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DE102005056331B3 - Rolloanordnung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Rolloanordnung für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102005056331B3 DE200510056331 DE102005056331A DE102005056331B3 DE 102005056331 B3 DE102005056331 B3 DE 102005056331B3 DE 200510056331 DE200510056331 DE 200510056331 DE 102005056331 A DE102005056331 A DE 102005056331A DE 102005056331 B3 DE102005056331 B3 DE 102005056331B3
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    • B60J7/0007Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs moveable head-liners, screens, curtains or blinds for ceilings
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Abstract

Es wird eine Rolloanordnung für ein Kraftfahrzeug, insbesondere zur Abschattung eines transparenten Dachabschnitts vorgeschlagen. Die Rolloanordnung umfasst mindestens eine Rollobahn (14) und mindestens eine Wickelwelle (12) zum Auf- und Abwickeln der Rollobahn (14), die an ihrem freien Ende einen Zugspriegel umfasst. Die Rollobahn (14) läuft über einen Quersteg (24), der eine Ablaufkante für die Rollobahn (14) bildet und eine Flächenform eines ausgezogenen Abschnitts der Rollobahn (14) quer zur Ausziehrichtung vorgibt. Um zu gewährleisten, dass ein ausgezogener Sichtbereich der Rollobahn (14) in Ausziehrichtung stets gestrafft ist, ist eine Spannungsausgleichseinrichtung (26) vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rolloanordnung für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Bei Kraftfahrzeugen ist es üblich, Rolloanordnungen als Sonnenschutz bzw. Verdunkelungseinrichtung im Bereich transparenter Karosserieelemente, wie eines transparenten Dachelementes, oder auch als Laderaumabdeckung im Bereich von Laderäumen sogenannter Kombifahrzeuge zu nutzen.
  • Eine für ein Fahrzeugdach vorgesehene Rolloanordnung der einleitend genannten Gattung ist aus der DE 197 39 919 A1 bekannt und umfasst eine Rollobahn, die auf eine Wickelwelle aufwickelbar bzw. von dieser abwickelbar ist und mit ihren seitlichen Rändern jeweils in einer Führungsbahn einer sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Führungsschiene geführt ist. Die Führung der Rollobahn in den Führungsschienen erfolgt mittels Randversteifungen, die jeweils aus einem Führungsband gebildet sind. Die Randversteifungen bewirken, dass die Rollobahn quer zu ihrer Ausziehrichtung unter Spannung gehalten wird und so eine durch Vibrationen oder dergleichen ausgelöste Geräuschentwicklung minimiert werden kann. Beim Aufwickeln der Rollobahn auf die Wickelwelle entstehenden im Bereich der Randversteifungen durch die zusätzliche Dicke der Führungsbänder wulstartige Aufdickungen, d. h. der von der Rollobahn gebildete Wickelkörper hat im Bereich der Randversteifungen einen größeren Durchmesser als in den zwischen den Randversteifungen liegenden Bereichen. Dies hat zur Folge, dass die Rollobahn in den zwischen den Randversteifungen bzw. Aufdickungen liegenden Bereichen insbesondere im großteilig aufgewickelten Zustand keine straffe Wicklung hat. Dies kann wiederum dazu führen, dass der ausgezogene Sichtbereich der Rollobahn in Fahrzeuglängsrichtung nicht hinreichend gespannt ist, sondern durchhängt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rolloanordnung bereitzustellen, bei der gewährleistet ist, dass ein ausgezogener Sichtbereich der Rollobahn in Ausziehrichtung stets hinreichend straff gehalten ist.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Rolloanordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Die Rolloanordnung nach der Erfindung ist mithin so ausgeführt, dass ein Quersteg, der eine von einer Seite auf die Rollobahn wirkende Ablaufkante bildet und der eine Flächenform eines ausgezogenen Abschnitts quer zur Ausziehrichtung der Rollobahn vorgibt, und Spannungsausgleichseinrichtung vorgesehen sind, deren Zusammenwirken einen Sichtbereich des ausgezogenen Rolloabschnitts auch dann in Ausziehrichtung straff hält, wenn ein Wickelkörper nicht über seine gesamte Breite straff auf der Wickelwelle aufgewickelt ist. Die Spannungsausgleichseinrichtung übt Zugkräfte aus, die gewährleisten, dass die Rollobahn ins besondere in ihrem flächigen Sichtbereich in Fahrzeuglängsrichtung stets mit einer hinreichenden Spannung versehen ist.
