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Die
Erfindung betrifft eine Tragevorrichtung für ein Kind.
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Aus
dem Stand der Technik ist eine Tragevorrichtung in Form eines sogenannten
Babytragetuchs bekannt. Das Babytragetuch wird um den Körper einer
ein Baby tragenden Person derart gelegt und verknotet, daß das Baby
am Körper
der tragenden Person anliegt und von dem Babytragetuch gehalten
wird. Das Babytragetuch ist zwar eine recht praktische Tragevorrichtung,
jedoch ist das Babytragetuch in der Regel kompliziert zu binden.
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Ferner
ist aus dem Stand der Technik eine Tragevorrichtung in Form eines
Tragesacks bekannt, der beispielsweise an einem Metallgestänge befestigt
ist. Diese Tragevorrichtung ist sehr robust und sehr einfach in
der Handhabung, da ein Baby praktisch nur in den Tragesack „gesteckt" werden muß, ohne
daß ein
Binden wie bei einem Babytragetuch notwendig ist. Die bekannte Tragevorrichtung
weist jedoch den Nachteil auf, daß sie nicht preiswert in der Herstellung
und zudem nicht ergonomisch ist. Darüberhinaus hat sie ein höheres Eigengewicht,
so daß es
bei einem längeren
Tragen der Tragevorrichtung durchaus zu einem unangenehmen Drücken insbesondere
in den Schulterpartien einer tragenden Person kommen kann.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Tragevorrichtung
anzugeben, die preiswert in der Herstellung, einfach anzulegen und
zudem angenehm zu tragen ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer
Tragevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Besondere
Ausführungsbeispiele der
Erfindung sind durch die Merkmale der weiteren Ansprüche, der
nachfolgenden Beschreibung und/oder der beigefügten Figuren gekennzeichnet.
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Gemäß der Erfindung
weist die Tragevorrichtung für
ein Kind einen verschließbaren
Hüftgurt
und mindestens zwei an dem Hüftgurt
angeordnete, miteinander verbindbare Schulterbänder auf. Dabei sind die Schulterbänder entweder
unmittelbar an dem Hüftgurt
oder auch nur mittelbar an dem Hüftgurt
angeordnet, wobei unter der mittelbaren Anordnung eine Anordnung
derart verstanden wird, daß zwischen
dem Hüftgurt
und dem jeweiligen Schulterband ein Zwischenstück angeordnet ist oder mehrere Zwischenstücke angeordnet
sind.
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Die
Erfindung weist neben den weiter unten noch genannten Vorteilen
insbesondere die Vorteile auf, daß die Handhabung der erfindungsgemäßen Tragevorrichtung
sehr einfach ist, daß die
erfindungsgemäße Tragevorrichtung
einfach aufgebaut und daher preiswert in der Herstellung ist sowie
daß die
Tragevorrichtung angenehm zu tragen ist.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung ist an dem Hüftgurt
eine lösbare
Verschlussvorrichtung angeordnet. Diese ist bei einem besonders
bevorzugten Ausführungsbeispiel
als Klettverschlussvorrichtung ausgebildet. Zusätzlich oder alternativ hierzu
können
auch andere Verschlussvorrichtungen vorgesehen sein, beispielsweise
eine Hakenverschlussvorrichtung und/oder eine Knopfverschlussvorrichtung.
Jedoch wird die Klettverschlussvorrichtung als besonders bevorzugt
angesehen, da hierdurch der Vorteil besteht, den Hüftgurt praktisch
stufenlos auf die Größe des Körpers einer
tragenden Person einzustellen.
