlöcher2a auf, durch die die Betätigungshebel21a ,22a nach außen geführt sind. Des Weiteren besitzt das Gehäuse2 eine Lagerplatte50 , wobei die Lagerplatte50 nach Art einer Wippe verschwenkbar durch die Schraube51 an dem Gehäuse2 befestigt ist. - Neben den Betätigungshebeln kann die Klemmeinrichtung bzw. die Klemmbacken beispielsweise auch durch einen Bowdenzug betätigbar sein. Bei einer solchen Fernbedienung ist der Einsatz der Vorrichtung auch als Schloss denkbar. Ein solches Schloss dient dann in Abhängigkeit der Lage des Haltegliedes, z. B. einer Stange nicht nur zur sicheren Arretierung in der geschlossenen Stellung, sondern ermöglicht auch das Halten des Schwenkgliedes in jeder Position in Offenstellung des Schwenkgliedes.
- Wie bereits ausgeführt, dienen die Schraubbolzen
24 ,25 als Widerlager für die Klemmbacken21 ,22 . Zwischen den beiden Klemmbacken21 ,22 ist ein weiterer Bolzen29 vorgesehen, wobei dieser Bolzen29 die Klemmbacken21 ,22 verschwenkbar einspannt. Durch diesen Bolzen29 wird in Verbindung mit den beiden Widerlagern bzw. Bolzen24 ,25 bewirkt, dass die Klemmbacken sich innerhalb des Gehäuses bei Betätigung der Betätigungshebel21a ,22a nicht um ihre Längsachse verschwenken. - Das Gehäuse
2 der Vorrichtung zur Fixierung eines Schwenkgliedes ist – wie bereits erläutert – an beispielsweise der Hecktür40 eines Transporters angelenkt (4 ,5 ). Das Halteglied30 steht mit seinem abgebogenen Ende31 mit einer Öse am Fahrzeugkasten im Bereich des Scharniers in Verbindung, so dass dann, wenn die Tür40 geöffnet wird, das Halteglied30 die erforderliche Drehbewegung in der Öse51 ausführen kann. Um ein Verkanten während der Öffnungsbewegung der Tür, d. h. der Verschiebung des Haltegliedes30 zu vermeiden, ist – wie bereits ebenfalls ausgeführt – die verschwenkbare Lagerplatte50 vorgesehen. - Einen weiteren Einsatzzweck stellt beispielsweise die Sitzverstellung in einem Fahrzeug dar. Der Sitz
105 ruht verschieblich auf zwei stangenförmigen Schienen100 . Der Sitz weist Schuhe110 zur Aufnahme durch die Schienen auf. Die Vorrichtung mit dem Gehäuse2 befindet sich am Sitz105 . Die Schiene100 bildet das Halteglied30 . Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Vorrichtung für sämtliche Einsatzzwecke denkbar ist, bei der ein Gegenstand relativ linear beweglich zu einem anderen ortsfesten Gegenstand ausgebildet ist. Es ist auch nicht erforderlich, dass das Halteglied als Stange ausgebildet ist; denkbar ist grundsätzlich ebenfalls ein Seil, z. B. ein Seil- oder Bowdenzug.
Claims (16)
- Vorrichtung zur Arretierung eines linear beweglichen Elements an einem ortsfesten Gegenstand im Kraftfahrzeug- und Nutzfahrzeugbereich, z. B. des Fahrzeugsitzes auf der Führungsschiene, einer Kopfstütze im Sitz, eines Bowdenzuges etc. dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
1 ) eine Klemmeinrichtung (20 ) aufweist, wobei durch die Klemmeinrichtung (20 ) ein Halteglied (30 ) erfassbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtung (
20 ) mindestens eine, vorzugsweise zwei Klemmbacken (21 ,22 ) umfasst, die jeweils um ihren einen Endpunkt durch ein Widerlager verschwenkbar aufnehmbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtung (
20 ) in einem Gehäuse (2 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlager Bestandteil des Gehäuses (
2 ) ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacke (
21 ,22 ) mit einer Kraft quer zur Längsachse der Klemmbacke beaufschlagbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zum Fixieren die Kraft auf die Klemmbacke (
21 ,22 ) zur Verschwenkung in Richtung auf das Halteglied (30 ) durch eine Feder, einen Kolbenzylinderantrieb oder durch einen Elektromagneten aufbringbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Klemmbacken (
21 ,22 ) eine Druckfeder (23 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacke (
21 ,22 ) im Bereich ihres anderen Endpunktes eine Öffnung (21b ,22b ) für das Halteglied (30 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass. die Öffnung (
21b ,22b ) senkrecht zur Oberfläche der Klemmbacke (21 ,22 ) durch die Klemmbacke (21 ,22 ) geführt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacke (
21 ,22 ) mit einer Betätigungseinrichtung (21a ,22a ) in Verbindung steht, durch die die Klemmbacke (21 ,22 ) verschwenkbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (
21a ,22a ) Betätigungshebel umfasst. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacke (
21 ,22 ) an ihrem einen Ende durch das Widerlager eingespannt aufnehmbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
2 ) eine am Gehäuse verschwenkbar angeordnete Lagerplatte (50 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteglied (
30 ) als Stange ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteglied (
30 ) als Seil ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zum Entriegeln die Kraft auf die Klemmbacke (
21 ,22 ) zur Verschwenkung von dem Halteglied weg durch eine Feder, einen Kolbenzylinderantrieb oder durch einen Elektromagneten aufbringbar ist.
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