DE20121159U1 - Gegen Brandeinwirkung geschütztes Bauteil aus Beton - Google Patents
Gegen Brandeinwirkung geschütztes Bauteil aus BetonInfo
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Description
PATENTANWÄLTE
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Diplom-Physiker
* DR. WALTER ANDREJEWSKI (-1996) Diplom-Ingenieur
* DR.-ING. MANFRED HONKE Diplom-Physiker
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Diplom-Ingenieur
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DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterpiatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
15. Januar 2 0 02
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HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Opernplatz 2
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45128 Essen
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein gegen Brandeinwirkung geschütztes Bauteil aus Beton, insbesondere einen Tübbing aus Beton für den Tunnelausbau.
Aus der Praxis bekannte Bauteile bzw. Bauwerke aus Beton weisen in der Regel den beachtlichen Nachteil auf, dass sie gegenüber einer Brandeinwirkung bzw. gegenüber den im Brandfall entstehenden hohen Temperaturen nicht ausreichend resistent sind. Bei diesen hohen Temperaturen kommt es bei den bekannten Bauteilen bzw. Bauwerken zu Abplatzungen von Betonteilen, die die Stabilität und Tragfähigkeit des Bauteils bzw. Bauwerks beachtlich beeinträchtigen. Die Abplatzungen sind zum einen auf die im Beton vorhandene Feuchtigkeit zurückzuführen. Ab Temperaturen von 1000C kommt es zur Wasserdampfbildung, die Spannungen in der Betonmatrix hervorruft, wodurch großflächige Abplatzungen resultieren können. Wenn nämlich der Beton in einer bestimmten Tiefe des jeweiligen Bauteils genügend erwärmt ist, verdampft das freie und gebundene Wasser und erzeugt einen Porendruck. Der Wasserdampf wird durch den Porendruck sowohl zur Oberfläche des Bauteils als auch in dem Beton hineingedrängt, wo der Wasserdampf sich abkühlt und kondensiert. Mit zunehmender Erwärmung des Betons wandert die Verdampfungsfront in das Bauteil hinein. Durch die zunehmende Feuchte im Betoninnern wird der Po.rendruck im Bereich der Verdampfungsfront größer, was zu Abplatzungen führen kann. Ein hochfester Beton mit sehr dichtem Gefüge ist besonders gefährdet. Je nach Restfeuchte und Aufbau der Betonmatrix ist nicht auszuschließen, dass sich die Schadens-
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front mit fortschreitender Branddauer sehr weit in den Betonquerschnitt hineinfrisst. - Zum anderen sind aber auch lokale Spannungszustände im Innern des Betons für die Abplatzungen verantwortlich, die nicht auf den Wasserdampf bzw. Wasserdampfdruck zurückzuführen sind. Bei höheren Temperaturen kommt es bei verschiedenen Mineralien in den Betonzuschlägen zu chemischen Umsetzungen, die mit Wasser- und/oder Gasabspaltungen verbunden sind, so dass eine Volumenzunahme resultiert (beispielsweise Quarzumbildung bzw. Quarzsprung). - Außerdem können temperaturbedingte Eigen- und Zwängungsspannungen zusätzlich zu Abplatzungen führen. - Wenn der Beton den vorstehend erläuterten Mechanismen schutzlos ausgesetzt ist, kann sich die Schadensfront weit in das betreffende Bauteil hineinfressen. Dieser Abschäleffekt wird dadurch hervorgerufen, dass auf Grund der Abplatzungen immer neue Betonflächen freigelegt werden. Die resultierenden Schäden an der Tunnelauskleidung beeinträchtigen in der Regel die Tragfähigkeit der Tunnelauskleidung beachtlich und somit auch die Verfügbarkeit des Tunnels für 0 den Verkehr. Die Sanierung der Tunnelauskleidung und der damit verbundene Betriebsausfall des Tunnels kann Wochen oder auch Monate dauern.
