DE10243253A1 - Tübbing und ein Verfahren zur Herstellung eines Tübbings - Google Patents
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Abstract
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Tübbing, insbesondere für den Tunnel- oder Schachtbau, mit einem eine Außenfläche und eine Innenfläche aufweisenden Grundkörper, wobei der Grundkörper in mindestens einem ersten Teilbereich aus einem ersten Material ausgebildet ist. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Tübbings, insbesondere für den Tunnel- oder Schachtbau, mit einem eine Außenfläche und eine Innenfläche aufweisenden Grundkörper.
- Tübbinge der eingangs genannten Art existieren in den unterschiedlichsten Ausgestaltungen und Größen. Üblicherweise wird unter einem Tübbing ein gebogenes, plattenförmiges Ringsegment aus Beton, Stahlbeton, Gusseisen oder Walzstahl verstanden. Ein Tübbingausbau wird häufig in wenig standfestem, wasserführendem Gebirge angewendet.
- Insbesondere ist der Einsatz von Stahltübbingen für besonders hoch beanspruchte Tunnelbereiche bekannt. Dabei bestehen Tübbinge aus Gusseisen oder aus durch verschweißte Stahlbleche gebildeten Hohlkästen, die im Einbauzustand ganz oder teilweise offen sind, um eine biegesteife Verschraubung in den Segmentfugen einbauen zu können. Bekannt ist auch, dass die Öffnungen in den Hohlkästen nach dem Einbau mit Stahlblechen in Form von inneren Mantelblechen dicht verschlossen werden und manchmal zusätzlich anschließend mit Beton oder Mörtel verfüllt werden, um den Korrosions- und Brandwiderstand der Konstruktionen zu erhöhen.
- Ein Tübbing der eingangs genannten Art ist beispielsweise aus der
DE 36 28 607 C2 bekannt. - Werden für besonders hoch beanspruchte Tunnelbereiche beispielsweise Stahltübbinge verwendet, so müssen für diese Stahltübbinge aufwendige Schutzmaßnahmen gegen Korrosion und Brandeinwirkungen getroffen werden. Im Hinblick auf eine schnelle Bauweise werden dabei auch Stahltübbinge in Bereichen eingesetzt, wo letztendlich Betontübbinge ausreichen würden, die weniger aufwendig gegen Korrosion und Brandeinwirkungen zu schützen sind. Der Einsatz von Sondersegmenten aus Beton mit gegebenenfalls unterschiedlichen Hauptabmessungen würde den Bauaufwand in ungünstiger Weise erhöhen.
- Des Weiteren werden Stahltübbinge auch in Bereichen eingesetzt, wo später Öffnungen für Querschläge herzustellen sind. In diesen Teilbereichen müssen die Tübbinge dann ausgebrannt werden. Hierbei werden vorhandene Korrosionsbeschichtungen bereichsweise zerstört, die aufgrund der begrenzten Zugänglichkeit nur schwer repariert werden können.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Tübbing sowie ein entsprechendes Verfahren zur Herstellung eines Tübbings der eingangs genannten Art anzugeben, wonach eine vielseitige Einsatzmöglichkeit des Tübbings mit konstruktiv einfachen Mitteln ermöglicht ist.
- Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch einen Tübbing mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Danach ist der Tübbing derart ausgestaltet, dass der Grundkörper in mindestens einem vorgebbaren zweiten Teilbereich aus einem zweiten, sich von dem ersten Material unterscheidenden Material ausgebildet ist.
- In erfindungsgemäßer Weise ist erkannt worden, dass es durchaus möglich ist, einen Tübbing nicht nur aus einem ersten Material wie beispielsweise Stahl auszubilden, sondern dass durchaus ein Aufbau des Grundkörpers aus einem ersten Material und mindestens einem zweiten Material, das sich von dem ersten Material unterscheidet, realisierbar ist. Hierzu ist der Grundkörper genauer gesagt in mindestens einem vorgebbaren zweiten Teilbereich aus einem zweiten Material ausgebildet. Hierdurch wäre es beispielsweise möglich ein erstes Material im ersten Teilbereich zu verwenden und ein zweites Material in dem zweiten Teilbereich zu verwenden, welches dann nach der Montage auf einfache Weise entfernbar wäre. Hierdurch wäre das Erstellen von Öffnungen besonders einfach. Sondersegmente mit anderen Hauptabmessungen als die Hauptabmessungen der üblicherweise verwendeten Tübbinge können dabei vermieden werden.