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Der
Hüftgurt
weist vorzugsweise einen ersten Gurtabschnitt und einen zweiten
Gurtabschnitt auf, die miteinander verbindbar sind. Vorzugsweise ist
an dem ersten Gurtabschnitt ein erstes Teil einer Klettverschlussvorrichtung
und an dem zweiten Gurtabschnitt ein zweites Teil der Klettverschlussvorrichtung
angeordnet.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist der Hüftgurt
eine Länge
von im wesentlichen 1200 cm auf. Bei einer weiteren Ausführungsform
weist der Hüftgurt
eine Länge
von im wesentlichen 145 cm oder 125 cm auf. Dabei wird hier und
nachfolgend unter „im
wesentlichen" stets
sowohl die genau angegebene Größe als auch
hiervon geringfügig
abweichende Größen verstanden.
Bei einer weiteren alternativen Ausführungsform ist es vorgesehen,
an dem Hüftgurt
eine Gurtverlängerungsvorrichtung
anzuordnen, mit deren Hilfe die Länge des Hüftgurts verlängerbar
ist. Beispielsweise ist mittels einer derartigen Gurtverlängerungsvorrichtung eine
Verlängerung
der Länge
des Hüftgurtes
auf eine Gesamtlänge
von 165 cm möglich.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
weist jedes der zwei Schulterbänder
eine Breite von im wesentlichen 10 cm oder 12 cm auf, wobei hinsichtlich der
Bedeutung von „im
wesentlichen" auf
weiter oben verwiesen wird. Diese Ausführungsform weist den Vorteil
auf, daß das
Gewicht eines in der Tragevorrichtung aufgenommenen Kindes gut und
gleichmäßig auf
den Schulterpartien einer tragenden Person verteilt wird. Alternativ
oder zusätzlich
hierzu ist vorgesehen, daß mindestens
eines der zwei Schulterbänder
zumindest teilweise gepolstert ist, insbesondere im Bereich der
Schulterpartie einer tragenden Person. Diese Ausführungsform
führt zu
einem besonders guten Tragekomfort.
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Zur
weiteren Verbesserung des Tragekomforts ist es vorzugsweise vorgesehen,
daß der
Hüftgurt
zumindest teilweise gepolstert ist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß mindestens eines der zwei
Schulterbänder
eine Länge
von im wesentlichen 1500 cm aufweist, wobei hinsichtlich der Bedeutung von „im wesentlichen" auf weiter oben
verwiesen wird. Bei einer alternativen Ausführungsform weist mindestens
eines der zwei Schulterbänder
eine Länge
von im wesentlichen 150 cm auf.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, daß ein
Trageabschnitt mit einer Breite von im wesentlichen 35 cm vorgesehen
ist, wobei hinsichtlich der Bedeutung von „im wesentlichen" ebenfalls wieder
auf weiter oben verwiesen wir. Diese Ausführungsform gewährleistet,
daß ein
Kind in der sogenannten „Anhock-Spreiz-Stellung" getragen werden
kann, welche ergonomisch besonders gut ist.
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An
dem Hüftgurt
der erfindungsgemäßen Tragevorrichtung
ist vorzugsweise ein Taschenabschnitt angeordnet. Dieser Taschenabschnitt
ist beispielsweise aus einem elastischen Material ausgebildet. Der
Taschenabschnitt selbst bildet vorzugsweise eine Tasche, in der
kleinere Gegenstände
mitgeführt werden
können.
Alternativ hierzu kann an dem Taschenabschnitt auch eine Tasche
angeordnet sein; beispielsweise kann die Tasche auf dem Taschenabschnitt
aufgesetzt sein.
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Ferner
ist vorzugsweise ein elastischer Einsatz zum Halten eines Körperteils
eines Kindes vorgesehen. Dieser schließt sich bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung an den Trageabschnitt an.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist der Hüftgurt
aus Stoff gebildet, beispielsweise ein querelastisch gewebter Stoff.
Alternativ oder zusätzlich
hierzu ist mindestens eines der beiden Schulterbänder aus Stoff gebildet, beispielsweise
ein querelastisch gewebter Stoff. Die vorgenannte Ausbildung weist
insbesondere den Vorteil auf, daß die aus Stoffgebildeten Schulterbänder diagonal dehnbar
sind und dadurch eine gute Anpassung der Schulterbänder an
einen Körper
eines zu tragenden Kindes ermöglicht
wird.
