-
Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Herstellung einer Vorgarnlunte, die als Vorlage für die Verspinnung
zu einem Fasergarn, beispielsweise auf einer Ringspinnmaschine geeignet
ist, wobei ein Streckenband in einem Streckwerk verzogen und dieser
Faserverband anschließend
eine Drallgebung erhält,
bevor er als Faserlunte auf eine Vorlagespule aufgewunden wird,
sowie eine Vorrichtung, mit der dieses Verfahren durchgeführt werden
kann.
-
Die zur Vorlage für Ringspinnmaschinen dienende
Flyerlunte wird üblicherweise
aus einem Streckenband hergestellt, das auf einem Streckwerk, meist
einem Doppelriemchen-Streckwerk, verzogen wird und anschließend eine
leichte Drehung erhält, damit
diese Lunte auf eine Zylinderspule aufgewickelt werden kann. Die
erteilte Drehung darf nur so hoch sein, daß der Zusammenhalt des Faserverbandes
für das
Aufwickeln und wieder Abspulen sowie den Transport der Spulen fest
genug ist, damit keine Fehlverzüge
entstehen, andererseits muß diese
Drehung beim Verzug auf Ringspinnmaschinen leicht auflösbar sein,
um den Verzug nicht zu behindern.
-
Zur Herstellung der Flyerlunte wird
als Vorspinnmaschine der sogenannte Flyer benutzt. Diese Vorspinnmaschine
ist mit einem Streckwerk und einer Spindel zum Aufwinden der Flyerlunte
auf eine Zylinderspule mittels eines Flügels zur Stützung der Lunte gegenüber der
durch die Spindeldrehzahlen bedingten Fliehkraft ausgerüstet. Dieser
Flyer ist eine insbesondere durch die Aufwindung komplizierte und
teure Maschine im Spinnereiprozeß. Dazu kommt, daß die übliche Leistung
eines Flyers bei 20–25
Meter pro Minute liegt. Diese niedrige Produktion läßt sich
aber im Hinblick auf das Aufwindesystem mit Flyerflügeln nicht
steigern, da eine höhere Geschwindigkeit
durch die Fliehkraft begrenzt ist, die die Flügel aushalten.
-
Es ist deshalb schon versucht worden,
durch das sogenannte Direktspinnen, bei dem die Vorlage für die Ringspinnmaschine
aus Streckenband besteht, oder durch das OE-Spinnen den Flyer zu
umgehen. Bei der OE-Spinnmaschine entsteht ein dem Ringgarn nicht
gleiches Garn, so daß vom
Garncharakter her dies keine Substituion des Flyers mit dem Ringspinnprozeß ist. Der
Hochverzug durch das Streckenbanddirektspinnen erreicht nur bedingt
das Ergebnis, das bei Vorlage einer Flyerlunte auf der Ringspinnmaschine
erreicht werden kann, insbesondere wenn feine Garne Nm 50 und feiner
gesponnen werden sollen. Zudem ist die Vorlage von Streckenkannen
bei der Ringspinnmaschine aufwendig und kompliziert.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, bei der
die oben genannten Nachteile des konventionellen Vorspinnprozesses
vermieden werden und dennoch als Vorlage für die Ringspinnmaschine einen gegenüber dem
Streckenband verfeinerten Faserverband zu schaffen, der die Eigenschaften
der herkömmlichen
Flyerlunte erfüllt.
-
Diese Aufgabe wird durch das Verfahren
gemäß Anspruch
1 sowie die Vorrichtung gemäß dem Vorrichtungsanspruch
13 gelöst.
-
Dadurch, daß der aus dem Streckwerk austretende
Faserverband in einer ersten und in einer zweiten Drallkammer eine
entgegengesetzte Drallgebung durch Luftstrahlen erhält, wird
eine nur geringe Verfestigung des Faserverbandes erreicht, die für das Aufwinden
und den Transport genügt,
jedoch beim Verzug auf der Ringspinnmaschine sich leicht wieder
auflösen
läßt. Mit
diesem Verfahren kann die Produktionsgeschwindigkeit verzehnfacht
werden. In der ersten Drallkammer sind die Luftstrahlen so gerichtet,
daß neben
der Drallwirkung auch eine Saugwirkung auf den aus dem Streckwerk
austretenden Faserverband ausgeübt
wird, wodurch der Faserverbund problemlos und ohne Faserverlust
in die Drallkammereinrichtung überführt wird.
