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DE10240581A1 - Rolloplane als Sonnenschutz - Google Patents

Rolloplane als Sonnenschutz Download PDF

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Publication number
DE10240581A1
DE10240581A1 DE2002140581 DE10240581A DE10240581A1 DE 10240581 A1 DE10240581 A1 DE 10240581A1 DE 2002140581 DE2002140581 DE 2002140581 DE 10240581 A DE10240581 A DE 10240581A DE 10240581 A1 DE10240581 A1 DE 10240581A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
roller blind
free end
fixed
sun protection
roof
Prior art date
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Ceased
Application number
DE2002140581
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Engl
Attila Güven
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Webasto SE
Original Assignee
Webasto Vehicle Systems International GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Webasto Vehicle Systems International GmbH filed Critical Webasto Vehicle Systems International GmbH
Priority to DE2002140581 priority Critical patent/DE10240581A1/de
Priority to DE20221795U priority patent/DE20221795U1/de
Priority to US10/637,516 priority patent/US6874845B2/en
Priority to EP03019334A priority patent/EP1393939A3/de
Publication of DE10240581A1 publication Critical patent/DE10240581A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/0007Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs moveable head-liners, screens, curtains or blinds for ceilings
    • B60J7/0015Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs moveable head-liners, screens, curtains or blinds for ceilings roller blind

