DE10238694A1 - Tragetasche - Google Patents
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Abstract
Eine Tragetasche, insbesondere ein Rucksack, weisen einen Aufnahmebehälter (10) zur Aufnahme von zu transportierenden Gegenständen und eine mit dem Aufnahmebehälter (10) verbundene Trageeinrichtung (14) auf. Die Trageeinrichtung (14) ist durch Vorsehen von in Richtung der Pfeile (32 bzw. 44) verschiebbare Seilzüge (28 bzw. 40) von dem Aufnahmebehälter (10) bewegungsentkoppelt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Tragetasche, insbesondere einen Rucksack.
- Insbesondere bei sportlichen Betätigungen weisen Tragetaschen, wie Rucksäcke, den Nachteil auf, dass beispielsweise beim Bewegen der Schultern auch der Rucksack selbst bzw. ein Aufbewahrungsbehälter des Rucksacks, in dem zu transportierende Gegenstände aufbewahrt werden, mitbewegt wird. Hierdurch ist der Tragekomfort, beispielsweise bei Sportarten wie beim Mountainbikefahren oder Klettern, erheblich beeinträchtigt.
- Aufgabe der Erfindung ist es, den Tragekomfort bei Tragetaschen, insbesondere Rucksäcken, zu verbessern.
- Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1.
- Die Tragetasche weist einen Aufnahmebehälter zur Aufnahme von zu transportierenden Gegenständen auf. Mit dem Aufnahmebehälter ist eine Trageeinrichtung, wie beispielsweise eine oder mehrere Schultergurte oder Schulterriemen, verbunden. Um den Tragekomfort von Rucksäcken und dgl. verschlechternde Eigenschaft zu verbessern ist bei der erfindungsgemäßen Tragetasche die Trageeinrichtung gegenüber dem Aufnahmebehälter bewegungsentkoppelt. Dies bedeutet, dass bei einer Bewegung des Körpers, beispielsweise der Schulter, oder einem Drehen des Oberkörpers, der Aufnahmebehälter der erfindungsgemäßen Tragetasche nicht oder nur geringfügig mitbewegt wird. Beispielsweise beim Mountainbikefahren oder beim Klettern kann der Oberkörper zumindest in gewissen Bereichen frei bewegt werden, ohne dass der Aufnahmebehälter mitbewegt wird. Hierdurch ist der Tragekomfort erheblich verbessert.
- Die Bewegungsentkopplung erfolgt vorzugsweise durch das Vorsehen längenvariabler Verbindungselemente, deren Länge sich beim Bewegen selbständig bzw. automatisch anpasst. Das Tragesystem folgt somit erfindungsgemäß der Bewegung des Körpers. Es sind somit erfindungsgemäß zumindest teilweise Verbindungselemente zwischen der Trageeinrichtung und dem Aufnahmebehälter vorgesehen, deren Länge sich beim Bewegen automatisch ändert bzw. anpasst. Dies kann beispielsweise durch elastische Verbindungselemente erreicht werden, die vorzugsweise zwischen der Trageeinrichtung und dem Aufnahmebehälter angeordnet sind. Bei einem Rucksack mit zwei Schultergurten sind erfindungsgemäß vorzugsweise zwischen den vorderen Enden der Schultergurte, d.h. den im Brust- oder Bauchbereich angeordneten Enden, und dem Aufnahmebehälter, sowie den hinteren Enden der Schultergurte, d.h. den am Rücken des Benutzers befindlichen Enden und dem Aufnahmebehälter jeweils Verbindungselemente vorgesehen. Insbesondere die zwischen den vorderen Enden und dem Aufnahmebehälter vorgesehenen Verbindungselemente sind elastisch oder dehnbar ausgebildet. Besonders bevorzugt ist es auch, die Verbindungselemente zwischen den hinteren Enden und dem Aufnahmebehälter elastisch auszubilden.