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Zum
Anlegen der erfindungsgemäßen Tragevorrichtung
wird zunächst
der Hüftgurt
an einer Person befestigt und anschließend ein zu tragendes Kind
vor den Bauch der Person genommen. Der Trageabschnitt mit dem elastischen
Einsatz wird dann praktisch wie eine „Klappe" über
das Baby gezogen. Anschließend
werden die Schulterbänder über die Schulter
der Person gezogen und hinten auf dem Rücken der Person verkreuzt.
Die verkreuzten Schulterbänder
werden unter den Beinen des Kindes nach vorne gezogen und unter
dem Po des Kindes miteinander verbunden, beispielsweise mittels
eines Doppelknotens. Es ist aber durchaus auch eine andere Verbindungsart
denkbar, beispielsweise wiederum mit einer Klettverschlussvorrichtung.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist die Tragevorrichtung mit mindestens einer Kopfstütze versehen.
Diese Kopfstütze
dient dem Halten des Kopfes eines Kindes, das in der Tragevorrichtung
getragen wird. Besonders von Vorteil ist es, wenn die Kopfstütze gleichzeitig
als Kapuze ausgebildet ist. Diese Ausführungsform gewährleistet
dann nicht nur den sicheren Halt des Kopfes eines Kindes, sondern
auch eine geschützte
und wärmende
Aufnahme des Kopfes eines Kindes.
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Vorzugsweise
ist die Kopfstütze
mit mindestens einem ersten Haltemittel versehen, während die Tragvorrichtung
mit mindestens einem zweiten Haltemittel versehen ist. Das erste
Haltemittel und das zweite Haltemittel wirken derart zusammen, daß die Kopfstütze in einer
bevorzugten Position an der Tragevorrichtung befestigbar ist. Insbesondere
ist es vorgesehen, daß das
erste Halteelement als erstes Element einer Klettverschlusseinrichtung
ausgebildet ist, während
das zweite Haltemittel als zweites Element der Klettverschlusseinrichtung
ausgebildet ist. Alternativ oder zusätzlich hierzu ist vorgesehen,
daß das
erste Haltemittel als erstes Element einer Hakenverschlusseinrichtung
oder Knopfverschlusseinrichtung ausgebildet ist und daß das zweite
Haltemittel als zweites Element einer Hakenverschlusseinrichtung
oder Knopfverschlusseinrichtung ausgebildet ist.
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Eine
besondere Ausführungsform
der Erfindung sieht es vor, daß an
mindestens einem der beiden Schulterbänder ein Tunnelzug angeordnet
ist. Bevorzugt ist an jedem der beiden Schulterbänder ein Tunnelzug angeordnet.
Vorzugsweise weist der Tunnelzug bzw. jeder der beiden Tunnelzüge ein Zugelement
auf, welches mit der Kopfstütze
verbindbar ist. Hierdurch ist es besonders einfach, die Kopfstütze bzw.
die Kapuze über
den Kopf eines Kindes zu ziehen, insbesondere, wenn das Kind nicht
auf dem Bauch, sondern auf dem Rücken
einer Person getragen wird.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist es vorgesehen, daß die Tragevorrichtung mindestens
ein Führungselement zur
Führung
mindestens eines der Schulterbänder, vorzugsweise
beider Schulterbänder,
aufweist. Dabei ist es vorgesehen, daß das Führungselement vorzugsweise
zur kreuzförmigen
Führung
der Schulterbänder
ausgebildet ist. Bei einer Ausführungsform weist
das Führungselement
mindestens eine Führungsöffnung,
vorzugsweise zwei Führungsöffnungen,
für mindestens
eines der Schulterbänder
auf. Durch die Führungsöffnung bzw.
die Führungsöffnungen
ist das Schulterband führbar.