- Folglich ist mit dem erfindungsgemäßen Tübbing ein Tübbing angegeben, wonach eine vielseitige Einsatzmöglichkeit des Tübbings mit konstruktiv einfachen Mitteln ermöglicht ist.
- Im Konkreten könnte sich der erste Teilbereich von der Außenfläche bis zur Innenfläche des Grundkörpers erstrecken. Hierdurch wäre eine besonders sichere und stabile Ausgestaltung eines Tübbings realisiert.
- Zur besonders einfachen Realisierung von Durchgängen durch den Tübbing könnte sich der zweite Teilbereich von der Außenfläche bis zur Innenfläche des Grundkörpers erstrecken. Hierdurch wäre ermöglicht, noch nach der Montage eines Tübbings in beispielsweise einen Tübbingring Durchgänge durch den Tübbingring zur Realisierung von beispielsweise Querschlägen bereitzustellen. Eine derartige Ausgestaltung könnte insbesondere einen ersten Teilbereich aus Stahl und einen zweiten Teilbereich aus Beton vorsehen, wobei der zweite Teilbereich aus Beton relativ einfach aus dem Grundkörper entfernbar wäre. Somit verbliebe nach der Entfernung des Betonteils lediglich noch der erste Teilbereich aus Stahl.
- Zur Realisierung eines besonders geeigneten Tübbings könnte der zweite Teilbereich vom ersten Teilbereich umgeben oder eingeschlossen sein. Letztendlich könnte hier ein mittlerer zweiter Teilbereich von einem ersten Teilbereich vollständig umschlossen sein, so dass sich nach Entfernen des ersten Teilbereichs ein vollständig umrandeter Durchgang durch den Grundkörper ergeben könnte.
- Bei einer weiteren Anwendung könnte der zweite Teilbereich in einer zum Rand des Grundkörpers hin offenen und durch den ersten Teilbereich gebildeten Aussparung oder Nische angeordnet sein. Mit anderen Worten könnte der zweite Teilbereich ein Randstück des Tübbings bilden, das sich von der Außenfläche bis zur Innenfläche des Grundkörpers durchgehend erstrecken könnte. Alternativ hierzu könnte der zweite Teilbereich in einer Nische des Grundkörpers angeordnet sein, die beispielsweise in der Innenfläche des Grundkörpers ausgebildet ist. Nach einer Entfernung des zweiten Teilbereichs könnte somit eine Nische oder Vertiefung im schon montierten Tübbing bereitgestellt werden. Eine derartige Nische bildet keinen von der Außenfläche bis zur Innenfläche des Grundkörpers durchgehenden Bereich.
- Hinsichtlich vorteilhafter Materialien könnte das erste Material Stahl und/oder Beton und/oder Stahlbeton und/oder Beton mit Stäben, Matten oder Fasern aufweisen. Je nach Erfordernis könnte das zweite Material Stahl und/oder Beton und/oder Stahlbeton und/oder Beton mit Stäben, Matten oder Fasern aufweisen. Hinsichtlich der Materialkombination aus erstem und zweitem Material sind dabei quasi keine Grenzen gesetzt. Besonders vorteilhaft ist sicherlich eine Materialauswahl, bei der das erste Material Stahl aufweist und das zweite Material Beton oder eine Betonmischung aufweist. Hierdurch könnten Teilbereich des Tübbings, die nicht zwangsläufig die hohe Stabilität von Stahl aufweisen müssen, durch Beton oder eine Betonmischung ersetzt werden, welcher oder welche hinsichtlich eines Schutzes gegen Korrosion oder Brandeinwirkungen einfacher und preiswerter zu schützen sind.
- Bei dem derart realisierten Tübbing ist wesentlich, dass der Tübbing vor seinem Einbau in entsprechender Weise ausgestaltet werden kann. Somit geht während der Montage des Tübbings keine Zeit für eine besondere Ausgestaltung des Tübbings verloren.
- Der Beton könnte Normalbeton, Schwerbeton, hochfesten Beton oder Leichtbeton aufweisen. Des Weiteren könnte der Beton Brandschutzbeton aufweisen. Bei der entsprechenden Auswahl des Betons oder Mischungen aus den zuletzt genannten Betonsorten ist auf den jeweiligen Anwendungsfall abzustellen.