- Eine elastische Ausbildung der Verbindungselemente kann z.B. durch Vorsehen entsprechender Materialien, wie Gummi, realisiert werden. Ebenso können auch Federelemente oder dgl. vorgesehen sein. Auch kann als elastisches Verbindungselement ein aufwickelbares Seil vorgesehen sein, wobei beispielsweise beim Abwickeln des Seils eine Feder gespannt wird, so dass das Seil, sobald es entlastet wird, wieder aufgewickelt wird, so dass das Verbindungselement wieder verkürzt wird.
- Zusätzlich oder anstatt des Vorsehens von längenvariablen Verbindungselementen kann auch die Tasche selbst eine gewisse Elastizität aufweisen. Beispielsweise kann die Tasche vollständig oder teilweise aus elastischem Material bestehen, so dass beispielsweise beim Bewegen einer Schulter die Länge der Tasche vergrößert wird.
- Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die beiden unteren Verbindungselemente, d.h. diejenigen Verbindungselemente, die mit den vorderen Enden der Schultergurte oder dgl. verbunden sind, durch einen gemeinsamen Seilzug ausgebildet. Der Seilzug ist somit mit dem einen vorderen Ende des Schultergurtes fest verbunden, sodann vorzugsweise durch einen Kanal oder ein Führungsteil am Aufnahmebehälter geführt und dann mit dem vorderen Ende des zweiten Schultergurtes verbunden. Über den Seilzug ist die Bewegung der beiden unteren Enden der Schultergurte gekoppelt. Hierdurch bewirkt ein Ziehen an dem einen Ende des Seilzugs, d.h. ein Vergrößern des Abstandes des vorderen Endes des Schultergurtes zu dem Aufnahmebehälter gleichzeitig ein Verringern des Abstandes des vorderen Endes des anderen Schultergurtes zu dem Aufnahmebehälter. Bei einem derartigen Vorsehen eines gemeinsamen Seilzugs handelt es sich um eine technisch einfache Lösung zur Realisierung der Bewegungsentkopplung zwischen Trageeinrichtung und Aufnahmebehälter. Aufwendige Aufwickelvorrichtung für einen unter Spannung stehenden Seilzug und dgl. sind nicht erforderlich. Ferner weist diese Ausführungsform den erheblichen Vorteil auf, dass die Bewegungsentkopplung unabhängig von dem Gewicht des Aufnahmebehälters ist, das je nach transportierten Gegenständen stark schwanken kann. Bei rein elastischen Verbindungselementen ist eine Bewegungsentkopplung nur innerhalb gewisser Gewichtsgrenzen verwirklicht. Ggf. kann der Seilzug zusätzlich eine gewisse Elastizität aufweisen.
- Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform sind obere Verbindungselemente vorgesehen, die mit hinteren Enden von Schultergurten, d.h. mit den am Rücken des Benutzers angeordneten Enden der Schultergurte, verbunden sind. Diese Verbindungselemente sind in der ersten Ausführungsform vorzugsweise elastisch ausgebildet. Die oberen Verbindungselemente können anstatt der unteren Verbindungselemente oder vorzugsweise zusätzlich zu diesen vorgesehen sein.
- Bei einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform der oberen Verbindungselemente sind diese über ein Zwischenelement mit dem Aufnahmebehälter verbunden, so dass die oberen Verbindungselemente zusammen mit dem Zwischenelement Y-förmig ausgebildet sind.
- Zur Realisierung einer Bewegungsentkopplung in diesem Bereich ist es gemäß einer weiteren Ausführungsform möglich, die oberen Verbindungselemente zusätzlich oder anstatt ihrer elastischen Ausgestaltung über ein Drehelement mit dem Aufnahmebehälter zu verbinden. Vorzugsweise ist hierbei das Drehelement sodann durch ein einziges Zwischenelement mittig mit dem Aufnahmebehälter verbunden. Ein Hin- und Herbewegen des Oberkörpers des Benutzers wird somit über das Drehelement umgelenkt und führt nicht zum Bewegen des Aufnahmebehälters, so dass der Tragekomfort durch Vorsehen des Drehelements verbessert ist.