Vorzugsweise sind jeweils zwei Führungsöffnungen
für jeweils
eines der Schulterbänder
vorgesehen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigen
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1 eine
Vorderansicht einer Tragevorrichtung;
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2 eine
Rückansicht
der Tragevorrichtung nach 1;
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3 eine
schematische Ansicht der Tragevorrichtung nach 1 in
einem auseinandergefalteten Zustand;
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4 eine
schematische Ansicht einer Tragevorrichtung mit Kapuze;
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5 eine
schematische Darstellung einer Trageweise der Tragevorrichtung nach 4;
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6 eine
schematische Darstellung eines Gurtverlängerungsabschnitts;
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7 eine
weitere schematische Darstellung der Trageweise nach 5 mit
einem Führungselement;
sowie
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8 eine
Darstellung des Führungselements
aus 7.
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Die 1 bis 3 zeigen
verschiedene Ansichten einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung 1,
die nachfolgend näher
erläutert
wird.
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Die
erfindungsgemäße Tragevorrichtung 1 dient
zum Tragen eines Kindes 3, beispielsweise ein neugeborenes
Baby oder ein Kleinkind bis zu 15 kg, durch eine Person 2.
Die Tragevorrichtung 1 weist einen Hüftgurt 4 mit einer
Länge von
im wesentlichen 120 cm und mit einer Breite von im wesentlichen
10 cm bis 20 cm auf, welcher um die Hüfte der Person 2 angeordnet
wird. Der Hüftgurt 4 weist
zwei Gurtabschnitte 4a und 4b auf, welche im Rücken der
Person 2 miteinander verbunden werden. Bei einer alternativen
(nicht dargestellten) Ausführungsform
ist vorgesehen, daß die
zwei Gurtabschnitte 4a und 4b im Bauchbereich
der Person 2 miteinander verbunden werden.
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Zur
Verbindung der beiden Gurtabschnitte 4a und 4b ist
bei diesem Ausführungsbeispiel
eine Klettverschlussvorrichtung vorgesehen. So sind an dem Gurtabschnitt 4a erste
Teile 12 der Klettverschlussvorrichtung angeordnet, während an
dem Gurtabschnitt 4b zweite Teile 13 der Klettverschlussvorrichtung
angeordnet sind.
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Der
Hüftgurt 4 ist
ferner im Bereich des Bauches der Person 2 sowie im Hüftbereich
der Person 2 mit einem Polster 11 versehen, um
das Tragen zu erleichtern und angenehmer zu machen.
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An
dem Hüftgurt 4 ist
mittig ein Taschenabschnitt 8 angeordnet, welcher aus einem
elastischen Material gefertigt ist und eine Tasche zum Transport von
kleineren Gegenständen
aufweist. An dem Taschenabschnitt 8 wiederum schließt sich
ein Trageabschnitt 7 an, der eine Breite von ca. 35 cm
aufweist. Diese Breite ermöglicht
es, daß das
Kind 3 beim Tragen die Anhock-Spreiz-Stellung einnehmen kann, welche ergonomisch
besonders gut für
das Tragen des Kindes 3 ist.
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An
den Trageabschnitt 7 schließt sich wiederum ein elastischer
Einsatz 9 an, welcher aus demselben Material wie der Taschenabschnitt 8 ausgebildet
ist. Dieser elastische Einsatz 9 gewährleistet es, daß der Kopf
des Kindes 3 sicher gehalten wird, ohne zu große Kraft
auf den Kopf des Kindes 3 auszuüben.
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An
den Seiten des elastischen Einsatzes 9 sind Schulterbänder 5 und 6 angeordnet,
welche sich im Grunde bis zum Hüftgurt 4 erstrecken
und an diesem befestigt sind. Zwischen den beiden Schulterbändern 5 und 6 sind auch
der Taschenabschnitt 8 und der Trageabschnitt 7 angeordnet.
Vom Hüftgurt 4 aus
gemessen weisen die Schulterbänder 5 und 6 jeweils
eine Länge
von ca. 145 cm bis 1800 cm auf.