Das Aufspulen in Parallelwindungen gewährleistet eine Vorlage, wie sie
bereits bei der Ringspinnmaschine üblich ist. Zur Vereinfachung
und Minderung des technischen Aufwandes wird bevorzugt eine Kreuzwicklung
erzeugt. Die erste Drallkammer übt
ein gegenüber
der zweiten Drallkammer geringeres Drehmoment auf den Faserverband
aus, so daß der
Faserverband durch die zweite Drallkammer einen Drehungsüberschuß bis in den
Bereich zwischen Streckwerksausgangswalzenpaar und erster Drallkammer
erhält
und sich Randfasern mit einem offenen Faserende abspalten können. Vorzugsweise
wird der Druck in der ersten Drallkammer konstant gehalten und in
Anpassung an die Liefergeschwindigkeit der Druck in der zweiten
Drallkammer verändert.
Bei einer höheren
Liefergeschwindigkeit wird der Druck in der zweiten Drallkammer
entsprechend der höheren
Liefergeschwindigkeit heraufgesetzt. Die Umwindung wird begünstigt durch
einen negativen Verzug, dem der die Drallkammern durchlaufende Faserverband
unterworfen wird.
-
Durch die Merkmale des Anspruchs
13 wird eine äußerst produktive
Vorrichtung auf einfache Weise geschaffen. Um eine Abspreizung der
für die Umwindung
des gedrehten Kernes des Faserverbandes erforderlichen Randfasern
zu erreichen, wird auf die üblichen
Luntenverdichter im Streckwerk verzichtet, damit der Faserverband
sich zur Bildung von Randfasern genügend ausbreiten kann. Dabei
ist es wesentlich, daß zwischen
der Klemmlinie des Ausgangswalzenpaares und dem Eingang in die erste Drallkammer
ein bestimmter Abstand eingehalten wird. Die Ausgestaltung der Drallkammern
mit tangential in den Durchgangs kanal für den Faserverband mündenden
Bohrungen ergeben eine gute Drallwirkung, ohne daß drehende
Teile verwendet werden. Es lassen sich daher sehr hohe, bisher bei der
Vorgarnerzeugung unbekannte Liefergeschwindigkeiten erreichen. Dadurch,
daß die
Bohrungen in der ersten Drallkammer einen Neigungswinkel gegenüber der
Achse des Durchgangskanals aufweisen, wird in Richtung der Eingangsseite
des Durchgangskanales eine Saugwirkung erzeugt, die eine gute Überführung des
Faserverbandes aus dem Streckwerk in die Drallkammern gewährleistet.
Das gleiche kann auch bei der zweiten Drallkammer von Vorteil sein.
Durch den Versatz des Durchgangskanals der ersten Drallkammer quer
zur Klemmlinie des Ausgangswalzenpaares wird eine Art Drallstop
erreicht, so daß das
Spinndreieck nicht zu stark zusammengefaßt und die Erzeugung von abgespreizten Randfasern
zur Umwindung des Faserverbandes günstig beeinflußt wird.
Zur Erzielung eines bestimmten Spinnverzuges ist die Drehzahl des
Lieferwalzenpaares einstellbar. Die Aufwindevorrichtung erzeugt zweckmäßigerweise
Parallelwindungen auf einer Spule, die als Vorlage für eine Ringspinnmaschine geeignet
ist.