  • Eine erfindungsgemäße Auslegung einer Rolloanordnung ist insbesondere vorteilhaft, wenn die Rollobahn in ihren seitlichen Randbereichen jeweils ein flexibles, flaches Führungsband aufweist, das jeweils in einer sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Führungsschiene geführt ist, da in diesem Fall die Spannung auf den Stoff der Rollobahn beim Aufwickeln auf die Wickelwelle im Bereich zwischen den Führungsbändern mit zunehmendem Wickeldurchmesser abnimmt. Der so erfolgende Spannungsverlust in Wickelrichtung bzw. Wickelwellenumfangsrichtung kann durch die Spannungsausgleichseinrichtung ausgeglichen werden.
  • Bei einer speziellen Ausführungsform umfasst die Spannungsausgleichseinrichtung einen Stoffspanner, der zwischen dem Quersteg und der Wickelwelle angeordnet ist und von der dem Quersteg gegenüberliegenden Seite auf die Rollobahn wirkt.
  • Insbesondere, wenn die Rolloanordnung zur Abschattung eines transparenten Dachabschnitts dient, kann der Quersteg eine Krümmung aufweisen, die an eine Wölbung des Daches angepasst und mithin bezogen auf den Fahrzeuginnenraum konkav ausgebildet ist. Die Rollobahn läuft dann an der Oberseite des Querstegs. Eine als Stoffspanner ausgebildete Spannungsausgleichseinrichtung greift dann von oben an der Rollobahn an.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Rolloanordnung nach der Erfindung ist der Stoffspanner elastisch ausgebildet. Die von dem Stoffspanner auf den ausgezogenen Rollobahnabschnitt ausgeübte Kraft passt sich somit selbsttätig an die von der Wickelwelle und dem Zugspriegel auf die Rollobahn in Fahrzeuglängsrichtung wirkende Spannkraft an.
  • Insbesondere kann der Stoffspanner bei einer elastischen Ausbildung gefedert gelagert sein. Zusätzlich oder alternativ kann der Stoffspanner aus einem elastischen Werkstoff gefertigt sein, der eine Ablaufkante für die Stoffbahn bildet.
  • Bei einer alternativen und konstruktiv einfachen Ausführungsform der Rolloanordnung nach der Erfindung ist der Stoffspanner bezüglich des Fahrzeugaufbaus starr ausgebildet.
  • Der Stoffspanner kann in vielfältiger Weise ausgeformt sein und bildet beispielsweise einen sich im Wesentlichen in Fahrzeugquerrichtung erstreckenden Bügel mit einer stirnseitigen Ablaufkante für die Rollobahn. Denkbar ist es aber auch, dass sich der Bügel in Fahrzeuglängsrichtung erstreckt. Die Breite bzw. Länge des Bügels ist jeweils an die betreffenden Anforderungen anzupassen. Dies gilt auch für die exakte Lage des Bügels, welche an die speziellen Einbauverhältnisse bei dem betreffenden Kraftfahrzeug angepasst werden kann.
  • Besonders wirkungsvoll arbeitet der Stoffspanner, wenn die Ablaufkante eine Krümmung hat, die einer Krümmung des Querstegs entgegengesetzt ist.
  • Alternativ kann der Stoffspanner auch eine Druckrolle sein, auf der die Rollobahn abrollt. Auch ist es denkbar, den Stoffspanner stempelartig auszubilden.
  • Um bei einem beweglichen Stoffspanner den zur Verfügung zu stellenden Bewegungsraum minimieren zu können, ist es vorteilhaft, den Quersteg, der eine Rolloablaufkante bildet, gefedert zu lagern, so dass dieser ebenfalls im Wesentlichen rechtwinklig zur Ebene des ausgezogenen Rollobahnabschnitts bewegbar ist.