- Ebenso ist es möglich, zwei oder mehr Taschen über Drehelemente miteinander zu verbinden. Die einzelnen Taschen können somit gegeneinander verdreht werden, so dass eine Relativbewegung zwischen den Taschen, wie bei Kettengliedern oder dgl., möglich ist. Hierdurch ist ebenfalls realisiert, dass bei einer Bewegung des Körpers des Benutzers die Taschen, insbesondere die Rucksäcke, nicht oder nur geringfügig mitbewegt werden, so dass der Tragekomfort verbessert ist.
- Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der oberen Verbindungselemente weisen diese ebenfalls einen gemeinsamen Seilzug auf, der ggf. zusätzlich elastisch ausgebildet sein kann. Dieser gemeinsame Seilzug ist mit den beiden hinteren Enden der Schultergurte verbunden. Vorzugsweise ist der gemeinsame Seilzug über ein Umlenkelement zur Führung des gemeinsamen Seilzugs geführt. Das Umlenkelement kann sodann vorzugsweise über ein einzelnes Zwischenelement mit dem Aufnahmebehälter vorzugsweise mittig verbunden sein. Hierbei ist das Zwischenelement besonders bevorzugt in einem Abstand zu einer Innenseite, d.h. einer Rückenauflagefläche des Aufnahmebehälters, mit diesem verbunden. Dies hat den Vorteil, dass die oberen Verbindungselemente ggf. zusammen mit dem Drehelement, dem gemeinsamen Seilzug und/oder dem Umlenkelement nicht am Rücken des Benutzers anliegen, so dass der Tragekomfort weiter verbessert ist, und das Reiben dieser Elemente am Rücken sowie das Schwitzen unter diesen Elementen vermieden ist.
- Sowohl das Vorsehen eines gemeinsamen Seilzugs bei den unteren Verbindungselementen als auch bei den oberen Verbindungselementen kann derart erfolgen, dass der Seilzug zwischen den beiden jeweiligen Verbindungselementen und der Kanal bzw. das Führungselement an der Tasche vorgesehen ist. Ebenso kann die Anordnung umgekehrt erfolgen, so dass ein Seil oder dgl. an der Tasche vorgesehen ist und zwischen zwei Verbindungselementen ein gemeinsamer Kanal oder ein gemeinsames Führungselement angeordnet ist. Relevant ist die mögliche Relativbewegung zwischen dem Kanal bzw. Führungsteil und einem Seilzug. Ebenso ist es möglich, die Seilzüge bzw. Kanäle über Kreuz anzuordnen, so dass jeweils ein unteres Verbindungselement mit einem oberen Verbindungselement verbunden ist. Bei den Seilzügen kann es sich um durchgehende Seilzüge, Schnüre, Bänder, Ketten und dgl. handeln. Ebenso ist es möglich, dass ein gemeinsamer Seilzug ein Zwischenelement, beispielsweise eine Last zwischen Gurt oder dgl. umfasst. Die Führung des Seilzugs und dgl. erfolgt entweder in einem Kanal, der als geschlossener Kanal entsprechend einem Rohr oder dgl. ausgebildet sein kann, oder in einem offenen bzw. teilweise offenen Kanal. Ebenso können auch andere Führungsteile, wie beispielsweise Schlaufen oder Ösen, vorgesehen sein.
- Der Aufnahmebehälter ist vorzugsweise auf Hüfthöhe angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass das Gewicht des Rucksacks oder der Tragetasche nicht am Rücken angeordnet ist, d.h. nicht an dem Bereich angeordnet ist, der stark bewegt wird. Ferner ist durch die Anordnung des Aufnahmebehälters im Bereich der Hüfte eine Belüftung des Rückens des Benutzers und damit eine verminderte Schweißbildung bzw. eine bessere Verdunstung des Schweißes sichergestellt. Ferner hat diese Anordnung des Aufnahmebehälters den Vorteil, dass die Gewichtsverteilung günstig ist.