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen zwischen einer Betriebslage unter einem lichtdurchlässigen Dachbereich und einer Ruhelage neben diesem Dachbereich bewegbaren Sonnenschutz, insbesondere für ein zumindest teilweise transparentes Fahrzeugdach (4), mit einer unterhalb des Daches (4) angeordneten und auf eine Wickelrolle (12) aufwickelbaren Rollobahn (10) und mit einem an einem Querspriegel (18) befestigten freien Ende (22) der Rollobahn (10), der in geschlossener Betriebslage an einem Endanschlag im Dachbereich fixierbar bzw. anlegbar ist. DOLLAR A Es ist vorgesehen, dass die Rollobahn (10) im Querspriegel (18) in Querrichtung unter einer Vorspannung fixiert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen zwischen einer Betriebslage unter einem lichtdurchlässigen Dachbereich und einer Ruhelage neben diesem Dachbereich bewegbaren Sonnenschutz, insbesondere für ein zumindest teilweise transparentes Fahrzeugdach mit einer unterhalb des Daches angeordneten und auf einer Wickelrolle aufgewickelten Rollobahn gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Derartige Rollos sind als Blendschutz bzw. zur Abdeckung von Glasflächen im Kraftfahrzeug in verschiedenartiger Ausgestaltung bekannt. So beschreibt bspw. die DE 42 10 972 A1 ein Rollo als Blendschutz mit einer drehbar gelagerten Wickelwalze für einen aufrollbaren Behang, an dessen abzugseitigen Ende ein Fallstab angeordnet ist und mit einer Antriebsvorrichtung für die Wickelwalze. Der Behang ist beim Ausfahren von mindestens einem Teleskopstab geführt, der am Fallstab des Behangs angreift. Ein solches Rollo eignet sich insbesondere für eine Heckscheibe des Kraftfahrzeugs, weniger jedoch für ein Glasdach, unter dem es annähernd waagrecht ausgezogen werden muss. Bei einem waagrechten Auszug ist eine zusätzliche Abstützung bzw. Führung zur Verhinderung einer zu starken Durchbiegung notwendig.
  • Die DE 198 60 826 A1 beschreibt einen Sonnenschutz für einen lichtdurchlässigen Dachbereich, insbesondere ein Kraftfahrzeugglasdach. Der Sonnenschutz umfasst ein Rollo mit einer Wickelrolle, das an seiner freien Kante eine selbsthemmend in seitlichen Schiebeführungen laufende Spannleiste trägt, an der drehmomentübertragend mit der Wickelrolle verbundene über eine Umlenkrolle geführte Zugbänder angreifen. Das Rollo und die Zugbänder sind durch eine Federanordnung unter Spannung gehalten. Um das Rollo jederzeit unter Spannung zu halten und eine Faltenbildung zu vermeiden, ist bei dieser bekannten Anordnung ein relativ großer konstruktiver Aufwand notwendig.
  • Ein führungsschienenfreies Sonnenschutzrollo für ein Kraftfahrzeug ist aus der DE 100 40 624 A1 bekannt. Die Rollobahn ist zur Verhinderung eines Durchhan ges entweder selbst hinreichend biegesteif oder an ihrer Vorderkante mit Hilfe von geführten Führungs- und Schubstangen getragen. Ihre Vorder- oder Unterkante wird an der betreffenden Scheibe zur Anlage gehalten. Schließlich ist aus der DE 101 22 570 C1 ein Sonnenschutzrollo für ein Fahrzeugdach bekannt, das eine unterhalb des Daches angeordnete und auf eine Wickelspule aufwickelbare Rollobahn aufweist, deren gegenüberliegende Seitenränder in Rollobewegungsrichtung an Führungsschienen verschiebbar geführt sind und in Querrichtung unter Vorspannung der Rollobahn gehalten sind.
  • Ein Ziel der Erfindung besteht darin, eine einfach aufgebaute und einfach zu bedienende Rolloanordnung für ein Fahrzeugdach dahingehend zu verbessern, dass eine Faltenbildung des ausgezogenen Rollos weitgehend verhindert werden kann.
  • Dieses Ziel der Erfindung wird mit einem beweglichen Sonnenschutz gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch erreicht, dass die Rollobahn in einem Querspriegel in Querrichtung unter Vorspannung fixiert ist. Bei der Herstellung der Verbindung zwischen umgeschlagener Rollobahn und Querspriegel wird die Rollobahn zunächst mit dem Querspriegel verbunden, anschließend in Querrichtung unter Vorspannung gebracht und vorzugsweise an den beiden gegenüberliegenden Enden des länglichen Querspriegels jeweils fixiert. Dies kann vorzugsweise mittels wenigstens zwei Fixierelementen zur faltenfreien Fixierung des freien Endes der Rollobahn im Querspriegel erfolgen. Die Fixierelemente können in einer ersten Variante der Erfindung als Querstifte ausgebildet sein, die durch entsprechende Ausnehmungen im Querspriegel und in der Rollobahn führen und dort fest fixiert sind. Eine alternative Ausgestaltung kann vorsehen, dass die Rollobahn im Querspriegel verklemmt bzw. verstemmt ist und auf diese Weise fest mit dem Querspriegel verbunden ist.
  • Wahlweise kann zusätzlich vorgesehen sein, dass gegenüberliegende Seitenränder der Rollobahn in einer Bewegungsrichtung der Rollobahn an Führungsschienen seitlich geführt sind und in Querrichtung unter Vorspannung der Rollobahn gehalten sind. Derartige Führungsschienen sind dazu geeignet, die Rollobahn auch über einen größeren Auszugsweg falten- und durchhangfrei zu führen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 in Draufsicht in schematischer Darstellung ein Fahrzeugdach mit einem festen Glasdeckel und einem darunter angeordneten Sonnenrollo,
  • 2 eine perspektivische Darstellung eines Einspannbereichs einer Rolloplane in einem Querspriegel,
  • 3 eine erste Ausgestaltung einer Fixierung der Rolloplane im Querspriegel in schematischer Schnittdarstellung und
  • 4 eine alternative Ausgestaltung der Fixierung der Rolloplane im Querspriegel in schematischer Schnittdarstellung.
  • 1 zeigt ein Kraftfahrzeug 2 das ein Fahrzeugdach 4 mit einem transparenten Dachabschnitt aufweist, der im dargestellten Ausführungsbeispiel ein fester Glasdeckel 6 ist. Der transparente Dachabschnitt kann auch ein bewegbarer Deckel zum Verschließen oder zumindest teilweisen Freigeben einer Dachöffnung eines zu öffnenden Fahrzeugdaches, bspw. eines Schiebedaches, Schiebehebedaches, Spoilerdaches oder dgl. sein. Unterhalb des Fahrzeugdaches 4 bzw. des Glasdeckels 6 ist ein Sonnenrollo 8 angeordnet, das eine Rollobahn 10 und eine Wickelwelle 12 zum Auf- und Abwickeln der Rollobahn 10 aufweist. Die Wickelwelle 12 enthält einen hohlzylindrischen Wickelkörper 16, der beidseitig jeweils auf einem Lagerteil angeordnet ist, das über einen axial vorstehenden Lagerzapfen am Fahrzeugdach drehbar gelagert ist. An einem freien Ende der Rollobahn 10 ist diese mit einem Querspriegel 18 verbunden (vgl. 2), der in geschlossener Stellung des Sonnenrollos 8 in einer Endlage unterhalb des Daches fixierbar oder einhängbar ist. Zusätzlich kann die Rollobahn in seitlichen Führungsschienen 14 geführt sein, die für eine Querspannung des ausgezogenen Sonnenrollos 8 sorgen.
  • 2 zeigt in perspektivischer Darstellung die Verbindung der Rolloplane 10 mit dem Querspriegel 18. Ein freies Ende 22 der Rolloplane 10 ist umgeschlagen und mit dem umgeschlagenen Abschnitt 24, in den vorzugsweise ein Draht 34 o. dgl. eingelegt sein kann, in eine Längsnut 26 des Querspriegels 18 eingeschoben und kann sich zunächst seitlich frei bewegen, jedoch nicht in Bewegungsrichtung der Rollobahn 10 aus dem Querspriegel 18 herausgezogen werden. Zur Fixierung der Rolloplane 10 im Querspriegel 18 wird diese zunächst seitlich straff gespannt und anschließend an beiden gegenüberliegenden Enden des Querspriegels 18 in diesem fest fixiert. Dies kann bspw. durch Stifte 28 (vgl. 3) oder durch eine Verklemmung (vgl. 4) bzw. eine Verstemmung erfolgen.
  • Die Stifte 28 können in entsprechend dafür vorgesehene Aufnahmen 30 des Querspriegels 18 sowie der Rolloplane 10 und/oder dessen Drahtseele 34 geschoben werden. Die Stifte 28 können wahlweise überstehen, wie dies in 3 dargestellt ist. Vorzugsweise enden die Stifte 28 jedoch bündig im Querspriegel 18 und ragen nicht aus diesem heraus. Die Stifte 28 können mit dem Querspriegel 18 in Presspassung verbunden oder dort verschraubt sein. In der in 3 gezeigten Darstellung sind die Stifte 28 lediglich durch die Rolloplane 10 geschoben, nicht jedoch durch den Draht 34, um den das freie Ende 22 geschlungen ist.
  • Eine Verklemmung 32 wie dies in 4 dargestellt ist, kann in vorteilhafter Weise unter Aufbringung einer hohen Punktlast erfolgen, die eine plastische Verformung des metallischen Querspriegels 18 bewirkt. Als Material für den Querspriegel eignet sich insbesondere Aluminium, dass ein geringes Gewicht aufweist und relativ leicht in der gewünschten Weise plastisch verformt werden kann. Auf diese Weise wird die Rolloplane 10 fest im Querspriegel 18 fixiert und steht jederzeit unter Spannung.
  • Das Material für die Rolloplane unterliegt zweckmäßigerweise keiner plastischen Verformung, leidet also nicht unter einem Verlust der Vorspannung. Für den gewünschten Einsatzzweck eignet sich bspw. ein Kunststoffgewebe mit einer Stoffoptik, das ggf. einen mehrschichtigen Aufbau aufweisen kann. Auch eine in entsprechender Weise verarbeitete Polyurethanpaste oder ein Gestricke eignet sich für den gewünschten Zweck. Als geeignetes Material für die Rolloplane 10 kommt bspw. auch ein textiles Flechtmaterial in Frage, wie es in der Offenlegungsschrift DE 100 61 827 A1 beschrieben ist.
  • In einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung kann die Rolloplane seitlich zusätzlich in Führungsschienen 14 (vgl. 1) geführt sein, was für eine permanente Spannung der Rolloplane 10 sorgen kann und eine Faltenbildung verhindern kann. Im vorderen Bereich in Nähe des Querspriegels 18 wird die Faltenbildung zuverlässig durch die erfindungsgemäße Fixierung der Rolloplane im Querspriegel 18 verhindert.
  • 2
    Kraftfahrzeug
    4
    Fahrzeugdach
    6
    Glasdeckel
    8
    Sonnenrollo
    10
    Rollobahn / Rolloplane
    12
    Wickelwelle
    14
    Führungsschiene
    16
    Wickelkörper
    18
    Querspriegel
    20
    Seitenrand
    22
    freies Ende
    24
    umgeschlagener Abschnitt
    26
    Nut (Querspriegel)
    28
    Stift
    30
    Aufnahme
    32
    Verklemmung
    34
    Draht