  • Um ein optisch anmutendes Erscheinungsbild der Rolloanordnung zu liefern, ist es zweckmäßig, dass der Stoffspanner außerhalb eines Sichtbereichs der Rolloanordnung angeordnet ist. Bei einer Rolloanordnung zur Abschattung eines transparenten Dachbereichs ist es daher zweckmäßig, wenn der Stoffspanner und auch die Rolloablaufkante außerhalb des transparenten Dachbereichs liegen und einerseits durch einen Dachhimmel und andererseits durch eine Dachaußenhaut verdeckt sind.
  • Bei einer speziellen Ausführungsform umfasst die Spannungsausgleichseinrichtung ein Ausgleichsband, das beim Aufwickeln der Rollobahn auf die Wickelwelle zwischen den einzelnen Wicklungen der Rollobahn auf der Wickelwelle einläuft. Das Ausgleichsband ist zwischen den seitlichen Führungsbändern der Rollobahn angeordnet und gleicht eine in diesem Bereich aufgrund der Führungsbänder nicht straffe Wicklung aus, so dass von der Wickelwelle aus auch in den mittigen Bereichen ein hinreichender Zug auf den ausgezogenen Sichtbereich der Rollobahn ausgeübt und dieser Sichtbereich straff gehalten wird.
  • Um eine gute Führung des Ausgleichbands zu gewährleisten, ist das Ausgleichsband vorzugsweise an einer Ausgleichbandwickelrolle fixiert. Alternativ kann das Ausgleichsband beim Abwickeln von der Wickelwelle der Rollo auch in Schlaufen abgelegt werden.
  • Das Ausgleichsband hat vorzugsweise eine Dicke, die größer als die oder gleich der Dicke der seitlichen Führungsbänder der Rollobahn ist.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstands der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
  • Zwei Ausführungsbeispiele einer Rolloanordnung nach der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine Draufsicht auf eine Rolloanordnung mit einem Rollospanner;
  • 2 einen Schnitt durch eine Wickelwelle der Rolloanordnung nach 1 entlang einer Linie II-II in 1;
  • 3 eine schematische Seitenansicht der Rolloanordnung nach 1;
  • 4 eine schematische Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform einer Rolloanordnung nach der Erfindung;
  • 5 eine Draufsicht auf eine Rolloanordnung mit einem Ausgleichsband im Bereich einer Wickelwelle; und
  • 6 einen Schnitt durch die Wickelwelle der Rolloanordnung nach 5 entlang einer Linie VI-VI in 5.
  • In den 1 bis 3 ist eine Rolloanordnung 10 dargestellt, die bei einem mit einem transparenten Dachabschnitt versehenen Fahrzeugdach zur Abdunkelung bzw. Verschattung eingesetzt werden kann.
  • Die Rolloanordnung 10 umfasst eine in einem hinteren Dachbereich angeordnete Wickelwelle 12, an der eine aus einem textilen Gewebe gefertigte Rollobahn 14 fixiert ist, die in Fahrzeuglängsrichtung ausgezogen werden kann und hierzu an ihrer freien Längsseite mit einem manuell oder elektrisch betätigbaren, hier nicht näher dargestellten Zugspriegel versehen ist. Die Rollobahn 14 ist auf die Wickelwelle 12 aufwickelbar bzw. von dieser abwickelbar. Die Wickelwelle 12 umfasst ein Wickelrohr, das mittels einer in üblicherweise ausgebildeten und hier nicht näher dargestellten Wickelfeder in Aufwickelrichtung vorgespannt ist, die zwischen einer Lagerachse der Wickelwelle und dem Wickelrohr eingespannt ist.
  • Die Rollobahn 14 ist in Führungsschienen geführt und weist hierzu an ihren seitlichen Rändern jeweils ein Führungsband 18A bzw. 18B auf, das jeweils in einer Tasche der Rollobahn 14 eingenäht oder eingeklebt ist, die durch Umlegen des betreffenden seitlichen Randbereichs des textilen Gewebes gebildet ist.