Es sind bereits Bauteile bekannt, die gegen Abplatzungen bei Brandbeanspruchung beständig sein sollen ( DE 42 20 274 C 2 ). Der Beton dieser Bauteile enthält eine bestimmte Menge Polyolefinfasern mit spezieller Fasergeometrie. Bei den hohen Temperaturen im Brandfall sollen diese Kunststofffasern schmelzen und im Beton Kapillare bilden, durch 0 die der Wasserdampf abgeleitet werden kann. Dadurch soll vermieden werden, dass sich ein hoher Dampfdruck aufbaut,
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der Abplatzungen bewirken kann. Es hat sich aber gezeigt, dass mit diesen bekannten Maßnahmen Abplatzungen nur bis zu einem gewissen Ausmaß reduziert werden können. Mit anderen Worten treten bei den hohen Temperaturen im Brandfall nichtsdestoweniger noch störende Abplatzungen auf, die die Stabilität und Tragfähigkeit des jeweiligen Bauteils beachtlich beeinträchtigen.
Aus der Praxis ist es auch bekannt, zur Vermeidung der unmittelbaren Brandeinwirkung auf die Tunnelwandungen und der resultierenden Abplatzungen, die Tunnelwandungen mit zusätzlichen Brandschutzbekleidungen in Form von Brandschutzplatten oder Brandschutzputzen oder dergleichen zu versehen. Diese zusätzlichen Maßnahmen sind allerdings sehr aufwändig und kostspielig. Außerdem sind diese Brandschutzmaßnahmen mit beachtlichen Nachteilen verbunden. Zunächst wird die tragende Tunnelkonstruktion von den Brandschutzplatten oder Brandschutzputzen vollständig verkleidet und kann nicht mehr eingesehen werden. Visuelle Überprüfungen und Inspektionen der Tunnelinnenschalen, insbesondere im Fugenbereich sind also nicht mehr möglich. Sanierungsarbeiten bzw. Nachdichtarbeiten sind immer mit dem Rückbau und der Erneuerung der Brandschutzbekleidung verbunden. Befestigungselemente für Fahrdrahtbefestigungen, Beschilderungen, Tunnelleitsysteme usw. durchdringen die Brandschutzbekleidung, so dass für diese Bereiche aufwendige Sonderlösungen erforderlich sind. Die Brandschutzbekleidung muss fernerhin so ausgelegt werden, dass dynamische Einwirkungen aus dem Fahrbetrieb in Folge von Druck- und Sogwir-0 kungen sicher aufgenommen werden. Brandschutzbekleidungen in Form von Brandschutzplatten oder Brandschutzputzen haben
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weiterhin den beachtlichen Nachteil, dass sie bereits bei einer leichten Fahrzeugkollision erhebliche Zerstörungen erfahren können. Die nachfolgende Instandsetzung ist natürlich ebenfalls sehr aufwendig. Brandschutzplatten und Brandschutzputze müssen außerdem wirksam vor Feuchtigkeitseinwirkungen geschützt werden. Eine Feuchtigkeitsaufnahme führt bei den Brandschutzplatten zu einem höheren Gewicht und somit eventuell zu einer Beeinträchtigung der Plattenbefestigung. Durch Feuchtigkeitsaufnahme wird die Haftung von Brandschutzputzen verringert. Die Brandschutzbekleidungen müssen vor allem deshalb vor Feuchtigkeit geschützt werden, weil die Feuchtigkeitsaufnahme eine Verringerung der Wärmedämmwirkung im Brandfall zur Folge hat. Im Ergebnis bringen also zusätzliche Brandschutzmaßnahmen durch Brandschutzplatten, Brandschutzputze oder dergleichen erhebliche Nachteile mit sich.
Demgegenüber liegt der Erfindung das technische Problem zugrunde, ein Bauteil der eingangs genannten Art anzugeben, bei dem Abplatzungen im Brandfall ausgeschlossen oder zumindest weitgehend minimiert werden können und für das zusätzliche aufwendige Brandschutzmaßnahmen, wie Brandschutzplatten oder Brandschutzputze nicht erforderlich sind.
Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt die Erfindung ein gegen Brandeinwirkung geschütztes Bauteil aus Beton, insbesondere Tübbings aus Beton für den Tunnelausbau,
wobei der Beton Kunststofffasern in einer Menge von 0,01 bis 12 kg/m3 enthält
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und wobei das Größtkorn des Betons im Bereich zwischen 8 und 15 mm liegt.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Abplatzungen im Brandfall effektiv vermieden werden können, wenn der Beton einerseits Kunststofffasern in der beanspruchten Menge enthält und wenn der Beton andererseits die erfindungsgemäße Größtkornbegrenzung aufweist. Grundsätzlieh können beliebige Bauteile aus dem erfindungsgemäßen Beton hergestellt werden, die gegen Brandeinwirkung geschützt werden sollen. Besonders bewährt hat sich der erfindungsgemäße Beton jedoch für den unterirdischen Tunnelausbau. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass bei einem Brandfall in einem Tunnel, beispielsweise als Folge eines Verkehrsunfalls, beachtliche Temperaturen entstehen, die Abplatzungen am Beton hervorrufen können, so dass die Tragfähigkeit des Tunnelausbaus erheblich beeinträchtigt werden kann. Dies kann natürlich zu verheerenden Katastrophen führen. Das gilt beispielsweise vor allem für einen Unterwassertunnel. Gegenstand der Erfindung ist daher insbesondere ein Tübbing aus dem erfindungsgemäßen Beton für den unterirdischen Tunnelausbau sowie ein unterirdischer Tunnelausbau aus diesen Tübbings.
Bei einem Tunnelausbau aus den erfindungsgemäßen Tübbings sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen in Form von Brandschutzplatten oder Brandschutzputzen nicht mehr erforderlich. Somit werden auch die damit verbundenen eingangs beschriebenen Nachteile vermieden.
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Dass erfindungsgemäß das Größtkorn des Betons im Bereich zwischen 8 und 15 mm liegt, meint vor allem auch, dass das Größtkorn des eingesetzten Zuschlagstoffes dieser Begrenzung unterliegt. - Die erfindungsgemäß zugesetzten Kunststofffasern sollen bei den hohen Temperaturen im Brandfall schmelzen und Kapillare bilden, so dass der entstehende Wasserdampf abgeführt werden kann und sich ein hoher Wasserdampfdruck nicht aufbauen kann. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Kunststofffasern in dem Beton möglichst gleichmäßig verteilt vorliegen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind Polyolefinfasern als Kunststofffasern in dem erfindungsgemäßen Beton enthalten. Vorzugsweisen werden Polypropylenfasern und/oder Polyethylenfasern als Kunststofffasern eingesetzt. Nach einer Ausführungsform der Erfindung enthält der erfindungsgemäße Beton Kunststofffasern aus zumindest einem Kunststoff der Gruppe "Polyolefin, Polyester, Polyamid, Polyvinylalkohol, Polyacrylnitril".
Nach sehr bevorzugter Ausführungsform, der im Rahmen der Erfindung besondere Bedeutung zukommt, enthält der Beton Kunststoff fasern in einer Menge von 2 bis 5 kg/m3 . - Vorzugsweise liegt das Verhältnis Faserlänge/Faserdurchmesser der Kunststoff fasern im Bereich 50 bis 700, bevorzugt im Bereich 50 bis 350. Das Verhältnis Faserlänge/Faserdurchmesser kann beispielsweise im Bereich 250 bis 350 liegen. Faserdurchmesser meint hier den Außendurchmesser der Faser. Die Faserlänge der Kunststofffasern beträgt zweckmäßigerweise 1 bis 60 mm, vorzugsweise 2 bis 20 mm. Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist die Faserlänge kleiner
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als 10 mm, zweckmäßigerweise kleiner als 5 mm, bevorzugt kleiner als 4 mm. Nach sehr bevorzugter Ausführungsform der Erfindung beträgt die Faserlänge 1 bis 3 mm. Der Faserdurchmesser der Kunststofffasern beträgt vorzugsweise 0,1 nm bis 1 mm, bevorzugt 50 nm bis 1 &mgr;&idiagr;&eegr;.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Kunststofffasern als Hohlfasern ausgebildet. Es liegt somit im Rahmen der Erfindung, dass die Kunststofffasern über ihre Länge innen hohl ausgebildet sind. Der Innendurchmesser der Hohlfasern beträgt zweckmäßigerweise 8-16 &mgr;&idiagr;&eegr;, vorzugsweise 10 - 14 &mgr;&pgr;&agr;. Zweckmäßigerweise beträgt der Innendurchmesser der Hohlfasern 11 - 13 &mgr;&pgr;&agr;, beispielsweise 12 &mgr;&idiagr;&eegr;. Nach bevorzugter Ausführungsform weisen die Hohlfasern einen Außendurchmesser von 30 - 50 pm, vorzugsweise von 35 - 45 pm auf. Der Außendurchmesser der Hohlfasern beträgt beispielsweise 40 pm. Zweckmäßigerweise beträgt das Verhältnis Außendurchmesser/Innendurchmesser der Hohlfasern 2-4, vorzugsweise 2,5 - 3,5. Das Verhältnis Außendurchmesser/Innendurchmesser der Hohlfasern kann beispielsweise 3 betragen. Die Faserlänge der Holfasern ist zweckmäßigerweise kleiner als 5 mm. Nach einer Ausführungsform der Erfindung kann die Faserlänge der Hohlfasern im Bereich zwischen 1 und 3 mm liegen. Das Verhältnis Faserlänge/Faserdurchmesser der Hohlfasern liegt beispielsweise im Bereich von 50 - 60. Der Einsatz von Hohlfasern hat sich im Rahmen der Erfindung besonders bewährt.