-
Zur Herstellung von Garnen ist es
bekannt (
DE 26 60 746
C2 ,
DE 32
37 989 C2 ), eine Faserlunte, beispielsweise ein Streckenband,
in einem Streckwerk zu verziehen und dem verzogenen Faserverband
anschließend
einen Drall zu erteilen, wobei die Drallgebung in einer ersten pneumatischen Drallkammer
durch Luftstrahlen erfolgt, die im Sinne einer Drallgebung entgegengesetzt
zu der Drallgebung in der nachfolgenden zweiten pneumatischen Drallkammer
auf den Faserverband einwirken, so daß ein Garn entsteht. Da für die Erzeugung
eines Garnes der Faserverband derart verfestigt werden muß, daß eine möglichst
hohe Reißkraft
im Garn erzeugt wird, ist dieses Verfahren für die Herstellung einer Vorgarnlunte,
die als Vorlage für
die Verspinnung zu einem Fasergarn geeignet sein soll, unbrauchbar. Dieser
Stand der Technik liegt daher nicht nahe und kann auch keine Anregung
dazu geben, die pneumatische Drallgebung für Fasergarne mit hoher Reißfestigkeit
zur Herstellung eines verzugsfähigen
Vorgarnes zu verwenden.
-
Das erfindungsgemäße Verfahren und die dafür benutzten
Vorrichtungen unterscheiden sich auch in ihrer konkreten Ausführung erheblich
von diesem Stand der Technik, wie nachfolgend noch im Einzelnen
beschrieben wird. Es handelt sich um beispielhafte Ausführungen,
die auch in abgewandelter Form nicht an der Erfindung vorbeiführen. Ein
prinzipieller Unterschied besteht z. B. darin, daß bei der Garnherstellung
einem sehr feinen, im Durchmesser geringen Faserverband Drall gegeben
werden muß. Die
Luftströmung
hat nur wenig Angriffsmöglichkeiten,
um ein Drehmoment auf diesen Faserverband auszuüben. Folglich wird beim Garnherstellungsverfahren
der Faserverband ausgelenkt zu einem schwingenden Ballon, an welchem
die Luftströmung wie
an einem Kurbelarm angreifen kann, um dem Faden Drall zu geben.
Besonders deutlich ist dies in der
DE
32 37 989 beschrieben und in den
5 und
6 dieser
DE dargestellt, wobei durch die Schleuderwirkung des Ballons die
zwischen den Ausgangswalzen des Streckwerkes und dem ersten Drallorgan
stattfindende Offenendbildung, beziehungsweise das Ablösen von
offenen Faserenden bewirkt wird. Bei dieser bekannten Vorrichtung
werden die offenen Faserenden um den falschgedrehten Kern des Faserverbandes
geschlungen, so daß auf
diese Weise das Gegenmoment gegen die Auflösung des Falschdrahtes in der
zweiten Düse
erzeugt wird (Seite 3, Z. 62-63). Es
entsteht ein echt gedrehter fester Faden. Da es darauf ankommt,
für die
Herstellung eines Garnes den Faserverband so verzugsfest wie möglich zu
machen (hohe Reißfestigkeit),
ist diese Verfahrensweise mit der Erfindung weder vergleichbar,
noch anwendbar, da hier das Gegenteil angestrebt wird, nämlich einen
noch verzugsfähigen
Faserverband zu schaffen.
-
Weitere Einzelheiten der Erfindung
werden anhand der Zeichnungen beschrieben.
-
Es zeigen:
-
1 eine
schematische Darstellung der Gesamtvorrichtung zur Herstellung eines
Vorgangs;
-
2 den
Bereich der Vorrichtung gemäß 1 mit dem Lieferwalzenpaar
und der ersten Drallkammer;
-
3 die
beiden Drallkammern im Schnitt;
-
4 einen
Querschnitt der ersten Drallkammer;
-
5 einen
Querschnitt der zweiten Drallkammer.