  • Wie insbesondere 2 zu entnehmen ist, bildet die Rollobahn 14 beim Aufwickeln auf die Wickelwelle 12 einen Wickelkörper 20, der im Bereich der Führungsbänder 18A und 18B jeweils aufgrund der erhöhten Materialstärke aufgedickt ist. Diese Aufdickungen führen dazu, dass der Wickelkörper 20 mit zunehmendem Durchmesser, d.h. mit zunehmendem Aufwickelgrad, in den zwischen den Führungsbändern 18A und 18B liegenden Bereichen nicht straff auf die Wickelwelle 12 aufgewickelt ist.
  • Um zu gewährleisten, dass die Rollobahn in einem Sichtbereich 22, der unterhalb des transparenten Dachabschnitts liegt, in Fahrzeuglängsrichtung stets straff gehalten ist, weist die Rolloanordnung 10 in einem Bereich zwischen einer vorderen, von unten an der Rollobahn 14 anliegenden Ablaufkante 24, die von einem sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckenden Quersteg gebildet ist, und der Wickelwelle 12, einen Stoffspanner 26 auf, der von oben auf die Rollobahn 14 drückt und aus einem sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckenden Bügel 28 gebildet ist, der an einer Feder 30 gelagert ist. Der Bügel 28 bildet so eine hintere, von oben angreifende bewegliche Ablaufkante für die Rollobahn 14. Der Bereich zwischen der vorderen Ablaufkante 24 und der Wickelwelle 12 ist mittels eines Verkleidungselementes verdeckt, so dass auch der Stoffspanner 26 außerhalb des Sichtbereichs 22 liegt.
  • In 4 ist eine alternative Ausführungsform einer Rolloanordnung 40 dargestellt, die im Wesentlichen derjenigen nach den 1 bis 3 entspricht, sich von dieser aber dadurch unterscheidet, dass sie einen Stoffspanner 42 umfasst, der aus einem bezüglich des Fahrzeugaufbaus starr ausgebildeten, sich in Querrichtung erstreckenden Bügel gebildet ist, der von oben auf die Rollobahn 14 drückt und so die Rollobahn 14 auch im Sichtbereich 22 in Fahrzeuglängsrichtung unter Spannung hält.
  • Im Übrigen entspricht die Rolloanordnung 40 derjenigen nach den 1 bis 3.
  • In den 5 und 6 ist eine alternative Ausführungsform einer Spanneinrichtung für eine Rolloanordnung 50 dargestellt. Die Rolloanordnung 50 entspricht im Wesentlichen derjenigen nach den 1 bis 3, unterscheidet sich von dieser aber dadurch, dass sie keine hintere, von einem Bügel gebildete Ablaufkante umfasst, sondern als Spannungsausgleichseinrichtung für die Rollobahn 14 ein Ausgleichsband 52 umfasst, das etwa die Dicke der seitlichen Führungsbänder 18A, 18B hat und in einem mitt leren Bereich der Wickelwelle 12 beim Aufwickeln der Rollobahn 14 auf die Wickelwelle 12 mit auf die Wickelwelle 12 aufgewickelt wird. Hierbei läuft das Ausgleichsband 52 zwischen die einzelnen Wicklungen der Rollobahn 14 ein.
  • Beim Ausziehen der Rollobahn 14 wird das Ausgleichsband 52 von der Wickelwelle 12 abgewickelt, so dass es sich auf eine in Aufwickelrichtung vorgespannte Ausgleichsbandwickelrolle 54 aufwickeln kann. Das Wickelband 52 ist mit seinem der Ausgleichsbandwickelrolle 54 abgewandten Ende mit der Rollobahn 14 vernäht.
  • Alternativ kann das Ausgleichsband 52 auch in einem hinter der Wickelwelle 12 vorgesehenen Bauraum beispielsweise in Schlaufen abgelegt werden.
  • Das Ausgleichsband 52 kann wie bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel nur in einem mittleren Bereich ausgebildet oder sich auch über den gesamten Bereich zwischen den Führungsbändern 18A und 18B erstrecken. Es kann aus Stoff, Schaumstoff, Kunststoff oder dergleichen gebildet sein. Denkbar ist es auch, mehrere Ausgleichsbänder vorzusehen, die nebeneinander liegen und unterschiedliche Breiten haben können.