Claims (9)

  1. Zwischen einer Betriebslage unter einem lichtdurchlässigen Dachbereich und einer Ruhelage neben diesem Dachbereich bewegbarer Sonnenschutz, insbesondere für ein zumindest teilweise transparentes Fahrzeugdach (4), mit einer unterhalb des Daches (4) angeordneten und auf eine Wickelrolle (12) aufwickelbaren Rollobahn (10) und mit einem an einem Querspriegel (18) befestigten freien Ende (22) der Rollobahn (10), der in geschlossener Betriebslage an einem Endanschlag im Dachbereich fixierbar bzw. anlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollobahn (10) im Querspriegel (18) in Querrichtung unter einer Vorspannung fixiert ist.
  2. Sonnenschutz nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch wenigstens zwei Fixierelemente zur faltenfreien Fixierung des freien Endes (22) der Rollobahn (10) im Querspriegel (18).
  3. Sonnenschutz nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine Fixierung des freien Endes (22) der Rollobahn (10) im Querspriegel (18) mittels Stiften (28).
  4. Sonnenschutz nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch Verklemmungen (32) des freien Endes (22) der Rollobahn (10) im Querspriegel (18).
  5. Sonnenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass gegenüberliegende Seitenränder (20) der Rollobahn (10) in einer Bewegungsrichtung der Rollobahn (10) an Führungsschienen (14) seitlich geführt sind und in Querrichtung unter Vorspannung der Rollobahn (10) gehalten sind.
  6. Sonnenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Längsnut (26) im Querspriegel (18) zur Aufnahme eines umgeschlagenen Abschnittes (24) des freien Endes (22) der Rollobahn (10).
  7. Sonnenschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das im Querspriegel (18) und in einem Kern (34), um den das freie Ende (22) der Rollobahn (10) geschlagen ist, Stifte (28) eingesetzt sind.
  8. Verfahren zur Montage eines freien Endes einer Rollobahn (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem das freie Ende (22) der Rollobahn (10) umgeschlagen und der umgeschlagene Abschnitt (24) in eine Nut (26) eines Querspriegels (18) eingeschoben und mittels Verklemmungen (32) oder eingesetzte Stifte (28) faltenfrei fixiert wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollobahn (10) vor ihrer Fixierung im Querspriegel (18) in Querrichtung straft gezogen wird.
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DE20221795U DE20221795U1 (de) 2002-08-29 2002-08-29 Rolloplane als Sonnenschutz
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