-
Zur Herstellung des Vorgarnes zur
Vorlage bei Ringspinnmaschinen wird eine Vorspinnmaschine benutzt
mit einem Streckwerk 3, in das ein Streckenband mit einer
Luntenführung 32 eingeleitet
wird und das ein Ausgangswalzenpaar 31 besitzt. Auf den üblichen
Luntenverdichter im Streckfeld vor dem Hauptverzugsfeld wird verzichtet,
da es bei diesem Verfahren darauf ankommt, daß sich die Lunte beim Verzug
genügend
ausbreitet, um beim Austritt aus dem Austrittswalzenpaar 31 eine
ausreichende Breite B aufzuweisen, die für die Aufteilung des austretenden
Faserverbandes F in Randfasern FR und einen
gedrehten Kern FD erforderlich ist. Anschließend wird
der Faserverband F durch eine pneumatische Dralleinrichtung geleitet,
die aus einer ersten Drallkammer 1 und einer zweiten Drallkammer 2 besteht. Aus
dieser pneumatischen Drallvorrichtung wird der verfestigte, jedoch
verzugsfähige
Faserverband F durch das Lieferwalzenpaar 4 abgezogen und
einer Aufwindevorrichtung 5 zugeführt. Beide Drallkammern 1 und 2 weisen
jeweils einen Durchgangskanal 11 bzw. 21 auf,
durch die der Faserverband F hindurchgeführt wird. Die Durchgangskanäle 11 und 21 sind
so angeordnet, daß sie
miteinander fluchten. Der Durchmesser D dieser Durchgangskanäle 11 und 21 beträgt vorzugsweise
etwa das 1,5 bis 4-fache
des Durchmessers d des Faserverbandes F. In diesem Bereich können alle üblichen
Vorgarne mit einer einzigen Durchgangskanalsgröße hergestellt werden. Der
Durchmesser D des Durchgangskanales 11 bzw. 21 ist über die
gesamte Länge
des Kanals konstant gehalten.
-
In den Durchgangskanal I münden bei
der ersten Drallkammer 1 Bohrungen 12 unter einem Neigungswinkel α von vorzugsweise
45°. Der
Winkel kann jedoch je nach Abstimmung der Drall- und der Injektorwirkung
in einem Bereich von 30 bis 60° liegen.
Durch die tangentiale Einmündung
der Kanäle 12 wird
durch die Luftströmung
ein Drehmoment auf den Faserverband F ausgeübt. Gleichzeitig entsteht durch
den Neigungswinkel α eine
Saugwirkung, wodurch die aus dem Streckwerk 3 austretenden
Fasern in den Durchgangskanal 11 eingesaugt werden. In
der zweiten Drallkammer 2 sind die Bohrungen 22 vorzugsweise
rechtwinklig, d.h. unter einem Winkel von 90° angeordnet, jedoch kann auch
hier eine Saugwirkung für
einen besseren Übergang
von der ersten in die zweite Drallkammer von Vorteil sein, so daß der Winkel β der Bohrungen 22 in
einem Bereich von 45 bis 90° liegen
kann. Im Fall, daß der
Neigungswinkel β der
Bohrungen 22 90° beträgt, kann es
zweckmäßig sein,
am Eingang der zweiten Drallkammer 2 eine Blende vorzusehen,
damit die für
die Drallgebung eingeblasene Luft nicht entgegen der Vorschubrichtung
aus diesem Kanal 21 entweichen kann. Bei einem Neigungswinkel β von 90° wird zwar der
beste Wirkungsgrad der Luftströmung
erreicht, es besteht jedoch die Gefahr, daß die eingeblasene Luft entgegen
der Vorschubrichtung aus dem Kanal 21 entweicht. Durch
eine Neigung der Bohrungen 22 kann dies verhindert und
gleichzeitig eine Saugwirkung erzeugt werden.
-
Wie aus den 4 und 5 hervorgeht,
sind in der ersten Drallkammer 1 etwa drei Bohrungen vorgesehen,
die gleichmäßig über den
Umfang des Kanals 11 verteilt sind, während in der zweiten Drallkammer 2 acht
Bohrungen 22 vorgesehen sind, die ebenfalls gleichmäßig über den
Umfang des Kanals 21 der Drallkammer 2 verteilt
sind. Zweckmäßig wird bei
einer höheren Anzahl
von einmündenden
Bohrungen 12 bzw. 22 nicht nur eine Verteilung über den Umfang
des Durchgangskanales 11 bzw. 21 vorgenommen,
sondern auch über
die Länge.