  • Auch ist es denkbar, eine Rolloanordnung derart auszuführen, dass sie ein Ausgleichsband und eine hintere Rolloablaufkante aufweist, die entsprechend derjenigen nach den 1 bis 4 ausgebildet ist.
  • 10
    Rolloanordnung
    12
    Wickelwelle
    14
    Rollobahn
    18A,18B
    Führungsband
    20
    Wickelkörper
    22
    Sichtbereich
    24
    vordere Ablaufkante
    26
    Stoffspanner
    28
    Bügel
    30
    Feder
    40
    Rolloanordnung
    42
    Stoffspanner
    50
    Rolloanordnung
    52
    Ausgleichsband
    54
    Ausgleichsbandwickelrolle

Claims (17)

  1. Rolloanordnung für ein Kraftfahrzeug, insbesondere zur Abschattung eines transparenten Dachabschnitts, umfassend mindestens eine Rollobahn (14) und mindestens eine Wickelwelle (12) zum Auf- und Abwickeln der Rollobahn (14), die an ihrem freien Ende einen Zugspriegel umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollobahn (14) über einen Quersteg (24) läuft, der eine Ablaufkante für die Rollobahn (14) bildet und eine Flächenform eines ausgezogenen Abschnitts der Rollobahn (14) quer zur Ausziehrichtung vorgibt, und eine Spannungsausgleichseinrichtung (26, 42, 52) vorgesehen ist, die beim Aufwickeln der Rollobahn (14) auf die Wickelwelle gewährleistet, dass ein ausgezogenen Sichtbereich der Rollobahn (14) in Ausziehrichtung gestrafft ist.
  2. Rolloanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsausgleichseinrichtung einen Stoffspanner (26, 42) umfasst, der zwischen dem Quersteg (24) und der Wickelwelle (12) angeordnet ist und von der dem Quersteg (24) gegenüberliegenden Seite auf die Rollobahn (14) wirkt.
  3. Rolloanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Quersteg (24) von unten und der Stoffspanner (26, 42) von oben auf die Rollobahn (14) wirkt.
  4. Rolloanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoffspanner (26) elastisch ausgebildet ist.
  5. Rolloanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoffspanner (26) gefedert gelagert ist.
  6. Rolloanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoffspanner aus einem elastischen Werkstoff gefertigt ist, der eine Ablaufkante für die Rollobahn (14) bildet.
  7. Rolloanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoffspanner (42) starr ausgebildet ist.
  8. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoffspanner (26, 42) ein sich im Wesentlichen quer zur Ausziehrichtung erstreckender Bügel mit einer stirnseitigen Ablaufkante für die Rollobahn (14) ist.
  9. Rolloanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablaufkante eine Krümmung hat, die einer Krümmung des Querstegs entgegengesetzt ist.
  10. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoffspanner eine Druckrolle ist.
  11. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoffspanner stempelartig ausgebildet ist.
  12. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Quersteg (24), der die Rolloablaufkante bildet, gefedert gelagert ist, so dass er im Wesentli chen rechtwinklig zur Ebene der ausgezogenen Rollobahn (14) bewegbar ist.
  13. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollobahn (14) in ihren seitlichen Randbereichen jeweils ein flexibles Führungsband (18A, 18B) aufweist, das in einer sich in Ausziehrichtung erstreckenden Führungsschiene (16A, 16B) geführt ist.
  14. Rolloanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsausgleichseinrichtung mindestens ein Ausgleichsband (52) umfasst, das beim Aufwickeln der Rollobahn (14) zwischen den einzelnen Wicklungen der Rollobahn (14) auf der Wickelwelle (12) einläuft.
  15. Rolloanordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgleichsband (52) an einer Ausgleichsbandwickelrolle (54) fixiert ist.
  16. Rolloanordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgleichsbandwickelrolle (54) in Aufwickelrichtung vorgespannt ist.
  17. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgleichsband (52), das zwischen den seitlichen Führungsbändern (18A, 18B) auf die Wickelwelle (12) aufgewickelt wird, dicker als die seitlichen Führungsbänder (18A, 18B) der Rollobahn (14) ist.
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