- Eine weitere Möglichkeit zur Bewegungsentkopplung, die zusätzlich oder anstatt der vorstehend beschriebenen Entkopplung der Schultergurte vorgesehen sein kann, besteht darin, einen fest am Körper anliegenden Hüftgurt vorzusehen, an dem über ein Gelenk, insbesondere ein Kugelgelenk, der Aufnahmebehälter befestigt ist. Der Aufnahmebehälter ist somit zumindest um eine im Wesentlichen senkrecht zum Rücken des Benutzers bzw. senkrecht zum Hüftgurt verlaufende Achse schwenkbar. Dies hat zur Folge, dass der Oberkörper geschwenkt werden kann, ohne dass hierbei der Hüftgurt verschoben wird.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
- Es zeigen
-
1 eine schematische Seitenansicht eines Rucksacks und -
2 eine schematische Rückansicht des Rucksacks. - Der erfindungsgemäße Rucksack weist einen Aufnahmebehälter
10 auf, in dem zu transportierende Gegenstände untergebracht werden können. Der Aufnahmebehälter10 ist auf Hüfthöhe eines Benutzers angeordnet und an der Hüfte über einen Hüftgurt12 gehalten. Ferner weist der Rucksack eine Trageeinrichtung14 auf, wobei der Hüftgurt12 nicht Bestandteil der Trageeinrichtung ist. - Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Trageeinrichtung zwei Schultergurte
16 ,18 auf, die ggf. über einen Brustgurt20 miteinander verbunden werden können. Die Schultergurte16 ,18 liegen somit fest am Körper des Benutzers an. Über ggf. längenverstellbare Zwischenelemente22 , bei denen es sich um Gurtbänder handeln kann, sind vordere Enden24 der Schultergurte16 ,18 mit Verbindungselementen26 verbunden. Die Verbindungselemente26 sind mit dem Aufnahmebehälter10 verbunden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die Verbindungselemente ein gemeinsames Seil28 auf, das entsprechend eines Bowdenzuges ausgebildet ist und durch einen rohrförmigen Bowdenzugmantel30 geführt ist. Der Bowdenzugmantel30 bildet somit einen mit dem Aufnahmebehälter10 verbundenen Kanal bzw. ein Rohr, in dem der Seilzug28 bewegt werden kann. Der Bowdenzugmantel30 ist fest mit dem Aufnahmebehälter10 verbunden. Der Seilzug28 kann somit in Richtung der Pfeile32 in dem Bowdenzugmantel hin- und herbewegt werden. Da somit die beiden Zwischenelemente22 über den gemeinsamen Seilzug28 miteinander gekoppelt sind, bewirkt ein Bewegen des einen Zwischenelements in die eine Richtung automatisch ein Bewegen des anderen Zwischenelements in die andere Richtung. Dies entspricht dem natürlichen Bewegungsablauf des Benutzers, da beispielsweise beim Radfahren oder Klettern nicht beide Schultern gleichzeitig gehoben werden, sondern üblicherweise gegenläufige Bewegungen stattfinden. Dies ist beispielsweise auch beim Drehen des Oberkörpers der Fall. - Ferner weist der erfindungsgemäße Rucksack zusätzlich zu den unteren Verbindungselementen
26 obere Verbindungselemente34 auf. Die Verbindungselemente34 sind ggf. über Zwischenelemente36 mit den hinteren Enden38 der beiden Schultergurte16 ,18 verbunden. Die Verbindungselemente34 weisen im dargestellten Ausführungsbeispiel einen gemeinsamen Seilzug40 auf, der um ein Umlenkelement42 geführt ist. Der Seilzug40 ist mit den beiden Zwischenelementen36 verbunden. Das Umlenkelement42 weist wiederum einen Kanal bzw. einen Bowdenzugmantel auf, durch den der Seilzug40 geführt ist. Entsprechend der anhand der unteren Verbindungselemente26 beschriebenen Bewegung bewirkt ein Bewegen des Zwischenelements36 bzw. einer der beiden Schultergurte16 ,18 in eine Richtung, beispielsweise nach oben, ein Bewegen des jeweils anderen Zwischenelements bzw. Schultergurts nach unten, so dass eine Bewegung des Seilzugs40 in Richtung des Pfeils44 hervorgerufen wird. - Das Umlenkelement