- Bei einer konstruktiv besonders einfachen Anwendung könnte der Tübbing in einer Anordnung von Tübbingen aus vorzugsweise einem Material angeordnet sein, wobei sämtliche Tübbinge im Wesentlichen die gleiche Breite und Länge aufweisen, wie im restlichen Tunnelbereich. Mit anderen Worten könnte der erfindungsgemäße Tübbing in einer Anordnung von beispielsweise Stahltübbingen angeordnet sein und dabei als erstes Material – wie die übrigen Tübbinge – Stahl aufweisen aber zusätzlich einen zweiten Teilbereich aus Beton aufweisen. Eine weitergehende Anpassung an eine bestehende Tübbinganordnung – beispielsweise das Vorsehen eines speziellen Rahmens – ist für die Realisierung eines Durchgangs dabei nicht mehr erforderlich.
- Zur sicheren Abdichtung der Fugen zwischen den Tübbingen könnte in einer Fuge des Tübbings ein Dichtungselement angeordnet sein.
- Im Hinblick auf ein Verfahren zur Herstellung eines Tübbings wird die obige Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 12 gelöst. Danach erfolgt bei dem Verfahren zur Herstellung eines Tübbings zunächst ein Bereit stellen mindestens eines ersten Teilbereichs aus einem ersten Material. Anschließend wird der mindestens eine erste Teilbereich in eine Schalung vorgebbarer Größe eingelegt. Schließlich wird mindestens ein zweiter Teilbereich aus einem zweiten Material an den mindestens einen ersten Teilbereich angefügt.
- Die verwendete Schalung kann dieselbe Größe aufweisen wie Schalungen von Tübbingen, die mit dem erfindungsgemäßen Tübbing kombiniert werden sollen. Insofern weist der in erfindungsgemäßer Weise hergestellte Tübbing dieselben Dimensionen auf wie Tübbinge, die mit ihm kombiniert werden sollen. Dies vereinfacht die Montage der Tübbinge insgesamt erheblich.
- Dabei könnte sich der erste Teilbereich von der Außenfläche bis zur Innenfläche des Grundkörpers erstrecken. Alternativ oder zusätzlich hierzu könnte sich der zweite Teilbereich von der Außenfläche bis zur Innenfläche des Grundkörpers erstrecken. Bei einer konkreten Ausgestaltung könnte der zweite Teilbereich vom ersten Teilbereich umgeben oder eingeschlossen sein.
- Je nach Anwendungsfall könnte der zweite Teilbereich in einer zum Rand des Grundkörpers hin offenen und durch den ersten Teilbereich gebildeten Aussparung oder Nische angeordnet werden.
- Das erste Material könnte Stahl und/oder Beton und/oder Stahlbeton und/oder Beton mit Stäben, Matten oder Fasern aufweisen. Je nach Anwendungsfall könnte das zweite Material Stahl und/oder Beton und/oder Stahlbeton und/oder Beton mit Stäben, Matten oder Fasern aufweisen. Der Beton könnte Normalbeton, Schwerbeton, hochfesten Beton, Leichtbeton oder Brandschutzbeton aufweisen.
- Bei einer vorteilhaften Anordnung könnte der Tübbing in einer Anordnung von Tübbingen aus vorzugsweise einem Material angeordnet werden. Dabei könnten sämtliche Tübbinge im Wesentlichen die gleiche Breite und Länge aufweisen wie im restlichen Tunnelbereich. Zur Abdichtung zwischen den Tübbingen könnten in einer Fuge des Tübbings ein Dichtungselement angeordnet werden.
- Hinsichtlich weiterer Vorteile der obengenannten Ausgestaltungsmöglichkeiten des Verfahrens wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die entsprechenden Erläuterungen zur konstruktiven Ausgestaltung des Tübbings verwiesen.