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Die
beiden Schulterbänder 5 und 6 weisen jeweils
eine Polsterung 10 im Bereich der Schulterpartie der Person 2 auf.
Die Schulterbänder 5 und 6 sind
recht breit ausgebildet, nämlich
ca. 9 bis 12 cm. Auf diese Weise wird das Gewicht des Kindes 3 besonders
gut auf die Schulterpartie verteilt und ein angenehmer Tragekomfort
geschaffen, da die Schulterbänder 5 und 6 nicht
auf die Schultern oder auf den Nackenbereich der Person 2 drücken.
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Sowohl
die Schulterbänder 5 und 6 als
auch der Hüftgurt 4 sind
aus Stoff ausgebildet, beispielsweise ein querelastisch gewebter
Tragetuchstoff. Dies gewährleistet
zum einen eine gute Dehnbarkeit und somit eine gute Anpassung an
den Körper
des Kindes 3, um so einen sicheren Halt zu gewährleisten.
Zum anderen ist die erfindungsgemäße Tragevorrichtung 1 preiswert
herzustellen.
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Zum
Tragen des Kindes 3 wird der Hüftgurt 4 zunächst an
der Hüfte
der Person 2 befestigt. Anschließend wird das Kind 3 vor
den Bauch der Person 2 genommen und der Trageabschnitt 7 bzw.
der elastische Einsatz 9 über das Kind 3 gezogen.
Anschließend
werden die Schulterbänder 5 und 6 über die Schultern
nach hinten auf den Rücken
der Person 2 gezogen und dort verkreuzt. Die verkreuzten
Schulterbänder 5 und 6 werden
unter den Beinen des Kindes 3 nach vorne gezogen und unter
dem Po des Kindes 3 mit einem Doppelknoten befestigt.
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Die
erfindungsgemäße Tragevorrichtung 1 verbindet
im Grunde die Vorteile eines aus dem Stand der Technik bekannten
Tragetuchs (nämlich eine
gute Dehnbarkeit und optimale Anpassung des Stoffs an den Körper eines
Kindes sowie stufenlose Anpaßbarkeit
an die tragende Person) mit den Vorteilen eines Tragesacks oder
eine Tragevorrichtung aus Metall (einfache Handhabung).
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4 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Tragevorrichtung 1.
Diese ist ebenfalls mit einem Hüftgurt 4 versehen,
der zwei Hüftgurtabschnitte 4a und 4b aufweist.
Der Hüftgurtabschnitt 4a ist
mit einem ersten Teil 12 eines Klettverschlusses versehen,
während
der Hüftgurtabschnitt 4b mit
einem zweiten Teil 13 des Klettverschlusses versehen ist.
An den Hüftgurt 4 schließt sich
ein Trageabschnitt 7 an, der von zwei Schulterbändern 5 und 6 umschlossen
ist. Die Bereiche 7a und 7b der Schulterbänder 5 und 6,
die an den Trageabschnitt 7 angeordnet sind, sind besonders
gut gepolstert.
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An
dem Trageabschnitt 7 schließt sich eine Kopfstütze 14 in
Form einer Kapuze an, welche mit einem Kordelzug 17 versehen
ist. Die in dem Kordelzug 17 verlaufende Kordel weist zwei
Enden auf, wobei jedes Ende mit einer Schlaufe 17a versehen
ist. In jede der Schlaufen 17a ist ein Knopf 18 eines
Tunnelzugs 19 einbringbar, was durch die Pfeile veranschaulicht
ist. Jeweils ein Tunnelzug 19 ist an jedem der beiden Schulterbänder 5 und 6 angeordnet.
Jeder Tunnelzug 19 weist ein Zugelement 20 auf,
das mit zwei Enden versehen ist. Ein Ende weist jeweils den Knopf 18 auf,
während
das andere Ende einen Stopper 21 aufweist.