-
Da es sich bei der aus dem Streckwerk 3 austretenden
Faserlunte F um einen im Vergleich zur Garnherstellung relativ groben
Faserverband handelt, ist der durch den Durchmesser d gegebene Hebelarm
groß,
so daß die
Luftströmung
ein großes Drehmoment
am Umfang des Faserverbandes F ausüben kann. Eine Ballonbildung,
um einen Kurbelarm als Angriffspunkt für die Luftströmung für die Drallerteilung
zu haben, hat sich als nachteilig erwiesen. Die Ballonbildung wird
durch eine enge Führung des
Faserverbandes F im Durchgangskanal 11 bzw. 21 vermieden.
-
Wie bereits aus der Anzahl der Bohrungen hervorgeht,
wird in der zweiten Drallkammer 2 ein größeres Drehmoment
auf den Faserverband F ausgeübt
als in der ersten Drallkammer 1. Die Drehrichtungen beider
Drehmomente sind jedoch entgegengesetzt. Dadurch wird in der ersten
Drallkammer 1 ein Teil der Drallgebung von der zweiten
Drallkammer 2 aufgehoben. Es bleibt jedoch ein Drehungsüberschuß durch
die Drehmomentendifferenz zwischen erster und zweiter Drallkammer
bestehen, der sich in dem Faserverband F bis in die Klemmlinie 33 des Streckwerkes 3 fortsetzt.
Dieser Drehungsüberschuß darf jedoch
nicht zu stark sein, da sonst der gesamte Faserverband F Drehung
erhält
und es nicht zu der Aufspaltung in Randfasern FR und
einen gedrehten Kern FD kommt. Da es sich
um Falschdrehung handelt, würde
beim Durchlaufen der pneumatischen Drallvorrichtung am Ende der
zweiten Drallkammer 2 der Faserverband F ungedreht sein
und somit keinen Zusammenhalt haben. Die Drehmomentendifferenz zwischen
erster und zweiter Drallkammer wird deshalb so abgestimmt, daß nur der
Kern FD des Faserverbandes F bis zur Klemmlinie 33 Drehung
erhält, während die
abgespaltenen Randfasern FR durch das Gegendrehmoment
in der ersten Drallkammer 1 um diesen gedrehten Kern geschlungen
werden. Die Vorgarnlunte erhält
ihren Zusammenhalt folglich nur durch diese Randfasern FR.
-
Um dem Faserverband F die notwendige Festigkeit
für den
Aufwindevorgang zu geben, die es jedoch erlaubt, diesen Faserverband
F nachfolgend auf der Ringspinnmaschine 2u verziehen, erfolgt
in der Zone zwischen Klemmlinie 33 des Ausgangswalzenpaares 31 und
der Eintrittsöffnung
des Durchgangskanales 11 der ersten Drallvorrichtung 1 eine Aufteilung
des aus dem Ausgangswalzenpaar 31 austretenden Faserverbandes
in Randfasern FR mit einem freien Ende und
den im Kern des Faserverbandes gedrehten Fasern FD.
Diese Randfasern FR sind notwendig, um in
der ersten Drallkammer 1 in Gegenrichtung zu dem Drall
des Kernes FD um diesen herumgeschlungen
zu werden. Für
diesen Abspaltungsprozeß von
Fasern FR mit einem freien Ende ist es erforderlich,
daß der
Faserverband in einer gewünschten
Breite B aus der Klemmlinie 33 des Ausgangswalzenpaares 31 austritt.
Der nur geringe Drehungsüberschuß der zweiten
Drallkammer 2 erfaßt
zwar den Kern FD des Faserverbandes, jedoch nur
einen Teil des austretenden Faserverbandes. Die Randfasern FR werden deshalb nur einseitig eingebunden
und weisen deshalb ein freies offenes Ende auf. Dieses freie Ende
wird in der ersten Drallkammer 1 durch die Drallströmung erfaßt und entgegen
der Drehrichtung der zweiten Drallkammer 2 herumgewunden.