- Im Folgenden werden zum besseren Verständnis der Erfindung nochmals wesentliche Aspekte des erfindungsgemäßen Tübbings und des zugehörigen Verfahrens zur Herstellung eines Tübbings erläutert:
Zur Herstellung einer Öffnung oder Nische in einer Tunnelauskleidung weist der erfindungsgemäße Tübbing unterschiedliche Teilbereiche aus unterschiedlichen Materialien, beispielsweise Stahl und Beton, auf. Hierdurch können in jedem Teilbereich des Tübbings die Eigenschaften von Beton oder Stahl optimal genutzt werden. Der Tübbingeinbau wird hierdurch vereinfacht und beschleunigt, da die Anzahl der Segmente eines Rings sich im Bereich von Öffnungen und Nischen nicht vergrößert. Gleichzeitig wird die Anzahl der Fugen zwischen den Tübbingen nicht erhöht. - Mehrere erfindungsgemäße Tübbinge können in einem oder mehreren benachbarten Tübbingringen eingebaut werden, um eine größere Struktur beliebiger Form zu erzeugen, wobei die Tübbinge untereinander in den Fugen mit Verbindungsmitteln, vorzugsweise mit Schrauben, verbunden sind. Zum Einbau von Verbindungsmitteln zwischen den einzelnen Tübbingen oder Segmenten eines Rings und den Tübbingen oder Segmenten benachbarter Ringe sind Aussparungen in Form von Nischen und Kassetten auf der Tübbinginnenseite möglich. Die Aussparungen werden nachträglich durch Ausbetonieren, Einkleben von vorgefertigten Betonkörpern, Ausmauern und durch die Verkleidung mit Brandschutzplatten verschlossen. Öffnungen im Stahl können durch Einschweißen von Blechen verschlossen werden.
- Beim Einsatz des Tübbings zur Herstellung von Nischen in der Tunnelauskleidung wird der Bereich der späteren Nische mit Beton ausgefüllt und nachträglich wieder entfernt. Der restliche Teilbereich des Tübbings besteht hierbei aus Stahl.
- Ein speziell vorgefertigter Tübbing aus einer Kombination von mindestens einem Stahlteilbereich und einem Betonteilbereich wird vor dem Einbau der Tübbinge fest zu einer Einheit verbunden. Hierzu können Schrauben, Kopfbolzen, Konstruktions stahl oder eine angeschweißte Bewehrung als Verbindungsmittel verwendet werden. Der Tübbing weist dabei die gleichen Hauptabmessungen – Segmentbreite und Segmentlänge – wie die normalen Tübbinge des jeweiligen Tunnels auf. Der Stahlteilbereich wird vorzugsweise aus verschweißten Stahlblechen ausgebildet.
- Als Dichtungselement könnte ein Dichtungsprofil in einer Nut des Tübbings angeordnet werden.
- Nach der Herstellung von Konstruktionsteilen aus Stahlblech, die den ersten Teilbereich bilden könnten, erfolgt die Herstellung der Betonteilbereiche, die den zweiten Teilbereich bilden könnten, bevorzugt durch Einlegen der Stahlteilbereiche in die Schalungen für die normalen Betontübbinge. Durch dieses Verfahren sind keine zusätzlichen hochpräzisen Schalungen für die Herstellung der erfindungsgemäßen Tübbinge oder Kombinationstübbinge erforderlich. Voraussetzung hierfür sind identische Hauptabmessungen der erfindungsgemäßen Tübbinge bzw. Kombinationstübbinge und der normalen Betontübbinge.
- Der erfindungsgemäße Tübbing bietet die Möglichkeit der Kosteneinsparung, da beispielsweise die Herstellung von Stahltübbingen höhere Kosten verursacht als die Herstellung von Betontübbingen und Stahl teilweise durch Beton ersetzt werden kann. Des Weiteren müssen Stahltübbinge im Gebrauchszustand aufwendig gegen Korrosions- und Brandeinwirkungen geschützt werden. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen an der Stahlkonstruktion können sich deshalb auf kleinere Bereiche erstrecken, wenn zusätzlich Betonteilbereiche vorgesehen sind. Weiterhin können die spezifischen Vorteile sowohl von Stahl- als auch von Betontübbingen auch innerhalb eines Segments, d. h. innerhalb eines Tübbings, genutzt werden.
- Das Ausbrechen von Öffnungen in der Auskleidung im Bereich von Betonteilbereichen ist wesentlich einfacher als in Stahlteilbereichen und kann ohne Beschädigungen der Schutzbeschichtungen der Stahltübbinge durch Brennarbeiten erfolgen.
- Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die den Patentansprüchen 1 und 12 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
-
1 bis4 in einer schematischen Draufsicht vier Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Tübbings, -
5 und6 in jeweils einer schematischen Draufsicht zwei weitere Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Tübbings, -
7 in einer schematischen Draufsicht sowie in einem schematischen Querschnitt entlang der Linie A-A der schematischen Draufsicht ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Tübbings, -
8 in einer schematischen Draufsicht eine Anordnung dreier erfindungsgemäßer Tübbinge und -
9 in einer schematischen Draufsicht sowie in einem schematischen Querschnitt entlang der Linie A-A der schematischen Draufsicht ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Tübbings, wobei hier eine Nische im Tübbing realisiert ist. - Die
1 bis4 zeigen in schematischen Draufsichten vier Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Tübbings mit einem eine Außenfläche1 und eine Innenfläche aufweisenden Grundkörper3 , wobei der Grundkörper3 in mindestens einem ersten Teilbereich4 aus einem ersten Material5 ausgebildet ist. Das Material5 könnte beispielsweise Stahl sein. Im Hinblick auf eine vielseitige Einsatzmöglichkeit des Tübbings mit konstruktiv einfachen Mitteln ist der Grundkörper3 in mindestens einem vorgebbaren zweiten Teilbereich6 aus einem zweiten, sich von dem ersten Material5 unterscheidenden Material7 ausgebildet. Bei dem Material7 könnte es sich um Beton handeln. - Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß
3 sind zwei zweite Teilbereiche6 vorgesehen, die aus einem zweiten Material7 und einem weiteren zweiten Material8 ausgebildet sind. - Die
5 und6 zeigen des Weiteren in schematischen Draufsichten weitere Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Tübbings. Dabei weisen beide Ausführungsbeispiele jeweils zwei zweite Teilbereiche6 auf, die jedoch aus demselben zweiten Material7 ausgebildet sind. Zur Verbindung zwischen den unterschiedlichen Teilbereichen können Verbindungsmittel9 vorgesehen sein. Die Verbindung zwischen den Teilbereichen kann dabei kraftschlüssig sein. -
7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Tübbings einerseits in einer schematischen Draufsicht und andererseits in einem schematischen Querschnitt entlang der Linie A-A der Draufsicht. Hierbei ist besonders gut erkennbar, dass der zweite Teilbereich6 aus dem zweiten Material7 von der Außenfläche1 bis zu einer Innenfläche2 des Grundkörpers3 durchgehend ausgebildet ist. Bei derart durchgehenden Teilbereichen kann nach der Montage des Tübbings eine Öffnung durch Entfernen des zweiten Teilbereichs6 im Tübbing realisiert werden. -
8 zeigt eine Anordnung von drei erfindungsgemäßen Tübbingen in zwei aneinander angrenzenden Segmentringen. Die Anordnung der Grundkörper3 der Tübbinge ist dabei so vorgenommen, dass nach Entfernen der zweiten Teilbereiche6 der Grundkörper3 eine gemeinsame, durch die zweiten Teilbereiche6 der einzelnen Grundkörper3 gebildete große Öffnung in der Tübbinganordnung realisiert werden kann. -
9 zeigt in einer schematischen Draufsicht sowie in einer Querschnittsdarstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Tübbings, wobei der Teilbereich6 nicht durchgehend von der Außenfläche1 bis zur Innenfläche2 des Grundkörpers3 ausgebildet ist. Hierdurch kann im Tübbing eine Nische nach Entfernen des zweiten Teilbereichs6 realisiert werden. Auch hier kann zur kraftschlüssigen Verbindung der Materialien5 und7 der Teilbereiche4 und6 ein Verbindungsmittel9 eingesetzt werden. - Die obigen Ausführungsbeispiele zeigen, dass es grundsätzlich möglich ist zweite Teilbereiche zu realisieren, die von einem ersten Teilbereich umgeben oder eingeschlossen sind. Des Weiteren können zweite Teilbereiche realisiert werden, die in einer zum Rand des Grundkörpers
3 hin offenen und durch den ersten Teilbereich4 gebildeten Aussparung oder Nische angeordnet sind. In einer derartigen Nische ist der zweite Teilbereich6 des Ausführungsbeispiels gemäß9 angeordnet. - Ein typisches Ausführungsbeispiel einer zum Rand des Grundkörpers
3 hin offenen Aussparung ist durch den zweiten Teilbereich6 gemäß dem Ausführungsbeispiel aus6 dargestellt. Umschlossene zweite Teilbereiche6 sind beispielsweise der2 und der6 entnehmbar. - Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lehre wird zur Vermeidung von Wiederholungen einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits auf die beigefügten Patentansprüche verwiesen.
- Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, dass die zuvor rein willkürlich gewählten Ausführungsbeispiele lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dienen, diese jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele einschränken.
Claims (22)
- Tübbing, insbesondere für den Tunnel- oder Schachtbau, mit einem eine Außenfläche (
1 ) und eine Innenfläche (2 ) aufweisenden Grundkörper (3 ), wobei der Grundkörper (3 ) in mindestens einem ersten Teilbereich (4 ) aus einem ersten Material (5 ) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3 ) in mindestens einem vorgebbaren zweiten Teilbereich (6 ) aus einem zweiten, sich von dem ersten Material (5 ) unterscheidenden Material (7 ) ausgebildet ist. - Tübbing nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der erste Teilbereich (
4 ) von der Außenfläche (1 ) bis zur Innenfläche (2 ) des Grundkörpers (3 ) erstreckt. - Tübbing nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der zweite Teilbereich (
6 ) von der Außenfläche (1 ) bis zur Innenfläche (2 ) des Grundkörpers (3 ) erstreckt. - Tübbing nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teilbereich (
6 ) vom ersten Teilbereich (4 ) umgeben oder eingeschlossen ist. - Tübbing nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teilbereich (
6 ) in einer zum Rand des Grundkörpers (3 ) hin offenen und durch den ersten Teilbereich (4 ) gebildeten Aussparung oder Nische angeordnet ist. - Tübbing nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Material (
5 ) Stahl und/oder Beton und/oder Stahlbeton und/oder Beton mit Stäben, Matten oder Fasern aufweist. - Tübbing nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Material (
7 ) Stahl und/oder Beton und/oder Stahlbeton und/oder Beton mit Stäben, Matten oder Fasern aufweist. - Tübbing nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Beton Normalbeton, Schwerbeton, hochfesten Beton oder Leichtbeton aufweist.
- Tübbing nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Beton Brandschutzbeton aufweist.
- Tübbing nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Tübbing in einer Anordnung von Tübbingen aus vorzugsweise einem Material (
5 ) angeordnet ist, wobei sämtliche Tübbinge im Wesentlichen die gleiche Breite und Länge aufweisen. - Tübbing nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Fuge des Tübbings ein Dichtungselement angeordnet ist.
- Verfahren zur Herstellung eines Tübbings, insbesondere für den Tunneloder Schachtbau und insbesondere nach einem der Patentansprüche
1 bis11 , mit einem eine Außenfläche (1 ) und eine Innenfläche (2 ) aufweisenden Grundkörper (3 ), gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: – Bereitstellen mindestens eines ersten Teilbereichs (4 ) aus einem ersten Material (5 ); – Einlegen des mindestens einen ersten Teilbereichs (4 ) in eine Schalung vorgebbarer Größe; – Anfügen mindestens eines zweiten Teilbereichs (6 ) aus einem zweiten Material (7 ) an den mindestens einen ersten Teilbereich (4 ). - Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich der erste Teilbereich (
4 ) von der Außenfläche (1 ) bis zur Innenfläche (2 ) des Grundkörpers (3 ) erstreckt. - Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich der zweite Teilbereich (
6 ) von der Außenfläche (1 ) bis zur Innenfläche (2 ) des Grundkörpers (3 ) erstreckt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teilbereich (
6 ) vom ersten Teilbereich (4 ) umgeben oder eingeschlossen wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teilbereich (
6 ) in einer zum Rand des Grundkörpers (3 ) hin offenen und durch den ersten Teilbereich (4 ) gebildeten Aussparung oder Nische angeordnet wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Material (
5 ) Stahl und/oder Beton und/oder Stahlbeton und/oder Beton mit Stäben, Matten oder Fasern aufweist. - Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Material (
7 ) Stahl und/oder Beton und/oder Stahlbeton und/oder Beton mit Stäben, Matten oder Fasern aufweist. - Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Beton Normalbeton, Schwerbeton, hochfesten Beton oder Leichtbeton aufweist.
- Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Beton Brandschutzbeton aufweist.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Tübbing in einer Anordnung von Tübbingen aus vorzugsweise einem Material (
5 ) angeordnet wird, wobei sämtliche Tübbinge im Wesentlichen die gleiche Breite und Länge aufweisen. - Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Fuge des Tübbings ein Dichtungselement angeordnet wird.
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