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Zusätzlich ist
jedes Schulterband 5, 6 mit einem Klettelement 15 versehen,
das mit einem weiteren Klettelement 16, das an der Kopfstütze 14 angeordnet
ist, derart zusammenwirkt, daß die
Kopfstütze 14 (die
vorzugsweise aus Stoff gebildet ist) sicher positioniert werden
kann.
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Diese
bevorzugte Ausführungsform
ist besonders dann von Vorteil, wenn ein Kind auf dem Rücken einer
Person getragen werden soll. In diesem Falle gewährleisten die beschriebene
Tunnelzüge 19 in
Zusammenwirkung mit dem Kordelzug 17, daß die Kopfstütze 14 bzw.
die Kapuze über
einen Kopf eines Kindes gezogen werden kann, auch wenn die Tragevorrichtung 1 schon
von einer Person angelegt wurde. Somit ist es stets ausreichend
gewährleistet,
daß der
Kopf eines Kindes sicher gehalten und ausreichend geschützt ist.
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5 zeigt
eine schematische Darstellung der Tragevorrichtung 1 nach 4,
die vor einem Bauch angeordnet wird. In 5 sind allerdings
nur die Kopfstütze 14 sowie
die beiden Schulterbänder 5 und 6 mit
Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Eine
schematische Darstellung einer Gurtverlängerungsvorrichtung 22 ist
in 6 gezeigt. Die Gurtverlängerungsvorrichtung weist mindestens
ein Befestigungsmittel 23 auf, welches mit einem der Hüftgurtabschnitte 4a und 4b verbindbar
ist und somit die Gesamtlänge
des Hüftgurtes 4 vergrößert. Das
Befestigungsmittel 23 ist dabei vorzugsweise als Teil eines
Klettverschlusses ausgebildet.
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7 zeigt
eine Ansicht der Tragweise der Tragvorrichtung gemäß 4,
wobei die beiden Schulterbänder 5 und 6 mittels
eines Führungselements 24,
welches aus Kunststoff gebildet und zur kreuzförmigen Führung der beiden Schulterbänder 5 und 6 ausgebildet
ist, geführt
werden. Eine weitere Darstellung des Führungselements 24 ist
durch 8 gegeben. Das Führungselement 24 ist
im wesentlichen rautenförmig
ausgebildet und weist jeweils zwei sich gegenüberliegende Führungsöffnungen 25 und 26 in
Form von Schlitzen auf. Durch eine der beiden Führungsöffnungen 25 und die
entsprechende gegenüberliegende
Führungsöffnung 26 wird
das Schulterband 5 geführt,
während
durch die andere der beiden Führungsöffnungen 25 und
die entsprechende gegenüberliegende
Führungsöffnung 26 das Schulterband 6 geführt wird.
Das hier dargestellte Führungselement 24 erleichtert
das Führen
der Schulterbänder 5 und 6,
wenn die Tragevorrichtung 1 auf dem Bauch einer Person
getragen wird.
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- 1
- Tragevorrichtung
- 2
- Person
- 3
- Kind
- 4
- Hüftgurt
- 4a
- Hüftgurtabschnitt
- 4b
- Hüftgurtabschnitt
- 5
- Schulterband
- 6
- Schulterband
- 7
- Trageabschnitt
- 7a
- Polsterung
- 7b
- Polsterung
- 8
- Taschenabschnitt
- 9
- elastischer
Einsatz
- 10
- Polster
Schulter
- 11
- Polster
Hüfte
- 12
- Klettverschluß Teil 1
- 13
- Klettverschluß Teil 2
- 14
- Kopfstütze
- 15
- Klettelement
- 16
- Klettelement
- 17
- Kordelzug
- 17a
- Schlaufe
- 18
- Knopf
- 19
- Tunnelzug
- 20
- Zugelement
- 21
- Stopper
- 22
- Gurtverlängerungsvorrichtung
- 23
- Befestigungsmittel
- 24
- Führungselement
- 25
- Führungsöffnung
- 26
- Führungsöffnung