Nach einer Ausführungsform, der im Rahmen der Erfindung ganz besondere Bedeutung zukommt, liegt das Größtkorn des Betons im Bereich von 9 bis 13 mm, vorzugsweise im Bereich
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von 10 bis 12 mm. - Als Zuschlagstoffe für den erfindungsgemäßen Beton werden zweckmäßigerweise Kiese und/oder gebrochenes Korn eingesetzt.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Kunststofffasern sehr gleichmäßig verteilt in dem erfindungsgemäßen Beton vorliegen. Hierzu wird zweckmäßigerweise der erfindungsgemäße Beton bzw. der Beton für das erfindungsgemäße Bauteil mit einem Fließmittel versetzt. Vorzugsweise enthält der Beton zumindest ein SuIfonat als Fließmittel. Es liegt dabei im Rahmen der Erfindung, dass zumindest ein SuIfonat aus der Gruppe "Ligninsulfonat, Melaminsulfonat, Naphthalinsulf onat" in dem Beton enthalten ist. Es liegt weiterhin im Rahmen der Erfindung, dass der erfindungsgemäße Beton ein Polycarboxylat und/oder einen Polycarboxylatether als Fließmittel enthält.
Vorzugsweise weist ein erfindungsgemäßes Bauteil aus Beton an seiner brandbeanspruchten Oberfläche eine zusätzliche Brandschutzbewehrung aus Stahl auf. Hierbei kann es sich nach einer Ausführungsform der Erfindung um eine zweilagige Stahlmattenbewehrung handeln. Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, dass dem erfindungsgemäßen Beton Stahlfasern als Brandschutzbewehrung zugesetzt sind.
Nachfolgend werden bevorzugte Mengenanteile für die Herstellung eines erfindungsgemäßen Betons bzw. für die Herstellung eines erfindungsgemäßen Bauteils aus einem Beton angegeben: Zur Herstellung des erfindungsgemäßen Betons werden vorzugsweise 250 bis 500 kg/m3 Zement, bevorzugt 250 bis 470 kg/m3 Zement eingesetzt. Ein erfindungsgemäßer
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Beton kann beispielsweise 280 bis 380 kg/m3 Zement enthalten. Zweckmäßigerweise wird ein Zement gemäß DIN 1164 verwendet. Dem erfindungsgemäßen Beton werden vorzugsweise 2 bis 5 kg/m3 Kunststofffasern, bevorzugt 2 bis 4 kg/m3 Kunststofffasern zugesetzt. Bei der Herstellung des erfindungsgemäßen Betons werden zweckmäßigerweise 120 bis 230 kg/m3 Wasser, bevorzugt 140 bis 210 kg/m3 Wasser eingesetzt. Der erfindungsgemäße Beton kann beispielsweise mit 150 bis 200 kg/m3 Wasser hergestellt werden. Der Anteil der Zuschlagstoffe mit einem Größtkorn zwischen 8 und 15 mm liegt vorzugsweise im Bereich zwischen 800 und 1600 kg/m3 . Dem erfindungsgemäßen Beton können beispielsweise 600 bis 1500 kg/m3 , bevorzugt 700 bis 1200 kg/m3 dieser Zuschlagstoffe zugesetzt werden. Der erfindungsgemäße Beton enthält zweckmäßigerweise 550 bis 950 kg/m3 Sand beispielsweise 600 bis 700 kg/m3 Sand. Dem erfindungsgemäßen Beton werden vorzugsweise 2 bis 7 kg/m3 Fließmittel zugesetzt, bevorzugt 3 bis 6 kg/m3 Fließmittel. - Nachfolgend werden 2 Ausführungsbeispiele für die Basisrezeptur eines erfindungsgemäßen Betons angegeben.