42 , dass Bestandteil der Verbindungselemente ist, ist über einen weiteren Bestandteil der Verbindungselemente, ein Zwischenelement46 , bei dem es sich um ein Gurtband mit Schnalle handeln kann, mit dem Aufnahmebehälter10 verbunden. Hierbei ist der Befestigungspunkt48 zwischen dem Zwischenelement46 und dem Aufnahmebehälter10 in einem Abstand zu einer Innenseite50 des Aufnahmebehälters vorgesehen. Die Innenseite50 ist die Rückenauflagefläche, an der der Aufnahmebehälter10 am Rücken des Benutzers anliegt. Durch den Abstand des Befestigungspunkts48 ist sichergestellt, dass die oberen Verbindungselemente34 nicht am Rücken des Benutzers anliegen.
Claims (14)
- Tragetasche, insbesondere Rucksack, mit einem Aufnahmebehälter (
10 ) zur Aufnahme von zu transportierenden Gegenständen und einer mit dem Aufnahmebehälter (10 ) verbundenen Trageeinrichtung (14 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Trageeinrichtung (14 ) gegenüber dem Aufnahmebehälter (10 ) bewegungsentkoppelt ist. - Tragetasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trageeinrichtung (
14 ) mit dem Aufnahmebehälter (10 ) über längenvariable Verbindungselemente (26 ,34 ) verbunden ist, deren Länge sich bei Bewegungen automatisch anpasst. - Tragetasche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (
26 ,34 ) elastisch sind. - Tragetasche nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass die Trageeinrichtung (
14 ) zwei Schultergurte (16 ,18 ) aufweist, deren vordere Enden (24 ) jeweils über ein unteres Verbindungselement (26 ) mit dem Aufnahmebehälter (10 ) verbunden sind. - Tragetasche nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden unteren Verbindungselemente (
26 ) einen gemeinsamen Seilzug (28 ) aufweisen. - Tragetasche nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Seilzug (
28 ) durch einen am Aufnahmebehälter (10 ) vorgesehenen KanaI geführt ist. - Tragetasche nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass die Trageeinrichtung (
14 ) Schultergurte (16 ,18 ) aufweist, an deren hinteren Enden (38 ) jeweils ein oberes Verbindungselement (34 ) mit dem Aufnahmebehälter (10 ) verbunden ist. - Tragetasche nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden oberen Verbindungselemente (
34 ) zusammen mit einem Zwischenelement (46 ) Y-förmig zusammengeführt sind. - Tragetasche nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Verbindungselemente (
34 ) über ein Drehelement mit dem Aufnahmebehälter (10 ) verbunden sind. - Tragetasche nach einem der Ansprüche 7-9, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Verbindungselemente (
34 ) einen gemeinsamen Seilzug (40 ) aufweisen, der mit den beiden hinteren Enden (38 ) der Schultergurte (16 ,18 ) verbunden ist. - Tragetasche nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch ein Umlenkelement (
42 ) zur Führung des gemeinsamen Seilzugs (40 ). - Tragetasche nach einem der Ansprüche 7-11, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Verbindungselemente (
34 ) ggf. über das Zwischenelement (46 ) in einem Abstand zu einer Innenseite (50 ) des Aufnahmebehälters (10 ) mit diesem verbunden sind. - Tragetasche nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, dass die Trageeinrichtung (
14 ) lösbar mit dem Aufnahmebehälter (10 ) verbunden ist. - Tragetasche nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebehälter (
10 ) im Wesentlichen auf Hüfthöhe angeordnet ist.
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20110301 |