Bei der Auflösung
des Falschdrahtes am Ende zweiten Drallkammer 2 werden
diese Randfasern FR festgezogen und geben
dem Faserverband F den erforderlichen Halt, der jedoch nur so groß ist, daß die Verzugsfähigkeit
erhalten bleibt.
-
Es hat sich gezeigt, daß für den Aufspaltungsprozeß im Bereich
zwischen Ausgangswalzenpaar 31 und Eintritt in den Durchgangs
kanal 11 der ersten Drallkammer 1 der Abstand
A von entscheidender Bedeutung ist, wobei die Größe des Abstandes A sich nach
der Faserlänge
im Faserverband bemißt.
Besonders gute Ergebnisse konnten erzielt werden, wenn dieser Abstand
A nicht größer ist
als die mittlere Faserlänge,
das ist die Länge,
die 50 % der Fasern besitzen. Wird diese Bedingung für den Abstand
A überschritten,
dann ergeben sich schlechtere Werte für das Vorgarn. Wird der Abstand
A zu groß,
kommt es zu einem Bruch des Faserverbandes F und damit einem Zusammenbruch
des gesamten Prozesses. Ein kleinerer Abstand A wirkt sich nicht weiter
nachteilig aus, jedoch sind durch den Nip des Ausgangswalzenpaares 31 dem
Abstand A Grenzen gesetzt. Es kommt darauf an, daß in diesem
Bereich ein deutliches Spinndreieck entsteht und eine Abspaltung
von Randfasern FR erfolgt, die zur Umwindung
und dadurch Verfestigung des Faserverbandes dienen.
-
Auch für die Austrittsbreite B des
Faserverbandes hat sich ein optimaler Wert zwischen dem Doppelten
bis 5-fachen gegenüber
dem Durchmesser D des Durchgangskanales 11 ergeben. Sollte
diese Breite B durch den üblichen
Verzugsvorgang, jedoch ohne Luntenverdichter nicht erreicht werden,
so ist eine entsprechende Einrichtung zur Bestimmung der Auslaufbreite
B des Faserverbandes F im Streckwerk 3 vorzusehen. Das
kann auch eine Ausbreitvorrichtung sein, um die für die Faserabspreizung
erforderliche Breite B des Faserverbandes F beim Austritt aus dem
Ausgangswalzenpaar 31 zu erreichen. Es kann aber auch eine
Begrenzungsvorrichtung sein, um eine für die notwendige Abspaltung
von Randfasern FR erforderliche Breite B
mit gleichzeitiger Randfaserkontrolle zu erreichen. Diese Einrichtung
ist im Streckwerk 3 entgegen der Vorschubrichtung vor dem
Ausgangswalzenpaar 31, vorzugsweise vor dem Hauptverzugsfeld
anzuordnen.
-
Es wurden mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
etwa die 10-fache
Liefergeschwindigkeit gegenüber
dem Flyer erzielt. Höhere
Liefergeschwindigkeiten sind durchaus möglich, jedoch bedarf es einer
Anpassung der Drallgebung an eine solche höhere Liefergeschwindigkeit.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen,
den Druck und damit auch das ausgeübte Drehmoment in der ersten
Drallkammer 1 konstant zu halten und lediglich über Druckänderung
in der zweiten Drallkammer 2 das erforderliche Drehmoment
an die Liefergeschwindigkeit anzupassen. So ist bei einer höheren Liefergeschwindigkeit
auch der Druck in der zweiten Drallkammer entsprechend zu erhöhen.
-
Der zweiten Drallkammer 2 ist
ein Lieferwalzenpaar 4 nachgeordnet, das die fertige Faserlunte einer
Aufwindevorrichtung 5 zuführt. Je nach Abstand dieses
Lieferwalzenpaares 4 von der Austrittsöffnung des Durchgangskanales 21 der
zweiten Drallkammer 2 kann eine Luntenführung vorgesehen sein, die
zweckmäßig rohrförmig ausgebildet
ist. Auch an dieser Stelle sollen Ballonbildungen möglichst
vermieden werden, da sich diese nachteilig auf das erzeugte Vorgarn
auswirken, z.B. zu unkontrollierten Fehlverzügen oder Abschleudern von Randfasern
FR und damit Flugbildung führen können. Deshalb
sind die freien Längen
zwischen den Drallkammern 1 und 2 und auch der
Luntenführung
möglichst klein
zu halten. Diese Abstände
sind jedoch für
die Abfuhr der aus den Durchgangskanälen 12 und 22 austretenden
Luft erforderlich.