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Ausführungsbeispiel 1:
Zement (CEM I 52,5) : Flugasche:
Wasser:
Wasser:
Kunststofffaser: Fließmittel:
Sand:
Sand:
Weitere Zuschlagstoffe (mit erfindungsgemäßer Größtkornbegrenzung):
350 kg/m3
50 kg/m3
170 kg/m3
3 kg/m3
4 kg/m3 63 0 kg/m3
0 0 kg/m:
Ausführungsbeispiel 2:
Zement (CEM I 42,5): 0 Flugasche:
Wasser:
Kunststofffaser:
Fließmittel:
Sand:
Weitere Zuschlagstoffe (mit erfindungsgemäßer Größtkornbegrenzung):
Weitere Zuschlagstoffe (mit erfindungsgemäßer Größtkornbegrenzung):
300 kg/m3
8 0 kg/m3
165 kg/m3
3 kg/m3
5 kg/m3
700 kg/m3
kg/m:
Claims (13)
1. Gegen Brandeinwirkung geschütztes Bauteil aus Beton,
insbesondere Tübbing aus Beton für den Tunnelausbau,
wobei der Beton Kunststofffasern in einer Menge von 0,01 bis 12 kg/m3 enthält
und wobei das Größtkorn des Betons im Bereich zwischen 8 und 15 mm liegt.
insbesondere Tübbing aus Beton für den Tunnelausbau,
wobei der Beton Kunststofffasern in einer Menge von 0,01 bis 12 kg/m3 enthält
und wobei das Größtkorn des Betons im Bereich zwischen 8 und 15 mm liegt.
2. Bauteil nach Anspruch 1, wobei Polyolefinfasern als Kunststofffasern enthalten sind.
3. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei der Beton Kunststofffasern in einer Menge von 2 bis 5 kg/m3 enthält.
4. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Verhältnis Faserlänge/Faserdurchmesser der Kunststoff fasern im Bereich 50 bis 700, vorzugsweise im Bereich 50 bis 350 liegt.
5. Bauteil nach einem der Ansprüche 1-4, wobei die Faserlänge kleiner als 10 mm, zweckmäßigerweise kleiner als 5 mm und bevorzugt kleiner als 4 mm ist.
6. Bauteil nach Anspruch 5, wobei die Faserlänge 1-3 mm beträgt.
7. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Kunststofffasern als Hohlfasern ausgebildet sind.
8. Bauteil nach Anspruch 7, wobei die Hohlfasern einen Innendurchmesser von 8-16 µm, vorzugsweise 10-14 µm aufweisen.
9. Bauteil nach einem der Ansprüche 7 oder 8, wobei die Hohlfasern einen Außendurchmesser von 30-50 µm, vorzugsweise von 35-45 µm aufweisen.
10. Bauteil nach einem der Ansprüche 7-9, wobei das Verhältnis Außendurchmesser/Innendurchmesser der Hohlfasern 2-4, vorzugsweise 2, 5 bis 3, 5 beträgt.
11. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei das Größtkorn des Betons im Bereich zwischen 9 bis 13 mm liegt.
12. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei der Beton zumindest ein Sulfonat als Fließmittel enthält.
13. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei der Beton ein Polycarboxylat und/oder einen Polycarboxylatether als Fließmittel enthält.
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| DE20121159U DE20121159U1 (de) | 2001-08-31 | 2001-08-31 | Gegen Brandeinwirkung geschütztes Bauteil aus Beton |
Applications Claiming Priority (2)
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Publications (1)
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2001
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