-
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel
ist eine solche Luntenführung
nicht gezeigt. Um ein gutes Einfädeln
und einen guten Übergang
vom Austritt aus der zweiten Drallkammer 2 zu gewährleisten, kann
diese Luntenführung
auf der der zweiten Drallkammer 2 zugewandten Seite trichterförmig ausgebildet
sein. Diese Luntenführung
hat auch die Aufgabe, das fertige Vorgarn in das Abzugswalzenpaar 4 einzuführen. Wenn
erforderlich und gewünscht,
kann mit dieser Luntenführung
auch eine Changierung durchgeführt
werden.
-
Die Drehzahl des Lieferwalzenpaares 4 ist zweckmäßig einstellbar,
da es sich als vorteilhaft erwiesen hat, den Faserverband zwischen
dem Ausgangswalzenpaar 31 des Streckwerkes 3 und
dem Lieferwalzenpaar 4 einem Verzug zu unterwerfen. Je nach
Drallerteilung, Fasermaterial und Stärke des Faserverbandes ist vorzugsweise
ein negativer Verzug vorzusehen, der zwischen 0,97 und 0,99 liegt.
-
Auf das Lieferwalzenpaar 4 folgt
schließlich eine
Aufwindevorrichtung 5, auf der eine Spule erzeugt wird,
die als Vorlage für
eine Ringspinnmaschine geeignet ist. Bei Ringspinnmaschinen sind
bisher die vom Flyer als herkömmliche
Vorspinnmaschine bekannten Spulen mit Parallelwicklung üblich. Diese Aufwindungsart
erfordert jedoch einen relativ hohen technischen Aufwand und ist
somit teuer. Eine Kreuzwickeleinrichtung, wie sie auch bei der Spulenbildung für Vorgarn
im Kammgarnbereich üblich
ist, hat sich auch bei dieser Vorspinnmaschine bestens bewährt.
-
Die hier beschriebene Ausführung ist
beispielhaft und kann in verschiedener Weise abgeändert werden.
Die beschriebene Ausführung
und Beobachtungen beziehen sich im wesentlichen auf die Verspinnung
von Kurzstapel, insbesondere Baumwolle. Die gleiche Vorrichtung
kann jedoch auch für Synthetikfasern
mit Schnittstapel oder Fasermischungen sowie für Langstapelfasern mit Erfolg
angewandt werden. Natürlich
ist dann eine gewisse Anpassung der Dimensionierung und auch der
Beaufschlagung der Drallkammern erforderlich. Das hier geschilderte
Prinzip der Erzeugung eines verzugsfähigen Vorgarnes mit pneumatischer
Drallgebung ändert
sich jedoch nicht.
-
- 1
- erste
Drallkammer
- 11,
21
- Durchgangskanal
- 12,
22
- Düsenbohrungen
- 13,
23
- Luftzuführung in
die Drallkammern
- 2
- zweite
Drallkammer
- 3
- Streckwerk
- 31
- Ausgangswalzenpaar
- 32
- Faserbandzuführung
- 33
- Klemmlinie
des Ausgangswalzenpaares
- 4
- Lieferwalzenpaar
- 5
- Aufwindevorrichtung
- α, β
- Winkel
der Düsenbohrungen
- F
- Faserverband
- FD
- gedrehte
Fasern
- FR
- Randfasern
- A
- Abstand
Klemmlinie – Drallkammereingang
- B
- Austrittsbreite
des Faserverbandes
- D
- Durchmesser
Durchgangskanal
- d
- Durchmesser
Faserverband